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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
Auf dem Grundstück der von-Scala-Straße (Flusnummer 824/7)
in 85550 Ebersberg ist der Neubau eines Personalwohnhauses
für die Kreisklinik Ebersberg geplant.
Das geplante Wohngebäude hat vier Obergeschosse und ist
vollständig unterkellert. DieGrundfläche beträgt etwa 20,8 x 43,7 m. Das 1. bis 4. OG ragen im Norden und Westen jeweils etwa 5 m über die aufgehende Konstruktion hinaus.
Das Baufeld liegt an der Ecke Bürgermeister-Meyer-Str (Osten)
/ von-Scala-Straße (Süden). Im Norden und Westen grenzen
Grundstücke mit Wohnbebauung an das Baufeld.
Für die Anfahrt ist zwingend zu beachten, dass die Klinikzufahrt
zu jeder Zeit frei bleiben muss, Staus in der Zubringer- und
besonders der Abfahrtstrasse zu vermeiden sind.
Baubeschreibung
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
Witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche zu erbringende Leistung sind unter Beachtung der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", der VOB/B und VOB/C sowie der leistungsbezogenen Fachrichtlinien und Normen zu erbringen, in der jeweils gültigen Fassung. Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie die Landesbauordnung ist zu beachten.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige Arbeit, einschl. erforderlicher Abbruch- und Entsorgungsleistungen, sofern es im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben ist, d.h. Wand- und Deckenanschlüsse, Fugen, veränderliche Abhängehöhen in den einzelnen Wohneinheiten, Zuschläge für Ecken usw. sind in den Flächenpositionen mit zu berücksichtigen. Zusätzlich usgewiesen sind Abweichungen und Zusatzleistungen, die eine gesonderte Position erfordern.
Sämtliche Bauschutt- und Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des AN über und sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Anfallende Kippgebühren und evtl. erforderliche Analysen auf die Unbedenklichkeit des einzulagernden Bauschutts gehen zu Lasten des AN und sind in die Angebotspreise einzurechnen. Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich die Positionen auf alle Geschosse aller Baukörper.
Der AN hat die örtlichen Gegebenheiten des Geländes und der Gebäude vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Nachträgliche Mehrkostenforderungen, die aus der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet sind werden nicht akzeptiert.
Eine erforderlich werdende Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die eigene Leistungserbringung hat der AN selbst rechtzeitig zu beantragen. Die Kosten und Gebühren hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für erforderliche Sicherungsmaßnahmen der in Anspruch genommenen Flächen.
Erforderliche behördlichen Abnahmen sind rechtzeitig durch den AN zu beantragen und einzuholen und vor Weiterarbeit zu erbringen.
Durch Arbeiten des AN entstehende Sicherheitsrisiken, wie z.B. Öffnungen in Fußböden und Wändenoder Absturzkanten, die zu einer Gefährdung von Personen führen können, sind nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu sichern. Die Sicherungen sind für die Dauer der Arbeiten, einschl. der anderen Unternehmer, vorzuhalten und auf Anordnung durch die Bauleitung wieder zu entfernen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen - Bodenbelag- und Parkettarbeiten Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 18065 Bodenbelagsarbeiten
Stoffe, Bauteile
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Für die Hilfsstoffe (Spachtelmassen, Kleber u. dgl.) sind ausschließlich Produkte eines Herstellers zu verwenden.
Die Haftbrücken, Spachtelmassen und Kleber sind entsprechend den Verlegerichtlinien des Belagsherstellers zu wählen und müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet
sein Sie dürfen den Belag und den Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und keine bleibende Geruchsbelästigung hervorrufen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren muss eingeholt werden.
Ausführung
Alle Estrichflächen sind vollflächig mit lösungsmittelfreier, stuhlrollengeeigneter und wasserbeständiger Spachtelmasse zu spachteln.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Unebenheiten im Untergrund, durch die sich Mehrstärken bei der Spachtelung des Bodens über die zugelassene Toleranz hinaus ergeben, hat der Auftragnehmer durch ein Höhennivellement nachzuweisen.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden.
Sockelleisten aus Holz sind an Innen– und Aussenecken auf Gehrung zu schneiden und mit Senkkopf-Kreuzschlitzschrauben aus Messing und Dübeln mit geordnetem Schraubenabstand zu befestigen.
Aussenecken gefast mind. 2 mm, Stöße geschiftet, Sockelleiste in gleichmäßigen Längen mind. 2,50 m, Zuschnitte sind nur in den Ecken jedoch nicht unter 1,0 m zulässig.
Die Festlegung der Verlegerichtung der Bodenbeläge erfolgt in Abstimmung mit dem AG, nach Verlegeplan des AN, mit geordneten Stößen. Kopfnähte sowie Passstücke
(z.B. für Tür- und Fensternischen) sind nicht zulässig.
Bahnenstösse im Bereich von Türen sind immer unter dem Türblatt anzuordnen.
Trennschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß eingehalten wird.
Auf das höhengenaue Anarbeiten an die barrierefreien Eingangs- und Fenstertüren ist besonders zu achten.
Alle Beläge sind jeweils unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zu reinigen, einzupflegen (keine PU-Beschichtung bzw. metallvernetzten Systeme) und mit
für den jeweiligen Belag geeigneten Abdeckmaterialien, vollflächig abzudecken.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer
Leitungen und Rohre entstehen.
Der AN übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher
Nachbestellung.
Anschlussfugen an Trennschienen, Türdurchgängen, Fenstertüren, Arbeitsfugen, Rohre sowie Zargen dauerelastisch verfugen, Farbton passend zum Belag bzw. nach Wahl
des AG.
Vorbemerkungen - Bodenbelag- und Parkettarbeiten
01 KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion
01
KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion
01.01 Bodenbelagsarbeiten
01.01
Bodenbelagsarbeiten