Abdichtung
Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn SmartLogisticNetwork Anbindungsbauwerke an den Gebäuden VZ
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 ROHBAUARBEITEN
01
ROHBAUARBEITEN
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Nachstehende Vorbemerkungen gelten für alle Titel. 1. Es handelt sich um die Herstellung des Rohbaus für Anbindungsbauwerke an den Gebäuden VZ (Versorgungszentrum) und Apotel. Die Arbeiten werden in einer bauseits erstellten Baugrube ausgeführt. die Gebäude dienen der Anbindung eines Versorgungstunnels zum geplanten Betrieb eines fahrerlosen Transportsystems (FTS) 2. Baustelleneinrichtungsfläche / Materiallagerfläche: Als Baustelleinrichtungsfläche / Materiallagerfläche steht neben dem Baustellenbereich eine Fläche von ca. 800m² zur Verfügung. Die Fläche befindet sich in einem Abstand von ca. 50m und wird vom Baufeld durch eine Straße getrennt. Die Nutzung der Fläche wird eingeschränkt, durch ein dort befindliche Zisterne, die nicht überbaut werden darf. Die Leistungsgrenzen gemäß Plan sind bei der Wahl der einzusetzenden Gerätschaften zu beachten. Innerhalb der Baustelle können nur Kleingeräte eingesetzt werden. Materialzwischentransporte und Zwischenlagerungen sind einzukalkulieren und in den EP`s beinhaltet, auch wenn dies in den einzelnen Pos. nicht nochmals gesondert erwähnt wird. Materialzwischenlagerungen in Flächen außerhalb des Baustellenbereiches und der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen sind ausgeschlossen. 3. Baustellenzufahrt auf das gelände der Uni - Klinik erfolgt über die Robert - Koch - Straße Weitere Zufahrtsmöglichkeiten bestehen nicht. Aus den beengten Zufahrtssituationen sich ergebende Erschwernisse sind einzukalkulieren und in den EP`s beinhaltet. Zeitgleich finden im nahen Baustellenbereich weitere Baumaßnahmen statt: Nördlich an das Baufeld anschließend finden Tiefbauarbeiten und die Erstellung des Logistiktunnels statt. Westlich des Baufeldes finden ebenfalls Arbeiten zur Erstellung des Logistiktunnels. Auf die dadurch entstehenden Erschwernisse wird besonders hingewiesen. 4. Sämtliche Vermessungsarbeiten innerhalb des Baustellengeländes zur Umsetzung der Baumaßnahme sind Angelegenheit des AN und sind in die jeweiligen EP`s einzurechnen. 5. Verschmutzungen auf angrenzenden Flächen infolge der Baumaßnahme sind umgehend unaufgefordert zu beseitigen. Sollte dies nicht erfolgen, so behält dich der AG vor, die erforderlichen Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen; die Kosten gehen zu Lasten des AN. 6. Arbeitsbedingungen: Es handelt sich um kleinteilige, nicht zusammenhängende Arbeiten an verschiedenen Stellen. Die Arbeiten finden vorwiegend in gebäudenahen Bereichen entlang der Fassadenbereiche statt. Die Fassaden sind nicht zu beschädigen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Zustand der neu hergestellten Fassaden im Baustellenbereich fotografisch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel / Beschädigungen sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen! Übergabe Fotodokumentation farbig 3-fach Papier. Die Kosten sind in die EP `s einzurechnen und beinhaltet. Durch den Bauablauf verursachte Schäden sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des AN zu beseitigen. Alle Arbeiten sind bezüglich der Wahl der einzusetzenden Gerätschaften sowie der Wahl der Arbeitsweisen hierauf abzustimmen. Dies gilt für alle Leistungen in allen Titeln, auch wenn dort jeweils nicht nochmal gesondert darauf hingewiesen wird. Im Baufeld befinden sich Trassen von Bestandsleitungen, insbesondere Elektro- und Telekommunikationsleitungen, die für den Betrieb des UKB unverzichtbar sind. Besondere Sicherheitsmaßnahmen dieser Leitungen wurden im Zuge der Erstellung der Baugrube ausgeführt. Auf die Erfordernis des besonderen Sorgfalt und Achtsamkeit bei der Ausführung der Rohbauarbeiten in den kritischen Bereichen der gesicherten Leitungen wird hingewiesen. Erschwernisse, die sich aus den Einschränkungen in der Wahl der Gerätschaften und Arbeitsweisen ergeben, sind in die Einheitspreise einzurechnen und einzukalkulieren. Nachforderungen wegen den eingeschränkten Arbeitsbedingungen werden nicht anerkannt. Das Arbeiten auf Grund der beengten Verhältnisse ist zu berücksichtigen. Erschwernisse und Kosten die hieraus entstehen sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. 7. Besondere Ausführungsbedingungen: Der Baustellenverkehr läuft über das Gelände der Uniklinik ist daher nur auf das unbedingt notwendige zu beschränken. Mit regem Fuß- Rad- und Fahrzeugverkehr innerhalb des Uniklinik Geländes ist zu rechnen Bei allen Zu- und Ausfahrten mit Geräten / Fahrzeugen ist Schritttempo zu gewährleisten Materiallagerungen / Materialzwischenlagerungen jeglicher Art (z. B. Aushubmaterialien, Schüttgüter) sind nur innerhalb des Baustellenbereiche und zugewiesenen Baustelleneinrichungsflächen möglich. 8. Die Leistungsgrenzen sind verbindlich einzuhalten. Darüberhinaus gehende Flächen bleiben unberührt. Flächen, die über die Leistungsgrenzen hinaus in Anspruch genommen werden, sind auf Kosten des AN wieder herzustellen. 9. Arbeitsunterbrechungen die wegen der beengten Arbeitsverhältnisse, der begrenzten Baustellenzufahrt und dem daraus resultierenden Bauablauf für die unterschiedlichen Gewerke erforderlich werden, sind Angelegenheit des AN. Hieraus resultierende Erschwernisse und Kosten sind einzukalkulieren und beinhaltet. Festlegung des Arbeitsablaufes durch den AN. 10. Die Arbeitsabläufe aller tätigen Firmen innerhalb der Baustelle sind untereinander selbständig abzustimmen. Dies betrifft auch unterschiedliche Auftragnehmer bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer. Bauzeit, Bauablauf, Logistik und Baustellenabwicklung sind untereinander zu koordinieren. Mehraufwendungen / Mehrkosten die auf mangelnde Abstimmung zurück zu führen sind, gehen zu Lasten der Firmen und werden nicht vergütet. 11. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für die Dauer der Bauzeit bauseitig eingeschaltet. Es finden regelmäßige Ortsbegehungen und Besprechungen, auch unangemeldet, mit Protokollierungen statt. Die Anweisungen sind auf Anforderung durch den Bauherrn / der Bauleitung verbindlich zu beachten und umzusetzen. Folgendes ist zu beachten und wird Vertragsbestandteil: ZVB Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) vorzulegen. Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist für die Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bauvorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellenordnung, organisiert das Zusammenwirken der ausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit- und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse, koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der erforderlichen Arbeitsverfahren durch die beteiligten Unternehmen während der Ausführung z.B. durch Einfordern von Nachweisen, wirkt hin auf die Einhaltung der Baustellenordnung hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und koordiniert die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Hinweise des Koordinators zu erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Der AN wird verpflichtet, seinen Mitarbeitern eindeutig und schriftlich mitzuteilen, dass den Hinweisen des SiGe- Koordinators in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz unbedingt Folge zu leisten ist, und dass bei Zuwiderhandlungen die Berechtigung zum Betreten der Baustelle entzogen wird. Die Baustellenordnung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sind verbindlich zu beachten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan kann während der Bauzeit dem Fortschritt des Bauvorhabens entsprechend angepasst werden. Widersprüche gegen die sich aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Darstellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistenden Ersatzmaßnahme anzuzeigen. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (einschließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1 § 6, UVV Grundsätze der Prävention) zuständig. Er ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten und danach regelmäßig das eingesetzte Personal über erforderliche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu unterweisen. Er hat weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten umzusetzen und an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teilzunehmen. Für den Verhinderungsfall muss ein Vertreter benannt werden. Spätestens 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem SIGEKO die folgenden Unterlagen zu übergeben: - Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitschutzgesetz §§ 5,6 für die gewerkspezifischen Arbeiten bei dem BV Grünes C_1. BA und Amphibienleiteinrichtung - Ausgefüllte und durch einen Verantwortlichen unterschriebene Unternehmererklärung. - Benennung des verantwortlichen Bauleiters. - Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis. - Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis. Die Kosten für die vorgenannten zu erbringenden Leistungen sowie Erschwernisse die sich aus den Auflagen ergeben sind einzukalkulieren und beinhaltet. 12. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. 13. Die neusten DIN - Vorschriften, Vorschriften, Richtlinien bzw. Regelwerke sind prinzipiell einzuhalten. 14. Die Arbeiten finden in unmittelbarer Nähe zu den Ladebereichen der Küche im EG statt. Die Patientenversorgung ist zwingend sicherzustellen. Einschränkungen der Verkehrswege der Ladebereiche sind vorab abzustimmen. 15. Flächen außerhalb des Baustellenbereiches und der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche dürfen für den Bauablauf und als zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche ohne ausdrückliche Zustimmung des AG nicht in Anspruch werden. 16. Der AN hat sich eigenverantwortlich vor Baubeginn über vorhandene Versorgungsleitungen und Anlagen aller Art im Baustellenbereich zu informieren und sich dies dokumentieren zu lassen (Erkundungspflicht). Auskunft erteilt die Abteilung GB6 -Gebäudemanagement- des UKB. Die schließt die Abfrage bei den an der Baumaßnahme tätigen Sonderingenieuren hinsichtlich der im Zuge des Neubaus im Außenbereich neu verlegten Versorgungsleitungen mit ein! 17. Ausführungsfristen: Siehe Vertragsbedingungen der Uniklinik. 18. Vor Beginn der Arbeiten ist entlang der Gebäudefassaden umlaufend ein Schnurgerüst mit den vorgesehehen Ausbauhöhen herzustellen zwecks nochmaliger Prüfung und Freigabe der Ausbauhöhen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und beinhaltet. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Ebenfalls ist ein Schnurgerüst von dem Gebäude in Richtung Straße zu erstellen zwecks Prüfung und Freigabe der Ausbauhöhen. 19. Vor Beginn der Arbeiten sind alle zu bearbeitenden Flächen lage- und höhenmäßig zu vermessen und mit einem Schnurgerüst zu versehen. Erst nach Prüfung und Freigabe der Lage- und Höhenabwicklung sind die Arbeiten aufzunehmen. Die Kosten für die Vermessungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und beinhaltet. Eine gesonderte Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nicht. 20. Die Baugrube wurde bauseits durch einen separaten Auftragnehmer für Spezialtiefbau erstellt. In der Baugrubensohle wurde eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton erstellt. Der Auftragnehmer hat die vorgefundenen Baugrubenmaße und -höhen eigenverantwortlich zu prüfen und bei evtl. auftretenden Bedenken unverzüglich den Auftraggeber zu informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
01.04 TITEL 4: BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
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TITEL 4: BETON- UND STAHLBETONARBEITEN