Tischlerarbeiten - Holzinnentüren
Vogelsanger Höfe Düsseldorf
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Parkettshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen. Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von7.768 m² auf. Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden. Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen. Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind. Gebäudehöhen Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei: Südriegel: +3,80 m ü. GOK Nordriegel: +18,23 m ü. GOK Westriegel: +24,03 m ü. GOK Ostriegel: +24,03 m ü. GOK Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Holztüren / Stahlzargentüren Holztüren / Stahlzargentüren ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -    Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -   Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -   Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei    Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere    die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der    VOB Teil C benannt sind. Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)   Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller    sowie der Fachverbände und Gemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen    zutreffenden Durchführungsverordnungen  und Sonderbau-    richtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Bestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-    nischen Nachweisen / Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung der AN  gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung. Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet. Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere  Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen. Besondere Hinweise Toleranzen: Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Rohbau-Richtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung am Bau zu überprüfen. Die im LV oder Planunterlagen vorgebenen lichten Durchgangsmaße (z.B. Fluchtwegbreite oder Barrierefreiheit) sind zu überprüfen und einzuhalten. Material: Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im  Verdacht  stehen  gesundheits- gefährdende  Substanzen  zu  beinhalten  oder  freizusetzen. Anschlüsse: Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bau- physikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Das fachgerechte Abdichten und dauerelastische Verschließen der Fugen der Türen zum Baukörper ist Gegenstand des Leistungsumfangs und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Schutz: Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigung geschützt werden.
ZTV Holztüren / Stahlzargentüren
ZTV Holztüren / Holzzarge Holztüren / Holzzargentüren ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN- und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind. Hierzu gehören weiterhin: a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbaurichtlinien e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc. f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten g) die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der angebotenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertragsbedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung des AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung. Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Befestigungsmittel sind auf den jeweiligen Untergrund und die Konstruktion abzustimmen. Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4 m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet. Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter, sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Toleranzen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Rohbau-Richtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung am Bau zu überprüfen. Die im LV oder in den Planunterlagen vorgegebenen lichten Durchgangsmaße (z. B. Fluchtwegbreite oder Barrierefreiheit) sind zu überprüfen und einzuhalten. Material Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Holz und Holzwerkstoffe müssen den geltenden Anforderungen hinsichtlich Emissionen, Feuchtebeständigkeit und Formstabilität entsprechen. Sichtbare Holzoberflächen sind einheitlich hinsichtlich Maserung, Farbgebung und Oberflächenqualität auszuführen. Anschlüsse Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie den Anforderungen aus Fugenbewegungen entsprechen. Holzzargen sind fachgerecht entsprechend den Herstellervorgaben zu befestigen und auszurichten. Die Hinterfüllung und Ausschäumung der Zargen muss hohlraumfrei und geeignet für die jeweilige Beanspruchung erfolgen. Verformungen der Zargen durch unsachgemäße Montage sind auszuschließen. Das fachgerechte Abdichten und dauerelastische Verschließen der Fugen zwischen Zarge und Baukörper ist Bestandteil des Leistungsumfangs und in die Einheitspreise einzurechnen. Beschläge, Bänder und Schließmittel sind entsprechend Türgewicht, Beanspruchungsklasse und Nutzungsanforderung auszuwählen und einzubauen. Schutz Alle Bauteile einschließlich Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt werden. Holzoberflächen sind bis zur Abnahme gegen Feuchtigkeit, mechanische Beschädigungen und Verschmutzungen zu sichern. Projektspezifische Hinweise Baustellenbeschreibung: Planaustausch: Dem AG sind die Pläne in 2-facher Ausfertigung als Papier sowie in elektronischer Form im DWG-Format und PDF-Format zu übergeben (ggf. Planplattform). Dokumentation sofern abweichend von NU-Bedingungen: Bemusterung / Muster abweichend von den „Allgemeinen Ausführungshinweisen“: Baustellenlogistik: Müllentsorgung sofern abweichend von NU-Bedingungen: Zugangskontrolle: LEED / DGNB / Passivhaus usw.: Gewährleistung und Wartungsverträge sofern abweichend von NU-Bedingungen: Arbeitszeiten / Baulärm: Sonstiges:
ZTV Holztüren / Holzzarge
01 Haus A
01
Haus A
01.01 Wohnungseingangstüren
01.01
Wohnungseingangstüren
01.02 Innentüren
01.02
Innentüren
01.03 Badtüren
01.03
Badtüren
02 Haus B
02
Haus B
02.01 Wohnungseingangstüren
02.01
Wohnungseingangstüren
02.02 Innentüren
02.02
Innentüren
02.03 Badtüren
02.03
Badtüren
03 Haus C
03
Haus C
03.01 Wohnungseingangstüren
03.01
Wohnungseingangstüren
03.02 Innentüren
03.02
Innentüren
03.03 Badtüren
03.03
Badtüren
04 Haus D
04
Haus D
04.01 Wohnungseingangstüren
04.01
Wohnungseingangstüren
04.02 Innentüren
04.02
Innentüren
04.03 Badtüren
04.03
Badtüren