Tiefbau und Erdarbeiten
Werkstattgebäude
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Büro- und Werkstattgebäude
Büro- und Werkstattgebäude
01 Büro- und Werkstattgebäude
01
Büro- und Werkstattgebäude
01.01.11 Angaben zur Baustelle Das Projekt"Neubau eines Verwaltungs-und Werkstattgebäudes, einer Fahrzeug-und einer Lagerhalle sowie Herstellung von 94 Stellplätzen" besteht aus 3 nicht unterkellerten Einzelgebäuden, die auf dem Grundstück der SEF Stadtentwässerung Frankfurt am Main entstehen. Lage der Baustelle SEF Stadtentwässerung Frankfurt a.M. Goldsteinstr.238 60528 Frankfurt am Main Auf der südlichen Seite liegt die Goldsteinstrasse , auf der nördlichen Seite das Schwanheimer Ufer. Das Grundstück ist ca. 390 m lang und ca. 71 bzw. 84 m breit. Die Abbruch- und Aushubarbeiten wurden bereits Ende 2024 von SEF bauseits ausgeführt, ebenso die Verfüllarbeiten , sowie der Einbau der Fernwärmeleitungen auf der Westseite des Grundstücks. Das Gelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt sind einzuhalten. ( siehe Anlage ) Im Zuge der Rohbauarbeiten werden Infrastrukturmaßnahmen ( Kanalisationsarbeiten ) im Westen der Baustelle zwischen Februar 2027 und März 2027 stattfinden. Zeitgleich mit den Rohbauarbeiten wird der Neubau eines Nachklärbeckens stattfinden.( siehe Übersichtsplan in Anlage ) Die Zu- und Abfahrt der Baustelle erfolgt ausschliesslich über die südliche vorhandene Zufahrt von der Goldsteinstrasse aus. Die Zufahrt ist im BE-Plan gekennzeichnet.Auf dem Baugelände gilt grundsätzlich die Strassenverkehrsordnung. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit dem Koordinator zu vereinbaren. Zufahrtswege für Feuerwehr-,Rettungs-,Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Dies gilt z.B. für Schwertransporte . Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht. Gebäudeabmessungen: Werkstattgebäude ( 3-geschossig ):l/b/h: ca. 91,10/45,80/14,15 m = 59.039,18 cbm 01.01.12  Öffentlich rechtliche Bestimmungen Gebäudeklasse 3-Sonderbau der hessischen Bauordnung 01.01.13  Bauwasser  + Baustrom:Die Baustrom - und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG gestellt. Das Heranholen von Baustrom und Bauwasser an den jeweiligen Einsatzort ist Leistung des AN .Die Kosten des Verbrauchs der elektrischen Energie und Wasser werden vom AG getragen. 01.01.14  Schadstoffbelastung des Bodens:Es steht folgender Boden an:Ersatz Baustoff Verordnung  BM 0 ( früher Z0 )( uneingeschränkter Einbau )siehe beigelegtes Bodengutachten 01.01.15 Bauzaun:Es ist bereits ein Bauzaun vorhanden. Ggf. sind Teilbereiche zu ergänzen. 01.01.16 Statik:Die Schal-und Bewehrungspläne werden nach Auftragserteilung übergeben. 01.01.17 Infrastrukturmaßnahmen:Die Regenentwässerungsleitungen und Schmutzwasserleitungen werden vom Rohbauunternehmen unter der Bodenplatte ,bis ca. 1 m vor das Gebäude geführt.Alle auf dem nicht überbauten Gelände befindlichen Entwässerungs- und Versorgungsleitungen werden bauseits verlegt.(siehe Titel Entwässerungskanalarbeiten )
01.01.11 Angaben zur Baustelle
01.01.21  Ausführung Der Auftragnehmer benennt dem Auftragger schriftlich eine für die Ausführung seiner Leistung verantwortliche deutschsprachige Person .Alle Äusserungen des Auftragnehmers müsen in deutscher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche Äusserungen sind auf Kosten des Auftragnehmers durch einen vereidigten Dolmetscher zu übersetzen.Die Objektüberwachung  des Auftraggebers ist nicht berechtigt den Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten.Sämtlicher vertragsrelevanter Schriftverkehr ( Kosten, Termine usw. ) ist an den AG direkt zu übersenden. Die bauleitenden Architekten  und Fachplaner erhalten eine Kopie der Schreiben. Der Unternehmer muss zur Leitung der Baustelle einen sachverständigen, deutschsprachigen Bauleiter einsetzen. Dieser ist ausreichend zu bevollmächtigen, so dass er den Baubetrieb verantwortlich leiten kann. Wenn er nicht uneingeschränkt befugt ist , für und gegen den Unternehmer Verbindlichkeiten einzugehen, muss auf Anforderung des AG binnen 24 Stunden ein derartiger Bevollmächtigter zur Verfügung stehen. Bei der Bauausführung muss vor Ort ständig eine ordnungsgemäße und fachkundige , deutschsprachige Aufsicht ( Polier ) gewährleistet sein. Diese Aufsicht hat darüber zu wachen, dass die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt wird. Der AG kann, sofern ein einwandfreies Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder sonstigen Angestellten des Unternehmens nicht möglich ist deren Ablösung verlangen. Der AN verpflichtet sich für die Durchführung seiner vertragliche Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichend Personal einzusetzen. Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Mitnbenutzung vorhandener Betriebseinrichtungen der SEF. 01.01.22  Materialien Gemäß der Empfehlung des Staatlichen Amtes für Arbeitschutz dürfen keine gesundheitsgefährdenden Produkte eingesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zum Einbau kommenden Materialien auf ihre Umweltverträglichkeit zu überprüfen und ihm bekannt gewordene Bedenken sowohl hinsichtlich des Materials als auch der Ausführungsform bzw. über gesundheitsgefährdende Stoffe unverzüglich schriftlich dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von allen zur Verwendung kommenden Stoffen und Materialien rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Prüfzeugnisse  und Zulassungsbescheinigungen ohne besondere Aufforderung vorzulegen. Alle verwendeten Materialien sind vor Einbau einer Prüfung zu unterziehen. Von der Norm abweichende Prüfergebnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 01.01.23 Ordnung, Sauberkeit, Abfallbeseitigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet seinen Arbeitsbereich sowie seine Pausenräume und sanitären Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Bauleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. 01.01.24 Besprechungs-und Berichtswesen Die Objektüberwachung des AG wird zu festgesetzten Terminen Baubesprechungen durchführen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Leistungen erforderlichen Maßnahmen zu besprechen. Der AN ist verpflichtet einen voll unterrichteten und verantwortlichen Vertreter zu entsenden, welcher berechtigt ist verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Der AN hat täglich Bautagesberichte über die jeweils erbrachten Leistungen zu führen und wöchentlich dem AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten:Bezeichnung der Baumaßnahme, Auftraggeber, Auftragnehmer, Wetter, Temperatur, Anzahl und Art der eingesetzten Baugeräte, Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte , Angabe von ggf. eingesetzten Nachunternehmern,Beschreibung der durchgeführten Leistungen mit Beginn und Ende von Leistungen grösseren Umfangs, besondere Vorkommnisse ( Abnahmen, Unterbrechung von Leistungen, Behinderungen , etc.) sowie alle sonstigen Angaben, die für die Ausführung und Abrechnung der Vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind. 01.01.25 Terminliche Abwicklung/Bauzeitenplan des AN Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 1 - 2 Werktagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Einzelterminplan anzufertigen und der Objektüberwachung zur Abstimmung vorzulegen. Dieser Terminplan hat neben dern Einzelterminen seiner Leistung auch alle im Zuge der Auftragsgespräche verhandelten Einzel- und Vorlauffristen zu beinhalten, die der AN bis zum Beginn seiner Arbeiten auf der Baustelle benötigt. Der AN hat diesen Einzelterminplan im Bedarfsfall fortzuschreiben. Die Lagerhalle und die Fahrzeughalle werden zeitgleich erstellt. Sie können aufgrund des Zeitdrucks nicht nacheinander gebaut werden. Dementsprechend ist die Personalplanung vorzunehmen und in die E.P. einzukalkulieren. 01.01.26  Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Stellt der AN während der Ausführung fest, dass voraussichtlich Ausführungsfristen oder Termine von ihm nicht  eingehalten werden können so hat er dies mit Begründung unverzüglich der Bauleitug schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast, dass er eine Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat liegt bei AN. 01.01.27  Abnahme Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner Leistungen dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Alle für die Leistungen des AN erforderlichen bautechnischen Abnahmen sowie die Abnahmen mit den Behörden sind vom AN eigenverantwortlich vorzubereiten und durchführen zu lassen. Die Kosten dieser Abnahmen trägt der AN. Die Beauftragten des Bauherren sind zu diesen Abnahmen einzuladen. 01.01.28  Umweltschutz/Arbeitszeiten Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Es ist zu beachten, dass die Arbeitszeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen müssen. 01.01.29  Sicherheits- und Gesundheitskoordination Der Auftraggeber hat einen Koordinator für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ( SiGeKo) nach BaustllV bestellt. Dieser hat Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und eine Baustellenordnung erlassen, die verbindlich zu beachten sind.Der AN benennt nach Auftragserteilung unaufgefordert seinen verantwortlichen Bauleiter, Sicherheitsbeauftragten sowie einen ausgebildeten Ersthelfer, der auf der Baustelle eingesetzt werden muss. Es handelt sich dabei vorzugsweise um die auf der Baustelle  für das Gewerk eingesetzten Poliere oder Kolonnenführer. Nach Aufforderung durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist vom Unternehmer für sich und seine Nachunternehmer der"Fragebogen für Unternehmer" komplett auszufüllen und zu überreichen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung seiner Baustellentätigkeit durchzuführen und seine Mitarbeiter anhand dieser Analyse zu unterweisen.Die Gefährdngsbeurteilung sowie die Unterweisungenund deren dokumentierte Einweisung sind auf der Baustelle vorzuhalten und werden bei Bedarf eingesehen. Verkehrswege und Fluchtwege sind stets freizuhalten und müssen sicher begehbar sein. 01.01.30  Dokumentation-/Revisionsunterlagen Erstellen von Dokumentationsunterlagen der für sein Gewerk erforderlichen Unterlagen ist Leistung des AN. Der AN hat 2 Kalenderwochen vor avisierter Abnahme seiner Leistung die nachfolgend aufgeführten Revisionsunterlagen 3-fach in Papierform ( Original und Kopie mit Inhaltsverzeichnis, in Farbe , soweit im Original in Farbe ) und 3-fach digital auf CD in Ordnern bei der Objektüberwachung zur Prüfung einzureichen.Ohne die Revisionsunterlagen erfolgt keine Abnahme durch den AG/die Objektüberwachung. Dokumentations-/Revisionsunterlagen enthalten beispielsweise insbesondere - Inhaltsverzeichnis - Fachunternehmererklärung - Konformitätserklärungen bei brandschutztechnisch relevanten Bauteilen- Revisions- Entwässerungspläne mit exakt ausgeführtem   Leitungsverlauf- Prüfungsprotokolle zur Entwässerung 01.01.31 Abrechnung Den Aufmassen zu jeder Abschlagsrechnung sind maßstäbliche Papierpläne im Maßstab 1: 100 und/oder 1: 50 beizulegen, in denen die abgerechneten Positionen farblich unterschiedlich dargestellt kenntlich gemacht werden. Das Fehlen dieser Abrechnungspläne ist ein Grund die Rechnung zurückzuweisen. 01.01.32  Baustellensicherung Die ARA ( Abwasserreinigungsanlage ) Niederrad wird durch ein externes Wachunternehmen gesichert. Der Zutritt wird nur gemeldeten Personen gestattet, die zuvor eine Zutrittserlaubnis erhalten haben. Nach einer vorläufigen Zulassung dem Grunde nach , wird beim Erstzutritt ein Schulungsprogramm von jedem Mitarbeiter gefordert. Das Schulungsprogramm wird am Empfang im Umfang eines ca. 4-minütigen Videos und einer anschliessenden Beantwortung von ca. 15 Fragen durchgeführt. Das Video sowie die Beantwortung sowie die Beantwortung der Fragen sind ausschliesslich in deutscher Sprache möglich. nach erfolgreichem Abschluss wird direkt ein Bildausweis erstellt , welcher eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr hat.Das benötigte Foto wird vor Ort gemacht. Erst nach Erhalt des Zutrittsausweises kann der Zutritt gewährt werden. Bei jedem Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes muss sich jeder Mitarbeiter am Empfang mit seinem Zutrittsausweis registrieren. Das Gelände darf in der Zeit von Montag bis Freitag ab 06:00 Uhr betreten werden. Bis 17:30 Uhr muss das Gelände wieder verlassen werden.Arbeit an Samstagen, aus Gründen der Dringlichkeit bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des AG.
01.01.21  Ausführung
Erdarbeiten
Erdarbeiten
01.03 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten
01.04 Entwässerungskanalarbeiten
01.04
Entwässerungskanalarbeiten
Kabelleitungstiefbauarbeiten
Kabelleitungstiefbauarbeiten
01.05 Kabelleitungstiefbauarbeiten
01.05
Kabelleitungstiefbauarbeiten

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