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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Gerüstarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit,
BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.
Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen:
Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte
Bauteile)
DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten
Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung
DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten
Bauteilen - Teil 2: Besondere
Bemessungsverfahren und Nachweise
2 Vorbereitung und Planung
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet.
Rechtzeitig vor Beginn der Gerüstbauarbeiten führt der
AN unaufgefordert zu folgenden Themen Klärung mit
dem AG herbei:
ggf. erforderliches abschnittsweises Abrüsten,
erforderliche Arbeitshöhen, Höhe letzte Gerüstlage,
Lage der Gerüstverankerung,
Art der Gerüstverankerung (z. B. Dauergerüstanker),
Art des Verschließens der Gerüstankerlöcher,
Lage der Leitergänge und ggf. Treppentürme,
Belastungsfähigkeit des Untergrundes,
beabsichtigte Nutzung des Gerüstes und erwartete
Lasten/Belastungen,
ggf. Höhenversprünge bzw. Gefälle in Gerüststandfläche,
Erfordernis für Belagsverbreiterungen,
ggf. erforderliche Schutzabdeckungen auf
Abdichtungsflächen,
ggf. erforderliche vorgezogene Abdichtungen unterhalb
von Gerüstaufstandsflächen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab-
oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage
nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und
unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die
Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter
Bauteile auf den AN über.
Werden die geforderten Absprachen zur
Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist
dieser dem AG
gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.2 Gebrauchsüberlassung
Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z.
B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr,
Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch
mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu
kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern
zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist
so zu
erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten
Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden
kann.
3.3 Ausführung
Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete
Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und
Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen
sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite
von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen.
Je Gerüstabschnitt ist ein Montagepunkt für einen
Schwenkarmaufzug vorzurichten.
Die Verankerungstechnik und das Schließen der
Verankerungslöcher müssen auf den Schichtaufbau des
Bauteils und auf das Fassadensystem abgestimmt sein.
Auf Verlangen des AG ist ein Verankerungsplan zu
erstellen und mit dem AG abzustimmen.
Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B.
Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den
AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende
Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung
einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung
oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden.
Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen
Belastung genutzt werden.
Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens
ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens
ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung
vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die
Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes
in selber Höhe durchlaufen.
Der AN informiert sich vor Ausführung der Einrüstung,
welche Fassadenbereiche zur Befestigung der Rüstung
freigegeben sind und wie Gerüstankerlöcher in
Putzflächen zu schließen sind. Für Metallgerüste sind
Maßnahmen gegen eine statische Aufladung (z. B.
Blitzeinschlag) vorzusehen.
Staubschutzfolien oder -netze sind in einheitlicher
Farbe neuwertig einzubauen. Beschädigte Netze oder
Folien
sind unaufgefordert vom AN auszutauschen.
3.4 Gerüststatik und statische Nachweise
Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an
jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens
24,00 m2 Größe anbringen kann.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die
vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik
des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob
objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise
erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise
erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert
und zu
eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst
unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner
statischen Nachweise.
Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit
des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG
angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn
unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit
des Untergrundes erforderlichen Informationen ein.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Temporäre Leistungen
Wird ein Gerüst während der Errichtung eines Neubaus
auf auskragende Gebäudeteile aufgestellt, so kann es
sinnvoll sein, beim Abdichter eine provisorische,
zeitlich vorgezogene Abdichtung unterhalb des
aufzubauenden
Gerüsts auszuschreiben, damit unterhalb der
auskragenden Decke, auf der das Gerüst aufgestellt
wird, schon
mit TGA- und Innenausbauarbeiten begonnen werden kann.
Bei der Ausführung von Putz- und Malerarbeiten an
Fassaden werden über die Dauer der Gerüststellung
üblicherweise die Fallrohre demontiert bzw. sind noch
nicht montiert. In diesem Fall sollten provisorische
Fallrohre in Form flexibler Schläuche (Dränageleitung)
ausgeschrieben werden. Bei der Anbringung dieser
Schläuche ist zu beachten, dass sie keine Wassersäcke
bilden dürfen, da das hieraus resultierende Gewicht in
der Regel nicht von den provisorischen Befestigungen
aufgenommen werden kann.
Transportwege von Gerüsten
Die Länge von Transportwegen für den Handtransport
sollte stets angegeben werden, da hiermit erheblicher
Zeit- und Kraftaufwand verbunden ist. Gleichfalls
sollte berücksichtigt werden, dass in einigen
Baustellensituationen der Gerüstabbau nach vollendeter
Bauausführung, beispielsweise nach Rückbau des
Baukrans oder während der zeitgleichen Ausführung von
Landschaftsbauarbeiten, nicht auf gleichem Wege und
mit gleichen Mitteln und Aufwendungen durchgeführt
werden kann, wie der vorherige Aufbau des Gerüsts
ausgeführt wurde.
Abschnittsweises Abrüsten
Sobald Fassadenarbeiten fertiggestellt sind, soll
üblicherweise möglichst umgehend abgerüstet werden, um
Fassadenverschmutzungen durch Schmutz von den
Gerüstlagen und Graffitis zu vermeiden. Hierfür ist
eine auf
die Abschnitte des späteren Rückbaus geplante
Gerüsterstellung erforderlich, da Gerüstrahmen aus
einem
bereits erstellten Gerüst nachträglich nicht beliebig
entnommen werden können. Gleichfalls sollte die Lage
von
Leitergängen oder Treppen auf die Abschnitte des
späteren Abrüstens hin geplant sein. Die entsprechende
Baubeschreibung, Planung oder Hinweise in den
LV-Texten sollten dem Gerüstbauer als Angebots- und
Vertragsgrundlage zugänglich gemacht werden.
Leitergänge
Berufsgenossenschaftlich ist nur alle 50,00 m ein
Leitergang erforderlich. Besteht Bedarf nach weiteren
Leitergängen, beispielsweise für ein späteres
abschnittsweises Abrüsten oder für einen einfacheren
Fassadenzugang, sollten diese bereits in der
Ausschreibung genannt sein. Handelt es sich um größere
Fassaden, sollte die Ausschreibung von Gerüsttreppen
erwogen werden, da der Aufstieg hier wesentlich
einfacher ist und weniger Behinderungen bei den
Arbeiten auf dem Gerüst auftreten als bei Leitergängen.
Breite von Arbeitsgerüsten; Konsolen
Werden Materialien auf dem Gerüst gelagert, wie
beispielsweise Dämmstoffplatten bei der Anbringung von
Wärmedämmverbundsystemen oder Steinpakete für
Vormauerschalen, so wird die erforderliche
Arbeitsraumbreite von diesen Materialien erheblich
eingeschränkt. Nur von Gerüsten der Breitenklasse W09,
90
cm Belagbreite, werden in diesem Fall ausreichende
Arbeitsraumbreiten gewährleistet. Gerüste der
Breitenklasse W06, 60 cm Arbeitsraumbreite auf dem
Gerüst, sind nur für die Durchführung von Maler- oder
Reinigungsarbeiten zulässig.
Der maximal zulässige Abstand zwischen Gerüst und Wand
beträgt 30 cm, um ein Durchfallen von Menschen
beim Absturz zu vermeiden. Diese Anforderung gilt zu
jedem Zeitpunkt. Beim Aufbringen aktueller
Dämmstoffstärken auf die Rohbauwand ist
offensichtlich, dass der zwischen Gerüstrahmen und
Putzoberfläche
(erforderlich: 20 cm Arbeitsraum nach DIN EN 13914)
oder Vormauerschale verbleibende Arbeitsraum zum
Auftragen des Putzes zu gering ist, wenn das Gerüst
nicht wandseitig mit Einhangkonsolen, die nach
Arbeitsfortschritt der Dämmarbeiten entfernt werden
können, verbreitert wird.
Schutzfunktion von Gerüsten
Häufig besteht die Gefahr, dass vom Gerüst
herabfallende Teile Menschen gefährden, die sich vor
oder unter
dem Gerüst aufhalten. Dies ist dann der Fall, wenn der
Bereich vor dem Gerüst zugänglich und nicht abgesperrt
ist und kein auskragendes Schutzdach an dem Gerüst
errichtet wurde. In einem solchen Fall muss das
Arbeitsgerüst auch eine Funktion als Schutzgerüst
übernehmen. Die Schutzfunktion kann beispielsweise
durch
hierfür zugelassene Netze mit einer Maschenweite < 100
mm oder mit zugelassenen Gerüstplanen hergestellt
werden.
Im Arbeits- bzw. Absturzbereich von Dächern ist das
Gerüst als Schutzwand auszubilden. Die oberste
Gerüstebene soll nicht tiefer als 1,50 m unter dem
Traufpunkt liegen. Bei Steildächern mit Dachüberstand
ist in
der Regel eine Auskragung mit Konsolen erforderlich,
da zwischen Traufe und Gerüstaußenkante ein Arbeits-
und Bewegungsraum von 70 cm verbleiben soll.
Dauergerüstanker
Dauergerüstanker sollten überall dort vorgesehen
werden, wo eine mehrmalige Einrüstung von Baukörpern zu
vermuten ist, beispielsweise zur Wartung von
Sonnenschutzanlagen, für regelmäßige Fassaden- und
Fensterreinigungsarbeiten etc.
Der Einbau von Dauergerüstankern ist keine im
Berufsbild des Gerüsthandwerks enthaltene Leistung und
muss
von den Fachbetrieben des Fassadenbaus realisiert
werden.
Sofern Dauergerüstanker am Bauwerk vorhanden sind,
sollte dies dem Gerüstbauer angezeigt werden, um ihm
entsprechend veränderte Aufwendungen zu signalisieren.
Zur Planung der Lage von Dauergerüstankern in den
Fassaden sollte dringend ein
Gerüstbauer/Gerüstbaufachberater hinzugezogen werden,
um die Anker so
anzuordnen, dass sie für den Gerüstbau auch effektiv
und ohne Konstruktionsmehraufwand im Gerüstbau
tatsächlich nutzbar sind.
Durchgänge und Baustellenanlieferung
Für die spätere Bauausführung erforderliche
Durchgänge, Durchfahrten und Einbringöffnungen für
Großgeräte
sollten bereits in der Ausschreibung bedacht werden,
um die hierfür erforderlichen Abfangungen, Gitterträger
etc. in ausreichender Menge ermitteln zu können.
Temporäre Leistungen
01 Arbeitsgerüste
01
Arbeitsgerüste
1. Gebäude
Wohungsbau 5 Geschosse, 3 Gebäude
Hohenzollernstraße 12-14, 71638 Ludwigsburg
2. Bereich
Straßenfassaden, Hoffassaden
3. Höhe des Gerüstes
15 m (bis letzte Gerüstlage)
4. Untergrund
straßenseitig Gehweg eingeschottert,
hofseitig auf TG Betondecke
5. Entfernung vom Abladeort
ca. 10 -20 m
(von der Straße zum Aufstellbereich)
5. Entfernung vom Abladeort
ca. 10 -20 m
(von der Straße zum Aufstellbereich)
6. Rohbau begleitend
Das Gerüst ist baubegleitend ab Rohbau EG
geschossweise aufzubauen,
Abrufrhythmus ca. 4 Wochen,
Grundstandzeit ab Rohbaubeginn 65 KW
1. Gebäude
01.__. 1 Flächige Abbohlung Herrichtung und Schutz des Untergrund
durch flächige Abbohlung
Leistungsumfang
Untergrund säubern
PE-Folie
Bautenschutzmatte d > 5 mm
Abbohlung mit Nadelholz, d > 40 mm
Lagesicherung
Vorhaltung über die Dauer der Bauzeit
Rückbau und Entsorgung nach Anweisung
Zweck: Lastverteilung und Schutz des
Untergrunds
Beanspruchung: Fassadengerüst
Untergrund: Flachdachabdichtung, bzw. Gehweg
Folgeleistung: Fassadengerüst, Höhe bis 15,00 m
Breite: mind. 1,50 m
01.__. 1
Flächige Abbohlung
175,00
m2
01.__. 2 Fassadengerüst,LK3,W09 Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als
längenorientiertes
Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1).
Zweck: Arbeitsgerüst für Fassaden- und
Dacharbeiten
Lastklasse: 3 (2 kN/m2)
Standfläche: eben, normal belastbar, nicht befestigt
Höhe einzurüst.Fläche: bis 15 m
Breitenklasse: W09 (mind. 0,90-1,20 m)
Befestigungsuntergrund: Rohdecke Stirnseite
Fassadenaufbau: 22 cm
Gebrauchsüberlassung: ab Rohbaubeginn
52 KW Grundeinsatzzeit 1.OG
Aufstellort: Wohnhaus B, C, D
Nord, Süd Ost, West
01.__. 2
Fassadengerüst,LK3,W09
2.650,00
m2
01.__. 3 Fassadengerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das
Fassadengerüst (Lastklasse 3) über die 52-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 3
Fassadengerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung
2.650,00
m2Wo
01.__. 4 Balkongerüst,LK3,W09 Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als
längenorientiertes
Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1).
Zweck: Arbeitsgerüst für Balkone 3-seitig
Lastklasse: 3 (2 kN/m2)
Standfläche: eben, normal belastbar, nicht befestigt
Höhe einzurüst.Fläche: bis 12 m
Breitenklasse: W09 (mind. 0,90-1,20 m)
Befestigungsuntergrund: Rohdecke Stirnseite
Fassadenaufbau: 22 cm
Gebrauchsüberlassung: ab Rohbaubeginn 2. OG
40 KW Grundeinsatzzeit
Aufstellort: Balkone 3-seitig B, C, D
Süd, West
01.__. 4
Balkongerüst,LK3,W09
780,00
m2
01.__. 5 Balkongerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das
Balkongerüst (Lastklasse 3) über die 52-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 5
Balkongerüst,LK3,W09,Gebrauchsüberlassung
780,00
m2Wo
01.__. 6 Gerüstnetze Staubschutznetz für Fassadengerüst ohne Schutzfunktion.
Unverschmutzte, nicht eingerissene Netze gleicher
Farbe und
Struktur einschl. ggf. erforderlicher Mehrverankerung
des
Gerüstes.
Zweck: Staubschutznetz ohne
Sicherheitsanforderung
Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen Grundeinsatzzeit
Aufstellort: Süd, Ost
01.__. 6
Gerüstnetze
1.800,00
m2
01.__. 7 Staubschutznetze,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der
Gebrauchsüberlassung für
Staubschutznetze (guter Zustand)
über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit
hinaus.
Wöchentliche Beseitigung von Rissen
durch Austausch defekter Netze.
Gebrauchsüberlassung: ca. 25
Wochen
01.__. 7
Staubschutznetze,Gebrauchsüberlassung
1.800,00
m2Wo
01.__. 8 Belagsverbreiterung innen Belagsverbreiterung an der Innenseite des
Arbeitsgerüstes
als nachträglich separat herausnehmbare Konsolen.
Breite: 30 cm
Lastklasse: entsprechend Standgerüst
Hauptposition
Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen (Grundeinsatzzeit)
Aufstellort: Fassade
01.__. 8
Belagsverbreiterung innen
1.260,00
m
01.__. 9 Belagsverbreiterung innen,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die
Gerüstverbreiterung (innen) über die 52-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 9
Belagsverbreiterung innen,Gebrauchsüberlassung
1.260,00
mWo
01.__. 10 Zusätzl.Seitenschutz,innen Zusätzlicher Seitenschutz an den Innenseiten der
Gerüstlagen
des Arbeitsgerüstes gem. DIN EN 12811-1. Erforderlich
bei
Abstand zwischen Belag und Bauwerk > 30 cm.
Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen Grundeinsatzzeit
ab Rohbau 1. OG
Aufstellort: Bürofassade
01.__. 10
Zusätzl.Seitenschutz,innen
1.260,00
m
01.__. 11 Zusätzl.Seitenschutz,innen,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den
zusätzlichen
Seitenschutz (innen) über die 52-wöchige
Grundeinsatzzeit
hinaus.
Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 11
Zusätzl.Seitenschutz,innen,Gebrauchsüberlassung
1.280,00
mWo
01.__. 12 Fanggerüst,</=20° Fassadengerüstes als Fanggerüst im Bereich der Traufen,
Ortgänge und Giebelseiten, durch den Einbau von
Schutznetzen
und Belagsteilen. Erforderlich bei Flach-,
Satteldächern
(Dachneigungen </= 20°).
Zweck: Fanggerüst gem. 4420-1
Auffangfläche: max. 2,00 m unter Absturzkante
Breite: mind. 0,90 m ab Absturzkante
Gebrauchsüberlassung: bis 28 Wochen (Grundeinsatzzeit)
Aufstellort: Haus B+C+D Dachgeschoss
01.__. 12
Fanggerüst,</=20°
175,00
m
01.__. 13 Fanggerüst,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das
Fanggerüst
über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: je Woche
01.__. 13
Fanggerüst,Gebrauchsüberlassung
175,00
mWo
01.__. 14 Überbrückungsträger,LK3 Überbrückungsträger in Gitterkonstruktionen zur
Überbrückung
von Durchfahrten, Hauseingängen, nicht tragfähigen
Bauteilen
und dergleichen in der Gerüstkonstruktion.
Überbrückungsbreite: max. 3,00 m i. L.
Lastklasse: 3 (2 KN/m2)
Aufmaß: nach Breite der Öffnung
Gebrauchsüberlassung: bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
Aufstellort: Ost Straßenseite
01.__. 14
Überbrückungsträger,LK3
45,00
m
01.__. 15 Überbrückungsträger,LK3,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der
Gebrauchsüberlassung für die
Überbrückungsträger (Lastklasse 3)
über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit
hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 8
Wochen
01.__. 15
Überbrückungsträger,LK3,Gebrauchsüberlassung
20,00
mWo
01.__. 16 Leitergang,zusätzlich Zusätzlicher Leitergang über die Mindestzahl nach DIN
18451
hinaus, über die gesamte Gerüsthöhe. Abrechnung nach St
zusätzlichem Abschnitt Leitergang.
Gerüsthöhe: bis 15,00 m
Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen Grundeinsatzzeit
01.__. 16
Leitergang,zusätzlich
40,00
St
01.__. 17 Leitergang,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den
zusätzlichen
Leitergang über die -wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.52
Gebrauchsüberlassung: je. Woche
01.__. 17
Leitergang,Gebrauchsüberlassung
40,00
StWo
02 Sonderkonstruktionen und -formen
02
Sonderkonstruktionen und -formen
02.__. 1 Aufzugsturm für Fassadengerüst Zusätzlicher Gerüstturm vor der Fassadenrüstung
als Gerüsterweiterung zur bauseitigen Montage eines
Vertikalaufzuges.
Grundfläche: 2,00 x 2,00 m
Anzahl d. Plattformen: in jeder Gerüstebene
Gesamthöhe: bis 15 m
Tragfähigkeit Aufzug: 1,5 t
Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen (Grundeinsatzzeit)
Aufstellort: Gehweg und Hof
02.__. 1
Aufzugsturm für Fassadengerüst
2,00
St
02.__. 2 Aufzugsturm,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für Aufzugsturm
als Erweiterung Fassadengerüst über die 52-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. je Woche
02.__. 2
Aufzugsturm,Gebrauchsüberlassung
2,00
St/
02.__. 3 Treppenturm Bautreppenturm einschl. Geländer, Handlauf und
Trittschutz.
Die Abrechnung erfolgt nach Höhe der Treppe.
Lastklasse: 3 (2 kN/m2)
Laufbreite: mind. 0,60 m
Auftrittstiefe: mind. 25 cm
Gerüsthöhe: bis 15 m
Gebrauchsüberlassung: bis 52 Wochen (Grundeinsatzzeit)
Aufstellort: Straßen-, Hofseite
02.__. 3
Treppenturm
4,00
m
02.__. 4 Treppenturm,Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den
Treppenturm über die 52-wöchige Grundeinsatzzeit
hinaus.
Gebrauchsüberlassung: je. Woche
02.__. 4
Treppenturm,Gebrauchsüberlassung
4,00
St