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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Im Rahmen des Projekts wird die Beleuchtungsanlage in einem Teilbereich der Halle 36 umfassend modernisiert. Ziel ist es, die bestehende Beleuchtungstechnik durch eine energieeffiziente und zukunftssichere Lösung zu ersetzen und die elektrische Infrastruktur entsprechend den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Die vorhandenen Lichtbänder mit Leuchtstoffröhren werden durch moderne Punktleuchten ersetzt. Gleichzeitig erfolgt die Erneuerung der bestehenden Lichtstromverteilungen. Die neue Verteilung wird mit separaten Abgängen für Beleuchtung und Allgemeinstrom ausgestattet.
Die geplanten Arbeiten erfolgen während des laufenden Betriebs. Dabei sind die geltenden Sicherheitsvorschriften der Firma Wieland uneingeschränkt zu beachten. Insbesondere ist bei Arbeiten auf Hebebühnen der darunterliegende Bereich abzusperren. Falls erforderlich, ist zusätzlich ein Sicherheitsposten zur Absicherung der Tätigkeiten einzusetzen.
Zu Beginn der Maßnahme soll der bestehende Verteiler 12F9 ersetzt werden. Der neue Verteiler wird direkt neben dem vorhandenen aufgebaut. Die Zuleitung erfolgt über die vorhandenen Kabelschächte. Nach der Installation können die Abgänge schrittweise und in enger Abstimmung mit dem laufenden Betrieb umgeschlossen werden.
Im Anschluss an die Errichtung des neuen Verteilers erfolgt die
Installation der neuen Punkleuchten inklusive der erforderlichen Verkabelung und Kabelwege. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung wird die bestehende Beleuchtungsanlage samt Verkabelung zurückgebaut und in den vorhandenen Verteilern fachgerecht abgeklemmt.
Das Los 04 "Beleuchtung W2" ist separat zu betrachten und derzeit nicht Bestandteil der verbindlichen Ausführung. Für die Angebotskalkulation ist daher zunächst davon auszugehen, dass dieses Los nicht umgesetzt wird. Sollte sich im weiteren Projektverlauf eine Realisierung ergeben, erfolgt hierfür eine gesonderte Beauftragung - vorbehaltlich der finalen Budgetfreigabe.
Die Umsetzung der Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:
Februar 2026: Beginn mit dem Umbau des Verteilers 12F9. Für diese Arbeiten ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen vorgesehen.
Ab März 2026: Anschließend erfolgt die schrittweise Modernisierung der Beleuchtungsabschnitte. Für jeden Abschnitt ist ein Zeitraum von jeweils ca. 4 Wochen eingeplant.
Die genaue Reihenfolge und Abstimmung der Abschnitte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Betrieb, um den laufenden Produktionsprozess nicht zu beeinträchtigen.
Die genannten Termine stehen unter dem Vorbehalt der finalen Förderzusage sowie der internen Budgetfreigabe.
Die vollständige Dokumentation der durchgeführten Arbeiten sowie die Schlussrechnung sind bis spätestens August 2026 vorzulegen.
Projektbeschreibung
Vertragsbedingungen und allgemeines BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für Bauleistungen des Auftragnehmers (AN) für die Wieland-Werke AG (AG)
1.Grundlage für die Leistungen des AN sind die VOB/ B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie sämtliche für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben.
2.Lager- und Arbeitsplätze, Wasser- und Stromanschluss werden dem AN vom AG auf dem Baugrundstück im für die jeweiligen Arbeiten des AN notwendigen Umfang kostenlos bereitgestellt
3. Mängelansprüche verjähren nach fünf (5) Jahren ab Abnahme.
4.Auf das Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, sofern anfallend) in der vom AG gewählten vorgesehenen Form zu leisten.
5. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen werden von der Auftragssumme 5 % für die Dauer der Gewährleistungsfrist zuzüglich einer 6-monatigen Abwicklungsfrist einbehalten. Dieser Betrag kann der AN durch eine unbefristete selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft einer Bank, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770 Abs.1 BGB ohne Möglichkeit der Bank, sich durch Hinterlegung des Betrags von der Bürgschaftsverpflichtung befreien, abgelöst werden. Diese Bürgschaft darf keine Bedingung erhalten, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
6. Nachtragsangebote sind prüfbar mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der entsprechenden Arbeiten schriftlich dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Führt der AN solche Arbeiten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG durch, hat der AN keinen Anspruch auf deren Vergütung.
7. Kurzfristig notwendig werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich zu rapportieren.
8. Abschlagszahlungen (AZ) werden zu 90% ausgezahlt und sind kumuliert und exakt nach der Nummerierung der Leistungsverzeichnisse zu stellen; separate Nummerierungen werden nicht akzeptiert. AZ sind mit entsprechenden Aufmaßen zu belegen. Mit der 1. AZ ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Ohne die genannten Unterlagen für AZs und Schlussrechnungen wird die Zahlungsfrist bis zur Vorlage ausgesetzt.
9. Rechnungen nebst Anlagen sind an die Anschrift des Auftraggebers zu Händen des Projektleiters, per
E-mail an invoice@wieland.com zu verschicken. Eine Abschrift jeder Rechnung nebst Anlagen ist per
E-Mail an den Bauleiter sowie das Planungsbüro zu senden. Bei Abrechnung nach Aufmaß darf die Rechnungsstellung erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauleiter und oder dem Planungsbüro an invoice@wieland.com erfolgen.
10. Der AN haftet für alle Schäden, die durch von ihm eingesetzten Mitarbeiter sowie durch die von ihm
eingebrachten Arbeitsmittel dem Auftraggeber oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehen.
Der AN unterhält eine Montage-, Produkt- und Betriebshaftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 10 Mio. €, insbesondere für Sach- und Personenschäden, und weist diese dem AG vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens nach.
11. Vor Aufnahme der Tätigkeiten muss vom Montageleiter eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsbelehrung seiner Mitarbeiter anhand des beigefügten Arbeitsschutzmerkblattes vorliegen. Diese werden vom AG, bzw. durch ihn beauftragte Personen (z. Bsp. SiGeKo oder Weitere) durchgeführt.
12. Der AN wird das Werk förmlich Abnehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellen, wenn es im Wesentlichen Mangelfrei erbracht ist. Zur mangelfreien Erbringung gehört auch die Zurverfügungstellung aller vereinbarten und notwendigen Dokumente und Nachweise. Teilabnahmen sind ausgeschlossen, insbesondere stellt die vorbehaltlose Bezahlung von AZ keine Abnahme dar.
13. Überschreitet der AN vereinbarte Termine, hat der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% je Werktag, höchstens jedoch 5,0% der Brutto-Auftragssumme, einschließlich etwaig beauftragter Nachträge, zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden und muss vorher nicht vorbehalten werden.
14. Bei Einheitspreisverträgen erfolgt das Aufmaß nach den freigegebenen Ausführungsplänen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist mit der Projektleitung ein örtliches Aufmaß vorzunehmen. Nicht sichtbare Leistungen sind durch den AN unaufgefordert per Foto zu dokumentieren.
15. Die Baustelle und die angrenzenden Verkehrs- und Grundstücksflächen sind zum Ende einer jeden Arbeitswoche unaufgefordert aufzuräumen und in einen besenreinen Zustand zu versetzen. Die Verkehrssicherheit muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
16. Bei der Anlieferung von Material und Anlagenkomponenten müssen Mitarbeiter des AN vor Ort sein. Für das Abladen und den Transport der Komponenten an den Einsatzort ist der AN verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten führt der AN technisch und organisatorisch in eigener Verantwortung durch; hierzu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN.
17. Der AN erhält alle Projektunterlagen, wie z.B. Pläne, Berechnungen usw. digital.
Sollte die Übergabe der Projektunterlagen in Papier gewünscht sein, so sind diese kostenpflichtig.
18. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG ist der AN nicht berechtigt, zur Herstellung des Werks Dritte zu beauftragen. Beabsichtigt der AN Dritte zur Herstellung des Werks zu beauftragen hat er dies dem AG vier (4) Wochen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zur Genehmigung anzuzeigen.
19. Werbung des AN am Gebäude und am Bauzaun ist nicht zugelassen. Wird von WW eine Bautafel aufgestellt, kann auf Wunsch die Anbringung eines einheitlichen Firmenschildes mit der Verrechnung von pauschal 150 ,-€ erfolgen.
20. Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten. Neben dem AG ist auch das Planungsbüro dazu berechtigt, Anordnungen gegenüber dem AN zu treffen; Das Planungsbüro ist aber nicht dazu berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, Werke ab-zunehmen oder Nachtragsangebote anzunehmen.
21. Zahlungskonditionen:
· Anzahlungen gegen Bankbürgschaft
· Abschlagszahlungen/Teilrechnungen nach Leistungsstand
· Materialrechnungen bei Anlieferung in unserem Werk und Eigentumsübergang
· Jeweils innerhalb 60 Tagen netto
Vertragsbedingungen und allgemeines
Lieferung und Montage Wenn nicht anders angegeben sind sämtliche Positionen inkl. Lieferung, Montage und elektr. Anschluss zu kalkulieren und anzubieten.
Lieferung und Montage
01 Umbau Verteiler 12F9
01
Umbau Verteiler 12F9
01.01 Kabel und Leitungsanlagen
01.01
Kabel und Leitungsanlagen
01.02 Unterverteiler / Verteilersysteme
01.02
Unterverteiler / Verteilersysteme
01.03 Verlegesysteme
01.03
Verlegesysteme
01.04 Innenbeleuchtungsanlagen
01.04
Innenbeleuchtungsanlagen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Beleuchtung KG21
02
Beleuchtung KG21
02.01 Kabel und Leitungsanlagen
02.01
Kabel und Leitungsanlagen
02.02 Verlegesysteme
02.02
Verlegesysteme
02.03 Innenbeleuchtungsanlagen
02.03
Innenbeleuchtungsanlagen
02.04 Stundenlohnarbeiten
02.04
Stundenlohnarbeiten
03 Beleuchtung W1+F4
03
Beleuchtung W1+F4
03.01 Kabel und Leitungsanlagen
03.01
Kabel und Leitungsanlagen
03.02 Verlegesysteme
03.02
Verlegesysteme
03.03 Innenbeleuchtungsanlagen
03.03
Innenbeleuchtungsanlagen
03.04 Stundenlohnarbeiten
03.04
Stundenlohnarbeiten
04 Beleuchtung W2
04
Beleuchtung W2
04.01 Kabel und Leitungsanlagen
04.01
Kabel und Leitungsanlagen
04.02 Verlegesysteme
04.02
Verlegesysteme
04.03 Innenbeleuchtungsanlagen
04.03
Innenbeleuchtungsanlagen
04.04 Stundenlohnarbeiten
04.04
Stundenlohnarbeiten