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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 ROHBAUARBEITEN
01
ROHBAUARBEITEN
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Nachstehende Vorbemerkungen gelten für alle Titel.
1.
Es handelt sich um die Herstellung des Rohbaus für
Anbindungsbauwerke an den Gebäuden VZ
(Versorgungszentrum) und Apotel. Die Arbeiten werden in
einer bauseits erstellten Baugrube ausgeführt. die
Gebäude dienen der Anbindung eines Versorgungstunnels
zum geplanten Betrieb eines fahrerlosen
Transportsystems (FTS)
2.
Baustelleneinrichtungsfläche / Materiallagerfläche:
Als Baustelleinrichtungsfläche / Materiallagerfläche
steht neben dem Baustellenbereich eine Fläche von ca.
800m² zur Verfügung. Die Fläche befindet sich in einem
Abstand von ca. 50m und wird vom Baufeld durch eine
Straße getrennt. Die Nutzung der Fläche wird
eingeschränkt, durch ein dort befindliche Zisterne, die
nicht überbaut werden darf.
Die Leistungsgrenzen gemäß Plan sind bei der Wahl der
einzusetzenden Gerätschaften zu beachten. Innerhalb der
Baustelle können nur Kleingeräte eingesetzt werden.
Materialzwischentransporte und Zwischenlagerungen sind
einzukalkulieren und in den EP`s beinhaltet, auch wenn
dies in den einzelnen Pos. nicht nochmals gesondert
erwähnt wird.
Materialzwischenlagerungen in Flächen außerhalb des
Baustellenbereiches und der zugewiesenen
Baustelleneinrichtungsflächen sind ausgeschlossen.
3.
Baustellenzufahrt auf das gelände der Uni - Klinik
erfolgt über die Robert - Koch - Straße
Weitere Zufahrtsmöglichkeiten bestehen nicht.
Aus den beengten Zufahrtssituationen sich ergebende
Erschwernisse sind einzukalkulieren und in den EP`s
beinhaltet.
Zeitgleich finden im nahen Baustellenbereich weitere
Baumaßnahmen statt:
Nördlich an das Baufeld anschließend finden
Tiefbauarbeiten und die Erstellung des Logistiktunnels
statt.
Westlich des Baufeldes finden ebenfalls Arbeiten zur
Erstellung des Logistiktunnels. Auf die dadurch
entstehenden Erschwernisse wird besonders hingewiesen.
4.
Sämtliche Vermessungsarbeiten innerhalb des
Baustellengeländes zur Umsetzung der Baumaßnahme
sind Angelegenheit des AN und sind in die jeweiligen
EP`s einzurechnen.
5.
Verschmutzungen auf angrenzenden Flächen infolge der
Baumaßnahme sind umgehend unaufgefordert zu beseitigen.
Sollte dies nicht erfolgen, so behält dich der AG vor,
die erforderlichen Arbeiten durch Dritte ausführen zu
lassen; die Kosten gehen zu Lasten des AN.
6.
Arbeitsbedingungen:
Es handelt sich um kleinteilige, nicht zusammenhängende
Arbeiten an verschiedenen Stellen.
Die Arbeiten finden vorwiegend in gebäudenahen
Bereichen entlang der Fassadenbereiche statt. Die
Fassaden sind nicht zu beschädigen. Vor Beginn der
Arbeiten ist der Zustand der neu hergestellten Fassaden
im Baustellenbereich fotografisch zu dokumentieren.
Festgestellte Mängel / Beschädigungen sind vor
Arbeitsbeginn anzuzeigen!
Übergabe Fotodokumentation farbig 3-fach Papier.
Die Kosten sind in die EP `s einzurechnen und
beinhaltet.
Durch den Bauablauf verursachte Schäden sind in
Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des AN zu
beseitigen.
Alle Arbeiten sind bezüglich der Wahl der
einzusetzenden Gerätschaften sowie der Wahl der
Arbeitsweisen hierauf abzustimmen.
Dies gilt für alle Leistungen in allen Titeln, auch
wenn dort jeweils nicht nochmal gesondert darauf
hingewiesen wird.
Im Baufeld befinden sich Trassen von Bestandsleitungen,
insbesondere Elektro- und Telekommunikationsleitungen,
die für den Betrieb des UKB unverzichtbar sind.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen dieser Leitungen wurden
im Zuge der Erstellung der Baugrube ausgeführt. Auf die
Erfordernis des besonderen Sorgfalt und Achtsamkeit bei
der Ausführung der Rohbauarbeiten in den kritischen
Bereichen der gesicherten Leitungen wird hingewiesen.
Erschwernisse, die sich aus den Einschränkungen in der
Wahl der Gerätschaften und Arbeitsweisen ergeben, sind
in die Einheitspreise einzurechnen und
einzukalkulieren. Nachforderungen wegen den
eingeschränkten Arbeitsbedingungen werden nicht
anerkannt.
Das Arbeiten auf Grund der beengten Verhältnisse ist zu
berücksichtigen. Erschwernisse und
Kosten die hieraus entstehen sind in die jeweiligen
Positionen einzukalkulieren.
7.
Besondere Ausführungsbedingungen:
Der Baustellenverkehr läuft über das Gelände der
Uniklinik ist daher nur auf das unbedingt notwendige
zu beschränken.
Mit regem Fuß- Rad- und Fahrzeugverkehr innerhalb des
Uniklinik Geländes ist zu rechnen
Bei allen Zu- und Ausfahrten mit Geräten / Fahrzeugen
ist Schritttempo zu gewährleisten
Materiallagerungen / Materialzwischenlagerungen
jeglicher Art (z. B. Aushubmaterialien, Schüttgüter)
sind nur innerhalb des Baustellenbereiche und
zugewiesenen Baustelleneinrichungsflächen möglich.
8.
Die Leistungsgrenzen sind verbindlich einzuhalten.
Darüberhinaus gehende Flächen bleiben unberührt.
Flächen, die über die Leistungsgrenzen hinaus in
Anspruch genommen werden, sind auf Kosten des AN wieder
herzustellen.
9.
Arbeitsunterbrechungen die wegen der beengten
Arbeitsverhältnisse, der begrenzten Baustellenzufahrt
und dem daraus resultierenden Bauablauf für die
unterschiedlichen
Gewerke erforderlich werden, sind Angelegenheit des AN.
Hieraus resultierende Erschwernisse und Kosten
sind einzukalkulieren und beinhaltet.
Festlegung des Arbeitsablaufes durch den AN.
10.
Die Arbeitsabläufe aller tätigen Firmen innerhalb der
Baustelle sind untereinander selbständig abzustimmen.
Dies betrifft auch unterschiedliche Auftragnehmer bei
Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer.
Bauzeit, Bauablauf, Logistik und Baustellenabwicklung
sind untereinander zu koordinieren.
Mehraufwendungen / Mehrkosten die auf mangelnde
Abstimmung zurück zu führen sind, gehen zu Lasten der
Firmen und werden nicht vergütet.
11.
Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
für die Dauer der Bauzeit bauseitig eingeschaltet.
Es finden regelmäßige Ortsbegehungen und Besprechungen,
auch unangemeldet, mit Protokollierungen statt.
Die Anweisungen sind auf Anforderung durch den Bauherrn
/ der Bauleitung verbindlich zu beachten und
umzusetzen.
Folgendes ist zu beachten und wird Vertragsbestandteil:
ZVB Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Regelung
des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden
Gesetze, Verordnungen sowie das
berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu
beachten.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine
Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe
Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie
89/391/EWG) vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom
10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist für die
Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom
Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den
gemäß BaustellV für o.g. Bauvorhaben erforderlichen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine
Baustellenordnung, organisiert das Zusammenwirken der
ausführenden Unternehmen hinsichtlich
Sicherheit- und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch
Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit
Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse,
koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen
Anwendung der erforderlichen Arbeitsverfahren durch
die beteiligten Unternehmen während der Ausführung
z.B. durch Einfordern von Nachweisen, wirkt hin auf
die Einhaltung der Baustellenordnung hinsichtlich der
Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
und koordiniert die Anwendung der allgemeinen
Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Hinweise des Koordinators zu erforderlichen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind zu
berücksichtigen.
Der AN wird verpflichtet, seinen Mitarbeitern eindeutig
und schriftlich mitzuteilen, dass den Hinweisen des
SiGe- Koordinators in Bezug auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz unbedingt Folge zu leisten ist, und
dass bei Zuwiderhandlungen die Berechtigung zum
Betreten der Baustelle entzogen wird.
Die Baustellenordnung und der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan sind verbindlich zu beachten.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan kann
während der Bauzeit dem Fortschritt des Bauvorhabens
entsprechend angepasst werden.
Widersprüche gegen die sich aus dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind
unverzüglich (schriftlich formlos) unter Darstellung
einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistenden
Ersatzmaßnahme anzuzeigen.
Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in
seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser
ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte
(einschließlich der Arbeitskräfte seiner
Subunternehmer, vgl. BGV A 1 § 6, UVV Grundsätze der
Prävention) zuständig. Er ist verpflichtet, vor
Beginn der Arbeiten und danach regelmäßig das
eingesetzte Personal über erforderliche Maßnahmen zur
Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle
zu unterweisen.
Er hat weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als
Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, dessen
Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit
und Gesundheit der Beschäftigten umzusetzen und an den
vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen
Sicherheitsbesprechungen teilzunehmen. Für den
Verhinderungsfall muss ein Vertreter benannt werden.
Spätestens 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem
SIGEKO die folgenden Unterlagen zu übergeben:
- Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach
Arbeitschutzgesetz §§ 5,6 für die
gewerkspezifischen Arbeiten bei dem BV Grünes
C_1. BA und Amphibienleiteinrichtung
- Ausgefüllte und durch einen Verantwortlichen
unterschriebene Unternehmererklärung.
- Benennung des verantwortlichen Bauleiters.
- Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis.
- Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis.
Die Kosten für die vorgenannten zu erbringenden
Leistungen sowie Erschwernisse die sich aus den
Auflagen ergeben sind einzukalkulieren und beinhaltet.
12.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind
einzuhalten.
13.
Die neusten DIN - Vorschriften, Vorschriften,
Richtlinien bzw. Regelwerke sind prinzipiell
einzuhalten.
14.
Die Arbeiten finden in unmittelbarer Nähe zu den
Ladebereichen der Küche im EG statt. Die
Patientenversorgung ist zwingend sicherzustellen.
Einschränkungen der Verkehrswege der Ladebereiche sind
vorab abzustimmen.
15.
Flächen außerhalb des Baustellenbereiches und der
zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche dürfen für
den Bauablauf und als zusätzliche
Baustelleneinrichtungsfläche ohne ausdrückliche
Zustimmung des AG nicht in Anspruch
werden.
16.
Der AN hat sich eigenverantwortlich vor Baubeginn
über vorhandene Versorgungsleitungen und Anlagen aller
Art im Baustellenbereich zu informieren und sich dies
dokumentieren zu lassen (Erkundungspflicht). Auskunft
erteilt die Abteilung GB6 -Gebäudemanagement- des UKB.
Die schließt die Abfrage bei den an der Baumaßnahme
tätigen Sonderingenieuren hinsichtlich der im Zuge
des Neubaus im Außenbereich neu verlegten
Versorgungsleitungen mit ein!
17.
Ausführungsfristen:
Siehe Vertragsbedingungen der Uniklinik.
18.
Vor Beginn der Arbeiten ist entlang der
Gebäudefassaden umlaufend ein Schnurgerüst mit den
vorgesehehen Ausbauhöhen herzustellen zwecks
nochmaliger Prüfung und Freigabe der Ausbauhöhen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzurechnen und beinhaltet. Eine gesonderte Vergütung
hierfür erfolgt nicht.
Ebenfalls ist ein Schnurgerüst von dem Gebäude in
Richtung Straße zu erstellen zwecks Prüfung und
Freigabe der Ausbauhöhen.
19.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle zu bearbeitenden
Flächen lage- und höhenmäßig zu vermessen und mit
einem Schnurgerüst zu versehen. Erst nach Prüfung und
Freigabe der Lage- und Höhenabwicklung sind die
Arbeiten aufzunehmen. Die Kosten für die Vermessungen
sind in die Einheitspreise einzurechnen und beinhaltet.
Eine gesonderte Vergütung für diese Arbeiten erfolgt
nicht.
20.
Die Baugrube wurde bauseits durch einen separaten
Auftragnehmer für Spezialtiefbau erstellt. In der
Baugrubensohle wurde eine Sauberkeitsschicht aus
Magerbeton erstellt. Der Auftragnehmer hat die
vorgefundenen Baugrubenmaße und -höhen
eigenverantwortlich zu prüfen und bei evtl.
auftretenden Bedenken unverzüglich den Auftraggeber zu
informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
01.04 TITEL 4: BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
01.04
TITEL 4: BETON- UND STAHLBETONARBEITEN