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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis Planung und Bauleitung AI+P Planungs GmbH Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de Ausführungsfrist Voraussichtlicher Beginn ab März - Herbst 2026 Hauptfassade EG- 18. OG innerhalb von 120 ArbeitstagenEnde 2026 Sonderbereich nach Gerüstabbau innerhalb von 20 ArbeitstagenBeginn der Arbeiten immer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Aufforderung. Vertragsstrafe 0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung. Sicherheitsleistung 5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) 10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung (kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden) Verjährungsfrist für d. Gewährleistung Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme): 5 Jahre und 6 Monate Bauwesenversicherung ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen. Fachbauleitung LBO ist eingeschlossen im Angebotspreis Ausschreibende Stelle AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Ausführungsunterlagen zu § 3 Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2 Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ausführung zu § 4 Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten. Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3 Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vertretung des Auftraggebers Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben. Gerüste Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden. Müllentsorgung auf der Baustelle Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten: 1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc. 2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen. 3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren Haftung zu § 10 Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien. Abnahme zu § 12 Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung. Gewährleistung zu § 13 Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB. Mängelbeseitigung zu § 13 Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden. 1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste. 1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden. 1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden. 1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden. Abrechnung zu § 14 Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet. Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt. Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt. Stundenlohnarbeiten zu § 15 Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze. Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden. Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung. Zahlung zu § 16 Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet. Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt. Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen. Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen zu § 17 Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst. Streitigkeiten zu § 18 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6 Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B 1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge 1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung 1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen 1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne 1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen. 1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung 1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag 2. Nachangebote und Auftragserweiterungen 2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge. 2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden. 2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung. 3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil. 3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen 3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern. 3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden. 3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet. 4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. 4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig. 4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten. 4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen 5. Ausführungs-und Lieferfristen 5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen. 5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen. 5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können. 6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11 12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt: 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist. 12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte. 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt 13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 14. Abrechnung 14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15 16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe: 16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen. 17. Sicherheitsleistung 17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17 18. Sonstige rechtliche Regelungen 18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch. 18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer. 18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten 18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen 18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist. 18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens. 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV 1_Lageplan Lageplan.pdf 2_Grundrisse 236_5_AR_AB_GR_00_006_V_AO#Erdgeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_01_007_V_AP#1.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_02_008_V_AL#2.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_03_009_V_AK#3.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_04_010_V_AK#4.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_05_011_V_AP#5.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_06_012_V_AL#6.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_07_013_V_AL#7.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_08_014_V_AK#8.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_09_015_V_AK#9.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_10_016_V_AK#10.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_11_017_V_AK#11.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_12_018_V_AK#12.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_13_019_V_AK#13.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_14_020_V_AK#14.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_15_021_V_AK#15.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_16_022_V_AO#16.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_17_023_V_AL#17.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_18_024_V_AL#18.Obergeschoss.pdf 236_5_AR_AB_GR_DA_025_V_AD#Dachaufsicht.pdf 236_5_AR_AB_GR_UG_005_V_AH#Untergeschoss+Tiga.pdf 236_5_AR_AB_GR_UG_005_V_AJ#Untergeschoss+Tiga.pdf 3_Schnitte-Ansichten 236_5_AR_AB_AN_NN_080_V_AB#Ansicht Nord.pdf 236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AB#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf 236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AC#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf 236_5_AR_AB_AN_SS_083_V_AA#Ansicht Süd.pdf 236_5_AR_AB_AN_W1_084_V_AC#Ansicht West-Teil 1.pdf 236_5_AR_AB_AN_W2_085_V_AC#Ansicht West-Teil 2.pdf 236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AA#Schnitt A-A.pdf 4_Details 236_5_AR_AB_DT_XO_501_V_AE#Systemschnitt Fenster 2.OG-17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_502_V_AC#Systemschnitt Schließung Fensteröffnungen 1.OG - 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_503_V_AB#Vorsatzschale TRH-Wand 1.OG-17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_504_V_AD#Systemschnitt Fenster 1.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_505_V_AE#Wandanschluss+Entwässerung Rettungsbalkon 1.OG-17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_506_V_AC#Ausgangstür Rettungsbalkon1.OG-17.OG, Achse E - 2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_507_V_AF#Systemschnitt Einbringöffnung 2.OG-17.OG, Achse 4+D-E.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_508_V_AC#Ausgangstür Rettungsbalkon 1.OG-17.OG,Achse E-F+2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_510_V_AC#Ausgangstür Rettungsbalkon-TRH1,1.OG-17.OG,Achse D-E+2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_511_V_AA#Systemschnitt Fenster TRH2,1.OG-17.OG,Achse 3+K-L.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_512_V_AE#Attika Anbau,Decke über EG,Achse Q-V+1-4.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_513_V_AC#Attika Anbau, Decke ü.EG, Achse U-W +1-4.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_514_V_AB#Wandanschluss 1.OG,Achse 3+K-P.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_518_V_AC#Wandanschluss+Geländer,Terrasse 17.OG,Achse L-P+1-2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_519_V_AI#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+L-O.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_520_V_AE#Anschluss Stahlträger an Decke ü.17.OG,Achse N-O+1-2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_523_V_AF#Verkofferung Verzug Schacht 9, 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_524_V_AC#Wandanschluss Terrasse 17.OG,Achse 1-2+L-P.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_525_V_AA#Ausgang 18.OG,Achse L1-2.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_526_V_AC#Ausgang Schiebetür Terrasse 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_527_V_AE#Attika Decke über 18.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_528_V_AC#Wandanschluss Dach Mineralwolle-Schaumglas 18.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_529_V_AC#Wandanschluss Terrasse 17.OG,Achse L-M+1.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_530_V_AB#Fassadenversprung 17.OG,Achse 1-2+P.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_532_V_AD#Fenster Terrasse 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_534_V_AD#Sockel EG-Ost an Stützen mit Lisenen.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_535_V_AD#Sockel EG-Ost Anbau an Stützen mit Lisenen.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_536_V_AC#Sockel EG-Ost ohne Lisenen.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_537_V_AD#Sockel EG-West an Stützen 45-35 mit Lisenen.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_538_V_AC#Sockel EG-West, an Stützen 25-35 mit Lisenen.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_539_V_AD#Sockel EG-West an Stützen 45-45 ohne Lisene.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_541_V_AE#Attika Zw.bau III, Decke über EG, Achse P-Q`1-4.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_542_V_AC#Querschnitt Verzug Schacht 9 - 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_543_V_AF#Sockel EG, Dachfläche, Ost, West, Nord.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_545_V_AC#Schnitt Attika Rettungsbalkon 18.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_546_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 4+D-K.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_547_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 3+L-P.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_548_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 2+4+A-D.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_549_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+E-L.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_550_V_AE#Anschluss Unterzug+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+E-L.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_551_V_AD#Anschluss Unterzug+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 4+D-K.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_553_V_AC#Sockel EG-West an Stützen 25-35 mit Lisenen, Achse 4, T-W`.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_557_V_AD#Fassadenversprung 17.OG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_558_V_AB#Wandanschluss+Entwässerung unter Rettungsbalkon im EG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_561_V_AC#Wandanschluss Deckensprung ü.17.OG, Dachfläche X.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_562_V_AC#Fenster EG, West, Achse A-T, 4.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_563_V_AC#Fenster EG, West, Achse T-W´, 4.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_564_V_AC#Fenster+Entwässerung EG, niedrige Aufbauhöhe.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_565_V_AA#Lichschacht Achse U-V, 1.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_566_V_AA#Sockel EG bei Fenster-Lichtschächte.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_567_V_AD#Haustüranschluss EG, Achse 2-3+P-Q.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_570_V_AB#Einbringöffnung 18.OG,Dachfläche VI,Achse 3-4+D.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_573_V_AA#Systemschnitt Fenster 1.OG, Dachfläche I.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_575_V_AA#Wandversatz EG-1.OG, Ausgang TRH 1.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_576_V_AA#Notausgang Alu-Tür im EG.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_606_V_AA#Ausgangstür Rettungsbalkon-TRH1,18.OG,Achse.pdf 236_5_AR_AB_DT_XO_607_V_--#Ausgangstür Rettungsbalkon 18.OG, Achse 2 -E.pdf 5_Windlastgutachten JB-25040-01_AI+P_WLT_Ffm.pdf 6_Sonstige Anlagen 236_5_AR_AB_DT_XO_687_V_- _Fassadengerüst.pdf A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_WG+NWG Stand 240701.pdf A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf FUE_opake_Bauteile_250702_ina.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEGEffizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten. Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen. Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben. Umlaufende, lückenlose Dämmschicht Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“). Luftdichte Bauweise Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist. Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten. Technische Nachweise Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen: Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts) Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz: Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin) ina Planungsgesellschaft mbH Schleiermacherstraße 12 64283 Darmstadt Tel. +49 6151 785 22 30 Fax +49 6151 785 22 49 www.ina-darmstadt.de hassemer@ina-darmstadt.de Anforderungen an DGNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält. Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2. Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen. Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Ausschreibung Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären. Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen. Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet. Anforderungen der DGNB an den Bauprozess Abfallarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Lärmarme Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Staubarme Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat. Bodenschutz auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
01 Außenputz - Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ***
01
Außenputz - Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ***
V - Ausführungsbestimmungen *** AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Ergänzung der ATV "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299." Diese Ausführungsbeschreibung ist Bestandteil der Leistungs- beschreibung und wird als solche Vertragsbestandteil. A 1 Baustoffe Baustoffe dürfen nur verwendet werden, wenn: sie den in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen. den Festlegungen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, erteilt vom DIBt entsprechen. den Festlegungen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses, erteilt von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle, gem. den Festlegungen der Bauregelliste A Teil 2 entsprechen oder den Festlegungen einer Zustimmung im Einzelfall entsprechen. wenn sie schadstofffrei sind. Baustoffe bzw. Bauteile sind aus Werken zu beziehen, die ihre Produktion durch staatlich anerkannte Güte- schutzvereinigungen oder ein staatliches Materialprüfungs- amt überwachen lassen. Materialproben sind nach Auf- forderung einzureichen. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile) entsprechend den betreffenden DIN Normen recht- zeitig vor Abnahme gesammelt und sinnvoll sortiert zu über- geben. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahren- stoffverordnung aufgeführt ist. Die Verwendung asbesthaltiger Produkte ist nicht gestattet. A 2.1 Art und Umfang der Leistungen : Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten! Es wird auf die Möglichkeit von Einschränkungen / Unterbrechungen lärm- intensiver Arbeiten hingewiesen. Die Leistungsbeschreibung verlangt die nach dem Stand der Technik sach- und fachgerechte Ausführung der in den einzelnen Positionen genannten Leistungen, inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Situation vor Ort zu informieren, inkl. Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. im Bereich der Baustelle bei den zuständigen Versorgungsträgern. A 2.2. Sicherheitsmassnahmen auf der Baustelle : Es findet keine Baustellenbewachung statt. Für Schutzmaß- nahmen und Eigensicherungen seiner eigenen Leistungen und für den jeweiligen Arbeitsbereich, hat der AN selbst zu sorgen. Für Unfälle und ihre Folgen ist der Unternehmer voll verant- wortlich. Er ist allein haftbar für die ordnungsgemäße Absperr- ung der Baustelle, für evtl. Beleuchtung und alle sonstigen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Regressan- sprüchen Dritter die in seinem Arbeitsbereich / Zugängen liegen. Der Unternehmer haftet ferner für alle Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen, Nachunternehmer und jeden Arbeiter ohne Einschränkung und hat für jeden Schaden aufzukommen, der durch sein Verschulden oder sein Personal und Nachunternehmer verursacht wird. Die Haftung des Auftragnehmers wird auch nicht dadurch ein- geschränkt, dass die Ausführung einer Leistung in Gegenwart oder unter Aufsicht eines vom Auftraggeber Beauftragten er- folgt, oder der Beauftragte des Auftraggebers von sich aus den Arbeitnehmer auf die Unzulänglichkeit seiner Maßnahme hinweist oder dieses unterlässt. A 2.2.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutz : Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwend- ung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber erfolgt durch einen separat beauftragten SiGeKo. A 2.3 Baustelleneinrichtung : Vom AN Rohbau wird eine "übergeordnete Baustellenein- richtung" eingerichtet die von allen Folgegewerken mitgenutzt werden darf. Diese Baustelleneinrichtungen umfassen die Baustrasse, Baustrom, Bauwasser, Beschilderungen, Sicher- heitsbeleuchtungen, diverse Schutzmassnahmen im Gebäude- inneren sowie Baumschutz im Aussenbereich. Ein Bauzaun, ein Bauschild, ein Sanitärcontainer D/H und Chemie- Toiletten werden ebenfalls bauseits eingerichtet. Änderungen an diesen bauseitigen Baustelleneinrichtungen dürfen nur durch die entsprechenden, beauftragten Firmen dieser Leistungen ausgeführt werden. Eine mögliche Anpassung ist vorab bei der Objektüberwachung des AG anzumelden und zwar so rechtzeitig, dass sich daraus keine Bauverzögerungen ergeben. Das Einrichten, Vorhalten, Räumen der Baustelle sowie sämt- liche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die "eigenen Leistungen" desAN bleiben Nebenleistungen und sind nicht gesondert ausgeschrieben. Kranstellung, Mobile Kräne, Geräte- einsatz etc ist Sache des AN und gehört zu seinem Leistungs- umfang. Die Nutzung des Baugrundstückes darf nur in dem vom AG genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der AN bei Auftragserteilung vorzulegen und mit der Bauleitung abzu- stimmen hat. Mit der Abnahme der Baustelleneinrichtung geht die Gefahr nicht auf den AG über. Lagerflächen, Baustelleneinrichtungen, Gründung von Kränen etc. sind so aufzustellen, dass vorhandene Bäume und Ge- bäude nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden. Die Baustelleneinrichtung erfolgt eigenverantwortlich durch den AN auf der vom AG zugewiesenen Fläche. Bei der Baustellen- einrichtung ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Flächen für Nachfolgegewerke Berücksichtigung finden. A 3.1. Baustrom/ Bauwasser : Die gesamte Versorgung der Baustelle mit Baustrom wird vom AN Rohbau eingerichtet und vorgehalten. Für den Baustrom wird ein Hauptverteiler auf dem Gelände installiert und mehrere Unterverteilungen im Gebäude verteilt inkl.der dazwischen liegenden Leitungen. Die Stromverteilung ab diesen Unterverteiler- Kästen ist dann Sache des AN. Bauwasser wird auf dem Gelände bauseits installiert. Das Verlegen von Wasserleitungen (Schläuche) in das gebäude bzw. auf die Dachfläche ist Sache des AN je nach Erfordernis. Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser trägt der Auftragnehmer! A 3.2. Bauleistungsversicherung : Siehe LV-Deckblatt A 3.3. Bautagesberichte : Der AN hat Bautagesberichte zu führen und muss diese wöchentlich zur Baubesprechung der Bauleitung unaufgefordert aushändigen. Die Bautageberichte müssen alle Angaben ent- halten, die für die Ausführung und/ oder Abrechnung des Ver- trages von Bedeutung sein können, Fortgang der Arbeiten, die Witterungsverhältnisse, usw. Zusätzlich sind auch die Anzahl und Namen der beschäftigten Arbeitnehmer zu nennen. A 4.1 Planstellung : Der AG stellt dem AN sämtlich Ausführungszeichnungen digital über einen Planserver zur Verfügung. A 4.2 Maße am Bau nehmen : Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche notwendigen Maße vom AN auf der Baustelle in eigener Verantwortung zu nehmen bzw. zu prüfen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen. Vor Beginn der Ausführung ist der Bestand auf Abweichungen von den Sollmaßen zu prüfen, gravierende Abweichungen sind zu dokumentieren. Gemeinsam mit dem AG sind Lösungen zur Anpassung an den Ist-Zustand zu erarbeiten. A 4.3 Arbeitsgemeinschaften : Bei Durchführung der Arbeiten mit einer Arbeitsgemeinschaft wird die Federführung eines Betriebes verlangt. Der Einsatz von Nachunternehmern auf der Baustelle darf nicht zu Verzögerung- en im Terminplan führen. Eine ggf. erforderliche Inverzugsetz- ung des Hauptauftragnehmers vom AG gilt gleichzeitig für dessen Nachunternehmer. Des Weiteren wird darauf hinge- wiesen, dass den Nachunternehmern die dem Leistungsver- zeichnis beigefügten Vorbemerkungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden müssen. A 4.4 Überwachung durch den AN : Während der Gesamtzeit der Ausführungszeiten inkl. aller an- grenzenden Leistungen muss eine verantwortliche, deutsch- sprechende Aufsichtsperson mit Entscheidungsbefugnis / Bauleiter anwesend sein. Der Bauleiter bzw. sein Stellvertreter ist für den gesamten Zeitraum der Beauftragung der unmittel- bare Ansprechpartner für den AG. Sie ist vor Montagebeginn der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der AN hat den Bauleiter für die Gesamtzeit der Arbeiten inkl. aller angrenzenden Leistungen zu stellen, alle sich daraus ergebenden Konsequenzen für Aufsicht, Kontrolle und An- ordnung von Schutzmaßnahmen auf der Baustelle zu tragen und für die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften zu sorgen. A 4.5 Baubesprechungen : Der Bauleiter hat an den wöchentlichen oder 2-wöchentlichen Baubesprechungen, je nach Vorgabe durch die Bauleitung, unbedingt teilzunehmen. A 4.6 Einheitspreise / Stoffgleitklausel : Die abgegebenen Einheitspreise sind Festpreise. Sie verstehen sich einschl. aller Bau- und Werkstoffe, Stellen, Vorhalten und Unterhalten der erforderlichen Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Absperrungen usw., sowie die erforderlichen Einmessungen im Rahmen der jeweiligen Gewerke. Ferner sind alle zur Durch- führung der Arbeiten erforderlichen Nebenleistungen inbegrif- fen. wie z.B. Lieferung, Lagerung, Transport, usw.. Etwaige Lohn- oder Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet; sie sind in den Einheitspreisen enthalten. A 5 Planungsunterlagen : Nach den gestellten und technischen Forderungen wurde eine Grundkonzeption erstellt, welche die Kriterien zur Planung und Ausschreibung enthält. Sie enthält jedoch schon aus Wettbewerbsgründen keine firmenspezifische Eigenarten. Die der Ausschreibung beigefügten Pläne sind keine Ausführ- ungspläne; sie dienen allein der Kalkulation. Die in den Zeich- nungen, Skizzen, Beschreibungen usw. genannten Maße hat der AN vor Erstellung der Leistung zu überprüfen. Die örtlichen Verhältnisse sind bei der Ausführung zu berücksichtigen von daher wird dem AN angeraten die Situation vor Ort vor Ange- botsabgabe zu begutachten. Eigenmächtige Abänderungen, die den Umfang, die Be- schaffenheit oder den Wert der vertragsmäßigen Arbeit in Material und Ausführung mindern bzw. nicht auf den Zeich- nungen und dem Leistungsverzeichnis ausgeführte Arbeiten, werden nicht vergütet und sind nach Aufforderung durch die Bauleitung kostenlos zu entfernen. Wird vom Auftragnehmer bei Arbeiten, die vertragswidrig ausgeführt sind, nicht frist- gerecht nach Aufforderung eine Änderung vorgenommen, so ist dieBauleitung berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Auf- tragnehmers anderweitig ausführen zu lassen. Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die allgemeinen bauauf- sichtlichen Zulassungen und die besonderen Vertragsbeding- ungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen zu- grunde. A 6 Leistungen und Leistungsgrenzen : Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Der AN hat seine Leistungs- erbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsge- rechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zuberücksichtigen. A 7 Sauberhaltung auf der Baustelle : Die Baustelle, die Baustrasse und alle anschließenden Flächen sind arbeitstäglich gereinigt zu hinterlassen. Dem AN zur Nutz- ung überlassene Flächen sind grundsätzlich zu schützen und von Bauschutt etc. freizuhalten. Für die Reinigung sind auch kurzfristig nach Anordnung der Bauleitung Arbeitskräfte abzu- stellen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Jeglicher im Zuge der Ausführung anfallende Bauabfall etc. ist Eigentum des AN und von ihm fachgerecht zu entsorgen. Die öffentlichen Straßen im Bereich der Baustelle müssen sauber gehalten werden. Verunreinigungen der Transportwege müssen unaufgefordert laufend beseitigt werden. Auf der Baustelle besteht ein absolutes Alkohol-und Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden mit dem Verweis von der Baustelle geahndet. A 8 Schutz angrenzender Bauteile : Alle angrenzenden bestehenden und verbleibenden Flächen etc. sind vor Beschädigung und Verschmutzung bei Ausführ- ung der Leistungen zu schützen. Eventuelle Ausbesserungs-, Ersatz-, oder Reinigungskosten gehen zu Lasten des schädigers. Der Schutz angrenzender Bauteile ist in die Positionen einzurechnen, sie werden, wenn in den Positionen nicht gesondert erwähnt, nicht gesondert vergütet. Besonders ist zu erwähnen, dass die Stahlbetonwände in Sichtbetonqualität ausgeführt werden. Beschädigungen oder Verschmutzungen während der Bauzeit jedweder Art müssen von einer Fachfirma Betonkosmetik auf Kosten des AN in Abstimmung mit der Objektüberwachung beseitigt werden. A 9 Lagermöglichkeiten : Lagermöglichkeiten auf der Baustelle sind nur sehr begrenzt vorhanden. Die Lagerung von Material und Gerät auf der Bau- stelle sowie der Montageablauf sind mit der Bauleitung abzu- stimmen. Nicht mehr benötigte Materialien und Bauabfälle sind umgehend abzufahren. Lagerflächen sind zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten sauber zu hinterlassen. A 10 Bauablauf : Die Ausführung erfolgt in Abstimmung und mit den Zeitvor- gaben der Objektüberwachung. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebs sind genaue Absprachen und Genehmig- ungen durch den AG bzw die Objektüberwachung erforderlich. A 11 Dokumentation : Nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 10 Werktage vor dem Abnahmeantrag des AN für die VOB- Abnahme und vor der Sachverständigenabnahme, hat der AN unaufgefordert und Dokumentation seiner Leistung dem AG durch die Objektüber- wachung des AG in ausgedruckter und in digitaler Form zu übergeben. Für die Dokumentation ist im LV eine gesonderte Position ausgeschrieben.
V - Ausführungsbestimmungen ***
V - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen *** ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN und gelten für das Wärmedämmverbundsystem - WDVS Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibungen und werden Vertragsbestandteil. T 1 - Leistungsumfang und Allgemeines : Das LV besteht aus Hauptleistungen am Fassadenbereich: - aus einem Wärmedämmverbundsystem mit einem Klinker- / Fliesenbelag. - aus einem Wärmedämmverbundsystem mit einem Putzbelag. Alle nachfolgenden Forderungen gelten, soweit in den Leist- ungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten und einzu- kalkulieren. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwach- ung (Güteüberwachung der Stoffe und Bauteile) entsprechend den betreffenden DIN Normen rechtzeitig vor Abnahme ge- sammelt und sinnvoll sortiert zu übergeben. Der Unternehmer hat die Wahl der richtigen Materialien in eigener Verantwortung zu garantieren. Einschlägige Verar- beitungs- und Gütevorschriften sind zu beachten. Für alle klassifizierten Bauteile müssen vor Abnahme die Prüfzeug- nisse vorgelegt werden. Die im LV genannten Leistungen sind als komplette Arbeiten anzubieten einschl. aller dafür erforderlichen Teile und Maß- nahmen wie: Anschluss-, Abschluss- oder Ausgleichprofile, Ankerteile, Schrauben, Metalldübel und andere Befestigungsmittel; dauerelastische Abdichtung und Dichtungsprofile, Dicht- ungsfolien, Dämm- Material bei allen Anschlüssen; Profil- stöße; Schutz vor Verunreinigungen; restloses Beseitigen aller Schutzfolien, Aufkleber, Verpackungen etc.; Service während der Gewährleistungszeit; einschl. Abschlusskontrolle vor Gewährleistungsende. T 2 - Ausführung : T 2.1 Wärmedämmverbundsystem : Es darf nur ein Wärmedämm- Verbundsystem mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers ange- boten und später verarbeitet werden. Der jeweilige Untergrund ist auf seine Eignung hin vom AN zu prüfen, zu säubern und entsprechend den Erfordernissen vorzubereiten. Hierfür ist im LV eine Position enthalten. Hohlräume zwischen Bauteilen und dem Wärmedämm-Verbundsystem, z.B. unter Fensterbänken, sind mit Dämmstoff zu füllen. Bauseits bereits eingebaute Bauteile im jeweiligen Arbeits- bereich (z.B. Fenster etc.) sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen durch loses Abdecken, Anhängen oder Umwickeln als Nebenleistung. Verklebung / Armierung : Beim Einbau des gesamten Systems dürfen keine Untergrund- und Umgebungstemperaturen unter + 5° gegeben sein. Auf gefrorenen oder feuchten Untergründen darf nicht gearbeitet werden. Bei warmer Witterung, direkter Sonneneinstrahlung und starkem Wind ist ein schneller Feuchtigkeitsentzug während des Abbindens des Putzes durch geeignete Maß- nahmen zu verhindern. Armierungsgewebe muss glatt (faltenfrei) und mittig eingebaut werden. Über Ecken von Öffnungen ist es diagonal anzuordnen. Über- lappungen des Gewebes sollen mindestens 100 mm betragen, Überdeckungen beim Anschluss an andere Bauteile ca. 300 mm. Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraft- schlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z.B. entsprechende An- und Ab- schlussprofile, Kompribänder und dgl. zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse alle zu er- wartenden Bewegungen, insbesondere die thermischen Längenänderungen, aufnehmen können, ohne dass Schäden im Wärmedämm-Verbundsystem auftreten. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass diese Anschlüsse dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet sind. Dabei ist nicht nur auf die Vermeidung des Eindringens von Niederschlägen zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass keine kalte Außen- luft durch Anschlussfugen, z.B. unter Fensterbänken, an Sockelabschlussprofilen und dgl. z.B. durch Einlegen von Kompribändern, hinter das Wärmedämm-Verbundsystem gelangen kann. Kantenschutz : Zur Verstärkung an Ecken, Kanten und Leibungen sind system- zugehörige Gewebeeckschutzwinkel einzubauen. Hierfür sind eine gesonderte Positionen im LV enthalten. Anschlußfugen : Sämtliche Übergänge zwischen dem Wärmedämmverbund- system und Fenstern bzw. bei Materialwechsel etc. sind schlagregendicht auszubilden. Bei der Verwendung von Kompribändern sind die Verarbeitungsvorschriften der be- treffenden Hersteller zu beachten. Insbesondere ist auf Abstimmung der Bandbreite und -dicke auf die Fugenab- messungen zu achten. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüber- wachung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. T 3. - Architektenpläne und Leistungsverzeichnis : Grundlage des Angebots sind die Ausführungsplanung des Architekten und das Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen gilt vorrangig die Leistungsbeschreibung. Die im Leistungsver- zeichnis, in den Übersichtblättern und in den Details ange- gebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach Auftragsvergabe sind die genauen Maße im Zuge der Montageplanung des AN und der Freigaben durch den Architekten endgültig festzulegen. Alle Abmessungen müssen nach Feststellung des Ist- Zustandes durch Aufmaße des Auftragnehmers überprüft werden, evtl. Abweichungen sind mit der Objektüberwachung zu klären. Die erforderliche konstruktive Bearbeitung sämtlicher Details entsprechend allen Forderungen des AG und Leitdetails des Architekten sowie den Herstellerrichtlinien der tatsächlich eingesetzten Systeme ist alleinige Aufgabe des Auftrag- nehmers. Erst nach Freigabe durch den AG gilt die Detaillierung als verbindlich. T 4 - Maße / Meterrisse / Maßaufnahme : Die in der Ausschreibung und den Detailzeichnungen aufge- führ- ten Maße dienen allein der Kalkulation. Der AN ist ver- pflichtet, vor Erstellung von Werkstattplänen und vor Aus- führung eine Maßaufnahme am Bau durchzuführen. Alle Messungen, die für die Abrechnung von Bedeutung sind, hat der AN in Gegenwart eines Vertreters des AGs und nach dessen Anordnung auszuführen und schriftlich festzuhalten. Die Messungen sind beiderseits schriftlich anzuerkennen. Die Meterrisse werden bauseitig im Innenraum angebracht. Das Anbringen eigener Meterrisse und sonstiger Markierungen auf den Wänden ist untersagt. T 5 - Toleranzen / Verformung : Die zulässigen Toleranzen dürfen sich nicht addieren. Alle Anschlussteile an den Rohbau sind so auszubilden, dass die auftretenden Toleranzen und die zu erwartenden Ausdehn- oder Schwindbewegungen rissfrei ohne Verformungen aufge- nommen werden können. Zu Beginn der Werkplanung ist der Bestand auf Abweichungen von den Sollmaßen zu prüfen, gravierende Abweichungen sind zu dokumentieren. Gemein- sam mit dem AG sind Lösungen zur Anpassung an den Ist- Zustand zu erarbeiten. T 6 - Bauseitige Leistungen : T 6.1 - Gerüste, Schutzmaterialien Für die Ausführung der Arbeiten wird das Gebäude bauseitig außen mit längsorientierten Standgerüsten der Gerüstgruppe 4, W09 inklusive Dachdeckerfang, eingerüstet. Die genannten Ge- rüste sind für alle am Bau beteiligten Gewerke errichtet. Ab- stimmungen unter den Gewerken sind erforderlich, die Objekt- überwachung ist entsprechend zu unterrichten. Die Reinigung des Gerüstes von Putzresteen oböliget de T 6.2 - Blitzschutz : Die Blitzschutzarbeiten werden bauseits ausgeführt. Die notwendige Koordinationen der Gewerke untereinander bleibt Nebenleistung. T 6.3 - Fassadenbekleidungen / Dachdeckung : Die Ausführung im Gewerk Dachabdichtung erfolgt parallel mit dem GewerkWDVS. Abstimmungen zur Ausbildung der Dach- randabschlüsse unter Einbeziehung der Fassadenabschlüsse im Dachrandbereich sowie der Durchführungspunkte der Dachentwässerung sind zwingend erforderlich und unter Einbeziehung der Objektüberwachung und des betreffenden ANs durchzuführen. T 7 - Bauseitiger Untergrund : - Best Naturstein-Vorhangfassade wird bauseits demontiert. - Stahlbetonwände im EG bis 17.OG /18.OG. - Es wie ein Gerüst mit Innengeländer aufgestellt. Mit diesem sind alle Arbeiten bei einschl. ankleben der Dämmplatten auszuführen. Nach dem Anbringen der Dämmplatten ist der Gerüstabstad weider gegeben und das Innengeländer wird sukzessive abgebaut. T 8 - Besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahme an : - Kunststoff-Fenster, grau foliert. - Alu-Fensterbänke. - Alu Ein- / Ausgangstürelemente im EG bis 18.OG. - Attika-Gesimsabdeckungen EG bis 18.OG, Titanzink an allen Fassadenseiten. - Bituminöse Dachabdichtungen 1.OG / 17.OG / 18.OG / Rettungsbalkone 1.OG bis 18.OG. Alle diese Maßnahmen sind eine Nebenleistung und einzu- kalkulieren, sofern nicht in separater Position im LV ausge- worfen. T 9 - Anlagen :      - s. Anlagenliste
V - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ***
V - Hersteller Wärmedämmverbundsystem (WDVS) *** Die Fassade ist als komplettes System mit allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung auszuführen, d.h. alle vom Hersteller zwingend vorgeschriebenen Systemkomponenten zur Einhaltung der bauaufsichtlichen Zulassung sind zu verwenden. Bei der Ausschreibung gewähltes Hersteller-System:                      "Caparol" Angebotenes Herstellersystem des Bieters:                      .................................................
V - Hersteller Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ***
02 Untergrundprüfung ***
02
Untergrundprüfung ***
02.001 Fassadenuntergrund prüfen *** Untergrund überprüfen : - Gründliches Überprüfen der gesamten Fassadenfläche auf vorhandene Schäden ( z.B. durch Abklopfen) - Kennzeichnung der Stellen. - Festhalten von Art, Umfang und Menge der Schäden im Beisein der Bauleitung in einem Protokoll, als Grund- lage für die Festlegung der Arbeitsausführung und der späteren Abrechnung der fertigen Arbeiten. (Best. Außenwände Beton an allen Fassaden EG bis 18.OG und Anbau EG)
02.001
Fassadenuntergrund prüfen ***
1,00
psch
02.002 Untergrundprüfung mit Abreißprobe *** Untergrundüberprüfung mit Abreißprobe : - Durchführung einer Untergrundprüfung an der Fassaden- oberfläche mittels Abreißprobe. - An verschiedenen Stellen der Fassadenfläche Probe- flächen anlegen.      - Armierungsgewebe von ca. 30 cm Breite und ca. 100 cm       Länge in die obereHälfte der Klebe- und Armierungs -     masse zu etwa 2/3 einbetten.      - Nach ausreichender Trocknungszeit (ca.1 Woche)       Gewebe nach oben abreißen. - Wird das Gewebe aus der Armierungsmasse heraus- gerissen und bleibt der Rest mit dem Untergrund ver- bunden (Kohäsionsbruch im Mörtel), liegt eine aus- reichende Tragfähigkeit vor.
02.002
Untergrundprüfung mit Abreißprobe ***
M
75,00
Stück
02.003 Prüfung der Haftzugfestigkeit *** Prüfung der Hafzugfähigkeit : - Objektspezifische Prüfung der Haftzugfestigkeit gemäß DIN 18555, Teil 6, an vorbereitetem Untergrund. Prüfverfahren: ........... - Ergebnisse protokollieren. - Anmerkung: Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen Ober- fächenzustand am Objekt, in allen Höhenbereichen und an allen Gebäudeseiten, zu wählen.
02.003
Prüfung der Haftzugfestigkeit ***
M
75,00
Stück
02.004 Dübelmenge ermitteln *** Dübelkalkulation : - Ermittlung der Dübelmenge / m2 aufgrund des vor- liegenden Windlastgutachtens. - Für alle Fassadenbereiche. - Nachweisbare Berechnung erstellen und vorlegen. - Das Ergebnis der Berechnung ist farbig flächig in den Ansichten der Werkplanung des Architekten einzu- tragen. (siehe beiliegendes Windlastgutachten vom 23.01.2025)
02.004
Dübelmenge ermitteln ***
1,00
psch
02.005 Prüfung Ebenheit *** Prüfung Ebenheit : - Fassenuntergrund für das fachgerechte Befestigen eines WDVS überprüfen, hinsichtlich seiner Ebenheit nach der DIN 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3). - Einschl. Protokoll, als Grundlage für die Festlegung der Arbeitsausführung - Das Ergebnis der Prüfung ist zu protokollieren, bzw. die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen und zur späteren Abrechnung der fertigen Arbeiten.ist farbig flächig in den Ansichten der Werkplanung des Architekten einzutragen.
02.005
Prüfung Ebenheit ***
9.063,57
m2
02.006 Prüfung Dübelauszugswerte *** Prüfung der Dübelauszugswerte : - Objektspezifisches Prüfen der Dübelauszugswerte nach den z.Zt. gültigen Herstellervorschriften, an vorbereitetem Untergrund. - Prüfverfahren: ........... - Ergebnisse protokollieren. - Anmerkung: Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen Ober- flächenzustand am Objekt, in allen Höhenbereichen und an allen Gebäudeseiten, zu wählen.
02.006
Prüfung Dübelauszugswerte ***
75,00
Stück
03 Grundierung : - Tiefeindringende Spezial-Grundiermittels auf Silikat- basis für innen und außen zur Vorbereitung nachfolgen- der Beschichtungen. Zur Egalisierung der Saugfähig- keit und als Aufbrennsperre geeignet. - Verkieselnd auf mineralischen Untergründen. - Hohe Eindringtiefe. - Wasserverdünnbar. - Konservierungsmittelfrei. - Dichte: ca. 1,1 g/cm³. - Farbton: Transparent. - Kaliwasserglas mit organischen Stabilisatoren gemäß DIN 18 363 Abs. 2.4.1. - Als Rollauftrag oder Spritzapplikation Airless-Ver- fahren. - Einschl. aller Leibungsflächen. - Fabr.: "Sylitol® RapidGrund 111"                  oder gleichwertig : ............................... (Untergrund Betonwände)
03
Grundierung : - Tiefeindringende Spezial-Grundiermittels auf Silikat- basis für innen und außen zur Vorbereitung nachfolgen- der Beschichtungen. Zur Egalisierung der Saugfähig- keit und als Aufbrennsperre geeignet. - Verkieselnd auf mineralischen Untergründen. - Hohe Eindringtiefe. - Wasserverdünnbar. - Konservierungsmittelfrei. - Dichte: ca. 1,1 g/cm³. - Farbton: Transparent. - Kaliwasserglas mit organischen Stabilisatoren gemäß DIN 18 363 Abs. 2.4.1. - Als Rollauftrag oder Spritzapplikation Airless-Ver- fahren. - Einschl. aller Leibungsflächen. - Fabr.: "Sylitol® RapidGrund 111"                  oder gleichwertig : ............................... (Untergrund Betonwände)
0 V - Untergrundvorbehandlung ***
[0]
V - Untergrundvorbehandlung ***
E
03.007 Untergrund reinigen - mechanisch *** Untergrund reinigen : - Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose anhaftende Substanzen vollflächig durch geeignete - Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Umweltschutzes, fachgerecht entfernen. - Einnschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. - Verfahren: mechanisch, z.B. Abbürsten. - Best. Betonwände nach Entfernung der Vorhangfassade. (Best. Beton-Außenwände EG - 18.OG)
03.007
Untergrund reinigen - mechanisch ***
E
9.063,57
m2
03.008 Untergrund reinigen - Dampf- / Heißwasserstrahlen *** Untergrund reinigen : - Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose an- haftende Substanzen vollflächig durch geeignete Maß- nahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Um- weltschutzes, fachgerecht entfernen. - Einnschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. - Verfahren: Dampf- / Heißwasserstrahlen, (max. 60°C und 6 MPa). - Einschl. aller Auffangvorrichtung für Schmutzwasser, Reinigungsmittel, Abbeizmittel sowie umweltschädig- ende Flüssigkeiten, incl. der darin enthaltenen festen Bestandteile, nach den z. Z. gültigen Vor schriften, fachgerecht einrichten, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen, einschl. aller erforderlichen Neben und Zusatzarbeiten. - Best. Betonwände nach Entfernung der Vorhangfassade. (Best. Beton-Außenwände EG - 18.OG)
03.008
Untergrund reinigen - Dampf- / Heißwasserstrahlen ***
9.063,57
m2
03.009 Ausschnüren / Markierung Fassade *** Ausschnüren und markieren der Fassadenflächen zu Einteilung der einzelnen Flächen- und Höhenbereiche, gemäß dem statischen Nachweis nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA.
03.009
Ausschnüren / Markierung Fassade ***
M
9.063,57
m2
0 V - Unebenheiten ausgleichen ***
[0]
V - Unebenheiten ausgleichen ***
E
03.010 Unebenheiten beiputzen - 15 mm *** Unebenheiten ausgleichen, wie vor beschrieben : - Mittlere Schichtdicke: ca. 15 mm.
03.010
Unebenheiten beiputzen - 15 mm ***
350,00
m2
03.011 Unebenheiten beiputzen - 25 mm *** Unebenheiten ausgleichen, wie vor beschrieben : - Mittlere Schichtdicke: ca. 25 mm.
03.011
Unebenheiten beiputzen - 25 mm ***
150,00
m2
03.012 Unebenheiten beiputzen - 35 mm *** Unebenheiten ausgleichen, wie vor beschrieben : - Mittlere Schichtdicke: ca. 15 mm.
03.012
Unebenheiten beiputzen - 35 mm ***
M
100,00
m2
0 V - Fassadenlöcher schließen ***
[0]
V - Fassadenlöcher schließen ***
E
03.013 Fassadenlöcher schließen 10 / 10 cm *** Fassadenöffnungen schließen wie vor beschrieben : - Größe ca. 10 / 10 cm / ca. DN 100.
03.013
Fassadenlöcher schließen 10 / 10 cm ***
M
57,00
Stück
03.014 Fassadenlöcher schließen 15 / 15 cm *** Fassadenöffnungen schließen wie vor beschrieben : - Größe ca. 15 / 15 cm / ca. DN 150.
03.014
Fassadenlöcher schließen 15 / 15 cm ***
M
38,00
Stück
03.015 Fassadenlöcher schließen 25 / 25 cm *** Fassadenöffnungen schließen wie vor beschrieben : - Größe ca. 25 / 25 cm / ca. DN 250.
03.015
Fassadenlöcher schließen 25 / 25 cm ***
M
19,00
Stück
03.016 Haftbrücke *** Haftbrücke : - Aus mineralischer Armierungs- und Spachtelmasse auftragen und anschließend mit einer Zahntraufel 6 x 6 mm durchkämmen. - Fabr.: "Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M"                  oder gleichwertig : .......................... (Untergrund Betonwände)
03.016
Haftbrücke ***
M
250,00
m2
03.017 Grundierung *** Grundierung : - Tiefeindringende Spezial-Grundiermittels auf Silikat- basis für innen und außen zur Vorbereitung nachfolgen- der Beschichtungen. Zur Egalisierung der Saugfähig- keit und als Aufbrennsperre geeignet. - Verkieselnd auf mineralischen Untergründen. - Hohe Eindringtiefe. - Wasserverdünnbar. - Konservierungsmittelfrei. - Dichte: ca. 1,1 g/cm³. - Farbton: Transparent. - Kaliwasserglas mit organischen Stabilisatoren gemäß DIN 18 363 Abs. 2.4.1. - Als Rollauftrag oder Spritzapplikation Airless-Ver- fahren. - Einschl. aller Leibungsflächen. - Fabr.: "Sylitol® RapidGrund 111"                  oder gleichwertig : ............................... (Untergrund Betonwände)
03.017
Grundierung ***
9.063,57
m2
04 Betoninstandsetzung unter WDVS - (Bedarfstitel) ***
04
Betoninstandsetzung unter WDVS - (Bedarfstitel) ***
0 V - Abtrag Schadflächen Beton-Außenwände ***
[0]
V - Abtrag Schadflächen Beton-Außenwände ***
E
04.018 Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,01 m2 *** Schadflächenabtrag, wie vor beschrieben : - Einzelflächen, verschiedene Geometrien bis ca. 0,01 m2. - Ausbruchtiefe ca. 40 mm.
04.018
Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,01 m2 ***
80,00
Stück
04.019 Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,10 m2 *** Schadflächenabtrag, wie vor beschrieben : - Einzelflächen, verschiedene Geometrien bis ca. 0,01 - 0,10 m2. - Ausbruchtiefe ca. 40 mm.
04.019
Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,10 m2 ***
70,00
Stück
04.020 Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,25 m2 *** Schadflächenabtrag, wie vor beschrieben : - Einzelflächen, verschiedene Geometrien bis ca. 0,10 - 0,25 m2. - Ausbruchtiefe ca. 40 mm.
04.020
Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,25 m2 ***
60,00
Stück
04.021 Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,50 m2 *** Schadflächenabtrag, wie vor beschrieben : - Einzelflächen, verschiedene Geometrien bis ca. 0,25 - 0,50 m2. - Ausbruchtiefe ca. 40 mm.
04.021
Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,50 m2 ***
50,00
Stück
04.022 Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,75 m2 *** Schadflächenabtrag, wie vor beschrieben : - Einzelflächen, verschiedene Geometrien bis ca. 0,50 - 0,75 m2. - Ausbruchtiefe ca. 40 mm.
04.022
Abtrag Schadflächen, Einzelfläche bis 0,75 m2 ***
30,00
Stück
04.023 Abtrag Schadflächen, Einzelfläche über 1,00 m2 *** Schadflächenabtrag, wie vor beschrieben : - Einzelflächen, verschiedene Geometrien über 1,00 m2. - Ausbruchtiefe ca. 40 mm. - Abrechnung diese Position nach m2.
04.023
Abtrag Schadflächen, Einzelfläche über 1,00 m2 ***
25,00
m2
0 V - Korrodierte Bewehrung freilegen ***
[0]
V - Korrodierte Bewehrung freilegen ***
E
04.024 Bewehrung freilegen bis 0,5 m *** Freilegen Bewehrung, wie vor beschrieben : - Ausbruchtiefe 40 mm. - Einzellänge bis 0,50 m.
04.024
Bewehrung freilegen bis 0,5 m ***
20,00
Stück
04.025 Bewehrung freilegen 0,50-1,00 m *** Freilegen Bewehrung, wie vor beschrieben : - Ausbruchtiefe 40 mm. - Einzellänge 0,50 - 1,00 m.
04.025
Bewehrung freilegen 0,50-1,00 m ***
20,00
Stück
04.026 Bewehrung freilegen über 1,00 m *** Freilegen Bewehrung, wie vor beschrieben : - Ausbruchtiefe 40 mm. - Einzellänge über 1,00 m. - Abrechnung diese Position nach lfm.
04.026
Bewehrung freilegen über 1,00 m ***
25,00
lfm
0 V - Entrosten Bewehrung ***
[0]
V - Entrosten Bewehrung ***
E
04.027 Entrosten Bewehrung bis 0,50 m *** Entrosten Bewehrung, wie vor beschrieben : - Einzellänge bis 0,50 m.
04.027
Entrosten Bewehrung bis 0,50 m ***
20,00
Stück
04.028 Entrosten Bewehrung 0,50-1,00 m *** Entrosten Bewehrung, wie vor beschrieben : - Einzellänge 0,50 - 1,00 m.
04.028
Entrosten Bewehrung 0,50-1,00 m ***
20,00
Stück
04.029 Entrosten Bewehrung über 1,00 m *** Entrosten Bewehrung, wie vor beschrieben : - Einzellänge über 0,50 m. - Abrechnung diese Position nach lfm.
04.029
Entrosten Bewehrung über 1,00 m ***
25,00
lfm
0 V - Korrosionsschutzbeschichtung ***
[0]
V - Korrosionsschutzbeschichtung ***
E
04.030 Korrosionsschutz bis 0,50m *** Korrosionschutzbeschichtung, wie vor beschrieben : - Einzellänge bis 0,50 m.
04.030
Korrosionsschutz bis 0,50m ***
20,00
Stück
04.031 Korrosionsschutz 0,50-1,00 m *** Korrosionschutzbeschichtung, wie vor beschrieben : - Einzellänge 0,50 - 1,00 m.
04.031
Korrosionsschutz 0,50-1,00 m ***
20,00
Stück
04.032 Korrosionsschutz über 1,00 m *** Korrosionschutzbeschichtung, wie vor beschrieben : - Einzellänge über 1,00 m. - Abrechnung diese Position nach lfm.
04.032
Korrosionsschutz über 1,00 m ***
25,00
lfm
0 V - Haftbrücke ***
[0]
V - Haftbrücke ***
E
04.033 Haftbrücke bis 0,01 m2 *** Haftbrücke, wie vor beschrieben : - Einzelflächen bis 0,01 m2.
04.033
Haftbrücke bis 0,01 m2 ***
80,00
Stück
04.034 Haftbrücke bis 0,10 m2 *** Haftbrücke, wie vor beschrieben : - Einzelflächen bis 0,10 m2.
04.034
Haftbrücke bis 0,10 m2 ***
70,00
Stück
04.035 Haftbrücke 0,10-0,25 m2 *** Haftbrücke, wie vor beschrieben : - Einzelflächen 0,10 - 0,25 m2
04.035
Haftbrücke 0,10-0,25 m2 ***
60,00
Stück
04.036 Haftbrücke 0,25-0,50 m2 *** Haftbrücke, wie vor beschrieben : - Einzelflächen 0,10 - 0,25 m2.
04.036
Haftbrücke 0,25-0,50 m2 ***
50,00
Stück
04.037 Haftbrücke 0,50-0,75 m2 *** Haftbrücke, wie vor beschrieben : - Einzelflächen 0,50 - 0,75 m2.
04.037
Haftbrücke 0,50-0,75 m2 ***
30,00
Stück
04.038 Haftbrücke über 1,00 m2 *** Haftbrücke, wie vor beschrieben : - Einzelflächen über 1,00 m2. - Abrechnung diese Position nach m2.
04.038
Haftbrücke über 1,00 m2 ***
25,00
m2
0 V -Reprofilierung Schadflächen ***
[0]
V -Reprofilierung Schadflächen ***
E
04.039 Reprofilierung bis 0,01 m2 *** Reprofilierung, wie vor beschrieben : - Einzelflächen bis 0,010 m2.
04.039
Reprofilierung bis 0,01 m2 ***
80,00
Stück
04.040 Reprofilierung bis 0,10 m2 *** Reprofilierung, wie vor beschrieben : - Einzelflächen bis 0,10 m2.
04.040
Reprofilierung bis 0,10 m2 ***
70,00
Stück
04.041 Reprofilierung 0,10-0,25 m2 *** Reprofilierung, wie vor beschrieben : - Einzelflächen 0,10 - 0,25 m2.
04.041
Reprofilierung 0,10-0,25 m2 ***
60,00
Stück
04.042 Reprofilierung 0,25-0,50 m2 *** Reprofilierung, wie vor beschrieben : - Einzelflächen 0,25 - 0,50 m2.
04.042
Reprofilierung 0,25-0,50 m2 ***
50,00
Stück
04.043 Reprofilierung 0,50-0,75 m2 *** Reprofilierung, wie vor beschrieben : - Einzelflächen 0,50 - 0,75 m2.
04.043
Reprofilierung 0,50-0,75 m2 ***
30,00
Stück
04.044 Reprofilierung über 1,00 m2 *** Reprofilierung, wie vor beschrieben : - Einzelflächen über 1,00 m2. - Abrechnung diese Position nach m2.
04.044
Reprofilierung über 1,00 m2 ***
25,00
m2
05 Sockeldämmung ***
05
Sockeldämmung ***
0 V - Nacharbeiten Perimeterdämmung ***
[0]
V - Nacharbeiten Perimeterdämmung ***
E
05.045 Nacharbeiten Perimeterdämmung d = 300 mm *** Nacharbeiten Perimeterdämmung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 300 mm.
05.045
Nacharbeiten Perimeterdämmung d = 300 mm ***
71,266
lfm
0 V - Sockel- und Perimeterdämmplatte ***
[0]
V - Sockel- und Perimeterdämmplatte ***
E
05.046 Sockel- und Perimeterdämmplatte, d = 300 mmn anbringen *** Sockel- und Perimeterdämmplatte, wie vor beschrieben : - d = 300 mm. (Eine Plattenreihe, 50 cm hoch, ab UK Decke über UG, wo keine Flachdachanschlüsse auf Süd- und Ostseite)
05.046
Sockel- und Perimeterdämmplatte, d = 300 mmn anbringen ***
24,39
m2
05.047 Zuschlag Lisenen *** Zuschlag für vorigen Perimeter - Dämmplatten : -Für Zuschnitt und -Anpassung / Ausklinken an vor den Stützen liegenden Lisenen : - Verschiedene Größen          - ca. 12 cm vor die Fassadenflucht vospingend.          - ca. 25-40 cm breit. - Nach vorne an den Ecken schräg zulaufend. (Senkrechte Lisenen an den Stützen, EG, s.a. Detail 534 / 535 / 533 / 576)
05.047
Zuschlag Lisenen ***
7,828
lfm
0 V - Horizontalsperre auf Perimeterdämmung ***
[0]
V - Horizontalsperre auf Perimeterdämmung ***
E
05.048 Horizontalsperre d = 300 mm *** Horizontalsperre auf Perimeterdämmung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 300 mm.
05.048
Horizontalsperre d = 300 mm ***
71,266
lfm
05.049 Armierungslage Sockel - erhöhte Schlagfestigkeit *** Armierungsschicht - mit erhöher Schlagfestigkeit - im Sockelbereich als Untergrund für nachfolgende Ober-putze : - Vollflächiges Auftragen einer Armierungsmörtelschicht aus mineralischer Spachtelmasse in min. 3 mm Schicht- dicke auf die vorbereiteten Fassadendämmplatten. - Einlegen Armierungsgewebes, ganzflächig herstellen, in die offene Armierungsmasse, Gewebe jeweils 10 cm überlappend und Fläche plan abspachteln -.Brandverhalten: A2-s1,d0 gemäß DIN EN 13501-1 - Armierungsschicht :      - Mineralisch.      - Carbonfaserverstärkt.      - Schichtdicke 4-5 mm.      - Hohe Stoßfestigkeit - Gewebe :      - Alkaliressistent.      - Flächengewicht mind. 160 g/m².      - Maschenweite ca. 4,0 x 4,00 m. - Abrechnung nach m2 Flächen, auch alle Leibungen nach m2 mitgemessen. Merhaufwand Leibungen, Stützen siehe Zuschlagspositionen. - Fabr. - "Capatect Carbonspachtel X-TRA 300"              - "Capatetect Gewebe 650"                      oder gleichwertig :..................... (Im Anschluß an nachfolgenden Mineralwolledämmplatten. Es gibt keinen abgesetzten Sockel zum Gelände, s. a. z.B. Detail 535 / 536)
05.049
Armierungslage Sockel - erhöhte Schlagfestigkeit ***
26,32
m2
05.050 Abdichtung Fußpunkt WDVS *** Abdichtung Fußpunkt WDVS : - Streifen am Übergang zum Gelände, auf Oberputz- fläche aufgebracht. - In Gelände einbindend. - 150 mm über fertiges Gelände überstehend. - Abrechnung nach m2. - Fabr. :"Capatect SockelFlex Carbon"                  oder gleichwertig : .........................................
05.050
Abdichtung Fußpunkt WDVS ***
27,02
m2
06 Zuschlag Anarbeiten an Lisenen wie vor beschrieben, für Ausführungsfall III : - Ausführungsfall III = im Bereich der Lisenen, wenn beidseitig der Lisene Fensteröffnungen. - Statt Dämmplatte wie beschrieben, hier :      - Mineralwolle-Lamellendämmplatten nach DIN EN 13162.      - Abmessungen 200 / 1200 mm.      - Vollflächiges Verkleben mit systemzugehörigem Platten-       kleber auf vorbereiteten Untergrund, dicht gestoßen.       Offene Stoß- / Lagerfugen mit geeigneten Materialien       schließen.      - Brandverhalten: nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13501-1       Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zh.      - Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mind. 80kPa      - Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach       DIN 4108-4: 0,041 W/(mK)      - d = 300 mm.      - Klebeflächenanteil: vollflächig 100 %.      - Untergrund : - Stahlbeton / Mauerwerk.      - Fabr. :- "Capatect-Klebe- und Spachtelmasse 190"                  - "Capatect MW-Lamelle 041 CT-101/30" - Einschl. aller Zuschnitte- / Anpassungen an den Gebäude- innen- und Außenecken. - Einschl. aller Zuschnitte und Anarbeitungen an allen Gebäuderöffnungen, wie Fenster / Türen, etc. (Senkrechte Lisenen an den Stützen, EG - 17.OG, s.a. Detail 501c / 502c / 504c / 538 / 553 / 562 / 563 / 573 / ff.)
06
Zuschlag Anarbeiten an Lisenen wie vor beschrieben, für Ausführungsfall III : - Ausführungsfall III = im Bereich der Lisenen, wenn beidseitig der Lisene Fensteröffnungen. - Statt Dämmplatte wie beschrieben, hier :      - Mineralwolle-Lamellendämmplatten nach DIN EN 13162.      - Abmessungen 200 / 1200 mm.      - Vollflächiges Verkleben mit systemzugehörigem Platten-       kleber auf vorbereiteten Untergrund, dicht gestoßen.       Offene Stoß- / Lagerfugen mit geeigneten Materialien       schließen.      - Brandverhalten: nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13501-1       Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zh.      - Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mind. 80kPa      - Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach       DIN 4108-4: 0,041 W/(mK)      - d = 300 mm.      - Klebeflächenanteil: vollflächig 100 %.      - Untergrund : - Stahlbeton / Mauerwerk.      - Fabr. :- "Capatect-Klebe- und Spachtelmasse 190"                  - "Capatect MW-Lamelle 041 CT-101/30" - Einschl. aller Zuschnitte- / Anpassungen an den Gebäude- innen- und Außenecken. - Einschl. aller Zuschnitte und Anarbeitungen an allen Gebäuderöffnungen, wie Fenster / Türen, etc. (Senkrechte Lisenen an den Stützen, EG - 17.OG, s.a. Detail 501c / 502c / 504c / 538 / 553 / 562 / 563 / 573 / ff.)
06.051 Ergänzungsdämmung Sturz - PU *** Ergänzungsdämmung unter WDVS-Aufbau : - PU-Dämmplatte, Polyurethan, d= 40 mm, Alu- beschichtet, WLS 023. - Streifen aus Platte zugeschnitten, Breite ca. 20-22 cm. - Länge = Fensterbreite. - Im Sturzversatz oben über Fenster eingebaut. - Vollsatt aufgeklebt. - Ausführung vor der Montage der Vorbau-Rollläden / Raffstores. - Abrechnung nach lfm. (s.a. Detail 501 / 504, Pkt. 21. Detail 502, Pkt. 5) PUR: Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln
06.051
Ergänzungsdämmung Sturz - PU ***
1.462,446
lfm
06.052 Ergänzungsdämmung Sturz - MF *** Ergänzungsdämmung unter WDVS-Aufbau : - MF-Dämmplatte, Mineralwolle A1, d= 40 mm, WLS 035. - Streifen aus Platte zugeschnitten, Breite ca. 20-22 cm. - Länge = Fensterbreite. - Im Sturzversatz oben über Fenster eingebaut. - Vollsatt aufgeklebt. - Ausführung vor der Montage der Vorbau-Rollläden / Raffstores. - Abrechnung nach lfm. (s.a. Detail 501 / 504)
06.052
Ergänzungsdämmung Sturz - MF ***
E
1.462,446
lfm
06.053 Ergänzungsdämmung Brüstung schmal - MF *** Ergänzungsdämmung unter WDVS-Aufbau : - MF-Dämmplatte, Mineralwolle A1, d= 20 mm, WLS 035. - Streifen aus Platte zugeschnitten, Breite ca. 6 cm. - Länge = Fensterbreite. - Im Versatz unten in Brüstung unter Sims eingebaut. - Vollsatt aufgeklebt. - Abrechnung nach lfm. (Alle Simsen, EG bis 18.OG, s.a. Detail 501a / 504a, Nr. 8, Detail 511a, ff)
06.053
Ergänzungsdämmung Brüstung schmal - MF ***
1.075,021
lfm
06.054 Ergänzungsdämmung Brüstung breit - MF *** Ergänzungsdämmung unter WDVS-Aufbau : - MF-Dämmplatte, Mineralwolle A1, d= 20 mm, WLS 035. - Streifen aus Platte zugeschnitten, Breite ca. 16-18 cm. - Länge = Fensterbreite. - Im Versatz unten in Brüstung unter Sims eingebaut. - Vollsatt aufgeklebt. - Abrechnung nach lfm. (s.a. Detail 501d, Nr. 8, nur 2.OG, Ost / West, wo breite Beton- brüstung über Eingängen)
06.054
Ergänzungsdämmung Brüstung breit - MF ***
10,30
lfm
0 V - Mineralwolle - Dämmplatte 035 ***
[0]
V - Mineralwolle - Dämmplatte 035 ***
E
06.055 MiWo - Wärmedämmung d = 60 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d =60 mm. (Rettungsbalkone EG -18.OG, Teilwandfläche zu TRH 1, Dachterrasse 17.OG Pfeilerleibungen, s.a. Detail 518b)
06.055
MiWo - Wärmedämmung d = 60 mm ***
76,21
m2
06.056 MiWo - Wärmedämmung d = 80 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d =80 mm. (Rettungsbalkone EG -18.OG Wand zu TRH 1)
06.056
MiWo - Wärmedämmung d = 80 mm ***
149,36
m2
06.057 MiWo - Wärmedämmung d =100 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d =100 mm. - Im Bereich der Brüstungen 18.OG müssen die Dämm- platten, wegen der Überkragung auf die Attika-Unter- konstruktion hochkant verlegt werden. (Dämmstärke auf Brüstungen 18.OG, s. z.B. Detail 551, Decken Rettungsbalkon EG bis 18.OG, Decke / Pfeiler Dachterrasse 17.OG, etc.)
06.057
MiWo - Wärmedämmung d =100 mm ***
325,84
m2
06.058 MiWo - Wärmedämmung d =140 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d =140 mm. (Rettungsbalkon EG - 18.OG)
06.058
MiWo - Wärmedämmung d =140 mm ***
123,69
m2
06.059 MiWo - Wärmedämmung d =160 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d =160 mm. (Attika 18.OG, s.a. Detail 527)
06.059
MiWo - Wärmedämmung d =160 mm ***
11,17
m2
06.060 MiWo - Wärmedämmung d =180 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d = 180 mm. (Treppenhaus 2, West 2.OG bis 17.OG, teilweise an Rettungsbalkon EG bis 18.OG)
06.060
MiWo - Wärmedämmung d =180 mm ***
487,21
m2
06.061 MiWo - Wärmedämmung d =240 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d = 240 mm. - Mit dickerer Kleberbettung als Ausgleich ca. 20 mm. (Dachterrasse 17.OG, Wandversatz innen, Nordgiebel, s.a. Detail 530)
06.061
MiWo - Wärmedämmung d =240 mm ***
11,92
m2
06.062 MiWo - Wärmedämmung d =280 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d = 280 mm. (Dämmstärke auf Gesimskasten 18.OG und Versatz Fassade 17.OG, s.a. Detail 557 / 546 / 547 / 548 / 549 / 550 / 551)
06.062
MiWo - Wärmedämmung d =280 mm ***
237,48
m2
06.063 MiWo - Wärmedämmung d =300 mm *** MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben : - d = 300 mm. (Regeldämmstärke Fassaden EG bis 18.OG)
06.063
MiWo - Wärmedämmung d =300 mm ***
8.429,49
m2
06.064 Zuschlag abgeschrägte Ecken *** Zuschlag zu vorigen Dämmplatten : - Für Zuschnitte und Anpaßarbeiten an abgeschrägte Rohbauecken in der Fassadenfläche. - Abrechnung nach lfm. (Abgeschrägte Fassadenversätze an den Giebelseiten Nord und Süd, s.a. Detail 501b)
06.064
Zuschlag abgeschrägte Ecken ***
510,128
lfm
06.065 Zuschlag Ausklinken Dämmplatten *** Zuschlag zu vorigen Dämmplatten : - Für Ausklinken der Dämmplatten und Anpaßarbeiten an Deckenkante. - Verschiedene Abmessungen. - Abrechnung nach lfm Anschlußlänge. (Deckenkante Dachterrasse 17.OG, s.a. Detail 522)
06.065
Zuschlag Ausklinken Dämmplatten ***
8,353
lfm
0 V - Zuschlag Dämmplatten auf Plattenwerkstoffen ***
[0]
V - Zuschlag Dämmplatten auf Plattenwerkstoffen ***
E
06.066 Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 60 mm *** Zuschlag für Verlegung auf Plattenwerkstoffen, wie vor beschreiben : - Dämmplattenstärke 60 mm. (Attika 18.OG, s.a. Detail 527d)
06.066
Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 60 mm ***
1,36
m2
06.067 Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 80 mm *** Zuschlag für Verlegung auf Plattenwerkstoffen, wie vor beschreiben : - Dämmplattenstärke 80 mm. (Decke über 18.OG, Rücksprung s.a. Detail 527d)
06.067
Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 80 mm ***
0,94
m2
06.068 Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 160 mm *** Zuschlag für Verlegung auf Plattenwerkstoffen, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke 160 mm. (Attika 18.OG, s.a Detail 527c)
06.068
Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 160 mm ***
11,17
m2
06.069 Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 280 mm *** Zuschlag für Verlegung auf Plattenwerkstoffen, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke 280 mm. - Dübel in Sonderlänge. (Gesims / Attika 17.OG / 18.OG, s.a. Detail 527 / 548 / 549 / 550 / 551 / 557 und EG Anbau Nord, s.a. Detail 513)
06.069
Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 280 mm ***
236,68
m2
06.070 Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 300 mm *** Zuschlag für Verlegung auf Plattenwerkstoffen, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke 300 mm. - Dübel in Sonderlänge (Fensteröffnungen EG - 17.OG, s.a. Detail 502 / 507 / 529 und Außenständerwände EG und 17.OG, s.a. Detail 523 / 524 / 526 / 532 / 541)
06.070
Zuschlag auf Plattenwerkstoffen, d = 300 mm ***
905,28
m2
0 V - Zuschlag unter Decken ***
[0]
V - Zuschlag unter Decken ***
E
06.071 Zuschlag Decken, d = 100 mm *** Zuschlag WDVS unter Decken, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 100 mm. (Decken Rettungsbalkone, etc. EG bis 17.OG, Dachterrasse 17.OG)
06.071
Zuschlag Decken, d = 100 mm ***
207,65
m2
0 V - Zuschlag Anarbeiten Lisenen ***
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten Lisenen ***
E
06.072 Zuschlag Anarbeiten Lisenen - Ausführungsfall I **** Zuschlag Anarbeiten an Lisenen wie vor beschrieben, für Ausführungsfall I : - Ausführungsfall I = im Bereich der Lisenen, wenn einseitig der Lisene Fensteröffnung an der anderen Seite geschlossene Wandfläche vorhanden. - Ausklinken der Grunddämmung :      - Grunddämmplatte d = 300 mm um die Linsene schräg       angepasst ausgeschnitten.      - Grunddämmplatte im Bereich der Lisene und rechts / links       der Lisene auf Betonuntergrund vollflächig, Klebeflächenan-       teil 100%, verklebt. - Zusatzverdübelung :      - Zusätzlich Verdübelung links / rechts der Lisene.      - Oberflächenbündig mit allgemein bauaufsichtlich       zugelassenen Schraubdübeln mit punktbezogenem       Wärmedurchgangs-Koeffizient von 0,000 W/K.      - Chi-Wert: 0,000 W/K.      - Je Platte, je Seite 2 Dübel, Dübellänge mind. 360 mm.      - Fabr. :"Capatect Schraubdübel S1 068" (Senkrechte Lisenen an den Stützen, EG - 17.OG, s.a. Detail 502c )
06.072
Zuschlag Anarbeiten Lisenen - Ausführungsfall I ****
479,779
lfm
06.073 Zuschlag Anarbeiten Lisenen - Ausführungsfall II *** Zuschlag Anarbeiten an Lisenen wie vor beschrieben, für Ausführungsfall II : - Ausführungsfall II = im Bereich der Lisenen unter- und oberhalb der Fensteröffnungen und wenn keine Fenster- öffnung an der Lisene vorhanden. - Ausklinken der Grunddämmung :      - Grunddämmplatte d = 300 mm rechts / links der Linsene       schräg angepasst zugeschnitten.      - Grunddämmplatte d = 300 mm auf ca. 20 cm Länge, links /       rechts der Lisene, auf 20 cm Tiefe ausklinken, auf       ca. 20 cm Länge für Ergänzungsdämmplatte.      - Grunddämmplatte rechts / links der Lisene auf ca. 25 cm       Breite auf Betonuntergrund vollflächig, Klebeflächenanteil       100%, verklebt. - Ergänzungsdämmplatte :      - Mineralwolle-Wärme-Dämmplatte, über Lisene und Ausklink-       ung Grunddämmplatte eingebaut. Auf Betonuntergrund und       Dämmplatte vollflächig, Klebeflächenanteil 100%, verklebt.      - Mineralwolle, Plattenqualität wie Fassade, d = 180 mm.      - Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1.      - Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zh und DI.      - Rohdichte: 85 kg/m³ nach DIN EN 1602.      - Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mind. 7,5 kPa      - Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4       0,035 W/(mK)      - Zuschnittsbreite ca. 65 cm.      - Länge = Länge Rollladenkasten.      - Einschl. aller Zuschnittarbeiten in Höhe und Länge.      - Einschl. aller Anarbeitungen / Anschnitte.      - Fabr.:- "Capatect MW-Dämmplatte 035 LIGHT 145"                  - "Capatect Klebe- und Spachtelmasse 190" - Zusatzverdübelung :      - Zusätzlich Verdübelung links / rechts der Lisene.      - Oberflächenbündig mit allgemein bauaufsichtlich       zugelassenen Schraubdübeln mit punktbezogenem       Wärmedurchgangs-Koeffizient von 0,000 W/K.      - Chi-Wert: 0,000 W/K.      - Je Platte, je Seite 2 Dübel, Dübellänge mind. 360 mm.      - Fabr. :- "Capatect Schraubdübel S1 068" (Senkrechte Lisenen an den Stützen, EG - 17.OG, s.a.Detail 502d / 502e)
06.073
Zuschlag Anarbeiten Lisenen - Ausführungsfall II ***
1.056,404
lfm
06.074 Zuschlag Anarbeiten Lisenen - Ausführungsfall III *** Zuschlag Anarbeiten an Lisenen wie vor beschrieben, für Ausführungsfall III : - Ausführungsfall III = im Bereich der Lisenen, wenn beidseitig der Lisene Fensteröffnungen. - Statt Dämmplatte wie beschrieben, hier :      - Mineralwolle-Lamellendämmplatten nach DIN EN 13162.      - Abmessungen 200 / 1200 mm.      - Vollflächiges Verkleben mit systemzugehörigem Platten-       kleber auf vorbereiteten Untergrund, dicht gestoßen.       Offene Stoß- / Lagerfugen mit geeigneten Materialien       schließen.      - Brandverhalten: nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13501-1       Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zh.      - Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mind. 80kPa      - Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach       DIN 4108-4: 0,041 W/(mK)      - d = 300 mm.      - Klebeflächenanteil: vollflächig 100 %.      - Untergrund : - Stahlbeton / Mauerwerk.      - Fabr. :- "Capatect-Klebe- und Spachtelmasse 190"                  - "Capatect MW-Lamelle 041 CT-101/30" - Einschl. aller Zuschnitte- / Anpassungen an den Gebäude- innen- und Außenecken. - Einschl. aller Zuschnitte und Anarbeitungen an allen Gebäuderöffnungen, wie Fenster / Türen, etc. (Senkrechte Lisenen an den Stützen, EG - 17.OG, s.a. Detail 501c / 502c / 504c / 538 / 553 / 562 / 563 / 573 / ff.)
06.074
Zuschlag Anarbeiten Lisenen - Ausführungsfall III ***
571,217
lfm
07 Fugendichtbänder, Eckschienen, etc. ***
07
Fugendichtbänder, Eckschienen, etc. ***
0 V - Anschluss Fugendichtband ***
[0]
V - Anschluss Fugendichtband ***
E
07.075 Fugendichtband 3-9 mm *** Fugendichtband, wie vor beschrieben : - Fugenbreite 3 - 9 mm.
07.075
Fugendichtband 3-9 mm ***
E
0,00
lfm
07.076 Fugendichtband 5-12 mm *** Fugendichtband, wie vor beschrieben : - Fugenbreite 5 - 12 mm.
07.076
Fugendichtband 5-12 mm ***
9.388,101
lfm
07.077 Fugendichtband 6-18 mm *** Fugendichtband, wie vor beschrieben : - Fugenbreite 6 - 18 mm.
07.077
Fugendichtband 6-18 mm ***
M
150,00
lfm
07.078 Anputzleiste *** Anputzleistenprofil : - Hart- PVC, schlagzäh, Witterungs-/alterungsbe ständig, lichtecht, mit PU-Fugendichtband, selbst- klebend. - Mit Glasfasergewebefahne zum vollflächigen ein- betten in die Armierungsschicht und planspachteln. - Mit Kunststofflasche mit Klebebandstreifen für Fixierung der Abdeckfolie. Nach Fertigstellung ab- trennen und zu entsorgen. - Am Fensterrahmen angeklebt als Putzanschlag. - Zug bis 3,5 mm / Druck bis 2 mm. - Scherbewegung in Fensterebene unendlich. - Schlagregendicht nach DIN EN 1027. - Einschl. aller Nebenleistungen wie :      - Untergrund reinigen vor dem Aufkleben. - Bei der Notwendigkeit von Stößen einschl. Stoßver- binder Leisten zuschnitte - Kleinlängen sind unter 50 cm nicht zulässig. - Lot- u. fluchtgerecht ausgerichtet. Erhöhte Toleranzen nach DIN. - Einschl. aller Stoß- und Eckverbinder. - Fabr.:"Capatect Anputzleiste Supreme 662"                   oder gleichwertig :..........................
07.078
Anputzleiste ***
5.770,234
lfm
07.079 Eckschutzwinkel *** Eckverstärkung / Kantenschutz an Außenecken, Versätzen, Fensterleibungen, etc. : - Eckwinkel Kunststoff mit beidseitigem Glasfaserge- webestreifen. - Schenkellänge 100 * 150 mm. - Alle Winkel, auch freie Winkel. - Mit Armiermörtel angesetzt. Gewebe vollflächig, in die Armierungsschicht eingebettet und abgespachtelt. - Lot- und fluchtgerecht ausgerichtet. - An Stößen mit Gewebeüberlappung. - Lot- u. fluchtgerecht ausgerichtet. Erhöhte Toleranzen nach DIN. - Fabr.: " Capatect Gewebe-Eckschutz 656"                       oder gleichwertig:..........................
07.079
Eckschutzwinkel ***
7.705,295
lfm
0 V - Sockelprofil ***
[0]
V - Sockelprofil ***
E
07.080 Sockelprofil - 300 mm *** Sockelschienenprofil, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 300 mm.
07.080
Sockelprofil - 300 mm ***
202,184
lfm
07.081 Sockelprofil - 180 mm *** Sockelschienenprofil, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 180 mm. (Rettungsbalkone EG - 18-OG, Treppenhaus 2 West)
07.081
Sockelprofil - 180 mm ***
65,745
lfm
07.082 Sockelprofil - 140 mm *** Sockelschienenprofil, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 140. (Rettungabalkon EG - 17.OG)
07.082
Sockelprofil - 140 mm ***
45,979
lfm
07.083 Sockelprofil - 100 mm *** Sockelschienenprofil, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 100 mm. (Brüstung Attika 18.OG, Dachterrasse 17.OG)
07.083
Sockelprofil - 100 mm ***
161,411
lfm
07.084 Sockelprofil - 80 mm *** Sockelschienenprofil, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 80 mm. (Rettungsbalkone EG - 18.OG)
07.084
Sockelprofil - 80 mm ***
48,204
lfm
07.085 Sockelprofil - 60 mm *** Sockelschienenprofil, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 60 mm. (Rettungsbalkon EG - 18.OG)
07.085
Sockelprofil - 60 mm ***
13,091
lfm
07.086 Baudehnfuge - flächenbündig *** Baudehnfugenausbildung : - An Baudehnfugen, Flächenbündig, vertikal. - Fugenbreite ca. 25 mm breit. - Kunststoffschienen mit Glasfasergewebe und elastischer Dichtschlaufe. - Gewebe vollflächig in die Armierungsschicht einge- bettet. - Lot- u. fluchtgerecht ausgerichtet. Erhöhte Toleranzen nach DIN. - Einschl. Hohraumhinterfüllung der Dehnfuge in Dämmplattenstärke mit Mineralwolle, A1. - Fabr.:"Capatect Dehnfugenprofil Plus Typ E"                   oder gleichwertig:........................
07.086
Baudehnfuge - flächenbündig ***
5,026
lfm
07.087 Baudehnfuge - Innenecke *** Baudehnfugenausbildung : - An Baudehnfugen, Innenecke, flächenbündig. vertikal. - Fugenbreite ca. 25 mm breit. - Kunststoffschienen mit Glasfasergewebe und elastischer Dichtschlaufe. - Gewebe vollflächig in die Armierungsschicht einge- bettet. - Lot- u. fluchtgerecht ausgerichtet. Erhöhte Toleranzen nach DIN. - Einschl. Hohraumhinterfüllung der Dehnfuge in Dämmplattenstärke mit Mineralwolle, A1. - Fabr.:"Capatect Dehnfugenprofil Plus Typ V"                   oder gleichwertig:........................
07.087
Baudehnfuge - Innenecke ***
24,29
lfm
08 Verdübelung ***
08
Verdübelung ***
0 V - Zuschlag Verdübelung Dämmplatten ***
[0]
V - Zuschlag Verdübelung Dämmplatten ***
E
08.088 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 60 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 60 mm. - Dübellänge mind. 120 mm.
08.088
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 60 mm ***
76,21
m2
08.089 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 80 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 80 mm. - Dübellänge mind. 140 mm.
08.089
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 80 mm ***
149,36
m2
08.090 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 100 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 100 mm. - Dübellänge mind. 160 mm.
08.090
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 100 mm ***
404,58
m2
08.091 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 140 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 140 mm. - Dübellänge mind. 200 mm.
08.091
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 140 mm ***
123,69
m2
08.092 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 180 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 180 mm. - Dübellänge mind. 240 mm.
08.092
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 180 mm ***
487,21
m2
08.093 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 240 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 240 mm. - Dübellänge mind. 300 mm.
08.093
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 240 mm ***
11,92
m2
08.094 Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 300 mm *** Zuschlag Verdübelung, wie vor beschrieben : - Dämmplattenstärke d = 300 mm. - Dübellänge mind. 360 mm.
08.094
Zuschlag Verdübelung, Dämmplatte d = 300 mm ***
8.156,57
m2
09 Bauteilausbildung ***
09
Bauteilausbildung ***
0 V - Sturz Fenster / Rollladenkasten 1.OG - 17.OG ***
[0]
V - Sturz Fenster / Rollladenkasten 1.OG - 17.OG ***
E
09.095 Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 0,80 m *** Sturzausbildung mit Rollladenkasten, wie vor beschrieben : - Rollladenkastenlänge roh 0,80 m. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
09.095
Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 0,80 m ***
5,00
Stück
09.096 Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 0,85 m *** Sturzausbildung mit Rollladenkasten, wie vor beschrieben : - Rollladenkastenlänge roh 0,85 m. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
09.096
Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 0,85 m ***
17,00
Stück
09.097 Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 0,90 m *** Sturzausbildung mit Rollladenkasten, wie vor beschrieben : - Rollladenkastenlänge roh 0,90 m. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
09.097
Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 0,90 m ***
913,00
Stück
09.098 Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 1,20 m *** Sturzausbildung mit Rollladenkasten, wie vor beschrieben : - Rollladenkastenlänge roh 1,20 m. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
09.098
Sturzausbildung Fenster / Rollladen - 1,20 m ***
102,00
Stück
0 V - Sturz Fenster / Raffstorekasten EG / 1.OG ***
[0]
V - Sturz Fenster / Raffstorekasten EG / 1.OG ***
E
09.099 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 0,80 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 0,80 m. (Fenster EG)
09.099
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 0,80 m ***
1,00
Stück
09.100 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 0,85 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 0,85 m. (Fenster EG)
09.100
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 0,85 m ***
2,00
Stück
09.101 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 0,90 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 0,90 m. (Fenster EG)
09.101
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 0,90 m ***
4,00
Stück
09.102 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 1,05 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 1,05 m. (Fenster EG)
09.102
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 1,05 m ***
1,00
Stück
09.103 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 1,20 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 1,20 m. (Fenster EG)
09.103
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 1,20 m ***
8,00
Stück
09.104 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,00 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 2,00 m. (Fenster EG)
09.104
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,00 m ***
2,00
Stück
09.105 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,05 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 2,05 m. (Fenster EG)
09.105
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,05 m ***
43,00
Stück
09.106 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,10 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 2,10 m. (Fenster EG)
09.106
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,10 m ***
1,00
Stück
09.107 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 4,68 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 4,68 m. (Fenster EG)
09.107
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 4,68 m ***
1,00
Stück
09.108 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 1,95 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 1,95 m. (Fenster Eingang West 1.OG)
09.108
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 1,95 m ***
2,00
Stück
09.109 Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,00 m *** Sturzausbildung mit Raffstorekasten, wie vor beschrieben : - Raffstorekastenlänge roh 2,00 m. (Fenster Eingang West 1.OG)
09.109
Sturzausbildung Fenster / Raffstore - 2,00 m ***
2,00
Stück
10 Armierungsschicht ***
10
Armierungsschicht ***
10.110 Armierungsschicht - Carbonfaser - *** Armierungsschicht (Dünnschichtsystem) als Untergrund für nachfolgende Oberputze : - Vollflächiges Auftragen einer Armierungsmörtelschicht aus mineralischer Spachtelmasse in min. 3 mm Schicht- dicke auf die vorbereiteten Fassadendämmplatten. - Einlegen Armierungsgewebes, ganzflächig herstellen, in die offene Armierungsmasse, Gewebe jeweils 10 cm überlappend und Fläche plan abspachteln. - Armierungsschicht :      - Organisch.      - Carbonfaserverstärkt.      - Schichtdicke 3-5 mm. - Gewebe :      - Alkaliressistent.      - Flächengewicht mind. 160 g/m².      - Maschenweite ca. 4,0 x 4,00 m. - Abrechnung nach m2 Flächen, auch alle Leibungen nach m2 mitgemessen. Merhaufwand Leibungen, Stützen siehe Zuschlagspositionen. - Fabr. :-"Capatect Carbonspachtel X-TRA 900"                  -"Capatetect Gewebe 650"                          oder gleichwertig :..................... (CarbonSpachtel wegen dunklen Farbtönen) Spachtel: GISCODE D1, ZP1, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10, EMICODE EC1, EC1PLUS , EC1-R oder EC1PLUS-R oder DE-UZ 113
10.110
Armierungsschicht - Carbonfaser - ***
10.607,57
m2
10.111 Armierungsschicht - Carbonfaser - erhöhte Schlagfestigkeit *** Armierungsschicht mit erhöher Schlagfestigkeit, im Sockelbereich als Untergrund für nachfolgende Ober- putze : - Vollflächiges Auftragen einer Armierungsmörtelschicht aus mineralischer Spachtelmasse in min. 3 mm Schicht- dicke auf die vorbereiteten Fassadendämmplatten. - Einlegen Armierungsgewebes, ganzflächig herstellen, in die offene Armierungsmasse, Gewebe jeweils 10 cm überlappend und Fläche plan abspachteln -.Brandverhalten: A2-s1,d0 gemäß DIN EN 13501-1 - Armierungsschicht :      - Mineralisch.      - Carbonfaserverstärkt.      - Schichtdicke 4-5 mm.      - Hohe Stoßfestigkeit - Gewebe :      - Alkaliressistent.      - Flächengewicht mind. 160 g/m².      - Maschenweite ca. 4,0 x 4,00 m. - Abrechnung nach m2 Flächen, auch alle Leibungen nach m2 mitgemessen. Merhaufwand Leibungen, Stützen siehe Zuschlagspositionen. - Fabr. :- "Capatect Carbonspachtel X-TRA 300"                  - "Capatetect Gewebe 650"                          oder gleichwertig :..................... (Stoßgefährdeter Bereich EG, ca. 2,50 m Höhe und Dachterrasse 17.OG und Rettungsbalkone)
10.111
Armierungsschicht - Carbonfaser - erhöhte Schlagfestigkeit ***
1.392,69
m2
10.112 Sturzeckwinkel Fensterecken *** Sturzeckwinkel : - Gewebeformteil für Laibungen zur exakten Ausbildung von Fensterecken. - Vollflächiges Einbetten in die Armierungsschicht an den Eckbereichen und planspachteln. - Fabri.: "Capatect Sturzeckwinkel 651/20"                      oder gleichwertig : ..........................
10.112
Sturzeckwinkel Fensterecken ***
2.499,00
Stück
10.113 Diagonalarmierung an Ecken / Öffnungen *** Diagonalarmierung : - Aus vorgefertigten Diagonalarmierungspfeilen oder Armierungsgewebezuschnitten von mind. 25 / 25 cm. - Verlegt unter 45° zur Flächenarmierung im Bereich aller Außenecken von Gebäudeöffnungen. - Gewebe in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. - Fabr.: "Capatect Diagonalarmierung 651/00"                      oder gleichwertig : .........................
10.113
Diagonalarmierung an Ecken / Öffnungen ***
2.252,00
Stück
10.114 Zusätzliches Armierungsgewebe *** Zusätzliche, zweite Gewebeeinlage : - In rissgefährdeten Bereichen :      - Über Rollladenkästen.      - Ringanker.      - Deckenauflager.      - Hellbezugswertdifferenzen > 40 %.      - Unterschiedliche Dämmstoffdicken.      - Unterschiedliche Dämmstoffarten.      - Übergänge zu ungedämmten Bauteilen usw. - Vollflächiges Einbetten in die Armierungsschicht. - Auch Teilflächen an Überganängen, einschl. aller Zuschnitte auf die Breite auf ca. 36 / 55 / 70 cm. - Fabr.: "Capatect Gewebe 650"                      oder gleichwertig :.............................
10.114
Zusätzliches Armierungsgewebe ***
2.643,00
m2
11 2. Dichtebene (Bedarfstitel) ***
11
2. Dichtebene (Bedarfstitel) ***
0 V - Fensterbank - Abdichtung - zweite Dichtebene ***
[0]
V - Fensterbank - Abdichtung - zweite Dichtebene ***
E
11.115 Fensterbank - Abdichtung - 0,80 m / Dämmstärke 200 mm *** Fensterbank - Abdichtung, wie vor beschrieben : - Fensterbanklänge roh ca. 0,80 m. - Dämmstärke 200 mm. (Fenster Treppenhaus 2, West 1.OG bis 18.OG)
11.115
Fensterbank - Abdichtung - 0,80 m / Dämmstärke 200 mm ***
17,00
Stück
11.116 Fensterbank - Abdichtung - 0,80 m / Dämmstärke 300 mm *** Fensterbank - Abdichtung, wie vor beschrieben : - Fensterbanklänge ca. 0,80 m. - Dämmstärke 300 mm. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
11.116
Fensterbank - Abdichtung - 0,80 m / Dämmstärke 300 mm ***
5,00
Stück
11.117 Fensterbank - Abdichtung - 0,85 m / Dämmstärke 300 mm *** Fensterbank - Abdichtung, wie vor beschrieben : - Fensterbanklänge roh ca. 0,85 m. - Dämmstärke 300 mm. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
11.117
Fensterbank - Abdichtung - 0,85 m / Dämmstärke 300 mm ***
17,00
Stück
11.118 Fensterbank - Abdichtung - 0,90 m / Dämmstärke 300 mm *** Fensterbank - Abdichtung, wie vor beschrieben : - Fensterbanklänge roh ca. 0,90 m. - Dämmstärke 300 mm. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
11.118
Fensterbank - Abdichtung - 0,90 m / Dämmstärke 300 mm ***
919,00
Stück
11.119 Fensterbank - Abdichtung - 1,20 m / Dämmstärke 300 mm *** Fensterbank - Abdichtung, wie vor beschrieben : - Fensterbanklänge roh ca. 1,20 m. - Dämmstärke 300 mm. (Fenster 1.OG bis 17.OG)
11.119
Fensterbank - Abdichtung - 1,20 m / Dämmstärke 300 mm ***
102,00
Stück
11.120 Fensterbank - Abdichtung - 2,16 m / Dämmstärke 300 mm *** Fensterbank - Abdichtung, wie vor beschrieben : - Fensterbanklänge roh ca. 2,16 m. - Dämmstärke 300 mm. (Fenster 18.OG)
11.120
Fensterbank - Abdichtung - 2,16 m / Dämmstärke 300 mm ***
1,00
Stück
12 Oberputz ***
12
Oberputz ***
12.121 Grundierung *** Grundierung : - pigmentiert, quarzgefüllt Grundiermittels auf Kunststoffdispersionsbasis für innen und außen zur Vorbereitung nachfolgender Beschichtungen. - Hohes Haftvermögen und Offenzeitverlängernd für nachfolgende Beschichtungen. - Lösemittel- und Konservierungsmittelfrei. - Wasserverdünnbar - Modifizierte, remineralisierende Kunststoffdispersion nach DIN 55945. - Korngröße nach DIN EN 1062: Klasse S2 mittel <300 my. - Dichte: ca. 1,6 g/cm3. - Farbton: abgestimmt auf die Schlussbeschichtung (weiß oder gemäß Farbfächer Caparol z.B. 3D-System PLUS) - Fabr.: "Capatecct PutzGrund 610"                      oder gleichwertig :..................... Grundierung: VOC < 40 g/l.
12.121
Grundierung ***
M
12.008,29
m2
0 V - Oberputz - Leichtputz Kratzputz-Struktur ***
[0]
V - Oberputz - Leichtputz Kratzputz-Struktur ***
E
12.122 Oberputz weiß - Korn 3 mm *** Oberputz, wie vor beschrieben : - Korngröße 3 mm. - Farbe: Weiß.
12.122
Oberputz weiß - Korn 3 mm ***
12.008,29
m2
12.123 Zuschlag Farbe Hellbezugswert 70 - 100 *** Zuschlag zu vorigem Oberputz für : - Color-Express-/ Tönanlagen-Zuschlag oder Handzugabe Pigmentzuschlag. - Für Hellbezugswerte von 70 bis 100. - Farbton nach Angabe des AG.
12.123
Zuschlag Farbe Hellbezugswert 70 - 100 ***
E
12.008,29
m2
12.124 Zuschlag Farbe Hellbezugswert 40 - 69 *** Zuschlag zu vorigem Oberputz für : - Color-Express-/ Tönanlagen-Zuschlag oder Handzugabe Pigmentzuschlag. - Für Hellbezugswerte von 40 bis 69. - Farbton nach Angabe des AG.
12.124
Zuschlag Farbe Hellbezugswert 40 - 69 ***
E
12.008,29
m2
12.125 Zuschlag Farbe Hellbezugswert 0 - 39 *** Zuschlag zu vorigem Oberputz für : - Color-Express-/ Tönanlagen-Zuschlag oder Handzugabe Pigmentzuschlag - Für Hellbezugswerte von 0 - 39. - Farbton nach Angabe des AG.
12.125
Zuschlag Farbe Hellbezugswert 0 - 39 ***
7.449,76
m2
13 Anstriche ***
13
Anstriche ***
0 V - Fassadenanstrich - Spezial-Silikonharzfarbe ***
[0]
V - Fassadenanstrich - Spezial-Silikonharzfarbe ***
E
13.126 Anstrich Hellbezugswert HBW 70 -100 *** Fassadenanstrich, wie vor beschrieben : - Hellbezugswert HBW 70 - 100. - Heller Farbton nach Angabe des AN. (Gundfläche der Fassade mit hellem Anstrich,siehe Fassadenansichten)
13.126
Anstrich Hellbezugswert HBW 70 -100 ***
4.558,52
m2
13.127 Anstrich Hellbezugswert HBW 40 - 69 *** Fassadenanstrich, wie vor beschrieben : - Hellbezugswert HBW 40 - 69. - Satter Farbton nach Angabe des AN. (Grundflächen in der Fassade mit hellem Anstrich, siehe Fassadenansichten)
13.127
Anstrich Hellbezugswert HBW 40 - 69 ***
E
4.558,52
m2
13.128 Anstrich Hellbezugswert HBW 0 - 39 *** Fassadenanstrich, wie vor beschrieben : - Hellbezugswert HBW 0 < 0-39. - Satter Farbton nach Angabe des AN. - Schwarzer Anstrich Hellbezugswert 6-7- (Teilfächen unten über Gelände und unter Attika abge- stuft in verschiedenen Höhen, Süd und Nordseite komplett, sowie Fensterbänder in der Fassade mit scharzem Anstrich, siehe Ansichten)
13.128
Anstrich Hellbezugswert HBW 0 - 39 ***
7.449,76
m2
13.129 Zuschlag Absatz / Übergang Farbtöne *** Zuschlag für Übergang verschiedene Farbtöne Fassaden- anstrich in der Fassadenfläche: - Farbüberwechsel, sauber scharfkantig gegeneinander abgesetzt. - Einschl. aller Einmessarbeiten. - Einschl. aller Abklebearbeiten. - Abrechnung nach lfm. (Farbübergänge Absätze helle / schwarze Fasadenflächen, Fensterbänder, etc. siehe Farbkonzept Ansichten)
13.129
Zuschlag Absatz / Übergang Farbtöne ***
2.814,231
lfm
13.130 Beschriftung *** Beschriftung der Fassadenfläche : - Ziffern / Buchstaben. - Schrifttyp : Arial - Schriftgröße: 40-45 cm. - Schriftdicke ca. 60 mm. - Farbe, satter Farbton nach Angabe. Sauber scharfkantig von Fassadenfläche abgesetzt - Einschl. aller Schablonen. - Abrechnungs nach Stück Zifffer / Buchstabe. (Hausnummern auf Ost- und Westseite Hochhaus und Nebengebäude)
13.130
Beschriftung ***
M
12,00
Stück
14 Zuschläge Anarbeitungen ***
14
Zuschläge Anarbeitungen ***
0 V - Zuschlag Fenster- / Türleibungen ***
[0]
V - Zuschlag Fenster- / Türleibungen ***
E
14.131 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 80 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 80 mm. (Türen Rettungsbalkon Südost, EG / 18.OG)
14.131
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 80 mm ***
16,768
lfm
14.132 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 90 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 180 mm. - Dämmplatte ausgeklinkt. - Türmontage vor Wand = Leibungstiefe geputzt 80-90 mm. (Rettungsbalkon Südost, EG bis 17.OG, Ausgangtüre Flur 4 / Flur 3, s.a. Detail 506 / 506 )
14.132
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 90 mm ***
192,816
lfm
14.133 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 180 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 180 mm. (Treppenhaus 2, West, 2.OG -18.OG)
14.133
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 180 mm ***
70,793
lfm
14.134 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 220 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 220 mm. (Schiebetür Dachterrasse 17.OG)
14.134
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 220 mm ***
8,595
lfm
14.135 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 300 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 300 mm. - Leibungen Sturz mit Rollladen-/Raffstorekasten werden in dieser Position abegerechnet. (Regeldämmstärke Fassade)
14.135
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, d = 300 mm ***
5.101,378
lfm
0 V - Zuschlag Fenster- / Türleibungen - mit Dämmungsergänzung ***
[0]
V - Zuschlag Fenster- / Türleibungen - mit Dämmungsergänzung ***
E
14.136 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 80 mm + 210 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, mit Dämmungsergänzung, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe = ca. 300 mm.          = Dämmstärke WDVS, d = 80 mm.          + Dämmungsergänzung Leibung, b = ca. 210 mm. - Ergänzungsdämmung, d = 20 mm. (Tür Rettungsbalkon zu TRH 1, 1.OG bis 18.OG, s.a. Detail 510)
14.136
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 80 mm + 210 mm ***
90,642
lfm
14.137 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 180 mm + 210 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, mit Dämmungsergänzung, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe = ca. 400 mm.          = Dämmstärke WDVS, d = 180 mm.          + Dämmungsergänzung Leibung, b = ca. 210 mm. - Ergänzungsdämmplatte, d = 20 mm. (Tür Rettungsbalkon zu Aufzug, EG - 17.OG, s.a. Detail 509)
14.137
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 180 mm + 210 mm ***
97,335
lfm
14.138 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 300 mm + 210 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, mit Dämmungsergänzung, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe = ca. 400 mm.          = Dämmstärke WDVS, d = 300 mm.          + Dämmungsergänzung Leibung, b = ca. 210 mm. - Ergänzungsdämmplatte, d = 20 mm. (Tür Dachterrasse 18.OG, s.a. Detail 525)
14.138
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 300 mm + 210 mm ***
4,954
lfm
14.139 Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 300 mm + 560 mm *** Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fenster- / Türleibungen, mit Dämmungsergänzung, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe = ca. 860 mm.          = Dämmstärke WDVS, d = 300 mm.          + Dämmungsergänzung Leibung, b = ca. 560 mm. - Ergänzungsdämmplatte, d = 80 mm. (Tür Haupteingang EG, Ost, Achse H / 1)
14.139
Zuschlag Fenster- / Türleibungen, b = 300 mm + 560 mm ***
7,704
lfm
0 V - Zuschlag Leibungen ***
[0]
V - Zuschlag Leibungen ***
E
14.140 Zuschlag Leibungen, b = 60 mm *** Zuschlag Ausarbeitung WDVS Leibungen, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe ca. 60 mm. (Stirnseite Deckendämmung unter Rettungsbalkonen, EG - 17.OG, s.a. Detail 505b)
14.140
Zuschlag Leibungen, b = 60 mm ***
76,385
lfm
14.141 Zuschlag Leibungen, b = 150 mm *** Zuschlag Ausarbeitung WDVS Leibungen, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe ca. 150 mm. (Senkrechte Fassadenversätze EG - 17.OG. Nord- und Südfassaden)
14.141
Zuschlag Leibungen, b = 150 mm ***
381,677
lfm
14.142 Zuschlag Leibungen, b = 100 mm *** Zuschlag Ausarbeitung WDVS Leibungen, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe ca. 100 mm. (Fassadenversätze EG - 18.OG. Rettungsbalkon / Dachterrase)
14.142
Zuschlag Leibungen, b = 100 mm ***
55,919
lfm
14.143 Zuschlag Leibungen, b = 550 mm *** Zuschlag Ausarbeitung WDVS Leibungen, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe ca. 550 mm. (Stützen / Leibungen Öffnungen, Dachterrasse, 17.OG, Nord / Ost, s.a. Detail 518)
14.143
Zuschlag Leibungen, b = 550 mm ***
29,252
lfm
14.144 Zuschlag Leibungen, b = 750 mm *** Zuschlag Ausarbeitung WDVS Leibungen, wie vor beschrieben : - Leibungstiefe ca. 750 mm. (Stützen / Leibungen Öffnungen, Dachterrasse, 17.OG, Nord / Ost, s.a. Detail 518)
14.144
Zuschlag Leibungen, b = 750 mm ***
41,952
lfm
0 V - Zuschlag Anarbeiten an Alu-Fenstersimsen ***
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten an Alu-Fenstersimsen ***
E
14.145 Zuschlag Fenstersimsen, d = 180 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Fenstersimsen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 180 mm. (Treppenhaus 2, West, 2.OG - 18.OG, s.a. Detail 511)
14.145
Zuschlag Fenstersimsen, d = 180 mm ***
14,276
lfm
14.146 Zuschlag Fenstersimsen, d = 300 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Fenstersimsen, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 300 mm. (Regeldämmstärke Fassade EG bis 18.OG, s.a. Detail 501a / 504 / 507 / 570)
14.146
Zuschlag Fenstersimsen, d = 300 mm ***
1.121,289
lfm
0 V - Zuschlag Anarbeiten an Gesims- / Attika ***
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten an Gesims- / Attika ***
E
14.147 Zuschlag Gesims / Attika, d = 60 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Gesims / Attika, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 60 mm. (Attika 18.OG, s.a. Detail 527d)
14.147
Zuschlag Gesims / Attika, d = 60 mm ***
1,864
lfm
14.148 Zuschlag Gesims / Attika, d = 80 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Gesims / Attika, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 80 mm. (Attika-Brüstung 18.OG, s.a. Detail 519 / 520 / 546 / 547 / 548 / 549 / 550 / 551)
14.148
Zuschlag Gesims / Attika, d = 80 mm ***
140,049
lfm
14.149 Zuschlag Gesims / Attika, d = 160 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Gesims / Attika, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 160 mm. (Attika 18.OG, s.a. Detail 527c)
14.149
Zuschlag Gesims / Attika, d = 160 mm ***
12,401
lfm
14.150 Zuschlag Gesims / Attika, d = 280 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Gesims / Attika, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 280 mm. (Gesims Brüstung 17.OG / 18.OG, s.a. Detail 519 / 520 / 530 / 546 / 547 / 548 / 549 / 550 / 551 / 557 und Attika 18.OG, s.a. Detail 527a und eingeschossiger Anbau EG, Nord, s.a. Detail 513)
14.150
Zuschlag Gesims / Attika, d = 280 mm ***
272,93
lfm
14.151 Zuschlag Gesims / Attika, d = 300 mm *** Zuschlag Anarbeitung an Gesims / Attika, wie vor beschrieben : - Dämmstärke d = 300 mm. (Eingeschossiger Anbau Hochhaus West und eingeschossiger Anbau Nord, s.a. Detail 512, Simsen Dachterrasse s.a. Detail 518 a/c)
14.151
Zuschlag Gesims / Attika, d = 300 mm ***
94,049
lfm
0 V - Zuschlag freistehende Stützen ***
[0]
V - Zuschlag freistehende Stützen ***
E
14.152 Stützen 39 / 52 cm *** Zuschlag Ausarbeiten WDVS an Stützen, wie vor beschrieben :      - Stützenabmessung mit Dämmung ca. 39 / 52 cm. (Dachterrasse, 17.OG, West, s.a. Detail 518)
14.152
Stützen 39 / 52 cm ***
11,021
lfm
14.153 Stützen 39 / 72 cm *** Zuschlag Ausarbeiten WDVS an Stützen, wie vor beschrieben :      - Stützenabmessung mit Dämmung ca. 39 / 72 cm. (Dachterrasse, 17.OG, West, s.a. Detail 518)
14.153
Stützen 39 / 72 cm ***
11,402
lfm
14.154 Zuschlag Nischen Türen *** Zuschlag zu vorigem Wärmedämmverbundsystem für Ausar- beiten von : - Nischen im WDVS im Bereich von Türen, türhoch, band- seitig damit Bänder nicht eingeputzt werden und revisionier- bar sind. - Die Fassaden-Dämmplatten sind ca. auf 20-25 cm Breite und ca. 2-5 cm Tiefe auszuklinken. - Ausarbeiten Armierungslage in der Nische. - Ausarbeiten Oberputz in der Nische, einschl. der "Leibungen". - An-/ Ausarbeiten Fassadenanstrich. - Einschl. aller Nebenleistungen. - Erhöhe Anforderungen an die Toleranz. - Dichtungsband, Eck- / Anputzschiene gemäß separaten Positionen. - Abrechnung nach lfm Nischelänge. (Rettungsbalkone EG - 18.OG, s.a. z.B. Detail 506 / 508)
14.154
Zuschlag Nischen Türen ***
84,048
lfm
0 V - Zuschlag Anarbeiten Notabläufe ***
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten Notabläufe ***
E
14.155 Zuschlag Notabläufe DN 100 *** Zuschlag Anarbeiten Notabläufe, wie vor beschrieben : - DN 100 mm. - WDVS-Wandaufbau ca. 32 cm :          (Kleber / 30 cm Dämmung / Putz). - s.a. Detail 515c. (Anbauten EG)
14.155
Zuschlag Notabläufe DN 100 ***
7,00
Stück
14.156 Zuschlag Notabläufe DN 150 *** Zuschlag Anarbeiten Notabläufe, wie vor beschrieben : - DN 150 mm. - WDVS-Wandaufbau ca. 32 cm:          (Kleber / 30 cm Dämmung / Putz). - s.a. Detail 515c. (Notablauf Hochhaus)
14.156
Zuschlag Notabläufe DN 150 ***
2,00
Stück
14.157 Zuschlag Anarbeiten Blitzschutzauslaß *** Zuschlag für Anarbeiten des kompletten WDVS - Fassadenauf- baues an Blitzschutzauslaß mit folgenden Leistungen : - Dämmplatten ausschneiden und anpassen und dichter Anschluß an den Gewinde- / Rundstab, d = ca. 10-15 mm. - Ggf. bei MF-Dämmung hinterstopfen. - Anarbeiten der Armierungslage. - Anarbeiten des Oberputzes. - Einschl. Kompriband zwischen Stab und Dämmung. - Einschl. Trennband zwischen Stab und Putzaufbau. - Einschl. dauerelastische Fuge zwischen Stab und Putzaufbau. - Einschl. Anarbeiten / sauberes Abfassen des Fassaden- anstriches. - Einschl. aller Schutzmaßnahmen, einschl. aller Neben- leistungen. - Abrechnung nach Stück Blitzschutzausläße. (Ringsum an Putz-Fassade unten im EG unter Gesimsen / Attikas)
14.157
Zuschlag Anarbeiten Blitzschutzauslaß ***
60,00
Stück
14.158 Zuschlag Anarbeiten Halter Glasbalkongeländer 17.OG *** Zuschlag für Anarbeiten des komplettes WDVS - Fassadenauf- baues an die Halter des Glas-Balkongeländers mit folgenden Leistungen : - Dämmplatten ausschneiden und anpassen und dichter Anschluß an den Flachstahlhalter, ca- 50-70 mm, d = ca. 10-15 mm. - Ggf. bei MF-Dämmung hinterstopfen. - Anarbeiten der Armierungslage. - Anarbeiten des Oberputzes. - Einschl. Kompriband zwischen Stab und Dämmung. - Einschl. Trennband zwischen Stab und Putzaufbau. - Einschl. dauerelastische Fuge zwischen Stab und Putzaufbau. - Einschl. Anarbeiten / sauberes Abfassen des Fassaden- anstriches. - Einschl. aller Schutzmaßnahmen, einschl. aller Neben- leistungen. - Abrechnung nach Stück Halter. (Halter Glasbalkongeländer Dachterrasse im 17.OG, s.a. Detail 518b)
14.158
Zuschlag Anarbeiten Halter Glasbalkongeländer 17.OG ***
45,00
Stück
14.159 Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außenlampen *** Zuschlag für Anarbeiten des kompletten WDVS - Fassadenauf- baues an Geräteträgerkörper der Außenbeleuchtungen mit folgenden Leistungen : - Dämmplatten ausschneiden / ausklinken und anpassen mit dichtem Anschluß an Geräteträger ähnlich      - Typ. Kaiser Nr. 1159-60, Kunststoffträger mit Montage-       platte, Größe Platte ca. 14 / 25 cm. - Ggf. zusätzlich Dämmung hinterstopfen. - Überarbeiten der Trägerplatte mit Armierungslage. - Anarbeiten des Putzaufbaues, an Elektrokabelausläße. - Einschl. Kompriband zwischen Träger und Dämmung. - Abrechnung nach Stück Geräteträger.
14.159
Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außenlampen ***
65,00
Stück
14.160 Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außendosen *** Zuschlag für Anarbeiten des kompletten WDVS - Fassadenauf- baues an Geräteträgerkörper der Außensteckdosen- / Schalter mit folgenden Leistungen : - Dämmplatten ausschneiden / ausklinken und anpassen mit dichtem Anschluß an Geräteträger mit Unterputzdose, ähnlich      - Typ. Kaiser Nr. 1159-61, Kunststoffträger mit Montage-       platte, Größe Platte ca. 14 / 14 cm. - Ggf. zusätzlich mit Dämmung hinterstopfen. - Anarbeiten der Armierungslage an Unterputzdose. - Anarbeiten des Oberputzes an Unterputzdose. - Einschl. Kompriband zwischen Dose und Dämmung. - Einschl. dauerelastischer Verfugung. - Abrechnung nach Stück Geräteträger.
14.160
Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außendosen ***
90,00
Stück
14.161 Zuschlag Anarbeiten Außenwasserarmatur *** Zuschlag für Anarbeiten des kompletten WDVS - Fassadenauf- baues an Außenwasser-Entnahmearmatur, mit folgenden Leist- ungen : - Dämmplatten ausschneiden und anpassen und dichter Anschluß an Rohrkörper, Größe ca. 3-5 cm. - Ggf. bei MF-Dämmung hinterstopfen. - Anarbeiten der Armierungslage. - Anarbeiten des Oberputzes / Farbanstriches. - Einschl. Kompriband zwischen Rohrkörper und Dämmung. - Einschl. Trennband zwischen Rohrkörper und Putzaufbau. - Einschl. dauerelastischer Verfugung. - Abrechnung nach Stück Außenwasserarmatur.
14.161
Zuschlag Anarbeiten Außenwasserarmatur ***
8,00
Stück
14.162 Zuschlag Anarbeiten Halter Glasvordach *** Zuschlag für Anarbeiten des kompletten WDVS - Fassadenauf- baues an die Halter des Vordaches mit folgenden Leistungen - Dämmplatten ausschneiden und anpassen und dichter Anschluß an den Vordachhalter Schwert mit Endplatte, ver- schiedene Abmessungen, an Stahlbetonwand gedübelt.      - Schwert / Rohr ca. 20-70 mm breit, ca. 100-250 mm hoch. - Ggf. bei MF-Dämmung hinterstopfen. - Anarbeiten der Armierungslage. - Anarbeiten des Oberputzes. - Einschl. Kompriband zwischen Stab und Dämmung. - Einschl. Trennband zwischen Stab und Putzaufbau. - Einschl. dauerelastische Fuge zwischen Stab und Putzaufbau. - Einschl. Anarbeiten / sauberes Abfassen des Fassaden- anstriches. - Einschl. aller Schutzmaßnahmen, einschl. aller Neben- leistungen. - Abrechnung nach Stück Halter. (Halter Vordächer Ost / Westfassade 1.OG, s.a. Detail xxx)
14.162
Zuschlag Anarbeiten Halter Glasvordach ***
38,00
Stück
14.163 Zuschlag Erschwerniss im Lichtschacht *** Zuschlag zu zu vorigem Wärmedämmverbundsystem- aufbau : - Für Ausführung / Erschwernis der Arbeiten in Licht- schächten. - Einschl. Mehraufwendungen / Erschwernisse in Bezug auf beengetes Arbeiten in Lichtschächten. - Einschl. aller Nebenleistungen, wie aller zusätzlicher Materialzuschnitte, etc. (Lichtschächte Ostseite, s.a Detail 565 / 566)
14.163
Zuschlag Erschwerniss im Lichtschacht ***
11,88
m2
15 Abdichtung ***
15
Abdichtung ***
15.164 Putzabschluß zu Gelände *** Herstellen Putzabschluß Einbindung Gelände : - Abschluß Oberputz als Vorbereitung für Abdichtung Sockel. - Sauber scharfkantig abgesetzt. - Mit Putzabschlußschiene oder ähnlich oder nachträglich abgeschnitten. (Abdichtung suf Süd- und Ostseite wo WDVS ins Gelände einbindet)
15.164
Putzabschluß zu Gelände ***
71,885
lfm
15.165 Abdichtung Sockel zu Gelände *** Abdichtung auf WDVS - Fassadenaufbau bei Einbindung Gelände : - Als Anstrich / Schlämme auf Oberputzes im Spritzwasser- und erdberührtem Bereich.      - Zweikomponentig (pulverförmige + carbonfaserver-       stärkte pastöse Komponente)      - Wasserabweisend      - Frostbeständig      - Alkalibeständig      - Wasserdampfdiffusionsfähig      - Alkalisch      - Schlagfestigkeit von 20 Joule und mehr als       Armierungsschicht, als Feuchteschutz auf geeigneten       Armierungsschichten 15 Joule und mehr erreichbar      - Carbonfaserverstärkt (pastöse Komponente)      - Bindemittelbasis Copolymerisat-Kunstharz-       dispersion      - Spezifisches Gewicht ca. 1,24 g/cm³ (ohne       Pulverkomponente) ca. 1,35 g/cm³ (angemischt 1:1)      - Wasserdurchlässigkeit          - w: ca. 0,02 kg/(m²h1/2) nach DIN EN 1062-3,          - Klasse W3 (niedrig) nach DIN EN 1062-1      - Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (2,0 mm)          - sd: ca. 2,2 m nach DIN EN ISO 7783 - Nach Werksvorschrift mit Wasser verdünnt und mit Pinsel oder Bürste auftragen. - Oben zum Oberputz sauber in Flucht scharfkantig abgesetzt. ggf. sauber abgeklebt, unten unter Gelände und über / unter Putzkante geführt. - Nach Oberputz vor Anstrich aufgebracht. - Fabr.:"Capatect Sockel-Flex"                          oder gleichwertig: ....................................... (Abdichtung auf Süd- und Ostseite wo WDVS ins Gelände einbindet) Abdichtung: VOC < 40 g/l.
15.165
Abdichtung Sockel zu Gelände ***
23,53
m2
16 Sonstiges ***
16
Sonstiges ***
0 V - Dauerelastische Fugen - Acryl ***
[0]
V - Dauerelastische Fugen - Acryl ***
E
16.166 Dauerelastische Fugen 10 mm *** Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben : - Breite 10 mm.
16.166
Dauerelastische Fugen 10 mm ***
M
150,00
lfm
16.167 Dauerelastische Fugen 15 mm *** Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben : - Breite 15 mm.
16.167
Dauerelastische Fugen 15 mm ***
200,00
lfm
0 V - Dauerelastische Fugen - PU ***
[0]
V - Dauerelastische Fugen - PU ***
E
16.168 Dauerelastische Fugen 20 mm *** Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben : - Breite 20 mm. (Balkonbüstungen Rettungsbalkon 1.OG bis 18.OG)
16.168
Dauerelastische Fugen 20 mm ***
M
98,781
lfm
16.169 Dauerelastische Fugen 25 mm *** Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben : - Breite 25 mm. (Balkonbüstungen Rettungsbalkon 1.OG bis 18.OG)
16.169
Dauerelastische Fugen 25 mm ***
98,781
lfm
16.170 Zusätzliche Schutzmaßnahmen Dachabdichtung *** Zusätzliche Schutzmaßnahmen auf best. Dachabdichtung: - Auf Flachdachaufbau (Bitumenabdichtung mit Dämmung). - Schutzlage aus Malervlies mit Klebeband fixiert, Breite ca. 1,50 m. - Verlegen vorhalten / unterhalten während der Arbeiten und wieder abbauen und entsorgen. - Abrechnung nach lfm zu verputzender Fassadenwandlänge. (Abdichtungsanschlüsse EG, Dachterrassen / Dachfläche 18.OG. Dachterrasse 17.OG, Rettungsbalkone EG bis 17.OG)
16.170
Zusätzliche Schutzmaßnahmen Dachabdichtung ***
883,548
lfm
17 Farbanstrich Betonfflächen ***
17
Farbanstrich Betonfflächen ***
17.171 Untergrund reinigen - Dampf- / Heißwasserstrahlen *** Untergrund reinigen : - Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose anhaftende Substanzen vollflächig durch geeignete - Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Umweltschutzes, fachgerecht entfernen. - Einnschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. - Verfahren: Dampf- / Heißwasserstrahlen, (max. 60 °C und 6 MPa). (Best. gestrichene Wände / Decke Tiefgaragenabfahrt / Betonbüstungen Rettungsbalkone 1.OG - 18.OG)
17.171
Untergrund reinigen - Dampf- / Heißwasserstrahlen ***
182,45
m2
V - Fassadenanstrich, Silikatfarbe *** Fassadenanstrich, Silikatfarbe, auf Putz, Sichtbeton, Wand und Decken, Untergrundvorbehandlung Grund-, Zwischen- und Schlußanstrich, ansatzfrei und voll- deckend. Fabr.: ..........................................
V - Fassadenanstrich, Silikatfarbe ***
17.172 Anstrich Hellbezugswert HBW 70 -100 *** Fassadenanstrich, wie vor beschrieben : - Hellbezugswert HBW 70 - 100. - Heller Farbton nach Angabe des AN.
17.172
Anstrich Hellbezugswert HBW 70 -100 ***
E
182,45
m2
17.173 Anstrich Hellbezugswert HBW 40 - 69 *** Fassadenanstrich, wie vor beschrieben : - Hellbezugswert HBW 40 - 69. - Satter Farbton nach Angabe des AN. (Best. gestrichene Betonbüstungen Rettungsbalkon 1.OG - 18.OG)
17.173
Anstrich Hellbezugswert HBW 40 - 69 ***
E
182,45
m2
17.174 Anstrich Hellbezugswert HBW 0 - 39 *** Fassadenanstrich, wie vor beschrieben : - Hellbezugswert HBW 0 < 0-39. - Satter Farbton nach Angabe des AN. - Schwarzer Anstrich Hellbezugswert 6-7. (Best. gestrichene Betonbüstungen Rettungsbalkon 1.OG - 18.OG)
17.174
Anstrich Hellbezugswert HBW 0 - 39 ***
182,45
m2
18 Taglohnarbeiten, für Putzer-Helfer
18
Taglohnarbeiten, für Putzer-Helfer
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
18.175 Putzer-Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, für Putzer-Vorarbeiter
18.175
Putzer-Vorarbeiter ***
M
25,00
Std
18.176 Putzer-Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, für Putzer-Facharbeiter
18.176
Putzer-Facharbeiter ***
M
50,00
Std
18.177 Putzer-Helfer *** Taglohnarbeiten, für Putzer-Helfer
18.177
Putzer-Helfer ***
M
25,00
Std

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