Pflasterarbeiten
Vogelsanger Höfe Düsseldorf
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Lage des Baugrundstücks Errichtung Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Paketshop und Café Vogelsanger Weg 39 40470 Düsseldorf
Lage des Baugrundstücks
Allgemeine Angaben zur Ausführung der Freianlagen
Allgemeine Angaben zur Ausführung der Freianlagen
Grundlagen der Leistung Alle Arbeiten sind entsprechend den einschlägigen anerkannten Bauverfahren auszuführen. Verbindlich sind die deutschen Normen und Verordnungen. Grundlage der Arbeiten sind ferner: - die Auflagen der Baugenehmigung, - die Auflagen von Genehmigungen, welche die Kanalisation und die Wasserentsorgung vom Grundstück betreffen, - Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen, - Vorschriften von Behörden, behördenähnlicher Institutionen, die Verarbeitungshinweise und Einbauvorgaben der Produkthersteller, sowie weitere technische Regelwerke in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Grundlagen der Leistung
Umfang der Leistung Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der Stoffe, Hilfsstoffe und Bauteile auch das Abladen, das Zwischenlagern, das Transportieren sowie das sachgerechte und fachgerechte Einbauen in fertiger Arbeit. Der Geräteeinsatz ist stets Bestandteil der Leistung.
Umfang der Leistung
Muster Auf Verlangen des Auftraggebers sind Proben oder Musterstücke von allen Baustoffen und Bauteilen ohne besondere Vergütung vorzulegen oder zu erstellen. Rückstellmuster sind bis zum Gewährleistungsablauf aufzubewahren und auf Verlangen des Auftraggebers erneut vorzulegen.
Muster
Abfallentsorgung Abfälle aller Art sind nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen oder zu verwerten. Sämtliche Kosten für das Lesen, Laden, Abtransport von Boden sowie die Deponiegebühren trägt der Auftragnehmer.
Abfallentsorgung
Eignungs- und Gütenachweise Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Eignungs- und Gütenachweise zu erbringen, welche von Behörden, behördenähnlichen Institutionen, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden gefordert werden oder gefordert werden können. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Funktionsfähigkeit nachzuweisen, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Bauverfahren entsprechen.
Eignungs- und Gütenachweise
Gegenvorschläge Einwände gegen vorgesehene Ausführungen und entsprechende Gegenvorschläge, sind entweder bei Angebotsabgabe - sofern sie die Ausführungsart im LV betreffen oder vor Ausführung der Arbeiten der Bauleitung mitzuteilen. Gegenvorschläge müssen vom AG freigegeben werden und kostenneutral umzusetzen sein. Andernfalls ist ein Nebenangebot vorzulegen.
Gegenvorschläge
Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung hat so zu erfolgen, dass hiervon keine Behinderung ausgeht. Gegebenenfalls sind Teile davon kostenlos umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Einfriedung von einzelnen Bauabschnitten.
Baustelleneinrichtung
Wartungsarbeiten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach der Abnahme Wartungsarbeiten zu übernehmen, wenn er hierzu besonders beauftragt worden ist.
Wartungsarbeiten
Abrechnungsunterlagen Die Abrechnungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen: - Planunterlagen, Lageplan - Aufzeichnungen gemeinsamer Aufmaße von AG + AN - Entsorgungsnachweise - Abrechnungsunterlagen - Bautagesberichte - Fotodokumentation relevanter Sachverhalte - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen von Einbauteilen / Produkten / Systemen - Abgerechnet wird nach festen Massen, beziehungsweise Aufmaß. Gelöste Massen, Wiegescheine oder Ähnliches werden nicht als Abrechnungsgrundlage anerkannt. Lockerungs- und Verdichtungsfaktoren sind in die jeweiligen Positionen seitens des AN mit einzurechnen.
Abrechnungsunterlagen
Vorbemerkungen 1. Grundlagen 1.1 Das Baurecht. 1.2 Die Bestimmungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörden. 1.3 Die einschlägigen Normen, in ihrer jeweils neusten Fassung, auch wenn nichts Besonderes erwähnt ist. 1.4 Die einschlägig anerkannten Bauverfahren. 1.5 Die Vorbemerkungen. 1.6 Der Text dieses Leistungsverzeichnisses. 2. Leistungen wie Laden, Fördern, Abfuhr, Transport bis zur Deponie, Entsorgungsgebühren, fachgerechtes Entsorgen, usw. sind mit den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses abgegolten. Abgerechnet werden die festen Massen. Gelöste Massen, Wiegescheine oder Ähnliches werden nicht als Abrechnungsgrundlage anerkannt. 3. Für die angebotene Leistung übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen die sich bei den Positionen für die funktionsgerechte Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt werden. 4. Der AN ist gehalten, alle hier verwendeten Leistungspositionen und die angegebenen Massen / Mengen für die gesamte Baumaßnahme mit den Planunterlagen zu vergleichen. Von einer Besichtigung der Örtlichkeiten durch den Auftragnehmer wird ausgegangen. 5. Die Bauleitung vertritt die Bauherrschaft in allen, die Bauausführung betreffenden Fragen. Ihre Anordnungen sind grundsätzlich die Maßgebenden, sofern sie nicht den Punkten  1.1 bis 1.4 widersprechen. Der Auftragnehmer hat von sich aus eigenverantwortlich für die Einhaltung und Durchführung der Ziffer 1.1 bis 1.6 Sorge zu tragen. Ihm obliegen die Verkehrspflicht und die Sicherung für die Baustelle. 6. Mit der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Arbeitskräfte ist ein gut geschulter Bauleiter des Auftragnehmers gemäß LBO zu beauftragen. Der Bauleiter des Auftragnehmers darf ohne Einverständnis der Bauleitung nicht gewechselt werden. Der AN hat spätestens zur Bauanlaufbesprechung den Bauleiter namentlich in schriftlicher Form mit Angabe der mobilen Erreichbarkeit (Mobilfunknummer) dem Auftraggeber anzugeben. Der Auftraggeber und die Bauleitung sind berechtigt, Subunternehmer auszuschließen und die Ablösung von Arbeitern zu verlangen, welche die ihnen zugewiesenen Arbeiten nicht sachgerecht und fachgerecht ausführen, oder mit denen eine gute Zusammenarbeit nicht zustande kommt. 7. Auf die Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen wird besonders hingewiesen. 8. Die Einhaltung der jeweiligen Emissions- und Imissionsschutzgesetze ist vom AN sicherzustellen. Dies beinhaltet auch alle Maßnahmen die notwendig sind um Staubverschmutzungen (z.B. Anfeuchten des Bodens bei der Bodenstabilisierung) zu verhindern. 9. Vor Baubeginn findet eine gemeinsame Begehung zwischen Bauherr, Bauherrenvertreter und Auftragnehmer auf der Baustelle statt, um den Zustand der Baustelle zu dokumentieren. Das Protokoll dieser Begehung ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. 10. Die Wiederherstellung eventuell verloren gegangener Meßpunkte dürfen nur von einem örtlich bestellten Fachingenieur vorgenommen werden. Die Veranlassung und die Kosten hat der AN zu übernehmen. 11. Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Arbeiten und Materialien gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Hierzu gehört auch das Abdecken des Betons vor Zugluft, Austrocknung und Frost, das Abdecken der Baustoffe und Materialien sowie der Schutz der Koffersohle (Planum). Dies gilt insbesondere für die Abdeckung beziehungsweise Verdichtung von witterungsgefährdeten schluffigen Böden. Pflanzenmaterial, das nicht umgehend nach Anlieferung gepflanzt wird, ist in einen fachgerechten Einschlag zu bringen und gegen Beschädigungen und Witterungseinflüsse zu schützen. 12. Die Abwendung und eventuelle Behebung von Tagwasserschäden obliegt dem Auftragnehmer. 13. Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Materialhersteller sind zu beachten; sich daraus ergebende Vor- und Nebenarbeiten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. 14. Der Bieter hat sich mit allen, für die Kalkulation maßgeblichen Faktoren vertraut zu machen oder diese erforderlichenfalls zu erfragen. 15. Der vom AN verursachte Bauschutt ist auf dessen Kosten sachgerecht und fachgerecht zu entsorgen. Bei Nichtbefolgung dieser Reinigungspflicht ist die Bauleitung berechtigt, die Schuttbeseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen. Der AN ist beweispflichtig für den Nachweis, dass der Bauschutt nicht von ihm kommt. 16. Der AN hat, gegebenenfalls täglich, für den Schutz, die Reinigung und Unterhaltung aller auf dem Grundstück liegenden und aller angrenzenden Flächen (Wege, Straßen, bauliche oder sonstige Flächen), die von ihm genutzt oder in Mitleidenschaft gezogen werden, zu sorgen. Er hat für die von ihm selbst näher zu ermittelnden Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs zu sorgen. 17. Die vorhandene Vegetation ist während der Bautätigkeit entsprechend zu schützen. Aufwendungen hierfür sind in die Baustelleneinrichtung der Folgeposition mit einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung einschließlich Einrichten, Betreiben, Vorhalten, Räumen der Baustelleneinrichtung, Lagerräume und Aufenthaltsräume, Baustellentoilette, Baustrom, Bauwasser, Bauwagen, Lager- und Arbeitsplätze, Anmieten von Fremdlagerplätzen, Verkehrssicherung, Abdeckungen, fachgerechte Lagerplätze für Material, Bauschilder, etc. Vom AN benutzte öffentliche und private Verkehrswege sind bei Verschmutzung durch den AN mindestens einmal täglich zu säubern und nach Beendigung der Arbeiten wieder in den Urzustand zu versetzen. Etwaige Flächen im öffentlichen Straßenland sind nur nach Genehmigung der zuständigen Behörden durch den Auftragnehmer nutzbar. Endgelte für Mietflächen sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Eine Ortsbesichtigung innerhalb der Angebotsphase wird empfohlen. Nach Beendigung der täglichen Arbeit hat der AN im Sinne der Unfall-Prävention, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gesichert ist.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
Psch
2 Wegebauarbeiten
2
Wegebauarbeiten
Vorbemerkung Wegebauarbeiten Alle Arbeiten sind entsprechend den einschlägigen anerkannten Bauverfahren auszuführen. Für nachfolgenden Positionen sind die einschlägigen Normen (DIN, DINEN, EN, etc.) und die Technischen Vorschriften (TVT), sowie die Zusätzlichen Technischen Vorschriften (ZTVE-STB, TL min / ZTVT-STB) Vertragsbestandteil. Insbesondere die Anforderungen der entsprechenden DIN- Normen zur Fugenausbildung sind einzuhalten. Für nachstehende Positionen sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: Die Schichtstärke der Frostschutzschichten, Tragschichten, Deckschichten, etc. bezieht sich auf den verdichteten Zustand. Das Material ist bei optimalem Wassergehalt mit Flächenrüttlern solange einzurütteln, bis die Tragschicht vollkommen und in ganzer Schichtstärke sachgerecht und fachgerecht verfüllt ist. Die Eignung des Materials ist der Bauleitung vor dem Einbau nachzuweisen. Die in den folgenden Positionen angegeben Massenansätze beziehen sich, im Speziellen bei den Schuttgütern auf feste Massen, welche keinerlei Lockerungs- oder Verdichtungsfaktoren enthalten. Abgerechnet wird nach festen Massen, beziehungsweise Aufmaß. Gelöste Massen, Wiegescheine oder Ähnliches werden nicht als Abrechnungsgrundlage anerkannt. Lockerungs- und Verdichtungsfaktoren sind in die jeweiligen Positionen seitens des AN mit einzurechnen. Die in Teilen erforderlichen Betonrückenstützen sind in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren und sind mit den Preisen des Leistungsverzeichnisses abgegolten. Die Entsorgung des anfallenden unbrauchbaren Materials ist in die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren, einschließlich Deponiegebühr. Im Zuge der Wegebauarbeiten wird vom AN eine Baudokumentation erstellt. Diese beinhaltet die Dokumentation der Tagesleistung der Wegebauarbeiten mit Darstellung der einzelnen Tagesleistung der Belagsarbeiten sowie der Verfugungsarbeiten. Die Unterlagen sind kontinuierlich weiterzuführen und auf der Baustelle vorzuhalten.
Vorbemerkung Wegebauarbeiten
Einfassungen
Einfassungen
2.__. 1 Tiefbordsteine 10/30/100cm Tiefbordstein aus Beton, DIN EN 1340 DTI, Maße nach DIN 483, Form T 10/30/100cm, grau, ein- oder beidseitig gefast, liefern, flucht- und höhengerecht auf sachgerechtem, jedoch mindestens 20 cm starkem Betonfundament C20/25, bei befahrbaren Flächen und einem mindestens 10 cm starkem Betonfundament, C16/20, bei begehbaren Flächen nach DIN 18318 versetzen. Die Betonrückenstütze, 15 cm breit bei befahrbaren Flächen und 10 cm breit bei begehbaren Flächen, ist zu schalen und keilförmig abzuschrägen. Einschließlich aller Erdarbeiten, planieren und verdichten der Fundamentsohle. Die Dehnungsfugen sind von Oberkante Tiefbordstein bis zur Fundamentsohle durchzuziehen und dauerelastisch und frostbeständig zu schließen.
2.__. 1
Tiefbordsteine 10/30/100cm
8,50
m
2.__. 2 Schnittkante herstellen (Einfassungen) Passgenaue Schnittkante herstellen, Schneiden von Tiefbordsteinen, Einfassungen, etc. der Vorpositionen mit Nassschneidegerät und Diamantscheibe sachgerecht und fachgerecht herstellen. Die vorgegebenen Fugenbreiten der Hersteller sind genau zu beachten und einzuhalten. Die Verwendung von Steinbrechern (Steinknacker) ist nicht zulässig. Überschüssiges Material ist sachgerecht und fachgerecht zu entsorgen, einschließlich Deponiegebühren.
2.__. 2
Schnittkante herstellen (Einfassungen)
2,00
St
Lastplattendruckversuche
Lastplattendruckversuche
2.__. 3 Dynamische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung Dynamischer Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 als Fremdüberwachung durchführen. Dynamische Lastplattendruckversuche nach Angabe des Bauherrn beziehungsweise der Bauüberwachung für den Nachweis der geforderten Verdichtung u.a. nach ZTVA - StB, ZTV-E - StB, RStO 12 (in den aktuellen Fassungen) auf  Frostschutzschicht und Tragschicht einschließlich der erforderlichen Auswertung der Lastplattendruckversuche durchführen. Die Versuche müssen die Verformungsmodule nach ZTV-E einhalten. Werden diese geforderten Werte beim ersten Versuch nicht erreicht, hat der Auftragnehmer die Verdichtungsarbeiten auf eigene Kosten bis zum Erreichen der Werte weiterzuführen. Die dann noch erforderlichen Versuche bis zur Erreichung der geforderten Werte gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Einzukalkulieren ist die Gestellung aller erforderlichen Technik und Geräte. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber in analoger und in digitaler Form auszuhändigen. Die Messorte sind in einem Lageplan zu verorten, welcher ebenfalls in analoger und digitaler Form auszuhändigen ist. Zur Beachtung: Die erforderliche Eigenüberwachung nach ZTV-E ist in die EP'S der Wegebauarbeiten einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Anzugeben sind sämtliche Messergebnisse im Evd Wert und im EV2 Wert, entsprechend umgerechnet. Überprüfung der EV2 Werte: 16 St Dynamische Lastplattendruckversuche, davon 8 St auf der Frostschutzschicht 8 St auf der Tragschicht
2.__. 3
Dynamische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung
16,00
St
2.__. 4 Statische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung Im Zuge der Herstellung der Verkehrsflächen sind statische Lastendruckversuche, DIN 18134, für den Nachweis der geforderten Verdichtung nach ZTVE - STB neueste Fassung durchzuführen. Entsprechende Zeugnisse und Protokolle sind vorzulegen. Die Versuchsstandorte sind in einen Lageplan maßgenau einzutragen und mit den Revisionsunterlagen zu übergeben. Für die statischen Lastplattendruckversuche ist ein LKW (belastet) zur Verfügung zu stellen. Für die Lastplattendruckversuche ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter einzuladen. Der AN koordiniert die Lastplattendruckversuche eigenständig und stimmt die Termine mit dem Auftraggeber ab - Terminabsprache mindestens 3 Arbeitstage vor Versuchstermin. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber in analoger und in digitaler Form auszuhändigen. Die Messorte sind in einem Lageplan zu verorten, welcher ebenfalls in analoger und digitaler Form auszuhändigen ist. 8 St. auf der Frostschutzschicht 8 St. auf der Tragschicht
2.__. 4
Statische Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung
E
16,00
St
Oberbauten
Oberbauten
2.__. 5 Betonverbundsteinpflaster H-Stein Betonverbundsteinpflaster DIN EN 1338, TL Pflaster-StB neueste Fassung, H-Stein. Abmesungen: Normalstein 20 x 16,5 cm, Anfangsstein 20 x 14 cm, Dicke 10 cm, grau, gefast, liefern und in einem der Belastung geeigneten, versickerungsfähigen und filterstabilen Gesteinskörnungsgemisch 0/5mm, Schichtstärke 4 cm (im verdichteten Zustand), auf Tragschicht im Reihenverband höhen- und profilgerecht nach DIN 18318 verlegen. Anpassung Pflasterverband und Pflasterformat in Sondergrößen im laufenden Verband für optimalen Fugenverlauf und den Pflasteranschnitt. Beim Verlegen ist auf einen ausreichenden Fugenabstand nach Herstellerangaben zu achten. Verfugen mit Dernoton - Fertigmischung F nach Herstellerangaben bis ca. 2-3 cm unter Pflasteroberkante, um ein Ausquillen zu verhindern. Restliche, oberste Fugenfüllung verfugen, bzw. Einschlämmen mit einem auf das Bettungsmaterial und der Fugenbreite abgestimmten Gesteinskörnungsgemisch 0/2 mm für begehbare Flächen und einem filterstabilen Gesteinskörnungsgemisch 0/5 mm für befahrbare Flächen - bzw. nach Herstellerangaben und sachgerecht und fachgerecht verdichten. Die Herstellerangaben, bzw. die jeweilige Einbauanleitung sind zwingend zu beachten. Die Herstellerangaben, die jeweilige Einbauhinweise sowie die vorbereitenden Arbeiten für die Dernoton - Fugenmischung F sind zwingend zu beachten. Die beim Verdichtungsvorgang beschädigten Steine ersetzen, erneut verfugen/einschlämmen und sachgerecht und fachgerecht verdichten. Überschüssiges Material ist sachgerecht und fachgerecht zu entsorgen, einschließlich Deponiegebühren.
2.__. 5
Betonverbundsteinpflaster H-Stein
3.970,00
m2
2.__. 6 Tragschicht H25cm Betonverbundsteinpflaster H-Stein Schottertragschicht, Naturstein Hartgesteinschotter, gebrochen, nach ZTV T StB sowie ZTV SoB-StB neueste Fassung, güteüberwacht, Körnung 0/32 oder 0/45, liefern und in 25 cm Schichtdicke, höhen- und profilgerecht einbauen; Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %. Die Schichtstärke bezieht sich auf den verdichteten Zustand, das Material ist bei optimalem Wassergehalt mit Flächenrüttlern solange einzurütteln, bis die Tragschicht vollkommen und in ganzer Schichtstärke höhen- und profilgerecht sowie sachgerecht und fachgerecht verfüllt ist. Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfläche mindestens 150 MN/m².
2.__. 6
Tragschicht H25cm Betonverbundsteinpflaster H-Stein
993,00
m3
Pflasterschnitt
Pflasterschnitt
2.__. 7 Schnittkante herstellen (Pflasterschnitt) Passgenaue Schnittkante herstellen, Schneiden von Betonverbundsteinpflaster, Steindicke 8 cm, mit Nassschneidegerät und Diamantscheibe für Anpassungen an Einfassungen, Pflasterränder, Schrägen, Rundungen, Einbauten, etc. sachgerecht und fachgerecht herstellen. Die vorgegebenen Fugenbreiten des Pflasterherstellers sind genau zu beachten und einzuhalten. Die Verwendung von Steinbrechern (Steinknacker) ist nicht zulässig. Überschüssiges Material ist sachgerecht und fachgerecht zu entsorgen, einschließlich Deponiegebühren.
2.__. 7
Schnittkante herstellen (Pflasterschnitt)
833,00
m
3 Revisionsunterlagen
3
Revisionsunterlagen
3.__. 1 Revisionsunterlagen Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Revisionsunterlagen der ausgeführten Außenanlagen zu erstellen. Zu den Revisionsunterlagen gehören unter Anderem ein Höhenaufmass der Freianlagenflächen, Darstellung der Einfassungen, wie Bordsteine, Entwässerungsrinnen, Mauern sowie Materialtrennungen, Pflasterbänder, etc. sowie die verwendeten Oberflächenmaterialien. Die Entwässerung ist in ihrer Lage und Höhe zu dokumentieren. Dazu gehören Entwässerungsrinnen und Abläufe sowie deren Lage innerhalb der Außenanlage. Die Lage und Auswertung von Lastplattendruckversuchen ist einzutragen. Unter Umständen sind mehere Planwerke zu erstellen. Ausführung:  Die Revisionsunterlagen sind dem Auftraggeber als farbiger Papierabzug dreifach, sowie zweifach auf CD als *.dwg oder *.dxf Dateien (Version: AutoCAD 2020) und als *.pdf Dateien (farbig) zur Endabnahme zu übergeben
3.__. 1
Revisionsunterlagen
1,00
St