WDVS-Arbeiten neu
Vogelsanger Höfe Düsseldorf
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsangerhöfe in Düsseldorf
Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsangerhöfe in Düsseldorf
Hinweise: Der AN Hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Die Baustellenverhältnisse sind im Zuge der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Auf dem Baugrundstück sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Außerhalb der Baustelle stehen öffentliche Kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um Öffentliche Parkplätze, die nicht vom AG gestellt werden.
Hinweise:
1. Projektbeschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Parkettshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen. Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von 7.768 m² auf. Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden. Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen. Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind. Gebäudehöhen Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei: Südriegel: +3,80 m ü. GOK Nordriegel: +18,23 m ü. GOK Westriegel: +24,03 m ü. GOK Ostriegel: +24,03 m ü. GOK Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
1. Projektbeschreibung
2. Wesentliche Projektbeteiligte Bauherr EGK Projekt Vogelsangehöfe GmbH & Co. KG Zusestraße 50 50859 Köln Architektur / Gesamtplanung AIB Architekzen Ingenierure Billstein GmbH Siegburger Straße 231 50679 Köln Ausführungsplanung H-L-S Ingenieurbüro Zingsem & Partner GmbH Heimerstr. 63 41748 Viersen Tragswerksplanung Berthold Berndt Büro für Tragwerksplanung und Bauphysik Otto-Hahn-Str. 5 34123 Kassel
2. Wesentliche Projektbeteiligte
3. Projektbezogene Kennzahlen 3.1 Flächen und Kennzahlen Flächen - BGF (gesamt): ca. 3796,80 m2 - BRI(/Gesamt): 53.380 m3 Regelhöhe Geschosse - Lichtehöhe: 2,50m - Geschosshöhe 2,90 m 3.2. Ausführungszeiträume Abriss bis Fertigstellung Neubau Beginn ca. 07.07.2025 Ende ca. 14.07.2027 Übergabe / Fertigstellung (ca.) Juni 2027
3. Projektbezogene Kennzahlen
4. Baustellenbetrieb 4.1 Arbeitszeiten Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten sind einzuhalten. Eine besondere Vergütung für die Arbeiten am Samstag ist ausgeschlossen und ist daher einzukalkulieren. 4.2 Baulogistik Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über den Vogelsanger Weg. Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätze innerhalb von zwei Werktagen zu räumen und dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen. Für Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, und falls notwendig, das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen mit berücksichtigt werden. 4.3 Bauumlagen Bauumlagen wie Strom, Wasser, Toiletten, Bauwesenversicherung werden erhoben. 4.4 Entsorgung Baustellenmüll Entsorgungskonzept Baulogistik. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4.5 Baubesprechung Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet einmal wöchentlich an einer Baubesprechung teilzunehmen und täglich an einer LEAN-Besprechung.
4. Baustellenbetrieb
5. Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenkoten sowie Angaben der Bauleitung sind genau einzuhalten. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen. 5.1 Vorgaben und Prüfpflicht Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Eventuell fehlende Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen etc.). Auf fehlende widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN den AG schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und anzubieten. 5.2 Dokumentation Mit dem Angebot hat der Bieter technische Produktunterlagen und Referenzen über ähnliche, von ihm durchgeführte Projekte der letzten Zeit vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggegber eine Liste über die verwendeten Baustoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben. 5.3 Abrechnungshinweis Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten ausgeführt. Sie sind in Abstimmung mit den anderen Ausbaugewerken und in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Die erforderlichen An- und Abfahrten und Baustelleneinrichtungen und -räumungen sind einzurechnen.
5. Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
6. ZTV Art und Umfang der Leistung Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage einer WDVS-Fassade mit Putz, Bossenstruktur und Klinkerrriemchen Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer / Bieter Ergänzende Vorschriften/ DIN- und EN-Normen/ Toleranzen Spezifische Forderungen, welche über die im Handlungsleitfaden in den sowie den in den folgenden Dokumenten benannten Angaben hinausgehen, sind in den jeweiligen Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten. Toleranzen: Die Oberflächentoleranz muss entgegen DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4, bei einem Abstand der Messpunkte von 100 mm kleiner als 2 mm und absolut eben sein; ansonsten gelten die Bestimmungen der DIN. Zulassungsbescheide; Prüfzeugnisse: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Montagen die jeweils betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide an die Bauüberwachung zu übergeben oder als PDF-Dokument per E-Mail zu übersenden. Die Dokumente werden Gegenstand der Schlussdokumentation der auszuführenden Arbeiten. Ergänzende Festlegungen zur Ausführung Bei der Ausführung sind die folgenden weiteren Hinweise zu beachten: - Allgemeines: Zum Leistungsumfang des AN gehören die besonderen Leistungen nach Abschnitt 4.2 gem. VOB Teil C, DIN 18345, welche zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. - Fenster, Glasflächen, Türen, Türzargen,  Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile sind grundsätzlich abzudecken. Hierbei dürfen keine Klammern, Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmittel, welche die Oberfläche beschädigen, zum Einsatz gelangen. - Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind durch den AN zu kennzeichnen. - Freilegen von Elektrodosen, Auslässen etc. nach der Putzfertigstellung in Abstimmung mit der TGA. - Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Dies gilt auch und insbesondere für Einbauten der TGA. - An allen freien Kanten und Enden sowie bei Materialwechseln innerhalb einer Wandfläche sind grundsätzlich Profile (Kantenschutz-, Abschlussprofile etc.) anzubringen. - Sofern nicht anders detailliert, sind die Fugen zu angren- zenden Bauteilen, wie Fenster und Türen sowie Decken- anschlüsse durch Kellenschnitt auszubilden. - Herstellung von winddichten Anschlüssen an angrenzende Bauteile z. B. Dächer, Einbauteile, Installationen, systembedingt überstehende Schalterdosen. - Ausgleichsputze, welche aufgrund von zulässigen Toleranzen der Vorgewerke notwendig werden, sind durch den AN auszuführen. Bei der Ausführung sind jedoch sowohl bautechnische Anforderungen von haustechnischen Gewerken wie z. B. die Gesamtstärken auf aktivierten Bauteilen als auch die Maßgaben aus den Planungsunterlagen zu berücksichtigen. Für sämtliche Putzarbeiten sind die erhöhten Anforderungen gem. DIN 18202 umzusetzen. - Herstellung von Bewegungs- und Scheinfugen sowie Fugenabdichtungen. - Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit gem. Abschnitt 3.1.2 DIN 18350 VOB Teil C. - Herstellen von Brandbarrieren, Brandriegeln und dergleichen. - Schließen von Ankerlöchern für die Gerüstverankerung. - Herstellen und Anbringen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen. - Erstellen von Verlege- und Montageplänen. - Anpassen und Anschließen an Bauteile und Durchdringungen, z. B. an Verankerungen, Dachsparren, Fensterbankhalterungen, Abdeckungen. - Die Dämmplatten sind grundsätzlich im Verband überlappend anzubringen.
6. ZTV
01 WDVS
01
WDVS
01.01 WDVS-Dämmebene
01.01
WDVS-Dämmebene
01.02 WDVS- Unterputz (Armierung)
01.02
WDVS- Unterputz (Armierung)
01.03 Oberputzflächen putz
01.03
Oberputzflächen putz
01.04 Bossenstruktur
01.04
Bossenstruktur
01.05 Klinkerrriemchen
01.05
Klinkerrriemchen
01.06 Gesimsprofil
01.06
Gesimsprofil
01.07 WDVS unter Decke im Bereich der Durchführung im Haus A
01.07
WDVS unter Decke im Bereich der Durchführung im Haus A
01.08 Alternativ Produkt Original Meldorfer für Klinkerriemchen
01.08
Alternativ Produkt Original Meldorfer für Klinkerriemchen
01.09 Sonstiges
01.09
Sonstiges