Sonnenschutz
VO.B14 Wohnanlage Vorchdorf
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Ständige Vertragsbestimmung LB
00
Z
Ständige Vertragsbestimmung LB
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen. 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Soweit in Vorbemerkungen oder
Positionstexten nicht anders angegeben,
gelten folgende Regelungen.

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit
der Standardisierten Leistungsbeschreibung
Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben
vom Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder
Widersprüchen in den Formulierungen gilt
nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem
zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien,
Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem
Begriff Material bezeichnet, für technische
Geräte und Anlagen wird der Begriff
Erzeugnis/Type verwendet.
4. Bieterangaben zu
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Die in den Bieterlücken angebotenen
Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen
mindestens den in der Ausschreibung
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen
gelten für den Fall des Zuschlages als
Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der
Bieter die im Leistungsverzeichnis
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen vollständig nach
(Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen
Positionen zusätzlich beispielhafte
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt,
können in der Bieterlücke gleichwertige
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten
werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit
sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine
Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl
ein, gelten die beispielhaft genannten
Materialien/Erzeugnisse/Typen als
angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten
Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle
für den projektspezifischen
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen
oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische
Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem
Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene
gleichwertige technische Spezifikationen
vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern
die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer
nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch
das Liefern der zugehörigen
Materialien/Erzeugnisse/Typen
einschließlich Abladen, Lagern und Fördern
(Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder
Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung
besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen,
Betriebsanleitungen oder dergleichen
erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür
in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern
vereinbart, ist der Transport bis zur
vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse)
und das Abladen in die Einheitspreise
einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren von
Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart,
ist das Fördern (Vertragen) von der
Lagerstelle oder von der Abladestelle bis
zur Einbaustelle in den jeweiligen
Einheitspreis der zugehörigen
Verarbeitungs- oder
Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der
Geschoße.
00.07 Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.07
Z
Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
Umstände der Leistungserbringung
00.13 Hebegeräte
00.13
Z
Hebegeräte
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.15
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.16
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff
53
Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff
ALLGEMEINES: Fenster und Fenstertüren als Bauteil: Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt. Im Einheitspreis sind mit Beschlägen ausgestattete und verglaste Fenster einkalkuliert, einschließlich der Einbauarbeiten und Ausbilden der Bauanschlussfugen zwischen etwaigem Blindstock oder Fensterstock zum Baukörper oder zwischen Fensterstock und etwaigem Blindstock. Alle Flügel gehen nach innen auf. Standardqualität: Für Fensterelemente gelten nachstehende Anforderungen. Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM: Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) beträgt höchstens 1,5 W/m2K, das bewertete Schalldämmmaß (Rw-Wert) mindestens 34 dB, die konstruktive Ausbildung der Bauanschlussfugen werden nach den Qualitätszielen der ÖNORM B 5320 (Vornorm) ausgeführt.Bei Standardbeschlägen nach Wahl des Auftragnehmers entspricht deren Qualität mindestens RAL-RG 607/3 (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.; Güte- und Prüfbestimmungen für Drehbeschläge und Drehkippbeschläge, zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Postfach 11 45, D-10772 Berlin) und wird auf Verlangen des Auftraggebers durch eine Prüfung (z.B. nach RAL-RG 607/3 oder durch eine gleichwertige Systemprüfung einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle) nachgewiesen.Es wird eine Zweischeibenisolierverglasung, nach Wahl des Auftragnehmers 4/16/4 oder 4/18/4, ausgeführt. Eignungsnachweis: Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß Abschnitt 7 der ÖNORM B 5300, Ausgabe 2002-02-01 ausgeführt. Die Fenster entsprechen mindestens den Allgemeinen Anforderungen für Fenster und Fenstertüren gemäß Tabelle 2 dieser ÖNORM und den Werten der Tabelle C.1 (Anhang C) für die frühere Beanspruchungsgruppe C. Gütezeichen: Der Eignungsnachweis gilt auch als erbracht, wenn die angebotenen Fenster das Gütezeichen der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), 1010 Wien, Gonzagagasse 1/27 haben oder wenn die darin enthaltenen Gütevorschriften durch eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle als erfüllt bestätigt werden. Dies gilt auch für die Qualität der Fensterstockprofile. Fensterkombination: Bei Fenster- oder Fenstertürkombinationen sind die Verbindungen (Kopplungsprofile) dieser Bauteile entsprechend der Statik im Einheitspreis einkalkuliert. Paneele: Paneele werden wie Fixverglasungen ohne Flügelprofil direkt in den Fensterstock eingebaut. Die festgelegte Mindestqualität bei Fenstern mit Paneelen bezieht sich auf das gesamte Element einschließlich der Paneele. Skizze: In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit, stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet. Werkzeichnungen: Werkzeichnungen zu den angebotenen Fensterkonstruktionen bezüglich 1. Fensterstock, Blindstöcke und Flügel2. Beschlag3. Verglasung4. Falzdichtung5. Anschlussfugen6. Außenfensterbank7. Innenfensterbank8. Zubehör werden nach Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Produktionsbeginn, dem Auftraggeber übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen des Auftraggebers eingearbeitet werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers werden die Detailzeichnungen Bestandteil des Vertrages. Angegebene Abmessungen: Die Maße in den Skizzen sind Fensterstockaußenmaße (Herstellungsmaße), ohne Blindstock und ohne eine etwaige Außenfensterbankanschlussleiste. Die angebotenen Preise gelten bis zu +/- 5 cm Abweichung von den bei der Ausschreibung angegebenen Abmessungen der Breite und/oder Höhe. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Flächengrenzwerten der Position und den Angaben der Ausmaße (Breite x Höhe) gelten die Längenmaße oder die Planmaße. Stückzahl, Maße: Vor Beginn der Herstellung werden Maße, Öffnungsart, Aufgehrichtung und Stückanzahl sowie sonstige technische Einzelheiten der Fenster mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bedienungs- und Pflegeanleitungen: Bedienungs- und Pflegeanleitungen werden dem Auftraggeber in genügender Anzahl (z.B. 1 Stück je Wohneinheit) auf Verlangen übergeben. RAHMEN- UND FLÜGELAUSBILDUNG: Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen. Profilquerschnitte, Profilausbildungen: Die Querschnittsabmessungen der Flügel-, Rahmen- und Verbindungsprofile entsprechen der festgelegten Standardqualität. Etwa erforderliche Verstärkungen sind aus sendzimierverzinkten Stahlprofilen hergestellt und kraftschlüssig in der Hauptprofilkammer mit den Kunststoffprofilen verbunden. Werkstoff PVC-U: Zur Herstellung von Fensterprofilen werden PVC-U-Formmassen verwendet, die in ihren Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Gütevorschriften für Fensterprofile aus PVC-U weiß oder der DIN 7748 entsprechen. Bezugsquelle: Die Bezugsquelle des Kunststoffgrundmaterials und der Produktionsvorgang beim Extrudieren der Profile werden auf Aufforderung des Auftraggebers bekanntgegeben. Rahmeneckverbindungen: Rahmenverbindungen sind geschweißt und entsprechen in der Eckfestigkeit den Gütevorschriften. Entwässerung: Eingedrungenes Wasser wird aus der Konstruktion nach außen abgeleitet. Außenfensterbankanschluss: Die unteren Rahmenprofile werden für den waagrechten Anschluss einer Außenfensterbank-Abdeckung aus Blech mit einem Anschlussprofil oder einer Anschlussleiste ausgeführt. Die Entwässerung der Fensterprofile erfolgt vor der Aufkantung der Außenfensterbank-Abdeckung. Kämpfer, Pfosten, Sprossen: Kämpfer, Pfosten und glasteilende Sprossen in PVC-weiß sind entweder verschweißt oder mechanisch verbunden und abgedichtet. Nicht weiße, außen angeordnete Profile werden nur mechanisch verbunden. Glasfälze, Glashalteleisten: Die Glasfalzbe- und -entlüftung ist gewährleistet. Glashalteleisten sind bei Kunststofffenstern an der Rauminnenseite angeordnet. Sie sind aus Kunststoff und werden durchgehend durch Einrasten befestigt. Sie sind auf Gehrung geschnitten. Stumpfe Verbindungen sind nur dann zulässig, wenn beide Glasleistenseiten (Höhe/Breite) kleiner als 400 mm sind oder im Bereich eines Rundbogens liegen. Falzdichtungen: Das Dichtungssystem besteht aus zwei Dichtungsebenen mit jeweils rundumlaufenden in einer Ebene angeordnet Dichtungsprofilen. Material von Falzdichtungen: Alle Dichtungen sind auswechselbar, schrumpf- und temperaturbeständig, sie entsprechen mindestens der Standard-Spezifikation nach DIN 7863. Bei Dichtungen aus APTK (EPDM) oder Silikon entfällt ein besonderer Eignungsnachweis für das verwendete Material. Für andere Materialien weist der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers die Eignung des verwendeten Dichtmaterials nach. Verträglichkeit der Stoffe: Die Verträglichkeit von Kunststoffprofilen, Dichtstoffen, Beschlagsteilen und Befestigungsmitteln sowie Dichtungen untereinander ist sichergestellt. PVC-Profile werden nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung gebracht. OBERFLÄCHENBEHANDLUNG: Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung. BESCHLÄGE: Standardbeschläge: Für die Auswahl gelten die Anwendungsrichtlinien des Systemherstellers. Die Richtlinien des Beschlagherstellers betreffend Flügelabmessung und Flügelgewichte gelten als Vertragsbestandsteil. Alle Flügel sind mittels Justierschrauben über die Scher- und Ecklager nachjustierbar. Materialbeschaffenheit: Sichtbar bleibende Beschlagsteile werden weiß beschichtet oder mit weißen Kunststoffabdeckungen ausgeführt. Dreh- und Drehkippbeschläge: Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Drehbeschlägen ausgestattet sind. Fenstergriffe/Verriegelung: Die Verriegelung erfolgt über ein Verschlussgetriebe mit einem mindestens 125 mm langen Fenstergriff. Die Fenstergriffe sind nach Wahl des Auftragnehmers aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet. Der Anpressdruck aller Verriegelungen ist justierbar. Zuschlagsicherung: Die Fenster sind mit einer Zuschlagsicherung in Kippstellung ausgestattet. Fenstertüren: Bei Fenstertüren werden außenliegende Griffe und Kugelschnapper ausgeführt. Der Rahmen ist im unteren waagrechten Bereich mit Trittschutz ausgestattet. VERGLASUNG: Standardglas: Die Mindestdicke des Glases beträgt 4 mm. Es werden Zweischeiben-Isolierglaselemente aus klarem, farblosem (naturfärbigem), beschichtetem Floatglas mit einem Scheibenabstand von 16 oder 18 mm verwendet, Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 1069 mindestens 75 Prozent. Die angegebene Glasdicke ist die Nenndicke gemäß ÖNORM ohne Folien- oder Gießharzschichten. Schallschutzglas: Die Verwendung von SF6 Gas in Schallschutzgläsern ist nicht zulässig. Richtlinien: Für Verglasung und Klotzung sowie für die visuelle Qualität von Isolierglas gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverband des Glaserhandwerkes (www.glaserhandwerk.de). Trockenverglasung: Die Fenster werden trocken verglast. Anstelle der Klotzung kann eine gleichwertige Verklebung der Verglasung mit dem Flügel- oder Rahmenprofil ausgeführt werden. BAUMONTAGE: Allgemein: Der Einbau der Fensterstöcke oder der Blindstöcke erfolgt gemäß gültigen NORMEN (ÖNORM B 5320 (Vornorm) und Güterichtlinien), welche dem vorhandenen Waagriss und sonstigen Angaben des Auftraggebers, jedoch ohne Stemm-, Mauer- und Verputzarbeiten. Die Rohbauöffnung ist für eine ÖNORM-gerechte Fenstermontage geeignet, etwa erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind in den Fensterpositionen nicht einkalkuliert. Die Verankerungen der Fensterelemente und der Blindstöcke an dem Baukörper werden so ausgeführt, dass Lasten (auch durch Bänder, Lager, Riegel und Pfosten verursacht) auf den Baukörper übertragen und die gewöhnlich zu erwartenden oder vom Auftraggeber bekanntgegeben Bewegungen des Baukörpers, z.B. Durchbiegungen bei großen Stützweiten und Maßänderungen der Bauelemente, konstruktiv aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Blindstöcke oder Fensterstöcke übertragen werden. Angaben zur Einbausituation: Die Ausbildung der Bauanschlussfugen berücksichtigt die durch Beschreibung oder Plan/Skizze bekanntgegebene Einbausituatuion (z.B. Wandmaterial, Lage der Fuge, etwaige Maueranschläge). Füllschäume: Es werden nur Füllschäume verwendet, die nicht nachreagieren. Reste und überstehender Füllschaum werden sauber entfernt und fachgerecht entsorgt. Reinigen von Aufklebern: Etwaige Aufkleber auf Fensterprofilen und Glasflächen sowie etwaige Schutzfolien an Beschlägen, Scheiben und Rahmen werden im Zuge der Montage fachgerecht entfernt. Montagehöhe, Gerüste: Die Montage erfolgt ohne Unterschied der Arbeitshöhe. Gerüste für eine Arbeitshöhe über 4,0 m werden gesondert verrechnet. Befestigungsmittel: Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind korrosionsgeschützt und in den Einheitspreisen einkalkuliert. Abkürzungen im Positionsstichwort: 1f-Fe. - EinfachfensterIg. - Zweischeibenisolierglas1T,2T - einteilig, zweiteilig usw.1Fl,2Fl - einflügelig, zweiflügelig usw.+OL,+2OL - mit Oberlichte, mit zwei Oberlichten+OL/UL - mit Ober- oder Unterlichte
ALLGEMEINES:
Fenster und Fenstertüren als Bauteil:
Fenster, Fenstertüren und deren
Kombinationen werden in der Folge kurz
Fenster genannt. Im Einheitspreis sind mit
Beschlägen ausgestattete und verglaste
Fenster einkalkuliert, einschließlich der
Einbauarbeiten und Ausbilden der
Bauanschlussfugen zwischen etwaigem
Blindstock oder Fensterstock zum Baukörper
oder zwischen Fensterstock und etwaigem
Blindstock. Alle Flügel gehen nach innen
auf.
Standardqualität:
Für Fensterelemente gelten nachstehende
Anforderungen. Zahlenangaben beziehen sich
auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren
gemäß ÖNORM:
Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert)
beträgt höchstens 1,5 W/m2K, das bewertete
Schalldämmmaß (Rw-Wert) mindestens 34 dB,
die konstruktive Ausbildung der
Bauanschlussfugen werden nach den
Qualitätszielen der ÖNORM B 5320 (Vornorm)
ausgeführt.Bei Standardbeschlägen nach Wahl
des Auftragnehmers entspricht deren
Qualität mindestens RAL-RG 607/3 (RAL
Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V.; Güte- und
Prüfbestimmungen für Drehbeschläge und
Drehkippbeschläge, zu beziehen durch Beuth
Verlag GmbH, Postfach 11 45, D-10772
Berlin) und wird auf Verlangen des
Auftraggebers durch eine Prüfung (z.B. nach
RAL-RG 607/3 oder durch eine gleichwertige
Systemprüfung einer Prüf-, Überwachungs-
und Zertifizierungsstelle) nachgewiesen.Es
wird eine Zweischeibenisolierverglasung,
nach Wahl des Auftragnehmers 4/16/4 oder
4/18/4, ausgeführt.
Eignungsnachweis:
Es werden nur Fenster mit einem
Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß
Abschnitt 7 der ÖNORM B 5300, Ausgabe
2002-02-01 ausgeführt. Die Fenster
entsprechen mindestens den Allgemeinen
Anforderungen für Fenster und Fenstertüren
gemäß Tabelle 2 dieser ÖNORM und den Werten
der Tabelle C.1 (Anhang C) für die frühere
Beanspruchungsgruppe C.
Gütezeichen:
Der Eignungsnachweis gilt auch als
erbracht, wenn die angebotenen Fenster das
Gütezeichen der Österreichischen
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der
Qualität (ÖQA), 1010 Wien, Gonzagagasse
1/27 haben oder wenn die darin enthaltenen
Gütevorschriften durch eine Prüf-,
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle als
erfüllt bestätigt werden. Dies gilt auch
für die Qualität der Fensterstockprofile.
Fensterkombination:
Bei Fenster- oder Fenstertürkombinationen
sind die Verbindungen (Kopplungsprofile)
dieser Bauteile entsprechend der Statik im
Einheitspreis einkalkuliert.
Paneele:
Paneele werden wie Fixverglasungen ohne
Flügelprofil direkt in den Fensterstock
eingebaut. Die festgelegte Mindestqualität
bei Fenstern mit Paneelen bezieht sich auf
das gesamte Element einschließlich der
Paneele.
Skizze:
In der Folge wird die Bezeichnung Skizze
als einfachste Darstellungsmöglichkeit,
stellvertretend für Zeichnung, Plan und
dergleichen verwendet.
Werkzeichnungen:
Werkzeichnungen zu den angebotenen
Fensterkonstruktionen bezüglich 1.
Fensterstock, Blindstöcke und Flügel2.
Beschlag3. Verglasung4. Falzdichtung5.
Anschlussfugen6. Außenfensterbank7.
Innenfensterbank8. Zubehör werden nach
Auftragserteilung, spätestens jedoch vor
Produktionsbeginn, dem Auftraggeber
übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen
des Auftraggebers eingearbeitet werden.
Nach Zustimmung des Auftraggebers werden
die Detailzeichnungen Bestandteil des
Vertrages.
Angegebene Abmessungen:
Die Maße in den Skizzen sind
Fensterstockaußenmaße (Herstellungsmaße),
ohne Blindstock und ohne eine etwaige
Außenfensterbankanschlussleiste.
Die angebotenen Preise gelten bis zu +/- 5
cm Abweichung von den bei der Ausschreibung
angegebenen Abmessungen der Breite und/oder
Höhe. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen
den Flächengrenzwerten der Position und den
Angaben der Ausmaße (Breite x Höhe) gelten
die Längenmaße oder die Planmaße.
Stückzahl, Maße:
Vor Beginn der Herstellung werden Maße,
Öffnungsart, Aufgehrichtung und Stückanzahl
sowie sonstige technische Einzelheiten der
Fenster mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Bedienungs- und Pflegeanleitungen:
Bedienungs- und Pflegeanleitungen werden
dem Auftraggeber in genügender Anzahl (z.B.
1 Stück je Wohneinheit) auf Verlangen
übergeben.
RAHMEN- UND FLÜGELAUSBILDUNG:
Erzeugungskennzahl:
Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl
mit Erzeugungsdatum versehen.
Profilquerschnitte, Profilausbildungen:
Die Querschnittsabmessungen der Flügel-,
Rahmen- und Verbindungsprofile entsprechen
der festgelegten Standardqualität. Etwa
erforderliche Verstärkungen sind aus
sendzimierverzinkten Stahlprofilen
hergestellt und kraftschlüssig in der
Hauptprofilkammer mit den
Kunststoffprofilen verbunden.
Werkstoff PVC-U:
Zur Herstellung von Fensterprofilen werden
PVC-U-Formmassen verwendet, die in ihren
Eigenschaften mindestens den Anforderungen
der Gütevorschriften für Fensterprofile aus
PVC-U weiß oder der DIN 7748 entsprechen.
Bezugsquelle:
Die Bezugsquelle des
Kunststoffgrundmaterials und der
Produktionsvorgang beim Extrudieren der
Profile werden auf Aufforderung des
Auftraggebers bekanntgegeben.
Rahmeneckverbindungen:
Rahmenverbindungen sind geschweißt und
entsprechen in der Eckfestigkeit den
Gütevorschriften.
Entwässerung:
Eingedrungenes Wasser wird aus der
Konstruktion nach außen abgeleitet.
Außenfensterbankanschluss:
Die unteren Rahmenprofile werden für den
waagrechten Anschluss einer
Außenfensterbank-Abdeckung aus Blech mit
einem Anschlussprofil oder einer
Anschlussleiste ausgeführt. Die
Entwässerung der Fensterprofile erfolgt vor
der Aufkantung der
Außenfensterbank-Abdeckung.
Kämpfer, Pfosten, Sprossen:
Kämpfer, Pfosten und glasteilende Sprossen
in PVC-weiß sind entweder verschweißt oder
mechanisch verbunden und abgedichtet. Nicht
weiße, außen angeordnete Profile werden nur
mechanisch verbunden.
Glasfälze, Glashalteleisten:
Die Glasfalzbe- und -entlüftung ist
gewährleistet. Glashalteleisten sind bei
Kunststofffenstern an der Rauminnenseite
angeordnet. Sie sind aus Kunststoff und
werden durchgehend durch Einrasten
befestigt. Sie sind auf Gehrung
geschnitten. Stumpfe Verbindungen sind nur
dann zulässig, wenn beide Glasleistenseiten
(Höhe/Breite) kleiner als 400 mm sind oder
im Bereich eines Rundbogens liegen.
Falzdichtungen:
Das Dichtungssystem besteht aus zwei
Dichtungsebenen mit jeweils rundumlaufenden
in einer Ebene angeordnet
Dichtungsprofilen.
Material von Falzdichtungen:
Alle Dichtungen sind auswechselbar,
schrumpf- und temperaturbeständig, sie
entsprechen mindestens der
Standard-Spezifikation nach DIN 7863. Bei
Dichtungen aus APTK (EPDM) oder Silikon
entfällt ein besonderer Eignungsnachweis
für das verwendete Material. Für andere
Materialien weist der Auftragnehmer auf
Aufforderung des Auftraggebers die Eignung
des verwendeten Dichtmaterials nach.
Verträglichkeit der Stoffe:
Die Verträglichkeit von Kunststoffprofilen,
Dichtstoffen, Beschlagsteilen und
Befestigungsmitteln sowie Dichtungen
untereinander ist sichergestellt.
PVC-Profile werden nicht mit
bitumenhaltigen Stoffen in Berührung
gebracht.
OBERFLÄCHENBEHANDLUNG:
Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere
Oberflächenbehandlung.
BESCHLÄGE:
Standardbeschläge:
Für die Auswahl gelten die
Anwendungsrichtlinien des
Systemherstellers. Die Richtlinien des
Beschlagherstellers betreffend
Flügelabmessung und Flügelgewichte gelten
als Vertragsbestandsteil. Alle Flügel sind
mittels Justierschrauben über die Scher-
und Ecklager nachjustierbar.
Materialbeschaffenheit:
Sichtbar bleibende Beschlagsteile werden
weiß beschichtet oder mit weißen
Kunststoffabdeckungen ausgeführt.
Dreh- und Drehkippbeschläge:
Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge
einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge
bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit
Drehbeschlägen ausgestattet sind.
Fenstergriffe/Verriegelung:
Die Verriegelung erfolgt über ein
Verschlussgetriebe mit einem mindestens 125
mm langen Fenstergriff. Die Fenstergriffe
sind nach Wahl des Auftragnehmers aus
Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß
beschichtet. Der Anpressdruck aller
Verriegelungen ist justierbar.
Zuschlagsicherung:
Die Fenster sind mit einer
Zuschlagsicherung in Kippstellung
ausgestattet.
Fenstertüren:
Bei Fenstertüren werden außenliegende
Griffe und Kugelschnapper ausgeführt. Der
Rahmen ist im unteren waagrechten Bereich
mit Trittschutz ausgestattet.
VERGLASUNG:
Standardglas:
Die Mindestdicke des Glases beträgt 4 mm.
Es werden Zweischeiben-Isolierglaselemente
aus klarem, farblosem (naturfärbigem),
beschichtetem Floatglas mit einem
Scheibenabstand von 16 oder 18 mm
verwendet, Lichttransmissionsgrad gemäß
ÖNORM EN 1069 mindestens 75 Prozent.
Die angegebene Glasdicke ist die Nenndicke
gemäß ÖNORM ohne Folien- oder
Gießharzschichten.
Schallschutzglas:
Die Verwendung von SF6 Gas in
Schallschutzgläsern ist nicht zulässig.
Richtlinien:
Für Verglasung und Klotzung sowie für die
visuelle Qualität von Isolierglas gelten
die Richtlinien des Bundesinnungsverband
des Glaserhandwerkes
(www.glaserhandwerk.de).
Trockenverglasung:
Die Fenster werden trocken verglast.
Anstelle der Klotzung kann eine
gleichwertige Verklebung der Verglasung mit
dem Flügel- oder Rahmenprofil ausgeführt
werden.
BAUMONTAGE:
Allgemein:
Der Einbau der Fensterstöcke oder der
Blindstöcke erfolgt gemäß gültigen NORMEN
(ÖNORM B 5320 (Vornorm) und
Güterichtlinien), welche dem vorhandenen
Waagriss und sonstigen Angaben des
Auftraggebers, jedoch ohne Stemm-, Mauer-
und Verputzarbeiten. Die Rohbauöffnung ist
für eine ÖNORM-gerechte Fenstermontage
geeignet, etwa erforderliche
Vorbereitungsarbeiten sind in den
Fensterpositionen nicht einkalkuliert.
Die Verankerungen der Fensterelemente und
der Blindstöcke an dem Baukörper werden so
ausgeführt, dass Lasten (auch durch Bänder,
Lager, Riegel und Pfosten verursacht) auf
den Baukörper übertragen und die gewöhnlich
zu erwartenden oder vom Auftraggeber
bekanntgegeben Bewegungen des Baukörpers,
z.B. Durchbiegungen bei großen Stützweiten
und Maßänderungen der Bauelemente,
konstruktiv aufgenommen werden können, ohne
dass hieraus Belastungen auf die
Blindstöcke oder Fensterstöcke übertragen
werden.
Angaben zur Einbausituation:
Die Ausbildung der Bauanschlussfugen
berücksichtigt die durch Beschreibung oder
Plan/Skizze bekanntgegebene
Einbausituatuion (z.B. Wandmaterial, Lage
der Fuge, etwaige Maueranschläge).
Füllschäume:
Es werden nur Füllschäume verwendet, die
nicht nachreagieren. Reste und
überstehender Füllschaum werden sauber
entfernt und fachgerecht entsorgt.
Reinigen von Aufklebern:
Etwaige Aufkleber auf Fensterprofilen und
Glasflächen sowie etwaige Schutzfolien an
Beschlägen, Scheiben und Rahmen werden im
Zuge der Montage fachgerecht entfernt.
Montagehöhe, Gerüste:
Die Montage erfolgt ohne Unterschied der
Arbeitshöhe. Gerüste für eine Arbeitshöhe
über 4,0 m werden gesondert verrechnet.
Befestigungsmittel:
Alle zur Montage erforderlichen
Befestigungsmittel sind korrosionsgeschützt
und in den Einheitspreisen einkalkuliert.
Abkürzungen im Positionsstichwort:
1f-Fe. - EinfachfensterIg. -
Zweischeibenisolierglas1T,2T - einteilig,
zweiteilig usw.1Fl,2Fl - einflügelig,
zweiflügelig usw.+OL,+2OL - mit Oberlichte,
mit zwei Oberlichten+OL/UL - mit Ober- oder
Unterlichte
53.50 Sonnenschutz Kästen
53.50
Z
Sonnenschutz Kästen
53.51 Sonennschutz Behänge
53.51
Z
Sonennschutz Behänge
53.52 Insektenschutz
53.52
Z
Insektenschutz