LB 026b - Fassadenbefahranlage
Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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01 Fassadenbefahranlage
01
Fassadenbefahranlage
Bauvorhaben    Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten       Landkreis Potsdam Mittelmark       Straße nach Fichtenwalde 10       14547 Beelitz-Heilstätten Auftraggeber    Landkreis Potsdam Mittelmark       Niemöllerstraße 1       14806 Bad Belzig Auftraggeber Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Bauherr beabsichtigt den Bau eines neuen Verwaltungszentrums und eines Parkhauses in Beelitz-Heilstätten ab Mitte 2025 für die ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des L andkreises Beelitz- Heilstätten. Wesentliche Eckpunkte Auf dem Grundstück soll ein Gebäude für die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark bestehend aus den Funktionseinheiten Verwaltung, Kantine, Beratung und Konferenz, separatem Parkhaus sowie Außenparkplatzanlagen errichtet werden. Das Bauvorhaben ist dadurch gekennzeichnet, dass es am neuen Standort, innerhalb der denkmalgeschützten Anlagen der ehem. Beelitzer-Heilstätten, einen repräsentativen öffentlichen  Verwaltungsstandort mit höchsten Nachhaltigkeitsstandards vorsieht. Entsprechend der ,Zwei- Standortstrategie" des Landkreises werden die bisher auf 19 Liegenschaften verteilten etwa  1000 Mitarbeitenden auf zwei Standorte konzentriert. 1/3 der Mitarbeitenden werden in der Kreisstadt Bad Belzig tätig sein und 2/3 in dem zu errichtenden Verwaltungsneubau in Beelitz-Heilstätten. Technische Daten Länge:    Rastermaß / Gesamtmaß inkl. Fassade ca. 159,92 m / 69,66 m Höhe:    ca. 16,58 m Höhe der letzten Ebene über Gelände: ca. 12,24 m Anzahl Geschosse:    4 Vollgeschosse  1 Untergeschoss Geschosshöhe    UG ca. 3,96 m Geschosshöhe    EG ca. 5,04 m lichte Höhe    EG ca. 3,25 m bis ca. 4,00 m Geschosshöhe    OG ca. 3,60 m lichte Höhe    OG ca. 2,50 m bis ca. 3,17 m Standard-Achsraster: 1,35m Standard-Ausbauraster: 2,70m Der Bauherr beabsichtigt das Projekt nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zertifizieren zu lassen. Angestrebtes Zertifizierungsziel ist DGNB Platin auf der Grundlage des DGNB-Kriterienhandbuches für Neubau Version 2023. Weiterhin wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Die Zertifizierung bezieht sich hierbei auf das Verwaltungsgebäude und die Außenanlagen, nicht jedoch auf das Parkhaus. Zur Umsetzung der hohen Qualitätsziele ist seitens des AN ein DGNB-Auditor oder Consultant zu benennen, der die Umsetzung der Anforderungen der DGNB/QNG im Planungs- und Bauprozess koordiniert. Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im Hinblick auf die DGNB-Zertifizierung (u.a. ENV1.2, ENV1,3 und TEC1.6) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise. Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB- und QNG-Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet. Das Bauprojekt wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert, welche maßgeblich durch die nachstehenden Kriterien geprägt sein werden: Verwaltungsbau: Höchste Nachhaltigkeitsstandards mit angestrebter DNGB-Zertifizierung im Gütesiegel Platin QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe ,QNG Plus" Kreislauffähiges Design-Prinzip (C2C) Plusenergiehausstandard Alternative Energien wie PV-Anlagen und Tiefen- bzw. Erdwärme Holzhybridbauweise Ausbildung von flexiblen und reversiblen Büro-Grundrissstrukturen Hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit Parkhaus: Parkhaus  6,5 geschossig Stellplatzfläche für ca. 275 PKW sowie ca. 185 Fahrräder Ladesäulenanschlüsse für bis zu 90 Stellplätze PV- Anlagen auf Dachfläche (vollflächig) Aufzugsanlage zur Barrierefreiheit Außenanlagen / Freianlagen Integration der Außen- und Freianlagen an die bestehenden historischen Strukturen der Stadt Schaffung neuer Nutzungen und Erschließungen im Außenbereich wie Gehwege, Wirtschaftshöfe, Stellplätze und Elektroladesäulen
Bauvorhaben    Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG Allgemeine Vorbemerkungen  DGNB-Neubau 2023 Platin/ QNG Plus Diese Allgemeinen Vorbemerkungen gelten gewerkeübergreifend für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Sie integrieren die ökologischen Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen und inkludieren das DGNB Kriterien Handbuch Neubau 2023 (DE) 4. Auflage mit Ziel-Zertifikat ,Platin". Weiterhin wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen aus dem QNG-Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten. Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen: 1. Ziel / Geltungsbereich Zertifizierungsziele: DGNB-Neubau 2023 (DE), Ziel ,Platin", sowie QNG-PLUS (Nichtwohngebäude 2023). Für alle relevanten Baustoffe und Baustoffgruppen wird die Qualitätsstufe QS4 (ENV1.2) sowie die Einhaltung der Anforderungen aus dem QNG Anhangdokument 313 vorgeschrieben, dessen Erfüllung der AN nach Fertigstellung zusätzlich bestätigen muss. Planung, Ausschreibung und Ausführung haben die einschlägigen Kriterien (u. a. DGNB ENV1.1/ENV1.2/ENV1.3, PRO2.1, TEC1.6, PRO2.3, PRO 2.5) sowie die QNG-Mindestanforderungen (insb. ANF1-NW1, ANF2-NW1, ANF3-1, ANF4-1) einzuhalten und nachzuweisen. Ressourcen- und Energieverbrauch sind zu minimieren; Umwelt und Gesundheit sind zu schützen (Produktwahl, Verarbeitung, Nutzung, Rückbau, Baustellenprozesse). Im Rahmen der Zertifizierung werden die unterschiedlichsten Themenbereiche (z.B. Schadstoffvermeidung, verantwortungsvolle Ressourcenbeschaffung etc.) des nachhaltigen Bauens erfasst und bewertet. Der Auftragnehmer (AN) hat an diesem Prozess mitzuwirken und die von seiner Seite erforderlichen Nachweisdokumente beizubringen und Dokumentationen zu erstellen. Je nach Gewerk und Produktverwendung können zusätzliche hier nicht genannte Nachweise erforderlich werden. Die Umsetzung der nachstehenden Anforderungen und Hinweise sind verbindlich. 2. Vertragliche Pflichten des AN Der AN hat dem Bauleiter des AG unaufgefordert und in digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration) und Herstellererklärung / Prüfzertifikate, etc. zur Verfügung zu stellen. Auf die geforderte Aktualität der Nachweise ist zu achten: Sicherheitsdatenblätter nach EG 1907/2006 und Produktdatenblätter in der aktuellen Version. Deklarationen von Stoffen der SVHC-Kandidatenliste in Erzeugnissen (Herstellererklärungen) nicht älter als 1 Jahr. Herstellererklärungen, darunter auch Nachhaltigkeitsdatenblätter, für den Nachweis von Stoffen, die nicht vollständig über REACH nachgewiesen werden können (z.B. Chlorparaffine, Weichmacherfreiheit nach Vdl Rl 01 u.a): nicht älter als 1 Jahr. Emissionsnachweise: Maximal 5 Jahre alt. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen und schadstoffrelevanten Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialien von mind. 3 Wochen berücksichtigt werden. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die freigegeben, DGNB und QNG konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. Der AN hat für die Dokumentation der Anforderungen der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu benennen. 3. Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die Zertifizierung (PRO1.4) Umwelt- und Gesundheitsverträgliche Bauprodukte und Baustoffe: Alle vom AN eingesetzten Baustoffe/Bauprodukte Hilfsstoffe mit einbezogen, dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Freisetzen toxischer Bestandteile in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen. Während der Verarbeitung sind die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der kritischen Inhaltsstoffe zu unterschreiten. Um die Gesundheitsverträglichkeit zu berücksichtigen, sind angemessene Verarbeitungszeiträume bei der Terminplanung anzusetzen (z.B. Trocknungszeiten bei der Verwendung von Anstrichen und Klebern beachten). Grundsätzlich sind geruchs- und emissionsarme Bauprodukte einzusetzen. Stoffe mit RAL-Umweltzeichen (,Blauer Engel") oder gleichwertigen, branchenspezifischen Umweltauszeichnungen sind bevorzugt einzusetzen. Produkte, die Substanzen enthalten, die in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind, dürfen auf der Baustelle nicht ohne Rücksprache eingesetzt werden. Im Rahmen seiner Möglichkeiten sind vom AN regionale Baumaterialien zu nutzen und die Transportwege zur Baustelle zu minimieren. Schadstoffarme Bauteile und Konstruktionen vereinfachen auch die Widerverwendbarkeit von Baustoffen und Bauteilen. Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus folgende Instandhaltungsaufwand während der Nutzungsphase stellt ein wichtiger Aspekt der Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie. Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und Bauteilschichten wird vor allem von den Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung beeinflusst. Für einige Produktgruppen und Leistungen kann, Anforderungen an Bauteileigenschaften und Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder angeboten werden. Hersteller, Anbieter, Handel, Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden werden miteinbezogen. Die Güterichtlinien beinhalten den gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit höchsten Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte. Das RAL-Zeichen wird von den produkt- und leistungsspezifischen Gütegemeinschaften vergeben, die unter dem System RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. organisiert sind. Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen. Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen, aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen, können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte. Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu beachten. Anforderungen an die Reinigungsfreundlichkeit Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die Nutzungskosten. Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen ausgeschrieben sind, die dieser Anforderung offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG unaufgefordert zu informieren. Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden Faktoren ab: Oberflächenbeschaffenheit Werkstoff / Verschmutzungsverhalten Farbgestaltung/Design Zugänglichkeit Unter Verschmutzungsverhalten versteht man, ob der Baustoff selbst Verschmutzungen fördert bzw. zu Verschmutzungen neigt. Das kann dann der Fall sein, wenn der Baustoff bei der Nutzung beispielsweise Schmutz in Form von Abrieb erzeugt oder durch elektrostatische Aufladung Schmutz in Form von Staub anzieht. An Fassaden kann eine Verschmutzung durch mikrobiellen Befall von z.B. WDVS beispielsweise durch biozidfreie Silikatfarben vermieden werden. Baustoffe mit erhöhtem Verschmutzungsverhalten dürfen grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer verbaut werden. Oberflächen sollten glatt und geschlossen sein. Raue, poröse Oberflächen erschweren die Reinigung. Leicht- oder selbstreinigende Oberflächen bzw. Beschichtungen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. ausgeführt werden. Nuten und Vertiefungen sollten, sofern möglich vermieden werden (z.B. Fassade). Bewitterten Bauteile sollen durch konstruktive Maßnahmen geschützt (Tropfkante, Dachüberstand, kontrollierte Wasserabführung usw. Die Farbgebung und Musterung der Baustoffe sollte auf die Schmutzart abgestimmt sein (z.B. weiße, einfarbige Bodenbeläge in Flurbereichen vermeiden.) Die Zugänglichkeit von Reinigungsobjekten ist ein weiterer wichtiger Aspekt (z.B. Reinigung/ Wischen, Saugen). Es sollte darauf geachtet werden, dass sich keine Anschlussrohre zwischen Fußboden und Heizkörper befinden und der Belag unter dem Heizkörper ohne Einschränkung gewischt oder gesaugt werden kann. Stell- oder Hängevarianten von Einbauteilen und Mobiliar sind eine weitere Option für die einfachere Zugänglichkeit der Reinigungsobjekte. Anforderungen an die Rückbaufähigkeit Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des Gebäudes erleichtert. Verwendung von Sekundärmaterialien Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien eingesetzt werden können. Hervorgehoben werden zudem mineralischen Recyclingmaterialien  diese sollen ausdrücklich über die Ausschreibung gefordert werden (Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien (post consumer)) (PRO1.4 Circular Economy Bonus) 4. Anforderungen an Bauprodukte  DGNB ENV1.2 & QNG-PLUS (Anhang 313) Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe QS4 gemäß DGNB-Kriterien Handbuch 2023/ 4. Auflage und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien müssen eingehalten werden: Übergreifende Anforderungen Einsatz umweltverträglicher, emissionsarmer, langlebiger Produkte; Vermeidung/Restriktion von Stoffen gemäß DGNB/QNG. Innenraumrelevante Produkte: Emissionsnachweise gem. AgBB/EN 16516 oder gleichwertige Labels (z. B. EMICODE EC1/EC1PLUS, Blauer Engel). REACH-SVHC < 0,1 M-%; bei ‗ 0,1 % Informationspflicht (Erzeugnisse: Herstellererklärung; Gemische: SDB). Nachweise: TD/SDB; ggf. EPD Typ III; anerkannte Labels/Zertifikate (EMICODE/GISCODE/Blauer Engel/GUT/RAL KMF). Je nach Produktklasse können zusätzliche Nachweise erforderlich werden (z.B. Herstellererklärungen bei Chlorparaffinausschluss) Die weiteren Produktanforderungen sind der gewerkeweisen Einzelaufstellung zu entnehmen. 5. DGNB ENV1.3 ,Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung" & QNG ANF2-WG1 ,Nachhaltige Materialgewinnung" (QNG-PLUS) DGNB-Mindestanforderung Für alle Primär- und Sekundärrohstoffe der eingesetzten Bauprodukte ist sicherzustellen und zu dokumentieren, dass sie frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und illegaler Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen ist. Nachweis: Formale Hersteller-Zusicherung und/oder lückenlose Dokumentation der Produktions-/Lieferkette (Rohstoff- und Herkunftsdokumentation, Verarbeitungsschritte/Standorte, Auditnachweise, Chain-of-Custody-Belege). Alle Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende: Bestätigung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LksG) Unternehmen kleiner 1000 Mitarbeitende und größer 100 Mitarbeitende: Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflichten (siehe Vorlage) (Menschenrechte und Umweltbelange) im eigenen Geschäftsbereich Weitere Anforderungen (Dokumentation & anerkannte Standards) Das herstellende Unternehmen liefert zur transparenten Ressourcengewinnung: CSR-/Nachhaltigkeitsbericht bzw. gleichwertige Erklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Deklaration der Primärrohstoffe inkl. Herkunft und wesentlicher Verarbeitungsschritte, Zertifikate/Labels, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen, bevorzugt mit Chain-of-Custody (CoC). Beispiele je Werkstoffgruppe: Holz/Holzwerkstoffe: FSCr / PEFCT (mit CoC), ggf. C2C Certifiedr/EU-Ecolabel. (sub)tropische und boreale Hölzer dürfen nicht ohne FSC/ oder PEFC-Zertifikat verbaut werden. Naturstein: z. B. anerkannte Sozial-/Arbeitsnorm-Siegel. Hierbei sind lückenlose Lieferkettennachweise zu dokumentieren. Außereuropäischer Naturstein muss das WIN-WIN-Fairstone-Label aufweisen. Beton: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise und/oder EPD (EN 15804) mit ausgewiesenem Sekundärrohstoffanteil. Hierbei ist der maximal mögliche Recyclinganteil an Zuschlagsstoffen einzusetzen. Die Verwendung von CSC-Beton ist zu prüfen. Metalle: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise (je nach Metall) z.B. ASI-Zertifikate für Aluminium oder Responsible Steel Kork / Glas: geeignete Umwelt-/Zirkularitätslabels bzw. EPDs. Sekundärrohstoffe (Rezyklate): Enthaltene Sekundärrohstoffanteile sind durch den Hersteller zu deklarieren und mengenmäßig auszuweisen (z. B. in EPD/Herstellererklärung/Lieferscheinen); zertifizierte Rezyklate werden bevorzugt. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Produkte mit einem NaturePlus-Zertifikat verwendet werden können (z.B. bei Schaumglas, Dämmung oder Farben) QNG-PLUS Anforderungen (Nichtwohngebäude), ENV1.3-Ind.2 Zusätzlich gelten für QNG-PLUS: ‗ 70 % der neu eingebauten Hölzer/Holzprodukte/Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC/PEFC mit CoC-Zertifikatsnummer auf Rechnungen und Lieferschein mit Projektbezug). ‗ 30 % der Masse für die DGNB Platin Anforderungen der neu eingebrachten Betone, sowie der Erdbau-/Pflanzsubstrate weisen einen erheblichen Recyclinganteil auf. Dies ist über fremdüberwachte Prüfzeugnisse (max. 6 Mon. Alt) nachzuweisen. Eine Erklärung über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton muss vorgelegt werden. Nachweise: CoC-Zertifikate (Holz), Lieferscheine und Rechnungen mit Zert-Nr., Massenbilanzen/Mischungsnachweise, EPDs. 6. Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit müssen eingehalten und dokumentiert werden: Anforderungen DGNB: Bauteile und -produkte sind leicht demontierbar und ermöglichen somit eine bessere Wieder- oder Weiterverwendung oder Recycling durch z.B. sortenreine Trennung Baustoffe sind recyclingfreundlich Baustoffe / Produkte sind idealerweise C2C zertifiziert es sind Produkte von Herstellern zu bevorzugen, die sich zur Rücknahme verpflichten oder Geschäftsmodelle wie z.B. zeitweise Überlassung von Produkten zur Funktionserfüllung im Gebäude vorsehen (z.B. Leasing/Mietbarkeit von Produkten ,as a Service") 7. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1 Baustelle/Bauprozess Abfallarme Baustelle: ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen liegt vor und ist einzuhalten. Abfall wird grundsätzlich vermieden Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt. Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen und dokumentiert den Prozess. Lärmarme Baustelle: 32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2000/14/EG, den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen Vorschriften und Gesetze nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 àà Dokumentation über Auflistung der Maschinen alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Staubarme Baustelle: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500 Einsatz von Lüftungsanlagen soweit erforderlich entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess. Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Boden- und Gewässerschutz Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt. Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind einzuhalten Stoffe, die als umweltgefährlich gemäß H400, H410, H411, H412, H413 gekennzeichnet sind, dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden Betriebsmitteln und Baustoffen Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess. Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Konzept zum Ressourcenschutz:  Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs Einbau ausschließlich wassersparender Sanitärobjekte und Armaturen gemäß Planung. Spül- und Prüfprozesse sind bedarfsgerecht durchzuführen  Dauerläufe sind zu vermeiden. Trinkwasser darf nicht für Reinigungs- oder Bewässerungszwecke verwendet werden, sofern Betriebs- oder Regenwasser bereitgestellt ist. Leckagen und Tropfstellen sind sofort zu melden und provisorisch zu sichern. Das Ressourcenkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs Verwendung von energieeffizienten Geräten und Komponenten gemäß Planung. Maschinen und Geräte sind nicht im Leerlauf zu betreiben  bei Nichtnutzung abschalten. Temporäre Heiz- oder Trocknungsgeräte dürfen nur nach Freigabe der Bauleitung eingesetzt werden. Beleuchtung in Arbeitsbereichen ist bedarfsgerecht und mit LED-Technik auszuführen. Bei Montage technischer Systeme sind alle Schnittstellen für Monitoring und Steuerung gemäß Planung vorzubereiten. 8. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2 Qualitätssicherung Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe: Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV1.3, ANF2-NW1, ANF3-1 sowie Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf) und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung (Materialdeklarationsliste) Schimmelpilzprävention: Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen. Das Schimmelpräventionskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. 9. Geordnete Inbetriebnahme & Technisches Monitoring DGNB PRO2.3 In allen LVs der technischen Gewerke sind die Anforderungen der geordneten Inbetriebnahme implementiert (Funktionsprüfungen, Messungen, Protokolle). Das Inbetriebnahmekonzept und die Prüflisten sind vor Umsetzung mit dem verantwortlichen Bauleiter abzustimmen und nach Abschluss zu dokumentieren Vorgaben des Technischen Monitorings (TM) sind umzusetzen (Datenpunkte, Schnittstellen, Export/Archivierung). Probebetrieb vor Abnahme mit Protokollierung; Zielwerte aus dem Monitoring sind zu erreichen. Wiederholung des Probebetriebs bei nicht erreichten Vorgabewerten. 10. Dokumentation  DGNB PRO2.5 Vollständige Übergabe der Nachweisdokumentation (strukturierte, digitale Ablage  Dateinamenkonvention). Betriebs-/Wartungshandbücher, Monitoring-Datenexporte, Abnahme- und Prüfprotokolle, Fotodokumentation. Der AN hat nach Fertigstellung eine QNG-Erfüllungserklärung je Gewerk mit Anlagenverzeichnis vorzulegen. Diese umfasst alle relevanten Produktnachweise (TD, SDB, EPD, Zertifikate, Prüfnachweise) und ist Bestandteil der Schlussdokumentation. 11. Kommunikation / Auditor-Review Bieterfragen/Abweichungen sind frühzeitig schriftlich zu adressieren; Nachweise sind digital in den vorgegebenen Strukturen abzulegen. Die Bauleitung führt regelmäßige Baustellenkontrollen durch und dokumentiert diese. Der DGNB-Auditor überprüft stichprobenartig die Umsetzung und Nachweisführung. Abweichungen sind durch den AN unverzüglich zu beheben Hinweis: Diese Vorbemerkungen gelten zusammen mit den gewerkespezifischen Vorbemerkungen, den Materialdeklarationslisten und den projektspezifischen DGNB-/QNG-Anforderungen. Sie sind integraler Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung. Die Kriterienmatix ENV1.2 DGNB (Auflage 4) und das Anlagedokument 313 des QNG-Handbuches sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und liegen bei.
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG Gewerk: Fassadenbefahranlage Zielsetzung und Geltungsbereich Das Bauvorhaben wird nach DGNB Version 2023 sowie QNG-PLUS zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für sein Gewerk relevanten DGNB-/QNG-Anforderungen einzuhalten und die hierfür erforderlichen Produkt- und Materialnachweise vollständig bereitzustellen. Es dürfen ausschließlich vom Auftraggeber bzw. der DGNB-/QNG-Koordination freigegebene Produkte und Materialien verwendet werden. 2. Materialanforderungen Für Bauteile und Materialien der Fassadenbefahranlage gelten insbesondere folgende Anforderungen: Aluminium- und Edelstahlbauteile: Chrom-VI-freie Passivierung (Nicht betrachtet werden Sonnenschutzlamellen, Rolladenkästen sowie Edelstahlgeländer) Pulverlack: Pulverbeschichtung: Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen Korrosionsschutz- und sonstige Beschichtungen: Anforderungen gemäß DGNB ENV1.2, Qualitätsstufe 4, sind einzuhalten. Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen (z. B. Metalliceffektlacke) nicht tragende Metallbauteile wie Treppengeländer, Metallunterkonstruktionen, Fassadenelemente etc.: VOC<140g/l (RL 2004/42/EG, Höhere VOC-Gehalte sind bei werkseitigen Beschichtungen zulässig, wenn der Beschichter nachweislich unter die 31. BimSchV fällt oder die Beschichtungsanlagen gem. TA-Luft. Bzw der RL 2010/75/EU betrieben werden. Unbeschichtete Verzinkte Bauteile (wasserführend oder Regenwasser regelmäßig benetzte Konstruktionen am Gebäude: > 100 m2 verzinkter Stahl (unbeschichtet: Verwendung von nachweislich bleifreiem verzinktem Stahl (Herstellererklärung zum Bleigehalt des Zinküberzugs (Bleigehalt < 0,1 % oder Bleigehalt im Zinkbad (Bleigehalt < 0,2 %; 1Abreicherungsfaktor Überzug/Zinkbad 0,5), alternativ Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. Versickerung über bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter) PVC-Bauteile (z.B. Fassadenprofile, RWA-Profile, Lichtkuppelaufsatzkränze, Kunststofftüren, Kabelummantelungen werkseits verlegter Kabel): SVHC¾1% Auf unnötige Beschichtungen, Verklebungen und sonstige schadstoffrelevante Hilfsstoffe ist soweit technisch möglich zu verzichten. 3. Produktfreigabe und Nachweise Alle DGNB-/QNG-relevanten Produkte sind vor Bestellung und Einbau zur Freigabe einzureichen. Die Materialanmeldung erfolgt über die projektspezifische Produktaufgliederung / Materialdeklarationsliste. Je nach Produkt sind insbesondere einzureichen: Technisches Merkblatt, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung, ggf. Prüfzeugnisse bzw. weitere Konformitätsnachweise. Die Unterlagen sind mindestens 14 Tage vor Bestellung einzureichen. Nicht freigegebene oder nicht konforme Produkte dürfen nicht eingebaut bzw. verwendet werden. Erforderliche Ersatzprodukte sind durch den Auftragnehmer kostenneutral erneut zur Prüfung einzureichen. Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die Zertifizierung (PRO1.4) Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus folgende Instandhaltungsaufwand während der Nutzungsphase stellt ein wichtiger Aspekt der Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie. Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und Bauteilschichten wird vor allem von den Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung beeinflusst. Für einige Produktgruppen und Leistungen kann, Anforderungen an Bauteileigenschaften und Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder angeboten werden. Die Güterichtlinien beinhalten den gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit höchsten Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte. Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen. Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen, aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen, können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte. Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu beachten. Anforderungen an die Reinigungsfreundlichkeit Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die Nutzungskosten. Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen ausgeschrieben sein, die dieser Anforderung offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG unaufgefordert zu informieren. Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden Faktoren ab: Oberflächenbeschaffenheit Werkstoff / Verschmutzungsverhalten Farbgestaltung/Design Zugänglichkeit Anforderungen an die Rückbaufähigkeit Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des Gebäudes erleichtert. Verwendung von Sekundärmaterialien Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien eingesetzt werden können. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1 Baustelle/Bauprozess Abfallarme Baustelle: ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen liegt vor und ist einzuhalten. Abfall wird grundsätzlich vermieden Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt. Dabei soll  14 (2) übererfüllt werden: Gemäß angestrebter Zirkularitätsquoten (TEC1.6) sind die Mengen entstehender Bau- und Abbruchabfälle, um mindestens 5% im Vergleich zu Standardprojekten vergleichbarer Größe zu reduzieren. Unvermeidbare, entstehende Abbruch und Baustellenabfälle werden zu mind. 80% für die zirkuläre Verwertung vorbereitet, bzw. rezykliert oder wiederverwertet. (Die thermische Verwertung fällt nicht in diese Quote) Die Mitarbeit des AN zur Erreichung dieser Ziele ist hierbei erforderlich, Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen und dokumentiert den Prozess. Lärmarme Baustelle: 32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2000/14/EG, den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen Vorschriften und Gesetze nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 àà Dokumentation über Auflistung der Maschinen alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Staubarme Baustelle: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess. Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Boden- und Gewässerschutz Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt. Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind einzuhalten Umweltgefährliche Bauprodukte gem. CLP-VO werden vermieden. Die Verwendung unvermeidbarer umweltgefährlicher und umweltgefährdender Produkte ist mit dem AG abzustimmen.  Stoffe mit folgenden H-, P- und EUH-Sätzen kommen nicht in Kontakt mit der Umwelt: H400, H410, H411, H412, H413, H420, EUH440, EUH441, P273, P391 Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden Betriebsmitteln und Baustoffen Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess. Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. QNG+-Vorgaben aus ANF3.1 (NWG) Anhangdokument 313. Zu berücksichtigen sind folgende Positionsnummern der Übersichtstabelle Schadstoffvermeidung in Baumaterialien: Pos.1.1, 11.1, 6.1, 7.1 bis 7.4, 13.1 4. Vertragsbestandteile Ergänzend gelten insbesondere: Allgemeine Vorbemerkungen DGNB / QNG, DGNB ENV1.2  Kriterienmatrix, Auflage 4, QNG Anhangdokument 313  Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, LV projektspezifische Vorlage zur Materialanmeldung. Sämtliche Aufwendungen für die Einhaltung und Nachweisführung der DGNB-/QNG-Anforderungen sind Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG
01.01 Monorail-Fassaden-Befahranlage
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