Gerüstbau
Wasserwerk Beesen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst die notwendigen Umbauarbeiten für das neue Rohwasserpumpwerk. Die Leistung umfasst die Herstellung einer neuen Dachhaut auf der bestehenden Tragkonstruktion (Beton-Dachkassettenplatten), einschließlich erforderlicher Klempnerarbeiten und Aufbauteile des Daches. Sie umfaßt ebenfalls die  Stellung eines Fassadengerüstes mit Dachfang sowie den der Baumaßnahme vorausgehenden Abbruch. bzw. die Rückbauarbeiten der bestehenden Dachhaut nebst Einbauteilen: 1. Liefern, Aufbauen und nach Ende der Bauzeit wieder Abbauen und Abtransportieren  eines Fassadengerüstes mit Dachfang, einschließlich Vorhaltung für die Bauzeit. Die Bauzeit beinhaltet -und zwar optional- auch eine Gebrauchsüberlassung für den anschließenden Ausführungszeitraum der Fassadenarbeiten (Vorhangfassade). 2. Abbruch und rückstandslose Entsorgung der bestehenden Dachhaut gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich erforderlicher Beprobung des Abbruchgutes und dessen Vorhaltung bis zur Probennahme bzw. bis zum Abtransport in Containern. Entsorgung des Abbruchgutes unter Nachweis der Entsorgungswege durch zertifizierte Transportfirma. 3. Herstellung der neuen Dachhaut als gedämmte Aluminium-Stehfalzkonstruktion einschließlich Entwässerungsanlagen,  erforderlicher Dachöffnungen; Geländer- und Leiterkonstruktionen sowie Auf- und Einbauteile. Ausdrücklicher Hinweis: Die Arbeiten finden auf einem Dach statt, welches aus Stahlbeton-Kassettenplatten besteht. Der Spiegel dieser Platten besteht lediglich aus einer Dicke von ca. 4 cm, ist jedoch gemäß der damaligen Herstellungsweise mattenbewehrt, deren Maschenweite ca. 30 cm beträgt. Eine Durchsturzgefahr ist daher theoretisch nicht gegeben, gleichwohl ist sicherzustellen, dass bei allen Baumaßnahmen, vor allem bei Personen-, Geräteverkehr und Materialtransport eine zulässige Belastung von 80 kg /qm nicht überschritten und der Eintrag von Punktlasten vermieden wird. Weiterhin sind für die Arbeiten auf dem Dach lastverteilende, konstruktive Maßnahmen vorzusehen (etwa temporäre Bohlen- und /oder Plattenbeläge), deren Breite deine Dachkassettenbreite mindestens überschreitet (ca. 1,80 m). Daher hat durch den Auftragnehmer im Vorfeld der eigentlichen Ausführung der Arbeiten eine Gefahrenbeurteilung zu erfolgen, die durch eine sachkundige und zertifizierte Person prüfbar erstellt wird und dem AG /der Bauüberwachung rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen ist.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 202 - Grundrisse Plan W 204 - Dachaufsicht Plan W 210 - Schnitt A-A Plan W 214 - Schnitt 1-1, 2-2 Plan W 230 - Details Plan E 210 - Grundrisse Erdung/ Blitzschutz Plan E 211 - Dachaufsicht Erdung/ Blitzschutz Plan E 212 - Schnitte Erdung/ Blitzschutz Plan E 213 - Ansichten Nord, Süd Erdung/ Blitzschutz Plan E 214 - Ansichten Ost, West Erdung/ Blitzschutz
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtlichen Grundlagen Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18360 Metallbauarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18339 Klempnerarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18451 Gerüstbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 18531 Abdichtung von Dächern DIN 508-2 Dach- und Wandbekleidungselemente aus Aluminium DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 612 Dachrinnen und Regenrohre aus Metallblech DIN 1873 Lichtkuppeln aus Kunststoff DIN 1110 Abdichtungsarbeiten DIN 4108 Anforderungen an Wärmedämmstoffen DIN 13162 Produkte aus Mineralwolle DIN 18202 Ebenheitstoleranz 2.4 Weitere technische Regeln Flachdachrichtlinien (Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk) Herstellervorschriften für das angebotene Flachbelagssystem Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks Technische Regeln für Gefahrenstoffe, insbesondere TRGS 102; 400; 500; 551 (Teer) Die genannten Technischen Regeln für Gefahrenstoffe stehen nicht im Widerspruch zu der neuen Gefahrenverordnung vom 23.12.2004. 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG); insbesondere BGR 807 Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtlichen Grundlagen
Hinweis: STLB-Bau Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
Hinweis: Fabrikate Für die nachgenannten Dacharbeiten wurden in der Planungs- und Bemessungsphase die Fabrikate der Fa. BEMO vorgesehen. Sämtliche Ausführungen und Anschlussdetails sind einzuhalten.
Hinweis: Fabrikate
Auszug Untersuchungsergebnisse Schadstoffgutachten Die Ausschlüsse der Flachdächer von den Gebäuden mit den Nummern 5, 6, 7, 8 und 10 zeigen jeweils einen vergleichbaren Profilaufbau. Auf Porenbetonplatten sind jeweils ca. 4 bis 10 mm mächtige Dachbahnen-Verbundmaterialien (mit Alu-Lage) verklebt. Darüber ist jeweils eine Dämmung aus Styropor verklebt (Mächtigkeit ca. 50 bis 80 mm). Auf der Styropordämmung ist jeweils ein weiterer Dachbahnenverbund verklebt (Mächtigkeit ca. 9 bis 12 mm). Der Gesamtaufbau der Flachdachdämmungen ist an den Probeöffnungen DP-01 bis DP-05 zwischen 67 bis 100 mm mächtig. In den untersuchten Styropordämmungen wurden HBCD-Gehalte zwischen 7.300mg/kg bis > 10.000 mg/kg ermittelt. In den oberen und in den unteren Dachbahnenlagen wurden unkritische PAK-Gehalte bis max. 23,3 mg/kg nachgewiesen. In sämtlichen unteren Dachbahnen sowie in den oberen Dachbahnenlagen von den Dächern der Gebäude 6, 7 ,8 und 10 wurde kein Asbest nachgewiesen. Für die vorgesehenen Rückbau- bzw. Umbaumaßnahmen sind insbesondere unter abfallrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten folgende Gegebenheiten zu beachten: Die Deckenverkleidungsplatten im Flur des Gebäudes 04-Werkstattgebäude wurden den Untersuchungsergebnissen zufolge aus alter KMF hergestellt (Probe BS21; KI-Wert: -7,2). Die Materialien sind dementsprechend in die Kategorie K1B nach TRGS 905 einzustufen. Für den Rückbau und den Umgang mit den Platten sind die Vorgaben der TRGS 521 zu beachten. Beim Rückbau der Decken Verkleidung fallen Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften an. Für diese Abfälle besteht i. d. R. ein Andienungszwang. Anhand der jeweils mit > 10.000 mg/kg ermittelten HBCD-Gehalte im Styropor bzw. in den untersuchten Dämmstoffproben Probe DP-01-2 (Dachaufbau Gebäude 08-Ozonanlage) sowie Probe DP 02-2 (Dachaufbau Zugangsgebäude 05-Wasserbehälter) ist aktuell nicht ersichtlich, ob es sich bei den Fraktionen um Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften handelt. Das Gefährlichkeitskriterium liegt bei 30.000 mg/kg. Einfluss auf den Arbeitsschutz beim Umgang mit dem Material haben die Ergebnisse jedoch nicht.
Auszug Untersuchungsergebnisse Schadstoffgutachten
Umgang und Arbeiten mit Abbruchmaterial Lagerung und Abfuhr des Abbruchmaterials Zur Zwischenlagerung ist das Abbruchmaterial, Baustellenabfall, Sperrgut, direkt in die hierfür vorgesehenen Entsorgungscontainer unter Einhaltung der für die jeweilige Abbruchmaterialspezifikation vorzusehende Sortierung i.V.m. den gültigen und einzuhaltenden Entsorgungsvorschriften (geschlossene Container) zu verbringen. Haufwerke auf dem Gelände (nur zulässig für ungefährlichen Abfall) dürfen nur nach Abstimmung und Genehmigung durch den AG erfolgen. Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Abfuhr der Container ist eine Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen. Abbruchmaterial, Abfall, Bauschutt und Verpackungsmaterial sind nur auf zugelassene Abfallbehandlungsanlagen/ Deponien abzufahren. Alle Entsorgungsnachweis sind dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Es ist das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz der gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung. Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden. (§§7, 8, 15 KrWG) Der auf der Baustelle anfallende Abbruch/ Abfall ist je Abfallschlüsselnummer getrennt in Container gesichert zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur gewichen werden, wenn der AG in einer entsprechenden Position festlegt, dass die Entsorgung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle über eine Abfallsortieranlage erfolgen hat. Anfallendes Abbruchmaterial ist nach den Vorgaben des Leitfadens zur Probeentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau in Anlehnung an die PN 98 zu beproben und nach der LAGA M 20 zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse des Schadstoffkatasters sind bei Separierung und Entsorgung zwingend zu beachten. Durch den AN ist mit Angebotsabgabe ein Entsorgungskonzept für die im LV angeführten Abfälle abzugeben. Die Zulässigkeit der Entsorgungswege ist mit Grundlage der Vergabe. Gefüllte Container sind nach Freigabe durch die örtliche Bauleitung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen des Baugrundstückes bzw. in Abstimmung mir der Bauleitung erfolgen. Grundsätzlich sind in die Abbuchposition einzukalkulieren: aufschütten der Haufwerke Transport des Abbruches bzw. der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche das Separieren des Abbruches/ Abfalls befüllen der bereitstehenden Entsorgungscontainer Die Entsorgungskosten werden bei einem Einzelentsorungsnachweis für gefährlichen Abfall bzw. nach Festlegung für den Z2-Boden/ Bauschutt- zur Beseitigung bzw. zur Verwertung vom AG an den Deponiebetreiber bzw. an die Verwertungsanlage gezahlt. Die Entsorgungsgebühren der Sonderabfallgesellschaft Sachsen-Anhalt werden ebenfalls vom AG direkt übernommen. Bei allen weiteren Entsorgungs- bzw. Verwertungsverfahren sind die Annahmegebühren in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/ Beseitigung ist dem AG bzw. seine Bauüberwachung unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten. Grundlage für die Abrechnung bildet die ordnungsgemäße ausgefüllten Nachweisbelege, das Aufmaß und die Belege der Annahmestelle über die erfolgte Verwertung/ Beseitigung (Wiegekarten und Eintrag der Annahmestelle auf dem Übernahmeschein/ Begleitschein). Die Übernahmescheine in Papierform sind durch den AN bereitzustellen bzw. in elektronischen Verfahren dem AG zu übermitteln. Sollte der AN den Abfall in eigener Zuständigkeit verwerten wollen, so hat er auf den Übernahmescheinen als Entsorger zu zeichnen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der AN die ordnungsgemäße Entsorgung. Umgang mit dem Abbruchmaterial In der Abhängigkeit von den bei der Durchführung der Baumaßnahme anfallenden Abbruch bzw. Abfallarten sind folgende Hinweise zu beachten: Abbruchmaterial zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Verwertung ist immer einer entsprechenden Anlage zuzuführen. Abbruchmaterial, das nicht verwertet werden kann, ist eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Die Vorschriften/ Hinweise zur Entsorgung von gefährlichem Abbruchmaterial, die bei Baumaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt anfallen sind zwingend beachten. Ein Entsorgungsnachweis im Sinne der Verordnung über Verwertung und Beseitigungsnachweis ist für die Entsorgung von nicht gefährlichem Abbruchmaterial nicht erforderlich. Als Beleg über die Abfuhr und die Annahme des Abbruchmaterials ist das Übernahmescheinformular in Papierform zu verwenden, auszufüllen und vor Abfahrt durch die örtliche Bauleitung gegenzeichnen zu lassen. Auf dem Übernahmeschein ist die Abbruchanfallstelle (Ort der Baustelle) zu vermerken. Das gültige Sachsen-Anhalter Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung anzuwenden. Für den Transport des Abbruchmaterials ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichem Abbruchmaterial oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung. Die Fahrzeuge sind während des Transportes von gefährlichen Abfällen auf öffentlichen Straßen mit der Warntafel "A" zu kennzeichnen. Grundlage des Nachweisverfahrens bildet die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) vom 20.10.2006, in Kraft gesetzt am 01.02.2007. Ab dem 01.04.2010 ist das elektronische Nachweiseverfahren bei den gefährlichen Abfällen anzuwenden. Bei einer Entsorgung des gefährlichen Abbruchmaterials über einen Sammelentsorgungsnachweis ist der Übernahmeschein in Papierform zu verwenden. Der Einsammler hat eine Kopie des dazugehörigen Begleitscheins aus dem elektronischen Register bei der Abrechnung zu übergeben. Das gültige Brandenburger Landesabfallrecht ist bei der Entsorgung zugrunde zu legen. Auf staubarmes Arbeiten bei allen Abbruchprozessen gemäß BGI 5047 ist zu achten. Mineralische Abbruchmaterialien sind am Anfallort zu Beprobung bzw. Sichtabnahme in Container bzw. in gesichert gelagerten Haufwerken zwischenzulagern.
Umgang und Arbeiten mit Abbruchmaterial
2 Rohwasserpumpwerk
2
Rohwasserpumpwerk
2. 1 Gerüststellung
2. 1
Gerüststellung
3 Sandfiltration
3
Sandfiltration
3. 1 Gerüststellung
3. 1
Gerüststellung
4 UF / AK / CaCO3
4
UF / AK / CaCO3
4. 1 Gerüststellung
4. 1
Gerüststellung
5 Umkehrosmose
5
Umkehrosmose
5. 1 Gerüststellung
5. 1
Gerüststellung
6 Reinwasserbehälter
6
Reinwasserbehälter
6. 1 Gerüststellung
6. 1
Gerüststellung
8 Innengerüste
8
Innengerüste
8. 1 Innengerüst Rohwasserpumpwerk
8. 1
Innengerüst Rohwasserpumpwerk
8. 2 Innengerüstarbeiten Sandfiltration
8. 2
Innengerüstarbeiten Sandfiltration
8. 3 Innengerüstarbeiten UF / AK / Ca CO3
8. 3
Innengerüstarbeiten UF / AK / Ca CO3
8. 4 Innengerüstarbeiten Umkehrosmose
8. 4
Innengerüstarbeiten Umkehrosmose
8. 5 Innengerüstarbeiten Reinwasserbehälter
8. 5
Innengerüstarbeiten Reinwasserbehälter
8. 6 Innengerüstarbeiten Spülwasserbehandlung
8. 6
Innengerüstarbeiten Spülwasserbehandlung