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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung 01 Projektname
WERK - Westfalenpark Eingangsgebäude Ruhrallee mit Kindermuseum
02 Anschrift
Maurice-Vast-Straße
44139 Dortmund
03 Bauherr
Stadt Dortmund, vertreten durch die
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
04 Art der Baumaßnahme/Leistungen
Nutzung: Der Neubau beinhaltet Foyer- und Eingangsbereiche für den Westfalenpark, Veranstaltungsräume, Ausstellungs-, Workshop- und Depoträume für das Museum sowie zwei Verwaltungseinheiten.
Kenndaten: Das Gebäude ist überwiegend eingeschossig. Die Verwaltung zweigeschossig.
Die Grundfläche beträgt ca. 3.900 Quadratmeter. Die Höhe im eingeschossigen Teil ca. 4,5 Meter im Flachdachbereich und 7,0m in Bereich des Daches über dem Foyer. Im zweigeschossigen Teil ca. 8,5 Meter. Die Ausdehnung von West nach Ost beträgt ca. 110 Meter. Von Nord nach Süd ca. 100 Meter.
Konstruktion: Gründung, Sohlplatte und Winkelstützwände, gegen die ein Hang angeböscht wird, werden in Stahlbetonbauweise errichtet.
Darauf wird ein Holzbau errichtet. Teils als weitgespanntes Träger-Stütze-System. Teils in Elementbauweise aus CLT- bzw. HRB-Wänden und CLT Decken und Dächern.
Die Fassade besteht in Teilen aus einer vorgehangenen hinterlüfteten Metallfassade, einer vorelementierten Stamfplehmfassade und einem bepflanzten Hang, der das Gebäude nach Westen und Norden in die Landscahft eingegraben erscheinen lässt.
Bauabschnitte: Hozbau-, Fenster- und Dachdeckerarbeiten werden in vier ineinanderverzahnten Teilabschnitten errichtet. Nach dem schließen der Gebäudehülle kann in allen Bereichen parallel gearbeitet werden.
05 Baufeld/Baustelleneinrichtung
BE-Fläche: Im Süden befindet sich eine Baustelleneinrichtungsfläche in Größe von ca. 3.000 Quadratmetern. In der Fläche befinden sich teilweise zu erhaltende Bäume.
Zu- und Ausfahrten: Die Baustelle kann wärend der Erdarbeiten von Norden über die Florianstraße (Höhe Nr. 24) und von Süd-Westen von der Maurice-Vast-Straße (Höhe Bushaltestelle) an- und abgefahren werden. Nach den Erdarbeiten kann nur noch die Zu- und Ausfahrt über die Maurice-Vast-Straße genutzt werden.
Es gibt eine Rangierfläche mit Wendekreis von ca. 11 Meter Radius
Baumbestand: Auf dem Baufeld befindet sich Baumbestand, der erhalten werden soll. Sie dazu ZTV Allgemein.
Baustelleneinrichtung: Es werden ein Besprechungs- und Sanitärcontainer, Strom- und Wasseranschlüsse vorgehalten.
Zugänglichkeit
Private PKW sind auf der Baustelle nicht zugelassen. Stellplätze für Firmenfahrzeuge werden in begrenzter Menge in der Baustelleneinrichtungsfläche bereitgestellt.
Die Zuwegung zum Baufeld ist jederzeit für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist durch den Unternehmer durch entsprechende Logistikorganisation auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
Die Ein- und Ausfahrten sind kontinuierlich geschlossen zu halten und nur für An- und Abtransporte während der Durchfahrt zu öffnen, damit Tagesbesuchern des Parks nicht die Möglichkeit gegeben wird auf die Baustelle zu gelangen.
Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit ist auf Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr begrenzt. die Vorgabenn
Laufender Betrieb: Wärend der Arbeitszeiten ist der Westfalenpark wie üblich geöffnet. Außerhalb des Baustellenbereichs, insbesondere im Ein- und Ausfahrtsbereich, ist mit Besucherverkehr (Fussgänger und Radfahrer) zu rechnen. 2027 findet parallel zur Baumaßnahme die Internationale Gartenschau im Westfalenpark statt.
06 Leistungen AN
Das LV umfasst die Erstellung des Holzbaus, bestehend aus Holztafel- und CLT-Wanden sowie CLT-Decken und Dächern als Deceknscheibe, Rippendecke sowie Decke auf Trägern. Des Weiteren gehören Metallbauarbeiten für Tragwerksrelevante Anschlüsse und Aussteifungen sowie die Erstellung einer Holzfassade, sowie Abdichtungsarbeiten zu den anzubietenden Leistungen.
Projektbeschreibung
ZTV Allgemein ZTV - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen - Allgemein
01 Bautechnische Vorschriften
Alle ausgeführten Leistungen und Konstruktionen müssen den zum Ausführungszeitraum geltenden Gesetzen, Vorschriften, DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ebenfalls sind für einzubauendes Material die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten.
Alle erforderlichen Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen, usw. sind vom AN zusammenzutragen und auf Nachfrage vorzulegen. Die vollständige Dokumentation aller Unterlagen ist spätestens bei Schlussabnahme unaufgefordert zu übergeben.
Die Erlangung von Zustimmungen im Einzelfall sind, falls erforderlich, separat angefragt. Diese sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Eine Bauzeitverzögerung aus den notwendigen Bearbeitungs- u. Genehmigungszeiten ist nicht zulässig.
Der Bieter hat die beschriebenen Leistungen auf Vollständigkeit, fachgerecht Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Bedenken, Rückfragen sind vor Abgabe des Angebotes anzubringen. Bedenken gegen die geplante Art der Leistungsausführung sind vorab schriftlich anzuzeigen.
Bei dem Einsatz von Arbeitsgeräten sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten.
02 Befestigungen
Sämtliche zur Erfüllung der beschriebenen Leistung erforderlichen Befestigungsmittel und Verankerungen sowie die zur fachgerechten Montage erforderlichen Arbeiten sind in die Einheitspreise der Position einzukalkulieren, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Alle Befestigungsmittel und Verankerungen müssen über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, die auf Nachfrage des AG‘s jederzeit nachzuweisen ist.
03 Transport der Materialien
Die Arbeiten sind entsprechend den Leistungen bis zu einer Gesamthöhe von ca. 8,5m von Oberkante Fertigfussboden auszuführen. Der AN hat die zur Erbringung der angebotenen Leistungen erforderlichen Hebezeuge selbst zu beschaffen. Dies ist in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Das Vorhalten von Hebewerkzeugen, Gerüsten, etc. für andere Gewerke ist, falls erforderlich, separat abgefragt.
Dem AN wird dazu geraten vor Kalkulation eine Baustellenbegehung zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Geländeverlauf, Zufahrt, Kranaufstellflächen, usw. durchzuführen. Nachforderungen aufgrund nicht bekannter Ortsverhältnisse werden ausgeschlossen.
04 Werkstattplanung
Der AN hat falls abgefragt, auf Grundlage der Architekten Planung Werk- und Detailzeichnungen sowie Verlegepläne zu erstellen. Ein örtliches Aufmaß zur Aufnahme der bauseits vorhandenen Einbausituation ist für alle, die auszuführende Leistung betreffenden, Bauteile seitens des AN zu erstellen und in der Werkstattplanung zu berücksichtigen. Alle dem AN durch die planerische und technische Bearbeitung entstehenden Kosten sind in die Positionen Werkplanung mit einzukalkulieren.
Die Werkstattplanung ist vom AN so zu terminieren, dass einzuhaltende Lieferungs-/ Fertigungs- und Montagetermine eingehalten werden. Dabei sind die erforderlichen Prüfdurchgänge des Architekten mit zwei Arbeitswochen zu berücksichtigen. Die Werkstattplanung umfasst das Zusammentragen aller erforderlicher Nachweise.
Die Werkstattplanung ist dem Architekten in digitaler Form zur Freigabe zu übergeben.
05 Bemusterung
Alle im Einbauzustand sichtbaren Produkte, Oberflächen und Fügungsweisen sind vorab mit dem AG in folgender Menge zu bemustern:
- Produkte je ein Stück
- Oberflächen in Flächen von 0,5 x0,5m
- Oberflächen in Fassade (ggf. inkl. Verfugung) 1,5 x 1,5 m
- Fügungen anhand eines Musters
Alle erforderlichen Bemusterungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
06 Reinigung der Baustelle / Entsorgung von Bauabfällen
Jeder AN entsorgt seine Abfälle (Essensreste, Flaschen, Verpackungen, Folien, Materialreste) täglich selbst. Abfälle und Verunreinigungen sind vom jeweiligen Verursacher sofort aufzunehmen und zu entsorgen.
Dies ist Bestandteil der vertraglichen Leistung. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch einen Dritten entsorgt werden. Standorte von Abfallcontainern sind mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Der Straßenraum ist arbeitstäglich auf Verschmutzung zu kontrollieren und bei Bedarf auf eigene Kosten zu reinigen. Durch den Baustellenbetrieb entstehende Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den AN zu tragen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung behält sich der AG ausdrücklich Ersatzmaßnahmen vor.
Die Bau- und Straßenraumreinigung ist selbstverantwortlich durchzuführen und wird nicht gesondert vergütet.
07 Bauanlauf - Vorleistungen
Es wird eine gemeinsame Baustellenbegehung und Besprechung nach Auftragsvergabe durchgeführt. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und diesen mit der Bauleitung abzustimmen. Notwendige Beschilderungen und die Kennzeichnung von Lager und Art der Medien sind durchzuführen und in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
08 Zustandsfeststellungen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Kontrollersuche für notwendige Zustandsfeststellungen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Objektüberwachung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Kontrolldokumentation. Der Auftragnehmer hat bei der Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt, dass die Kontrolle nur erfolgen kann, wenn eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist.
09 Maßtoleranzen
Maßtoleranzen sind gemäß DIN18202- bzw. EN-Vorschriften einzuhalten. Eventuell erforderliche erhöhte Anforderungen werden separat ausgewiesen. Für die fachgerechte Erbringung der Leistungen erforderliche Maße sind vom AN vorab zu überprüfen.
Werk- und Montageplanungen sind, sofern abgefragt, auf grundlage eines örtlichen Aufmaßes zu erstellen. Eine eventuelle erforderliche Fertigung nach theoretischen Maß wird separat ausgewiesen.
Die durch die Vorgewerke erstellten Bauteile werden gemäß der Toleranzvorgaben der DIN 18202 erstellt. Die in der Ausschreibung beschriebenen Bauteile sind derart zu konstruieren, dass ein Ausgleich zu den Toleranzen vorhandener Bauteile möglich ist. Der Ausgleich zulässiger Toleranzen des Vorgewerks ist Bestandteil der Leistung dieses Gewerks und Bestandteil der jeweiligen LV-Positionen.
10 Allgemeines
Bauseits werden die Hauptbezugsachsen sowie ein Höhenbezugspunkt (Meterriss) vorgegeben. Diese sind als Grundlage aller Arbeiten zu beachten. Darauf abgestimmt hat der Rohbauer alle erforderlichen Schnurgerüste und Meterrisse bereitzustellen, einzumessen und zu markieren.
11 Schutz von Materialien und Bauteilen
Alle Materialien, Oberflächen und Bauteile sind bis Inbetriebnahme vom AN vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Ein entsprechender Schutz ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
12 Sicherheit auf der Baustelle
Mit Abschluss des Werkvertrages übernimmt der AN die Verantwortung des ihm übertragenen Teilbereiches der Baumaßnahme. Somit hat er für die Sicherheit seiner Arbeitsstelle und Mitarbeiter zu sorgen und die für ihn beherrschbaren Gefahren auszuschließen. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten.
Alle auf der Baustelle eingesetzten Maschinen und Arbeitsmittel müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden und den jeweiligen Gesetzen und Regeln entsprechen. Prüf-, Wartungssiegel sowie TÜV müssen aktuell sein.
Für alle Baumaßnahmen auf der Baustelle sind die außerhalb des Baugrundstücks auftretenden Erschütterungseinwirkungen auf benachbarte Gebäude, Menschen in Gebäuden und empfindliche Einrichtungen so gering, wie nach dem anerkannten Stand der Technik möglich, zu halten.
13 Unterstützung der SiGeKo
Durch den Bauherrn ist für die Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Der AN hat zu Beginn der Baumaßnahme einen Verantwortlichen für Arbeitssicherheit schriftlich zu benennen. Dieser ist zuständig für die Erstellung von Arbeitsanweisungen und die Durchführung von Unterweisungen auf der Baustelle. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die in Baustellenordnung und SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen eingehalten und Sicherheitsmängel unverzüglich abgestellt werden.
Diese Fürsorgepflicht gilt auch für eventuell durch den AN eingesetzte Nachunternehmen.
Folgende Unterlagen sind durch den AN vor Beginn der Bauarbeiten zur Verfügung zu stellen und auf aktuellem Stand zu halten (inkl. Nachunternehmer):
- Namensliste der Aufsichtführenden und Ersthelfer mit
aktueller Telefonnummer und Mailadresse
- Auf die Baumaßnahme angepasste
Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz
- Prüfnachweise der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen
- Sachkundenachweise der eingesetzten Mitarbeiter, sofern die
Arbeiten dies erfordern (z. B. Maschinenführer, Kranfahrer,
Arbeiten im Straßenverkehr)
- Behördliche Anordnungen und Genehmigungen, sofern sie für
die Durchführung der Arbeiten notwendig sind (z. B. Arbeiten
an Wochenenden, Verkehrsrechtliche Anordnung, o.ä.)
- Namensliste der Arbeitnehmer des AN, die jeweils täglich auf
der Baustelle eingesetzt werden. Diese Namensliste ist täglich
zu führen.
14 Unterbringung der Arbeiter
Hausen oder Campieren auf der Baustelle ist verboten.
15 Kommunikation
Die Sprache auf der Baustelle ist "deutsch". Der AN hat vor Beginn der Arbeiten schriftlich einen deutschsprachigen Vorarbeiter zu benennen und zu gewährleisten das dieser über den gesamten Zeitraum seiner Arbeiten für die örtliche Bauleitung zur Verfügung steht. Ein Wechsel des deutschsprachigen Vorarbeiters kann nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
16 Baubesprechung
Die Teilnahme des AN oder einer vor Beginn der Arbeiten zu bestimmenden, deutschsprachigen, entscheidungsbefugten Vertretungsperson an den wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
17 Parallelleistungen
Eine zeitgleiche Ausführung von Leistungen durch verschiedene Gewerke ist vorgesehen. Die Arbeitsbereiche werden in Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem AN gemeinsam festgelegt. Ein Anspruch auf exklusive Baufreiheit durch den AN besteht nicht. Der AN hat an der Abstimmung und Koordination von Fremdleistungen, welche die eigenen Leistungen tangieren, mitzuwirken und diese so zu fördern.
18 Baumschutz
Besondere Bedeutung kommt dem Schutz des vorhandenen Baumbestands auf dem gesamten Grundstück zu. Die vorhandenen, nicht zur Rodung freigegebenen Bäume und Gehölze sind zu schonen, insbesondere im Stamm- und Wurzelbereich. In vorhandenem Gehölzbestand darf im Wurzelbereich nur so gearbeitet werden, dass Wurzelschäden, auch durch Bodenverdichtung, vermieden werden. Der Wurzelbereich darf nicht mit Baufahrzeugen überfahren oder als Materiallagerfläche genutzt werden. Die Standfestigkeit von Gehölzen darf nicht gefährdet werden. Bei Schäden oder notwendigen Eingriffen am Wurzelwerk, die die Standsicherheit der Gehölze gefährden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
19 Schadstoffe
Es sind ausschließlich FCKW- und HFCKW-freie Baustoffe zu verwenden. Darüber hinaus dürfen nur Materialien zur Verwendung kommen, welche kein Formaldehyd oder sonstige schädliche oder geruchsbelästigende Stoffe. abgeben.
Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden.
20 Planunterlagen
Die Planunterlagen werden vom AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es unterliegt dem Verantwortungsbereich des AN dafür zu sorgen, dass die Planunterlagen stets in der aktuellen Fassung in der jeweils benötigten Form (digital oder ausgedruckt) auf der Baustelle in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
21 Detailterminplan
10 Arbeitstage nach Beauftragung ist ein Detailterminplan einzureichen, welcher unter Berücksichtigung der Terminvorgaben des Bauablaufplans zu erstellen ist. Im Detailterminplan sind die verschiedenen Arbeitsschritte konkret und unter Berücksichtigung der Fertigungsabhängigkeiten darzustellen.
22 Bautagebuch
Zur Erfassung von Art und Anzahl der Arbeiter, ausgeführten Arbeiten, klimatischen Bedingungen, usw. sind vom AN arbeitstägliche Bautagberichte zu erstellen, welche wöchentlich im Rahmen der Baubesprechung zu übergeben sind. Als Bestandteil der vertraglichen Leistung sind sie Grundlage zur Prüfung und Freigabe eingehender Rechnungen.
23 Baustelleneinrichtung
Für die Erbringung der Leistungen erforderliche Hebezeuge und Gerüste im Rahmen der Nebenleistungen sind vom AN selbst bereitzustellen und in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. die Kosten werden vom AG nicht zusätzlich vergütet.
Die Anordnung von Hebezeugen ist nach den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Lage zu Nachbargrundstücken, angrenzender Bebauung und der bestehenden Vegetation, zu wählen. Weiterhin sind die Erfordernisse resultierend aus der Gründungssituation zu beachten. Etwaige Vorgaben zum Baukranstandort, die sich aus dem BE-Plan ergeben, sind zu beachten.
Es werden keine Vorgaben zu Art und Umfang der Hebezeuge gemacht. Umfang und Art sind vom AN zu wählen und mit der Bauleitung abzustimmen. Bei der Wahl (Dimensionierung) des Hebezeugs ist der vor Ort vorhandene Baumbestand zu berücksichtigen.
Alle notwendigen behördlichen, nachbarschaftlichen und sonstige Genehmigungen sind eigenverantwortlich durch den AN herbeizuführen.
Die Terminierung der Gerüstaufstellung und ggf. erforderliche Um- und Wiederaufbauten sind rechtzeitig mit der ausführenden Firma und Bauleitung abzustimmen, die Positionierung ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Für die ausreichende Ausleuchtung seines Arbeitsbereiches am Montageort sowie etwaiger Aufenthalts- und Lagerräume ist der AN verantwortlich.
24 Strom und Wasser
Baustrom und Wasser wird auf dem Baufeld zur Verfügung gestellt.
Durch Arbeiten des AN anfallendes Bauwasser ist weitestgehend zu vermeiden, die Reinigung von Arbeitsgeräten darf vor Ort nur im geringfügigem Umfang erfolgen und muss ansonsten auf dem eigenen Betriebsgelände des AN vorgenommen werden.
Die Entsorgung von verunreinigtem Baustellenwasser darf keinesfalls im Wurzelbereich der Bestandsbäume erfolgen.
25 Bauschild und Werbemittel
Werbung auf der Baustelle in Form von Bannern an Gerüsten oder Bauzäunen oder ähnlichem ist nicht gestattet.
26 Abrechnung
Der AN hat seine Leistungen kumuliert abzurechnen.
Die in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Materialangaben dienen zur Kalkulation der in der Position dargestellten Leistung. Die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen mit Mengenangaben sind keine Bestellunterlagen für den AN. Bestellungen sind vom AN auf der Grundlage der Planung sowie durch den AN zu erstellen und durch den AG freigegeben Werkplanung vorzunehmen.
Das Baufeld hat aufgrund der Gebäudegröße eine Ausdehnung von ca. 110m von West nach Ost und ca. 100m von Nord nach Süd. Verlängerte Transportwege innerhalb des Baufeldes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Abrechnung von Nachweisarbeiten erfolgt nur auf Anwesung und nur gegen ordnungsgemäß leserlich ausgefüllte und von der Bauleitung gegengezeichnete Stundenzettel. Die Stundenzettel sind binnen fünf Werktagen nach Anfallen der Arbeiten der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
27 Bauakte
Spätestens zur Schlussabnahme der Leistungen ist eine vollständige Bauakte zu übergeben. Die Bauakte umfasst
- Fachunternehmererklärungen
- Nachunternehmerbescheinigung
- Werkplanung
- Revisionsplanung
- Statische Berechnungen
- Fabrikatsnachweis
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen der Technischen
Gebäudeausrüstung inklusive Leistungs- und Ersatzteillisten
- Wartungs-, Reinigungs- und Pflegehinweise
- Zulassungen und Prüfzeugnisse der Baustoffe, Materialien
und Einbauteile
- Besondere Abnahmebescheinigungen
(z.B. durch TÜV, Prüfstatiker, etc.) und Betriebsprotokolle
- Baubegleitende Dokumentation,
- gesammelte Bautageberichte
- eventuell vorhandene Sachverständigengutachten
- Schriftverkehr
28 Gleichwertigkeit:
Das LV nimmt auf Technische Spezifikationen Bezug. Neben diesen Technischen Spezifikationen sind stets auch gleichwertige Lösungen zugelassen, sofern sie den Anforderungen der mit der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen entsprechen.
ZTV Allgemein
ZTV Gerüstarbeiten ZTV - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen - Gerüstarbeiten
01 Ausführung
Sämtliche Arbeiten sind nach den gültigen technischen Richtlinien und DIN-Normen insbesonderen der DIN 4420, DIN 12810 und DIN 12811 herzustellen und gemäß VOB DIN 18451 abzurechnen. Die UVV sind einzuhalten.
Weitere Absturzsicherungen im Bauablauf, z.B. um Deckendurchbrüche, vor bodentiefen Fenstern, etc. sind vom AN in eigener Leistung und ohne Aufforderung entgeldfrei zu erbringen und anschliessend wieder zurückzubauen.
02 Statik
Sofern über das übliche Maß erforderliche statische Maßnahmen erforderlich sind, werden diese separat ausgewiesen. Falls eine AN-seitige Statik abgefragt ist, ist die prüffähige Gerüststatik dem Prüfingenieur mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen vorzulegen und eigenverantwortlich abzustimmen.
03 Gebrauchsüberlassung
Nach Ablauf der Leistung des AN ist das Gerüst zur Nutzung durch andere Gewerke zu überlassen. Dies wird gesondert vergütet. Nach Fertigstellung der beauftragten Leistung aus diesem LV sind die Gerüste frei zu melden. Die Berechnung der Vorhaltung beginnt vier Wochen nach der Freimeldung. Zu den Gerüsten, die vergütet werden, zählen ausschließlich die Fassadengerüste.
04 Verlegung der Deckenelemente
Der Unternehmer muss in der baustellenspezifischen Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass die durchzuführenden Verlegearbeiten von einem sicheren Standplatz aus erfolgen können. Die Anweisungen sind vor dem Beginn der Verlegearbeiten zusammen mit dem Verlegeplan dem verantwortlichen Bauführer zu übergeben.
Dabei stellen Schutznetze (auch als Sicherheitsnetze oder Auffangnetze bezeichnet) eine wirksame Maßnahme gegen Absturz bei der Montage von Profiltafeln, CLT, oder Filigrandeckenelemente dar. Sie sind "kollektiv wirkende" Auffangeinrichtungen und besitzen eine höhere Schutzstufe als der persönliche Anseilschutz.
05 Abrechnung
Sämtliche, nachfolgenden Anmerkungen sind mit in die Einheitspreise der Gerüstbauarbeiten einzurechnen:
Anfertigen und Liefern statischer Nachweise und Zeichnungen für die Systemgerüste, sofern hier Abweichungen von der bauaufsichtlichen Zulassung des Herstellers vorliegen, sind kalkulatorisch in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Aufwendungen für die bauaufsichtliche Genehmigung und Abnahme der Gerüste sind kalkulatorisch in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und nach den polizeilichen Vorschriften.
ZTV Gerüstarbeiten
03 Gerüst- und Sicherungsarbeiten
03
Gerüst- und Sicherungsarbeiten
03.__._._.0001 Fassadengerüst, Lastklasse 3 Arbeits- und Schutzgerüst liefern, aufbauen, abbauen und abfahren.
Art und Beschaffenheit
Arbeits- und Schutzgerüste mit voll eingedielten Arbeitsbühnen:
Tragfähigkeit Gruppe 3,
Belastung: 2 KN/qm,
Breite: 0,60 m (W06),
Höhenabstand: 2,00 m,
Fanglagen: Klassifizierung siehe Positionen
Schutzwände: Klassifizierung siehe Positionen
Verankerung: Untergrund Holztafelbauwände
Grundvorhaltezeit: Während der Arbeiten des AN
plus 4 Wochen
Attikahöhe Flachdach: bis ca. +4,60 m über OKFF EG
Traufhöhe Eingang: bis ca. +6,70 m über OKFF EG
Traufhöhe Verwaltung: bis ca. +8,20 m über OKFF EG
Aufstellung als freistehendes Gerüst, ohne Verankerungen im Bauwerk, einschl. Rückenlehnen, Bordbretter und Verstrebungen. In den Eckbereichen ist das Gerüst geschlossen auszuführen, die Gerüstbeläge müssen auf einer Höhe liegen.
Absturzsicherung:
Seitenschutz: rückseitig
Abstand Gerüst zur Fassade: 0,4-0,7m ohne Konsole,
Konsolen und innenliegender
Seitenschutz in gesonderter
Position
Weitere Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Positionen abgefragt und sind dort in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Maßnahmen sind vor Stellung mit dem SiGeKo abschließend abzustimmen.
03 Aufstellungsort / Untergrund:
Aufstellung außen.
Das Gerüst steht im Übergang von Baugrube zu Bestandshöhe. Der Untergrund ist 45° nach außen geböscht. Ausgleichsmaßnahmen sind einzukalkulieren.
In Achse 1 ist angrenzender Baumbestand vorhanden, der bauseits aufgeastet wird.
In Achse M, 14, und I steht das Gerüst auf dem Flachdach des eingeschossigen Bauteils.
Montageablauf
Aufbau in Teilflächen gemäß Baufortschritt. Rückbau in Teilflächen auf Anweiseung der Bauleitung. Umbauarbeiten werden gesondert vergütet.
Nach Errichtung des Gebäudes stehen Teile des Gerüstes in geschlossenen Innenhöfen. Der Mehraufwand für das Herausheben wird gesondert vergütet.
Gebrauchsüberlassung
Nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten ist das Gerüst zur Nutzung durch andere Gewerke zu überlassen.
03.__._._.0001
Fassadengerüst, Lastklasse 3
2.720,00
m²
03.__._._.0002 Fassadengerüst, Vorhalten Vorhaltung des in vorstehender Position genannten Arbeitsgerüstes über die Grundeinsatzzeit gemäß vorstehender Position hinaus.
03.__._._.0002
Fassadengerüst, Vorhalten
87.040,00
m²Wo
03.__._._.0003 Fassadengerüst, Umsetzen Fassadengerüst aus zuvor genannter Position auf Grund einer Montage eines anderen Gewerkes zurückbauen und später wieder aufbauen, bzw. umsetzen.
03.__._._.0003
Fassadengerüst, Umsetzen
900,00
m²
03.__._._.0004 Fassadengerüst, Treppenturm, 8,5m Treppenturm liefern aufbauen und bis zum Abbau des vor genannten Gerüstes vorhalten, inkl. Abbau und Abtransport nach Anweisung der Bauleitung.
Aufbauhöhe: bis ca. 8,2m
Aufstellort: Verwaltung und Eingangsbereich
Untergrund: Tragfähiger Boden
Vorhaltezeit Dauer der eigenen Leistungen plus 4 Wochen
03.__._._.0004
Fassadengerüst, Treppenturm, 8,5m
4,00
St
03.__._._.0005 Fanggerüst mit Schutzwand Zulage für Ausbildung der obersten Lage als Fanggerüst mit Schutzwand.
03.__._._.0005
Fanggerüst mit Schutzwand
444,00
m
03.__._._.0006 Fanggerüst, Vorhalten Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des Fanggerüst aus vorgenannter Position über vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus.
03.__._._.0006
Fanggerüst, Vorhalten
14.080,00
mWo
03.__._._.0007 Treppenturm, Vorhalten Vorhaltung des in vorstehender Position genannten Treppenturm über die Grundeinsatzzeit gemäß vorstehender Position hinaus.
03.__._._.0007
Treppenturm, Vorhalten
128,00
Wo
03.__._._.0008 Fassadengerüst, Leitergang Innenliegender Leitergang liefern aufbauen und bis zum Abbau des vor genannten Gerüstes vorhalten, inkl. Abbau und Abtransport nach Anweisung der Bauleitung.
Aufbauhöhe: bis ca. 4,50n
Aufstellort: Flachdachbereich
Untergrund: Tragfähiger Boden
Vorhaltezeit Dauer der eigenen Leistungen plus 4 Wochen
03.__._._.0008
Fassadengerüst, Leitergang
10,00
St
03.__._._.0009 Leitergang, Vorhalten Vorhaltung des in vorstehender Position genannten Leitergang über die Grundeinsatzzeit gemäß vorstehender Position hinaus.
03.__._._.0009
Leitergang, Vorhalten
320,00
Wo
03.__._._.0010 Konsole, 30 cm, als Zulage 30 cm Konsole am Standgerüst für jede Gerüstlage inklusive Diele liefern, entsprechend der Zulassung fachgerecht montieren, vorhalten und abbauen, einschl. Abstrebung, entsprechend der Zulassung.
Ausladung: 30 cm
Grundvorhaltezeit: Dauer der eigenen Leistungen
plus 4 Wochen
Die Konsolen sind nach Fertigstellung der Arbeiten des AN für die Ausführung der o.g. Nachfolgearbeiten weiter vorzuhalten.
03.__._._.0010
Konsole, 30 cm, als Zulage
662,00
m
03.__._._.0011 Konsole,30 cm, Vorhalten Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Konsole aus vorgenannter Position über vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus.
03.__._._.0011
Konsole,30 cm, Vorhalten
21.184,00
mWo
03.__._._.0012 Konsole, 60 cm, als Zulage 60 cm Konsole am Standgerüst für jede Gerüstlage inklusive Diele liefern, entsprechend der Zulassung fachgerecht montieren, vorhalten und abbauen, einschl. Abstrebung, entsprechend der Zulassung.
Ausladung: 60 cm
Grundvorhaltezeit: Dauer der eigenen Leistungen
plus 4 Wochen
Die Konsolen sind nach Fertigstellung der Arbeiten des AN für die Ausführung der o.g. Nachfolgearbeiten weiter vorzuhalten.
03.__._._.0012
Konsole, 60 cm, als Zulage
381,00
m
03.__._._.0013 Konsole, 60 cm, Vorhalten Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Konsole aus vorgenannter Position über vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus.
03.__._._.0013
Konsole, 60 cm, Vorhalten
12.954,00
mWo
03.__._._.0014 Zusätzlicher Seitenschutz Innenseite Gerüst Zusätzlicher Seitenschutz an der Innenseite als Geländer aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett, liefern, entsprechend der Zulassung fachgerecht montieren und vorhalten und abbauen.
Der Seitenschutz ist nach Fertigstellung der Arbeiten des AN für die Ausführung von Nachfolgearbeiten weiter vorzuhalten.
Grundvorhaltezeit: Dauer der eigenen Leistungen
plus 4 Wochen
03.__._._.0014
Zusätzlicher Seitenschutz Innenseite Gerüst
180,00
m
03.__._._.0015 Seitenschutz, Vorhalten Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des Seitenschutz aus vorgenannter Position über vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus.
03.__._._.0015
Seitenschutz, Vorhalten
5.760,00
mWo
03.__._._.0016 Fassadengerüst, Brückenträger Zulage zu vorbeschriebenen Fassadengerüsten für das liefern, auf- und abbauen, vorhalten von Brückenträgern zur Überbrückung von Eingängen, Durchgängen etc.
Trägerlänge: bis 4 m
Vorhaltezeit: Dauer der eigenen Leistungen
plus 4 Wochen
03.__._._.0016
Fassadengerüst, Brückenträger
4,00
St
03.__._._.0017 Brückenträger, Vorhalten Vorhaltung des in vorstehender Position genannten Brückenträgers über die Grundeinsatzzeit gemäß vorstehender Position hinaus.
03.__._._.0017
Brückenträger, Vorhalten
128,00
Wo
03.__._._.0018 Abdichtung unter Gerüst Abdichtung unterhalb des auf Dach- und Deckenflächen aufgebauten Gerüst mit:
- 1 Lage Bitumenbahn als behelfsmäßige Abdichtung
- 1 Lage Bautenschutzmatte aus Gummigranulat, d min. 10mm
Breite: 150cm
Abrechnung je m Standfläche.
03.__._._.0018
Abdichtung unter Gerüst
400,00
m
03.__._._.0019 Fassadengerüst, Abbauen Innenhof Zulage zu vorbeschriebenen Fassadengerüsten für das Auf- und Abbauen in innenliegenden Atrien.
Zur Zeit des Aufbaus sind die Atrien über die Sohlpatte frei zgänglich.
Zur Zeit des Abbaus ist das Gebäude errichtet und die Fassade geschlossen. Das Gerüst ist mittels eigenem Hebewerkzeug herauszuheben oder durch das Gebäude hindurch zu transportieren. Zugangstüren sind mit geeigneten Mitteln zu schützen.
03.__._._.0019
Fassadengerüst, Abbauen Innenhof
752,00
m²
03.__._._.0020 Fassadengerüst, Zulage Höhenausgleich Böschung Zulage zu vorbeschriebenen Fassadengerüsten für den Höhenausgleich im Bereich parallel zur Gerüststellung abfallenden Böschungen.
Höhendifferenz: ca. 4m
Böschungsneigung: ca. 30°
Abrechnung je m Standfläche.
03.__._._.0020
Fassadengerüst, Zulage Höhenausgleich Böschung
80,00
m
03.__._._.0021 Zusätzlicher Handlauf, Innenseite Gerüst Zusätzlicher Einzelhandlauf an der Innenseite als Geländerholm. Montage in einzellängen. Je Feld entsprächend der Dachneigung abgestaffelt. Fachgerecht montieren und vorhalten und abbauen.
Der Handlauf ist nach Fertigstellung der Arbeiten des AN für die Ausführung von Nachfolgearbeiten weiter vorzuhalten.
Grundvorhaltezeit: Dauer der eigenen Leistungen
plus 4 Wochen
03.__._._.0021
Zusätzlicher Handlauf, Innenseite Gerüst
90,00
m
03.__._._.0022 Handlauf, Vorhalten Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des Handlaufs aus vorgenannter Position über vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus.
03.__._._.0022
Handlauf, Vorhalten
2.880,00
mWo
08 Nachweisarbeiten
08
Nachweisarbeiten
08.__._._.0001 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Baufacharbeiter (Berufsgruppe V 1)
08.__._._.0001
Facharbeiterstunden
1,00
h
08.__._._.0002 Bauhelferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Baufachwerker (Berufsgruppe VI)
08.__._._.0002
Bauhelferstunden
1,00
h