Los 1 - Trockenbauarbeiten
WE-Ausbau Reineckerstr. 7, DG
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 2) 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 2) 3. Hinweise zur Terminplanung (Seite 2) 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 6) 5. Allg. Baukurzbeschreibung (ab Seite 3) 6. Allg. Vorbemerkungen zum LV (ab Seite 7) 7. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 16) 8. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 10. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 1) 3. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 4. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 5.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 6. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 7. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 8. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 9. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 11. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 7-12, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 5,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,2 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft -keine- Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung R 7  = Reineckerstraße 7 b) Bezeichnung der Geschosse KG - Kellergeschoss EG - Erdgeschoss  (1. Wohngeschoss) 1. OG - 1. Obergeschoss (2. Wohngeschoss) 2. OG - 2. Obergeschoss (3. Wohngeschoss) 3. OG - 3. Obergeschoss (4. Wohngeschoss) DG            Dachgeschoss    (5. Wohngeschoss) c)  Die Bezeichnung linke bzw. rechte WE ist grundsätzlich von der      Hauseingangsseite in Richtung nächstes Obergeschoss zu betrachten. Hinweise zur Terminplanung Siehe Bauablaufplan vom 20.08.2026 Baubeginn 19.10.2026 Bauende    18.12.2026 Allgemeine Baukurzbeschreibung Gebäude: Das Mehrfamilienhaus Reineckerstraße 7 ist Bestandteil einer Reihe von 4 Gebäuden Reineckerstraße 7-13 Baujahr ca. 1955, Sanierung nach 1990. Die Wohnungen sind, außer der auszubauenden DG-Wohnung bewohnt. Erschließung: Eine Zufahrt  von der Reineckerstraße über eine offene Durchfahrt zwischen Reineckerstraße 13 und 15 zu den rückwärtigen Hauseingängen gibt es nicht. Erfolgte Maßnahmen in 2023: Erneuerung der Dachdeckung der Häuser Reineckerstraße 7 und 9. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden die tragende Dachkonstruktion R 7 + 9 erneuert. Weiterhin erfolgten lt. Statik erforderliche Maßnahmen zur Ertüchtigung der inneren Dachkonstruktion der Reineckerstraße 7. Diese wurden nach der Entkernung von der Dachinnenseite des Dachraums ausgeführt. Wohnung im Dachgeschoss R 9 ist bewohnt. Trockenbauarbeiten in 2023 Trockenbauarbeiten zur Ausbildung der Hüllfläche der neu auszubauenden Dachgeschosswohnung im Bereich der Dachschrägen, der Kehlbalkendecke, der Abseitenwände, der innenseitigen Dämmung der Giebelwand, Innenverkleidung der Außenwand zur Dachterrasse, Ertüchtigung der Wohnungstrennwand F60 zu R 9, Ausbildung der Hüllfläche im Bereich der Tonnengaube, Leibungsverkleidung der Dachflächenfenster. Trockenbauarbeiten zur Brandschutzertüchtigung in R 7+9: Ersatz der Trennwände zum Treppenhaus als El 60+m, Einbau einer freitragenden Brandschutzdecke F60 allein von unten und von oben. Im Bereich der zu ersetzenden Trennwand zum Treppenhaus befand sich in der R 7 die Verteilung der   Wohnungsinstallation, die Wechselsprechanlage, Lichtschalter und Steckdosen. Diese Teile waren zu sichern, um in der Umbauzeit weiter funktionsfähig zu sein. Nach Errichtung der neuen Wand erfolgt der fachgerechte Wiedereinbau. Eine Luftdichtheitsprüfung (R 7) wurde nach dem vollständigen Aufbringen der luftdichten Ebene (diffusionsoffene Dampfbremsfolie sowie Holzfaserplatte FunderPlan) und dem Einbringen der Installationsöffnungen und Durchdringungen sowie vor  Anbringen der zweiten Lage GK-Platten fachgerecht durchgeführt, um Leckagen orten und beseitigen zu können. Geplante Leistungen zum Wohnungsausbau DG R7, 2-Raum WE Trockenbauarbeiten Montage von Trennwänden d=100 und 200 mm GK-Verkleidung von Vorwandmontagen nichttragende innere Vorsatzschalen Ständerwandverstärkung Fußbodenaufbau: Trockenestrichlegung auf 10 cm Mineralfaserdämmumg, 1 cm Holzfaserdämmplatte und 2,3 cm Trockenestrichplatte. Höhe des neuen Fußbodenaufbaus ca. 14 cm. Malerarbeiten auf Trockenbauwänden gespachtelt (Q2) Grundierung, Malervlies u. Farbabstrich  Dispersionsfarbe, weiß Fliesenlegerarbeiten Bodenfliesen  Bad: keramische, mittelformatige Fliesen (z.B. 30x30cm; 40x40cm; 30x60cm), R9, kalibriert, matt Wandfliesen  Bad: keramische mittelformatige Fliesen (z.B. 30x30cm; 40x40cm; 30x60cm), glasiert, kalibriert,    nach Vorgabe AG, i.d.R. 1,50 m über Sockelfliese    im Spritzwasserbereich raumhoch Bodenbelagsarbeiten Universalgrundierung Vollflächiges Spachteln und Nivellieren 1-5 mm Elastischer CV-Bodenbelag Sockelleiste aus PVC hart, als Kernsockelleiste Ersteinpflege Bodenbelag Tischlerarbeiten 2 Innentüren  Türelement liefern und einbauen in neue Trockenbauwände    Innentür, komplett mit Holzzarge    Oberflächen Melaminharz-Beschichtung (CPL) 1 Ganzglastür  komplett mit Holzzarge, Decora, Türdrücker Elekrtoinstallation Komplette Neuinstallation in der Leerwohnung im DG. Die Leistungen gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung beginnen innerhalb des Wohnbereiches der Leer-WE mit dem Stromkreisverteiler. Heizungsanlage: Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über das Fernwärmenetz der Stadt Chemnitz. Für die Beheizung der Wohnung werden alle Räume mit Heizkörpern incl. Vor- und Rücklaufleitungen ausgestattet. Im Bad wird ein Badheizkörper installiert. Sanitäranlage: Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die sanitärtechnische Ausstattung der Wohnung bestehend aus den Rohrleitungsinstallationen für Trinkwasser warm und kalt, Schmutzwasser. Sanitärausstattungen: - Badewanne Stahl (emaliert) - flache Duschwanne Stahl (emaliert) inklusive Duschabtrennung und Armaturen - spülrandloses WC incl. Deckel mit Absenkautomatik - Waschtisch inklusive Armaturen - Küchenspülenanschluß inklusive Armaturen - Anschluß Geschirrspüler - Waschmaschinenanschluß Örtliche Gegebenheiten Der Transport aller Materialien und Werkzeuge muß über  das Treppenhaus erfolgen. Eine Zufahrt zur Haustür an der Gebäuderückseite ist nicht vorhanden. Zur Materialanlieferung kann die offene Durchfahrt giebelseitig zwischen Reineckerstraße 13 und 15 in Teilen und zeitlich begrenzt genutzt werden. Straßenseitig gibt es keine Aufstellfläche für Hubfahrzeuge bzw. Parkfläche für Lastkraftwagen zur Materialanlieferungen. Bei einer (Teil-) Sperrung und Inanspruchnahme öffentlicher Flächen (Fußweg, Straße) sind entsprechende Genehmigungen zu beantragen/ einzuholen sowie daraus resultierende Auflagen zu beachten. Sämtliche Kosten bzw. Aufwendungen die in o.g. Zusammenhang entstehen bzw. notwendig werden, sind, sofern nicht separat ausgeschrieben, im Titel "Baustelleneinrichtung" in der Position "Baustelle einrichten und räumen " einzukalkulieren. Angaben zur Baustellenbesetzung Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen Arbeitsmitteln in der Lage sind, die geforderten Arbeiten im Zeitraum der vorgesehenen Terminplanung (sh. Deckblatt und Hinweise zur Terminplanung auf S. 3) zu realisieren. Vorgesehene Baustellenbesetzung:  ............. Arbeitskräfte Ort, Datum ............,     .......... Firmenstempel, Unterschrift Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten, welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest oder ist von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, hat er diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 14 Tage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang -  mit Angabe der Firmenbezeichung -  Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. In alle Einheitspreise ist Schichtarbeit einzubeziehen. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen, die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Der AN hat mit dem AG und den parallel tätigen Firmen Absprachen hinsichtlich gleichzeitig laufender Arbeiten, die zu gegenseitigen Behinde- rungen führen können bzw. als Vorarbeiten zu erbringen sind , vorzunehmen. Der Bieter hat sämtliche Aufwendungen für eventuelle gegenseitige Behinderungen auf der Baustelle durch gleichzeitig laufende Arbeiten mehrerer Auftragnehmer in die EP einzukalkulieren. Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für evtl. Rettungsfahrzeuge während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten im Gebäude, Treppenhaus, Keller, etc. und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber estellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber WE = Wohnungseinheit EP = Einheitspreis LV = Leistungsverzeichnis o.ä. = oder ähnlich (e) u.a. = und andere (s) ggf. = gegebenenfalls i.d.R. = in der Regel u.U. = unter Umständen evtl. = eventuell bzw. = beziehungsweise z.B. = zum Beispiel usw. = und so weiter usf. = und so fort inkl. = inklusive etc. = et cetera dgl. = dergleichen d.h. = das heißt bzgl. = bezüglich einschl. = einschließlich BA = Bauabschnitt
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
Allg. Hinweise Trockenbauarbeiten 1. Allgemeines und Geltungsbereich Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. 2. Stoffe und Bauteile Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten. Soweit in der Leistungs-beschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. 3. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Dies gilt insbesondere für Unterkonstruktionen, Schienen und Profile. 4. Ausführungshinweise Allgemeines Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen    Einbau erforderlich sind. Unterdecken Unterdecken sind anhand eines Verlegeplanes zu verlegen. Dabei sind alle Einbauteile, wie z.B. Leuchten, Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die Rohrführungspläne zu berücksichtigen. Ungeklärte Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem Auftraggeber abzusprechen. Anschlüsse Decke-Wand/Stütze Anschlüsse der Decken an Wänden und Stützen sind so auszubilden, dass alle an die Unterdecke gestellten Forderungen erhalten bleiben. Dehnungsfugen an Wänden Sofern nicht anders beschrieben sind Dehnungsfugen im Abstand von </= 15 m anzuordnen. Doppelböden Das fertig gestellte Doppelbodensystem muss mindestens der vom Bundesverband Systemboden herausgegebenen Sicherheitsrichtlinie für Doppel-böden entsprechen. Doppelbodenstützen müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Vor der Ausführung der Arbeiten sind die geforderten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohfußbodens durch den Auftragnehmer zu prüfen. Fußböden Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen im Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen. Unterböden sind prinzipiell mit Fugenversatz zu verlegen. Alle Stöße, auch bei Nut- und Federverbindungen, sind, sofern im LV nicht anders beschrieben, mit geeignetem Kleber zu verkleben. Bei Verlegung auf Trockenschüttungen sind in Türbereichen oder bei Anschlüssen an massiven Bauteilen geeignete Maßnahmen zur Unterfangung vorzunehmen. Wärmedämmarbeiten Beim Ein- und Ausbau von Mineralfaserdämmstoffen ist für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Dämmstoffe im Dachgeschoss müssen konvektionsdicht eingebaut werden. Die Fugen, Fußpunkte und Knickpunkte sind mit selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern abzukleben, falls nicht die Art oder Form des Dämmstoffes die Luftdichtigkeit gewährleistet. Schleifarbeiten im Trockenverfahren Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen. Hinweise zu Befestigungen Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben. Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer verwendet werden. Dampfsperren sind grundsätzlich zu verkleben. Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen. 5. Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18340 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Einrichtung und Räumung der Baustelle (falls nicht separat ausgeschrieben). Abschleifen von Spachtelgraten. Lüften der Räume und Staubsaugen während und nach dem Ein- und Ausbau von Mineralfasererzeugnissen. Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind, wie z.B. Auslegen von Folien o.ä. zum Schutz der Fußböden, etc. sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung. Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe. Wärme, Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung   gestellt.
Allg. Hinweise Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung Trockenbauarbeiten Kurzbeschreibung  Los 1 - Trockenbau- u. Trockenestricharbeiten Vorbereitung: Einrichten und Räumen der Baustelle für Gewerk      Trockenbauarbeiten DG:  Nichttragende Trennwände ohne Brandschutzanforderungen   d=200, 100 mm   mit beidseitiger doppelter Beplankung,   Q2 Verspachtelung, streich- und tapezierfertig.   In Bädern feuchtraumgeignet,   Vorwandinstallationen,   Vorsatzschalen 1-seitig freistehend,   Ständerwandverstärkung für Hängeschränke   Entsorgung lose verlegter Bodendämmplatten   Untergrundvorbereitung und Trockenstrichverlegung im DG Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf unter Berücksichtigung zu erbringender Vorleistungen durch die Gewerke HLS und Elektroinstallation. Zu erwartende Unterbrechungen, erforderlich werdende Wechsel von Arbeitsplätzen sowie zusätzliche Baustellenan- und abfahrten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hausbewohner sind vom AN  per allgemeinem Aushang an der Hauseingangstür über alle relevanten Einschränkungen (erheblich lärmintensive  Arbeiten oder Zuwegungseinschränkungen bei Anlieferung, Kranarbeiten, etc., o. Ä.) zu informieren.
Kurzbeschreibung Trockenbauarbeiten
1 Trockenbauarbeiten
1
Trockenbauarbeiten
1.1 Allgemeine Baustelleneinrichtung/ Sicherung
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Allgemeine Baustelleneinrichtung/ Sicherung
1.2 Baustelleneinrichtung
1.2
Baustelleneinrichtung
1.3 Innenwände Dachgeschoss
1.3
Innenwände Dachgeschoss
2 Trockenestricharbeiten
2
Trockenestricharbeiten
2.1 Untergrundvorbereitung Trockenestrich
2.1
Untergrundvorbereitung Trockenestrich
2.2 Trockenestrich Dachgeschossausbau
2.2
Trockenestrich Dachgeschossausbau
2.3 Stundenlohnarbeiten
2.3
Stundenlohnarbeiten