Innenputz
Viktoriastraße 61, 16727 Velten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1. Bauvorhaben Bauherr: TAMAX Bauträger GmbH Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper: • Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3) • Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11) Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet. Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025. 2. Bauliche Eckdaten •       Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk •       Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke •       Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung •       Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt •       Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm) •       Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG 3. Erschließung und Außenanlagen Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten. 4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße. Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren. Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet. Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers. Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt. Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben. 5. Vertragliche und technische Grundlagen Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage: •       der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung •       der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen •       der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit kumulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben. BAUZEIT Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) PUTZARBEITEN 1. Sämtliche Materialien müssen miteinander unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein (elektrolytische Spannungsreihe, Bitumen - Korrosion etc). Dies ist besonders bei der Verwendung Gipsputzen zu beachten. 2. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: a) das Schützen gegen Verschmutzung aller bereits eingebauten Teile, wie Dachflächen, Geländer, Beschläge, Stahlkonstruktionen, Fenster, Türen, Tore, Verglasungen, Verblechungen. Die Behebung von Beschädigungen durch Staub oder Kalkspritzer geht zu Lasten des AN. b) das Kennzeichnen überputzter Einbauten in der Wand wie Steckdosen, Dübel, Dübelsteinen, Ankerblechen, etc. für die nachfolgenden Gewerke.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen. Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Parkverbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.001
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
HINWEIS ZU STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet.
HINWEIS ZU STUNDENLOHNARBEITEN
01.002 Stundenlohn eines Facharbeiters, für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.002
Stundenlohn eines Facharbeiters,
E
1,00
h
01.003 Stundenlohn Helfer für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.003
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
01.004 Stundenlohn Auszubildender für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.004
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h
02 Innenputz
02
Innenputz
02.001 Gipshaftgrund / Betonkontakt Gipshaftgrund / Betonkontakt liefern und unverdünnt auftragen für gipshaltigen Putzen auf Beton. Die lösemittelfreie, blau oder rot pigmentierte Grundierung dient als Haftvermittler auf glatten und schwach saugenden Untergründen. Auftrag: einmalig. Bereich: Ortbetonstürze über Hauseingangstüren / Falls erforderlich Rinbalken im DG Produkt: maxit prim 2010 (Gipshaftgrund /Betonkontakt) o.glw.
02.001
Gipshaftgrund / Betonkontakt
84,70
m2
02.002 Aufbrennsperre für Gipsputz Aufbrennsperre für Gipsputz liefern und auftragen. Zur Untergrundvorbehandlung für gipshaltige Putze auf stark und unterschiedlich saugenden Mauerwerk. Die lösemittelfreie, blau pigmentierte Grundierung dient zur Regulierung des Saugverhaltens am Untergrund. Auftrag: Produkt: maxit prim 2000 (Gips Aufbrennsperre) o.glw.
02.002
Aufbrennsperre für Gipsputz
1.367,90
m2
02.003 Vliesgewebe Vliesgewebe, als rissüberbrückende Putzbewehrung an Bauteilübergängen von Stahlbeton zu KS-Mauerwerk liefern und fachgerecht einbauen.
02.003
Vliesgewebe
90,00
m2
02.004 Wandinnenputz als Gips - Neuputz Wandinnenputz als Gips - Neuputz Mörtelgruppe B1 nach EN 13279-1, auf Wänden aus Beton oder Mauerwerk, einlagig, Putzdicke bis 15 mm, Gipsputz P IV, 1-lagig, lot- und fluchtgerecht herstellen, gem. Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie, Oberfläche: abgezogen Oberflächenqualität: Q2, Wandhöhe bis ca. 2,90 m, einschließlich aller Decken-, Fußboden- und Inneneckenausbildungen. Achtung: es sind bis zum vollständigen Abbinden der Putzlage keine Nachbesserungen in der Oberfläche zulässig! Einschließlich sämtlicher: Installationsschlitze schließen (Installtionsschlitze für Kabel und dergleiche), in allen Dimensionen, auswerfen und schließen. Putzeckausbildungen der Außenecken im Bereich der Pfeilerecken Fenster, Türen und Durchgänge, als gerade, senkrechte bzw. waagerechte Putzecken, einschließlich Eckschutzschiene / Putzleisten. Schalterdosen beiputzen, bis 100 cm2 und 6 cm Tiefe, nach dem Einsetzen der Dosen/Schalter durch die Fachtechnik, schließen und bündig mit dem anschließenden Putz, übergangslos beiputzen. Inkl. raue Gipsputzoberfläche für Fliesenarbeiten im Bad OG (Wand und Sockel) oder alternativ Verwendung von Kalkzementputz in den Bädern OG.
02.004
Wandinnenputz als Gips - Neuputz
1.452,68
m2
02.005 Zulage Fenster- und Türlaibungen inkl. Sturz Verputzen der Fenster- und Türlaibungen inkl. Stürzen mit Material der Vorposition (Pos. 02.004). Auftragen eines Laibungsputzes mit einer erhöhten Stärke von bis zu 40mm (statt 15mm). Etwaig notwendige Rüstungen sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Einschließlich sämtlicher: Putzeckausbildungen der Außenecken Türen und Durchgängen, als gerade, senkrechte bzw. waagerechte Putzecken, einschließlich Eckschutzschiene. Putzanschlüsse an die Fensterrahmen, mittels einer dauerelastischen, überstreichfähigen Versiegelung.
02.005
Zulage Fenster- und Türlaibungen inkl. Sturz
620,85
m
02.006 Fensterbänke einputzen, Gips oder Kalk-Zement Fensterbänke einputzen, Gips oder Kalk-Zement Nachträglich eingesetzte Fensterbänke einputzen, laibungs und unterseitig, mit Gips- oder Kalk-Zement-Putz, incl. umlaufendem Kellenschnitt zur Fensterbank. Zu füllender Bereich bis ca. 10 cm.
02.006
Fensterbänke einputzen, Gips oder Kalk-Zement
22,44
m
02.007 Diagonalgewebe Fenster Diagonalgewebe in der Größe 35 x 45 cm an den Fensterecken schräg in einem Winkel von ca. 45 Grad zur Fensteröffnung auf frisch angesetzten Gipsputz auftragen und "frisch in frisch" glatt ziehen.
02.007
Diagonalgewebe Fenster
222,00
Stk
02.008 Eckschutzschienen an freien Wandenden Eckschutzschienen als senkrechter Abschluss an freien Wandenden liefern und einbauen. Einbauort: freie Wandenden in Flur- bzw. Treppenhäusern
02.008
Eckschutzschienen an freien Wandenden
242,88
m