Abdichtungsarbeiten Mauerwerk
WHG 3246 - Alt Hellersdorf 17 in 12629 Berlin (Stadtgut Hellersdorf)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Objektbeschreibung Objektbeschreibung 1 Allgemeines 1.1 Zweckbestimmung Das erstmals um 1375 urkundlich erwähnte und im 19. Jh. als Rieselgut entwickelte Stadtgut Hellersdorf soll zu einem neuen, aktiven und attraktiven Zentrum für die angrenzende Wohnbebauung mit Kultur, Arbeit und Freizeit entwickelt werden. Das bestehende Gebäudeensemble wird saniert und durch öffentliche, multifunktionale Platz- und Gartenflächen, ergänzt. 1.2 Zielplanung Ziel ist die umfassende städtebauliche Entwicklung des Gebiets, inklusive der Verkehrsflächen und Außenanlagen sowie die denkmalgerechte Sanierung, Umnutzung und Ergänzung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude, die gewerblich genutzt werden. 2 Grundstück 2.1 Vorhandene Grundstückssituation 2.1.1 Lage: Alt Hellersdorf 17 - 29 in 12629 Berlin, Gemeinde Marzahn-Hellersdorf, Gemarkung Hellersdorf, Flurnummer 1, Flurstücke: 1671, Haus 1, Haus 2+3, Haus 4, Haus 5, Haus 6 1713, Haus 7, Haus 8, Haus 9, Haus 1, Haus 11. + 11.2, Haus 12 2.1.2 künftige Nutzer: Neuvermietung Gewerbenutzung 2.1.3 Gegenwärtige Nutzung: Leerstand und temporäre gewerbliche Nutzung mit Zufahrten 2.2 Städtebauliche Situation und administrative Vorgaben 2.2.1 Lage des Grundstückes: Ortsteil Marzahn-Hellersdorf, im städtebaulichen Entwicklungsgebiet des "Gut Hellersdorf". Denkmalpflege Das gesamte Grundstück ist als Ensemble seit 11.05.1993 in die Landesdenkmalliste unter Objekt-Nr.: 09045288 eingetragen. Zusätzlich sind folgende Bestandsgebäude als Baudenkmale unter Denkmalschutz gestellt: Haus 1, ehemaliges Gutshaus, Objekt-Nr.: 09045860 Haus 4, ehemaliger Schaf- und Rinderstall, Objekt-Nr.: 09076016 Haus 6, ehemalige Schmiede, Objekt-Nr.: 09085034 Haus 7, ehemaliger Pferdestall, Objekt-Nr.: 09080010 Haus 8, ehemaliges Maschinen- und Schnitterwohnhaus, Objekt-Nr.: 09075187 Haus 9, ehemalige offener Geräteschuppen, Objekt-Nr.: 09075188 Haus 10, Scheune (Kuhstall), Objekt-Nr.: 09085032 Haus 11, Speicher, Objekt-Nr.: 09085033 Haus 12, Lehmstall, Objekt-Nr.: 09075447 Archäologische Bodenfundstellen: Brunnen östlich an Haus 9, Bodenfundstelle 3229, denkmalrechtliche Genehmigung zu reversibler Verfüllung mit Sand liegt vor. Brunnen südlich von Haus 11 und Scherbenschleier, Bodenfundstelle 1891, nicht näher lokalisiert. Ausführungen im Außenbereich bis zum gewachsenen Boden dürfen nur unter Aufsicht des bauseits gestellten Archäologen ausgeführt werden. Die einzigen Denkmale, über die der Ortsteil Hellersdorf verfügt, stehen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Stadtgutes Hellersdorf. Deshalb kommt der Denkmalpflege erhebliche Bedeutung zu. Daraus leitet sich für die ausführenden Firmen eine besondere Sorgfaltspflicht ab. Sollte bei Ausführungen Denkmalrelevantes entdeckt werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und Bauleitung und Generalplaner unverzüglich zu informieren. Weiterarbeit erst nach Freigabe durch Bauleitung. Alle sichtbaren Materialien sind mit der Denkmalpflege zu bemustern. Arbeiten in Bestandsgebäude sind durch Monitoring zu überwachen. 2.2.3 Baugrundverhältnisse Gemäß geotechnischem Bericht der Fa. GECO vom 04.06.2020 ist mit anthropogenen Auffüllungen unterschiedlicher Mächtigkeit auszugehen. Darunter befinden sich bindige Sedimente des Weichsel- und Saale Glazials (Geschiebemergel). Die Versickerungsfähigkeit ist überwiegend stark beschränkt. Offenliegende, bindige Böden sind nach Einschätzung der ausführenden Firmen mit 30 bis 50 cm RC-Schotter 0/32 gu eu b nach ZTV SoB-StB 04/07 / TL SoB-StB 04/07 abzudecken, um ein Aufweichen des Bodens bei Niederschlag zu vermeiden. Wegen Verunreinigung des Bodens konnte keine Freimessung auf Kampfmittel erfolgen. Sämtliche Ausschachtarbeiten im Freibereich und in Bestandsgebäuden sind nur unter Aufsicht des bauseits gestellten Kampfmittelexperten auszuführen. 2.3 Erschließung 2.3.1 Verkehrsanbindung Das Baufeld ist von Westen über die Straße Alt-Hellersdorf zu erreichen. Die Straße Alt-Hellersdorf dient gleichzeitig der Anbindung der Anlieger (Schule, Sozialstandort) und dem Rettungsverkehr. Eingriffe durch ausführende Firmen sind rechtzeitig anzuzeigen und abzustimmen. Von Osten ist das Baufeld über die Kastanienallee und Planstraße C zu erreichen. Eingriffe durch ausführende Firmen sind rechtzeitig anzuzeigen und abzustimmen. 2.3.2 Erschließung, Baustelleneinrichtung, Verkehr Für die Sanierung der Bestandsgebäude wird einezentrale Baustelleneinrichtung (BE) mit Baustellenerschließung (BWB, Stromnetz) auf der Freifläche zwischen Haus 5,6 und 4 eingerichtet. Für die Sanierung der einzelnen Bestandsgebäude sind BE-Flächen nach Einschätzung der ausführenden Firmen so anzulegen, das ausgewiesene Rettungsumfahrten mit zugehöriger Bewegungsfläche bzw. Anlieferungen zu den übrigen Sanierungen nicht beeinträchtigt werden. Diese sind im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
1. Objektbeschreibung
2. Ausführungsfristen (§5 VOB/B) und Mindestanforderungen 1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen gemäß §5 VOB/B), Mit der Ausführung ist zu beginnen am:20.10.2025 Die Leistung ist zu vollenden am:23.10.2026 Die nachfolgend benannten Zwischentermine gelten als Vertragsbestandteil: Leistung/Leistungs- bestandteilZwischentermin keine Zwischentermine 2. Nachweis zur Eignung 1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das beiliegende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung I" ausgefüllt vorzulegen. Ersatzweise können für den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder den Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder den Eintrag im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg oder für das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung I" nachfolgende Einzelnachweise eingereicht werden: a.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben. b.) Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge. c.) Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. d.) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK). e.) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis e. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eignung entsprechend nachzuweisen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 2) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. zu 2.) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 15 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024. 3) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024. zu 3.) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024, in Höhe von mindestens 1.600.000 EUR brutto. 4) Erklärung über den Umsatz des Bieters, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für die unter Nummer 2., 3. und 4. geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. 5) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name und Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Bezeichnung des Referenzprojektes - Beschreibung der Art der Leistung - Beschreibung des Leistungsumfanges - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein) - Auftragssumme (brutto) - Ausführungszeitraum (von / bis) Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung III" ist für die unter Nummer 5. geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. zu 5.) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Ausführung von Mauerwerksabdichtungsarbeiten), welche im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde (Abnahme durch den Auftraggeber), mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 100.000,00 EUR.
2. Ausführungsfristen (§5 VOB/B) und Mindestanforderungen
3. Hinweis Firmendokumentation Das Erstellen und Übergeben einer kompletten Firmendokumentation ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und somit Vertragsbestandteil. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Firmendokumentation ist mit folgendem Inhalt zwingend zu erstellen: - Fachunternehmererklärung - Bauleitererklärung -Bautagesberichte -Produktdatenblätter -Lieferscheine -Schichtdickennachweise -Fotodokumentation - Entsorgungsnachweise im Durchschriftsoriginal - Dokumentation der Entsorgung von Bauabfällen nach Gewerbeabfallverordnung Alle Unterlagen sind 1-fach in deutscher Sprache digital (nicht per E-Mail) auf geeignetem Datenträger dem AG zu übergeben. Die Firmendokumentation ist bis spätestens 4 Wochen vor der VOB-Abnahme der Bauleitung zur Prüfung auf Vollständigkeit zu übergeben. Eine fehlende Firmendokumentation stellt einen wesentlichen Mangel dar und und kann zu Sondereinbehalten von bis zu 5% des Brutto-Auftragswertes und ggf. zu einer Verweigerung der VOB-Abnahme durch den AG führen. Eine nicht termingerecht übergebene Firmendokumentation kann somit vertragsstrafenrelevant werden.
3. Hinweis Firmendokumentation
4. Hinweise Fabrikatsangaben . Alle in den Positionen angegebenen Leitfabrikate und damit verbundenen Qualitäten gelten als bindend es sei denn, der Bieter reicht auf einem Beiblatt mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen für ein gleichwertiges Fabrikat ein : - LV - Positionsbezeichnung, - Fabrikat, - Nachweise der Gleichwertigkeit mit allen erforderlichen Parametern ( Konfirmitätsnachweis).
4. Hinweise Fabrikatsangaben
01 Haus 1
01
Haus 1
01.01 Erdarbeiten
01.01
Erdarbeiten
01.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
01.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
01.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
01.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
02 Haus 4
02
Haus 4
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
02.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
02.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
02.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
03 Haus 6
03
Haus 6
03.01 Erdarbeiten
03.01
Erdarbeiten
03.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
03.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
03.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
03.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
04 Haus 7
04
Haus 7
04.01 Erdarbeiten
04.01
Erdarbeiten
04.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
04.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
04.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
04.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
05 Haus 8
05
Haus 8
05.01 Erdarbeiten
05.01
Erdarbeiten
05.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
05.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
05.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
05.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
06 Haus 10
06
Haus 10
06.01 Erdarbeiten
06.01
Erdarbeiten
06.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
06.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
06.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
06.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
07 Haus 11.1
07
Haus 11.1
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
07.02 Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
07.02
Abdichtungsarbeiten Erdberührtes Mauerwerk
07.03 Mauerwerksinjektionsarbeiten
07.03
Mauerwerksinjektionsarbeiten
08 Allgemeines / Sonstiges
08
Allgemeines / Sonstiges
Hinweistext Dieser Titel beinhaltet Leistungen, welche in allen Gebäuden, welche im leistungsverzeichnis beschrieben sind, in kleinen Mengen und Umfängen zur Ausführung kommen werden.
Hinweistext
08.__.__.0001 Stunden eines Facharbeiters Stundenlohnarbeiten Facharbeiter gemäß VOB/B § 15, mittlerer Stundensatz. Ausführung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung des AG. Stundenzettel sind arbeitstäglich bei der Bauleitung / dem Bauherrn vorzulegen und abzeichnen zu lassen.
08.__.__.0001
Stunden eines Facharbeiters
10,00
h
08.__.__.0002 Stunden eines Helfers Stundenlohnarbeiten Helfers gemäß VOB/B § 15, mittlerer Stundensatz. Ausführung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung des AG. Stundenzettel sind arbeitstäglich bei der Bauleitung / dem Bauherrn vorzulegen und abzeichnen zu lassen.
08.__.__.0002
Stunden eines Helfers
10,00
h
08.__.__.0003 Natursteinsockel reinigen Vorhandene Natursteinsockelbereiche aus Feldsteinmauerwerk oberhalb der auszuführenden Vertikalabdichtungen, wie nachfolgend beschrieben mit einem Steinreiniger reinigen: - Vornässen der der zu bearbeitenden Sockelflächen - Steinreiniger mit Nylonquast vollflächig und gleichmäßig auftragen (Einwirkzeit beachten, jedoch Eintrocknung unbedingt vermeiden), Konzentration des Reinigungsmittels ist auf das Bestandsmauerwerk abzustimmen. - Nachwaschen bis zur vollkommenen Entfernung des angewendeten Reinigers unter Verwendung eines HD-Gerätes vollständig entfernen. (inkl. Nachweis: pH-Test mit Universalindikationspapier). Alle erforderlichen Maßnahmen zum Auffangen und Entsorgen des Reinigungswassers entsprechend der Herstellerangaben und Umweltschutzbestimmungen sind einzurechnen. Sockelhöhen bis 0,60 m über Gelände Schäden an der Fassade wie bspw. Bildung neuer bauschädlicher Salze und Bildung anderer steinfremder chemischer Verbindungen etc. sind unbedingt zu vermeiden. Schutzmaßnahmen für Bestandsfenster und -türen sind nicht erforderlich; Fassadenrüstung wird bauseits gestellt. In fertiger Leistung, inkl. Lieferung aller erforderlichen Geräte und Materialien sowie fachgerechte Entsorgung aller entstehenden Reinigungsrückstände; Ausführung entsprechend der Herstellervorschriften.
08.__.__.0003
Natursteinsockel reinigen
190,00
m2
08.__.__.0004 Ziegelsockel reinigen Vorhandene Bestandsziegelsockel oberhalb der auszuführenden Vertikalabdichtungen, wie nachfolgend beschrieben mit einem Steinreiniger reinigen: - Vornässen der der zu bearbeitenden Fassadenflächen - Steinreiniger mit Nylonquast vollflächig und gleichmäßig auftragen (Einwirkzeit beachten, jedoch Eintrocknung unbedingt vermeiden), Konzentration des Reinigungsmittels ist auf den Bestandsklinker abzustimmen. - Nachwaschen bis zur vollkommenen Entfernung des angewendeten Reinigers unter Verwendung eines HD-Gerätes vollständig entfernen. (inkl. Nachweis: pH-Test mit Universalindikationspapier). Ziegelmaterial: Vormauerziegel mit relativ weicher Klinkeroberfläche, Klinker aus dem Berliner Umland/Raum, kein Hartbrandklinker Sockelhöhen bis 0,60 m über Gelände Schäden an den Sockelbereichen wie bspw. Auflösen der Bindemittel im Stein, Bildung neuer bauschädlicher Salze und Bildung anderer steinfremder chemischer Verbindungen etc. sind unbedingt zu vermeiden. Alle erforderlichen Maßnahmen zum Auffangen und Entsorgen des Reinigungswassers entsprechend der Herstellerangaben und Umweltschutzbestimmungen sind einzurechnen. Schutzmaßnahmen für Bestandsfenster und -türen sind nicht erforderlich; Fassadenrüstung wird bauseits gestellt. In fertiger Leistung, inkl. Lieferung aller erforderlichen Geräte und Materialien sowie fachgerechte Entsorgung aller entstehenden Reinigungsrückstände; Ausführung entsprechend der Herstellervorschriften.
08.__.__.0004
Ziegelsockel reinigen
70,00
m2
08.__.__.0005 Graffityentfernung Feldsteinmauerwerk Graffitybeseitigung auf vorhandene Bestandsfeldsteinsockeln oberhalb der auszuführenden Vertikalabdichtungen, wie nachfolgend beschrieben mit geeignetem Verfahren reinigen. Sockelhöhen bis 0,60 m über Gelände Schäden an den Sockelbereichen wie bspw. Auflösen der Bindemittel im Stein, Bildung neuer bauschädlicher Salze und Bildung anderer steinfremder chemischer Verbindungen etc. sind unbedingt zu vermeiden. Alle erforderlichen Maßnahmen zum Auffangen und Entsorgen der Reinigungsflüssigkeiten entsprechend der Herstellerangaben und Umweltschutzbestimmungen sind einzurechnen. Schutzmaßnahmen für Bestandsfenster und -türen sind nicht erforderlich; Fassadenrüstung wird bauseits gestellt. In fertiger Leistung, inkl. Lieferung aller erforderlichen Geräte und Materialien sowie fachgerechte Entsorgung aller entstehenden Reinigungsrückstände; Ausführung entsprechend der Herstellervorschriften.
08.__.__.0005
Graffityentfernung Feldsteinmauerwerk
15,00
m2
08.__.__.0006 Graffityentfernung Ziegelmauerwerk Graffitybeseitigung auf vorhandene Bestandsziegelsockeln oberhalb der auszuführenden Vertikalabdichtungen, wie nachfolgend beschrieben mit geeignetem Verfahren reinigen. Ziegelmaterial: Vormauerziegel mit relativ weicher Klinkeroberfläche, Klinker aus dem Berliner Umland/Raum, kein Hartbrandklinker Sockelhöhen bis 0,60 m über Gelände Schäden an den Sockelbereichen wie bspw. Auflösen der Bindemittel im Stein, Bildung neuer bauschädlicher Salze und Bildung anderer steinfremder chemischer Verbindungen etc. sind unbedingt zu vermeiden. Alle erforderlichen Maßnahmen zum Auffangen und Entsorgen der Reinigungsflüssigkeiten entsprechend der Herstellerangaben und Umweltschutzbestimmungen sind einzurechnen. Schutzmaßnahmen für Bestandsfenster und -türen sind nicht erforderlich; Fassadenrüstung wird bauseits gestellt. In fertiger Leistung, inkl. Lieferung aller erforderlichen Geräte und Materialien sowie fachgerechte Entsorgung aller entstehenden Reinigungsrückstände; Ausführung entsprechend der Herstellervorschriften.
08.__.__.0006
Graffityentfernung Ziegelmauerwerk
10,00
m2

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