Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
Ende 2025/Anfang 2026 Montagezeichnung innerhalb 12 Arbeitstage nach Aufforderungab Februar / März 2026 in AbschnittenGeländerblech 18. OG innerhalb von 12 ArbeitstagenMitte/Ende 2026 Treppenstufenerhöhung innerhalb von 24 ArbeitstagenSommer 2026 restliche Treppen innerhalb von 15 ArbeitstagenBeginn der Arbeiten immer 20 Arbeitstage nach Freigabe der Montageplan Erstfassung.
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme):
5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_00_006_V_AO#Erdgeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_01_007_V_AP#1.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_17_023_V_AL#17.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_18_024_V_AL#18.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_UG_005_V_AJ#Untergeschoss+Tiga.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_AN_NN_080_V_AB#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AB#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf
236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AC#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf
236_5_AR_AB_AN_SS_083_V_AA#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_AB_AN_W1_084_V_AC#Ansicht West-Teil 1.pdf
236_5_AR_AB_AN_W2_085_V_AC#Ansicht West-Teil 2.pdf
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AA#Schnitt A-A.pdf
4_Schlosserpläne
236_5_AR_AB_ST_XO_801_V_AE#18.OG Geländer + Handlauf.pdf
236_5_AR_AB_ST_XO_802_V_AB#Befestigung Hanging Chair.pdf
236_5_AR_AB_ST_XO_804_V_AA#Treppenhaus 1-2.pdf
5_Details
236_5_AR_AB_DT_XO_505_V_AE#Wandanschluss+Entwässerung Rettungsbalkon 1.OG-17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_509_V_AE#Aufzugstür Rettungsbalkon.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_518_V_AC#Wandanschluss+Geländer,Terrasse 17.OG,Achse L-P+1-2.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_519_V_AI#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+L-O.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_520_V_AE#Anschluss Stahlträger an Decke ü.17.OG,Achse N-O+1-2.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_523_V_AF#Verkofferung Verzug Schacht 9, 17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_542_V_AC#Querschnitt Verzug Schacht 9 - 17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_546_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 4+D-K.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_547_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 3+L-P.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_548_V_AD#Anschluss Sturz+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 2+4+A-D.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_550_V_AE#Anschluss Unterzug+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 1+E-L.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_551_V_AD#Anschluss Unterzug+Attika,Decke ü.17.OG,Achse 4+D-K.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_560_V_AC#Lüftungsschacht UG-EG, Achse P-Q , 4.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_561_V_AC#Wandanschluss Deckensprung ü.17.OG, Dachfläche X.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_602_V_AC#Fussbodenanschlüsse Aufzugstür.pdf
6_Bestand Treppenhäuser
20240704_144810.jpg
IMG_2180.JPG
IMG_2184.JPG
IMG_2188.JPG
IMG_2189.JPG
IMG_2197.JPG
IMG_7981.HEIC
IMG_7986.HEIC
IMG_7988.HEIC
IMG_7989.HEIC
IMG_8252.JPG
IMG_8367.JPG
IMG_8368.JPG
IMG_8370.JPG
IMG_8372.JPG
7_Sonstige Anlagen
A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf
A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. CUw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
0 V - Metallbauarbeiten ***
[0]
V - Metallbauarbeiten ***
E
01 Treppenhäuser ***
01
Treppenhäuser ***
0 V - Aussteifung Treppenhausgeländer ***
[0]
V - Aussteifung Treppenhausgeländer ***
E
01.0001 Senkrechtes Rohr 60 / 60 mm *** Aussteifungsrohre, wie vor beschrieben :
- Rohr 60 / 60 * 6 mm.
01.0001
Senkrechtes Rohr 60 / 60 mm ***
E
250,187
lfm
01.0002 Senkrechtes Rohr 90 / 50 mm *** Aussteifungsrohre, wie vor beschrieben :
- Rohr 90 / 50 * 5 mm.
01.0002
Senkrechtes Rohr 90 / 50 mm ***
250,187
lfm
01.0003 Fußpunkt Wand *** Fußpunkt Wand, wie vor beschrieben.
(Treppenhaus 1 und 2, UG / EG)
01.0003
Fußpunkt Wand ***
4,00
Stück
01.0004 Montagepunkt zu Treppenwange *** Montagepunkt zu Treppenwange, wie vor beschrieben.
(Treppenhaus 1 und 2, EG-18.OG, in der Regel 2 mal pro
Geschoß, jeweils an nicht durch best. Geländer überdeckter
Wangenseite)
01.0004
Montagepunkt zu Treppenwange ***
79,00
Stück
01.0005 Montagepunkt zu best. Treppengeländer *** Montagepunkt zu best. Treppengeländer, wie vor beschrieben.
(Treppenhaus 1 und 2, EG-18.OG, in der Regel 4 mal pro Ge-
schoß)
01.0005
Montagepunkt zu best. Treppengeländer ***
149,00
Stück
01.0006 Zuschlag Feuerverzinkung *** Zuschlag zu voriger Aussteifung Treppenhausgeländer :
- Für Gesamtkonstruktion wie Rohre, Montageplatten, Fuß-
platten, etc. für
- Alles in feuerverzinkter Ausführung.
- An der Baustelle sind alle Beschädigungen durch den Einbau
nachzuarbeiten.
- Abrechnung nach lfm senkrechts Rohr im Treppenauge.
01.0006
Zuschlag Feuerverzinkung ***
250,187
lfm
01.0007 Geländererhöhung Treppenhäuser *** Geländererhöhung, auf best. Geländer aufgesetzt, bestehend aus :
- Handlauf :
- Rundrohr d = 42,4 mm, Wandung 4,05 mm.
- Als durchgehender Handlauf, von UG / EG bis 18.OG.
Auf Obergurt des best. Geländers geschweißt.
- Abstandstiften :
- Gebogen / geköpft.
- Länge 12 - 14 cm, d = 12 mm.
- Unten an Handlauf und oben auf best. Obergurt ge-
schweißt.
- Abstand max. 1,00 m.
- Die fertige Höhe über den Trittroststufen muss 92 cm be-
tragen.
- Alles in Stahl S235-JR.
- Alle Kanten leicht gefast / gerundet.
- Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt und ver-
schliffen.
- Die gesamte Konstruktion ist mit Rostschutzgrundierung zu
liefern.
- Abrechnung nach lfm.
(Treppenhaus 1 u. 2, EG bis 18.OG, s.a. Fotos Bestandsge-
länder und Schlosserplan Nr. 804)
01.0007
Geländererhöhung Treppenhäuser ***
249,507
lfm
01.0008 Zuschlag Geländererhöhung - Gehrungen Handlauf *** Zuschlag zu voriger Geländerhöhung für :
- Gehrung am Handlauf, alle Winkel.
- Ringsum verschweißt.
01.0008
Zuschlag Geländererhöhung - Gehrungen Handlauf ***
187,00
Stück
01.0009 Zuschlag Geländererhöhung - Freies Handlaufende *** Zuschlag zu voriger Geländerhöhung für :
- Freie Handlaufenden mit Abkröpfung an freien Handlauf-
enden.
- Handlauf ca. 12 cm senkrecht nach unten führen.
- Mit eingeschweißter Endkappe.
01.0009
Zuschlag Geländererhöhung - Freies Handlaufende ***
1,00
Stück
01.0010 Zuschlag Geländererhöhung - Feuerverzinkung *** Zuschlag zu voriger Geländerhöhung für :
- Alles in feuerverzinkter Ausführung.
- An der Baustelle sind alle Beschädigungen durch den Einbau
nachzuarbeiten.
01.0010
Zuschlag Geländererhöhung - Feuerverzinkung ***
249,507
lfm
01.0011 Zuschlag Geländererhöhung - Edelstahl *** Zuschlag zu voriger Geländerhöhung für :
- Mehrpreis Ausführung alles in Edelstahl, bezogen auf rost-
schutz grundierte Ausführung.
- Oberflächen fein geschliffen / gebürstet.
01.0011
Zuschlag Geländererhöhung - Edelstahl ***
M
249,507
lfm
01.0012 Handlauf an Wand *** Handlauf an Wand, bestehend aus :
- Handlauf :
- Rundrohr d = 42,4 mm, Wandung 4,05 mm.
- Als durchgehender Handlauf in Weiterführung der vorigen
Geländererhöhung.
- Endplatten :
- Runde Platte, d = ca. 10 cm.
- Dicke d = 8 mm.
- Mit 2 Bohrungen und 2 Dübeln "Fischer FAZ II Plus 10/10"
an Massivwand gedübelt.
- Abstand max. 1,10 m.
- Abstandstiften :
. - Gebogen / geköpft.
- Unten an Handlauf und auf Endplatten.geschweißt.
- Alles in Stahl S235-JR.
- Alle Kanten leicht gefast / gerundet.
- Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt.
- Die gesamte Konstruktion ist mit Rostschutzgrundierung
zu liefern.
- Abrechnung nach lfm.
(Treppenhaus 1, EG, s.a. Schlosserplan Nr. 27)
01.0012
Handlauf an Wand ***
3,523
lfm
01.0013 Zuschlag Handlauf an Wand - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigem Handlauf an Wand für :
- Gehrung am Handlauf, alle Winkel.
- Ringsum verschweißt.
01.0013
Zuschlag Handlauf an Wand - Gehrungen ***
3,00
Stück
01.0014 Zuschlag Handlauf an Wand - Freies Handlaufende *** Zuschlag zu vorigem Handlauf an Wand für :
- Freie Handlaufenden mit Abkröpfung an freien Handlauf-
enden.
- Handlauf ca. 12 cm senkrecht nach unten führen.
- Mit eingeschweißter Endkappe.
01.0014
Zuschlag Handlauf an Wand - Freies Handlaufende ***
1,00
Stück
01.0015 Zuschlag Handlauf an Wand - Feuerverzinkung *** Zuschlag zu vorigem Handlauf an Wand für :
- Alles in feuerverzinkter Ausführung.
- An der Baustelle sind alle Beschädigungen durch den Einbau
nachzuarbeiten.
01.0015
Zuschlag Handlauf an Wand - Feuerverzinkung ***
3,523
lfm
01.0016 Zuschlag Handlauf an Wand - Edelstahl *** Zuschlag zu vorigem Handlauf an Wand für :
- Mehrpreis Ausführung alles in Edelstahl bezogen auf rost-
schutzgrundierte Ausführung.
- Oberflächen fein geschliffen / gebürstet.
01.0016
Zuschlag Handlauf an Wand - Edelstahl ***
M
3,523
lfm
01.0017 Stufenerhöhung Treppenhäuser *** Stufenerhöhung Treppenhäuser, auf best. Betonstufen aufge- setzt, bestehend aus :
- Gitteroststufen :
- Größe: Länge 120 cm / Breite 27 cm.
- Mit Einfassrahmen / -zarge. Trag / Füllstäbe.
- Mit Rutschsicherer Antrittskante.
- Rutschhemmend R 11.
- Mit seitlich rechts / links Montageplatte 270 / 70 mm, mit
einer Bohrung und einer Langlochbohrung je Platte.
- Belastung 5KN / m2.
- Alles Feuerverzinkt.
Fabr. "FeNau GmbH- Gitterroststufe XSL"
oder gleichwertig :...............................
- Auflagewinkel (2 Stück pro Stufe) :
- Stahl L-Profilwinkel 120 / 120 mm, d = 10 mm.
- Zuschnittlänge je ca. 20 cm.
- Mit 2 Bohrungen in Auflageschenkel, d = 20 mm, zum Auf-
dübeln auf Stahlbetonstufe.
- Mit 2 Dübeln, "Fischer FAZ II Plus 10/10", mit Hutmutterab-
deckung.
- Mit Schallschutzunterlage zu Betonstufe unter Winkel :
- Neopren.
- Passgenau zugeschnitten 5 mm kleiner als Auflage-
fläche Stahlwinkel 110 / 190 mm, d = 5 mm.
- Mit Schalltrennung Befestigung :
- Gummitülle zwischen Bohrung Winkel und Dübel.
- Fabr. "Fanksa - Verbindungselemente mit Buchse".
- Mit Ausgleichsunterlagen :
- Flachstahl, Größe 190 / 110 mm, (Größe genau wie
Neoprenlager)
- Verschiedene Stärken bis 10 mm Höhe.
- Mit 2 Bohrungen d = 20 mm, wie Winkel
- Da diese Ausgleichsunterlagen sichtbar sind, sind diese
exakt außen bündig mit Neoprenlager zu montieren.
- Mit 2-Bohrungen in stehenden Winkelschenkel zur
Rostmontage :
- Langloch senkrecht.
Größe ca. 70-80 / 16 mm.
- Mit Verschraubung Winkel / Roststufe; M 10 mit beidseitig
großen Unterlagsscheiben und Hutmutter.
- Alles in Stahl S235-JR.
- Alle Kanten leicht gefast / gerundet.
- Alle Schweißnähte durchgehend geschweißt und verschliffen
- Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern.
- Das Treppenhaus ist aufzumessen und die Stufen zwischen
den Geschossen und Fertigfußbodenhöhen die exakten Stufen-
höhen einzuteilen und zu montieren
- Abrechnung nach Stück Stufe komplett.
(Treppenhaus 1 u. 2, EG bis 18.OG, s.a. Schlosserplan Nr. 804)
01.0017
Stufenerhöhung Treppenhäuser ***
595,00
Stück
01.0018 Zuschlag zusätzliche Ausgleichsunterlagen *** Zuschlag für zusätzliche Ausgleichsunterlagen zu voriger Treppenstufenerhöhung, beestehend aus :
- Zusätzlichen Ausgleichsunterlagen :
- Flachstahl, Größe 190 / 110 mm, (Größe genau wie
Neoprenlager)
- d = 10 mm Höhe.
- Mit 2 Bohrungen d = 20 mm, wie Winkel.
- Da diese Ausgleichsunterlagen sichtbar sind, sind diese
exakt außen bündig mit Neoprenlager zu montieren.
- Stahl S235-JR.
- Alle Kanten leicht gefast / gerundet.
- Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern.
- Das Treppenhaus ist aufzumessen und die Stufen zwischen
den Geschossen und Fertigfußbodenhöhen die exakten Stufen-
höhen einzuteilen und zu montieren.
- Abrechnung nach Stück Stufe und je 10 mm.
01.0018
Zuschlag zusätzliche Ausgleichsunterlagen ***
201,00
Stück
0 V - Deckenanschlag ***
[0]
V - Deckenanschlag ***
E
01.0019 Deckenanschlag 120 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 120 mm - Winkel 120 / 120 * 10 mm.
01.0019
Deckenanschlag 120 mm hoch ***
117,255
lfm
01.0020 Deckenanschlag 140 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 140 mm - Winkel 140 / 140 * 12 mm.
01.0020
Deckenanschlag 140 mm hoch ***
E
117,255
lfm
01.0021 Deckenanschlag 150 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 150 mm - Winkel 150 / 100 * 12 mm.
01.0021
Deckenanschlag 150 mm hoch ***
3,626
lfm
01.0022 Deckenanschlag 160 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 160 mm - Winkel 160 / 100 * 10 mm.
01.0022
Deckenanschlag 160 mm hoch ***
3,729
lfm
01.0023 Zuschlag Deckenanschlag - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigen Deckenanschlag-Winkeln für :
- Zuschnitt von Gehrungsstößen, alle Winkel.
- Komplett verschweißt.
01.0023
Zuschlag Deckenanschlag - Gehrungen ***
138,00
Stück
02 Rettungsbalkone ***
02
Rettungsbalkone ***
0 V - Handlauf Rettungsbalkone ***
[0]
V - Handlauf Rettungsbalkone ***
E
02.0024 Handlauf *** Handlauf, wie vor beschrieben.
(18 Einzel-Handläufe an Rettungsbalkonen 1.OG-18.OG, Ost-
seite)
02.0024
Handlauf ***
73,975
lfm
02.0025 Befestigungspunkte *** Befestigungspunkte, wie vor beschrieben.
02.0025
Befestigungspunkte ***
127,00
Stück
02.0026 Zuschlag Handlauf Rettungsbalkone - Gehrungen *** Zuschlag zu vorigem Handlauf Rettungsbalkone für :
- Gehrung am Handlauf.
02.0026
Zuschlag Handlauf Rettungsbalkone - Gehrungen ***
37,00
Stück
02.0027 Zuschlag Handlauf Rettungsbalkone - Freies Handlaufende *** Zuschlag zu vorigem Handlauf Rettungsbalkone für :
- Freie Handlaufenden.
02.0027
Zuschlag Handlauf Rettungsbalkone - Freies Handlaufende ***
37,00
Stück
02.0028 Zuschlag Handlauf Rettungsbalkone - Edelstahl *** Zuschlag zu vorigem Handlauf Rettungsbalkon, mit Befestig-
ungspunkten für :
- Mehrpreis Ausführung alles komplett in Edelstahl bezogen auf
Feuerverzinkung.
- Oberflächen fein geschliffen / gebürstet.
02.0028
Zuschlag Handlauf Rettungsbalkone - Edelstahl ***
M
73,975
lfm
0 V - Fußboden-Abschluß Türöffnungen Aufzüge ***
[0]
V - Fußboden-Abschluß Türöffnungen Aufzüge ***
E
02.0029 Fußboden-Abschlußwinkel 240 mm *** Fußboden-Abschlußwinkel, wie vor beschrieben :
- Winkel 150 / 90 * 10 mm + Flachstahl ca. 90 * 10 mm, aufge-
schweißt.
- Fußbodenhöhe ca. 24 cm.
- Türbreite ca. 1,08 m.
(Feuerwehraufzug EG, s.a. Detail 509a)
02.0029
Fußboden-Abschlußwinkel 240 mm ***
1,00
Stück
02.0030 Fußboden-Abschlußwinkel 150 mm *** Fußboden-Abschlußwinkel, wie vor beschrieben :
- Winkel 150 / 90 * 10 mm, Fußbodenhöhe ca. 16 cm.
- Türbreite ca. 1,08 m.
(Feuerwehraufzug 1.OG-17.OG, s.a. Detail 509b)
02.0030
Fußboden-Abschlußwinkel 150 mm ***
17,00
Stück
02.0031 Gittertür Zugang unter Rettungsbalkon *** Gittertür Zugang unter Rettungsbalkon im EG.
- Türkonstruktion mit oberem Füllungsfeld.
- Größe Geamtkonstruktion ca. 1,05 / 3,45 m, bestehend aus :
- Rahmenkonstruktion :
- Rahmen oben / seitlich links / rechts und oberhalb Türfeld
und oberem Füllungsfeld.
- Flachstahl 70 / 10 mm, Ecken auf Gehrung verschweißt.
- Füllungen oberes Füllungsfeld :
- Flachstahl 60 / 10 mm, senkrecht zwischen Rahmen ein-
geschweißt, a = ca. 12 cm.
- Stäbe mit Außenkante Rahmen bündig. Innen mit Ver-
satz.
- Rahmen mit nachfolgenden Haltern verschraubt (Senkopf-
Gewindeschrauben) und an Rohwand montiert.
- Mit 2 Bohrungen je Halter zum Verschrauben.
- Mit Anschlagsleiste innenseitig angeschweitß, in Türhöhe,
für Flügel mit 3 Bohrungen und eingepressten Gummi-
Dämpfungspuffern.
- Mit Schloss- und Riegelfallenausschnitt, abgedeckt gegen
Zurückschieben des Riegels von außen.
- Türflügel :
- Größe ca. 1,00 / 2,20 m.
- Nach Außen öffnend.
- Rahmen, vierseitig ringsum aus :
- Flachstahl 70 / 10 mm, Ecken auf Gehrung verschweißt.
- Füllungen :
- Flachstahl 60 / 10 mm, senkrecht zwischen Rahmen ein-
geschweißt, a = ca. 12 cm.
- Außen bündig mit Rahmen.
- Mit 2 stabilen zweiteiligen gekröpften Objekt- Einhänge-
bändern. Oberteil am Türflügel angeschweißt, in die am
Rahmen angeschweißten Unterteile eingehängt.
- Komplett mit nachfolgenden Durchgriffschutz hinterlegt.
- Mit Schloßkasten und PZ-Einsatzschloß Panik 2.
- Mit Objekt-Wechselbeschlag, Edelstahl.
- Außen Knopf mit Rundrosette.
- Innen Griffdrücker abgerundet, mit Rundrosette.
- Innen und außen PZ-Rundrosette.
- Mit aufgeschweißtem Flachstahl, 30 / 5 mm, ca. 60 cm lang
im Bereich des Schlosskastens als Abdeckung und Sicher-
ung gegen Zurückschieben des Riegels aus der Falle von
außen.
- Mit Objekt-Obertürschließer GEZE TS 5000 für Außenbe-
reich.
- Durchgriffschutz :
- Stahl-Rippenstreckmetall am kompletten Türflügel :
- Am Stück, nicht gestoßen.
- Rautenmasche :
- Masche 42 *12 *2,5*2 mm oder ähnlich.
- Innenseitig in Rahmen und auf Füllungsstäbe punktweise
eingeschweißt. Kanten so bearbeitet damit keine Verletz-
ungsgefahr.
- Halter zum Rohbau (4 Stück je Seite):
- Quadratrohr :
- 50 / 50 *5 mm.
- Schräg angeschnitten zu Wandlaschen.
- Endplatte zum Türrahmenseite :
-120 / 50 * 10 mm.
- Auf Quadratrohrende aufgeschweißt.
- Mit 2 Bohrungen d = 12 mm, zum Verschrauben mit Tür-
rahmen.
- Verschraubung zum Rahmen.
- Gewinde-Senkkopfschraube M12.
- Mit Unterlagsscheibe und Hutmutter.
- Je Halter 2 Verschraubungen.
- Befestigung an Rohbauwand :
- Montagelasche ca. 280 mm lang, Flachstahl 60 / 8 mm.
- Gekantet / angepasst an abgeschrägte Wandecke.
- An abgeschrägt angeschnittenem Quadratrohr ange-
schweißt.
- Mit 2 Bohrungen M 14.
- Mit 2 Dübeln "Fischer FAZ II Plus 12", je Halter an Stahl-
betonwand gedübelt.
- Die Halter sind vorab, vor dem WDVS zu montieren, Gitter-
türkonstruktion nach dem WDVS.
- Alles in Stahl S235-R.
- Alle Befestigungsmittel in Edelstahl, V4A. Gewindeteile von
Dübeln grundsätzlich mit Hutmutterabdeckung.
- Alle Profile mit leicht gerundeter Kanten oder leicht gefast.
- Alle Schweißnähte sind sauber zu verschleifen.
- Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern, an der
Baustelle sind alle Beschädigungen durch den Einbau nach-
zuarbeiten und zu überschleifen.
- Abrechnung komplette Einhausung pauschal nach Stück.
(Unter Rettungsbalkon EG, Ostseite, s.a Schlosserplan Nr. 805
und Grundrisse)
02.0031
Gittertür Zugang unter Rettungsbalkon ***
1,00
Stück
03 Dachterrasse 17.OG ***
03
Dachterrasse 17.OG ***
0 V - Glasgeländer Dachterrasse 17.OG ***
[0]
V - Glasgeländer Dachterrasse 17.OG ***
E
03.0032 Glasgeländer 79 / 55 cm *** Glasgeländerkonstruktion, wie vor beschrieben :
- Länge ca. 0,79 m.
- Höhe ca. 0,55 m.
(Dachterrasse 17.OG. Nord / Ost)
03.0032
Glasgeländer 79 / 55 cm ***
10,00
Stück
03.0033 Glasgeländer 109 / 55 cm *** Glasgeländerkonstruktion, wie vor beschrieben :
- Länge 1,09 m.
- Höhe 0,55 m.
(Dachterrasse 17.OG. Ecke Nord / Ost)
03.0033
Glasgeländer 109 / 55 cm ***
1,00
Stück
03.0034 Zuschlag Winkel Edelstahl *** Zuschlag zu vorigen L- Haltewinkel, für Ausführung in Edelstahl statt verzinkt.
03.0034
Zuschlag Winkel Edelstahl ***
44,00
Stück
0 V - Schachtverzug Dachterrasse 17.OG ***
[0]
V - Schachtverzug Dachterrasse 17.OG ***
E
03.0035 Rahmen *** Rahmen Schachtverzug, wie vor beschrieben.
03.0035
Rahmen ***
7,00
Stück
03.0036 Beplankung *** Beplankung Schachtverzug, wie vor beschrieben.
03.0036
Beplankung ***
8,19
m2
04 Dachterrasse 18.OG ***
04
Dachterrasse 18.OG ***
0 V - Geländerkonstruktion Attikabrüstung ***
[0]
V - Geländerkonstruktion Attikabrüstung ***
E
04.0037 Geländerblech *** Geländerblech, wie vor beschrieben :
- mit Montagelasche innen.
- mit beidseitigem Anschlußwinkel für Attika- / Gesimsblech
und Stoßabdeckung und 4 Blechenden.
(An best. Brüstungsgeländer 18.OG rings um das Gebäude,
auf Dachfläche V / VI )
04.0037
Geländerblech ***
126,742
lfm
04.0038 Zuschlag Eckstöße *** Zuschlag zu vorigem Geländerblech, für :
- Eckstöße verschweißt, wie beschrieben.
04.0038
Zuschlag Eckstöße ***
13,00
Stück
04.0039 Zuschlag Dehnstöße *** Zuschlag zu vorigem Geländerblech, für :
- Dehnstöße. wie beschrieben.
04.0039
Zuschlag Dehnstöße ***
25,00
Stück
04.0040 Zuschlag Handlauf *** Zuschlag zu vorigem Geländerblech, für :
- Handlauf, wie vor beschrieben.
04.0040
Zuschlag Handlauf ***
126,742
lfm
04.0041 Zuschlag Handlauf Edelstahl *** Zuschlag zu vorigem Handlauf, für :
- Ausführung in Edelstahl V2A, geschliffen / gebürstet.
04.0041
Zuschlag Handlauf Edelstahl ***
M
126,742
lfm
0 V - Dachrand / Geländer Dachterrasse 18.OG ***
[0]
V - Dachrand / Geländer Dachterrasse 18.OG ***
E
04.0042 Montagewinkel - kurz *** Montagewinkel - kurz - , wie vor beschrieben.
04.0042
Montagewinkel - kurz ***
3,00
Stück
04.0043 Montagewinkel - lang *** Montagewinkel - lang- , wie vor beschrieben.
04.0043
Montagewinkel - lang ***
5,00
Stück
04.0044 Montagerohr / Schwert *** Montagerohr und Schwert, wie vor beschrieben.
04.0044
Montagerohr / Schwert ***
8,00
Stück
04.0045 Stirnblech / Klemmwinkel *** Stirnblech und Klemmwinkel, wie vor beschrieben.
04.0045
Stirnblech / Klemmwinkel ***
8,652
lfm
04.0046 Zuschlag Stirnblech - Eckstoß *** Zuschlag Stirnblech, wie vor beschrieben :
- Für Eckstoß.
04.0046
Zuschlag Stirnblech - Eckstoß ***
1,00
Stück
04.0047 Zuschlag Stirnblech - Dehnstoß *** Zuschlag Stirnblech, wie vor beschrieben :
- Für Dehnstoß.
04.0047
Zuschlag Stirnblech - Dehnstoß ***
3,00
Stück
04.0048 Geländer *** Geländer, wie vor beschrieben.
04.0048
Geländer ***
7,571
lfm
04.0049 Zuschlag Geländer - Eckstoß *** Zuschlag Geländer, wie vor beschrieben :
- Für Eckstoß.
04.0049
Zuschlag Geländer - Eckstoß ***
1,00
Stück
04.0050 Zuschlag Geländer - Dehnstoß *** Zuschlag Geländer, wie vor beschrieben :
- Für Dehnstoß.
04.0050
Zuschlag Geländer - Dehnstoß ***
3,00
Stück
05 Hanging Chair ***
05
Hanging Chair ***
0 V - Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" ***
[0]
V - Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" ***
E
05.0051 Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge I *** Befestigungskonstruktion "Hanging Chair", Länge I, wie vor be-
schrieben :
- Länge Quadratrohr ca. 29 cm.
(Für Hanging Chair in den Wohnungen 1.OG-15.OG, niedrigere
Abhängung, s.a. Detail 802)
05.0051
Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge I ***
22,00
Stück
05.0052 Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge II *** Befestigungskonstruktion "Hanging Chair", Länge II, wie vor be-
schrieben :
- Länge Quadratrohr ca. 49 cm.
(Für Hanging Chair in den Wohnungen 1.OG-15.OG, hohe
Abhängung s.a. Detail 802)
05.0052
Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge II ***
18,00
Stück
05.0053 Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge III *** Befestigungskonstruktion "Hanging Chair", Länge III, wie vor
beschrieben :
- Länge Quadratrohr ca. 39 cm.
(Für Hanging Chair in den Wo. 1601 / 1602, 16.OG, abgehängte
Decke, s.a. Schlosserplan 802)
05.0053
Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge III ***
2,00
Stück
05.0054 Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge IV *** Befestigungskonstruktion "Hanging Chair", Länge IV, wie vor
beschrieben :
- Länge Quadratrohr ca. 59,5 cm.
(Für Hanging Chair in den Wo. 1652, 16.OG, wo hohe abge-
hängte Decke, s.a. Detail 802)
05.0054
Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge IV ***
1,00
Stück
05.0055 Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge V *** Befestigungskonstruktion "Hanging Chair", Länge V, wie vor
beschrieben :
- Länge Quadratrohr ca. 9,5 cm.
- Jedoch ohne Aussteifungsstege.
(Für Hanging Chair in den Wohnungen 16.OG, niedrige
Abhängung, s.a. Detail 802)
05.0055
Befestigungskonstruktion "Hanging Chair" - Länge V ***
20,00
Stück
06 Sonstiges ***
06
Sonstiges ***
0 V - Fußboden-Abschluß Türöffnungen Aufzüge ***
[0]
V - Fußboden-Abschluß Türöffnungen Aufzüge ***
E
06.0056 Fußboden-Abschlußwinkel 130 / 90 mm *** Fußboden-Abschlußwinkel, wie vor beschrieben.
- Winkel 130 / 90 * 10 mm, Fußbodenhöhe ca. 14 cm.
- Türbreite ca. 1,28 m.
(Aufzüge 1.OG-16-OG, s.a. Detail 602)
06.0056
Fußboden-Abschlußwinkel 130 / 90 mm ***
72,00
Stück
06.0057 Fußboden-Abschlußwinkel 150 / 90 mm *** Fußboden-Abschlußwinkel, wie vor beschrieben.
- Winkel 150 / 100 * 10 mm, Fußbodenhöhe ca. 16 cm.
- Türbreite ca. 1,28 m.
(Aufzüge 17.OG s.a. Detail 602)
06.0057
Fußboden-Abschlußwinkel 150 / 90 mm ***
4,00
Stück
06.0058 Fußboden-Abschlußwinkel 160 / 100 mm *** Fußboden-Abschlußwinkel, wie vor beschrieben.
- Winkel 160 / 100 * 10 mm, Fußbodenhöhe ca. 17 cm.
- Türbreite ca. 1,28 m.
(Aufzüge EG, s.a. Detail 602)
06.0058
Fußboden-Abschlußwinkel 160 / 100 mm ***
4,00
Stück
06.0059 Dachüberstiegsleiter *** Ortsfester System-Dachüberstiegsleiter im 18.OG zu Dach-
fläche über 18.OG, bestehend aus :
- Steigleiter nach DIN 18799-1 an baulichen Anlagen :
- An Stahlbeton-Außenwand montiert.
- Höhe von OK Dachaufbau 18.OG bis Attika = 4,65 m.
- Höhe über Dachkante über 18.OG = 1,25 m
- Somit Gesamtanlagenhöhe 5,80 m.
- Alles in Stahl, feuerverzinkt.
- Leiterbreite 520 mm.
- Wandhalter-Bügel :
- An Rohwand gedübelt mit 500 mm Ausladung
zur Überbrückung des 32 cm starken WDVS.
- Abstand max. 1,90 m.
- Rückenschutz :
- Ab 2,20 m uber Dachbelag bis 1,20 m über Attika.
- Mit Rundschutzbügel und Rückenschutzstreben.
- Mit verbreitertem Ausstiegetritt zum Dach.
- Mit Übergangsrahmen, rechst / links, 90 cm lang.
- Mit Geländerweiterführung je Seite 2,00 m auf die
Dachfläche, einschl. aller Aufstellplatten.
- Mit allen Befestigungsteilen, Haltern und Verschraub-
ungen, Dübeln und Bohrungen in Beton.
- Komplett mit Montage.
- Die Wandhalter sind vorab, vor den WDVS-Arbeiten
zu montieren. Die Anlage selbst nach Fertigstellung
WDVS.
- Fabr. : "Krause Steigtechnik"
oder gleichwertig : ..............................
(Dachüberstiegsleiter 18.OG auf Südseite, Dachfläche
nur für Hausmeister zugänglich)
06.0059
Dachüberstiegsleiter ***
1,00
psch
06.0060 Eckschutz Aufzüge *** Eck-Stoßschutz an Aufzugstüren bestehend aus :
- Edelstahl - Eckschutzprofil /-winkel. ca. 40 / 40 mm, d = 2 mm.
- Länge 2,10 m, auf Putzecke satt aufgeklebt.
- Alle Kanten gefast, Oberfläche fein gebürstet.
(Aufzüge in allen Geschossen an allen Türen)
06.0060
Eckschutz Aufzüge ***
152,00
Stück
06.0061 Rahmen - Lichtschacht *** Stahl-Rahmenkonstruktion mit Lichtschachtrost bestehend aus :
- Rahmen aus L-Winkel :
- Stahlprofil 160 / 100 mm.
- Innenmaß ca. 236 / 860 cm.
- Ecken dicht verschweißt.
- Im Auflageschenkel mit Bohrungen,d = 14 mm, a = 40 cm,
- zum Verdübeln auf Rohdecke.
- Dübel "Fischer FAZ II Plusl M 12" auf Rohdecke verdübelt.
- Oben im stehenden Winkelschenkel Bohrungen, d = 8 mm,
- a = 30 cm für die bauseitige Montage von Klemmleisten des
Dachabdichters.
- Innen im Rahmen eingeschweißte durchgehende Randauf-
lager :
- Flachstahl 80 / 5 mm.
- Durchgehend verschweißt auch in Ecken.
- Innen mittig in Rahmenlänge, eingeschweißtem zusätzlichem
Auflager am Roststoß:
- T- Profil 50/ 50 * 5 mm.
- An Enden Ausgeklinkt zum Flachstahl. OK T-Profil und OK Flachstahl müssen gleich hoch sein,
- Gitterroste 2 Stück:
- Größe je ca. 1170 / 850 mm, d = 40 mm, begehbar.
- Maschenweite30 / 10 mm.
- Mit Einfassrahmen / zarge.
- Rutschhemmend R 12, oben durch Ausnehmungen der
Trag-/ Füllstäbe.
- Feuerverzinkt.
- Mit 6 Sicherungsketten zum Einhaken in Roststab und an
Deckenstirnseite angedübelt.
- Alles in Stahl S235-JR.
- Alle Schweißnähte durchgehend voll geschweißt.
- Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt zu liefern.
(Im EG, auf Decke über UG, Achse P-Q / 4, s.a. Detail 560)
06.0061
Rahmen - Lichtschacht ***
1,00
Stück
0 V - Gitter Zuluftöffnung Tiefgarage ***
[0]
V - Gitter Zuluftöffnung Tiefgarage ***
E
06.0062 Gitter Zuluftöffnung 1,30 / 1,30 m *** Gitter Zuluftöffnung, wie vor beschrieben :
- Rohbaugröße 1,30 / 1,30 m.
06.0062
Gitter Zuluftöffnung 1,30 / 1,30 m ***
4,00
Stück
07 Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
07
Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
07.0063 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
07.0063
Vorarbeiter ***
M
10,00
Std
07.0064 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
07.0064
Facharbeiter ***
M
10,00
Std
07.0065 Helfer *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
07.0065
Helfer ***
M
10,00
Std
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.