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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Dachabdichtungsarbeiten
03
Dachabdichtungsarbeiten
01. ZTV allgemein 01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) allgemein
01.01. Die Baustelleneinrichtung (Einrichten, Räumen, Vorhalten), ist Nebenleistung. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorhaltezeit: für die Dauer der eigenen vertraglichen Leistungen.
01.02. Abstimmung Baustelleneinrichtung
Aufgrund Situation auf der Baustelle ist die Baustelleneinrichtung in Eigen-Initiative mindestens 2 Wochen im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
01.03. Baubesprechungen
Der AN unterliegt der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der AN hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber (in der Regel wöchentlich) durchführt, für die Dauer der Vertragslaufzeit
bevollmächtigte deutschsprachige Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt.
01.03 Schnittstellen
Für die Regelung von Schnittstellen und für die Koordination der im LV ausgeschriebenen Leistungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Bauleitung des AG ist zu informieren.
Der hierfür notwendige Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Schnittstellen übergreifend zu Fremdgewerken:
Alle Angaben, insbesondere produktbezogene Daten, die für Leistungen
angrenzender Gewerke notwendig sind, sind eigenverantwortlich recht-
zeitig vorzulegen.
01.04 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich bzw. auf Anforderung zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können.
01.05. Die Baumaßnahme wird von einem vom Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) gem. Baustellenverordnung begleitet. Seinen Vorgaben, Hinweisen und Anordnungen ist Folge zu leisten.
Die Einschaltung des SIGEKO durch den Bauherren befreit den AN nicht von der eigenen - ihm im Bauprozess obliegenden - Sicherheitsverantwortung.
01.06 Baureinigung
Die Baustelle ist laufend in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Täglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung ("besenrein") zu erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Säuberung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen.
Die anfallenden Kosten hierfür werden spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
01. ZTV allgemein
02. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 02. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
02.01. Für das Leistungsverzeichnis sind, ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, folgende Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung verbindlich:
- alle maßgebenden Baunormen
- Richtlinien und Merkblätter von Herstellern
und Verbänden, sofern sie den Normen nicht widersprechen.
02.02 Sämtliche Vermessungs-/Einmessarbeiten für die Bauausführungen müssen vom AN ohne zusätzliche Vergütung durchgeführt werden.
02.03. Alle Leistungen verstehen sich einschl. der Lieferung aller erforderlichen Bauteile, Materialien, Baustoffe sowie des fachgerechten, funktionstüchtigen Einbaus/Zusammenfügens. Hiervon wird nur dann abgewichen, wenn dies in der jeweiligen Position ausdrücklich beschrieben ist.
02.04 Alle Verbindungs- und Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
02.05 Der Auftragnehmer hat nach den Planungsunterlagen des Auftraggebers folgende Verlegepläne bzw. Werkstattzeichnungen und Beschreibungen vor Fertigungsbeginn zu erbringen:
Gefälledämmungsplanung mit gleichzeitiger Festlegung der Abläufe und Notüberläufe auf Flachdächern Windsogberechnung für Flachdächer Berechnung und Lage der Sekuranten der Flachdächer
Die Unterlagen bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Gefälle, Einbau, Befestigung und Anschlüsse erkennbar sein. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
02.06 Vor Abnahme ist eine Dokumentation der eingebauten Materialien zu erstellen und vorzulegen.
02. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
03. Standortbedingungen 0.3 Standortbedingungen
- Industriegebiet
- Flaches Gelände
- Hafengebiet
- Gute Erschließung über asphaltierte Zufahrtsstraße
- Erdbebenzone 0
- Windlastzone 2
- Schneelastzone 1
- Geodätische Höhe +24,80 müNN
- Wasserschutzgebiet: Ja
- Landschaftsschutzgebiet: Ja
- Umgebungstemperatur -20°C / +35°C
03. Standortbedingungen
03.01 Dachabdichtungsarbeiten
03.01
Dachabdichtungsarbeiten