Sonnenschutz
Verwaltungsgebäude Homann
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Sonnenschutzanlagen
02
Sonnenschutzanlagen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neusten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Einsichtnahme der Zeichnungen und Prüfung der Örtlichkeiten zu unterrichten. Für die Einhaltung der in den Zeichnungen und Ausführungsunterlagen angegebenen Maße ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die dem Angebot zugrunde liegenden Ausführungen und Materialien müssen den DIN- Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen. In Zweifelsfällen ist, zu Lasten des Bieters, ein Zeugnis einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt beizubringen. Etwaige Unklarheiten bei der Ausarbeitung des Angebotes oder in der späteren Bauausführung sind unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und richtigstellen zu lassen. Andernfalls haftet der Auftragnehmer (AN) für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstandenen Mängel, Fehler und Vorkommnisse. Der Inhalt der Vorbemerkungen ergänzt und erläutert die zu beachtenden Punkte und die einzelnen Positionen, auf deren ständige Wiederholung in den einzelnen Positionen verzichtet wird. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung, Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN. Sofern nicht anders beschrieben, ist die Baustelleneinrichtung in die einzelnen Positionen einzurechnen. Nebenkosten wie Fahrgelder, Trennungsentschädigungen, Zeit und Wegegelder sowie sonstige noch anfallende Nebenkosten werden nicht besonders vergütet. Während der Ausführungszeit anfallende Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt. Zwischenrechnungen werden zu 90 % ausgezahlt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen. Der AN verpflichtet sich seinen Arbeitsbereich, sowie Wege und Verkehrsflächen täglich zu säubern. Die Sauberhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist jederzeit zu gewährleisten. Freier Zugang zur Baustelle, Ordnung, Sauberkeit und Sauberhaltung der Zu- und Abfahrten während der Arbeiten, sowie die Sicherheit der Baustelle muss für die gesamte Bauzeit gewährleistet sein. Für die Sicherung der Baustelle, während der Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den Unfallverhütungsvorschriften, ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die innere Zuwegung erfolgt über die Treppenhäuser, Aufzüge im Gebäude stehen nicht zur Verfügung. Der AN ist verantwortlich dafür, dass seine Leistungen allen behördlichen Genehmigungen und Auflagen entsprechen. Die Beschaffung von Wasser, Strom und sonstiger erforderlicher Betriebsstoffe während der gesamten Bauzeit unterliegt dem Unternehmer. Gleiches gilt bei Stellung einer Unterkunft der Arbeiter für das Auf- und Abstellen von Baubuden sowie WC- und Waschcontainern. Die Unterbringung von Mannschaften innerhalb des Bauvorhabens ist grundsätzlich nicht gestattet, die Materiallagerung nur nach besonderer Genehmigung. Bauseits wird ein Fassadengerüst erstellt. Das zur Benutzung überlassene Gerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden. Verschmutzungen des Gerüstes durch Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor Verlassen der Baustelle zu entfernen. Zusätzliche Arbeits- und Schutzgerüste für Wände, Decken und Treppenhäuser sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die jeweiligen Raumhöhen sind zu beachten. Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 5 Jahren und 6 Monaten nach Schlussabnahme. Der Sicherheitsbetrag wird auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten und kann gegen eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst werden. Eine eigene, dem Angebot des Bieters oder der Auftragsbestätigung, beigefügte Vertragsbedingung wird nicht Bestandteil des Vertrages. Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 3-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne. Der AG behält sich vor Leistungen aus dem LV nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderung sämtlicher Einheitspreise. Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Die Aufmaße für die Rechnungsstellung sind eindeutig und nachvollziehbar zu erstellen. Positionen die unklar oder nicht leserlich sind, können in der Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Auf den Aufmassblättern ist die ausführende Firma anzugeben, die Blätter sind fortlaufend zu nummerieren. Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich. Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet. Meister und Vorarbeiter______________ € / Stunde Facharbeiter               ______________ € / Stunde Helfer                         ______________ € / Stunde Sollen Teile der Leistung an Subunternehmer vergeben werden, hat der Bieter mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben. Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die Montagearbeiten sind durch qualifiziertes Personal in enger Abstimmung mit den anderen Gewerken durchzuführen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Eventuelle Anpassungen an die baulichen Gegebenheiten sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nach Fertigstellung bzw. in Absprache mit dem AG erfolgt die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung der Anlage sowie eine Einweisung des Bauherrn bzw. der Nutzer in die Bedienung und Wartung. Qualität und Langlebigkeit Die Sonnenschutzanlagen sind aus Materialien zu fertigen, die eine lange Lebensdauer und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse gewährleisten. Sicherheitsstandards Alle Komponenten müssen den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Windlast Die Widerstandsfähigkeit gegen Windlasten ist entsprechend der Windlastzone des Installationsortes zu berücksichtigen und entsprechend zu berücksichtigen. Montage und Befestigung Die Montage hat gem. Herstellerangaben zu erfolgen und ist auf den Befestigungsgrund abzustimmen. Der Befestigungsgrund: Stb-Unterzüge. Wandaufbau mit WDVS. Elektrische Antriebe Sofern nicht anders beschrieben, erfolgt der Anschluss durch das Gewerk Elektro. Oberflächenbeschaffenheit Die Oberflächen sollten witterungsbeständig und pflegeleicht sein. Beschichtungen soll gegen Korrosion und UV-Strahlung schützen.
Technische Vorbemerkungen
02.01 Raffstoreanlage
02.01
Raffstoreanlage
02.02 Zusatzausstattung
02.02
Zusatzausstattung