Trockenbau
VSH von-Scala-Haus Ebersberg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flusnummer 824/7) in 85550 Ebersberg ist der Neubau eines Personalwohnhauses für die Kreisklinik Ebersberg geplant. Das geplante Wohngebäude ist 4 geschossig und vollständig unterkellert. DieGrundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7  m. Das 1. bis 4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion hinaus. Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Str (Osten) / von-Scala-Straße (Süden). Im Norden und Westen grenzen Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld. Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt zu jeder Zeit frei bleiben muss, Staus in der Zubringer- und besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
Baubeschreibung
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.  2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.  3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m sind einzukalkulieren und vorzuhalten nach VOB-C, ATV Trockenbau. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.  11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme  Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc. eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige  Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Für das Angebot und die Ausführung der Leistungen, die im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses zu erbringen sind und im Zusammenhang stehen gelten die im Land der Ausführung allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in der jeweils aktuellen Fassung. Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung zu Grunde zu legen. Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig. Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Alle angegebenen Maße sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bäder, als Fertigbadzellen ausgeführt werden. Die Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweise aus den behördlichen Genehmigungen sind zu beachten. Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des AN. Sie sind rechtzeitig vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. Es dürfen nur komplette Herstellersysteme von Decken- und Wandelementen zur Ausführung gelangen. Eine Stückelung einzelner Elemente ist nicht zulässig. Es dürfen nur systemgeprüfte Decken- und Wandkonstruktionen ausgeführt werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind dem AG vor Ausführung zu übergeben. Sämtliche geforderte bauphysikalische Werte wie Schallschutz, Brandschutz etc. sind durch Prüfzeugnisse von staatl. Anerkannten Prüfinstituten nachzuweisen. Evtl. erforderliche Prüfungen und Messungen der eingebauten Bauteile, im Zweifelsfall auch an der Leistung, gehen zu Lasten des AN. Sämtliche benötigten Sondermaterialien (z.B. schallabsorbierende Abhänger) sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen. Detailausbildungen sind zur Erzielung der Anforderung gemäß den Herstellervorschriften der Firma Knauf und den aktuellen "anerkannten Regeln der Technik" auszuführen. Die Erstellung der Trockenbauarbeiten ist in drei Arbeitsgängen zu kalkulieren. Spachtelarbeiten erfolgen erst nach Estricheinbau Acrylfugen werden in einem separaten Arbeitsgang nach Fertigstellung der Spachtelarbeiten ausgeführt Es sind alle Acrylfugen enthalten, inkl. Fensterleibungen, Türleibungen, Türanschlüsse etc. Die Ständerwände sind bei Bedarf zunächst einseitig zu beplanken und nach erfolgter Montage (Einbau von Heizung, Sanitär, Elektro, etc.) in Abstimmung mit den haustechnischen Gewerken zu schließen und zu verspachteln. Das Schließen von Wänden hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Bei doppelter Beplankung muss die zweite Schale versetzt zur ersten angebracht werden. Vor Verlegung der 2. Platte muss die 1. Lage vollkommen ausgetrocknet sein. Metallständerkonstruktionen und sonstige Trageprofile sind in feuerverzinkter Ausführung herzustellen. Sämtliche Konstruktionsteile müssen gegen Korrosion geschützt sein. Es dürfen ausschließlich Befestigungsmaterialien mit entsprechender Zulassung eingesetzt werden. Die Verwendung von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig. Sämtliche Systemelemente wie Stufenrandwinkel, Eckprofile oder sonstige Elemente sind mit einzurechnen. Ebenso verhält es sich mit evtl. Deckenverstärkungen, Auswechslungen oder sonstigen Maßnahmen, welche im Zuge der Installationsarbeiten der Haustechnik erforderlich werden. Anschlüsse an massive Bauteile sind mit geeigneten Materialien zu hinterlegen, die Anforderungen an den geforderten Schallschutz einzuhalten. Die Anschlüsse der Konstruktionen des Trockenbaus an flankierende Bauteile und untereinander sind so auszuführen, dass Dehnungen, Verformungen, Verschiebungen etc. der flankierenden Bauteile nicht auf die Trockenbaukonstruktionen und ihre Bekleidungen übertragen werden. Das Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Schlitzen für Installationszwecke aller Art, wie Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen und alle sonstigen Einbauteile ist in den Gesamtpreis einzukalkulieren. Installations-Öffnungen sind nachträglich zu schließen und anzuarbeiten. Vorhandene Elektrokabel sind durch herzustellende Öffnungen in den Raum zuführen. Anschlussfugen zwischen Leitung und Beplankung bei Installations-Durchdringungen im Spritzwasserbereich sind dauerelastisch abzudichten. Umlaufende elastische Anschlüsse an Wand, Boden und Decke sind mittels Mineralfaserstreifen/ Dichtungsband/ Trennwandkitt o.ä. herzustellen. Das Merkblatt Fugen und Anschlüsse des "Bundesverband der Gipsindustrie e.V." Industriegruppe Gipsplatten ist zu beachten. Die Anschlüsse bei Brandschutz-Decken sind zu hinterlegen. Die eingebauten Dämmstoffe haben der DIN EN 13162 zu entsprechen. Sie sind abgleitsicher einzubauen. Das Herstellen von Wandkreuzungen und Abzweigungen sowie Abschlüsse von frei im Raum endenden Wänden ist im Angebot zu berücksichtigen. Freie Enden, Kanten, Eckausbildungen, etc. sind mit Kantenbzw. Eckschutzelementen zu schützen. Installations-Schlitze und Aussparungen sind auszustopfen und zu schließen. Dehnfugen sind, wo erforderlich herzustellen bzw. Gebäudefugen zu übernehmen, ggf. als gleitender Anschluss. Das Verspachteln und Abschleifen aller Plattenfugen, Schraubköpfe, Befestigungsmittel, Kantenschutzprofile sowie sonstiger Unebenheiten, Beschädigungen, etc., gehört zur Leistung des AN. Die Verspachtelung der gesamten Oberfläche hat nach Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) gem. Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" zu erfolgen, sofern in der Leistungsposition nichts anderes gefordert ist. Bei Anschlüssen der Beplankung an andere Bauteile sind die Kanten mit Kantenschutzprofilen einzufassen und die Flächen mit Trennstreifen abzugrenzen, die nach Fertigstellung (bündig mit der Plattenoberfläche) zu entfernen sind. Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Alle Stoffe und Materialien wie Dämmstoffe und anderes dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK; bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden. Durch den AN sind Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen z.B. von Türen, Fenster, Fensterbänken, Fußböden, sowie von Einrichtungsgegenständen, etc. vor Verunreinigung und Beschädigung während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen und Umwickeln, einschl. anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen zu treffen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausführungshinweis Oberflächengüten Q1 bis Q4 Ausführungshinweis Oberflächengüten Q1 bis Q4 Qualitätsstufe 1 „Q1“ (Grundverspachtelung) ·Füllen der Stoßfugen zwischen den Gipsplatten das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel ·Abstoßen von überstehendem Spachtelmaterial ·Werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig Qualitätsstufe 2 „Q2“ (Standardverspachtelung) · Grundverspachtelung (Q1) · das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum   Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur   Plattenoberfläche Qualitätsstufe 3 „Q3“ (Sonderverspachtelung) · Standardverspachtelung (Q2) · breites Ausspachteln der Fugen · scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum   Porenverschluss mit Spachtelmaterial Qualitätsstufe 4 „Q4“ (Sonderverspachtelung) · Standardverspachtelung Q2 · ein breites Ausspachteln der Fugen · vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten   Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material (Schichtdicke größer 1 mm) Materialeinbringung während der Rohbauarbeiten im 1. bis 4. Obergeschoss ab dem 05.12.2025. Anlieferung palettiert in Kleinmengen und witterungsgeschützt verpackt.
Ausführungshinweis Oberflächengüten Q1 bis Q4
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
01.01 Wandsysteme
01.01
Wandsysteme
01.02 Abkofferrungen
01.02
Abkofferrungen
01.03 Außenwände
01.03
Außenwände