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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
Februar 2026 innerhalb 30 Arbeitstagen.
Beginn der Arbeiten innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Aufforderung.
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_00_006_V_AT#Erdgeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_01_007_V_AS#1.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_02_008_V_AN#2.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_03_009_V_AM#3.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_04_010_V_AM#4.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_05_011_V_AS#5.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_06_012_V_AN#6.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_07_013_V_AN#7.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_08_014_V_AM#8.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_09_015_V_AM#9.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_10_016_V_AM#10.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_11_017_V_AM#11.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_12_018_V_AM#12.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_13_019_V_AM#13.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_14_020_V_AM#14.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_15_021_V_AM#15.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_16_022_V_AR#16.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_17_023_V_AP#17.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_18_024_V_AS#18.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_DA_025_V_AH#Dachaufsicht.pdf
236_5_AR_AB_GR_UG_005_V_AP#Untergeschoss+Tiga.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_AN_NN_080_V_AC#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AD#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf
236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AD#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf
236_5_AR_AB_AN_SS_083_V_AB#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_AB_AN_W1_084_V_AG#Ansicht West-Teil 1.pdf
236_5_AR_AB_AN_W2_085_V_AD#Ansicht West-Teil 2.pdf
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AB#Schnitt A-A.pdf
4_Details
236_5_AR_AB_DT_XO_504_V_AD#Systemschnitt Fenster 1.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_507_V_AF#Systemschnitt Einbringöffnung 2.-17.OG, Achse 4+D-E.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_521_V_AF#Anschluss Stahlträger an Decke ü.17.OG,Achse N-P+1-2.pdf
5_Staikpläne
236_4_TW_AB_PO_UG_017_P_AA.pdf
236_5_TW_AB_BW_XX_500_P_Ertüchtigungsmaßnahmen EG-6.OG.pdf
236_5_TW_AB_SP_XX_400_P_Ertüchtigungsmaßnahmen Kernwände EG-6.OG.pdf
236_5_TW_AB_UE_17_200_F_AC#Dachterrasse.pdf
Deckenschließung_UG_ Achse Q-R_3-4.pdf
Ertüchtigungsmaßnahmen Türen 1.-17.OG.pdf
Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_TG_Lüftung.pdf
Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_UG_ Achse E-H_1-2.pdf
Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_UG_Achse T1-2.pdf
Ertüchtigungsmaßnahmen_Tür Kofferraum_17.OG.pdf
6_Sonstige Anlagen
A1_P691_LYS_BT1_WSchN_LV-Anlage_240701.pdf
A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
Fotos Rampen TG Ausgänge
IMG_1415 Ausgang Nord Innen.JPG
IMG_1423 Ausgang Nord Außen.JPG
IMG_1457 Ausgang West Außen.JPG
IMG_1458 Ausgang West Innen.JPG
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEGEffizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
V - Rohbauarbeiten *** ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN FÜR ROHBAUARBEITEN
- gilt für alle nachfolgenden Teilgewerke -
ALS VERTRAGSBESTANDTEILE GELTEN
a) die Beschreibung der Leistungen
b) die "Allgemeinen Vorbemerkungen" zu VOB Teil B
c) die nachfolgenden zusätzlichen technischen
kalkulatorischen und abrechnungstechnischen
Vorschriften und Vertragsbedingungen
d) VOB Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
von Bauleistungen
VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
VOB Teil C Technische Vorschriften für Bauleistungen
e) die die Leistungen betreffenden DIN-Normen sind in
der neuesten Fassung Vertragsbestandteil
f) Herstellervorschriften
g) die sonstigen einschlägigen technischen und
baupolizeilichen Bestimmungen und die
Unfallverhütungsvorschriften.
Die Kenntnis der Baustelle ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Lieferung und Einbau, Verlegung, Transport, Geräte sowie alle notwendigen Materialien, Befestigungsmittel, und Nebenleistungen,etc., sofern nicht anders angegeben.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis erwähnt sind.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, sämtliche evtl. auf-tretende Unklarheiten in vor Abgabe seines Angebotes mit der Bauleitung geklärt zu haben und verzichtet auf jegliche spätere Einrede des Irrtums. Der Bieter hat sich in vor Ausarbeitung des Angebotes mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen und Einsicht in die Pläne zu nehmen. (letzteres nach telefonischer Voranmeldung).
Die Einheitspreise bei allen Alternativ- bzw. Bedarfs- positionen sind unbedingt anzugeben, da diese zur Bewertung des Leistungsverzeichnisses unabdingbar
sind.
Es gelten VOB, die einschlägigen DIN Normen, auch
wenn nicht besonders genannt.
Die Bauherrschaft behält sich vor, eventuell ver- schiedene Arbeiten des Leistungsverzeichnisses in Eigenleistung auszuführen, oder ggf. an andere Unter- nehmen zu vergeben. Das Entfallen von Positionen sowie die Minderung der Massen haben keinen Einfluß auf die übrigen Einheitspreise.
Während der Bauarbeiten ist ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch ist unaufgefordert bei jedem Baustellen- besuch dem Bauleiter vorzulegen. Im Bautagebuch sind örtlich angegebene Bauänderungen und den Bau betref- fende Maßnahmen einzutragen, der Materialnachweis zu führen und durch die Bauleitung bestätigen zu lassen. Das Bautagebuch ist im Original der Schlußrechnung beizufügen.
Lohn- und Materialfestpreise sind über die gesamte Bauzeit zu garantieren.
MIT DEN EINHEITSPREISEN SIND ABGEGOLTEN
(siehe auch die Vorbemerkungen der einzelnen Teil- gewerke)
- Einrichten und Räumen der Baustelle wird nicht
gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise
einzurechnen, sofern nicht separat in Positionen bzw.
im Titel Baustelleneinrichtung erfaßt.
Besondere Angaben zur Baustelle:
Weitere Anforderungen s. Titel Baustelleneinrichtung und weitere Titel
Ausführungsunterlagen:
Alle Ausführungsunterlagen erhält der AN grundsätzlich auf folgende Weise:
- Alle Unterlagen digtal als Mail als PDF, wo
erforderlich als DWG / DXF.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis:
- siehe Anlagenliste
V - Rohbauarbeiten ***
0 V - Baustelleneinrichtung ***
[0]
V - Baustelleneinrichtung ***
E
01 Mauerarbeiten - Kalksandstein ***
01
Mauerarbeiten - Kalksandstein ***
V - Mauerwerksarbeiten *** Vorbemerkungen Mauerarbeiten - DIN 18 330
Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausge- schrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen.
Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen.
Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die den DIN-Vorschriften oder den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Für künstliche Steine gelten:
DIN 105Mauerziegel, Vollziegel, Lochziegel,
DIN 106Kalksandsteine
DIN 4165Bausteine aus dampfgehärtetem Gasbeton
und Schaumbeton.
DIN 18151Hohlblocksteine
für Bauplatten gelten:
Mörtelgruppe nach Tabelle DIN 1053/4 tragende
und aussteifende Wände
Wände der gleichen Qualitäten sind gleichzeitig im Ver- band zu mauern. Sonst ist bei Qualitätenwechsel z.B. Schallschutz- zu Wärmedämmmauerwerk die Stumpf- stoßtechnik mit zugelassenen gelochten V4A-Flachstahl- ankern in jeder Steinlage, anzuwenden. Dies ist mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten.
Bei anderen Wänden dürfen Lochverzahnungen oder stehende Verzahnungen nur mit Zustimmung der Bau-
leitung angewendet werden.
Es dürfen nur ganze und notwendige Teilsteine verwendet werden. Für Teilsteine sind die werksgefertigten Aus- gleichs- und Formsteine, z.B. Ecksteine, diese müssen in dder Güte des in der Position beschriebenen Mauer- werks entsprechen, zu verwenden. Ansonsten sind diese sauber mit der Steinsäge zu schneiden.
Bei Steinen mit Stoßverzahnung sind in den Leibungen von Fenstern und Türen die entsprechenden einseitig glatten Ergänzungsziegel entsprechend der Qualität des Wandmauerwerks zu verwenden.
Alles Mauerwerk ist vollfugig zu mauern.
Außer den Nebenleistungen nach VOB sind noch folgende Leistungen in den Einheitspreise inbegriffen:
- Entgegen VOB 4.2.7 ist das einmalige Herstellen und
Wiederverschließen von Aussparungen aller Art, wie
Wanddurchbrüche, Wandschlitze, etc. entsprechend den
beiliegenden Statik- und Werkplänen.
Siehe auch Positionsbeschreibung.
Beim Verschließen der Schlitze ist jeweils die gleiche
Stein- bzw. Mörtelqualität wie beim zu schließenden
Mauerwerk in welchem die Aussparungen hergestellt
wurden, zu verwenden.
- Nicht gedämmte Rohrleitungen dürfen nicht eingemauert
werden. Dieser Sachverhalt ist umgehend der Bauleitung
zu melden!
- Ausgleichslagen im Mauerwerk, aller Art, mit der
Steinsäge geschnitten, Regelwandhöhen snd in den
Positionen benannt.
- Ortbetonstürze mit Schalung und Bewehrung werden,
gemäß separater Position bzw. bei Stahlbetonarbeiten
verrechnet.
- Ortbetonbauteile aller Art im Mauerwerk, wie Stützen
Stürze, die nach separaten Positionen vergütet werden,
werden beim Aufmaß grundsätzlich abgezogen.
- Tür- und Fensterpfeiler werden, entgegen VOB
Maurerarbeiten Abschnitt 4.2.13 nicht besonders
vergütet.
- Auswerfen der Elektroschlitze/-aussparungen sowie
sonstiger kleinerer Aussparungen/Fehlstellen im Mauer-
werk mit Mörtel, in der Qualität der zu bearbeiteten
Wand.
- Trennlage aus Pappe auf Mauerwerk zur allen Beton-
decken.
- Aufstellen, Vorhaltung und Demontage der aller Arten
von Gerüste für die Arbeiten des AN, entsprechend den
Unfallverhütungsvorschriften, einschließlich der not-
wendigen Befestigungen.
V - Mauerwerksarbeiten ***
0 V - Kalksandstein nichttragende Trennwände ***
[0]
V - Kalksandstein nichttragende Trennwände ***
E
01.0001 KS, d=11,5cm - UG *** Kalksandsteinwände, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- d = 11,5 cm.
- Als Kellersichtmauerwerk, nur mit notwendigen
Teilsteinen und vollfugig gemauert.
- Wände werden nicht verputzt.
(Nichttragende Innenwände UG, ca. 2,74 m hoch)
01.0001
KS, d=11,5cm - UG ***
106,51
m2
01.0002 KS, d=11,5cm - UG - Kleinflächen *** Kalksandsteinwände, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- d = 11,5 cm,
- Jedoch Kleinflächen für das schließen von Tür- / Fenster-
öffnungen oder ähnlichem.
- Als Kellersichtmauerwerk, nur mit notwendigen Teilsteinen
und vollfugig gemauert.
- Wände werden nicht verputzt.
(Türöffnungen UG)
01.0002
KS, d=11,5cm - UG - Kleinflächen ***
29,03
m2
01.0003 KS, d=17,5cm - UG *** Kalksandsteinwände, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- d = 17,5 cm.
- Als Kellersichtmauerwerk, nur mit notwendigen
Teilsteinen und vollfugig gemauert.
- Wände werden nicht verputzt.
(Nichttragende Innenwände UG, ca. 2,74 m hoch,
dort wo aus Zulassungsgründen für Einbaues von
T-90 Türen 11,5er Wand nicht ausreichend)
01.0003
KS, d=17,5cm - UG ***
11,64
m2
01.0004 KS, d=24 cm - UG - Kleinflächen *** Kalksandsteinwände, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- d = 24 cm,
- Jedoch Kleinflächen, Verschließen von Öffnungen oder
ähnlichem.
- Als Kellersichtmauerwerk, nur mit notwendigen Teilsteinen
und vollfugig gemauert.
- Wände werden nicht verputzt.
(Öffnung für Einbau Stahlstütze schließen UG)
01.0004
KS, d=24 cm - UG - Kleinflächen ***
1,41
m2
01.0005 KS, d=17,5 cm - EG - Kleinflächen *** Kalksandsteinwände, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- d = 24 cm,
- Jedoch Kleinflächen, Verschließen von Öffnungen oder
ähnlichem.
- Als Kellersichtmauerwerk, nur mit notwendigen Teilsteinen
und vollfugig gemauert.
- Wände werden nicht verputzt.
(Öffnung für Einbau Stahlstütze schließen EG, Achse D / 4)
01.0005
KS, d=17,5 cm - EG - Kleinflächen ***
1,94
m2
0 V - Kalksandsteinstürze ***
[0]
V - Kalksandsteinstürze ***
E
01.0006 Stürze Öffnung 88,5cm, d=11,5cm *** Stürze, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Lichte Öffnung 88,5 cm
- Wandstärke 11,5 cm
01.0006
Stürze Öffnung 88,5cm, d=11,5cm ***
2,00
Stück
01.0007 Stürze Öffnung 101cm, d=11,5cm *** Stürze, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Lichte Öffnung 101 cm
- Wandstärke 11,5 cm
01.0007
Stürze Öffnung 101cm, d=11,5cm ***
1,00
Stück
01.0008 Stürze Öffnung 126 cm, d=11,5cm *** Stürze, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Lichte Öffnung 126 cm
- Wandstärke 11,5 cm
01.0008
Stürze Öffnung 126 cm, d=11,5cm ***
2,00
Stück
01.0009 Stürze Öffnung 101cm, d=17,5cm *** Stürze, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Lichte Öffnung 101 cm
- Wandstärke 17,5 cm
01.0009
Stürze Öffnung 101cm, d=17,5cm ***
2,00
Stück
02 Abbruch- / Ertüchtigung TG / UG ***
02
Abbruch- / Ertüchtigung TG / UG ***
02.0010 Lüftungsöffnung vergrößern - TG - Süd *** Lüftungsöffnungen in Wand TG-Süd erweitern - ohne statische
Ertüchtigung - mit folgenden Maßnahmen :
- Best. Lüftungsöffnung nach oben vergrößern.
- In best. Stahlbetonwand d = 24 cm.
- Fertigmaß herzustellende Öffnung 170 / 138 cm.
- 4 Kernbohrungen in den Ecken, da Öffnung in den
Ecken nicht überschnitten werden dürfen.
- Einschl. aller nötigen Sägeschnitte allseitig.
- Einschl. scharfkantiges Ausstemmen / Ausfräsen der
Ecken.
- Weitere notwendige Kernbohrungen / Sägeschnitte die zur
weiteren Teilung der Betonteile, aufgrund Transportmög-
lichkeiten nötig sind, sind nicht angegeben. Diese hat der AN
aufgrund seiner Kapazitäten jedoch einzukalkulieren.
- Pfeiler in Bestandsöffnung.
- Pfeilergröße 36,50 / 24 cm, Höhe ca. 80 cm.
- Mauerwerk, KSV 20- Steinfestigkeitsklasse 20.
- Format nach Wahl des AN.
- Vollfugig gemauert, sichtbar bleibend.
- Mit vollsatter Mörtelbettung zu Betonteilen.
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruchmaterials.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Gerüste, Arbeitsbühnen,
Abstützungen, Transport, Geräte, etc.
- Einschl. aller Erschwernisse hinsichtlich des einseitigen Be-
standslichtschachtes.
- Abrechnung nach Pauschal.
(Öffnungen TG Lüftung, Süd Achse A´ / 5., s. Schnitt s14-s14,
auf Werkplan UG)
02.0010
Lüftungsöffnung vergrößern - TG - Süd ***
1,00
Stück
02.0011 Lüftungsöffnung herstellen - TG - Abfahrt *** Lüftungsöffnungen in Wand an Rampe TG-Abfahrten -mit statischerErtüchtigung - herstellen mit folgenden Maß-
nahmen :
- Öffnung herstellen :
- In best. Stahlbetonwand d = 24 cm.
- Fertigmaß herzustellende Öffnung 130 / 130 cm.
- 4 Kernbohrungen in den Ecken, da Öffnung in den
Ecken nicht überschnitten werden dürfen.
- Einschl. aller nötigen Sägeschnitte allseitig.
- Einschl. scharfkantiges Ausstemmen / Ausfräsen der
Ecken.
- Sturzöffnung für Stahlträger über Öffnung herstellen :
- ca. 156 cm lang, ca. 16 cm hoch in ganzer Wandstärke.
- 2 Kernbohrungen d = 16 cm je Sturzöffnung.
- Einschl. aller nötigen Sägeschnitte allseitig
- Einschl. nachstemmen der Sturzauflager für Mörtelbettung
Stahlträger.
- Weitere notwendige Kernbohrungen / Sägeschnitte die zur
weiteren Teilung der Betonteile, aufgrund Transportmöglich-
keiten nötig sind, sind nicht angegeben. Diese hat der AN auf-
grund seiner Kapazitäten einzukalkulieren.
- Stahlträger Sturz :
- HEB 100, Länge ca. 155 cm.
- mit vollflächiger satter Mörtelbettungunterkeilung oben
zu Betonwand, auf ganzer Trägerlänge und -breite.
- Mit vollsattem Mörtelbett an den beiden Auflagern
- Mit allseitiger Rostschutzgrundierung.
- Brandschutzbekleidung Stahlträger :
- bauseits vom Trockenbauer.
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruchmaterials.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Gerüste, Arbeitsbühnen,
Abstützungen, Transport, Geräte, etc.
- Abrechnung nach Stück Öffnung.
(Öffnungen TG Lüftung, Abfahrt West, Achse 7 / C-C, s. Schnitt
s13a-s13a. Abfahrt Nord, Achse W / 3-4, s. Schnitt s16a-s16a,
auf Werkplan UG)
02.0011
Lüftungsöffnung herstellen - TG - Abfahrt ***
4,00
Stück
02.0012 Lüftungsöffnung herstellen - TG - Ost *** Lüftungsöffnungen in Wand TG-Süd erweitern, - ohne statische Ertüchtigung - mit folgenden Maßnahmen :
- Zusätzliche Kernbohrungen zu best. Lüftungsöffnung.
- In best. Stahlbetonwand d = 24 cm.
- d = 50 cm.
- 2 Stück.
- Weitere notwendige Kernbohrungen / Sägeschnitte die zur
weiteren Teilung der Betonteile, aufgrund Transportmög-
lichkeiten nötig sind, sind nicht angegeben. Diese hat der AN
aufgrund seiner Kapazitäten einzukalkulieren.
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruchmaterials.
- Einschl. aller Erschwernisse hinsichtlich des einseitigen Be-
standslichtschachtes.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Gerüste, Arbeitsbühnen,
Abstützungen, Transport, Geräte, etc.
- Abrechnung Pauschal.
(Kernbohrungen TG Lüftung, Ost, Achse 1 / U-V, s. Schnitt
s15-s15, auf Werkplan UG)
02.0012
Lüftungsöffnung herstellen - TG - Ost ***
1,00
Stück
0 V- Deckendurchbrüche - mit statischer Ertüchtigung herstellen ***
[0]
V- Deckendurchbrüche - mit statischer Ertüchtigung herstellen ***
E
02.0013 Deckendurchbruch 70 / 300 cm herstellen - TG Decke *** Deckendurchbruch - mit statischer Ertüchtigung - herstellen,
wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Vorarbeiten :
- Betonstein-Pflasterbelag mit Splitt-/ Sandbettung ausbauen,
Pflasterbelag aufladen und abfahren und entsorgen.
- KFT- / Schotterunterbaus ausbauen und seitlich lagern.
- Fläche ca. 5,00 / 2,50 m Größe, so daß die Arbeiten ausge-
führt werden können.
- Entsorgen :
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruch-/ Schuttmaterials.
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 22-24 cm.
- Im Außenbereich.
- In Höhe von ca. 255 cm über Bodenplatte Tiefgarage.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 70 / 300 cm.
- Freistemmen um Öffnung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 30 cm breit.
- Betoneinfassung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 30 cm breit.
- Verbindung Betonteile alt / neu :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3.
- Eckbereiche :
- 8*2 Bohrlöcher d= 16-18 mm, t = 550 mm.
- Zusätzliches :
- Mit 25 mm starker Stahl-Abdeckplatte, auf Rohdecke, damit
Aussparung überfahrbar ist.
- Ringsum mind. 25 cm aufliegend.
- Nacharbeiten :
- Wieder Verfüllen mit oben ausgebautem Split- / KFT-
Material und verdichten.
- Wieder freigaben und da Lüftungsbauwerk wird bauseits von
Außenanlagebauer aufgesetzt. Solange ist dei Stahlplatte
vorzuhalten.
- Siehe Anlage Statik Ertüchtigungsmaßnahmen DD_TG_
Lüftung.
(Lüftungsöffnungen auf Westseite, in TG-Decke, Achse F / 5-6,
Achse K / 5-6, Achse T-U / 5-6, s. Abbruchlegende II)
02.0013
Deckendurchbruch 70 / 300 cm herstellen - TG Decke ***
3,00
Stück
02.0014 Deckendurchbruch 60 / 60 cm herstellen - UG Decke *** Deckendurchbruch - mit statischer Ertüchtigung - herstellen,
wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- Im Innenbereich.
- In Höhe von ca. 275 cm über Bodenplatte UG.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 60 / 60 cm.
- Freistemmen um Öffnung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 20 cm breit.
- Betoneinfassung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 20 cm breit.
- Verbindung Betonteile alt / neu :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3.
- Eckbereiche :
- 32 Bohrlöcher d= 16-18 mm, t = 330 mm.
- Siehe Anlage Statik Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_UG_
Achse E-H /1-2
(Deckendurchbruch UG Fernwärmeraum, s.a. Abbruch-
legende II)
02.0014
Deckendurchbruch 60 / 60 cm herstellen - UG Decke ***
1,00
Stück
02.0015 Deckendurchbruch 65 / 50 cm herstellen - UG Decke *** Deckendurchbruch - mit statischer Ertüchtigung - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- Im Innenbereich.
- In Höhe von ca. 275 cm über Bodenplatte UG.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 65 / 50 cm.
- Freistemmen um Öffnung :
- An 2 Seiten an Öffnung, ca. 20 cm breit.
- Betoneinfassung :
- An 2 Seiten an Öffnung, ca. 20 cm breit.
- Verbindung Betonteile alt / neu :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3.
- Eckbereiche :
- 16 Bohrlöcher d= 16-18 mm, t = 330 mm.
- Siehe Anlage Statik Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_UG_
Achse E-H / 1-2
(Deckendurchbruch UG Fernwärmeraum, in Ecke, s.a. Abbruch-
legende II)
02.0015
Deckendurchbruch 65 / 50 cm herstellen - UG Decke ***
1,00
Stück
02.0016 Deckendurchbruch 50 / 40 cm herstellen - UG Decke *** Deckendurchbruch - mit statischer Ertüchtigung - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschreiben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- Im Innenbereich.
- In Höhe von ca. 275 cm über Bodenplatte UG.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 50 / 40 cm.5
- Freistemmen um Öffnung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 20 cm breit.
- Betoneinfassung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 20 cm breit.-
- Verbindung Betonteile alt / neu :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3.
- Eckbereiche :
- 32 Bohrlöcher d= 16-18 mm, t = 330 mm.
- Siehe Anlage Statik Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_UG_
Achse E-H / 1-2
(Deckendurchbruch UG NEA Tank / Wasseranschluß, s.a.
Abbruchlegende II)
02.0016
Deckendurchbruch 50 / 40 cm herstellen - UG Decke ***
1,00
Stück
02.0017 Deckendurchbruch 200 / 100 cm herstellen - UG Decke *** Deckendurchbruch - mit statischer Ertüchtigung - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- Im Innenbereich.
- In Höhe von ca. 275 cm über Bodenplatte UG.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung 200 / 100 cm.
- Freistemmen um Öffnung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 30 cm breit.
- Betoneinfassung :
- Ringsum an Öffnung, ca. 30 cm breit.
- Verbindung Betonteile alt / neu :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3.
- Eckbereiche :
- 16 Bohrlöcher d= 16 mm, t = 330 mm.
- Siehe Anlage Statik Ertüchtigungsmaßnahmen_DD_UG_
Achse T / 1-2.
(Deckendurchbruch UG, Lüftung Hebeanlage, in Wandecke
Achse T / 1-2, s.a. Abbruchlegende II)
02.0017
Deckendurchbruch 200 / 100 cm herstellen - UG Decke ***
1,00
Stück
0 V- Deckendurchbrüche - ohne statische Ertüchtigung herstellen ***
[0]
V- Deckendurchbrüche - ohne statische Ertüchtigung herstellen ***
E
02.0018 Deckendurchbruch 87 / 237 cm herstellen - UG Decke *** Deckendurchbruch - ohne statischer Ertüchtigung - herstellen,
wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- In Höhe von ca. 275 cm über Bodenplatte Untergeschoss.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 87 / 237 cm.
(Lüftungsöffnungen Fahrradraum Westseite, in UG-Decke,
Achse 4 / P-Q, s. Abbruchlegende Ia)
02.0018
Deckendurchbruch 87 / 237 cm herstellen - UG Decke ***
1,00
Stück
02.0019 Deckendurchbruch 84 / 190 cm herstellen - UG Decke *** Deckendurchbruch -ohne statischer Ertüchtigung - herstellen,
wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- In Höhe von ca. 275 cm über Bodenplatte Untergeschoss.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 84,5 / 190 cm.
(Lüftungsöffnungen Technik 3 Westseite, in UG-Decke, Achse
F / 4 s. Abbruchlegende Ia)
02.0019
Deckendurchbruch 84 / 190 cm herstellen - UG Decke ***
1,00
Stück
0 V - Türdurchgänge neu herstellen - im Mauerwerk ***
[0]
V - Türdurchgänge neu herstellen - im Mauerwerk ***
E
02.0020 Türdurchgänge neu herstellen 1,01 / 2,01 / 24, UG *** Neuen Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Türhöhe ca. 2,01 m.
- Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 24 cm.
(Sprachalarmierung, Achse F-G / 3-4, UG, s.. Abbruchlegende
VIc)
02.0020
Türdurchgänge neu herstellen 1,01 / 2,01 / 24, UG ***
1,00
Stück
0 V - Neue Durchgänge raumhoch herstellen - im Mauerwerk ***
[0]
V - Neue Durchgänge raumhoch herstellen - im Mauerwerk ***
E
02.0021 Durchgänge neu herstellen 0,50 / 2,75 / 24, UG *** Neuen Durchgang, im Mauerwerk herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung be-schrieben :
- Breite ca. 0,50 m.
- Höhe ca. 2,75 m = UKD.
- Wandstärke ca. 24 cm.
- kein Flexschnitt, da nach Stützenstelleung wieder ausge-
mauert wird
(Für Stahlrahmen in Wand, Abstellraum 7 / TRH, UG, s.
Abbruchlegende XIII)
02.0021
Durchgänge neu herstellen 0,50 / 2,75 / 24, UG ***
1,00
Stück
02.0022 Treppenloch UG schließen *** Best. Deckendaussparung ehemalige Treppe UG / EG,
verschließen, mit folgenden Maßnahmen :
- Deckenaussparung schließen :
- In best. Stahlbetondecke, zwischen den Unterzügen.
- Rohmaß ca. 380 / 270 cm.
- Deckenplatte, Stahlbeton C30/37, d = 20 cm.
- Untersicht rauh geschalt, mit allen nötigen Schalungen
und Abspriesungen.
- Bewehrung :
- Abrechnung gemäß separater Position.
- Verbindung Betonteile alt / neu zu Unterzügen :
- An kurzer Seite in best. Tasche am UZ aufgelegt und
stumpf anbetoniert.
- Verbindung Betonteile alt / neu zu Decke :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen zur Decke.
- Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3.
- Je Seite 7 Bohrlöcher, d = 10 mm, t = 200 mm.
- Aufrauhen / Auffräsen der Fläche zwischen Beton-
bestanddecke und neuer Betondecke.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Gerüste, Arbeitsbühnen,
Abstützungen, Transport, Geräte, etc.
- Abrechnung Pauschal.
(Aussparung für ehemalige Treppe UG / EG, in Decke ü. UG
verschließen, Achse Q-R / 3-4)
02.0022
Treppenloch UG schließen ***
1,00
Stück
02.0023 Podeste / Rampe Zugänge Tiefgarage abbrechen *** Podeste mit Rampe, beidseitig der Tiefgaragenzugänge ab-brechen - mit folgenden Maßnahmen :
Best. Podest :
- Stahlbeton, konstruktiv bewehrt, ca. 18-20 cm stark.
- Nachträglich auf Stahlbeton Bodenplatte betoniert.
- Bis OK statische Bodenplatte abbrechen.
- 4 Stück Podeste, Größe je Podest ca. 1,50-2,00 m2.
Best. Rampen :
- Stahl-Riffel- /Tränenblech, mit Stahl-Unterkonstruktion, auf
Betonbodenplatte gedübelt, abbauen und entsorgen.
- 4 Stück Rampen.
- Entsorgen :
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruch-/ Schuttmaterials.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Transport, Geräte, etc.
- Abrechnung nach Stück Podest mit Rampe.
(Tiefgaragenzugang West, Achse H / 4 und Tiefgaragenzugang
Nord, Achse T / 2, s. a. beiliegende Fotos)
02.0023
Podeste / Rampe Zugänge Tiefgarage abbrechen ***
4,00
Stück
03 Abbruch- / Ertüchtigung EG - 18.OG ***
03
Abbruch- / Ertüchtigung EG - 18.OG ***
0 V - Einbringöffnungen Fassade West herstellen ***
[0]
V - Einbringöffnungen Fassade West herstellen ***
E
03.0024 Einbringöffnung herstellen 2.OG-17.OG *** Einbringöffnung Fassade herstellen, wie in Ausführungsbe- schreibung beschrieben :
(Fassade Westseite 2.OG-17.OG, nicht im 1.OG, s.a. Werkpläne
Abbruchlegende IV)
03.0024
Einbringöffnung herstellen 2.OG-17.OG ***
16,00
Stück
0 V - Best. Deckendurchbrüche schließen ***
[0]
V - Best. Deckendurchbrüche schließen ***
E
03.0025 Best. Deckendurchbruch 40 / 170 schließen *** Best. Deckendurchbruch verschließen, wie in Ausführungsbe- schreibung beschrieben :
- Größe 40 / 170 cm.
- Deckenstärke ca. 24 cm.
- Deckendurchbruch im Flurdurchgang aus Sicherheitsgründen.
(Flur 2, Achse 3 / I-K, EG-17.OG)
03.0025
Best. Deckendurchbruch 40 / 170 schließen ***
18,00
Stück
0 V - Ertüchtigung Kernwände ***
[0]
V - Ertüchtigung Kernwände ***
E
03.0026 Ertüchtigung Kernwände K1-2, Achse D/2 *** Ertüchtigung Kernwände, wie in Ausführungsbeschreibung be- schrieben, jedoch in Wand K1-2 :
- Deckendurchbrüche :
- Größe 30 / 25 cm.
- Decke über EG / 1.OG / 2.OG / 3.OG / 4.OG.
- 5 Stück.
- Betonvorlage / Pfeiler :
- Querschnitt 30 / 25 cm.
- Gesamtlänge Vorlage ca. 15,29 m.
- Betonmasse ca. 1,11 m3.
- Bewehrung :
- Abrechnung gemäß separater Position.
- Sonderbewehrung :
- Senkrechte Stabeisen d = 20 mm nicht überlappt, sondern
mit Schraubverbindung EL20A12N.
- 24 Stück.
- Flächenverbund herstellen :
- Durch Aufrauhen / Auffräsen der Fläche zwischen Beton-
Bestandswand und neuer Betonvorlage.
- Fläche ca. 8,45 m2.
- Verbindung Betonteile :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- 146 Stück.
(Achse D / 2, Treppenhaus 1.EG-4.OG)
03.0026
Ertüchtigung Kernwände K1-2, Achse D/2 ***
1,00
psch
03.0027 Ertüchtigung Kernwände K3-7, Achse K / 4-3 *** Ertüchtigung Kernwände, wie in Ausführungsbeschreibung be- schrieben, jedoch in Wand K3-7 :
- Deckendurchbrüche :
- Größe 50 / 20 cm.
- Decke über 1.OG / 2.OG / 3.OG / 4.OG / 5.OG / 6.OG.
- Stück.
- Betonvorlage / Pfeiler :
- Querschnitt 50 / 20 cm.
- Gesamtlänge Vorlage ca. 20,16 m.
- Betonmasse ca. 2,02 m3.
- Bewehrung :
- Abrechnung gemäß separater Position.
- Sonderbewehrung :
- Senkrechte Stabeisen d = 20 mm nicht überlappt, sondern
mit Schraubverbindung EL20A12N.
- 80 Stück.
- Flächenverbund herstellen :
- Durch Aufrauhen / Auffräsen der Fläche zwischen Beton-
Bestandswand und neuer Betonvorlage.
- Fläche ca. 14,98 m2.
- Verbindung Betonteile :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- 192 Stück.
(Achse K / 4-3, Waschraum, Wo. 261 / 361 / 461 / 561 / 661,
1.OG-6.OG)
03.0027
Ertüchtigung Kernwände K3-7, Achse K / 4-3 ***
1,00
psch
03.0028 Ertüchtigung Kernwände K3-1, Achse 3 / I-K *** Ertüchtigung Kernwände, wie in Ausführungsbeschreibung be- schrieben, jedoch Wand K3-7 :
- Deckendurchbrüche :
- Größe 40 / 20 cm und 50 / 25 cm.
- Decke über EG bis 1.OG.
- 2 Stück 40 / 20 cm.
- 2 Stück 50 / 25 cm.
- Betonvorlage / Pfeiler :
- Querschnitt 40 / 20 cm.
- Gesamtlänge Vorlage ca. 20,16 m.
- Betonmasse ca. 2,02 m3.
- Bewehrung :
- Abrechnung gemäß separater Position.
- Sonderbewehrung :
- Senkrechte Stabeisen d = 20 mm nicht überlappt, sondern
mit Schraubverbindung EL20A12N.
- 80 Stück.
- Flächenverbund herstellen :
- Durch Aufrauhen / Auffräsen der Fläche zwischen Beton-
Beistandwand und neuer Betonvorlage.
- Fläche ca. 14,98 m2.
- Verbindung Betonteile :
- Mit eingeklebten Bewehrungseisen.
- 192 Stück.
(Achse 3 / I-K, Durchgang Flur 1 / Flur 2, EG - 1.OG)
03.0028
Ertüchtigung Kernwände K3-1, Achse 3 / I-K ***
1,00
psch
0 V - Neue Türdurchgänge herstellen - mit statischer Ertüchtigung ***
[0]
V - Neue Türdurchgänge herstellen - mit statischer Ertüchtigung ***
E
03.0029 Türdurchgänge neu herstellen - Flur 2, Achse 3, 1.OG-17.OG *** Neuen Türdurchgang - mit statischer Ertüchtigung - her- stellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,32 m.
- Türhöhe ca. 2,295 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Siehe Anlage Ertüchtigungsmaßnahmen Türen 1.OG-17.OG.
(Pos T1, in Wand K3-1, Flur 1 zu Flur 2, Achse 3 / I-K, 1.OG-
17.OG, s.a. Abbruchlegende V)
03.0029
Türdurchgänge neu herstellen - Flur 2, Achse 3, 1.OG-17.OG ***
17,00
Stück
0 V - Best. Türdurchgänge erweitern - mit statischer Ertüchtigung ***
[0]
V - Best. Türdurchgänge erweitern - mit statischer Ertüchtigung ***
E
03.0030 Türdurchgänge erweiten - Flure 1.OG-17.OG *** Best. Türdurchgang erweitern - mit statischer Ertüchtigung - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite neu ca. 1,26 m (Türbreite alt ca. 0,885 m).
- Türhöhe neu ca. 2,295 m (Türhöhe alt. ca. 2,03 m)
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Siehe Anlage Ertüchtigungsmaßnahmen Türen 1.OG-17.OG.
(Pos T2, in Wand K3-2, Flur 1 zu Flur 3, Achse 2 / I-K, 1.OG-
17.OG, s.a. Abbruchlegende VII)
03.0030
Türdurchgänge erweiten - Flure 1.OG-17.OG ***
17,00
Stück
0 V - Neue Türdurchgänge herstellen - im Mauerwerk ***
[0]
V - Neue Türdurchgänge herstellen - im Mauerwerk ***
E
03.0031 Türdurchgänge neu herstellen, 88,5 / 2,30, EG *** Neuen Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Türhöhe ca. 2,30 m.
- Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 24 cm.
(Vorrat 1, Achse F-F / 3-4, EG, s.. AbbruchlegendeVIc)
03.0031
Türdurchgänge neu herstellen, 88,5 / 2,30, EG ***
1,00
Stück
0 V - Neue Durchgänge raumhoch herstellen - im Mauerwerk ***
[0]
V - Neue Durchgänge raumhoch herstellen - im Mauerwerk ***
E
03.0032 Durchgänge neu herstellen, 2,60 / 3,76 / 24, EG *** Neuen Durchgang, im Mauerwerk herstellen, wie in Ausführ- ungsbeschreibung beschrieben :
- Breite ca. 2,60 m.
- Höhe ca. 3,76 m = UKD.
- Wandstärke ca. 24 cm.
(Flur 6 / Flur 5, EG, s. Abbruchlegende XIII)
03.0032
Durchgänge neu herstellen, 2,60 / 3,76 / 24, EG ***
1,00
Stück
03.0033 Durchgänge neu herstellen, 0,50 / 3,76 / 17,5, EG *** Neuen Durchgang, im Mauerwerk herstellen, wie in Ausführ- ungsbeschreibung beschrieben :
- Breite ca. 0,50 m.
- Höhe ca. 3,76 m = UKD.
- Wandstärke ca. 17,5 cm.
- Kein Flexschnitt erforderlich, da nach Stützenstellung wieder
ausgemauert wird.
(Gastraum 1 / Küche 1, EG, s. Abbruchlegende XIII)
03.0033
Durchgänge neu herstellen, 0,50 / 3,76 / 17,5, EG ***
1,00
Stück
03.0034 Durchgänge neu herstellen, 1,40 / 3,76 / 17,5, 1.OG *** Neuen Durchgang, im Mauerwerk herstellen, wie in Ausführ- ungsbeschreibung be- schrieben :
- Breite ca. 1,40 m, mit best. Türöffnung.
- Höhe ca. 3,12 m = UKD.
- Wandstärke ca. 20 cm.
(Flur 1.1 / Flur 1.2, 1.OG, s. Abbruchlegende XIII)
03.0034
Durchgänge neu herstellen, 1,40 / 3,76 / 17,5, 1.OG ***
1,00
Stück
0 V - Best. Türdurchgänge erhöhen - im Mauerwerk ***
[0]
V - Best. Türdurchgänge erhöhen - im Mauerwerk ***
E
03.0035 Türdurchgänge erhöhen, 88,5 / 2,30 / 11,5, EG *** Best. Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Türhöhe von 2,13 auf ca. ca. 2,30 m erhöhen
- Zuzüglich Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 11,5 cm.
(Elektro-Server / Gastraum, Achse D-E / 3, EG, s. Abbruch-
legende VIb)
03.0035
Türdurchgänge erhöhen, 88,5 / 2,30 / 11,5, EG ***
2,00
Stück
03.0036 Türdurchgänge erhöhen, 88,5 / 2,30 / 24, EG *** Best. Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Türhöhe von 2,135 auf ca. 2,30 m erhöhen.
- Zuzüglich Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 24 cm.
(Elektro-Server / Vorrat 1, Vorraum 1 / Vorraum 4, EG, s.
Abbruchlegende VIb)
03.0036
Türdurchgänge erhöhen, 88,5 / 2,30 / 24, EG ***
2,00
Stück
03.0037 Türdurchgänge erhöhen, 1,01 / 2,30 / 30, EG *** Best. Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Türhöhe von 2,13 auf ca. ca. 2,30 m erhöhen.
- Zuzüglich Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 30 cm.
(Elektro-Server / Vorraum 1, Achse E / 4, EG, s. Abbruch-
legende VIb)
03.0037
Türdurchgänge erhöhen, 1,01 / 2,30 / 30, EG ***
1,00
Stück
03.0038 Türdurchgänge erhöhen, 0,885 / 2,30 / 7,5, EG *** Best. Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Türhöhe von 2,13 auf ca. ca. 2,30 m erhöhen.
- Zuzüglich Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 7,5 cm.
(WC 1 / Vorraum 4, EG, s. Abbruchlegende VIb)
03.0038
Türdurchgänge erhöhen, 0,885 / 2,30 / 7,5, EG ***
1,00
Stück
03.0039 Türdurchgänge erhöhen, 1,01 / 2,30 / 24, EG *** Best. Türdurchgang, im Mauerwerk- mit Sturz - erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Türhöhe von 2,13 auf ca. ca. 2,30 m erhöhen.
- Zuzüglich Sturzhöhe ca. 25 cm.
- Wandstärke ca. 24 cm.
(FIZ / Foyer, Flur 4 /Foyer, EG, s. Abbruchlegende VIb)
03.0039
Türdurchgänge erhöhen, 1,01 / 2,30 / 24, EG ***
2,00
Stück
0 V - Best. Türdurchgänge erhöhen - ohne statische Ertüchtigung ***
[0]
V - Best. Türdurchgänge erhöhen - ohne statische Ertüchtigung ***
E
03.0040 Türdurchgänge erhöhen - 1.OG-17.OG, Flur 4 usw. / Flur 1 *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24-26 cm.
(Flur 2 / Server, Achse 3 / E im EG und
Flur 4 / Flur 1, Achse 3 / E im 1.OG-16.OG und
Flur 3 / Flur 1, Achse 3/ E im 17.OG,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0040
Türdurchgänge erhöhen - 1.OG-17.OG, Flur 4 usw. / Flur 1 ***
18,00
Stück
03.0041 Türdurchgänge erhöhen - EG, WC 2 / Vorraum 1 *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24-26 cm.
(WC 2 / Vorraum 1 im EG, s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0041
Türdurchgänge erhöhen - EG, WC 2 / Vorraum 1 ***
1,00
Stück
03.0042 Türdurchgänge erhöhen - 1.OG-17.OG, Flur 4 ... / Rettungsbalkon *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbe-schreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24-26 cm.
(Flur 2 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E im EG und
Flur 4 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E im 1.OG-16.OG und
Flur 3 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E im 17.OG,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0042
Türdurchgänge erhöhen - 1.OG-17.OG, Flur 4 ... / Rettungsbalkon ***
18,00
Stück
03.0043 Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, TRH 1 / Rettungsbalkon *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24 cm.
(TRH 1 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-D im EG und
TRH 1 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-D im 1.OG-17.OG,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0043
Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, TRH 1 / Rettungsbalkon ***
19,00
Stück
03.0044 Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, Flur 3 usw. / Rettungsbalkon *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24 cm.
(FIZ / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-F im EG und
Flur 3 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-F im 1.OG-16.OG und
Flur 5 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-F im 17.OG,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0044
Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, Flur 3 usw. / Rettungsbalkon ***
18,00
Stück
03.0045 Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, Aufzug / Rettungsbalkon *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,135 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24 cm.
(Feuerwehraufzug / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-D im
EG-17.OG, s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0045
Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, Aufzug / Rettungsbalkon ***
18,00
Stück
03.0046 Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, Hauptaufzüge *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,30 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 24 cm.
- Einschl. aller Erschwernisse, da nur einseitig Deckenfläche
und aller Sicherungsmaßnahmen zum Aufzugsschacht.
(Alle Hauptaufzüge im EG-17.OG, s.a. Werkpläne
Abbruchlegende III)
03.0046
Türdurchgänge erhöhen - EG-17.OG, Hauptaufzüge ***
72,00
Stück
03.0047 Türdurchgänge erhöhen - 1.OG-17.OG, TRH 2 *** Best. Türdurchgänge erhöhen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Wandstärke ca. 37 cm.
- Höhe auszubauenden Betonteil ca. 25 cm.
(Treppenhaus 2, 1.OG-16.OG, Achse 2 / K-l,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende III)
03.0047
Türdurchgänge erhöhen - 1.OG-17.OG, TRH 2 ***
16,00
Stück
0 V - Best. Türdurchgänge erhöhen - mit statischer Ertüchtigung ****
[0]
V - Best. Türdurchgänge erhöhen - mit statischer Ertüchtigung ****
E
03.0048 Türdurchgänge erhöhen - Kofferlager 17.OG **** Best. Türdurchgang erhöhen - mit statischer Ertüchtigung - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Best. Türbreite 0,885 m.
- Türhöhe neu auf ca. 2,295 m (Türhöhe alt ca. 2,03 m), d.h
ca. 27 cm.
- Zusätzlich Sturzhöhe ausstemmen, ca. 20 cm.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- s. Statikplan Ertüchtigungsmaßnahmen_Tür_Kofferraum_
17.OG
(Kofferlager / Lounge, Achse 2 / K, 17.OG, s.a. Abbruchlegende
IIIa)
03.0048
Türdurchgänge erhöhen - Kofferlager 17.OG ****
1,00
Stück
0 V - Neue Öffnungen / Türdurchgänge - ohne statische Ertüchtigung ***
[0]
V - Neue Öffnungen / Türdurchgänge - ohne statische Ertüchtigung ***
E
03.0049 Türdurchgänge 88,5 / 2,30 herstellen - 17.OG, Flur 5 / WC´s *** Neue Türdurchgänge herstellen, wie in Ausführungsbeschreib- ung beschrieben :
- Türbreite ca. 0,885 m.
- Türhöhe ca. 2,30 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
(Flur 5 / WC/D und WC/H, Achse 2 / F und 2 / G im 17.OG, s.a.
Werkpläne Abbruchlegende IV)
03.0049
Türdurchgänge 88,5 / 2,30 herstellen - 17.OG, Flur 5 / WC´s ***
2,00
Stück
03.0050 Türdurchgänge 101 / 2,30 herstellen - 17.OG, TRH 2 / Flur 4 *** Neue Türdurchgänge herstellen, wie in Ausführungsbeschreib- ung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,01 m.
- Türhöhe ca. 2,30 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
(TRH 2 / Flur 4, Achse 2 / L im 17.OG, s.a. Werkpläne
Abbruchlegende IV)
03.0050
Türdurchgänge 101 / 2,30 herstellen - 17.OG, TRH 2 / Flur 4 ***
1,00
Stück
03.0051 Türdurchgänge 2,26 / 2,26 herstellen - 18.OG, Technik Süd *** Neuen Türdurchgang herstellen, wie in Ausführungsbeschreib- ung beschrieben :
- Türbreite ca. 2,26 m.
- Türhöhe ca. 2,26 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
(Südseite Technik, Achse D / 3-4, 18.OG, s.a. Abbruch-
legende IV)
03.0051
Türdurchgänge 2,26 / 2,26 herstellen - 18.OG, Technik Süd ***
1,00
Stück
03.0052 Öffnungen 1,50 / 2,00 herstellen - 18.OG, NEA West / Nord *** Neuen Öffnungen herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Breite ca. 1,50 m.
- Höhe ca. 2,00 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
(Nord- / Westseite NEA, 18.OG s.a. Abbruchlegende XIV b)
03.0052
Öffnungen 1,50 / 2,00 herstellen - 18.OG, NEA West / Nord ***
2,00
Stück
03.0053 Öffnungen 1,30 / 0,75 herstellen - 18.OG, Technik West *** Neuen Öffnungen herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Breite ca. 1,30 m.
- Höhe ca. 0,75 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
(Westseite Technk, 18.OG s.a. Abbruchlegende XIV b)
03.0053
Öffnungen 1,30 / 0,75 herstellen - 18.OG, Technik West ***
2,00
Stück
03.0054 Öffnungen 1,30 / 0,75 herstellen - 18.OG, Technik West *** Neuen Öffnungen herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Breite ca. 1,30 m.
- Höhe ca. 0,75 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Jedoch Überschneidung mit best. Fensteröffnung, so daß nur
in 3 Ecken Kernbohrungen auszuführen sich weniger Abbruch-
kubatur ergibt.
(Westseite Technk, 18.OG s.a. Abbruchlegende XIV b)
03.0054
Öffnungen 1,30 / 0,75 herstellen - 18.OG, Technik West ***
2,00
Stück
0 V - Türdurchgänge Schwelle ausbauen - ohne statische Ertüchtigung ***
[0]
V - Türdurchgänge Schwelle ausbauen - ohne statische Ertüchtigung ***
E
03.0055 Türdurchgänge Schwelle ausbauen - 18.OG, Rettungsbalkon *** Best. Türdurchgänge nach unten erweitern, wie in Ausführungs- beschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,00 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe Schwelle ca. 36 cm (Schwelle komplett ausbauen).
(TRH 1 / Rettungsbalkon, Achse 2 / D-E, 18.OG,
Flur 2 / Rettungsbalkon, Achse 2 / E-F, 18.OG,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende VIII)
03.0055
Türdurchgänge Schwelle ausbauen - 18.OG, Rettungsbalkon ***
2,00
Stück
03.0056 Türdurchgänge Schwelle ausbauen - 18.OG, Flur 3 / Dachterrasse *** Best. Türdurchgänge nach unten erweitern, wie in Ausführungs eschreibung beschrieben :
- Türbreite ca. 1,00 m.
- Wandstärke ca. 20 cm.
- Höhe Schwelle ca. 50 cm, jedoch nicht komplett ausbauen
nur ca. 25 cm Höhe werden ausgebaut..
( Flur 3 / Dachterrasse V, Achse L / 1-2, 18.OG,
s.a. Werkpläne Abbruchlegende VIIIa )
03.0056
Türdurchgänge Schwelle ausbauen - 18.OG, Flur 3 / Dachterrasse ***
1,00
Stück
03.0057 Best. Brüstung Fenster in Höhe zurückschneiden ** Best. Brüstung an Fenstern in der Höhe kürze / zurück-schneiden, mit folgenden Maßnahmen :
- Streifen an Brüstung Entfernen :
- In verschiedenen Fensterbreiten.
- Best. Stahlbeton-Fensterbrüstung, d = 10 cm, oben
in der Höhe kürzen, Streifen ca. 10 cm hoch.
- Sägeschnitte :
- waagrechten Sägetrennschnitt in Fensterbreite und
der beiden seitlichen kurzen Trennschnitte seitlich zur
Stütze.
- Stütze dar nicht eingeschnitten werden.
- Entsorgen :
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruch-/ Schuttmaterials.
- Außenseitig steht ein Fassadengerüst Lastklasse 4, Breiten-
klasse W09, mit Innengeländer zur Verfügung.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Transport, Geräte, etc.
- Arbeiten sind vom Fassadengerüst aus auszuführen.
- Abrechnung nach lfm Brüstungslänge = Fensterbreite.
- Siehe Anlage Werkpläne mit Abbruchlegende und Nummer-
ierung.
(Eckfenster, 1.OG, s.a. Abbruchlegende X)
03.0057
Best. Brüstung Fenster in Höhe zurückschneiden **
12,566
lfm
03.0058 Best. Rollladenschürze Fenster abschneiden *** Best. Rollladenschürze oben am Fenstersturz komplett ab- schneiden, mit folgenden Maßnahmen :
- Streifen Rollladenschürze :
- In verschiedenen Fensterbreiten.
- Best. Stahlbeton-Schürze, d = 6-7 cm.
Höhe ca. 20 cm hoch.
- Schürze ist rechts / links baulich von Stütze abgelöst.
- Sägeschnitte :
- waagrechten Sägetrennschnitt in Fensterbreite.
- Entsorgen :
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruch-/ Schuttmaterials.
- Außenseitig steht ein Fassadengerüst Lastklasse 4, Breiten-
klasse W09, mit Innengeländer zur Verfügung.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Transport, Geräte, etc.
- Arbeiten sind vom Fassadengerüst aus auszuführen.
- Abrechnung nach lfm Schürzenlänge = Fensterbreite.
- Siehe Anlage Werkpläne mit Abbruchlegende und Nummer-
ierung.
(Dachterrasse, 17.OG, Ecke Nordost, s.a. Detail 521c und
Abbruchlegende XI)
03.0058
Best. Rollladenschürze Fenster abschneiden ***
12,669
lfm
03.0059 Best. Brüstung Rettungsbalkon ausschneiden *** Best. Brüstung an Rettungsbalkonen zurückschneiden, unten
an Gebäudewand zur Vermeidung Wärmbrücke, mit folgenden Arbeiten :
- Streifen Brüstung Entfernen :
- Rechts / links an best. Stahlbeton-Balkonbrüstung,
d = 14 cm, unten im Bereich der Decke, am Anschluß zur
Außenwand schmalen Streifen der Brüstung bis zur
Deckenkante herausnehmen.
- Größe ca. 7-8 cm breit und ca. 45 cm hoch, d = 14 cm.
- Einschl. des nötigen senkrechten Sägetrennschnittes.
- Einschl. Aus- / Nachstemmen bis zur Decke.
- Anschluß wird später vom WDVS überdeckt.
- Entsorgen :
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruch-/ Schuttmaterials.
- Außenseitig steht ein Fassadengerüst Lastklasse 4, Breiten-
klasse W09, mit Innengeländer zur Verfügung.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Transport, Geräte, etc.
- Arbeiten sind vom Fassadengerüst aus auszuführen.
- Abrechnung Pauschal nach Stück Streifen.
- Siehe auch Schrägbild auf Werkplangrundriss 1.OG-17.OG.
(Rettungsbalkon, Südost, Achse D-E / 1.OG-18.OG)
03.0059
Best. Brüstung Rettungsbalkon ausschneiden ***
34,00
Stück
0 V- Deckendurchbrüche - ohne statische Ertüchtigung herstellen ***
[0]
V- Deckendurchbrüche - ohne statische Ertüchtigung herstellen ***
E
03.0060 Deckendurchbruch 150 / 90 cm herstellen - Decke ü. 17.OG *** Deckendurchbruch - ohne statische Ertüchtigung - herstellen, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- In Höhe von ca. 3,42 cm über RFB.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 150 / 90 cm.
- Ausführung nach Einbau der bauseitigen Stahlrahmen
unterhalb der Decke.
(Steigschacht Flur 2 , Decke ü. 17.OG, s. Abbruchlegende Ia)
03.0060
Deckendurchbruch 150 / 90 cm herstellen - Decke ü. 17.OG ***
1,00
Stück
03.0061 Deckendurchbruch 150 / 65 cm herstellen - Decke ü. 18.OG *** Deckendurchbruch - ohne statische Ertüchtigung - herstellen,
wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- In Höhe von ca. 400 cm über RFB.
- Rohmaß herzustellende Deckenöffnung ca. 150 / 65 cm.
- Ausführung nach Einbau der bauseitigen Stahlrahmen
unterhalb der Decke.
(Lüftungsöffnungen Technik 3, Decke ü. 18.OG, s. Abbruch-
legende Ia)
03.0061
Deckendurchbruch 150 / 65 cm herstellen - Decke ü. 18.OG ***
2,00
Stück
0 V- Deckendurchbrüche - ohne statische Ertüchtigung erweitern ***
[0]
V- Deckendurchbrüche - ohne statische Ertüchtigung erweitern ***
E
03.0062 Deckendurchbruch 150 / 65 cm vergrößern - UG -18.OG *** Deckendurchbruch - ohne statische Ertüchtigung - erweitern / vergrößern, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben :
- Deckendurchbruch herstellen :
- In Stahlbetondecke d = ca. 24 cm.
- In Höhe von ca. 275 cm über RFB.
- Rohmaß herzustellende Deckendurchbruchsvergrößung
um ca. 178 / 38 cm auf ca. 178 / 80 cm Endmaß.
(Best. Steigschachtdurchbrüche links / rechts der Aufzüge, UG -
17.OG, s. Abbruchlegende Ib)
03.0062
Deckendurchbruch 150 / 65 cm vergrößern - UG -18.OG ***
37,00
Stück
03.0063 Große Deckenöffnung Dachterrasse herstellen 17.OG-18.OG *** Große Deckenöffnung Dachterrasse, in Decke über 17.OG her- stellen, mit folgenden Arbeiten :
- Es erfolgt bauseits vorher eine Ertüchtigung mit Stahlträgern
an den Rändern, oberhalb und unterhalb der Decke vom Stahl-
bauer, danach kann erst die Öffnung hergestellt werden.
- Deckenöffnung herstellen :
- In best. Stahlbetondecke, d = ca. 24 cm.
- Lage von ca. 342 cm über Decke 17.OG.
- Trapezfeld, Größe ca. 412 - 242 / 637 cm, mit abge-
schrägter Ecke.
- Kernbohrungen in allen Ecken, da die Öffnungen in
den Ecken nicht überschnitten werden dürfen.
- Einschl. aller nötigen Sägeschnitte allseitig,
- Einschl. aller Erschwernisse für Schneiden
entlang der Attikabrüstung im 18.OG.
- Einschl. aller Erschwernisse für Schneiden
entlang der Stahlträger.
- Einschl. scharfkantiges Ausstemmen / Ausfräsen der
Ecken.
- Weitere notwendige Kernbohrungen / Sägeschnitte die zur
weiteren Teilung der Betonteile, aufgrund Transportmöglich-
keiten nötig sind, sind nicht angegeben. Diese hat der AN auf-
grund seiner Kapazitäten jedoch einzukalkulieren.
- Entsorgen :
- Einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen der
Betonteile und allen Abbruch-/ Schuttmaterials.
- Schutz- / Sicherungsmaßnahmen :
- Abschranken der Öffnung mit Baugeländer.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie Gerüste, Arbeitsbühnen,
Abstützungen, Transport Geräte, etc.
- Abrechnung Pauschal nach Stück Öffnung.
- Siehe Statikplan 236_TW_AB_UE_17_F_AC_Dachterrasse.
- S.a. Werkplan 236_5_AR_AB_GR_17_023_17.Obergeschoss.
- S.a. Werkplan 236_5_AR_AB_GR_18_024_18.Obergeschoss.
(Öffnung Dachterrasse Südostecke, Achse O-P / 1-2, s. Ab-
bruchlegende XII)
03.0063
Große Deckenöffnung Dachterrasse herstellen 17.OG-18.OG ***
1,00
Stück
04 Bewehrung ***
04
Bewehrung ***
0 V - Betonstahl ***
[0]
V - Betonstahl ***
E
04.0064 Betonstabstahl BST 500, in Ortbeton *** Betonstahl, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben:
- Rundstahl BST 500 A, in Ortbetonbauteilen.
04.0064
Betonstabstahl BST 500, in Ortbeton ***
5,829
t
04.0065 Betonmattenstahl BST 500 Lagermatten, in Ortbeton *** Betonstahl, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben:
- Lagermatten BST 500 A, in Ortbetonbauteilen.
04.0065
Betonmattenstahl BST 500 Lagermatten, in Ortbeton ***
0,096
t
05 Taglohnarbeiten ***
05
Taglohnarbeiten ***
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
05.0066 Meister (Polier) *** Taglohnarbeiten, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben, für Meister (Polier)
05.0066
Meister (Polier) ***
M
100,00
Std
05.0067 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben, für Vorarbeiter
05.0067
Vorarbeiter ***
M
100,00
Std
05.0068 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben, für Facharbeiter
05.0068
Facharbeiter ***
M
100,00
Std
05.0069 Helfer *** Taglohnarbeiten, wie in Ausführungsbeschreibung beschrieben, für Helfer
05.0069
Helfer ***
M
100,00
Std