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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Lage des Baugrundstücks
Errichtung Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Paketshop
und Café
Vogelsanger Weg 39
40470 Düsseldorf
Lage des Baugrundstücks
Allgemeine Angaben zur Ausführung der Freianlagen
Allgemeine Angaben zur Ausführung der Freianlagen
Grundlagen der Leistung
Alle Arbeiten sind entsprechend den einschlägigen
anerkannten Bauverfahren auszuführen.
Verbindlich sind die deutschen Normen und Verordnungen.
Grundlage der Arbeiten sind ferner:
- die Auflagen der Baugenehmigung,
- die Auflagen von Genehmigungen, welche die
Kanalisation und die Wasserentsorgung vom Grundstück
betreffen,
- Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen,
- Vorschriften von Behörden, behördenähnlicher
Institutionen,
die Verarbeitungshinweise und Einbauvorgaben der
Produkthersteller, sowie weitere technische Regelwerke
in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Grundlagen der Leistung
Umfang der Leistung
Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der
Stoffe, Hilfsstoffe und Bauteile auch das Abladen, das
Zwischenlagern, das Transportieren sowie das
sachgerechte und fachgerechte Einbauen in fertiger
Arbeit.
Der Geräteeinsatz ist stets Bestandteil der Leistung.
Umfang der Leistung
Muster
Auf Verlangen des Auftraggebers sind Proben oder
Musterstücke von allen Baustoffen und Bauteilen ohne
besondere Vergütung vorzulegen oder zu erstellen.
Rückstellmuster sind bis zum Gewährleistungsablauf
aufzubewahren und auf Verlangen des Auftraggebers
erneut vorzulegen.
Muster
Abfallentsorgung
Abfälle aller Art sind nach den geltenden Vorschriften
zu entsorgen oder zu verwerten. Sämtliche Kosten für
das Lesen, Laden, Abtransport von Boden sowie die
Deponiegebühren trägt der Auftragnehmer.
Abfallentsorgung
Eignungs- und Gütenachweise
Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle
Eignungs- und Gütenachweise zu erbringen, welche von
Behörden, behördenähnlichen Institutionen,
Berufsgenossenschaften und Fachverbänden gefordert
werden oder gefordert werden können. Darüber hinaus hat
der Auftragnehmer die Funktionsfähigkeit nachzuweisen,
dass die erbrachten Leistungen den anerkannten
Bauverfahren entsprechen.
Eignungs- und Gütenachweise
Gegenvorschläge
Einwände gegen vorgesehene Ausführungen und
entsprechende Gegenvorschläge, sind entweder bei
Angebotsabgabe - sofern sie die Ausführungsart im LV
betreffen oder vor Ausführung der Arbeiten der
Bauleitung mitzuteilen. Gegenvorschläge müssen vom AG
freigegeben werden und kostenneutral umzusetzen sein.
Andernfalls ist ein Nebenangebot vorzulegen.
Gegenvorschläge
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung hat so zu erfolgen, dass
hiervon keine Behinderung ausgeht. Gegebenenfalls sind
Teile davon kostenlos umzusetzen. Dies gilt
insbesondere für die Einfriedung von einzelnen
Bauabschnitten.
Baustelleneinrichtung
Wartungsarbeiten
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach der Abnahme
Wartungsarbeiten zu übernehmen, wenn er hierzu
besonders beauftragt worden ist.
Wartungsarbeiten
Abrechnungsunterlagen
Die Abrechnungsunterlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
- Planunterlagen, Lageplan
- Aufzeichnungen gemeinsamer Aufmaße von AG + AN
- Entsorgungsnachweise
- Abrechnungsunterlagen
- Bautagesberichte
- Fotodokumentation relevanter Sachverhalte
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen von
Einbauteilen / Produkten / Systemen
- Abgerechnet wird nach festen Massen, beziehungsweise
Aufmaß. Gelöste Massen, Wiegescheine oder Ähnliches
werden nicht als Abrechnungsgrundlage anerkannt.
Lockerungs- und Verdichtungsfaktoren sind in die
jeweiligen Positionen seitens des AN mit einzurechnen.
Abrechnungsunterlagen
Vorbemerkungen
1. Grundlagen
1.1 Das Baurecht.
1.2 Die Bestimmungen der örtlichen
Bauaufsichtsbehörden.
1.3 Die einschlägigen Normen, in ihrer jeweils neusten
Fassung, auch wenn nichts Besonderes erwähnt ist.
1.4 Die einschlägig anerkannten Bauverfahren.
1.5 Die Vorbemerkungen.
1.6 Der Text dieses Leistungsverzeichnisses.
2. Leistungen wie Laden, Fördern, Abfuhr, Transport bis
zur Deponie, Entsorgungsgebühren, fachgerechtes
Entsorgen, usw. sind mit den Einheitspreisen des
Leistungsverzeichnisses abgegolten.
Abgerechnet werden die festen Massen. Gelöste Massen,
Wiegescheine oder Ähnliches werden nicht als
Abrechnungsgrundlage anerkannt.
3. Für die angebotene Leistung übernimmt der AN die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und
Nebenleistungen die sich bei den Positionen für die
funktionsgerechte Herstellung zwangsläufig ergeben,
sind einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt werden.
4. Der AN ist gehalten, alle hier verwendeten
Leistungspositionen und die angegebenen Massen / Mengen
für die gesamte Baumaßnahme mit den Planunterlagen zu
vergleichen. Von einer Besichtigung der Örtlichkeiten
durch den Auftragnehmer wird ausgegangen.
5. Die Bauleitung vertritt die Bauherrschaft in allen,
die Bauausführung betreffenden Fragen. Ihre Anordnungen
sind grundsätzlich die Maßgebenden, sofern sie nicht
den Punkten 1.1 bis 1.4 widersprechen. Der
Auftragnehmer hat von sich aus eigenverantwortlich für
die Einhaltung und Durchführung der Ziffer 1.1 bis 1.6
Sorge zu tragen. Ihm obliegen die Verkehrspflicht und
die Sicherung für die Baustelle.
6. Mit der Beaufsichtigung der Arbeiten und der
Arbeitskräfte ist ein gut geschulter Bauleiter des
Auftragnehmers gemäß LBO zu beauftragen. Der Bauleiter
des Auftragnehmers darf ohne Einverständnis der
Bauleitung nicht gewechselt werden. Der AN hat
spätestens zur Bauanlaufbesprechung den Bauleiter
namentlich in schriftlicher Form mit Angabe der mobilen
Erreichbarkeit (Mobilfunknummer) dem Auftraggeber
anzugeben. Der Auftraggeber und die Bauleitung sind
berechtigt, Subunternehmer auszuschließen und die
Ablösung von Arbeitern zu verlangen, welche die ihnen
zugewiesenen Arbeiten nicht sachgerecht und fachgerecht
ausführen, oder mit denen eine gute Zusammenarbeit
nicht zustande kommt.
7. Auf die Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen
wird besonders hingewiesen.
8. Die Einhaltung der jeweiligen Emissions- und
Imissionsschutzgesetze ist vom AN sicherzustellen. Dies
beinhaltet auch alle Maßnahmen die notwendig sind um
Staubverschmutzungen (z.B. Anfeuchten des Bodens bei
der Bodenstabilisierung) zu verhindern.
9. Vor Baubeginn findet eine gemeinsame Begehung
zwischen Bauherr, Bauherrenvertreter und Auftragnehmer
auf der Baustelle statt, um den Zustand der Baustelle
zu dokumentieren. Das Protokoll dieser Begehung ist von
allen Beteiligten zu unterzeichnen.
10. Die Wiederherstellung eventuell verloren gegangener
Meßpunkte dürfen nur von einem örtlich bestellten
Fachingenieur vorgenommen werden. Die Veranlassung und
die Kosten hat der AN zu übernehmen.
11. Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um seine Arbeiten und Materialien gegen
Witterungseinflüsse zu schützen. Hierzu gehört auch das
Abdecken des Betons vor Zugluft, Austrocknung und
Frost, das Abdecken der Baustoffe und Materialien sowie
der Schutz der Koffersohle (Planum). Dies gilt
insbesondere für die Abdeckung beziehungsweise
Verdichtung von witterungsgefährdeten schluffigen
Böden. Pflanzenmaterial, das nicht umgehend nach
Anlieferung gepflanzt wird, ist in einen fachgerechten
Einschlag zu bringen und gegen Beschädigungen und
Witterungseinflüsse zu schützen.
12. Die Abwendung und eventuelle Behebung von
Tagwasserschäden obliegt dem Auftragnehmer.
13. Verarbeitungshinweise und Richtlinien der
Materialhersteller sind zu beachten; sich daraus
ergebende Vor- und Nebenarbeiten sind in die jeweiligen
Einheitspreise einzukalkulieren.
14. Der Bieter hat sich mit allen, für die Kalkulation
maßgeblichen Faktoren vertraut zu machen oder diese
erforderlichenfalls zu erfragen.
15. Der vom AN verursachte Bauschutt ist auf dessen
Kosten sachgerecht und fachgerecht zu entsorgen. Bei
Nichtbefolgung dieser Reinigungspflicht ist die
Bauleitung berechtigt, die Schuttbeseitigung auf Kosten
des AN vornehmen zu lassen. Der AN ist beweispflichtig
für den Nachweis, dass der Bauschutt nicht von ihm
kommt.
16. Der AN hat, gegebenenfalls täglich, für den Schutz,
die Reinigung und Unterhaltung aller auf dem Grundstück
liegenden und aller angrenzenden Flächen (Wege,
Straßen, bauliche oder sonstige Flächen), die von ihm
genutzt oder in Mitleidenschaft gezogen werden, zu
sorgen. Er hat für die von ihm selbst näher zu
ermittelnden Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des
Verkehrs zu sorgen.
17. Die vorhandene Vegetation ist während der
Bautätigkeit entsprechend zu schützen. Aufwendungen
hierfür sind in die Baustelleneinrichtung der
Folgeposition mit einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung einschließlich Einrichten,
Betreiben, Vorhalten, Räumen der Baustelleneinrichtung,
Lagerräume und Aufenthaltsräume, Baustellentoilette,
Baustrom, Bauwasser, Bauwagen, Lager- und
Arbeitsplätze, Anmieten von Fremdlagerplätzen,
Verkehrssicherung, Abdeckungen, fachgerechte
Lagerplätze für Material, Bauschilder, etc.
Vom AN benutzte öffentliche und private Verkehrswege
sind bei Verschmutzung durch den AN mindestens einmal
täglich zu säubern und nach Beendigung der Arbeiten
wieder in den Urzustand zu versetzen.
Etwaige Flächen im öffentlichen Straßenland sind nur
nach Genehmigung der zuständigen Behörden durch den
Auftragnehmer nutzbar. Endgelte für Mietflächen sind
durch den Auftragnehmer zu begleichen.
Eine Ortsbesichtigung innerhalb der Angebotsphase wird
empfohlen.
Nach Beendigung der täglichen Arbeit hat der AN im
Sinne der Unfall-Prävention, dafür Sorge zu tragen,
dass die Baustelle gesichert ist.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
Psch
2 Wegebauarbeiten
2
Wegebauarbeiten
Vorbemerkung Wegebauarbeiten
Alle Arbeiten sind entsprechend den
einschlägigen anerkannten Bauverfahren auszuführen.
Für nachfolgenden Positionen sind die einschlägigen
Normen (DIN, DINEN, EN, etc.) und die Technischen
Vorschriften (TVT), sowie die Zusätzlichen Technischen
Vorschriften (ZTVE-STB, TL min / ZTVT-STB)
Vertragsbestandteil.
Insbesondere die Anforderungen der entsprechenden DIN-
Normen zur Fugenausbildung sind einzuhalten.
Für nachstehende Positionen sind folgende Leistungen
mit einzukalkulieren:
Die Schichtstärke der Frostschutzschichten,
Tragschichten, Deckschichten, etc. bezieht sich auf den
verdichteten Zustand. Das Material ist bei optimalem
Wassergehalt mit Flächenrüttlern solange einzurütteln,
bis die Tragschicht vollkommen und in ganzer
Schichtstärke sachgerecht und fachgerecht verfüllt ist.
Die Eignung des Materials ist der Bauleitung vor dem
Einbau nachzuweisen.
Die in den folgenden Positionen angegeben Massenansätze
beziehen sich, im Speziellen bei den Schuttgütern auf
feste Massen, welche keinerlei Lockerungs- oder
Verdichtungsfaktoren enthalten. Abgerechnet wird nach
festen Massen, beziehungsweise Aufmaß. Gelöste Massen,
Wiegescheine oder Ähnliches werden nicht als
Abrechnungsgrundlage anerkannt. Lockerungs- und
Verdichtungsfaktoren sind in die jeweiligen Positionen
seitens des AN mit einzurechnen.
Die in Teilen erforderlichen Betonrückenstützen sind in
die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren und sind
mit den Preisen des Leistungsverzeichnisses abgegolten.
Die Entsorgung des anfallenden unbrauchbaren Materials
ist in die jeweiligen Positionen des
Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren,
einschließlich Deponiegebühr.
Im Zuge der Wegebauarbeiten wird vom AN eine
Baudokumentation erstellt. Diese beinhaltet die
Dokumentation der Tagesleistung der Wegebauarbeiten mit
Darstellung der einzelnen Tagesleistung der
Belagsarbeiten sowie der Verfugungsarbeiten. Die
Unterlagen sind kontinuierlich weiterzuführen und auf
der Baustelle vorzuhalten.
Vorbemerkung Wegebauarbeiten
Einfassungen
Einfassungen
2.__. 1 Tiefbordsteine 10/30/100cm Tiefbordstein aus Beton, DIN EN 1340 DTI, Maße nach DIN
483, Form T 10/30/100cm, grau, ein- oder beidseitig
gefast, liefern, flucht- und höhengerecht auf
sachgerechtem, jedoch mindestens 20 cm starkem
Betonfundament C20/25, bei befahrbaren Flächen und
einem mindestens 10 cm starkem Betonfundament, C16/20,
bei begehbaren Flächen nach DIN 18318 versetzen. Die
Betonrückenstütze, 15 cm breit bei befahrbaren Flächen
und 10 cm breit bei begehbaren Flächen, ist zu schalen
und keilförmig abzuschrägen. Einschließlich aller
Erdarbeiten, planieren und verdichten der
Fundamentsohle.
Die Dehnungsfugen sind von Oberkante Tiefbordstein bis
zur Fundamentsohle durchzuziehen und dauerelastisch und
frostbeständig zu schließen.
2.__. 1
Tiefbordsteine 10/30/100cm
8,50
m
2.__. 2 Schnittkante herstellen (Einfassungen) Passgenaue Schnittkante herstellen, Schneiden von
Tiefbordsteinen, Einfassungen, etc. der Vorpositionen
mit Nassschneidegerät und Diamantscheibe sachgerecht
und fachgerecht herstellen. Die vorgegebenen
Fugenbreiten der Hersteller sind genau zu beachten und
einzuhalten.
Die Verwendung von Steinbrechern (Steinknacker) ist
nicht zulässig.
Überschüssiges Material ist sachgerecht und fachgerecht
zu entsorgen, einschließlich Deponiegebühren.
2.__. 2
Schnittkante herstellen (Einfassungen)
2,00
St
Lastplattendruckversuche
Lastplattendruckversuche
2.__. 3 Dynamische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung Dynamischer Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 als
Fremdüberwachung durchführen.
Dynamische Lastplattendruckversuche nach Angabe des
Bauherrn beziehungsweise der Bauüberwachung für den
Nachweis der geforderten Verdichtung u.a. nach ZTVA -
StB, ZTV-E - StB, RStO 12 (in den aktuellen Fassungen)
auf Frostschutzschicht und Tragschicht einschließlich
der erforderlichen Auswertung der
Lastplattendruckversuche durchführen.
Die Versuche müssen die Verformungsmodule nach ZTV-E
einhalten. Werden diese geforderten Werte beim ersten
Versuch nicht erreicht, hat der Auftragnehmer die
Verdichtungsarbeiten auf eigene Kosten bis zum
Erreichen der Werte weiterzuführen. Die dann noch
erforderlichen Versuche bis zur Erreichung der
geforderten Werte gehen ebenfalls zu Lasten des
Auftragnehmers.
Einzukalkulieren ist die Gestellung aller
erforderlichen Technik und Geräte.
Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber in analoger und in
digitaler Form auszuhändigen. Die Messorte sind in
einem Lageplan zu verorten, welcher ebenfalls in
analoger und digitaler Form auszuhändigen ist.
Zur Beachtung:
Die erforderliche Eigenüberwachung nach ZTV-E ist in
die EP'S der Wegebauarbeiten einzukalkulieren und wird
nicht gesondert vergütet. Die Ergebnisse sind dem
Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Anzugeben sind sämtliche Messergebnisse im Evd Wert und
im EV2 Wert, entsprechend umgerechnet.
Überprüfung der EV2 Werte:
16 St Dynamische Lastplattendruckversuche, davon
8 St auf der Frostschutzschicht
8 St auf der Tragschicht
2.__. 3
Dynamische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung
16,00
St
2.__. 4 Statische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung Im Zuge der Herstellung der Verkehrsflächen sind
statische Lastendruckversuche, DIN 18134, für den
Nachweis der geforderten Verdichtung nach ZTVE - STB
neueste Fassung durchzuführen.
Entsprechende Zeugnisse und Protokolle sind vorzulegen.
Die Versuchsstandorte sind in einen Lageplan maßgenau
einzutragen und mit den Revisionsunterlagen zu
übergeben.
Für die statischen Lastplattendruckversuche ist ein LKW
(belastet) zur Verfügung zu stellen.
Für die Lastplattendruckversuche ist der Auftraggeber
oder dessen Vertreter einzuladen. Der AN koordiniert
die Lastplattendruckversuche eigenständig und stimmt
die Termine mit dem Auftraggeber ab - Terminabsprache
mindestens 3 Arbeitstage vor Versuchstermin.
Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber in analoger und in
digitaler Form auszuhändigen. Die Messorte sind in
einem Lageplan zu verorten, welcher ebenfalls in
analoger und digitaler Form auszuhändigen ist.
8 St. auf der Frostschutzschicht
8 St. auf der Tragschicht
2.__. 4
Statische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung
E
16,00
St
Oberbauten
Oberbauten
2.__. 5 Betonverbundsteinpflaster H-Stein Betonverbundsteinpflaster DIN EN 1338, TL Pflaster-StB
neueste Fassung, H-Stein.
Abmesungen:
Normalstein 20 x 16,5 cm,
Anfangsstein 20 x 14 cm,
Dicke 10 cm,
grau, gefast, liefern und in einem der Belastung
geeigneten, versickerungsfähigen und filterstabilen
Gesteinskörnungsgemisch 0/5mm, Schichtstärke 4 cm (im
verdichteten Zustand), auf Tragschicht im Reihenverband
höhen- und profilgerecht nach DIN 18318 verlegen.
Anpassung Pflasterverband und Pflasterformat in
Sondergrößen im laufenden Verband für optimalen
Fugenverlauf und den Pflasteranschnitt.
Beim Verlegen ist auf einen ausreichenden Fugenabstand
nach Herstellerangaben zu achten.
Verfugen mit Dernoton - Fertigmischung F nach
Herstellerangaben bis ca. 2-3 cm unter
Pflasteroberkante, um ein Ausquillen zu verhindern.
Restliche, oberste Fugenfüllung
verfugen, bzw. Einschlämmen mit einem auf das
Bettungsmaterial und der Fugenbreite abgestimmten
Gesteinskörnungsgemisch 0/2 mm für begehbare Flächen
und einem filterstabilen Gesteinskörnungsgemisch 0/5 mm
für befahrbare Flächen - bzw. nach Herstellerangaben
und sachgerecht und fachgerecht verdichten. Die
Herstellerangaben, bzw. die jeweilige Einbauanleitung
sind zwingend zu beachten. Die Herstellerangaben, die
jeweilige Einbauhinweise sowie die vorbereitenden
Arbeiten für die Dernoton - Fugenmischung F sind
zwingend zu beachten.
Die beim Verdichtungsvorgang beschädigten Steine
ersetzen, erneut verfugen/einschlämmen und sachgerecht
und fachgerecht verdichten. Überschüssiges Material ist
sachgerecht und fachgerecht zu entsorgen,
einschließlich Deponiegebühren.
2.__. 5
Betonverbundsteinpflaster H-Stein
3.970,00
m2
2.__. 6 Tragschicht H25cm Betonverbundsteinpflaster H-Stein Schottertragschicht, Naturstein Hartgesteinschotter,
gebrochen, nach ZTV T StB sowie ZTV SoB-StB neueste
Fassung, güteüberwacht, Körnung 0/32 oder 0/45, liefern
und in 25 cm Schichtdicke, höhen- und profilgerecht
einbauen; Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %. Die
Schichtstärke bezieht sich auf den verdichteten
Zustand, das Material ist bei optimalem Wassergehalt
mit Flächenrüttlern solange einzurütteln, bis die
Tragschicht vollkommen und in ganzer Schichtstärke
höhen- und profilgerecht sowie sachgerecht und
fachgerecht verfüllt ist.
Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfläche mindestens 150
MN/m².
2.__. 6
Tragschicht H25cm Betonverbundsteinpflaster H-Stein
993,00
m3
Pflasterschnitt
Pflasterschnitt
2.__. 7 Schnittkante herstellen (Pflasterschnitt) Passgenaue Schnittkante herstellen, Schneiden von
Betonverbundsteinpflaster, Steindicke 8 cm, mit
Nassschneidegerät und Diamantscheibe für Anpassungen an
Einfassungen, Pflasterränder, Schrägen, Rundungen,
Einbauten, etc. sachgerecht und fachgerecht herstellen.
Die vorgegebenen Fugenbreiten des Pflasterherstellers
sind genau zu beachten und einzuhalten.
Die Verwendung von Steinbrechern (Steinknacker) ist
nicht zulässig. Überschüssiges Material ist sachgerecht
und fachgerecht zu entsorgen, einschließlich
Deponiegebühren.
2.__. 7
Schnittkante herstellen (Pflasterschnitt)
833,00
m
3 Revisionsunterlagen
3
Revisionsunterlagen
3.__. 1 Revisionsunterlagen Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die
Revisionsunterlagen der ausgeführten Außenanlagen zu
erstellen.
Zu den Revisionsunterlagen gehören unter Anderem ein
Höhenaufmass der Freianlagenflächen, Darstellung der
Einfassungen, wie Bordsteine, Entwässerungsrinnen,
Mauern sowie Materialtrennungen, Pflasterbänder, etc.
sowie die verwendeten Oberflächenmaterialien.
Die Entwässerung ist in ihrer Lage und Höhe zu
dokumentieren. Dazu gehören Entwässerungsrinnen und
Abläufe sowie deren Lage innerhalb der Außenanlage.
Die Lage und Auswertung von Lastplattendruckversuchen
ist einzutragen. Unter Umständen sind mehere Planwerke
zu erstellen.
Ausführung: Die Revisionsunterlagen sind dem
Auftraggeber als farbiger Papierabzug dreifach, sowie
zweifach auf CD als *.dwg oder *.dxf Dateien (Version:
AutoCAD 2020) und als *.pdf Dateien (farbig) zur
Endabnahme zu übergeben
3.__. 1
Revisionsunterlagen
1,00
St