Innenputzarbeiten
Warendorfer Str., Münster
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkung
01
Vorbemerkung
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen 1.) Dem AN werden die Fassadengerüste Lastklasse 4 und 3 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Fassadengerüste sind über die gesamte Bauzeit im einwandfreien Zustand zu halten und zu reinigen. 2.) Dem AN stehen zur Beförderung von Material und Gerät zwei Kräne zur Verfügung. Ein bauseitiger Kranführer wird nicht zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Arbeiten kann das Personal im Führen des Kranes unterwiesen werden. Es erfolgt eine schriftliche Bestätigung, dass eine Unterweisung stattgefunden hat. Es dürfen lediglich Personen den Kran bedienen, welche zuvor eingewiesen worden sind. Bedient der AG den Kran für den AN, belaufen sich die Kosten je Stunde auf 78,50€ Da zeitgleich die Fassadenbau- Rohbauarbeiten und Ausbauarbeiten stattfinden, ist auf die Sicherheit anderer Gewerke besonders zu achten! Absprachen bezüglich Krannutzung und sinnvollen Arbeitsbereichsverteilungen sind direkt mit dem Nachunternehmer zu besprechen und einzuhalten. 3.) Anlieferungen sind vorab mit der Bauleitung schriftlich anzukündigen, damit diese getaktet werden können. Vor bzw. bei Anlieferung wird die Anlieferungszone auf der Baustelle bekannt gegeben. Den Angaben und Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten. Die Anlieferung hat gemäß der Baustelleneinrichtung zu erfolgen. Über die örtlichen (Verhältnisse, Zufahrt Warendorfer Str. 14 / Ausfahrt Johanniter Str. 6-7) hat sich der AN vorab zu erkundigen. Die Ausfahrt über die Warendorfer Str. 14 ist in der verkehrsrechtlichen Anordnung untersagt. „Bei Zuwiderhandlungen haftet der AN für alle daraus entstehenden Sach- und Personenschäden.“ 4.) Das Tragen der PSA ist auf dem gesamten Baufeld verpflichtend. Bei mehrfacher Missachtung dieser Pflicht, wird das Personal von der Baustelle verwiesen. 5.) Alle erforderlichen Geräte und Maschinen, sowie die persönliche Schutzausrüstung, die zur Herstellung der nachstehend beschriebenen Leistung erforderlich sind, sind vom AN zu stellen. 6.) Der Schutz der erbrachten Leistung ist während der gesamten Bauphase zu gewährleisten und in die Preise einzukalkulieren. Das Entfernen der Schutzfolien hat durch den AN im Nachgang zu erfolgen. 7.) Die arbeitstägliche Reinigung sowie das Aufräumen der Baustelle und der Arbeitsplätze einschließlich der damit verbundenen sortenreinen Entsorgung von Bauschutt, Bauabfällen und Verpackungsmaterialien,  erfolgt eigenverantwortlich durch den AN und auf Kosten des AN. Es werden keine Container zur Verfügung gestellt. Kommt der Auftragnehmer den zuvor beschriebenen Verpflichtungen nicht nach, obwohl ihm der AG eine Frist gesetzt und eine Ersatzmaßnahme in Aussicht gestellt hat, so kann der AG die Reinigung, das Aufräumen und die Entsorgung auf Kosten des AN mit einem dritten Unternehmen durchführen lassen. 8.) Stundenlohnarbeiten sind frühzeitig und schriftlich anzukündigen. Die Stundenlohnberichte sind innerhalb von 2 Werktagen nach Beendigung der Zusatzarbeiten schriftlich beim AG vorzulegen. Stundenlohnberichte, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und werden ebenso nicht vergütet. Stundenlohnberichte können digital oder vor Ort überreicht werden. 9.) Nachträge sind ebenfalls schriftlich und frühzeitig anzumelden. Nicht angemeldete und schriftlich beauftragte Nachträge werden vom AG bei Abschlags- und Schlussrechnungen nicht vergütet. 10.) Auf dem Baugelände stehen begrenzt verfügbare Parkplätze zur Verfügung. Das Parken von Fahrzeugen ist nur in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. 11.) Planunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Stellt der AG auf Wunsch die Pläne dem AN zur Verfügung, werden 20,00 € je Plan in Rechnung gestellt. 12.) Umlage für Bauwesenversicherung 0,3% und Baustelleneinrichtung (Wasser, Strom usw.) 0,2%. 13.) Auf der Baustelle ist durchgehend während der Montage ein deutschsprachiger Vorarbeiter zu stellen. 14.) Die Ausführung der Innenputzarbeiten erfolgt nach den Vorgaben der VOB und der derzeit gültigen DIN-   Vorschriften. Zudem sind alle Herstellervorgaben zur Verarbeitung der Materialien zu beachten. 15.)  Es kann zu jeder Position ein gleichwertiges Alternativprodukt angegeben werden. Die Angabe ist in der jeweiligen Position einzutragen. 16.) Das Einrichten der Baustelle wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. 17.) Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Unterlagen dem AG zur Verfügung zu stellen und auf der Baustelle vorzuhalten. 1. Firmenauskunft für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Formblatt wird zur Verfügung gestellt) 2. Baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung 3. Baustellenspezifische Unterweisung 4. Ersthelfer-Nachweis 5. Betriebsanweisungen der verwendeten Maschinen und Gefahrstoffe 6. Prüfnachweise: Arbeitsmittel 18.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den wöchentlichen Baubesprechungen persönlich teilzunehmen. 19.) Zur Leistung des AN gehört die Erstellung von täglichen Arbeitsberichten, zur Dokumentation des Bauverlaufs. 20.) Die Aufmasse sind zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem eine Feststellung der erbrachten Leistung noch möglich ist. Wird dieses versäumt, so hat er nur Anspruch auf Bezahlung der Leistungen, die eindeutig erbracht wurde. 21.) Zur Prüfbarkeit muss die Rechnung (Schlussrechnung und  Abschlagsrechnungen) übersichtlich in elektronischer Form aufgestellt werden. Sie muss ein Spiegelbild in Reihenfolge und Positionen des Leistungsverzeichnisses sein. Die Rechnungen müssen prüfbar, positionsweise und übersichtlich gegliedert werden. Ferner müssen alle Unterlagen beigefügt werden, die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlich sind. Dazu gehören alle Mengenberechnungen, Ausführungs- und Abrechnungszeichnungen, Materialnachweise etc.. Solange die Unterlagen fehlen, liegt noch keine prüfbare Schlussrechnung vor. Um eine schnelle Bearbeitung der Abschlags- und Schlussrechnungen zu erreichen, sind Aufmaße und sonstige Abrechnungsunterlagen spätestens alle 3 Wochen für in sich abgeschlossene Leistungen (Geschoss), sofort nach Fertigstellung anzufertigen. Der Rechnungszuwachs muss jedoch min. 10.000,00 € betragen. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart in kumulierter Form aufzustellen, d. h. vorangegangene Abrechnungen sind in der neuen Rechnung enthalten. Bisherige Abschlagszahlungen sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
02 Innenputz
02
Innenputz
02.010 Verunreinigungen entfernen welche nach VOB unter besondere Leistungen fallen: Entfernen von grober Verschmutzung, wie z.B. Gipsreste, Farbreste, Mörtelreste, Öl. Verunreinigungen sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen!
02.010
Verunreinigungen entfernen
150,00
m2
02.020 Putzhaftgrund auf Betonflächen Haftgrund auf Betonwänden, Betonfertigteilen und auf  Dämmstoffplatten (z.B. extrudiertes Polystyrol) oder Polystyrol- Schalungssteinen aufbringen. Gewähltes Produkt: _____________________ (vom Bieter einzutragen) Die Filigrandecken werden durch den Maler gespachtelt und gestrichen und müssen vor Verunreinigungen geschütz werden.
02.020
Putzhaftgrund auf Betonflächen
465,00
m2
02.030 Innenputz MG: P IV, Q2, Wände Innenputz als Gipsputz für Wände, einlagig, MG: P IVa nach DIN  EN 13279, mineralisch gebunden, frei Baustelle liefern und auf Betonflächen/Mauerwerksflächen 10 mm dick auftragen eben und fluchtgerecht verzogen, nach dem Ansteifen abglätten, einschließlich in Anschlußbereichen Wand-Decke oder bei nicht kraftschlüssig verbundenen Bauteilen ankleben eines Trennstreifens und an das benachbarte Bauteil dagegen putzen. Nach dem Aushärten den überstehenden Streifen abschneiden. Inkl. Trennschnitte, am Übergang zu anderen Bauteilen, z.B. Trockenbauwand, -decke , o.ä. - Ausführungsort: alle Geschosse in allen Häusern, in der Tiefgarage wird nur der Treppenkern geputzt - Mengen je Haus: (Die Mengen sind nicht Bestandteil der Mengenermittlung, sondern dienen lediglich der Übersicht über die Aufteilung) Haus 1:  ca. 1060 m2 Haus 2: ca. 1250 m2 Haus 3: ca. 1910 m2 Haus 4: ca. 1690 m2 Haus 5: ca. 940 m2 Haus 6: ca. 580 m2 Haus 7: 660 m2 -Höhe: von OKRF: bis ca. 3,50m -Oberflächenqualität: Q2 geglättet nach DIN  EN 13279 sowie Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" -Putzstärke: 10mm -Putzart: Gipsputz als Maschinenputz -Vorhandener Putzgrund: Kalksandstein und Stahlbeton Oberflächenfertige Bauteile, wie z.B. Fenster, Türen, Böden, Deckenflächen und dergleichen sind zum Schutz vor Verschmutzungen abzudecken bzw. abzukleben. Einschließlich rückstandsfreiem Beseitigen nach Abschluss der Arbeiten. Die Filigrandecken werden durch den Maler gespachtelt und gestrichen, und müssen vor Verunreinigungen geschützt werden. Auch vor Verunreinigung der Trockenbauwände ist besonders zu achten. Gewähltes Produkt: _____________________ (vom Bieter einzutragen)
02.030
Innenputz MG: P IV, Q2, Wände
11.200,00
m2
02.040 Zulage, Minder- bzw. Mehrputzdicke - 5 mm Zulage zur vorherigen Position für Minder- bzw. Mehrputz pro 5 mm Dicke. Nur auf Anweisung durch die Bauleitung.
02.040
Zulage, Minder- bzw. Mehrputzdicke - 5 mm
E
120,00
m2
02.050 Zulage Mehraufwand Höhe über 3,50m Zulage zur Position 02.03 für Innenputzarbeiten in über 3,50m Höhe.
02.050
Zulage Mehraufwand Höhe über 3,50m
250,00
m2
02.060 Innenputz MG P IV, wasserabweisend, Q2; Wände Innenputz als Gipsputz wie in Pos. 02.030 beschrieben, jedoch wasserabweisend. Hersteller/Typ: MultiGips MP AquaProtect, oder gleichwertig Gewähltes Produkt: _________________________________ (vom Bieter einzutragen)
02.060
Innenputz MG P IV, wasserabweisend, Q2; Wände
900,00
m2
02.070 Zulage, Minder- bzw. Mehrputzdicke - 5 mm Zulage zur vorherigen Position für Minder- bzw. Mehrputz pro 5 mm Dicke. Nur auf Anweisung durch die Bauleitung.
02.070
Zulage, Minder- bzw. Mehrputzdicke - 5 mm
E
20,00
m2
02.080 Laibungen Laibungen wie oben beschrieben, mit Gipsputz für Wände, einlagig, MG: P IVa nach DIN  EN 13279, mineralisch gebunden verputzen inklusive Eckschutzschienen und Anputzschienen an Blendrahmen. - Laibungstiefe: bis ca. 18cm
02.080
Laibungen
2.400,00
m
02.090 Abschluss- und Eckschutzschiene Abschlussschiene: Göppinger Profil aus Aluminium Eckschutzschiene: aus Aluminium Abschlussschiene an allen Wandübergängen zur Trockenbauwand und Eckschutzschienen an allen freiliegenden Ecken  und Kanten, auf Unterputzdicke mit Ansetzmörtel  auf vorbereiteten Untergrund lot- und fluchtgerecht anbringen
02.090
Abschluss- und Eckschutzschiene
3.190,00
m
02.100 Anputzleiste an Fenstern Liefern und fachgerechtes Anbringen von Anputzleisten an Fensterlaibungen. Die Schienen dienen als exakter Putzabschluss am Fensterrahmen und sind lot- und fluchtgerecht zu versetzen.
02.100
Anputzleiste an Fenstern
2.635,00
m
02.110 Schnellputzschiene Schnellputzschiene verzinkt lot- und fluchtrecht mit Ansetzmörtel ansetzen.  Putzdicke 10 mm
02.110
Schnellputzschiene
E
150,00
m
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.010 Aufbrennsperre organische Grundierung auf stark saugenden Putzuntergründen wie Porenbeton, Kalksandstein etc. liefern und nach Herstellerangaben aufbringen. -Ausführungsort: alle Geschosse
03.010
Aufbrennsperre
E
120,00
m2
03.020 Putzbewehrung Putzbewehrung in Streifen 30cm an rissgefährdeten Stellen im oberen Drittel einbauen
03.020
Putzbewehrung
515,00
lfm
03.030 Aufdoppelung von Rollladenkästen Aufdoppeln der Rollladenkästen 30-50 mm incl. Rillenspachtelung
03.030
Aufdoppelung von Rollladenkästen
515,00
lfm
03.040 Gittex-Gewebe Gittex-Gewebe als Armierung des Putzes liefern und in Materialübergängen (KS/Beton) fachgerecht einbauen. mit einer Überlappung von 25 cm auf jeder Seite Der Einbau ist mittels Fotodokumentation nachzuweisen. -Ausführungsort: Alle Geschosse
03.040
Gittex-Gewebe
E
258,00
m2
03.050 Holzwolle-Leichtbauplatte 25mm inkl. aller Befestigungsmittel liefern und als Putzträger auf Mauerwerks- und Betonwände nach Herstellerangaben anbringen. -Dicke der Platte: 25mm -Ausführungsort: alle Geschosse Hersteller/Typ: Heraklith C, oder gleichwertig Gewähltes Produkt: _________________________________ (vom Bieter einzutragen)
03.050
Holzwolle-Leichtbauplatte 25mm
E
258,00
m2
03.060 Helferstunden zum Nachweis für außervertragliche Arbeiten, nur auf Anweisung der Bauleitung.
03.060
Helferstunden
15,00
St.
03.070 Facharbeiterstunden zum Nachweis für außervertragliche Arbeiten, nur auf Anweisung der Bauleitung.
03.070
Facharbeiterstunden
15,00
St.