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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GRUNDSTÜCK, LAGE UND UMGEBENDE BEBAUUNG Geplant ist die Errichtung von 5 Wohngebäuden mit dazugehörenden Freiflächen sowie einer Parkgarage zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze.
Das Grundstück ist in allen Richtungen öffentlich durchwegbar. Die Qualifizierung der Freiflächen beinhaltet neben den nach LBOAVO geforderten Kinderspielflächen, nachbarschaftliche Treffpunkte und eine artenreiche Bepflanzung mit Blühgehölzen und Bäumen als faunistische Lebensräume.
Im Norden die wird das Gebiet begrenzt durch die Gänsäckerstraße. Die geplanten öffentlichen Stellplätze werden durch die Stadt Waiblingen hergestellt.
Im Osten verläuft der Sachsenweg.
Ganz im Süden befindet sich ein schmaler Flächenstreifen, der mit Leitungsrechten belastet ist und nicht mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden darf.
Westlich erfolgt die Feuerwehrzufahrt von Norden über die bestehende Zufahrt der Garagen.
Zwischen Haus 3 und der Parkgarage kann das Grundstück nach Osten hin durchfahren werden.
Das Grundstück ist zukünftig an allen vier Seiten von Fußwegen umschlossen.
Größe des Grundstücks:6.142,59 qm brutto (mit Gebäudeflächen)
Größe Bearbeitungsfläche:3.736,27 qm netto (ohne Gebäudeflächen)
GRUNDSTÜCK, LAGE UND UMGEBENDE BEBAUUNG
TERMINE Termine / Bauablauf / Bausitzungen
Die Bauzeit erfolgt in folgendem Rahmen:
Ausführungsbeginn: Juni 2025
Ausführungsende: Dezember 2025
Der AN wird verpflichtet an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen. Bei Verhinderung hat er seiner Hinweispflicht nachzukommen und seine Abwesenheit bis spätestens ein Tag vor der Besprechung anzukündigen. Abwesenheit der AN sind nur nach Begründung und in Absprache mit dem Bauüberwachung möglich.
TERMINE
PLANGRUNDLAGEN PLANGRUNDLAGEN
1. Planung
Bei den zu realisierenden Arbeiten handelt es sich um folgende Leistungen:
- Erdarbeiten
- Wegebauarbeiten
- Betonwerksteinarbeiten
- Metallbauarbeiten
- Elektroarbeiten
- Entwässerungsanlage
- Pflanzarbeiten
Zur Kalkulation liegen folgende Ausführungspläne digital vor:
Das Bodengutachten liegt digital vor.
Die der Ausschreibung beigefügten Planunterlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Insofern es sich um Verkleinerungen von Plänen handelt, können die Pläne im Format PDF in Originalgröße unter den in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Kontaktdaten angefordert werden. Nachforderungen und Geltendmachung von Mehraufwänden, welche auf Unkenntnis offensichtlich erkennbarer Baustellengegebenheiten oder eindeutig aus den zur Ausschreibung vorliegenden Planunterlagen beruhen, sind ausgeschlossen.
PLANGRUNDLAGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtung
Im Westen erfolgt die Zufahrt über die Gänsäckerstraße von Nord nach Süd entlang der Garagen.
Zwischen Haus 3 und der Parkgarage kann das Grundstück nach Osten hin durchfahren und am Sachsenweg verlassen werden.
Der genaue Stand- und Lagerplatz der BE ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Über die gesamte Bauzeit liegt der Baustellenunterhalt und die Sicherung der Baustelle beim AN.
Eventuelle durch die Bautätigkeit verursachte Verschmutzungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit umgehend bzw. regelmäßig auf eigene Kosten zu reinigen.
2. Baustrom und Bauabwasser
Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt.
3. Betriebsstoffe
Öl, Diesel und andere Treib- und Schmierstoffe sowie sonstige wasser-, boden- und pflanzenschädliche Stoffe sind so zu lagern, dass ein Eindringen in den Boden ausgeschlossen ist. Zudem sind die zuvor genannten Stoffe so zu lagern, dass Unbefugten der Zutritt verwehrt ist und Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
4. Baustoffe
Die Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes und der Gefahrenstoffverordnung sind bei der Lagerung und Verwendung der ausgeschriebenen Materialien zu beachten. Es gilt die DIN 52 900.
Nicht verwendet werden dürfen unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW, HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe.
5. Erdarbeiten
Eine Verfüllung darf nur mit einwandfreiem Boden wie Sanden und Kiesen erfolgen, die keine auswasch- oder auslaugbaren, wassergefährdenden Materialien enthalten. Der Einsatz von Granulat, Schlacke, Betonbruch, Siebanteilen von Bauschutt sowie Recyclingmaterial ohne spezielle Unbedenklichkeitsbescheinigung auch im oberflächennahen Bereich, ist nicht erlaubt.
6. Schutz der Einbauten
Es wird empfohlen, alle Einbauten wie Außenleuchten, Fahrradbügel, Sitzbänke, Abfallbehälter, Spielgeräte sowie die Einfassung der Sandspielfläche bis zur Inbetriebnahme mit Vlies oder Noppenfolie und Brettern oder Klebeband zur Fixierung, vor Beschädigungen zu schützen.
7. Lieferscheine
Lieferscheine sind auf der Baustelle zu sammeln und der Bauüberwachung zum nächsten gemeinsamen Baustellentermin unaufgefordert zur Unterzeichnung vorzulegen. Zur Kontrolle der Materiallieferungen sind der örtlichen Bauüberwachung die Lieferscheine im Original auszuhändigen.
8. Bautagesberichte
Bautagesberichte sind vom Auftragnehmer täglich fortzuschreiben und wöchentlich an die Bauüberwachung abzuliefern.
9. Gleichwertige Produkte
Ist im LV bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die in dem Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV genannte Fabrikat als vereinbart.
Bei angebotenen gleichwertigen Produkten ist mit dem Angebot der Nachweis der Gleichwertigkeit vorzulegen und auf Verlangen ein Muster.
10. Nachtragsangebote
Für zusätzliche Leistungen ist dem Unterschriftsberechtigten des AG die Vergütungsforderung (Nachtragsangebot) vor Ausführung der Leistung schriftlich einzureichen und schriftlich genehmigen zu lassen.
11. Ortskenntnis
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf der Baustelle - wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Nutzungen in der Umgebung u.s.w. - zu überzeugen und sich über die örtliche Situation Kenntnis zu verschaffen .
12. Leitungstrassen
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Baustellenbereich verschiedene Leitungstrassen befinden. Die Lage der Trassen ist in der Örtlichkeit zu prüfen. Die Gewährleistung und Wiederherstellung für ggf. auftretende Schäden übernimmt der Auftragnehmer.
13. Angebotsgrundlagen
Es gelten die Festlegungen und Bestimmungen der VOB.
Gemäß DIN 18 299 Art. 2 umfassen die anzubietenden Leistungen auch die Lieferung der zugehörigen Baustoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle. Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten, für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke, die geltenden DIN und ZTV in ihrer jeweils neuesten Fassung, jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sowie die anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der Herstellervorschriften:
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18 201 Maßtoleranzen im Bauwesen
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 134 Baugrund - Versuche und Versuchsgeräte Plattendruckversuch
DIN 18 315 Oberbauschichten ohne Bindemittel
DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen
DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18 333 Betonwerksteinarbeiten
DIN EN 1338 Pflastersteine aus Beton
DIN EN 1340 Bordsteine aus Beton
DIN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 19816 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN EN 1176 Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplätze und Spielgeräte
DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN 18320:2015-08 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV- Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915:2002-08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten
DIN 18916:2002-08Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917:2002-08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten
DIN 18918:2002-08Vegetationstechnik im Landschaftsbau - lngenieurbiologische Sicherungsbauweisen - Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
DIN 18919:2002-08Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
RStO 2012
FLL- Empfehlungen zu allen notwendigen Arbeiten
DVGW-Arbeitsblatt GW315 DVGW-Arbeitsblatt GW125 für Arbeiten im Bereich von Versorgungsgütern,
sowie die in einzelnen Positionen genannten DIN-Normen zur Ausführung der Elektro- und Wasseranschlussarbeiten.
BauO Brandenburg in aktueller Fassung
BaumSchVO Brandenburg
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Die technischen Merkblätter (BFS) des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz, Frankfurt/Main,
14. Prüfpflicht des AN
Alle Maße sind vom Auftragnehmer vor Ort zu prüfen, bei Unstimmigkeiten ist die Planung in Absprache mit der Bauüberwachung entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.
Eventuell auftretende Mehrmengen sind der zuständigen Bauüberwachung sofort mitzuteilen. Die Durchführung von Arbeiten ohne vorherige Mitteilung an die Bauüberwachung wird nicht anerkannt.
15. Abrechnung
Ergänzend zur VOB wird festgelegt:
Sämtliche Aufmaßunterlagen sind mindestens 15 Tage vor Rechnungslegung der örtlichen Bauleitung zur Prüfung zu übergeben.
Die Abrechnung erfolgt nach Massenermittlung anhand der Ausführungszeichnungen, die bei Bedarf, bei rechtzeitiger Veranlassung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung durch örtliche Aufmaße ergänzt werden können. Bei Unterlassung gilt das Aufmaß der Bauleitung.
Ergeben sich bei der Ausführung Mehrmengen, so ist die Bauleitung unverzüglich hiervon zu unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf die Bauausführung begonnen werden.
Stundenlohnarbeiten sind anhand von Stundenzetteln zu dokumentieren und nachzuweisen. Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Anweisung der BL auszuführen.
Zu sämtlichen Rechnungen < auch zu Zwischenrechnungen < sind prüffähige Aufmaße einzureichen und kumulativ fortzuschreiben (mit nach Positionen getrennten Aufmaßblättern).
16. Ausführungspläne auf der Baustelle
Auf der Baustelle ist stets ein aktueller Plansatz vom AN in Originalgröße auf Papier bereit zu halten. Der AN stellt seinen Nachunternehmern die für ihn relevanten und aktuellen Pläne 2-fach in Originalgröße und auf Papier zur Verfügung. Der AG stellt dem AN die Ausführungspläne ausschließlich digital im PDF-Format per elektronischem Datenaustausch über Email-Versand oder einem Planserver zu Verfügung.
17. Unterlagen zur Abnahme
Spätestens zur Abnahme sind alle technischen Unterlagen, Datenblätter und Herstellernachweise in einem Ordner zusammengefasst und digital (im pdf-Format) dem AG zu übergeben. Hierzu gehören z. B. TÜV-Protokolle, Herstellernachweise, Wartungshinweise.
18. Folgende Umrechnungsfaktoren gelten von Kubikmeter (fester Masse) in Tonne:
1,3 Asphaltaufbruch
2,2 Betonaufbruch
1,7 Boden, schuttdurchsetzt, Schotter
1,5 Füllboden, Oberboden schuttfrei
2,5 Feldsteine
0,9 Holz
1,5 Hohlziegel
1,8 Klinker
1,9 Kies
2,4 Mauerwerk, Bruchstein
1,5 Mauerwerk, Ziegel
1,7 Sand
0,4 Grünschnitt
19. Emissionsschutz und Ordnungsmaßnahmen
Baulärm
Das Baufeld liegt in einem Wohngebiet.
Während der Bauzeit werden keinerlei Gebäude auf dem Baufeld genutzt.
Zur Vermeidung von Störungen der umliegenden Wohnbebauung sind die geltenden Richtlinien und Vorschriften des Landes Berlin strikt einzuhalten.
Der von der Baustelle ausgehende Lärmpegel darf den zulässigen Lärmpegel nicht überschreiten:
Auf der Baustelle dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die der Lärmschutzanforderung RAL<UZ 53 entsprechen. Abweichungen von dieser Forderung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Besondere Lärmquellen, wie z.B. Kreissäge, sind schalldämmend einzuhausen.
Baustaub
Bezüglich der von der Baustelle ausgehenden Staubentwicklung gelten die entsprechenden Richtlinien und Vorschriften des Landes Brandenburg.
Erschütterungen
Erschütterungsintensive Arbeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Trinkwasserschutzgebiet
Das Baufeld liegt nicht innerhalb der Wasserschutzzone IIIB.
Regelarbeitszeiten
Die Regelarbeitszeit auf dem Baufeld ist montags bis freitags 7:00 bis 18:00 Uhr. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Die Genehmigung ist 7 Kalendertage vor dem betreffenden Einsatz zu beantragen.
Ordnung und Sicherheit auf dem Baufeld
Die Baustelleneinrichtung, die Arbeitsplätze, die Baustellenzufahrt und Baustellenausfahrt sind stets in einem sauberen Zustand zu halten. Für die laufende Reinigung und Abräumung der Baustelle und der Bauteile von Schutt, Verpackungsmaterialien und Abfällen jeder Art sowie deren umgehende Abfuhr hat der Auftragnehmer zu sorgen. Zwischenlagerungen dürfen nur auf den von der Bauüberwachung bezeichneten Plätzen erfolgen.
Allgemeine Gefahrenquellen, wie Gräben, Durchbrüche, etc. sind abzusperren und < wo notwendig zu beleuchten.
Alkoholverbot,RauschWundBetäubungsmittel
Auf dem gesamten Baufeld herrscht striktes Alkoholverbot. Jeder der Zugang zum Baufeld nimmt, muss nüchtern (0,00 Promille) und frei vom Einfluss sonstiger Rausch< oder Betäubungsmittel sein.
Reinigung der öffentlichen Straßen
Die öffentlichen Straßen sind vom Auftragnehmer von Verunreinigungen, welche aus den Leistungen des Auftragnehmers dieses Gewerks resultieren, zu reinigen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
20. Arbeitssicherheit
Der Auftraggeber beauftragt gemäß Baustellenverordnung V § 3 einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo). Der nach Baustellenverordnung §2, Abs. 3 erstellte SiGe- Plan ist bei der Bauausführung durch den Auftragnehmer einzuhalten. Hinweise des SiGe-Koordinators sind umgehend umzusetzen
Für die Umsetzung der Hinweise des SiGe-Koordinators ist der Verantwortliche des Auftragnehmers für diese Baustelle verantwortlich. Der Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für die Arbeitssicherheit zu benennen, die auch der zuständigen Berufsgenossenschaft mit voller Anschrift mitzuteilen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung aller für seine Arbeiten zutreffenden Normen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik zur Durchsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes verpflichtet
21. Bieterpflichten
Dem Bieter obliegen folgende Pflichten: Prüfung der Unterlagen gem.VOB/B § 3Abs. 3.
Prüfpflicht: Feststellung von kostenwirksamen Festlegungen, Widersprüchen und Lückenin den Ausführungsunterlagen
Erkundigungspflicht: Nachfragen bzgl. fehlender, unklarer oder ergänzender Unterlagen.
Hinweispflicht: Der Bieter ist Fachmann und hat auf fehlerhafte Angaben hinzuweisen.
Aufklärungspflicht: Angaben zu Angebotsinhalten und Preisermittlungen
Nach Prüfung der Unterlagen sind evtl. festgestellte Mängel schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Hauptleistung
1
Hauptleistung
1.1 Erdbau
1.1
Erdbau
1.2 Oberbau, Deckschichten
1.2
Oberbau, Deckschichten
1.3 Baukonstruktionen
1.3
Baukonstruktionen
1.4 Technische Anlagen
1.4
Technische Anlagen
1.5 Einbauten
1.5
Einbauten
1.6 Pflanz- und Saatflächen
1.6
Pflanz- und Saatflächen
2 Zusatzleistung
2
Zusatzleistung
2.1 Erdbau
2.1
Erdbau
2.2 Oberbau, Deckschichten
2.2
Oberbau, Deckschichten
2.3 Baukonstruktionen
2.3
Baukonstruktionen
2.4 Technische Anlagen
2.4
Technische Anlagen
2.5 Einbauten
2.5
Einbauten
2.6 Pflanz- und Saatflächen
2.6
Pflanz- und Saatflächen
2.7 Sonstige Außenanlagen
2.7
Sonstige Außenanlagen
3 Parkhaus
3
Parkhaus
3.8 Pflasterbelag Parkhaus
3.8
Pflasterbelag Parkhaus
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