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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 Bodenbelagsarbeiten
12
Bodenbelagsarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen
Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und
C in der jeweils neusten Fassung, die anerkannten
Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der
jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines
Vertrages gelten diese Bestandteile als
Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe
dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes durch
Einsichtnahme der Zeichnungen und Prüfung der
Örtlichkeiten zu unterrichten. Für die Einhaltung der
in den Zeichnungen und Ausführungsunterlagen
angegebenen Maße ist der Auftragnehmer allein
verantwortlich.
Die dem Angebot zugrunde liegenden Ausführungen und
Materialien müssen den DIN- Vorschriften und dem Stand
der Technik entsprechen. In Zweifelsfällen ist, zu
Lasten des Bieters, ein Zeugnis einer staatlich
anerkannten Materialprüfanstalt beizubringen.
Etwaige Unklarheiten bei der Ausarbeitung des Angebotes
oder in der späteren Bauausführung sind unverzüglich
mit der Bauleitung zu klären und richtigstellen zu
lassen. Andernfalls haftet der Auftragnehmer (AN) für
alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstandenen
Mängel, Fehler und Vorkommnisse.
Der Inhalt der Vorbemerkungen ergänzt und erläutert die
zu beachtenden Punkte und die einzelnen Positionen, auf
deren ständige Wiederholung in den einzelnen Positionen
verzichtet wird.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen
verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen,
wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung,
Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern
beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die
angebotenen Leistungen übernimmt der AN die
Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen
gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen
Ausführung gehören, sind einzukalkulieren, auch wenn
sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges
Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben
werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem
AN.
Sofern nicht anders beschrieben, ist die
Baustelleneinrichtung in die einzelnen Positionen
einzurechnen.
Nebenkosten wie Fahrgelder, Trennungsentschädigungen,
Zeit und Wegegelder sowie sonstige noch anfallende
Nebenkosten werden nicht besonders vergütet.
Während der Ausführungszeit anfallende Lohn- und
Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt.
Zwischenrechnungen werden zu 90 % ausgezahlt.
Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der
Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der
Genehmigung des AG.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN verpflichtet sich qualifiziertes
Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf
der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln.
Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse
auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen.
Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten,
die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung
in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung
mitzuteilen.
Der AN verpflichtet sich seinen Arbeitsbereich, sowie
Wege und Verkehrsflächen täglich zu säubern. Die
Sauberhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist
jederzeit zu gewährleisten. Freier Zugang zur
Baustelle, Ordnung, Sauberkeit und Sauberhaltung der
Zu- und Abfahrten während der Arbeiten, sowie die
Sicherheit der Baustelle muss für die gesamte Bauzeit
gewährleistet sein.
Für die Sicherung der Baustelle, während der
Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den
Unfallverhütungsvorschriften, ist der Auftragnehmer
allein verantwortlich.
Die innere Zuwegung erfolgt über die Treppenhäuser,
Aufzüge im Gebäude stehen nicht zur Verfügung.
Der AN ist verantwortlich dafür, dass seine Leistungen
allen behördlichen Genehmigungen und Auflagen
entsprechen.
Die Beschaffung von Wasser, Strom und sonstiger
erforderlicher Betriebsstoffe während der gesamten
Bauzeit unterliegt dem Unternehmer. Gleiches gilt bei
Stellung einer Unterkunft der Arbeiter für das Auf- und
Abstellen von Baubuden sowie WC- und Waschcontainern.
Die Unterbringung von Mannschaften innerhalb des
Bauvorhabens ist grundsätzlich nicht gestattet, die
Materiallagerung nur nach besonderer Genehmigung.
Bauseits wird ein Fassadengerüst erstellt. Das zur
Benutzung überlassene Gerüst darf nicht eigenmächtig
umgebaut werden. Verschmutzungen des Gerüstes durch
Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor
Verlassen der Baustelle zu entfernen. Zusätzliche
Arbeits- und Schutzgerüste für Wände, Decken und
Treppenhäuser sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Die jeweiligen Raumhöhen sind zu
beachten.
Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr
ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer
dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber
berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher
Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers
durch Dritte entfernen zu lassen.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 5 Jahren und
6 Monaten nach Schlussabnahme. Der Sicherheitsbetrag
wird auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten
und kann gegen eine unbefristete Bankbürgschaft
abgelöst werden.
Eine eigene, dem Angebot des Bieters oder der
Auftragsbestätigung, beigefügte Vertragsbedingung wird
nicht Bestandteil des Vertrages.
Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der
Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 3-facher
Ausführung sowie Digital einzureichen. Die
Dokumentation beinhaltet alle notwendigen
Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen,
Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und
Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten
Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne.
Der AG behält sich vor Leistungen aus dem LV nicht zur
Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderung sämtlicher
Einheitspreise. Bauleistungen, die in Art und Umfang
über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen
hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen
Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
Die Aufmaße für die Rechnungsstellung sind eindeutig
und nachvollziehbar zu erstellen. Positionen die unklar
oder nicht leserlich sind, können in der
Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Auf den
Aufmassblättern ist die ausführende Firma anzugeben,
die Blätter sind fortlaufend zu nummerieren.
Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende
zusätzliche Arbeiten verbindlich.
Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der
Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind
vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und
des verwendeten Materials auszufüllen. Die
Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach
Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift
vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel
werden nicht vergütet.
Meister und Vorarbeiter '
....................................................' _
/ Stunde
Facharbeiter '
....................................................' _
/ Stunde
Helfer '
....................................................' _
/ Stunde
Sollen Teile der Leistung an Subunternehmer vergeben
werden, hat der Bieter mit seinem Angebot Art und
Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden
Leistungen anzugeben.
Der Bieter versichert,
1. dass er sich über die Baustelle, ihre
Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung,
Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie
aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die
Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat.
Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation
werden nicht anerkannt.
2. dass im LV keine Unklarheiten sind,
3. dass er über die zur fach- und fristgerechten
Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und
Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte
Bereitstellung gesichert ist.
4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben
genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält.
Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird
ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
Vor der Bestellung bzw. Ausführung sind die Bodenbeläge
zur Bemusterung vorzulegen.
Die Überprüfung der Baurestfeuchte mit der CM-Methode
sowie die Festigkeit der Estrichoberfläche mit der
Gitterritzmethode sind eigenverantwortlich durch den AN
vorzunehmen und zu protokollieren.
Gebäudedehnungsfugen (Bewegungsfugen/ Bauwerksfugen)
dürfen nicht geschlossen werden, sie sind in den
Oberbelag mit geeigneten Fugen-/ Dehnprofilen zu
übernehmen.
Verunreinigte Oberflächen sind zu säubern und
verlegereif vorzubereiten. Der Randdämmstreifen ist
abzuschneiden und zu entsorgen. Erforderliches
Anschleifen, Kugelstrahlen und erforderliche
Voranstriche, Haftbrücken, Ausgleichsspachtelungen etc.
sind sofern nicht gesondert ausgeschrieben, zu
berücksichtigen und in den Positionen einzukalkulieren.
Sämtliche Holz-Sockelleisten sind an allen Ecken und
Kanten auf Gehrung zu stoßen.
Die Beläge sind vor der Verlegung auf
Chargengleichheit, Übereinstimmung der
Anfertigungsnummern und fortlaufende Rollennummern,
Farbgleichgeit innerhalb der Rollen und Kantenbereiche,
Rapport- übereinstimmung, Streifigkeit und
Fertigungsfehler sowie Maßgenauigkeit in Länge und
Breite zu überprüfen und zu protokollieren.
Bei Holzoberflächen muss das Erscheinungsbild
aufeinander abgestimmt sein. Insbesondere ist das
Oberflächenbild bei zusammenhängenden Flächen
durchgängig abzuwickeln. Beim Verarbeiten müssen alle
Materialien konditioniert sein, d.h. gleiche Temperatur
und Feuchtigkeit aufweisen.
Die Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind für die
Aufnahme von Materialausdehnungen bzw. -schwindungen
eigenverantwortlich durch Fugen anzulegen und diese
flächenbündig auszufüllen. Fugenbreite ca. 10 mm.
Technische Vorbemerkungen
Hinweise zur Bauabwicklung
Das Bauvorhaben wird mit LEAN Management abgewickelt.
Der anliegende Vorabzug des Taktplanes dient als
Grundlage der Ausführung. Die Arbeiten im Treppenhaus
werden erst zum Abschluss der Bauphase ausgeführt.
Des Weiteren wird die Baustelle über die Software Dalux
organisiert und abgewickelt. Die Software wird dem NU
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der NU hat hierbei mitzuwirken.
Hinweise zur Bauabwicklung
Technische Spezifikationen (VOB/A §9)
1. Es gelten die Ausführungsbestimmungen der ATV DIN
18365 "Bodenbelagsarbeiten", bzw. ATV DIN 18356
"Parkettarbeiten" oder gleichwertig.
2. Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen
Schäden durch flüchtige organische Verbindungen (VOC)
und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand
der Technik sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe
einzusetzen, die die Anforderungen der Vergabegrundlage
RAL-UZ 113 (Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und
andere Verlegewerkstoffe) oder gleichwertig erfüllen.
Der Nachweis erfolgt durch das Umweltzeichen BLAUER
ENGEL oder vergleichbare Prüfberichte anerkannter
Stellen sowie technische Unterlagen des Herstellers.
Das Umweltzeichen beinhaltet insbesondere folgende
Anforderungen:
- Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(Kammerprüfung):
TVOC < 1000 µg/m³ (3.Tag), < 100 µg/m³ (28.Tag), TSVOC
< 50 µg/m³ (28.Tag)
- keine oxidierbaren Fettsäuren oder oxidierbare
Fettsäureester enthalten
- keine Alkylphenolethoxylate enthalten (max 0,1% als
Verunreinigung)
- Nur zulässige Konservierungsmittel entspr. Anhang 1
zur Vergabegrundlage RAL-UZ 113 enthalten
Die Vergabegrundlage ist zu beziehen bei: RAL Deutsches
Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.;
Siegburger Straße 39, D-53757 Sankt Augustin
oder direkt im Internet:
http://www.blauer-engel.de/_downloads/vergabegrundlagen
_de/UZ-113.zip
Weitere, über das Umweltzeichen hinausgehende
Anforderung: Die eingesetzten Produkte, die die
Anforderungen des BLAUEN ENGELS nach RAL UZ 113
erfüllen (Grundierungen, Spachtelmassen, Klebstoffe)
dürfen, mit Ausnahme methanolabspaltender
SMP-Klebstoffe, lt. gültigen Sicherheitsdatenblättern
unter dem Punkt 3 "Zusammensetzung / Angaben der
Bestandteile" gemäß EG Nr. 1907/2006 keine
Inhaltsstoffe enthalten, die nach dem aktuellen
Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden
Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich
eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt angegeben
werden müssten. Die gültigen Sicherheitsdatenblätter
sind dem Angebot beizufügen.
Technische Spezifikationen (VOB/A §9)
12. 1 Vinylboden
12. 1
Vinylboden
12. 2 Teppichboden
12. 2
Teppichboden