Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten
VSH von-Scala-Haus Ebersberg
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flusnummer 824/7) in 85550 Ebersberg ist der Neubau eines Personalwohnhauses für die Kreisklinik Ebersberg geplant. Das geplante Wohngebäude ist 4 geschossig und vollständig unterkellert. DieGrundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7 m. Das 1. bis 4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion hinaus. Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Str (Osten) / von-Scala-Straße (Süden). Im Norden und Westen grenzen Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld. Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt zu jeder Zeit frei bleiben muss, Staus in der Zubringer- und besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
Baubeschreibung
Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. und ihre Vorhaltekosten. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel und Werkstoffreste wieder abzubauen bzw. abzufahren zu entsorgen, der dafür anfallende Aufwand ist ebenfalls in den EP-Preisen mit einzukalkulieren. 2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche zu erbringende Leistung sind unter Beachtung der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", der VOB/B und VOB/C sowie der leistungsbezogenen Fachrichtlinien und Normen zu erbringen, in der jeweils gültigen Fassung. Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie die Landesbauordnung ist zu beachten. Die in den Positionen beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige Arbeit, einschl. erforderlicher Abbruch- und Entsorgungsleistungen, sofern es im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben ist, d.h. Wand- und Deckenanschlüsse, Fugen, veränderliche Abhängehöhen in den einzelnen Wohneinheiten, Zuschläge für Ecken usw. sind in den Flächenpositionen mit zu berücksichtigen. Zusätzlich usgewiesen sind Abweichungen und Zusatzleistungen, die eine gesonderte Position erfordern. Sämtliche Bauschutt- und Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des AN über und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Anfallende Kippgebühren und evtl. erforderliche Analysen auf die Unbedenklichkeit des einzulagernden Bauschutts gehen zu Lasten des AN und sind in die Angebotspreise einzurechnen.Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich die Positionen auf alle Geschosse aller Baukörper. Der AN hat die örtlichen Gegebenheiten des Geländes und der Gebäude vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Nachträgliche Mehrkostenforderungen, die aus der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet sind werden nicht akzeptiert. Eine erforderlich werdende Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die eigene Leistungserbringung hat der AN selbst rechtzeitig zu beantragen. Die Kosten und Gebühren hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für erforderliche Sicherungsmaßnahmen der in Anspruch genommenen Flächen. Erforderliche behördlichen Abnahmen sind rechtzeitig durch den AN zu beantragen und einzuholen und vor Weiterarbeit zu erbringen. Durch Arbeiten des AN entstehende Sicherheitsrisiken, wie z.B. Öffnungen in Fußböden und Wändenoder Absturzkanten, die zu einer Gefährdung von Personen führen können, sind nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu sichern. Die Sicherungen sind für die Dauer der Arbeiten, einschl. der anderen Unternehmer, vorzuhalten und auf Anordnung durch die Bauleitung wieder zu entfernen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten
01
Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Dämmung
01.02
Dämmung
01.03 Abdichtung
01.03
Abdichtung
01.04 Dacheinbauten
01.04
Dacheinbauten
01.05 Kiesdach
01.05
Kiesdach
01.06 Spengler
01.06
Spengler
02 Wartung und Stundenlohnarbeiten
02
Wartung und Stundenlohnarbeiten
02.01 Wartung
02.01
Wartung
02.02 Stundenlohn
02.02
Stundenlohn

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen