038 WDVS
038.01 Vorbemerkungen
QNG-Qualitätsanforderungen - BiRN-Zertifizierung QNG-Qualitätsanforderungen - BiRN-Zertifizierung - QNG Plus
Für das oben genannte Bauvorhaben strebt der Bauherr eine Förderung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau mit QNG an.
Das ausführende Unternehmen als Nachunternehmer (NU) des Hauptunternehmers (HU, J. Lindemann GmbH & Co. KG) verpflichtet sich, die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung der eingesetzten Baumaterialien
entsprechend Anhangdokument 3.1.3 [Vers. 1.3, Korrekturstufe v. 14.09.2023 [Etwaige, nachträgliche Korrekturstufen dieser Version sind zu berücksichtigen] des QNG-Handbuchs
einzuhalten und deren Erfüllung nach Fertigstellung seiner
Leistung zu erklären. Sollte das ausführende Unternehmen
(nach vorheriger schriftlicher Freigabe des HU) seinerseits
weitere NU beauftragen, gilt für diese Unternehmen diese
Verpflichtung entsprechend. Dieses ist dem HU mit diesem
Formblatt rechtzeitig vor Ausführung durch das ausführende
Unternehmen zu bestätigen.
Die Prüfung der eingesetzten Baumaterialien erfolgt
selbstständig durch das jeweilige ausführende Unternehmen. Im
Zweifelsfall ist, rechtzeitig vor Ausführung, Rücksprache mit
dem HU zu halten, um ggfs. eine Klärung mit dem
Nachhaltigkeitsauditor herbeizuführen. Alle im Gebäude
verwendeten und eingebauten Materialien sind durch das
jeweilige ausführende Unternehmen zu dokumentieren.
Entsprechende Sicherheitsdatenblätter bzw. technische
Merkblätter (Dokumentation) werden dem HU vor Fertigstellung
gesammelt durch das jeweilige ausführende Unternehmen zur
Verfügung gestellt. Eine Weiterleitung der Dokumentation an
den Nachhaltigkeitsauditor zur Aufnahme in die Gebäudeakte
erfolgt ausschließlich über den HU.
Informationen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
(QNG) finden Sie unter www.qng.info Die aktuellen
Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien können unter ‚Aktuelle Siegeldokumente
Download' -> ‚Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien' (Vers. 1.3, Korrekturstufe v. 14.09.2023
[Etwaige, nachträgliche Korrekturstufen dieser Version sind zu
berücksichtigen]) eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der
QNG-Qualitätsanforderungen zum einem
Förderausschluss führt.
QNG-Qualitätsanforderungen - BiRN-Zertifizierung
038.02 Baustelleneirichtung
038.03 EG - WDVS mit Riemchen
038.04 1. OG bis 4. OG - WDVS mit Silikonharzputz bzw. Riemchen, Wände
1. OG bis 4. OG - WDVS mit Silikonharzputz bzw. Riemchen, Wände
038.05 3. OG und 4. OG - WDVS mit Silikonharzputz, Loggiadecken
3. OG und 4. OG - WDVS mit Silikonharzputz, Loggiadecken
038.06 2. OG bis 4. OG - Silikonharzputz - Loggiabalkone
2. OG bis 4. OG - Silikonharzputz - Loggiabalkone