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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Büro- und Werkstattgebäude
Büro- und Werkstattgebäude
01 Büro- und Werkstattgebäude
01
Büro- und Werkstattgebäude
01.01.11 Angaben zur Baustelle
Das Projekt"Neubau eines Verwaltungs-und
Werkstattgebäudes, einer Fahrzeug-und einer Lagerhalle
sowie Herstellung von 94 Stellplätzen" besteht aus 3
nicht unterkellerten Einzelgebäuden, die auf dem
Grundstück der SEF Stadtentwässerung Frankfurt am Main
entstehen.
Lage der Baustelle
SEF Stadtentwässerung Frankfurt a.M.
Goldsteinstr.238
60528 Frankfurt am Main
Auf der südlichen Seite liegt die Goldsteinstrasse ,
auf der nördlichen Seite das Schwanheimer Ufer. Das
Grundstück ist ca. 390 m lang und ca. 71 bzw. 84 m
breit.
Die Abbruch- und Aushubarbeiten wurden bereits Ende
2024 von SEF bauseits ausgeführt, ebenso die
Verfüllarbeiten , sowie der Einbau der
Fernwärmeleitungen auf der Westseite des Grundstücks.
Das Gelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet.
Die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt
sind einzuhalten. ( siehe Anlage )
Im Zuge der Rohbauarbeiten werden
Infrastrukturmaßnahmen ( Kanalisationsarbeiten ) im
Westen der Baustelle zwischen Februar 2027 und
März 2027 stattfinden.
Zeitgleich mit den Rohbauarbeiten wird der Neubau eines
Nachklärbeckens stattfinden.( siehe Übersichtsplan in
Anlage )
Die Zu- und Abfahrt der Baustelle erfolgt
ausschliesslich über die südliche vorhandene Zufahrt
von der Goldsteinstrasse aus. Die Zufahrt ist im
BE-Plan gekennzeichnet.Auf dem Baugelände gilt
grundsätzlich die Strassenverkehrsordnung.
Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder
Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind
mit dem Koordinator zu vereinbaren. Zufahrtswege für
Feuerwehr-,Rettungs-,Polizei- und sonstige
Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materialien,
Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt
entsprechend auf die Baustelle zu bringen.
Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten
sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Dies gilt
z.B. für Schwertransporte . Der Auftragnehmer hat die
für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle
unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach
der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu
versetzen, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Gebäudeabmessungen:
Werkstattgebäude ( 3-geschossig ):l/b/h: ca.
91,10/45,80/14,15 m = 59.039,18 cbm
01.01.12 Öffentlich rechtliche Bestimmungen
Gebäudeklasse 3-Sonderbau der hessischen Bauordnung
01.01.13 Bauwasser + Baustrom:Die Baustrom - und
Bauwasseranschlüsse werden durch den AG gestellt. Das
Heranholen von Baustrom und Bauwasser an den jeweiligen
Einsatzort ist Leistung des AN .Die Kosten des
Verbrauchs der elektrischen Energie und Wasser werden
vom AG getragen.
01.01.14 Schadstoffbelastung des Bodens:Es steht
folgender Boden an:Ersatz Baustoff Verordnung BM 0
( früher Z0 )( uneingeschränkter Einbau )siehe
beigelegtes Bodengutachten
01.01.15 Bauzaun:Es ist bereits ein Bauzaun vorhanden.
Ggf. sind Teilbereiche zu ergänzen.
01.01.16 Statik:Die Schal-und Bewehrungspläne werden
nach Auftragserteilung übergeben.
01.01.17 Infrastrukturmaßnahmen:Die
Regenentwässerungsleitungen und Schmutzwasserleitungen
werden vom Rohbauunternehmen unter der Bodenplatte ,bis
ca. 1 m vor das Gebäude geführt.Alle auf dem nicht
überbauten Gelände befindlichen Entwässerungs- und
Versorgungsleitungen werden bauseits verlegt.(siehe
Titel Entwässerungskanalarbeiten )
01.01.11 Angaben zur Baustelle
01.01.21 Ausführung
Der Auftragnehmer benennt dem Auftragger schriftlich
eine für die Ausführung seiner Leistung verantwortliche
deutschsprachige Person .Alle Äusserungen des
Auftragnehmers müsen in deutscher Sprache erfolgen.
Fremdsprachliche Äusserungen sind auf Kosten des
Auftragnehmers durch einen vereidigten Dolmetscher zu
übersetzen.Die Objektüberwachung des Auftraggebers
ist nicht berechtigt den Auftraggeber
rechtsgeschäftlich zu vertreten.Sämtlicher
vertragsrelevanter Schriftverkehr ( Kosten, Termine
usw. ) ist an den AG direkt zu übersenden.
Die bauleitenden Architekten und Fachplaner erhalten
eine Kopie der Schreiben.
Der Unternehmer muss zur Leitung der Baustelle einen
sachverständigen, deutschsprachigen Bauleiter
einsetzen. Dieser ist ausreichend zu bevollmächtigen,
so dass er den Baubetrieb verantwortlich leiten kann.
Wenn er nicht uneingeschränkt befugt ist , für und
gegen den Unternehmer Verbindlichkeiten einzugehen,
muss auf Anforderung des AG binnen 24 Stunden ein
derartiger Bevollmächtigter zur Verfügung stehen.
Bei der Bauausführung muss vor Ort ständig eine
ordnungsgemäße und fachkundige , deutschsprachige
Aufsicht ( Polier ) gewährleistet sein.
Diese Aufsicht hat darüber zu wachen, dass die
anerkannten Regeln der Technik beachtet werden und die
im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt wird.
Der AG kann, sofern ein einwandfreies Zusammenarbeiten
mit dem Vertreter oder sonstigen Angestellten des
Unternehmens nicht möglich ist deren Ablösung
verlangen.
Der AN verpflichtet sich für die Durchführung seiner
vertragliche Leistungen und zur Einhaltung der
vereinbarten Termine ausreichend Personal einzusetzen.
Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keine
Ansprüche auf Mitnbenutzung vorhandener
Betriebseinrichtungen der SEF.
01.01.22 Materialien
Gemäß der Empfehlung des Staatlichen Amtes für
Arbeitschutz dürfen keine gesundheitsgefährdenden
Produkte eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zum Einbau
kommenden Materialien auf ihre Umweltverträglichkeit zu
überprüfen und ihm bekannt gewordene Bedenken sowohl
hinsichtlich des Materials als auch der Ausführungsform
bzw. über gesundheitsgefährdende Stoffe unverzüglich
schriftlich dem Auftraggeber anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von allen zur
Verwendung kommenden Stoffen und Materialien
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Prüfzeugnisse und
Zulassungsbescheinigungen ohne besondere Aufforderung
vorzulegen. Alle verwendeten Materialien sind vor
Einbau einer Prüfung zu unterziehen. Von der Norm
abweichende Prüfergebnisse sind dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
01.01.23 Ordnung, Sauberkeit, Abfallbeseitigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seinen
Arbeitsbereich sowie seine Pausenräume und sanitären
Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten.
Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Andernfalls vergibt die Bauleitung den Auftrag hierfür
und legt die Kosten auf die Verursacher um.
01.01.24 Besprechungs-und Berichtswesen
Die Objektüberwachung des AG wird zu festgesetzten
Terminen Baubesprechungen durchführen, um den Stand der
Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der
Leistungen erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.
Der AN ist verpflichtet einen voll unterrichteten und
verantwortlichen Vertreter zu entsenden, welcher
berechtigt ist verbindliche Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
Der AN hat täglich Bautagesberichte über die jeweils
erbrachten Leistungen zu führen und wöchentlich dem AG
zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen mindestens folgende Angaben
enthalten:Bezeichnung der Baumaßnahme, Auftraggeber,
Auftragnehmer, Wetter, Temperatur, Anzahl und Art der
eingesetzten Baugeräte, Anzahl und Qualifikation der
eingesetzten Arbeitskräfte , Angabe von ggf.
eingesetzten Nachunternehmern,Beschreibung der
durchgeführten Leistungen mit Beginn und Ende von
Leistungen grösseren Umfangs, besondere Vorkommnisse (
Abnahmen, Unterbrechung von Leistungen, Behinderungen ,
etc.) sowie alle sonstigen Angaben, die für die
Ausführung und Abrechnung der Vertraglichen Leistungen
von Bedeutung sind.
01.01.25 Terminliche Abwicklung/Bauzeitenplan des AN
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 1 - 2 Werktagen
nach Auftragserteilung einen detaillierten
Einzelterminplan anzufertigen und der Objektüberwachung
zur Abstimmung vorzulegen. Dieser Terminplan hat neben
dern Einzelterminen seiner Leistung auch alle im Zuge
der Auftragsgespräche verhandelten Einzel- und
Vorlauffristen zu beinhalten, die der AN bis zum Beginn
seiner Arbeiten auf der Baustelle benötigt. Der AN hat
diesen Einzelterminplan im Bedarfsfall fortzuschreiben.
Die Lagerhalle und die Fahrzeughalle werden zeitgleich
erstellt. Sie können aufgrund des Zeitdrucks nicht
nacheinander gebaut werden.
Dementsprechend ist die Personalplanung vorzunehmen und
in die E.P. einzukalkulieren.
01.01.26 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
Stellt der AN während der Ausführung fest, dass
voraussichtlich Ausführungsfristen oder Termine von ihm
nicht eingehalten werden können so hat er dies mit
Begründung unverzüglich der Bauleitug schriftlich
mitzuteilen. Die Beweislast, dass er eine
Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat liegt bei
AN.
01.01.27 Abnahme
Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner
Leistungen dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
Alle für die Leistungen des AN erforderlichen
bautechnischen Abnahmen sowie die Abnahmen mit den
Behörden sind vom AN eigenverantwortlich vorzubereiten
und durchführen zu lassen. Die Kosten dieser Abnahmen
trägt der AN. Die Beauftragten des Bauherren sind zu
diesen Abnahmen einzuladen.
01.01.28 Umweltschutz/Arbeitszeiten
Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen
Baulärm sind einzuhalten. Es ist zu beachten, dass die
Arbeitszeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
müssen.
01.01.29 Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Der Auftraggeber hat einen Koordinator für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz ( SiGeKo) nach
BaustllV bestellt. Dieser hat Vorschriften zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz und eine Baustellenordnung
erlassen, die verbindlich zu beachten sind.Der AN
benennt nach Auftragserteilung unaufgefordert seinen
verantwortlichen Bauleiter, Sicherheitsbeauftragten
sowie einen ausgebildeten Ersthelfer, der auf der
Baustelle eingesetzt werden muss. Es handelt sich dabei
vorzugsweise um die auf der Baustelle für das Gewerk
eingesetzten Poliere oder Kolonnenführer. Nach
Aufforderung durch den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator ist vom Unternehmer für
sich und seine Nachunternehmer der"Fragebogen für
Unternehmer" komplett auszufüllen und zu überreichen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer
verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung seiner
Baustellentätigkeit durchzuführen und seine Mitarbeiter
anhand dieser Analyse zu unterweisen.Die
Gefährdngsbeurteilung sowie die Unterweisungenund deren
dokumentierte Einweisung sind auf der Baustelle
vorzuhalten und werden bei Bedarf eingesehen.
Verkehrswege und Fluchtwege sind stets freizuhalten und
müssen sicher begehbar sein.
01.01.30 Dokumentation-/Revisionsunterlagen
Erstellen von Dokumentationsunterlagen der für sein
Gewerk erforderlichen Unterlagen ist Leistung des AN.
Der AN hat 2 Kalenderwochen vor avisierter Abnahme
seiner Leistung die nachfolgend aufgeführten
Revisionsunterlagen 3-fach in Papierform ( Original und
Kopie mit Inhaltsverzeichnis, in Farbe , soweit im
Original in Farbe ) und 3-fach digital auf CD in
Ordnern bei der Objektüberwachung zur Prüfung
einzureichen.Ohne die Revisionsunterlagen erfolgt keine
Abnahme durch den AG/die Objektüberwachung.
Dokumentations-/Revisionsunterlagen enthalten
beispielsweise insbesondere
- Inhaltsverzeichnis
- Fachunternehmererklärung
- Konformitätserklärungen bei brandschutztechnisch
relevanten Bauteilen- Revisions- Entwässerungspläne
mit exakt ausgeführtem Leitungsverlauf-
Prüfungsprotokolle zur Entwässerung
01.01.31 Abrechnung
Den Aufmassen zu jeder Abschlagsrechnung sind
maßstäbliche Papierpläne im Maßstab 1: 100 und/oder
1: 50 beizulegen, in denen die abgerechneten Positionen
farblich unterschiedlich dargestellt kenntlich gemacht
werden.
Das Fehlen dieser Abrechnungspläne ist ein Grund die
Rechnung zurückzuweisen.
01.01.32 Baustellensicherung
Die ARA ( Abwasserreinigungsanlage ) Niederrad wird
durch ein externes Wachunternehmen gesichert. Der
Zutritt wird nur gemeldeten Personen gestattet, die
zuvor eine Zutrittserlaubnis erhalten haben. Nach einer
vorläufigen Zulassung dem Grunde nach , wird beim
Erstzutritt ein Schulungsprogramm von jedem Mitarbeiter
gefordert. Das Schulungsprogramm wird am Empfang im
Umfang eines ca. 4-minütigen Videos und einer
anschliessenden Beantwortung von ca. 15 Fragen
durchgeführt. Das Video sowie die Beantwortung sowie
die Beantwortung der Fragen sind ausschliesslich in
deutscher Sprache möglich. nach erfolgreichem Abschluss
wird direkt ein Bildausweis erstellt , welcher eine
Gültigkeit von bis zu einem Jahr hat.Das benötigte Foto
wird vor Ort gemacht. Erst nach Erhalt des
Zutrittsausweises kann der Zutritt gewährt werden. Bei
jedem Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes muss
sich jeder Mitarbeiter am Empfang mit seinem
Zutrittsausweis registrieren. Das Gelände darf in der
Zeit von Montag bis Freitag ab 06:00 Uhr betreten
werden. Bis 17:30 Uhr muss das Gelände wieder verlassen
werden.Arbeit an Samstagen, aus Gründen der
Dringlichkeit bedürfen einer schriftlichen Zustimmung
des AG.
01.01.21 Ausführung
Erdarbeiten
Erdarbeiten
01.03 Erdarbeiten
01.03
Erdarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten
01.04 Entwässerungskanalarbeiten
01.04
Entwässerungskanalarbeiten
Kabelleitungstiefbauarbeiten
Kabelleitungstiefbauarbeiten
01.05 Kabelleitungstiefbauarbeiten
01.05
Kabelleitungstiefbauarbeiten
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