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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Atriumüberdachung
01
Atriumüberdachung
Bauvorhaben Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Landkreis Potsdam Mittelmark
Straße nach Fichtenwalde 10
14547 Beelitz-Heilstätten
Auftraggeber Landkreis Potsdam Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Auftraggeber
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Bauherr
beabsichtigt den Bau eines neuen Verwaltungszentrums
und eines Parkhauses in Beelitz-Heilstätten ab
Mitte 2025 für die ca. 700 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des L
andkreises Beelitz- Heilstätten.
Wesentliche Eckpunkte
Auf dem Grundstück soll ein Gebäude für die
Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark bestehend aus den
Funktionseinheiten Verwaltung, Kantine, Beratung und
Konferenz, separatem Parkhaus sowie
Außenparkplatzanlagen errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist dadurch gekennzeichnet, dass es am
neuen Standort, innerhalb der denkmalgeschützten
Anlagen der ehem. Beelitzer-Heilstätten, einen
repräsentativen öffentlichen Verwaltungsstandort mit
höchsten Nachhaltigkeitsstandards vorsieht.
Entsprechend der ,Zwei-
Standortstrategie" des Landkreises werden die bisher
auf 19 Liegenschaften verteilten etwa 1000
Mitarbeitenden auf zwei Standorte konzentriert. 1/3 der
Mitarbeitenden werden in der Kreisstadt Bad Belzig
tätig sein und 2/3 in dem zu errichtenden
Verwaltungsneubau in Beelitz-Heilstätten.
Technische Daten
Länge: Rastermaß / Gesamtmaß inkl. Fassade ca.
159,92 m / 69,66 m
Höhe: ca. 16,58 m
Höhe der letzten Ebene über Gelände: ca. 12,24 m
Anzahl Geschosse: 4 Vollgeschosse 1 Untergeschoss
Geschosshöhe UG ca. 3,96 m
Geschosshöhe EG ca. 5,04 m
lichte Höhe EG ca. 3,25 m bis ca. 4,00 m
Geschosshöhe OG ca. 3,60 m
lichte Höhe OG ca. 2,50 m bis ca. 3,17 m
Standard-Achsraster: 1,35m
Standard-Ausbauraster: 2,70m
Der Bauherr beabsichtigt das Projekt nach dem Standard
der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
zertifizieren zu lassen. Angestrebtes
Zertifizierungsziel ist DGNB Platin auf der Grundlage
des DGNB-Kriterienhandbuches für Neubau Version 2023.
Weiterhin wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
(QNG) angestrebt. Die Zertifizierung bezieht sich
hierbei auf das Verwaltungsgebäude und die
Außenanlagen, nicht jedoch auf das Parkhaus.
Zur Umsetzung der hohen Qualitätsziele ist seitens des
AN ein DGNB-Auditor oder Consultant zu benennen, der
die Umsetzung der Anforderungen der DGNB/QNG im
Planungs- und Bauprozess koordiniert.
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und
Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im
Hinblick auf die DGNB-Zertifizierung (u.a. ENV1.2,
ENV1,3 und TEC1.6) sind zwingend einzuhalten.
Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung
dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller
dafür geforderten Unterlagen und Nachweise.
Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB- und
QNG-Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat
vergütet.
Das Bauprojekt wird in drei wesentliche Bereiche
untergliedert, welche maßgeblich durch die
nachstehenden Kriterien geprägt sein werden:
Verwaltungsbau:
Höchste Nachhaltigkeitsstandards mit angestrebter
DNGB-Zertifizierung im Gütesiegel Platin
QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der
Stufe ,QNG Plus"
Kreislauffähiges Design-Prinzip (C2C)
Plusenergiehausstandard
Alternative Energien wie PV-Anlagen und Tiefen- bzw.
Erdwärme
Holzhybridbauweise
Ausbildung von flexiblen und reversiblen
Büro-Grundrissstrukturen
Hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit
Parkhaus:
Parkhaus 6,5 geschossig
Stellplatzfläche für ca. 275 PKW sowie ca. 185
Fahrräder
Ladesäulenanschlüsse für bis zu 90 Stellplätze
PV- Anlagen auf Dachfläche (vollflächig)
Aufzugsanlage zur Barrierefreiheit
Außenanlagen / Freianlagen
Integration der Außen- und Freianlagen an die
bestehenden historischen Strukturen der Stadt
Schaffung neuer Nutzungen und Erschließungen im
Außenbereich wie Gehwege, Wirtschaftshöfe, Stellplätze
und Elektroladesäulen
Bauvorhaben Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB-Neubau 2023 Platin/ QNG
Plus
Diese Allgemeinen Vorbemerkungen gelten
gewerkeübergreifend für Planung, Ausschreibung und
Ausführung. Sie integrieren die ökologischen
Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen und
inkludieren das DGNB Kriterien Handbuch Neubau 2023
(DE) 4. Auflage mit Ziel-Zertifikat ,Platin". Weiterhin
wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Dazu sind die
Anforderungen aus dem QNG-Handbuch inkl. Anlagen
einzuhalten.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG
sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte
Aufforderung nachzuweisen:
1. Ziel / Geltungsbereich
Zertifizierungsziele: DGNB-Neubau 2023 (DE), Ziel
,Platin", sowie QNG-PLUS (Nichtwohngebäude 2023). Für
alle relevanten Baustoffe und Baustoffgruppen wird die
Qualitätsstufe QS4 (ENV1.2) sowie die Einhaltung der
Anforderungen aus dem QNG Anhangdokument 313
vorgeschrieben, dessen Erfüllung der AN nach
Fertigstellung zusätzlich bestätigen muss.
Planung, Ausschreibung und Ausführung haben die
einschlägigen Kriterien (u. a. DGNB
ENV1.1/ENV1.2/ENV1.3, PRO2.1, TEC1.6, PRO2.3, PRO 2.5)
sowie die QNG-Mindestanforderungen (insb. ANF1-NW1,
ANF2-NW1, ANF3-1, ANF4-1) einzuhalten und nachzuweisen.
Ressourcen- und Energieverbrauch sind zu minimieren;
Umwelt und Gesundheit sind zu schützen (Produktwahl,
Verarbeitung, Nutzung, Rückbau, Baustellenprozesse).
Im Rahmen der Zertifizierung werden die
unterschiedlichsten Themenbereiche (z.B.
Schadstoffvermeidung, verantwortungsvolle
Ressourcenbeschaffung etc.) des nachhaltigen Bauens
erfasst und bewertet. Der Auftragnehmer (AN) hat an
diesem Prozess mitzuwirken und die von seiner Seite
erforderlichen Nachweisdokumente beizubringen und
Dokumentationen zu erstellen. Je nach Gewerk und
Produktverwendung können zusätzliche hier nicht
genannte Nachweise erforderlich werden. Die Umsetzung
der nachstehenden Anforderungen und Hinweise sind
verbindlich.
2. Vertragliche Pflichten des AN
Der AN hat dem Bauleiter des AG unaufgefordert und in
digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung,
spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach
Beauftragung bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben
wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und
Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental
Product Declaration) und Herstellererklärung /
Prüfzertifikate, etc. zur Verfügung zu stellen.
Auf die geforderte Aktualität der Nachweise ist zu
achten: Sicherheitsdatenblätter nach EG 1907/2006 und
Produktdatenblätter in der aktuellen Version.
Deklarationen von Stoffen der SVHC-Kandidatenliste in
Erzeugnissen (Herstellererklärungen) nicht älter als 1
Jahr.
Herstellererklärungen, darunter auch
Nachhaltigkeitsdatenblätter, für den Nachweis von
Stoffen, die nicht vollständig über REACH nachgewiesen
werden können (z.B. Chlorparaffine, Weichmacherfreiheit
nach Vdl Rl 01 u.a): nicht älter als 1 Jahr.
Emissionsnachweise: Maximal 5 Jahre alt.
Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien
schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den
bauökologischen und schadstoffrelevanten
Materialanforderungen entsprechen, ist der AN
verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur
Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals
den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit
zwischen Einreichung und Freigabe der Materialien von
mind. 3 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die
freigegeben, DGNB und QNG konform sind. Andernfalls
behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten
des AN austauschen zu lassen.
Der AN hat für die Dokumentation der Anforderungen der
DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu
benennen.
3. Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die
Zertifizierung (PRO1.4)
Umwelt- und Gesundheitsverträgliche Bauprodukte und
Baustoffe: Alle vom AN eingesetzten
Baustoffe/Bauprodukte Hilfsstoffe mit einbezogen,
dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch das Freisetzen toxischer
Bestandteile in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen
hervorrufen. Während der Verarbeitung sind die
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der kritischen
Inhaltsstoffe zu unterschreiten. Um die
Gesundheitsverträglichkeit zu berücksichtigen, sind
angemessene Verarbeitungszeiträume bei der
Terminplanung anzusetzen (z.B. Trocknungszeiten bei der
Verwendung von Anstrichen und Klebern beachten).
Grundsätzlich sind geruchs- und emissionsarme
Bauprodukte einzusetzen. Stoffe mit RAL-Umweltzeichen
(,Blauer Engel") oder gleichwertigen,
branchenspezifischen Umweltauszeichnungen sind
bevorzugt einzusetzen. Produkte, die Substanzen
enthalten, die in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt
sind, dürfen auf der Baustelle nicht ohne Rücksprache
eingesetzt werden.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten sind vom AN regionale
Baumaterialien zu nutzen und die Transportwege zur
Baustelle zu minimieren. Schadstoffarme Bauteile und
Konstruktionen vereinfachen auch die
Widerverwendbarkeit von Baustoffen und Bauteilen.
Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit
Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus
folgende Instandhaltungsaufwand während der
Nutzungsphase stellt ein wichtiger Aspekt der
Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer
der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das
Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude
verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens
des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert
sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie.
Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und
Bauteilschichten wird vor allem von den
Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der
konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung
beeinflusst.
Für einige Produktgruppen und Leistungen kann,
Anforderungen an Bauteileigenschaften und
Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das
RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die
RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und
Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau
festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder
angeboten werden. Hersteller, Anbieter, Handel,
Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden werden
miteinbezogen. Die Güterichtlinien beinhalten den
gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige
Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit
höchsten Anforderungen an Standsicherheit,
Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte.
Das RAL-Zeichen wird von den produkt- und
leistungsspezifischen Gütegemeinschaften vergeben, die
unter dem System RAL Deutsches Institut für
Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. organisiert sind.
Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte
und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen.
Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen,
aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen,
können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis
über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der
RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung
vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte.
Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die
gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu
beachten.
Anforderungen an die Reinigungsfreundlichkeit
Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die
Nutzungskosten.
Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen
können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten
signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine
angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte
Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz
kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen
sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen
ausgeschrieben sind, die dieser Anforderung
offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG
unaufgefordert zu informieren.
Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden
Faktoren ab:
Oberflächenbeschaffenheit
Werkstoff / Verschmutzungsverhalten
Farbgestaltung/Design
Zugänglichkeit
Unter Verschmutzungsverhalten versteht man, ob der
Baustoff selbst Verschmutzungen fördert bzw. zu
Verschmutzungen neigt. Das kann dann der Fall sein,
wenn der Baustoff bei der Nutzung beispielsweise
Schmutz in Form von Abrieb erzeugt oder durch
elektrostatische Aufladung Schmutz in Form von Staub
anzieht. An Fassaden kann eine Verschmutzung durch
mikrobiellen Befall von z.B. WDVS beispielsweise durch
biozidfreie Silikatfarben vermieden werden. Baustoffe
mit erhöhtem Verschmutzungsverhalten dürfen
grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem
Auftragnehmer verbaut werden.
Oberflächen sollten glatt und geschlossen sein. Raue,
poröse Oberflächen erschweren die Reinigung. Leicht-
oder selbstreinigende Oberflächen bzw. Beschichtungen
sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. ausgeführt werden.
Nuten und Vertiefungen sollten, sofern möglich
vermieden werden (z.B. Fassade).
Bewitterten Bauteile sollen durch konstruktive
Maßnahmen geschützt (Tropfkante, Dachüberstand,
kontrollierte Wasserabführung usw.
Die Farbgebung und Musterung der Baustoffe sollte auf
die Schmutzart abgestimmt sein (z.B. weiße, einfarbige
Bodenbeläge in Flurbereichen vermeiden.)
Die Zugänglichkeit von Reinigungsobjekten ist ein
weiterer wichtiger Aspekt (z.B. Reinigung/ Wischen,
Saugen). Es sollte darauf geachtet werden, dass sich
keine Anschlussrohre zwischen Fußboden und Heizkörper
befinden und der Belag unter dem Heizkörper ohne
Einschränkung gewischt oder gesaugt werden kann. Stell-
oder Hängevarianten von Einbauteilen und Mobiliar sind
eine weitere Option für die einfachere Zugänglichkeit
der Reinigungsobjekte.
Anforderungen an die Rückbaufähigkeit
Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche
Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie
Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und
Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile
und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar
hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei
und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu
können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine
bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein
Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen
oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des
Gebäudes erleichtert.
Verwendung von Sekundärmaterialien
Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- /
Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich
erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu
minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für
die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien
eingesetzt werden können.
Hervorgehoben werden zudem mineralischen
Recyclingmaterialien diese sollen ausdrücklich über
die Ausschreibung gefordert werden (Wiederverwendung
oder die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien
(post consumer)) (PRO1.4 Circular Economy Bonus)
4. Anforderungen an Bauprodukte DGNB ENV1.2 & QNG-PLUS
(Anhang 313)
Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums
ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe
QS4 gemäß DGNB-Kriterien Handbuch 2023/ 4. Auflage und
QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien müssen eingehalten werden:
Übergreifende Anforderungen
Einsatz umweltverträglicher, emissionsarmer,
langlebiger Produkte; Vermeidung/Restriktion von
Stoffen gemäß DGNB/QNG.
Innenraumrelevante Produkte: Emissionsnachweise gem.
AgBB/EN 16516 oder gleichwertige Labels (z. B. EMICODE
EC1/EC1PLUS, Blauer Engel).
REACH-SVHC < 0,1 M-%; bei ‗ 0,1 % Informationspflicht
(Erzeugnisse: Herstellererklärung; Gemische: SDB).
Nachweise: TD/SDB; ggf. EPD Typ III; anerkannte
Labels/Zertifikate (EMICODE/GISCODE/Blauer
Engel/GUT/RAL KMF). Je nach Produktklasse können
zusätzliche Nachweise erforderlich werden (z.B.
Herstellererklärungen bei Chlorparaffinausschluss)
Die weiteren Produktanforderungen sind der
gewerkeweisen Einzelaufstellung zu entnehmen.
5. DGNB ENV1.3 ,Verantwortungsvolle
Ressourcengewinnung" & QNG ANF2-WG1 ,Nachhaltige
Materialgewinnung" (QNG-PLUS)
DGNB-Mindestanforderung
Für alle Primär- und Sekundärrohstoffe der eingesetzten
Bauprodukte ist sicherzustellen und zu dokumentieren,
dass
sie frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen,
abgebaut oder hergestellt wurden und
illegaler Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen
ist.
Nachweis: Formale Hersteller-Zusicherung und/oder
lückenlose Dokumentation der Produktions-/Lieferkette
(Rohstoff- und Herkunftsdokumentation,
Verarbeitungsschritte/Standorte, Auditnachweise,
Chain-of-Custody-Belege).
Alle Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende: Bestätigung
zur Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LksG)
Unternehmen kleiner 1000 Mitarbeitende und größer 100
Mitarbeitende: Selbstdeklaration zur
Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden
Lieferkettensorgfaltspflichten (siehe Vorlage)
(Menschenrechte und Umweltbelange) im eigenen
Geschäftsbereich
Weitere Anforderungen (Dokumentation & anerkannte
Standards)
Das herstellende Unternehmen liefert zur transparenten
Ressourcengewinnung:
CSR-/Nachhaltigkeitsbericht bzw. gleichwertige
Erklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette,
Deklaration der Primärrohstoffe inkl. Herkunft und
wesentlicher Verarbeitungsschritte,
Zertifikate/Labels, die über gesetzliche
Mindestanforderungen hinausgehen, bevorzugt mit
Chain-of-Custody (CoC). Beispiele je Werkstoffgruppe:
Holz/Holzwerkstoffe: FSCr / PEFCT (mit CoC), ggf. C2C
Certifiedr/EU-Ecolabel. (sub)tropische und boreale
Hölzer dürfen nicht ohne FSC/ oder PEFC-Zertifikat
verbaut werden.
Naturstein: z. B. anerkannte
Sozial-/Arbeitsnorm-Siegel. Hierbei sind lückenlose
Lieferkettennachweise zu dokumentieren.
Außereuropäischer Naturstein muss das
WIN-WIN-Fairstone-Label aufweisen.
Beton: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise
und/oder EPD (EN 15804) mit ausgewiesenem
Sekundärrohstoffanteil. Hierbei ist der maximal
mögliche Recyclinganteil an Zuschlagsstoffen
einzusetzen. Die Verwendung von CSC-Beton ist zu
prüfen.
Metalle: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise (je
nach Metall) z.B. ASI-Zertifikate für Aluminium oder
Responsible Steel
Kork / Glas: geeignete Umwelt-/Zirkularitätslabels bzw.
EPDs.
Sekundärrohstoffe (Rezyklate): Enthaltene
Sekundärrohstoffanteile sind durch den Hersteller zu
deklarieren und mengenmäßig auszuweisen (z. B. in
EPD/Herstellererklärung/Lieferscheinen); zertifizierte
Rezyklate werden bevorzugt.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob Produkte mit einem
NaturePlus-Zertifikat verwendet werden können (z.B. bei
Schaumglas, Dämmung oder Farben)
QNG-PLUS Anforderungen (Nichtwohngebäude), ENV1.3-Ind.2
Zusätzlich gelten für QNG-PLUS:
‗ 70 % der neu eingebauten
Hölzer/Holzprodukte/Holzwerkstoffe stammen nachweislich
aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC/PEFC mit
CoC-Zertifikatsnummer auf Rechnungen und Lieferschein
mit Projektbezug).
‗ 30 % der Masse für die DGNB Platin Anforderungen der
neu eingebrachten Betone, sowie der
Erdbau-/Pflanzsubstrate weisen einen erheblichen
Recyclinganteil auf. Dies ist über fremdüberwachte
Prüfzeugnisse (max. 6 Mon. Alt) nachzuweisen. Eine
Erklärung über den normgerechten Einsatz von
Recyclingbeton muss vorgelegt werden.
Nachweise: CoC-Zertifikate (Holz), Lieferscheine und
Rechnungen mit Zert-Nr.,
Massenbilanzen/Mischungsnachweise, EPDs.
6. Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums TEC1.6
Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit müssen eingehalten
und dokumentiert werden:
Anforderungen DGNB:
Bauteile und -produkte sind leicht demontierbar und
ermöglichen somit eine bessere Wieder- oder
Weiterverwendung oder Recycling durch z.B. sortenreine
Trennung
Baustoffe sind recyclingfreundlich
Baustoffe / Produkte sind idealerweise C2C zertifiziert
es sind Produkte von Herstellern zu bevorzugen, die
sich zur Rücknahme verpflichten oder Geschäftsmodelle
wie z.B. zeitweise Überlassung von Produkten zur
Funktionserfüllung im Gebäude vorsehen (z.B.
Leasing/Mietbarkeit von Produkten ,as a Service")
7. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1
Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen
liegt vor und ist einzuhalten.
Abfall wird grundsätzlich vermieden
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische
Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B.
asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus
werden die
am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die
Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert
die
Materialtrennung und die korrekte Nutzung der
Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Lärmarme Baustelle:
32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie
2000/14/EG, den anerkannten Regeln der
Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen
Vorschriften und Gesetze
nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 àà
Dokumentation über Auflistung der Maschinen
alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen
werden eingehalten
entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess
Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Staubarme Baustelle:
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung
versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle
möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu
entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch
möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die
Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500
Einsatz von Lüftungsanlagen soweit erforderlich
entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess.
Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Boden- und Gewässerschutz
Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert
und fachgerecht entsorgt.
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind
einzuhalten
Stoffe, die als umweltgefährlich gemäß H400, H410,
H411, H412, H413 gekennzeichnet sind, dürfen nicht in
Kontakt mit der Umwelt gelangen
Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor
schädlichen mechanischen Einflüssen
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden
Betriebsmitteln und Baustoffen
Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen
zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess.
Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle
ist zu berücksichtigen.
Konzept zum Ressourcenschutz: Reduzierung von Wasser-
und Energieverbrauch
Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs
Einbau ausschließlich wassersparender Sanitärobjekte
und Armaturen gemäß Planung.
Spül- und Prüfprozesse sind bedarfsgerecht
durchzuführen Dauerläufe sind zu vermeiden.
Trinkwasser darf nicht für Reinigungs- oder
Bewässerungszwecke verwendet werden, sofern Betriebs-
oder Regenwasser bereitgestellt ist.
Leckagen und Tropfstellen sind sofort zu melden und
provisorisch zu sichern.
Das Ressourcenkonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
Verwendung von energieeffizienten Geräten und
Komponenten gemäß Planung.
Maschinen und Geräte sind nicht im Leerlauf zu
betreiben bei Nichtnutzung abschalten.
Temporäre Heiz- oder Trocknungsgeräte dürfen nur nach
Freigabe der Bauleitung eingesetzt werden.
Beleuchtung in Arbeitsbereichen ist bedarfsgerecht und
mit LED-Technik auszuführen.
Bei Montage technischer Systeme sind alle
Schnittstellen für Monitoring und Steuerung gemäß
Planung vorzubereiten.
8. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe:
Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten
Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf
Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV1.3, ANF2-NW1,
ANF3-1
sowie
Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs
der verwendeten Materialien (nach Bedarf)
und entsprechende Dokumentation in den
Begehungsprotokollen durch die Bauleitung
(Materialdeklarationsliste)
Schimmelpilzprävention:
Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation
angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende
Austrocknung der Bauteile sicherzustellen.
Das Schimmelpräventionskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
9. Geordnete Inbetriebnahme & Technisches Monitoring
DGNB PRO2.3
In allen LVs der technischen Gewerke sind die
Anforderungen der geordneten Inbetriebnahme
implementiert (Funktionsprüfungen, Messungen,
Protokolle).
Das Inbetriebnahmekonzept und die Prüflisten sind vor
Umsetzung mit dem verantwortlichen Bauleiter
abzustimmen und nach Abschluss zu dokumentieren
Vorgaben des Technischen Monitorings (TM) sind
umzusetzen (Datenpunkte, Schnittstellen,
Export/Archivierung).
Probebetrieb vor Abnahme mit Protokollierung; Zielwerte
aus dem Monitoring sind zu erreichen.
Wiederholung des Probebetriebs bei nicht erreichten
Vorgabewerten.
10. Dokumentation DGNB PRO2.5
Vollständige Übergabe der Nachweisdokumentation
(strukturierte, digitale Ablage Dateinamenkonvention).
Betriebs-/Wartungshandbücher, Monitoring-Datenexporte,
Abnahme- und Prüfprotokolle, Fotodokumentation.
Der AN hat nach Fertigstellung eine
QNG-Erfüllungserklärung je Gewerk mit
Anlagenverzeichnis vorzulegen. Diese umfasst alle
relevanten Produktnachweise (TD, SDB, EPD, Zertifikate,
Prüfnachweise) und ist Bestandteil der
Schlussdokumentation.
11. Kommunikation / Auditor-Review
Bieterfragen/Abweichungen sind frühzeitig schriftlich
zu adressieren; Nachweise sind digital in den
vorgegebenen Strukturen abzulegen.
Die Bauleitung führt regelmäßige Baustellenkontrollen
durch und dokumentiert diese. Der DGNB-Auditor
überprüft stichprobenartig die Umsetzung und
Nachweisführung. Abweichungen sind durch den AN
unverzüglich zu beheben
Hinweis: Diese Vorbemerkungen gelten zusammen mit den
gewerkespezifischen Vorbemerkungen, den
Materialdeklarationslisten und den projektspezifischen
DGNB-/QNG-Anforderungen. Sie sind integraler
Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Kriterienmatix ENV1.2 DGNB (Auflage 4) und das
Anlagedokument 313 des QNG-Handbuches sind Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen und liegen bei.
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Gewerk: Atrium-Foliendach inkl. Stahlunterkonstruktion
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Das Bauvorhaben wird nach DGNB Version 2023 sowie
QNG-PLUS zertifiziert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für sein Gewerk
relevanten DGNB-/QNG-Anforderungen einzuhalten und
sämtliche hierfür erforderlichen Produkt- und
Materialnachweise bereitzustellen.
Es dürfen ausschließlich vom Auftraggeber bzw. der
DGNB-/QNG-Koordination freigegebene Produkte und
Materialien verwendet werden.
2. Materialanforderungen
Für das Atrium-Foliendach einschließlich
Stahlunterkonstruktion sind insbesondere folgende
Produkte und Materialien zu deklarieren:
Dachfolie / Dachmembran einschließlich erforderlicher
Beschichtungen und Ausrüstungen,
tragende Stahlunterkonstruktion,
Korrosionsschutz- und Oberflächenbeschichtungen,
Kleb-, Dicht- und Anschlussstoffe,
Grundierungen, Primer und sonstige Hilfsstoffe,
Metallprofile, Halterungen und Anschlussbauteile,
ggf. Dämmstoffe und Montageschäume.
Für sämtliche relevanten Produkte sind die
Anforderungen der DGNB ENV1.2 Kriterienmatrix,
Qualitätsstufe 4, sowie des QNG Anhangdokuments 313
einzuhalten.
Stahlunterkonstruktion / Korrosionsschutz (KM-Nr. 16
bis 18)
Für die tragende Stahlunterkonstruktion sind
insbesondere die Anforderungen der DGNB ENV1.2 an
Korrosionsschutzbeschichtungen zu beachten.
Bei einer beschichteten Oberfläche von mehr als 500 m²
gelten, abhängig von der erforderlichen
Korrosivitätskategorie folgende Anforderungen der
Qualitätsstufe 4:
bis Korrosivitätskategorie C2 hoch: VOC < 100 g/l oder
Einsatz eines entsprechenden C3-Beschichtungssystems
gemäß ENV1.2,
bis Korrosivitätskategorie C3 hoch: Beschichtungssystem
mit VOC < 30 g/m² oder Einsatz eines
Beschichtungssystems ab C4,
bei Korrosivitätskategorie größer C3:
Beschichtungssystem mit VOC < 60 g/m².
Höhere VOC-Gehalte sind bei werkseitigen Beschichtungen
zulässig, wenn der Beschichter nachweislich unter die
31. BImSchV fällt oder die Beschichtungsanlagen gem.
TA-Luft. Bzw. der RL 2010/75/EU betrieben werden.
zusätzlich nachzuweisen: Korrosionsschutz Pigmente frei
von Chrom VI, Blei, Cadmium
Die tatsächliche Korrosivitätskategorie und das
vorgesehene Beschichtungssystem sind durch den
Auftragnehmer anzugeben und vor Ausführung zur Prüfung
einzureichen.
Für werkseitige und bauseitige Beschichtungen sind die
jeweils einschlägigen Anforderungen der
ENV1.2-Kriterienmatrix einzuhalten.
Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen
(z. B. Metalliceffektlacke) nicht tragende
Metallbauteile wie Treppengeländer,
Metallunterkonstruktionen, Fassadenelemente etc.:
VOC<140g/l (RL 2004/42/EG, Höhere VOC-Gehalte sind bei
werkseitigen Beschichtungen zulässig, wenn der
Beschichter nachweislich unter die 31. BImSchV fällt
oder die Beschichtungsanlagen gem. TA-Luft. Bzw. der RL
2010/75/EU betrieben werden.
Stahlkonstruktion farbig beschichtet, bzw. farbige
Beschichtung von Metallbauteilen und Kunststoffen:
Decklack inkl. Primer: Bei Innenraumkontakt: DE-UZ12a
(Blauer Engel). Bei werkseitiger Beschichtung und bei
Produkten im Außenbereich: VOC ¾ 100 g/l.
'Brandschutzanstriche für tragende und nicht tragende
Metallbauteile nicht metallische Untergründe in der
Innenanwendung: Emissionsnachweis (AgBB oder
hochwertiger)
Und VOC < 5 g/l und keine halogenierte
Flammenschutzmittel
Flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte Polyethylen (PE)
Dampfbrems-/Sperrfolien an Außenwand und Dach,
Brandschutzschäume, Brandschutz-Gewebe, etc.: CP, PBB,
PBDE, SVHC, Antimontrioxid<0,1%
Unbeschichtete Verzinkte Bauteile (wasserführend oder
Regenwasser regelmäßig benetzte Konstruktionen am
Gebäude: > 100 m2 verzinkter Stahl (unbeschichtet:
Verwendung von nachweislich bleifreiem verzinktem Stahl
(Herstellererklärung zum Bleigehalt des Zinküberzugs
(Bleigehalt < 0,1 % oder Bleigehalt im Zinkbad
(Bleigehalt < 0,2 %; 1Abreicherungsfaktor
Überzug/Zinkbad 0,5), alternativ
Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. Versickerung über
bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm
organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer
Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter)
Aluminium und Edelstahlbauteile der Hülle (Nicht
betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rollladenkästen
sowie Edelstahlgeländer: Chrom-VI-freie
Passivierungsmittel
Pulverbeschichtung: Keine Pigmente und Sikkative auf
Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen
Wärmedämmung: Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen,bei
Innenraumkontakt zusätzlich: DE-UZ132 (Blauer Engel),
Kunstschaumdämmstoffe: bei XPS, PU und Resolplatten:
Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln und bei
PUR/ PIR-Platten: TCEP ¾ 0,1 % und
bei Produkten in der Innenanwendung: Einhaltung
AgBB-Schema. Sollten Holzbasierte Dämmungen in Frage
kommen, sind zusätzliche Nachweise zu erbringen.
Kalt verarbeitete Dachabdichtungs-, Klebe-,
Versiegelungs- und sonstige Hilfsstoffe müssen
ebenfalls den jeweils einschlägigen Anforderungen der
ENV1.2-Kriterienmatrix entsprechen.
Auf unnötige Verklebungen, Beschichtungen und sonstige
schadstoffrelevante Hilfsstoffe ist soweit technisch
möglich zu verzichten.
Klebstoff für die Herstellung der Luftdichtheit an der
Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid,
MS-Polymer, SMP, Acrylat, Silikon: Chlorparaffine
(SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE EC1PLUS
oder VOC < 1 %
Bitumenbahnen Dach (wurzelfest): ¾1 mg/m² oder kein
Einsatz von MCPP-Verbindungen
Bitumenkaltprodukte (Bitumenkleber u.a.) Giscode BBP10
Montageschäumen zur Befestigung von Dämmungen, Montage
etc.: Kein UF-Schaum; Ortsschaum: Emicode EC1PLUS und
halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine
(SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und
weichmacherfrei und halogenierte Flammschutzmittel <
0,1 %
PVC-Bauteile (z.B. Fassadenprofile, RWA-Profile,
Lichtkuppelaufsatzkränze, Kunststofftüren,
Kabelummantelungen werkseits verlegter Kabel): SVHC¾1%
Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die
Zertifizierung (PRO1.4)
Umwelt- und Gesundheitsverträgliche Bauprodukte und
Baustoffe: Alle vom AN eingesetzten
Baustoffe/Bauprodukte Hilfsstoffe mit einbezogen,
dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch das Freisetzen toxischer
Bestandteile in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen
hervorrufen. Während der Verarbeitung sind die
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der kritischen
Inhaltsstoffe zu unterschreiten. Um die
Gesundheitsverträglichkeit zu berücksichtigen, sind
angemessene Verarbeitungszeiträume bei der
Terminplanung anzusetzen (z.B. Trocknungszeiten bei der
Verwendung von Anstrichen und Klebern beachten).
Grundsätzlich sind geruchs- und emissionsarme
Bauprodukte einzusetzen. Stoffe mit RAL-Umweltzeichen
(,Blauer Engel") oder gleichwertigen,
branchenspezifischen Umweltauszeichnungen sind
bevorzugt einzusetzen. Produkte, die Substanzen
enthalten, die in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt
sind, dürfen auf der Baustelle nicht ohne Rücksprache
eingesetzt werden.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten sind vom AN regionale
Baumaterialien zu nutzen und die Transportwege zur
Baustelle zu minimieren. Schadstoffarme Bauteile und
Konstruktionen vereinfachen auch die
Wiederverwertbarkeit von Baustoffen und Bauteilen.
Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit
Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus
folgende Instandhaltungsaufwand während der
Nutzungsphase stellt einen wichtigen Aspekt der
Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer
der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das
Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude
verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens
des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert
sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie.
Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und
Bauteilschichten wird vor allem von den
Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der
konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung
beeinflusst.
Für einige Produktgruppen und Leistungen kann,
Anforderungen an Bauteileigenschaften und
Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das
RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die
RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und
Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau
festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder
angeboten werden. Die Güterichtlinien beinhalten den
gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige
Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit
höchsten Anforderungen an Standsicherheit,
Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte.
Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte
und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen.
Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen,
aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen,
können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis
über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der
RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung
vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte.
Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die
gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu
beachten.
Anforderung an die Reinigungsfreundlichkeit
Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die
Nutzungskosten.
Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen
können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten
signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine
angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte
Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz
kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen
sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen
ausgeschrieben sein, die dieser Anforderung
offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG
unaufgefordert zu informieren.
Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden
Faktoren ab:
Oberflächenbeschaffenheit
Werkstoff / Verschmutzungsverhalten
Farbgestaltung/Design
Zugänglichkeit
Unter Verschmutzungsverhalten versteht man, ob der
Baustoff selbst Verschmutzungen fördert bzw. zu
Verschmutzungen neigt. Das kann dann der Fall sein,
wenn der Baustoff bei der Nutzung beispielsweise
Schmutz in Form von Abrieb erzeugt oder durch
elektrostatische Aufladung Schmutz in Form von Staub
anzieht. An Fassaden kann eine Verschmutzung durch
mikrobilellen Befall von z.B. WDVS beispielsweise durch
biozidfreie Silikatfarben vermieden werden. Baustoffe
mit erhöhtem Verschmutzungsverhalten dürfen
grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem
Auftragnehmer verbaut werden.
Oberflächen sollten glatt und geschlossen sein. Raue,
poröse Oberflächen erschweren die Reinigung. Leicht-
oder selbstreinigende Oberflächen bzw. Beschichtungen
sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. ausgeführt werden.
Nuten und Vertiefungen sollten, sofern möglich
vermieden werden (z.B. Fassade).
Bewitterten Bauteile sollen durch konstruktive
Maßnahmen geschützt (Tropfkante, Dachüberstand,
kontrollierte Wasserabführung usw.
Die Farbgebung und Musterung der Baustoffe sollte auf
die Schmutzart abgestimmt sein (z.B. weiße, einfarbige
Bodenbeläge in Flurbereichen vermeiden.)
Die Zugänglichkeit von Reinigungsobjekten ist ein
weiterer wichtiger Aspekt (z.B. Reinigung/ Wischen,
Saugen). Es sollte darauf geachtet werden, dass sich
keine Anschlussrohre zwischen Fußboden und Heizkörper
befinden und der Belag unter dem Heizkörper ohne
Einschränkung gewischt oder gesaugt werden kann. Stell-
oder Hängevarianten von Einbauteilen und Mobiliar sind
eine weitere Option für die einfachere Zugänglichkeit
der Reinigungsobjekte.
Anforderung an die Rückbaufähigkeit
Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche
Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie
Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und
Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile
und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar
hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei
und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu
können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine
bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein
Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen
oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des
Gebäudes erleichtert.
Verwendung von Sekundärmaterialien
Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- /
Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich
erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu
minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für
die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien
eingesetzt werden können.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1
Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen
liegt vor und ist einzuhalten.
Abfall wird grundsätzlich vermieden
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Dabei soll 14 (2) übererfüllt werden: Gemäß
angestrebter Zirkularitätsquoten (TEC1.6) sind die
Mengen entstehender Bau- und Abbruchabfälle, um
mindestens 5% im Vergleich zu Standardprojekten
vergleichbarer Größe zu reduzieren. Unvermeidbare,
entstehende Abbruch und Baustellenabfälle werden zu
mind. 80% für die zirkuläre Verwertung vorbereitet,
bzw. rezykliert oder wiederverwertet. (Die thermische
Verwertung fällt nicht in diese Quote)
Die Mitarbeit des AN zur Erreichung dieser Ziele ist
hierbei erforderlich,
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische
Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B.
asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus
werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die
Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert
die
Materialtrennung und die korrekte Nutzung der
Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Lärmarme Baustelle:
32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie
2000/14/EG, den anerkannten Regeln der
Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen
Vorschriften und Gesetze
nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 àà
Dokumentation über Auflistung der Maschinen
alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen
werden eingehalten
entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess
Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Staubarme Baustelle:
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung
versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle
möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu
entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch
möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die
Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500
Einsatz von Lüftungsanlagen
entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess.
Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu
berücksichtigen.
Boden- und Gewässerschutz
Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert
und fachgerecht entsorgt.
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind
einzuhalten
Umweltgefährliche Bauprodukte gem. CLP-VO werden
vermieden. Die Verwendung unvermeidbarer
umweltgefährlicher und umweltgefährdender Produkte ist
mit dem AG abzustimmen. Stoffe mit folgenden H-, P-
und EUH-Sätzen kommen nicht in Kontakt mit der Umwelt:
H400, H410, H411, H412, H413, H420, EUH440, EUH441,
P273, P391 Bewahrung des schützenswerten Bodens auch
vor schädlichen mechanischen Einflüssen
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden
Betriebsmitteln und Baustoffen
Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen
zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess.
Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle
ist zu berücksichtigen.
QNG+-Vorgaben aus ANF3.1 (NWG) Anhangdokument 313. Zu
berücksichtigen sind folgende Positionsnummern der
Übersichtstabelle Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien:
Pos.1.1, 4.1, 4.2, 4.3, 4.5, 6.1, 7.1 bis 7.5, 10.1,
10.3, 11.1, 11.3, 12.1 bis 12.3, 12.5, 13.1,13.2
3. Produktfreigabe und Nachweise
Alle DGNB-/QNG-relevanten Produkte sind vor Bestellung
und Einbau über die projektspezifische
Materialdeklarationsliste einzureichen.
Je nach Produkt sind insbesondere vorzulegen:
Technisches Merkblatt,
Sicherheitsdatenblatt,
Herstellererklärung,
Angaben zum Korrosionsschutzsystem und zur
Korrosivitätskategorie,
VOC-Angaben des Beschichtungssystems,
ggf. GISCODE-/EMICODE-Nachweis,
ggf. Prüfzeugnisse und weitere Konformitätsnachweise.
Die Materialdeklaration ist mindestens 14 Tage vor
Bestellung bzw. Einbau vorzulegen.
Nicht freigegebene oder nicht konforme Produkte dürfen
nicht verwendet werden. Erforderliche Ersatzprodukte
sind durch den Auftragnehmer kostenneutral erneut zur
Prüfung einzureichen.
4. Vertragsbestandteile
Ergänzend gelten insbesondere:
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB / QNG,
DGNB ENV1.2 Kriterienmatrix, Auflage 4,
QNG Anhangdokument 313 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien,
LV mit DGNB/QNG integrierten Anforderungen
projektspezifische Vorlage zur Materialanmeldung.
Sämtliche Aufwendungen für die Einhaltung und
Nachweisführung der DGNB-/QNG-Anforderungen sind
Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und
werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
01.01 Planungsleistung Komplettdach
01.01
Planungsleistung Komplettdach
01.02 Stahlkonstruktion
01.02
Stahlkonstruktion
01.03 Folienkissen
01.03
Folienkissen
01.04 Vertikale PR-Konstruktion mit
Lüftungslamellen
01.04
Vertikale PR-Konstruktion mit
Lüftungslamellen