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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
Februar/März 2026 Ausführung vor Installationen innerhalb von 15 ArbeitstagenEnde 2026 Nacharbeiten nach Installationen innerhalb von 10 ArbeitstagenBeginn der Arbeiten immer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung.
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme):
5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_UG_005_V_AJ#Untergeschoss+Tiga.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AA#Schnitt A-A.pdf
4_Sonstige Anlagen
A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf
A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
P691_LYS_FUE_opake_Bauteile_250702_ina.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
01 Deckendämmung - Untergeschoss / Tiefgarage ***
01
Deckendämmung - Untergeschoss / Tiefgarage ***
V - Keller- / Tiefgaragendeckendämmungen *** Technische Vorbemerkungen für Keller- / Tiefgaragen-
deckendämmungen :
Für alle Leistungen und Lieferungen des AN die jeweiligen ge- setzlichen Bestimmungen, die allgemeinen und besonderen be- hördlichen Auflagen und Richtlinien sowie die Unfallverhütungs- vorschriften und Merkblätter der au-Berufsgenossenschaft.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
- Die technischen Bauunterlagen
- Die Bedingungen der VOB Teil B und VOB C Teil C
- DIN 4102-ff Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Beiblatt 2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung
in Gebäuden
- DIN 4108-2 Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
- DIN 4108-3 Klimabedingter Feuchteschutz
- DIN 442 Arbeits- und Schutzgerüste
- DIN 18451 Gerüstarbeiten
- DIN EN 1004 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten
Bauteilen
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
- DIN 18540 Abdichten von Außenfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoff
- DIN 18550-1,-2 Außen- und Innenputze
- DIN-EN 998-1 Putzmörtel
- Die BFS-Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und
Sachwertschutz
- Die Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz,
Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau
- Gemeinsame Richtlinie der Fachverbände Stuckteure für
Ausbau und Fassade Baden-Württemberg, Fachverband
Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg und der
Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
- Die jeweils gültigen Landesbauordnungen (LBO)
- Die aktuell gültige Multipor Checkliste Deckendämmsystem
- Das Multipor Dämmbuch in der aktuellen Fassung
- Alle Gerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Einbauhöhen sind in den Positionen genannt.
- Vorhandene Dehnungsfugen :
Auf keinen Fall dürfen vorhandene Dehnungsfugen über-
dämmt werden. Dehnfugen sind in die Dämmebene zu
übernehmen.
Besondere Angaben zu Baustellen :
- Untergrund Decken :
- Stahlbetondecken TG
- Stahlbetondecken UG teilweise gestrichen
- Untergrund Wände :
- Stahlbetonwände TG
- Stahlbeonwände UG, teilweise gestrichen
Anlagen :
- siehe Anlagenliste
V - Keller- / Tiefgaragendeckendämmungen ***
0 V - Hinweis ***
[0]
V - Hinweis ***
E
02 Untergrundvorbehanldung ***
02
Untergrundvorbehanldung ***
0 V - Untergrundvorbehandlung ***
[0]
V - Untergrundvorbehandlung ***
E
02.0001 Untergrund reinigen - mechanisch *** Untergrund reinigen :
- Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose
anhaftende Substanzen vollflächig durch geeignete
- Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des
Umweltschutzes, fachgerecht entfernen.
- Einnschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und
Schutzmaßnahmen.
- Verfahren: mechanisch, z.B. Abbürsten.
(Best. Betronflächen, ca. 40 Jahre alt teilweise mit Farbanstrich)
02.0001
Untergrund reinigen - mechanisch ***
1.383,38
m2
02.0002 Untergrund reinigen - Dampf- / Heißwasserstrahlen *** Untergrund reinigen :
- Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose an-
haftende Substanzen vollflächig durch geeignete Maß-
nahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Um-
weltschutzes, fachgerecht entfernen.
- Einnschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und
Schutzmaßnahmen.
- Verfahren: Dampf- / Heißwasserstrahlen, (max. 60°C
und 6 MPa).
- Einschl. aller Auffangvorrichtung für Schmutzwasser,
Reinigungsmittel, Abbeizmittel sowie umweltschädig-
ende Flüssigkeiten, incl. der darin enthaltenen
festen Bestandteile, nach den z. Z. gültigen Vor
schriften, fachgerecht einrichten, vorhalten und nach
Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen, einschl.
aller erforderlichen Neben und Zusatzarbeiten.
- Best. Betonwände nach Entfernung der Vorhangfassade.
(Nur Tiefgarage)
02.0002
Untergrund reinigen - Dampf- / Heißwasserstrahlen ***
574,93
m2
02.0003 Grundierung *** Grundierung :
- Tiefeindringende Spezial-Grundiermittels auf Silikat-
basis für innen und außen zur Vorbereitung nachfolgen-
der Beschichtungen. Zur Egalisierung der Saugfähig-
keit und als Aufbrennsperre geeignet.
- Verkieselnd auf mineralischen Untergründen.
- Hohe Eindringtiefe.
- Wasserverdünnbar.
- Konservierungsmittelfrei.
- Dichte: ca. 1,1 g/cm³.
- Farbton: Transparent.
- Kaliwasserglas mit organischen Stabilisatoren gemäß
DIN 18 363 Abs. 2.4.1.
- Als Rollauftrag oder Spritzapplikation Airless-Ver-
fahren.
- Einschl. aller Leibungsflächen.
- Fabr.: "Sylitol® RapidGrund 111"
oder gleichwertig : ...............................
(Untergrund Betonwände)
02.0003
Grundierung ***
M
1.958,31
m2
0 V - Sockelprofil Alu ***
[0]
V - Sockelprofil Alu ***
E
02.0004 Dämmplattenstärke 80 mm *** Sockelprofil wie vor beschrieben :
- für Dämmstärke d = 80 mm.
02.0004
Dämmplattenstärke 80 mm ***
102,157
lfm
02.0005 Dämmplattenstärke 100 mm *** Sockelprofil wie vor beschrieben :
- für Dämmstärke d = 100 mm.
02.0005
Dämmplattenstärke 100 mm ***
354,696
lfm
0 V - Wand- / Deckendämmung ***
[0]
V - Wand- / Deckendämmung ***
E
02.0006 Wanddämmung 80 mm *** Wanddämmung, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d = 80 mm.
(Wandflächen Tiefgarage)
02.0006
Wanddämmung 80 mm ***
145,54
m2
02.0007 Wanddämmung 100 mm *** Wanddämmung, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d = 100 mm.
(Wärme Hülle im Untergeschoss)
02.0007
Wanddämmung 100 mm ***
380,28
m2
02.0008 Deckendämmung 100 mm *** Deckendämmung, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d =100 mm.
- Einschl. aller Gerüste. Höhe s. Schnitt.
(Untergeschoss unbeheizter Teil)
02.0008
Deckendämmung 100 mm ***
1.074,39
m2
02.0009 Deckendämmung 200 mm *** Deckendämmung, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d =200 mm.
- Einschl. aller Gerüste. Höhe s. Schnitt.
(Tiefgarage Achse 1-4 / T-W)
02.0009
Deckendämmung 200 mm ***
352,33
m2
02.0010 Flankendämmung 80 mm *** Dämmung, wie vor beschrieben :
- Jedoch an Streifen an Flanken und um Unterzüge,
Schürzen, auch an Stützen, etc. .
- Dämmplattenstärke d = 80 mm.
(Dämmung Unterzüge und Flanken Tiefgarage)
02.0010
Flankendämmung 80 mm ***
107,75
m2
0 V - Sockel-Dämmplatten ***
[0]
V - Sockel-Dämmplatten ***
E
02.0011 Sockel-Dämmplatte 80 mm *** Sockel-Dämmplatte, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d = 80 mm.
(Nur in Tiefgarage, ein zugeschnittener Streifen 25 cm
hoch über RFB / Wandanschluß)
02.0011
Sockel-Dämmplatte 80 mm ***
94,482
lfm
0 V - Zuschlag Verdübelung **
[0]
V - Zuschlag Verdübelung **
E
02.0012 Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 80 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschreiben :
- Dämmstärke, d = 80 mm.
02.0012
Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 80 mm ***
253,29
m2
02.0013 Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 100 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben:
- Dämmstärke, d = 100 mm.
02.0013
Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 100 mm ***
1.379,03
m2
02.0014 Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 200 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben :
- Dämmstärke, d = 200 mm.
02.0014
Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 200 mm ***
352,33
m2
02.0015 Eckwinkel *** Eckverstärkung an Außenecken :
- Eckwinkel Kunststoff mit Glasfasergewebe
- An Außenecken, Fensterleibungsecken, etc.
- Mit beidseitiger Glasfasergewebefahne zum
vollflächigen Einbetten in die Armierungsschicht.
- Einschl. aller zusätzlichen Eckarmierungen.
- Lot- und fluchtgerecht ausgerichtet.
- Fabr.: "Protektor Nr. 3707" oder gleichwertig:.....
02.0015
Eckwinkel ***
289,616
lfm
02.0016 Anputzleiste *** Anputzleistenprofil, Anschluß an Fenster- / Türrahmen :
- Hart- PVC, schlagzäh, mit Fugendichtband.
- Mit einseitiger Glasfasergewebefahne zum
volflächigen einbetten in die Armierungsschicht.
- Am Rahmen fixiert als Putzanschlag.
- Lot- und fluchtgerecht ausgerichtet.
- Mit Kunststofflasche und Klebebandstreifen für
Fixierung der Abdeckfolie. Nach Fertigstellung
abtrennen und zu entsorgen.
- Fabr.: "Protektor Nr. 3721" oder gleichwertig:.......
02.0016
Anputzleiste ***
118,585
lfm
0 V - Amierungsputz - Oberflächenfertig ***
[0]
V - Amierungsputz - Oberflächenfertig ***
E
02.0017 Amierungsputz - Wand *** Armierungsputz, wie vor beschrieben :
- An Wänden.
02.0017
Amierungsputz - Wand ***
475,04
m2
02.0018 Amierungsputz - Decke *** Armierungsputz, wie vor beschrieben :
- An Decken.
- Einschl. aller Gerüste.
02.0018
Amierungsputz - Decke ***
1.396,10
m2
02.0019 Amierungsputz - Flanken / UZ *** Armierungsputz, wie vor beschrieben :
- An Decken.
- Einschl. aller Gerüste.
02.0019
Amierungsputz - Flanken / UZ ***
107,75
m2
02.0020 Armierungsputz - Leibungen 12-16 cm +++ Armierungsputz, wie vor beschrieben :
- An Leibungen.
- Leibungstiefe bis ca. 8 - 12 cm.
02.0020
Armierungsputz - Leibungen 12-16 cm +++
293,704
lfm
03 Anarbeitungen ***
03
Anarbeitungen ***
0 V - Zuschlag an Aussparungen ergänzen ***
[0]
V - Zuschlag an Aussparungen ergänzen ***
E
03.0021 Zuschlag Aussparungen bis 0,10 m2 Zuschlag Aussparungen wie vor beschrieben :
- Größe bis 0,10 m2 = Größe z.B. 30 / 35 cm.
03.0021
Zuschlag Aussparungen bis 0,10 m2
191,00
Stück
03.0022 Zuschlag Aussparungen bis 0,25 m2 Zuschlag Aussparungen wie vor beschrieben :
- Größe bis 0,25 m2 = Größe z.B. 50 / 50 cm.
03.0022
Zuschlag Aussparungen bis 0,25 m2
26,00
Stück
03.0023 Zuschlag Aussparungen bis 0,50 m2 Zuschlag Aussparungen wie vor beschrieben :
- Größe bis 0,50 m2 = Größe z.B. 70 / 70 cm.
03.0023
Zuschlag Aussparungen bis 0,50 m2
16,00
Stück
03.0024 Zuschlag Aussparungen bis 0,70 m2 Zuschlag Aussparungen wie vor beschrieben :
- Größe bis 0,70 m2 = Größe z.B. 80 / 87 cm.
03.0024
Zuschlag Aussparungen bis 0,70 m2
4,00
Stück
03.0025 Zuschlag Aussparungen bis 1,00 m2 Zuschlag Aussparungen wie vor beschrieben :
- Größe bis 1,00 m2 = Größe z.B. 100 / 100 cm.
03.0025
Zuschlag Aussparungen bis 1,00 m2
1,00
Stück
03.0026 Zuschlag Aussparungen über 1,00 m2 Zuschlag Aussparungen wie vor beschrieben :
- Größe 1,00 -2,00 m2.
03.0026
Zuschlag Aussparungen über 1,00 m2
40,00
Stück
0 V - Zuschlag an Türen ergänzen ***
[0]
V - Zuschlag an Türen ergänzen ***
E
03.0027 Zuschlag Anarbeiten Türen *** Zuschlag Anarbeiten Türen, wie vor beschrieben :
(Stahlblechtüren UG)
03.0027
Zuschlag Anarbeiten Türen ***
191,003
lfm
04 Sonstiges ***
04
Sonstiges ***
0 V - Dauerelastische Fugen +++
[0]
V - Dauerelastische Fugen +++
E
04.0028 Dauerelastische Fugen 10 mm +++ Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben :
- Breite 10 mm.
(EG Fahrradraum 1, EG, seitlich und an Schürzen zu
Betonwänden als sauberer Abschluß)
04.0028
Dauerelastische Fugen 10 mm +++
443,547
lfm
04.0029 Dauerelastische Fugen 15 mm *** Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben :
- Breite 15 mm.
04.0029
Dauerelastische Fugen 15 mm ***
443,547
lfm
05 Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Material
- Für Material Armierungsmörtel, einschl.
verarbeitungsfertiges Herstellen
- Abrechnung pro Stück 20 kg Sack.
- Verarbeitung nach vorigen Stunden auf Rapport.
(Für Ausbessern von Beschädigungen / Fehlstellen durch
die nachfolgenden Installationsfirmen)
05
Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Material
- Für Material Armierungsmörtel, einschl.
verarbeitungsfertiges Herstellen
- Abrechnung pro Stück 20 kg Sack.
- Verarbeitung nach vorigen Stunden auf Rapport.
(Für Ausbessern von Beschädigungen / Fehlstellen durch
die nachfolgenden Installationsfirmen)
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
05.0030 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
05.0030
Vorarbeiter ***
M
25,00
Std
05.0031 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
(Reparatur Beschädigungen nach Installationen)
05.0031
Facharbeiter ***
M
25,00
Std
05.0032 Helfer, Stundenlohnarbeiten *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, für Helfer
05.0032
Helfer, Stundenlohnarbeiten ***
M
25,00
Std
05.0033 Reparaturmörtel *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Material
- Für Material Armierungsmörtel, einschl.
verarbeitungsfertiges Herstellen
- Abrechnung pro Stück 20 kg Sack.
- Verarbeitung nach vorigen Stunden auf Rapport.
(Für Ausbessern von Beschädigungen / Fehlstellen durch
die nachfolgenden Installationsfirmen)
05.0033
Reparaturmörtel ***
M
25,00
Stück
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