Malerarbeiten
Warendorfer Str., Münster
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Vorbemerkungen
1
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1.) Dem AN werden die Fassadengerüste Lastklasse 4 und 3 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Fassadengerüste sind über die gesamte Bauzeit im einwandfreien Zustand zu halten und zu reinigen. 2.) Dem AN stehen zur Beförderung von Material und Gerät zwei Kräne zur Verfügung. Ein bauseitiger Kranführer wird nicht zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Arbeiten kann das Personal im Führen des Kranes unterwiesen werden. Es erfolgt eine schriftliche Bestätigung, dass eine Unterweisung stattgefunden hat. Es dürfen lediglich Personen den Kran bedienen, welche zuvor eingewiesen worden sind. Bedient der AG den Kran für den AN, belaufen sich die Kosten je Stunde auf 78,50€ Da zeitgleich die Fassadenbau- Rohbauarbeiten und Ausbauarbeiten stattfinden, ist auf die Sicherheit anderer Gewerke besonders zu achten! Absprachen bezüglich Krannutzung und sinnvollen Arbeitsbereichverteilungen sind direkt mit dem Nachunternehmer zu besprechen und einzuhalten. 3.) Anlieferungen sind vorab mit der Bauleitung schriftlich anzukündigen, damit diese getaktet werden können. Vor bzw. bei Anlieferung wird die Anlieferungszone auf der Baustelle bekannt gegeben. Den Angaben und Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten. Die Anlieferung hat gemäß der Baustelleneinrichtung zu erfolgen. Über die örtlichen (Verhältnisse, Zufahrt Warendorfer Str. 14 / Ausfahrt Johanniter Str. 6-7) hat sich der AN vorab zu erkundigen. Die Ausfahrt über die Warendorfer Str. 14 ist in der verkehrsrechtlichen Anordnung untersagt. „Bei Zuwiderhandlungen haftet der AN für alle daraus entstehenden Sach- und Personenschäden.“ 4.) Das Tragen der PSA ist auf dem gesamten Baufeld verpflichtend. Bei mehrfacher Missachtung dieser Pflicht, wird das Personal von der Baustelle verwiesen. 5.) Alle erforderlichen Geräte und Maschinen, sowie die persönliche Schutzausrüstung, die zur Herstellung der nachstehend beschriebenen Leistung erforderlich sind, sind vom AN zu stellen. 6.) Der Schutz der erbrachten Leistung ist während der gesamten Bauphase zu gewährleisten und in die Preise einzukalkulieren. Das Entfernen der Schutzfolien hat durch den AN im Nachgang zu erfolgen. 7.) Die arbeitstägliche Reinigung sowie das Aufräumen der Baustelle und der Arbeitsplätze einschließlich der damit verbundenen sortenreinen Entsorgung von Bauschutt, Bauabfällen und Verpackungsmaterialien,  erfolgt eigenverantwortlich durch den AN und auf Kosten des AN. Es werden keine Container zur Verfügung gestellt. Kommt der Auftragnehmer den zuvor beschriebenen Verpflichtungen nicht nach, obwohl ihm der AG eine Frist gesetzt und eine Ersatzmaßnahme in Aussicht gestellt hat, so kann der AG die Reinigung, das Aufräumen und die Entsorgung auf Kosten des AN mit einem dritten Unternehmen durchführen lassen. 8.) Stundenlohnarbeiten sind frühzeitig und schriftlich anzukündigen. Die Stundenlohnberichte sind innerhalb von 2 Werktagen nach Beendigung der Zusatzarbeiten schriftlich beim AG vorzulegen. Stundenlohnberichte, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und werden ebenso nicht vergütet. Stundenlohnberichte können digital oder vor Ort überreicht werden. 9.) Nachträge sind ebenfalls schriftlich und frühzeitig anzumelden. Nicht angemeldete und schriftlich beauftragte Nachträge werden vom AG bei Abschlags- und Schlussrechnung nicht vergütet. 10.) Auf dem Baugelände stehen begrenzt verfügbare Parkplätze zur Verfügung. Das Parken von Fahrzeugen ist nur in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. 11.) Planunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Stellt der AG auf Wunsch die Pläne dem AN zur Verfügung, werden 20,00 € je Plan in Rechnung gestellt. 12.) Umlage für Bauwesenversicherung 0,3% und Baustelleneinrichtung (Wasser, Strom usw.) 0,2%. 13.) Auf der Baustelle ist durchgehend während der Montage ein deutschsprachiger Vorarbeiter zu stellen. 14.) Die Ausführung der Malerarbeiten erfolgt nach den Vorgaben der VOB und der derzeit gültigen DIN-   Vorschriften. Zudem sind alle Herstellervorgaben zur Verarbeitung der Materialien zu beachten. 15.)  Es kann zu jeder Position ein gleichwertiges Alternativprodukt angegeben werden. Die Angabe ist in der jeweiligen Position einzutragen. 16.) Das Einrichten der Baustelle wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. 17.) Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Unterlagen dem AG zur Verfügung zu stellen und auf der Baustelle vorzuhalten. 1. Firmenauskunft für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Formblatt wird zur Verfügung gestellt) 2. Baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung 3. Baustellenspezifische Unterweisung 4. Ersthelfer-Nachweis 5. Betriebsanweisungen der verwendeten Maschinen und Gefahrstoffe 6. Prüfnachweise: Arbeitsmittel 18). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den wöchentlichen Baubesprechungen persönlich teilzunehmen. 19.) Zur Leistung des AN gehört die Erstellung von täglichen Arbeitsberichten, zur Dokumentation des Bauverlaufs. 20.) Die Aufmasse sind zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem eine Feststellung der erbrachten Leistung noch möglich ist. Wird dieses versäumt, so hat er nur Anspruch auf Bezahlung der Leistungen die eindeutig erbracht worden ist. 21.) Zur Prüfbarkeit muss die Rechnung (Schlussrechnung und  Abschlagsrechnungen) übersichtlich in elektronischer Form aufgestellt werden. Sie muss ein Spiegelbild in Reihenfolge und Positionen des Leistungsverzeichnisses sein. Die Rechnungen müssen prüfbar, positionsweise und übersichtlich gegliedert werden. Ferner müssen alle Unterlagen beigefügt werden, die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlich sind. Dazu gehören alle Mengenberechnungen, Ausführungs und Abrechnungszeichnungen, Materialnachweise etc.. Solange die Unterlagen fehlen, liegt noch keine prüfbare Schlussrechnung vor. Um eine schnelle Bearbeitung der Abschlags- und Schlussrechnungen zu erreichen, sind Aufmasse und sonstige Abrechnungsunterlagen spätestens alle 3 Wochen für in sich abgeschlossene Leistungen (Geschoss), sofort nach Fertigstellung anzufertigen. Der Rechnungszuwachs muss jedoch min. 10.000,00 € betragen. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart in kumulierter Form aufzustellen, d. h. vorangegangene Abrechnungen sind in der neuen Rechnung enthalten. Bisherige Abschlagszahlungen sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.
Allgemeine Vorbemerkungen
2 Tiefgarage
2
Tiefgarage
2.1 Wände
2.1
Wände
2.2 Decken und Unterzüge
2.2
Decken und Unterzüge
3 TRH
3
TRH
3.1 Wände
3.1
Wände
3.2 Decken
3.2
Decken
4 Haus 1-7
4
Haus 1-7
4.1 Wände
4.1
Wände
4.2 Decken
4.2
Decken
5 Allgemeines
5
Allgemeines
5.1 Sonstiges
5.1
Sonstiges
5.2 Lackierungsarbeiten
5.2
Lackierungsarbeiten
5.3 Schutzmaßnahmen
5.3
Schutzmaßnahmen
5.4 Stundenlohnarbeiten
5.4
Stundenlohnarbeiten
6 Farbkonzept
6
Farbkonzept
6.1 Tiefgarage / Flure / TRH
6.1
Tiefgarage / Flure / TRH