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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Allgemeines
1
Allgemeines
1. 1 Baustelleneinrichtung / Bauvorbereitung
/ Dokumentation
1. 1
Baustelleneinrichtung / Bauvorbereitung
/ Dokumentation
1. 3 Verrechnungssätze / Stundenlohnarbeiten
1. 3
Verrechnungssätze / Stundenlohnarbeiten
2 Rohwasserpumpwerk
2
Rohwasserpumpwerk
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst die notwendigen Umbauarbeiten für das
neue Rohwasserpumpwerk.
Die Leistung umfasst die Herstellung von
Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den
rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen,
einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B.
Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen),
Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der
konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie
das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und
Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein
Bodenflächennivellement durchzuführen und zu
dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten
festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem
AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind
Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche
für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ
abzustimmen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen
sind und dass Einrichtungsgegenstände und
Installationen vor Verschmutzung geschützt werden.
Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen
mit einzukalkulieren.
Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem
Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der
Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden
nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen.
Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A
3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen
Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem
AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften
Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche
VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist.
Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner
300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich)
vorgegeben.
Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert
mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige
Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller
Art.
Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der
Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
- Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen
- Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren
gesundheitliche Wirkung noch unklar ist.
- Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine
krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden
Bestandteile enthalten.
- Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche
Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle
sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 202 - Grundrisse
Plan W 204 - Dachaufsicht
Plan W 209 - Estrichfugen
Plan W 210 - Schnitt A-A
Plan W 214 - Schnitt 1-1, 2-2
Plan W 230 - Details
Plan W 235 - Gitterroste
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 206 Eigenschaften von Beton
DIN 1045 Beton
DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche
DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig
DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen
DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten
DIN 16165 Rutschhemmung
2.4 Weitere technische Regeln
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB)
DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG)
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und
Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu
kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die
gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch
einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der
Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
2. 1 Vorbereitende Maßnahmen
2. 1
Vorbereitende Maßnahmen
2. 2 Abdichtungsarbeiten
2. 2
Abdichtungsarbeiten
2. 3 Dämmarbeiten
2. 3
Dämmarbeiten
2. 4 Beton-/ Estricharbeiten
2. 4
Beton-/ Estricharbeiten
2. 6 Sonstiges
2. 6
Sonstiges
2. 7 Dokumentation
2. 7
Dokumentation
3 Sandfiltration
3
Sandfiltration
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst Arbeiten an der ehemaligen
Mehrschichtfilteranlage, welche für den Umbau des
Gebäudes zur Sandfiltrationsanlage notwendig werden.
Die Leistung umfasst die Herstellung von
Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den
rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen,
einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B.
Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen),
Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der
konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie
das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und
Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein
Bodenflächennivellement durchzuführen und zu
dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten
festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem
AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind
Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche
für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ
abzustimmen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen
sind und dass Einrichtungsgegenstände und
Installationen vor Verschmutzung geschützt werden.
Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen
mit einzukalkulieren.
Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem
Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der
Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden
nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen.
Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A
3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen
Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem
AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften
Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche
VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist.
Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner
300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich)
vorgegeben.
Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert
mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige
Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller
Art.
Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der
Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
- Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen
- Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren
gesundheitliche Wirkung noch unklar ist.
- Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine
krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden
Bestandteile enthalten.
- Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche
Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle
sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 302 - UG Teil A
Plan W 303 - UG Teil B
Plan W 304 - EG Teil A
Plan W 305 - EG Teil B
Plan W 306 - OG Teil A
Plan W 307 - OG Teil B
Plan W 308 - Dachaufsicht
Plan W 309 - Estrichfugen
Plan W 310 - Schnitt A-A Teil A
Plan W 311 - Schnitt A-A Teil B
Plan W 314 - Schnitt 1-1, 2-2
Plan W 320 - Ansicht Nord
Plan W 321 - Ansicht Süd
Plan W 322 - Ansichten Ost West
Plan W 330 - Details Dach
Plan W 331 - Details
Plan W 334 - Gitterroste 1
Plan W 335 - Gitterroste 2
Plan W 336 - Gitterroste 3
Plan W 337 - Gitterrosttreppen und Geländer
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 206 Eigenschaften von Beton
DIN 1045 Beton
DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche
DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig
DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen
DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten
DIN 16165 Rutschhemmung
2.4 Weitere technische Regeln
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB)
DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG)
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und
Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu
kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die
gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch
einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der
Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
3. 1 Vorbereitenden Maßnahmen
3. 1
Vorbereitenden Maßnahmen
3. 2 Abdichtungsarbeiten
3. 2
Abdichtungsarbeiten
3. 3 Dämmarbeiten
3. 3
Dämmarbeiten
3. 4 Beton-/ Estricharbeiten
3. 4
Beton-/ Estricharbeiten
3. 6 Sonstiges
3. 6
Sonstiges
3. 7 Dokumentation
3. 7
Dokumentation
4 UF / AK / CaCO3
4
UF / AK / CaCO3
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst Arbeiten an der ehemaligen
Aktivfilterhalle, welche für den Umbau des Gebäudes zur
UF/ AK/ CaCO3 notwendig werden.
Die Leistung umfasst die Herstellung von
Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den
rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen,
einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B.
Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen),
Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der
konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie
das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und
Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein
Bodenflächennivellement durchzuführen und zu
dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten
festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem
AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind
Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche
für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ
abzustimmen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen
sind und dass Einrichtungsgegenstände und
Installationen vor Verschmutzung geschützt werden.
Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen
mit einzukalkulieren.
Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem
Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der
Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden
nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen.
Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A
3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen
Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem
AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften
Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche
VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist.
Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner
300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich)
vorgegeben.
Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert
mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige
Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller
Art.
Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der
Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
- Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen
- Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren
gesundheitliche Wirkung noch unklar ist.
- Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine
krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden
Bestandteile enthalten.
- Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche
Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle
sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 402 - UG Teil A
Plan W 403 - UG Teil B
Plan W 404 - EG Teil A
Plan W 405 - EG Teil B
Plan W 406 - OG Teil A
Plan W 407 - OG Teil B
Plan W 408 - Dachaufsicht
Plan W 409 - Estrichfugen
Plan W 410 - Schnitt A-A Teil A
Plan W 411 - Schnitt A-A Teil B
Plan W 414 - Schnitt 1-1, 2-2
Plan W 420 - Ansicht Nord
Plan W 421 - Ansicht Süd
Plan W 422 - Ansichten Ost West
Plan W 430 - Details Dach
Plan W 431 - Details
Plan W 434 - Gitterroste 1
Plan W 435 - Gitterroste 2
Plan W 436 - Gitterroste 3
Plan W 437 - Gitterrosttreppen und Geländer
Pläne und Unterlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 206 Eigenschaften von Beton
DIN 1045 Beton
DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche
DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig
DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen
DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten
DIN 16165 Rutschhemmung
2.4 Weitere technische Regeln
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB)
DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG)
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und
Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu
kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die
gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch
einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der
Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlicher Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
4. 1 Vorbereitende Maßnahmen
4. 1
Vorbereitende Maßnahmen
4. 2 Abdichtungsarbeiten
4. 2
Abdichtungsarbeiten
4. 3 Dämmarbeiten
4. 3
Dämmarbeiten
4. 4 Beton-/ Estricharbeiten
4. 4
Beton-/ Estricharbeiten
4. 7 Sonstiges
4. 7
Sonstiges
4. 8 Dokumentation
4. 8
Dokumentation
5 Umkehrosmose
5
Umkehrosmose
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst Arbeiten an dem ehemaligen
Werkstattgebäude, welche für den Umbau des Gebäudes zur
Umkehrosmose notwendig werden.
Die Leistung umfasst die Herstellung von
Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den
rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen,
einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B.
Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen),
Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der
konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie
das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und
Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein
Bodenflächennivellement durchzuführen und zu
dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten
festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem
AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind
Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche
für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ
abzustimmen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen
sind und dass Einrichtungsgegenstände und
Installationen vor Verschmutzung geschützt werden.
Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen
mit einzukalkulieren.
Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem
Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der
Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden
nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen.
Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A
3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen
Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem
AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften
Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche
VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist.
Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner
300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich)
vorgegeben.
Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert
mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige
Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller
Art.
Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der
Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
- Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen
- Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren
gesundheitliche Wirkung noch unklar ist.
- Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine
krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden
Bestandteile enthalten.
- Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche
Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle
sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 502 - UG Teil A
Plan W 503 - UG Teil B
Plan W 504 - EG Teil A
Plan W 505 - EG Teil B
Plan W 506 - OG Teil A
Plan W 507 - OG Teil B
Plan W 508 - Dachaufsicht
Plan W 509 - Estrichfugen
Plan W 510 - Längsschnitte Teil A
Plan W 511 - Längsschnitte Teil B
Plan W 514 - Schnitt 1-4
Plan W 520 - Ansicht Nord
Plan W 521 - Ansicht Süd
Plan W 522 - Ansichten Ost West
Plan W 530 - Details Sockel
Plan W 531 - Details Dach
Plan W 532 - Details
Plan W 534 - Gitterroste
Plan W 535 - Gitterrosttreppe und Geländer
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 206 Eigenschaften von Beton
DIN 1045 Beton
DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche
DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig
DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen
DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten
DIN 16165 Rutschhemmung
2.4 Weitere technische Regeln
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB)
DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG)
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und
Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu
kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die
gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch
einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der
Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
5. 1 Vorbreitende Maßnahmen
5. 1
Vorbreitende Maßnahmen
5. 2 Abdichtungsarbeiten
5. 2
Abdichtungsarbeiten
5. 3 Dämmarbeiten
5. 3
Dämmarbeiten
5. 4 Beton-/ Estricharbeiten
5. 4
Beton-/ Estricharbeiten
5. 7 Sonstiges
5. 7
Sonstiges
5. 8 Dokumentation
5. 8
Dokumentation
6 Reinwasserbehälter
6
Reinwasserbehälter
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst die Arbeiten an dem Neubau des
Reinwasserbehälters.
Die Leistung umfasst die Herstellung von
Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den
rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen,
einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B.
Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen),
Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der
konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie
das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und
Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein
Bodenflächennivellement durchzuführen und zu
dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten
festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem
AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind
Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche
für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ
abzustimmen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen
sind und dass Einrichtungsgegenstände und
Installationen vor Verschmutzung geschützt werden.
Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen
mit einzukalkulieren.
Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem
Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der
Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden
nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen.
Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A
3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen
Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem
AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften
Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche
VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist.
Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner
300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich)
vorgegeben.
Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert
mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige
Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller
Art.
Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der
Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
- Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen
- Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren
gesundheitliche Wirkung noch unklar ist.
- Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine
krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden
Bestandteile enthalten.
- Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche
Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle
sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 602 - UG
Plan W 604 - EG
Plan W 606 - OG
Plan W 608 - Dachaufsicht
Plan W 609 - Estrichfugen
Plan W 610 - Querschnitte
Plan W 614 - Längsschnitte
Plan W 620 - Ansichten
Plan W 630 - Details Dach
Plan W 631 - Details
Plan W 632 - Stahlbetontreppe
Plan W 635 - Gitterroste
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 206 Eigenschaften von Beton
DIN 1045 Beton
DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche
DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig
DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen
DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten
DIN 16165 Rutschhemmung
2.4 Weitere technische Regeln
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB)
DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG)
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und
Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu
kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die
gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch
einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der
Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
6. 1 Vorbereitende Maßnahmen
6. 1
Vorbereitende Maßnahmen
6. 2 Abdichtungsarbeiten
6. 2
Abdichtungsarbeiten
6. 3 Dämmarbeiten
6. 3
Dämmarbeiten
6. 4 Beton-/ Estricharbeiten
6. 4
Beton-/ Estricharbeiten
6. 7 Sonstiges
6. 7
Sonstiges
6. 8 Dokumentation
6. 8
Dokumentation
7 Spülwasserbehandlung
7
Spülwasserbehandlung
Vorbemerkung
Bauumfang
Das LV umfasst die notwendigen Umbauarbeiten an der
Spülwasserbehandlung.
Die Leistung umfasst die Herstellung von
Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den
rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen,
einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B.
Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen),
Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der
konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie
das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und
Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein
Bodenflächennivellement durchzuführen und zu
dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten
festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem
AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind
Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche
für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ
abzustimmen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen
sind und dass Einrichtungsgegenstände und
Installationen vor Verschmutzung geschützt werden.
Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen
mit einzukalkulieren.
Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu
beseitigen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem
Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der
Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden
nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen.
Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A
3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen
Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem
AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften
Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche
VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist.
Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner
300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich)
vorgegeben.
Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert
mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige
Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller
Art.
Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der
Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
- Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen
- Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren
gesundheitliche Wirkung noch unklar ist.
- Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine
krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden
Bestandteile enthalten.
- Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche
Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle
sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche
Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien
bei.
Gebäudeplanung - Ausführungspläne
Plan W 105 - Lageplan
Plan W 107 - Baustelleineinrichtung
Plan W 702 - UG
Plan W 750 - UG untere Schnittebene
Plan W 751 - UG obere Schnittebene
Plan W 752 - EG
Plan W 704 - EG untere Schnittebene
Plan W 706 - EG obere Schnittebene
Plan W 708 - Dachaufsicht
Plan W 709 - Estrichfugen
Plan W 710 - Schnitte 1-1, 2-2
Plan W 711- Schnitte 3-3,4-4
Plan W 715 - Schnitt C-C
Plan W 720 - Ansichten
Plan W 730 - Details Dach
Plan W 731 - Details
Plan W 735 - Gitterrosttreppe
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
2.1 VOB
VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung
2.2 VOB C - im besonderen:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden
DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und
Besonderen Leistungen.
Mit den Preisen abgegolten sind u.a.:
- erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
entsprechend dem beigefügten Arbeits- und
Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und
der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von
kontaminierten Bereichen oder sonstige
technisch-konstruktiven Aufwendungen
- bereitstellen und vorhalten persönlicher
Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
2.3 Weitere Normen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller
Art
DIN 206 Eigenschaften von Beton
DIN 1045 Beton
DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche
DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig
DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen
DIN 18202 Ebenheitstoleranzen
DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten
DIN 16165 Rutschhemmung
2.4 Weitere technische Regeln
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag
(BEB)
DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung
2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage
Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem
Leistungsverzeichnis
Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib
STB i.d.F.v.
Schadstoffgutachten
2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und
Informationen
Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG)
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft (UVV)
2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften
Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den
zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des
Nachweisführung zu dokumentieren:
Rechtsvorschriften
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Technische und rechtliche Grundlagen
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und
Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu
kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die
gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch
einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der
Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Technische und rechtliche Grundlagen
Hinweis: STLB-Bau
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt.
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die
gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet,
dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird.
Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe
nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie
herstellen, montieren, anschließen usw., die zur
restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn
diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten
ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu
überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2
Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
7. 1 Vorbereitende Maßnahmen
7. 1
Vorbereitende Maßnahmen
7. 2 Abdichtungsarbeiten
7. 2
Abdichtungsarbeiten
7. 3 Dämmarbeiten
7. 3
Dämmarbeiten
7. 4 Beton-/ Estricharbeiten
7. 4
Beton-/ Estricharbeiten
7. 7 Sonstiges
7. 7
Sonstiges
7. 8 Dokumentation
7. 8
Dokumentation