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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKT- UND BAUBESCHREIBUNG Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flurnummer 824/7) in 85550 Ebersberg
ist der Neubau eines Personalwohnhauses für die Kreisklinik Ebersberg geplant.
Das geplante Wohngebäude ist 5-geschossig - EG und 4 Obergeschosse - und
vollständig unterkellert. Die Grundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7 m. Das 1. bis
4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion
hinaus.
Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Straße (Osten) / von-Scala-Straße
(Süden). Im Norden und Westen grenzen Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld.
Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt zu jeder Zeit frei
bleiben muss, Staus in der Zubringer- und besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
PROJEKT- UND BAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Die Kosten für die Hebezeuge bzw. Autokran zur Einbringung der Anlagenteile sind
einzukalkulieren, soweit dies in der Leistungsbeschreibung nicht separat
ausgewiesen ist. Der Unternehmer erhält vom Planungsbüro eine
Ausführungsplanung. Das Erstellen von Montageplänen, in Abstimmung mit den
anderen am Bau beteiligten Unternehmen, Werkstatt- und Detailzeichnungen ist
Sache des Auftragnehmers.
Die Insgemeinkosten und die Einrichtung und Unterhaltung der Baustelle, sowie die
ordnungsgemäße Überwachung der Baustelle nach den Vorschriften sowie DIN
-Normen und den geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Das Aufmaß ist mit einem Vertreter der Bauüberwachung zu erstellen. Das Aufmaß
ist auf vorgedruckte Formularen, die vom Unternehmer zu stellen sind, in 4-facher
Ausfertigung für den Bauherrn zu erstellen.
Zur Abrechnung ist eine Aufmaßzusammenstellung anzufertigen, auf der die
Aufmaßblattnummern und die in diesem Blatt enthaltenen Massen klar ersichtlich
sind.
Das Projekt ist vom Unternehmer vor Inangriffnahme der Arbeiten in allen
Einzelheiten zu prüfen. Die Pläne sind mit der tatsächlichen Bauausführung zu
vergleichen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Planungsbüro zu melden und zu
berücksichtigen.
Für die fachgerechte Ausführung und einwandfreie Funktion der Anlagen übernimmt
der Unternehmer die volle Gewähr. Ferner ist nicht nur das unter den ZBVB und ZTV
genannte maßgebend, sondern auch die bauaufsichtlichen Vorschriften sowie die
Auflagen der M-LüAR. Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Beginn der
Montagearbeiten und auch während der Montage mit den übrigen am Bau
beschäftigten Firmen, sowie der Objektüberwachung zu koordinieren.
Für die Baustelle ist ein Obermonteur zu bestimmen, der die Baustelle während der
gesamten Bauzeit zu führen hat, er darf nur mit Zustimmung der Objektüberwachung
ausgetauscht werden. Der Obermonteur muß an der Baustelle ein
Leistungsverzeichnis zur Verfügung haben. Die ausführende Firma wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß bei der Montage der Anlage auf sauberste und fachgerechte
Arbeit besonders zu achten ist. Um eine Kostenüberschreitung zu vermeiden, sind
die Kosten sofort schriftlich entsprechend dem Baufortschritt zu prüfen, etwaige zu
erwartende Kostenüberschreitungen sind sofort zu melden. Abschlagsrechnungen,
entsprechend dem Baufortschritt, können eingereicht werden, die Leistungen sind
durch Aufmaße nachzuweisen.
Es ist ein Bautagebuch zu führen, die Bautageberichte müssen alle Angaben
enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein
können. Außerdem sind Anzahl und Art der an der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte, der wesentliche Baufortschritt, das Aufstellen wesentlicher
Bauteile, Abdrücken, Inbetriebnahme etc. festzuhalten. Das Original und eine
Kopie sind wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
Einreichen aller erforderlichen Eingaben an die Behörden, Abnahme der Anlage,
Anfertigen der Werkstattzeichnungen und Montagezeichnungen ist vom Unternehmer
zu erledigen. Abrechnungs- und Bestandspläne 3-fach. Schaltschemata der neuen
Anlagen und Bedienungsanweisungen zum Aufhängen in den Zentralen
einschließlich Verglasung und Rahmen sind spätestens eine Woche vor der
Abnahme dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen.
Der Unternehmer ist voll verantwortlich für die Überprüfung der Leistungsdaten und
Kanalnetzberechnung, für die einwandfreie Funktion der Anlage, Aufnehmen der
Maße an der Baustelle, Massenprüfung, Überprüfung der Montageöffnungen und der
richtigen Bauvoraussetzungen hinsichtlich des Projektes an der Baustelle.
Vom Unternehmer sind nach Auftragserteilung in Abstimmung mit den vom Ing.-Büro
gelieferten Ausführungsplänen sämtliche notwendigen Kernbohrungen, Wand-
durchbrüche und Wandschlitze anzuzeichnen, bzw. deren Richtigkeit zu prüfen.
Auftretende Unstimmigkeiten sind anzuzeigen. Die Herstellung der zuvorgenannten
Aussparungen erfolgt in der Regel durch den Rohbauunternehmer. Verschließen von
Brandschutzdurchführungen z. B. Feuerschutzklappen durch den Auftragnehmer
mittels Schottung. Ferner sind Angaben zu machen über alle erforderlichen
Fundamente, sowie sonstige bauliche Nebenarbeiten, die für die Montage der Anlage
erforderlich sind.
Mit dem Unternehmer für Sanitär-, Heizung-, Wärmedämmungs- und Elektroarbeiten
ist engster Kontakt zu pflegen. Bei etwaigen Unklarheiten sind die bei der
Objektüberwachung oder beim zuständigen Ingenieurbüro aufliegenden Zeichnungen
einzusehen.
Bedienungs- und Wartungsanweisung:
Die Bedienungs- und Wartungsanweisung ist in 3-facher Ausfertigung zu liefern. Der
Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle aufzulisten. Die Bedienungs- und
Wartungsanweisung soll folgendermaßen gegliedert sein:
- Art und Umfang
- Logische und zeitliche Folge
- Störfälle und deren Behebung
- Anlagenbeschreibung mit Ortsbestimmung
- Garantiewerte
- Betriebsdaten
- Installationsdaten
- Anlagenspezifische Merkmale
- Bedienungsanweisung
- Funktion und Lage der Bedienungsorgane
- Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise
Anzeige-, Steuer-, Schalt- und Regelgeräte
- Sicherheitseinrichtungen
- Betriebsunterbrechung (Außerbetrieb- und Inbetriebsetzung)
- Wartungsanweisungen
- Adressen-Aufstellung
- Erläuterung der Störmeldung
- Schmier- und Dichtungsarbeiten
- Spezialwerkzeuge
- Eigenschaften von Betriebsmitteln
- Behördliche Kontrollen und Prüfungen (Zeitfolge, Anschreiben)
- Art und Zeitfolge der Überwachung (Wartungskalender)
- Muster für die Führung eines Betriebsbuches
- Ersatzteilaufstellung
- Verschleißteile
- Ersatzteilliste mit Angaben von:
- Hersteller (Hauptwerk)
- Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefon-Nr, Typ-
bzw. Fabrik-Nr.
- Größe, Leistung und Bestelldaten
Allgemeine Hinweise:
- Abnahme können nur mit erfolgter Einweisung des Auftraggebers erfolgen.
- Regieberichte sind unverzüglich von der Bauleitung unterzeichnen zu lassen. Nicht
unterschriebene Berichte sind ungültig.
- zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Anweisung des Auftraggebers.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE BESONDERE VERTRAGSBEDINUNGEN (ZBVB) 6.1 Baustellenordnung
Für diese Baustelle gibt es von der Klinik herausgegebene Montagebestimmungen,
die für alle am Bau Beteiligten verbindlich sind. Die Montagebestimmungen werden
bei Auftragserteilung ausgehändigt oder können bei Bedarf bei der Bauleitung oder
der ausschreibenden Stelle eingesehen werden.
6.2 Besondere Angaben zur Baustelle
Auf der Baustelle sind nur begrenzt Lagerflächen vorhanden. Eventuell notwendiges
Zwischenlagern von Baustoffen an anderer Stelle ist Sache des AN und in die
Einheitspreise einzurechnen. Alle Arbeiten sind mit besonderer Rücksicht auf
Patienten und Ärzte der angrenzenden Gebäude auszuführen. Die Schmutz- und
Lärmentwicklung ist so gering wie möglich zu halten. Entsprechende Geräte und
Maschinen sind einzusetzen. Der Baustellenbetrieb ist vom Klinikbetrieb getrennt zu
halten. Die eingeschränkte Baustellensituation ist dem beiliegendem BE-Plan zu
entnehmen.
6.3 Baustellentagebuch / Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch nach den "Richtlinien für die Führung des
Bautagebuches" des "Vergabehandbuchs des Bundes Ausgabe Bayern" zu führen.
6.4 Lärmvorschriften
Baucontainer, Toiletten und lärmverursachende Einrichtungen und Maschinen sind
möglichst so aufzustellen, dass keine Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung
und Nutzung z. B. Klinikbetrieb verursacht wird. Der Aufstell- und Anschlussbereich
ist im BE-Plan dargestellt. Durch den Betrieb des bestehenden Klinikums müssen die
Arbeiten mit einem Minimum an Lärm- und Staubentwicklung durchgeführt werden.
6.5 Sauberkeit und Reinigung
Um Störungen im Klinikbetrieb zu verhindern ist die Staubemission auf ein Minimum
zu reduzieren. Folgende Maßnahmen sind in Absprache mit der Bauleitung vor
staubintensiven Arbeiten kostenfrei für den AG durchzuführen:
- Anfeuchten und Besprühung von gegebenenfalls abzubrechenden Bauteilen auch
während der Arbeiten
- Schließen der Fenster
- Schutttransportwege sind durch Folien / Planen / Einhausungen gesondert zu sichern
insbesondere bei Schutteinfüllung in Container.
- Sämtliche Container (Lager, Abfall und Aufenthalt) sind grundsätzlich verschlossen
zu halten.
- Spezielle Abfallcontainer sind nur mit Deckeln gestattet.
Entsorgung über Schuttrutschen oder Abwerfen von Material ist bedingt durch den
Krankenhausbetrieb und die damit verbundene Ruhebedürftigkeit sowie der
Forderung nach staubarmen Verfahren, untersagt. Entsprechend ist auch für diese
Leistungen geeignetes Hebezeug vorzuhalten und zu kalkulieren.
Der AN ist für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen und das absolute
Rauchverbot im gesamten Baustellenbereich durch seine Beschäftigten
verantwortlich.
Die Baustelle ist mindestens 1 x wöchentlich von Bauschutt zu säubern. Die Kosten
übernimmt der AN. Jedes Unternehmen entsorgt seinen eigenen Bauschutt. Kommen
einzelne Gewerke der Aufforderung der Bauleitung nicht nach, so werden Dritte mit
der Entsorgung beauftragt. Ist der Verursacher nicht festzustellen, werden die Kosten
auf alle Gewerke anteilig (bezogen auf die Auftragssumme) umgelegt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die unmittelbare Umgebung der
Baustellen stets sauber zu halten. Die laufende Reinigung, Unterhaltung und Wieder-
instandsetzung aller Verkehrswege ist Sache des Unternehmers.
Auf die eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit (siehe Anlage BE- und Zufahrts-Plan)
wird ausdrücklich hingewiesen.
6.8 Unterkünfte
Bauunterkünfte (Schlafbaracken) dürfen auf der Baustelle nicht errichtet werden. Das
Übernachten in Wohnwagen oder Wohnmobilen etc. auf der Baustelle, dem
Klinikgelände und dem Klinikparkplatz ist nicht gestattet!
6.9 Nebenleistungen gemäß VOB
Einzukalkulieren und vorzuhalten sind für die Dauer der eigenen Bauzeit Geräte,
Maschinen, Aufzüge, (Bau-) Kräne, sonstige Förderanlagen, Lehr- und Schalgerüste,
Schutz- und Arbeitsgerüste, Absperrungen, einschließlich Warnschilder, Beleuchtung
des eigenen Arbeitsplatzes, etc. Unterkunftsräume für Betriebsangehörige sowie
Baracken o. ä. für Geräte und Materiallagerung, einschließlich Heizung, Beleuchtung
und Reinigung, welche für Erbringung der eigenen Leistung erforderlich und soweit
diese nicht gesondert im LV beschrieben sind, sowie Lager- und Arbeitsplätze
herstellen, befestigen und wieder entfernen, einschließlich der erforderlichen Wege.
Im Preis enthalten sind alle für die eigene Baustelleneinrichtung notwendigen
Erdbewegungen einschließlich Abfuhr des anfallenden Materials auf einem vom
Unternehmer bereitzustellenden Ablageplatz, sowie das Wiedereinfüllen der
abgehobenen Flächen nach Angabe der Bauleitung.
6.10 Bauleiter und Baustellenbesprechung
Auf der Baustelle muss ständig eine deutschsprachige, fachlich qualifizierte
Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Der Auftragnehmer hat zu den
wöchentlichen Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig
durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen
finden jeweils regelmäßig an dem vorher vereinbarten Wochentag statt. Kosten
dafür werden nicht gesondert vergütet.
Während der Bauzeit soll das vom Auftragnehmer einzusetzende Führungspersonal
nicht gewechselt werden (Montageleiter, Obermonteur). Wird ein Wechsel aus
zwingenden Gründen erforderlich, so hat der Auftragnehmer unter Angabe der
Gründe die Zustimmung des Auftraggebers schriftlich einzuholen. Der Auftraggeber
behält sich jedoch vor, die vom Auftragnehmer mit der Bearbeitung und Überwachung
von Lieferungen und Leistungen sowie mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten
Personen abzulehnen oder ihre Ablösung zu verlangen.
6.11 Baustrom / Bauwasser
Baustrom kann im Allgemeinen an einem NSH-Verteiler im UG angeschlossen
werden. Es wird durch das Gewerk Elektro 1 Stück Hauptverteiler pro Geschoss
sowie ein Verteiler im Außenbereich aufgestellt. Eine Bemessung für Baukranbetrieb
ist nicht vorgesehen. Für ausreichende Verlängerung hat der AN zu sorgen. Die
Gebühren für Strom und Wasser trägt der Auftraggeber.
Ein Wasseranschluss wird durch den AG vorgehalten. Für ausreichende
Verlängerung hat der AN zu sorgen. Verlängerungen sind mit Rücksicht auf die
bestehende Bausubstanz ausschließlich mit neuwertigem Schlauch und
Kupplungsmaterial zu erstellen. Die Beseitigung von Wasserschäden infolge von
Leckagen wird dem AN angelastet.
Der AN muss mit dem, ihm zur Verfügung gestellten Wasser und Energien sparsam
umgehen. Die Anschlüsse für Wasser und Energie dürfen nur für den in Verbindung
mit den Ausführungsarbeiten stehenden Verbrauch benutzt werden. Die Beleuchtung
und Beheizung von Aufenthalts- und Sanitärräumen des Auftragnehmers sind hierin
eingeschlossen. Die behelfsmäßigen Anschlüsse und Verteilungen müssen während
der gesamten Bauzeit gewartet und vor der Endabnahme abgebaut werden. Die
benutzten Anlagen müssen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
6.12 Stellflächen und Verkehrswege innerhalb des Baugeländes
Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle sind folgende
Beschränkungen zu beachten: Die Gebäude liegen im umgrenzten Gelände des
Klinikums. Es ist Rücksicht auf Besucher- und Betriebsverkehr des Krankenhauses
und auf die Belieferung der anderen Baustellen zu nehmen. Die Zufahrtsmöglichkeit
zu den einzelnen Gebäuden sowie Feuerwehrzufahrten dürfen auch beim Anliefern
und Abladen durch den AN nicht blockiert werden. Der vorgeschriebene Zufahrtsweg
ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt. Die Zugänge zur Baustelle müssen
auch den anderen an der Ausführung der Baumaßnahme Beteiligten zur Verfügung
stehen. Sie dürfen daher nach Rücksprache mit der Bauleitung in Anspruch
genommen werden. Stellflächen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für Arbeiter des
Auftragnehmers wie auch dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber nicht
zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sind Parkmöglichkeiten bei Haus 72
vorhanden.
6.13 Bauschild / Firmenwerbung
Das Anbringen eigener Firmenschilder ohne Zustimmung des AG ist auf der
Baustelle nicht zulässig.
6.14 Grünanlagen und Baustellensituation
Im Krankenhausgelände sind die Außenanlagen mit alten Laubbäumen bepflanzt, die
Fahrbahnen sind als Alleen ausgebildet. Die Bäume stehen in der Regel nahe der
Fahrbahn und schränken die Zufahrtshöhe ein. Die Gebäude sind alle durch
Vegetations- und Rasenflächen umgeben. Die Bäume und Grünflächen sind zu
schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Die Grün- und Rasenflächen dürfen
nicht befahren werden. Zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen ist die DIN 18920 zu beachten. Die Bieter sind angehalten, vor
Angebotsabgabe den Bestand und die Baustellensituation zu besichtigen. Sämtliche
Schachtdeckel und Luken im Baustellenbereich dürfen nicht belastet und nicht
verstellt werden.
6.15 Ausführungstermine
Ausführungstermine gem. Vorgabe AG.
Detailterminplan kann mit Einhaltung der Meilensteine geführt werden
6.16 Unterbrechung von vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen
Ist es im Zuge der Arbeiten notwendig, vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen
zu unterbrechen bzw. abzuschalten, ist dies der Bauleitung und dem für die Ver- und
Entsorgungsleitungen zuständigen Träger mindestens 5 Werktage vorher, wenn
nichts anderes vereinbart wird, mündlich und schriftlich mitzuteilen. Es ist dafür Sorge
zu tragen, dass bei einer Unterbrechung der Ver- und Entsorgungsleitungen die Ver-
und Entsorgung benachbarter Bereiche unbeeinträchtigt bleibt. Unvorhergesehene
Unterbrechungen (Beschädigungen) von Ver- und Entsorgungsleitungen durch den
AN sind der Bauleitung und dem für die Ver- und Entsorgungsleitungen zuständigen
Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen.
ZUSÄTZLICHE BESONDERE VERTRAGSBEDINUNGEN (ZBVB)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) 1. Allgemeines zum Schall-, Wärme- und Feuchteschutz
1.1
Der Auftragnehmer hat neben den Anforderungen aus den zur Angebotsabgabe gültigen deutschen Normen, VDI-Richtlinien, Regeln des Handwerks sowie den sonstigen Regelwerken der Technik die behördlichen Vorschriften und die jeweils später im Einzelnen erwähnten bauphysikalischen Anforderungen zum Schall-, Wärme- und Feuchteschutz einzuhalten. Ferner sind die Unfallverhütungs- und Arbeitsstätten-Richtliniensowie berufsgenossenschaftlichen Auflagen zu beachten. Vor bzw. bei der Ausführung sind außerdem zu berücksichtigen:
1.2
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer für die von ihm angebotenen Bauleistungen den Nachweis der Einhaltung der bauphysikalischen Anforderungen in prüfbarer Form zu erbringen (z.B. durch Vorlage gültiger amtlicher Prüfzeugnisse und Eignungsnachweise für die verwendeten Materialien, Konstruktionen sowie auf das Objekt abgestimmte Berechnungen oder messtechnische Nachweise) Prinzipzeichnungen, Proben oder Handmuster sind auf Verlangen anzufertigen. Für diese Leistungen erhält er keine
Vergütung.
1.3
Bei der Bauabnahme ist insbesondere die Einhaltung der Immissionsanforderungen messtechnisch nachzuweisen. Die Objektüberwachung wählt die Messorte und Betriebsbedingungen aus. Die Messungen werden von einer
amtlichen Schallmessstelle durchgeführt und ausgewertet. Falls die Einhaltung der Sollwerte nicht auf Anhieb erreicht wird, können weitere Messungen veranlasst werden. Die zusätzlichen Messkosten trägt der Auftragnehmer.
1.4
Für Alternativvorschläge weist der Auftragnehmer bereits zur Angebotsabgabe die bauphysikalische Gleichwertigkeit nach und trägt auch das planerische Risiko.
1.5
Sämtliche Arbeiten zum Baukörper (Schall - Wärme - Feuchte) fallen ausschließlich in die Verantwortung des Auftragnehmers und sind im Angebotspreis enthalten.
1.6
Der Auftragnehmer hält die von den Herstellern der verwendeten Materialien und Konstruktionen vorgegebenen Anwendungs- und Verarbeitungshinweise ein. Insbesondere berücksichtigt er auch die chemische und physikalische Verträglichkeit der vorhandenen und neu hinzukommenden Baumaterialien.
1.7
Die folgenden Anforderungen und Materialvorgaben zum Schall-, Wärme- und Feuchteschutz sind Mindestqualitäten. Diesbezügliche Änderungen sind zwingend mit der Fachplanung abzustimmen.
1.8
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen textlich und inhaltlich nicht verändert werden. Dadurch wird ein Angebot ungültig. Alternativangebote sind schriftlich anzuzeigen.
1.9
Für die statischen Nachweise gibt der Auftragnehmer sämtliche Daten seiner Anlagen (wie Gewichte, Gewichtsverteilungen, Unwuchten usw.) verbindlich bis zwei Wochen nach Auftragserteilung an. Alle Zusatzaufwendungen für Änderungen von Planung und Ausführung gehen zu Lasten des Auftragnehmers
1.10
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung sind alle Emissionspegel der Erreger (1 m-Abstandspegel vor Ort) und der Schallleistungspegel sowie das Bauprinzip aller Schall- und Schwingungsschutzmaßnahmen vorzulegen und in Regeldetails prüfbar darzustellen. Dazu gehören insbesondere alle technischen Angaben über verwendete Materialien und Bauteile (z. B. Federungen und Dämpfung) sowie ein verbindlicher
vermasster Geräteplan.
1.11
Aus der Vorlage von Planungsunterlagen "Zur Genehmigung" können vom Auftragnehmer keine Rechte gegen die Planer hergeleitet werden.
1.12
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Bauarbeiten so abzuwickeln, dass die Nachbarschaft nicht über den Rahmen der TA-Baulärm belästigt wird. Der Bauherr ist berechtigt, alle Ansprüche hieraus an den Auftragnehmer weiterzuleiten.
1.13
Überhaupt gilt für alle belästigenden Emissionen das Verursacherprinzip. Die Emissionen sind so zu begrenzen, dass Fremde nicht unzulässig belästigt werden.
2. Schall- und schwingungsschutztechnische Anforderungen
2.1
Die Luft- und Körperschallemission aus haustechnischen Anlagen für Lüftung, Sanitär, Heizungs- und Elektroeinrichtungen, aus allen haustechnischen Förderanlagen sowie gemeinschaftlich und zentral genutzten Hausgeräten ist soweit zu mindern, dass die Restimmission sowohl in der Nachbarschaft des Gebäudes, als auch im Gebäude selbst den in den Regelwerken der Technik genannten bzw. nachstehend aufgeführten Richtwerten entspricht.
2.2
Insbesondere sind auch folgende Regeln der Technik einzuhalten:
- DIN-Normen: 1946 - 4108 - 4109/E-DIN 4109-A1 -
- VDI-Richtlinien: 2058 - 2081
- Sonstiges: TA-Lärm UVV 29 - VBG 121 Arbeitsstätten-Richtlinien Arbeitsstätten-Verordnung. BimSchG BauNVO
TA-Baulärm
- Bauschein: Auflagen der zuständigen Baubehörde
Alle Anforderungen gelten gleichzeitig.
3. Allgemeine Anmerkungen zum Schall- und Schwingungsschutz
3.1
Es wird empfohlen, die schall- und schwingungs-schutztechnischen Maßnahmen für Einzelanlagen so zu bemessen, dass die Restimmissionspegel um 5 dB niedriger liegen als die Sollwerte, da mit gleichzeitiger Luft- und
Körperschalleinstrahlung und gleichzeitigem Betrieb verschiedener Anlagen zu rechnen ist.
3.2
Der Auftragnehmer haustechnischer Anlagen findet baulich massive und steife Konstruktionen usw. vor, die gute Voraussetzungen für die Schwingungs- und Körperschalldämmung bieten. Die endgültige Bemessung der
baulichen Fundamente inkl. der zugehörigen Federungen führt der Auftragnehmer aus. Er fertigt Pläne mit allen zur Kenn--
zeichnung des Masse-Feder-Masse-Systems erforderlichen Daten an. Federungen müssen leicht auswechselbar sein. Schraubenfederkörper sind bedämpft und vorspannbar.
3.3
Laute Erreger (z.B. leistungsstarke Ventilatoren usw.) sind auf Geschossdecken, auch Dachtechnikzentralen, zweifach elastisch zu lagern.
3.4
Die haustechnischen Installationen sind so auszuführen, dass die vorhandenen baulichen schall-, wärme- und feuchteschutztechnischen Maßnahmen (z.B. Bodenabdichtung, Estriche, abgehängte Decken usw.) funktionsfähig bleiben bzw. noch nachträglich ungehindert ausgeführt werden können.
3.5
Der Auftragnehmer hat ergänzende haustechnische Schallschutzmaßnahmen gegen überhöhte Luft- und Körperschallemissionen sowie Schwingungsbelastungen zu treffen, deren Einfügungsdämmungen inkl. der baulichen Maßnahmen so hoch sein müssen, dass die vorgeschriebenen
Sollpegel nicht überschritten werden. Im Zweifelsfall und bei kritischen Einbausituationen hat er einen Fachberater einzuschalten.
4. Wärmedämmungen
4.1
Alle Wärmedämmstoffe sind formbeständig, rüttelfest und nicht brennbar A1 bzw. A2 nach DIN 4102. Die Dämmschichten werden rutsch- und rieselfest mit ausreichendem mechanischen Oberflächenschutz ausgeführt.
4.2
Bei den Dämmstoffen für Leitungen und Kanäle ist die bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungs- und Lüftungsanlagen (LüAR und LAR) zu beachten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
01 KG 410 - Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten
01
KG 410 - Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN GWA 1. Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten DIN 18381
1.1
Außer den in den Verdingungsunterlagen genannten Bedingungen sind für die Ausführung der Arbeiten und für die zu verwendenden Materialien maßgebend: Die Vorschriften der Ver- und Entsorgungsträger. Die ortspolizeilichen Vorschriften. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Ver- und Entsorgungsträger, sowie die Vorschriften der für den Installateur zuständigen Berufsgenossenschaft. Die einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie die Regelwerke des DVGW und der ATV in der jeweils neuesten Fassung.
1.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofort nach Auftragserteilung die aufliegenden Pläne darauf zu prüfen ob alle notwendigen Schlitze und Durchbrüche vorgesehen sind. Bei Nichtbeachtung übernimmt der Auftragnehmer die damit verbundenen Mehrkosten für die Nachbearbeiten. Alle notwen-
digen Änderungen sind vor Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen und deren schriftliche Zustimmung einzuholen.
1.3
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofort nach Auftrags- erteilung bei den zuständigen Behörden bzw. Versorgungs- trägern sich Gewissheit über Vorschriften, Trassenführungen, Höhenlagen der Rohrleitungen etc. zu verschaffen und das Gesamtprojekt daraufhin zu überprüfen. Haus- und Grund- stücksanschlüsse sind entsprechend den Erfordernissen abzusprechen und festzulegen.
1.4
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der Auftragnehmer selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung.
„Eine Abnahme der Anlage nach VOB kann erst erfolgen, nachdem die Inbetriebnahme sowie ein störungsfreier und ununterbrochener 14-tägiger Probebetrieb stattgefunden hat und dokumentiert worden ist.“
1.5
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Montage-, Werkstatt und Detailpläne zu erstellen und rechtzeitig vor Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers wird durch die Genehmigung in keiner Weise aufgehoben. Die Planunterlagen sind unter Berücksichtigung und in Abstimmung mit der anderen Gewerken anzufertigen.
1.6
Der Auftragnehmer hat vor und während der Ausführung mit allen anderen am Bau beteiligten Firmen die technische und terminliche Abwicklung der Arbeiten abzuklären. Die Abstimmung und Koordination mit allen Beteiligten hat der Auftragnehmer zu veranlassen und durchzuführen.
1.7
Vor Ausführungsbeginn sind alle Maße, Standort- und Höhenlagen aller sanitären Einrichtungen im Benehmen mit der Bauleitung nach den örtlichen gegebenen Erfordernissen zu überprüfen, festzulegen und laufend zu besprechen, da sich während der Bauzeit noch Änderungen ergeben können.
1.8
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung die Zulässigkeit und Verwendbarkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien verbindlich zu prüfen. Bedenken sind sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
1.9
Sämtliche Gegenstände sind vor Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertretung im Ausstellungsraum des Großhändlers zu besichtigen und auf die Eignung für die vorgesehene Verwendung zu überprüfen. Die endgültige Festlegung sowie die genaue Lage und Einbauanordnung
von Anlagen, Anlagenteilen, Armaturen, etc. ist vor Bestellung mit der Bauleitung abzusprechen. Der Auftraggeber behält sich nachträgliche Abänderungen vor. Auf Aufforderung hat der Auftragnehmer ohne Kostenvergütung eine Bemusterung der zur Verwendung kommenden Materialien durchzuführen. Bestellungen ausschließlich anhand der Leistungsbeschreibung erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers.
1.10
Welche Materialmengen zu welchem Zeitpunkt an der Baustelle angeliefert werden müssen, ist der Bauleitung rechtzeitig bekanntzugeben und abzusprechen. Materialien und Gegenstände müssen sofort nach Anlieferung im Bauinneren gelagert werden. Lagern im Freien ist nicht erlaubt. Trink- wasser leitungen sind vor Verschmutzungen zu schützen
(Rohrendkappen, nicht direkt
1.11
Sämtliche Rohrleitungen, Kanäle, Geräte und sonstige Anlagenteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN 4109, 1946, 1986, 1988) durchausreichende Schalldämmaßnahmen gegen den Baukörper zu befestigen bzw. aufzustellen. Bei schall- und geräuschübertragenden Werkstoffen ist eine direkte Verbindung bzw. Berührung mit dem Baukörper unzulässig.
1.12
Die Rohrleitungen sind so anzulegen, dass sie später einzeln isoliert werden können. Bei der Leitungsverlegung ist daher Rücksicht auf die erforderliche Isolierstärke zu nehmen.
1.13
Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind unter Berücksichtigung der Wärmeausdehnung zu verlegen. Die ausführende Installationsfirma hat dafür zu sorgen, dass die geschaffenen Rohrdehnungsmöglichkeiten durch die Arbeiten nachfolgender Handwerker nicht beeinflusst werden. Die Dehnungsstellen sind durch einen Hinweis zu kennzeichnen.
1.14
Für Kaltwasser-Hauptverteilungsleitungen, sowie für sämtliche
Warmwasser- und Zirkulationsleitungen dürfen nur Bogen- formstücke verwendet werden. Rohrschellen mindestens in jeder Stockwerksmitte.
1.15
Alle Gewindeverbindungen sind von überschüssigem Hanf zu reinigen.
1.16
Bei Rohrleitungen, welche durch Brandwände und -Decken geführt werden, sind die Durchführungen mittels Futterrohren herzustellen. Bei Kunststoffrohr-Durchführungen durch Brandwände und Decken sind zugelassene Brandschutz- manschetten zu verwenden.
1.17
In Heizräumen, Übergabestationen, Verteilerstationen und dergleichen, bei welchen Schallschluckdecken und Schallschluckwände zur Ausführung kommen oder evtl. später vorgesehen sind, ist dies bei der Verlegung von Rohrleitungen zu berücksichtigen.
1.18
Alle Anlagenteile sind gegen Beschädigung und Verschmutzung während der Bauzeit zu schützen. Gegenstände aus Porzellan dürfen erst nach Beendigung der Bauarbeiten montiert werden. Bade- und Brausewannen und dergleichen sind dauerhaft gegen Beschädigung zu sichern.
1.19
Für die termingerechte Fertigstellung, die vorschriftsmäßige Ausführung unter Beachtung der Schallschutzmaß nahmen sowie für die einwandfreie Funktion der Anlagen haftet in jedem Fall der Auftragnehmer.
1.20
Für evtl. erforderliche Leistungen, welche nicht in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung enthalten sind ist vor Ausführungsbeginn ein Nachtragsangebot mit Kalkulations- nachweisen auf Basis des Hauptangebotes bei der
Bauleitung einzureichen und genehmigen zu lassen.
2. Wärmedämmarbeiten (DIN 18421)
2.1
Bei der Ausführung der Wärmedämmarbeiten sind alle Anforderungen der aktuellen EnEV zu beachten.
2.2
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung die Zulässigkeit und Verwendbarkeit der im Leistungsbeschrieb aufgeführten Materialien verbindlich zu prüfen. Bedenken sind sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
2.3
Auf Aufforderung hat der Auftragnehmer ohne Kostenvergütung eine Bemusterung der zur Verwendung kommenden Materialien durchzuführen.
2.4
Die Abstimmung und Koordination mit den anderen am Bau beschäftigten Firmen hat der Auftragnehmer zu veranlassen und durchzuführen. Der Auftragnehmer hat vor und während der Ausführung mit allen Beteiligten die technische und terminliche Abwicklung der Arbeiten abzuklären.
2.5
Falls notwendig, sind die Arbeiten auch abschnittsweise auszuführen. Besonders in Bereichen, in denen Rohrleitungen und Lüftungskanäle in mehreren Lagen montiert werden, müssen die Leistungen zeitlich so abgewickelt werden, dass die Montage der nächsten Lage nicht behindert wird.
2.6
Rohrleitungen, welche durch Brandwände und Decken geführt werden, sind entsprechend den Anforderungen der MLAR 03/2000 (Muster-Leitungs-Anlagen Richtlinien) abzuschotten.
2.7
Die Leitungen sind immer einzeln zu isolieren, niemals gebündelt, d.h. niemals mehrere Rohrleitungen in einem Isoliermantel.
2.8
Abzweige und Halterungen sind durch entsprechende Einschnitte so einzupassen, daß die Isolierungen vollkommen dicht aneinander stoßen.
2.9
Über die Erfüllung der Anforderungen der Heizungsanlagen-Verordnung sowie entsprechende Übereinstimmungs- erklärungen hat der Auftragnehmer schriftliche Bestätigung dem Auftraggeber mit der Schlussrechnung zu übergeben.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN GWA
BESCHREIBUNG DER TEILLEISTUNGEN - GWA Vorbemerkungen
Mit den angebotenen Einheits- bzw. Pauschalpreisen sind sämtliche, für eine den technischen Vorschriften entsprechende funktionsgerechte Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen, abgegolten. Sämtliche Materialien sind, soweit im Beschrieb nichts anderes bestimmt ist, vom Auftragnehmer zu liefern und zu montieren. Im Beschrieb aufgeführte Fabrikate bzw. Katalog-Nummern dienen zur Modellerläuterung. Aus Gründen einer objektiven Angebotswertung müssen die vorgeschriebenen Fabrikate angeboten werden. Sämtliche
Fabrikatsbezeichnungen verstehen sich mit dem Zusatz
"oder gleichwertig" Fabrikatsabweichungen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind bei Angebotsabgabe auf einem gesonderten Blatt mit Gleichwertigkeitsnachweis beizufügen.
Die in der Beschreibung aufgeführten Positionen sind vollständig anzubieten, bzw. auszufüllen. Gepunktete Freistellen sind vom Bieter auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
In die Einheitspreise sind, soweit in der Leistungsbeschreibung keine besonderen Positionen vorgesehen sind oder nichts anderes bestimmt wird, außerdem einzukalkulieren:
GWA - Installationsarbeiten Anmeldungen, Besichtigungs- anzeigen, Abnahmeersuchen, Erledigung aller schriftlichen Formalitäten, Aufmaßlisten, Massenzusammenstellungen
Einsatz von Arbeitsmaschinen jeglicher Art für Montage, Transport, etc. Montage, Lieferung, Abladung, Lagerung und Transport. Kleinmaterialien einschließlich Rohrschellen
Schweißverbindungen. Sämtliche Schalldämm-Maßnahmen entsprechend den Erfordernissen unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften Einregulieren der Warmwasserzirkulation in der gesamten Anlage
Inbetriebnahme der Anlage - ggf. in Teilabschnitten-, Einweisung des Bedienungspersonals, Erstellen und Übergabe der Betriebsanleitungen, Übergabe der Anlage mit den entsprechenden Übereinstimmungserklärungen Montage-, Werkstatt- und Detailzeichnungen nach Fertigstellung der Anlage muß eine Prüfung auf Funktionsfähigkeit durchgeführt werden.
Rohrisolierungs- und Wärmedämmarbeiten
Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen, Abnahmeersuchen, Erledigung aller schriftlichen Formalitäten, Aufmaßlisten, Massenzusammenstellungen
Isolieren von Befestigungs- und Kleinmaterialien z.B. Rohrschellen etc..
Alle Leistungen, die zur Ausführung der Arbeiten entsprechend den einschlägigen DIN-Vorschriften und der Heizungsanlagen Verordnung (neueste Fassung) erforderlich sind einschl. schriftliche Erklärung über die
Erfüllung der Anforderungen der Heizungsanlagen-Verordnung an die zuständige Behörde
BESCHREIBUNG DER TEILLEISTUNGEN - GWA
ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR - BRANDSCHUTZ - LÜFTUNG - Das neue Gebäude wird mit Sanitären Zellen ausgestattet.
- In der Zelle wird alles komplett vormontiert.
- Die Trinkwasserversorgung erfolgt dezentral, und wird komplett in Edelstahl Mapress
installiert.
- Das Abwasser wird mit Geberit db20 installiert.
- Im Gebäude wird eine Feuerwehr-Trockenanlage im Treppenhaus mit
Aussen-Einspeisung installiert.
- Es müssen noch Steig- und Fallleitungen installiert werden für die Fertig-Zellen:
- Schmutzwasser mit Brandschutz durch die Geschoßdecken
- Trinkwasser Kalt mit Brandschutz durch die Geschoßdecken
- Abluftleitung nach DIN 18017 mit Brandschutz durch die Geschoßdecken
- Die Kellerräume im UG werden Be- und Entlüftet
- Der Müllraum wird separat über das Dach entlüftet.
ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR - BRANDSCHUTZ - LÜFTUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Installation Abwasser - Kunststoff PP erhöhter Schallschutz
01.02
Installation Abwasser - Kunststoff PP erhöhter Schallschutz
01.03 Abwasserleitungen - Sonstiges, Materialien
01.03
Abwasserleitungen - Sonstiges, Materialien
01.04 411 - Abwasser Kernbohrungen
01.04
411 - Abwasser Kernbohrungen
01.05 411 Isolierung Abwasser
01.05
411 Isolierung Abwasser
01.06 412 Installation - Wasser, Rohrleitungen verschiedener Materialien
01.06
412 Installation - Wasser, Rohrleitungen verschiedener Materialien
01.07 412 Trinkwasserleitungen, Sonstiges, Materialien
01.07
412 Trinkwasserleitungen, Sonstiges, Materialien
01.08 412 Trinkwasser - Absperrarmaturen, Aggregate, Messanlagen
01.08
412 Trinkwasser - Absperrarmaturen, Aggregate, Messanlagen
01.09 412 Trinkwasser Isolierung
01.09
412 Trinkwasser Isolierung
01.10 412 Trinkwasser-Brandschutz Rohrdurchführungen
01.10
412 Trinkwasser-Brandschutz Rohrdurchführungen
01.11 412 Betriebstechnischen Anlagen - Wasser
01.11
412 Betriebstechnischen Anlagen - Wasser
01.12 474 Feuerlöschanlagentechnik
01.12
474 Feuerlöschanlagentechnik
01.13 Einrichtungsgegenstände Sanitär
01.13
Einrichtungsgegenstände Sanitär
01.14 431 Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18017
01.14
431 Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18017
01.15 431 Isolierung Einzelraumentlüftung
01.15
431 Isolierung Einzelraumentlüftung
01.16 Be- und Entlüftung für Kellerräume
01.16
Be- und Entlüftung für Kellerräume
01.17 Müllraum Abluftanlage
01.17
Müllraum Abluftanlage
01.18 Isolierarbeiten Lüftung
01.18
Isolierarbeiten Lüftung
01.19 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Sanitärinstallation
01.19
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Sanitärinstallation
02 Heizungsinstallationsarbeiten
02
Heizungsinstallationsarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN HEIZUNG 1. Heizungsinstallationsarbeiten DIN 18380
1.1
Außer den in den Verdingungsunterlagen genannten Bedingungen sind für die Ausführung der Arbeiten und für die zu verwendenden Materialien maßgebend:
Die Vorschriften der Ver- und Entsorgungsträger
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Ver- und Entsorgungsträger, sowie die Vorschriften der für den Heizungsbauer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie die Regelwerke des DVGW und der ATV in der jeweils neuesten Fassung.
1.2
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahme ersuchen hat der Auftragnehmer selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Bauleiters.
1.3
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Montage-, Werkstatt- und Detailpläne zu erstellen und rechtzeitig vor Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers wird durch die Genehmigung in keiner Weise aufgehoben. Die Planunterlagen sind unter
Berücksichtigung und in Abstimmung mit den anderen Gewerken anzufertigen.
1.4
Der Auftragnehmer hat vor und während der Ausführung mit allen anderen am Bau beteiligten Firmen die technische und terminliche Abwicklung der Arbeiten abzuklären. Die Abstimmung und Koordination mit allen Beteiligten hat der
Auftragnehmer zu veranlassen und durchzuführen.
1.5
Vor Ausführungsbeginn sind alle Maße, Standort- und Höhenlagen aller heizungstechnischen Einrichtungen im Benehmen mit der Bauleitung nach den örtlichen gegebenen Erfordernissen zu überprüfen, festzulegen und laufend zu besprechen, da sich während der Bauzeit noch Änderungen ergeben können.
1.6
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung die Zulässigkeit und Verwendbarkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien verbindlich zu prüfen. Bedenken sind sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Bestellungen ausschließlich anhand der Leistungsbeschreibung erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers.
1.7
Welche Materialmengen zu welchem Zeitpunkt an der Baustelle angeliefert werden müssen, ist der Bauleitung rechtzeitig bekanntzugeben und abzusprechen. Materialien und Gegenstände müssen sofort nach Anlieferung im Bauinneren gelagert werden. Lagern im Freien ist nicht erlaubt.
1.8
Sämtliche Rohrleitungen, Kanäle, Geräte und sonstige Anlagenteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN 4109, Schallschutz im Hochbau,
1946, 1986, 1988) durch ausreichendeSchalldämmmaßnahmen gegen den Baukörper zu befestigen bzw. aufzustellen. Bei schall- und geräuschübertragenden Werkstoffen ist eine direkte Verbindung bzw. Berührung mit dem Baukörper unzulässig.
1.9
Die Rohrleitungen sind so anzulegen, dass sie später einzeln isoliert werden können. Bei der Leitungsverlegung ist daher Rücksicht auf die erforderliche Isolierstärke zu nehmen. Rohrschellen mindestens in jeder Stockwerksmitte.
1.10
Warmwasserführende Leitungen sind unter Berücksichtigung der Wärmeausdehnung zu verlegen. Die ausführende Firma hat dafür zu sorgen, dass die geschaffenen Rohrdehnungs- möglichkeiten durch die Arbeiten nach folgender Handwerker nicht beeinflußt werden. Die Dehnungsstellen sind durch einen Hinweis zu kennzeichnen.
1.11
Alle Gewindeverbindungen sind von überschüssigem Hanf zu reinigen.
1.12
In allen Wand- und Deckendurchführungen sind die Rohrleitungen dick mit geeignetem Dämmstoff zu umwickeln. Rohrdurchführungen durch Brandwände und Decken sind nach den einschlägigen Vorschriften abzudichten.
1.13
Alle Anlagenteile sind gegen Beschädigung und Verschmutzung während der Bauzeit zu schützen.
1.14
Für die termingerechte Fertigstellung, die vorschriftsmäßige Ausführung unter Beachtung der Schallschutzmaßnahmen sowie für die einwandfreie Funktion der Anlagen haftet in jedem Fall der Auftragnehmer.
1.15
Für eventuelle erforderliche Leistungen, welche nicht in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung enthalten sind, ist vor Ausführungsbeginn ein Nachtragsangebot mit Kalkulationsnachweisen auf Basis des Hauptangebotes
aufgegliedert nach Lohn- und Materialanteil beim Auftraggeber schriftlich einzureichen und genehmigen zu lassen.
1.16
Die Kosten für die Hebezeuge bzw. Autokran zur Einbringung der Anlagenteile sind einzukalkulieren.
2. WÄRMEDÄMMARBEITEN (DIN 18421)
2.1
Bei der Ausführung der Wärmedämmarbeiten sind alle Anforderungen der GeG (neueste Fassung) zu beachten.
2.2
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung die Zulässigkeit und Verwendbarkeit der im Leistungsbeschrieb aufgeführten Materialien verbindlich zu prüfen.Bedenken sind sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
2.3
Die Abstimmung und Koordination mit den anderen am Bau beschäftigten Firmen hat der Auftragnehmer zu veranlassen und durchzuführen.Der Auftragnehmer hat vor und während der Ausführung mit allen Beteiligten die technische und terminliche Abwicklung der Arbeiten abzuklären.
2.4
Falls notwendig, sind die Arbeiten auch abschnittsweise auszuführen. Besonders in Bereichen, in denen Rohrleitungen und Lüftungskanäle in mehreren Lagen montiert werden, müssen die Leistungen zeitlich so abgewickelt werden, dass die Montage der nächsten Lage nicht behindert wird.
2.5
Rohrleitungen, welche durch Brandwände und Decken geführt werden, sind entsprechend den Anforderungen der MLAR abzuschotten.
2.6
Die Leitungen sind immer einzeln zu isolieren, niemals gebündelt, das heißt niemals mehrere Rohrleitungen in einem Isoliermantel.
2.7
Abzweige und Halterungen sind durch entsprechende Einschnitte so einzupassen, dass die Isolierungen vollkommen dicht aneinander stoßen.
2.8
Über die Erfüllung der Anforderungen der GeG hat der Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung dem Auftraggeber mit der Schlußrechnung zu übergeben.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN HEIZUNG
BESCHREIBUNG DER TEILLEISTUNGEN HEIZUNG Vorbemerkungen
Mit den angebotenen Einheits- bzw. Pauschalpreisen sind sämtliche, für eine den technischen Vorschriften entsprechende funktionsgerechte Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen, abgegolten. Sämtliche Materialien sind, soweit im
Beschrieb nichts anderes bestimmt ist, vom Auftragnehmer zu liefern und montieren.Im Beschrieb aufgeführte Fabrikate bzw. Katalog-Nummern dienen zur Modellerläuterung. Aus Gründen einer objektiven Angebotswertung müssen die vorgeschriebenen Fabrikate angeboten werden. Sämtliche Fabrikatsbezeichnungen verstehen sich mit dem Zusatz
"oder gleichwertig"Fabrikatsabweichungen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind bei Angebotsabgabe auf einem gesonderten Blatt mit Gleichwertigkeitsnachweis
beizufügen. Die in der Beschreibung aufgeführten Positionen sind vollständig anzubieten, bzw. auszufüllen. Gepunktete Freistellen sind vom Bieter auszufüllen. Unvollständig
ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Die Positionen verstehen sich selbstverständlich einschließlich Lieferung und Montage.
In die Einheitspreise sind, soweit in der Leistungsbeschreibung keine besonderen Positionen vorgesehen sind oder nichts anderes bestimmt wird,
außerdem einzukalkulieren:
Heizungsarbeiten
- Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen, Abnahmeersuchen, Erledigung aller schriftlichen Formalitäten, Aufmaßlisten, Massenzusammenstellungen
- Einsatz von Arbeitsmaschinen jeglicher Art für Montage, Transport, etc.
- Form- und Verbindungsstücke aller Art, Kleinmaterialien
- Rohrverbindungen, Schweißverbindungen
- Rohrbefestigungen, Rohraufhängungen bzw. Rohrschellen aller Art, in verzinkter Ausführung, sowie Holzbretter für Rohrbefestigungen an Trockenbauwänden
- Wand- und Deckenfutter der Rohrdurchführungen, aus Stahl einschließlich vorschriftsmäßiger Abdichtung
- Provisorischer Verschluß und Absicherung von freiliegenden Rohranschlüssen
- Sämtliche Schalldämm-Maßnahmen entsprechend den Erfordernissen unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften
- Kennzeichnung der Rohrleitungen mit mediumspezifischen farbigen Klebebändern
- Für im Erdreich zu verlegende Rohrleitungen:
Überwachung der Rohrgrabenarbeiten, Prüfen der Grabensohle auf Ebenmäßigkeit und Gefälle, Unterstopfen und seitliches Beistampfen der Rohrleitungen, Überwachen der Rohrgrabeneinfüllung
- Prüf- und Druckproben, strangweise und gesamt bzw. in Teilabschnitten
- Einregulieren der gesamten Anlage
- Inbetriebnahme der Anlage - ggf. in Teilabschnitten -, Einweisung des Bedienungspersonals, Erstellen und Übergabe der Betriebsanleitungen, Übergabe der Anlage
- Montage-, Werkstatt- und Detailzeichnungen
- Rohrisolierungs- und Wärmedämmarbeiten
- Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen, Abnahmeersuchen, Erledigung aller schriftlichen Formalitäten, Aufmaßlisten, Massenzusammenstellungen
- Form- und Verbindungselemente, Abschlußmanschetten
- Befestigungs- und Kleinmaterialien
- Kennzeichnung der Rohrleitungsisolierung mit mediumsspezifischen Klebebändern
- Alle Leistungen, die zur Ausführung der Arbeiten entsprechend den einschlägigen DIN-Vorschriften und der Heizungsanlagen-Verordnung (neueste Fassung) erforderlich sind einschließlich schriftliche Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen der Heizungsanlagen-Verordnung an die zuständige Behörde
- Kernbohrungen
- Alle anfallenden Bohrkerne sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.
- Anfallendes Wasser bei der Herstellung von Kernbohrungen ist zur Vermeidung von Schäden im Gebäude unmittelbar an der Bohrstelle abzusaugen.
- Sämtliche Maurer- und Brecharbeiten sind auszuführen.
BESCHREIBUNG DER TEILLEISTUNGEN HEIZUNG
ANLAGENBESCHREIBUNG HEIZUNG - Die Bäder werden durch eine Zellenbaufirma mit kompletter Einrichtung erstellt.
- Die Wärmepumpen werden auf das Dach montiert.
- Die Wärmepumpe ist für Heiz- und Kühlbetrieb ausgelegt.
- Die restliche Heizungstechnik wird im Heizraum (EG) installiert.
- Die Heizkreisverteilung erfolgt im Kellergeschoß (größtenteils Gewölbekeller).
- Die Wanddurchbrüche im Süden des Kellergeschoßes für die Heizkreis- , Sanitär- und Elektroverteilung werden von der Heizungsbaufirma geöffnet.
- Die Wanddurchbrüche im Norden des Kellergeschoßes für die Heizkreis- , Sanitär- und Elektroverteilung werden von der Sanitärfirma geöffnet.
- Die Steigstränge werden in den vorhandenen Durchbrüchen montiert.
- Fußbodenheizung werden in bauseitig gelieferten Heizverteilerschrank montiert
- Alle Durchbrüche, Schlitze, etc. werden bauseits verschlossen.
- Eventuelle Elektroleitungen bauseits.
- Das Gebäude wird mit mit Fußbodenheizung beheizt.
- Die WW-Bereitung erfolgt elektrisch. (Dezentral)
- MSR-Anlage kommt in den Heizraum (EG)
- Über MSR-Schrankund Steuerung WP müssen die einzelnen FBH-Verteiler über zusätzlichen Steuerungskabel durchgeschliffen werden für Umstellung von Heizbetrieb- auf Kühlbetrieb.
ANLAGENBESCHREIBUNG HEIZUNG
02.01 421 - Wärmeerzeugungsanlagen mit Zubehör
02.01
421 - Wärmeerzeugungsanlagen mit Zubehör
02.02 Armaturen und Pumpen
02.02
Armaturen und Pumpen
02.03 Rohre und Formstücke
02.03
Rohre und Formstücke
02.04 Dämmung
02.04
Dämmung
02.05 Raumheizflächen
02.05
Raumheizflächen
02.06 Sonstiges
02.06
Sonstiges
02.07 Elektrische Begleitheizung für Rohrleitungen auf dem Dach
02.07
Elektrische Begleitheizung für Rohrleitungen auf dem Dach
03 ELEKTRISCHE ANLAGE
03
ELEKTRISCHE ANLAGE
03.01 Schaltschrank Heizzentale
03.01
Schaltschrank Heizzentale
03.02 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Heizung-MSR
03.02
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Heizung-MSR