TG Abdichtung und Sockelabdichtung
WA, Karlsfeld
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlage Grundlage dieses Vertrages sind die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, jeweils in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Leistungsumfang Sämtliche im Folgenden beschriebenen Leistungen beinhalten die vollständige Lieferung aller erforderlichen Materialien einschließlich Entladung, Zwischenlagerung sowie Transport bis zum Einsatzort auf der Baustelle. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören darüber hinaus alle Arbeiten, die nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben notwendig sind, um eine ordnungsgemäße, funktionsfähige und betriebsbereite Leistung entsprechend der vertraglich vorgesehenen Nutzung zu erbringen. Diese Leistungen gelten mit den vereinbarten Preisen als vollständig abgegolten. 3. Ausführung der Leistungen Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer. Die erforderliche Fachbauleitung ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Es dürfen ausschließlich Materialien verwendet werden, die über eine gültige Zulassung einer anerkannten Prüfstelle verfügen. Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen kostenfrei vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungen und sonstigen Rückständen zu reinigen und diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Sämtliche damit verbundenen Leistungen, einschließlich Grobreinigung und Schuttbeseitigung, sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Die Annahme oder das Angebot zusätzlicher Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 4. Vertragsstrafe Verzögert sich der Beginn oder die Fertigstellung der Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei Überschreitung vereinbarter Zwischentermine wird eine Vertragsstrafe von 0,15 % pro Werktag fällig, bezogen auf den Leistungsanteil, der bis zu diesem Termin hätte erbracht werden müssen. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen ist auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Eine mehrfache Berechnung für unterschiedliche Fristüberschreitungen erfolgt nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Bei Verschiebung der Ausführungsfristen gelten die vereinbarten Regelungen zur Vertragsstrafe entsprechend fort, sofern sich die grundlegende Organisation und der Ablauf der Baustelle nicht wesentlich verändern. 5. Gewährleistung Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird auf insgesamt 5 Jahre und 9 Monate festgelegt. 6. Sicherheiten Von allen Zahlungen behält der AG 15 % des Brutto-Rechnungsbetrags (das heißt des fälligen Nettorechnungsbetrags zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) ein und führt den einbehaltenen Betrag an das für den AN zuständige deutsche Finanzamt ab.  Dieser Steuerabzug unterbleibt, wenn der AN dem AG eine für die jeweils übersandte Rechnung gültige Freistellungsbescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz § 48b UstG des für den AN zuständigen deutschen Finanzamts vorlegt. Im Falle der Stellung einer Bürgschaft sind folgende Bedingungen zu erfüllen: unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Haftung Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) Verzicht auf Aufrechnung, sofern Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind Ausschluss der Befreiung durch Hinterlegung Rückgabe ausschließlich nach Maßgabe dieses Vertrages volle Haftung unabhängig von weiteren Bürgen Inanspruchnahme ausschließlich auf Geldzahlung beschränkt Anwendung deutschen Rechts Gerichtsstand ist München Die Sicherheit für Mängelansprüche wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben. 7. Baustelleneinrichtung (Strom, Wasser, Sanitär) Der Auftragnehmer beteiligt sich prozentual von seiner Bruttoabrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Einrichtungen. Der entsprechende Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 8. Abfallentsorgung Die Entsorgung aller durch die eigenen Leistungen entstehenden Abfälle, Verpackungen und sonstigen Materialien obliegt dem Auftragnehmer. Kommt dieser seiner Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 9. Bauwesenversicherung Für das Bauvorhaben besteht eine Bauwesenversicherung, die durch den Auftraggeber abgeschlossen wurde. Der Auftragnehmer beteiligt sich prozentual an seiner Bruttoabrechnungssumme an den Kosten. Der Betrag wird bei der Schlusszahlung einbehalten. Der Selbstbehalt beträgt 250,00 € je Schadensfall. 10. Regiearbeiten Regiearbeiten sind vor ihrer Ausführung ausdrücklich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Entsprechende Leistungsnachweise sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht fristgerecht bestätigte Nachweise werden nicht anerkannt. 11. Preisbindung Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer der vertraglich vereinbarten Bauzeit. Sie behalten darüber hinaus auch für zusätzliche Leistungen und Nachträge bis zum Abschluss des Bauvorhabens Gültigkeit, längstens jedoch bis zum ____________. 12. Angebotsbindung Das Angebot bleibt für einen Zeitraum von drei Monaten ab Eingang beim Auftraggeber verbindlich. Die vorstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen werden hiermit anerkannt. __________________ ______________________________ (Ort/Datum)                  (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
2. Baustellenbeschreibung Baustellenbeschreibung Gegenstand des Bauvorhabens ist die Errichtung einer Wohn- und Gewerbeanlage in Karlsfeld, Landkreis Dachau. Das Bauvorhaben umfasst ein Gebäude mit insgesamt 37 Wohneinheiten sowie drei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Zusätzlich werden eine Tiefgarage mit ca. 60 PKW-Stellplätzen sowie fünf oberirdische Stellplätze hergestellt. Der Baukörper ist in L-Form ausgebildet und erstreckt sich entlang der Jägerstraße und der Allacher Straße. Das Gebäude gliedert sich in mehrere Nutzungseinheiten und wird über mehrere Hauseingänge mit jeweils zugeordnetem Treppenraum und Aufzugsanlage erschlossen. Die Tiefgarage wird unterhalb des Gebäudes angeordnet und über eine zweispurige Ein- und Ausfahrtsrampe erschlossen. Die tragende Konstruktion wird im Kellergeschoss in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Decken werden als Filigrandecken hergestellt. In Teilbereichen kommen vorgefertigte Elementwände zum Einsatz. Ab dem 1. Obergeschoss werden die aufgehenden Wände in Kalksandstein ausgeführt. Die Gebäudehülle wird mit unterschiedlich dimensionierten Fensteröffnungen ausgeführt. Loggien sind in die Fassadenstruktur integriert. Im Erdgeschoss sind im Bereich der Gewerbeeinheiten großflächige Verglasungen vorgesehen. Das Gebäude wird mit einem Flachdach ausgeführt. Das oberste Geschoss ist als zurückgesetztes Staffelgeschoss ausgebildet. Die Wohneinheiten werden in unterschiedlichen Größen und Grundrissvarianten ausgeführt. Jede Einheit erhält einen zugeordneten Freibereich in Form von Balkon, Loggia, Terrasse oder Dachterrasse. Balkone werden als Fertigteile ausgeführt. Die äußere Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Jägerstraße. Die entlang des Grundstücks verlaufende Gehwegfläche wird nach Fertigstellung als öffentliche Verkehrsfläche genutzt. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der genehmigten Planunterlagen sowie der Ausführungs- und Detailplanung.
2. Baustellenbeschreibung
3. Technische Vorbemerkungen 3. Technische Vorbemerkungen Allgemeine Ausführungsbestimmungen Für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den geltenden technischen Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von fachlich qualifiziertem und entsprechend eingewiesenem Personal ausgeführt werden. Vor Aufnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Ausführungspläne, Detailzeichnungen und das Leistungsverzeichnis, eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Ausführbarkeit zu prüfen. Die Materialdisposition ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle vorzunehmen. Werden Abweichungen, Planungsfehler oder sonstige Unstimmigkeiten festgestellt, sind diese der Bauleitung unverzüglich und vor Beginn der betroffenen Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Soweit für die Ausführung behördliche Anzeigen oder Abstimmungen mit Versorgungsunternehmen erforderlich sind, sind diese rechtzeitig durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Die Oberseite der Tiefgaragendecke ist entsprechend den Planunterlagen mit dem vorgesehenen Gefälle hergestellt. Im Leistungsumfang enthaltene Nebenleistungen Der Auftragnehmer hat während der Bauausführung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um bereits ausgeführte Leistungen vor Witterungseinflüssen oder sonstigen Beschädigungen zu sichern. Erforderliche provisorische Abdeckungen während Arbeitsunterbrechungen oder aus technologischen Gründen sind Bestandteil der Einheitspreise. Gesetzliche und vertragliche Ansprüche nach DIN 18299 bleiben hiervon unberührt. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind sämtliche vom Auftragnehmer verursachten Verunreinigungen an angrenzenden oder sichtbaren Bauteilen ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen. Notwendige Schutz- und Reinigungsmaßnahmen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten. Werden Mehrdicken gesondert ausgeschrieben, erfolgt deren Abrechnung entsprechend den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Ist aufgrund von Unebenheiten oder Maßabweichungen des Untergrundes eine größere Materialdicke erforderlich und hierfür kein gesonderter Ausgleich vorgesehen, wird die tatsächlich erforderliche Mehrdicke gemäß der ausgeschriebenen Zulage vergütet. Andernfalls setzt sich der Einheitspreis aus dem Grundpreis und dem Zuschlag für die jeweilige Mehrdicke zusammen. Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich ausgeführten Flächen. Materialzugaben infolge von Verschnitt, Überlappungen oder sonstigen Verarbeitungsanforderungen werden nicht gesondert vergütet.
3. Technische Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Untergrund reinigen
01.01
Untergrund reinigen
01.02 Untergrund trocknen
01.02
Untergrund trocknen
01.03 Kugelstrahlen/Fräsem von TG Decken
01.03
Kugelstrahlen/Fräsem von TG Decken
03 Abdichtungen mit Bitumen-Dickbeschichtungen (PMBC)
03
Abdichtungen mit Bitumen-Dickbeschichtungen (PMBC)
PMBC - polymermodifizierte Bitumen-Dickbeschichtung
PMBC - polymermodifizierte Bitumen-Dickbeschichtung
03.01 Hohlkehlenausbildungen
03.01
Hohlkehlenausbildungen
03.02 Grundierungen u. Voranstriche
03.02
Grundierungen u. Voranstriche
03.03 Bitumen-Dickbeschichtung
03.03
Bitumen-Dickbeschichtung
03.04 Bitumen-Dickbeschichtung, Zulagen
03.04
Bitumen-Dickbeschichtung, Zulagen
04 Abdichtungen von erdberührenden Decken
04
Abdichtungen von erdberührenden Decken
04.01 Grundierungen u. Voranstriche
04.01
Grundierungen u. Voranstriche
04.02 Hohlkehlenausbildungen
04.02
Hohlkehlenausbildungen
04.03 Erste Abdichtungslage, Fläche i. Gefälle
04.03
Erste Abdichtungslage, Fläche i. Gefälle
04.06 Zweite Abdichtungslage. m. Durchwurzelungsschutz
04.06
Zweite Abdichtungslage. m. Durchwurzelungsschutz
05 Ausbildung von Randabschlüssen
05
Ausbildung von Randabschlüssen
05.01 Sicherung von Randabschlüssen mit Pressschienen
05.01
Sicherung von Randabschlüssen mit Pressschienen
05.02 Sicherung von Randabschlüssen mit Flüssigkunststoff
05.02
Sicherung von Randabschlüssen mit Flüssigkunststoff
06 Detailanschlüsse
06
Detailanschlüsse
06.01 Anschluss an Dachabläufe
06.01
Anschluss an Dachabläufe
06.02 Detailanschluss, Fenster u. Türsockel, bitum. Hochzüge
06.02
Detailanschluss, Fenster u. Türsockel, bitum. Hochzüge
07 Schutz- u. Dränlagen
07
Schutz- u. Dränlagen
07.01 Schutzlagen, vertikal
07.01
Schutzlagen, vertikal
07.02 Schutzlagen, horizontal
07.02
Schutzlagen, horizontal