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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
04 KG 400 - HLSE
04
KG 400 - HLSE
Projektbeschreibung VaBali Spa Olching Lage:
Das Baugelände befindet sich in Olching im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Im Stadtteil Geiselbullach, im dritten Bauabschnitt des „Gewerbeparks Geiselbullach“, liegt das Grundstück am westlichen Rand, unmittelbar angrenzend an den Stürzer Weiher.
Die Gesamtfläche des Baugeländes beträgt ca. 41.000 m².
Das Gebäude wird an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet.
Eine großzügige Außenanlage erstreckt sich zum Stürzer Weiher nach Süd-Westen.
Im Süd-Osten wird ein Anlieferungs- und Betriebshof mit unmittelbarem Anschluss zum Parkplatz entstehen.
Zum Gewerbepark nach Nord-Osten wird eine Stellplatzanlage (ca. 600 Stellplätze) mit teilweise
solargedeckten Carports entstehen.
Das Gebäude wird in einer Gesamtgröße von ca. 74.000 m³ BRI errichtet, bei einer Grundfläche von 8.300 m² und einer Bruttogeschossfläche von ca. 18.000 m².
Art der Nutzung:
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um eine gewerblich betriebene gesundheitsorientierte
Wellnessanlage mit Sauna-, Spa- (Kosmetik und Massage) und Gastronomiebereichen sowie verschiedenen Schwimm-Pools.
Zusätzlich wird ein Hotel mit 114 Doppelzimmern mit internem Zugang zur Wellnessanlage errichtet.
Abgesehen vom dreigeschossigen Hotelbereich erstreckt sich die Wellnessanlage über das Erd- und 1. Obergeschoss. Das Gebäude wird teilunterkellert.
Im Gartenbereich wird es mehrere eingeschossige Sauna- und Funktionsgebäude geben, sowie eine Steganlage mit kleineren Aufbauten und Terrassenbereichen.
Im Bereich des Gartens wird die bestehende Böschung zum Stürzer Weiher teilweise abgetragen und das Gelände leicht terrassiert zur Wasserfläche abfallend modelliert.
Der Garten wird durch Terrassenflächen, Wege und Rasenflächen gärtnerisch gestaltet.
Bestandsbäume werden teilweise erhalten und in die Planung integriert.
Die Wellnessanlage erstreckt sich über die Bereiche:
Sauna-, Wellness- und Gastronomiebereiche Bauteil A
Wellness- und Massagebereich Bauteil B
Hotelbereiche Bauteil C, D, F und in Teilbereichen des Obergeschoss Bauteils A
Eingangsbereich Bauteil E
Laubengang Bauteil G
Saunadorf, Aussenbereich mit Gastronomie und Steganlage auf dem Stürzer Weiher Bauteil H
Großer Aussenpool Bauteil I
Projektbeschreibung VaBali Spa Olching
Grundlagen für die Montageausführung Es gelten die Bestimmungen der VDI 6026 Blatt 1
Nachfolgende Hinweise stammen aus dem Leistungsverzeichnis Elektro. Bindend für das Angebot des Bieters sind alle relevanten Teile in Bezug auf die Erstellung der blitzschutztechnischen Anlagen, sowie die allgemein bezogenen Hinweise.
Für das Gewerk Elektro sind die nachfolgenden
Vorschriften in der neuesten Fassung einzuhalten.
DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V
DIN VDE 0101 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 KV
DIN VDE 0103 Bemessung von Starkstromanlagen auf mechanische und thermische Kurzschlussfestigkeit
DIN VDE 0105 Betrieb von Starkstromanlagen
DIN VDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
DIN VDE 0110 Isolationskoordination für Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen
DIN VDE 0111 Isolationskoordination für Betriebsmittel in Drehstromnetzen über 1kV
DIN VDE 0141 Erdungen für Starkstromanlagen mit Nennspannung über 1 KV
DIN VDE 0160 Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln
DIN VDE 0185 Blitzschutzanlage
DIN VDE 0510 Akkumulatoren und Batterieanlagen
DIN VDE 0660Isolationskoordination für Betriebsmittel in Drehstromnetzen über 1 KV
DIN VDE 0670 Wechselstromschaltgeräte für Spannungen über 1 KV
DIN VDE 0800 Fernmeldetechnik
DIN VDE 0828 Elektroakustische Notfallwarnsysteme
DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
DIN 0839 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht
DIN 18014 Fundamenterder
MLAR 2000 Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
BimSchV Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung Pehla
Richtlinien VdS 2092/CEA4001Richtlinie für Sprinkleranlagen
ASR Arbeitsstättenrichtlinien
BGV A2 Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Sind in der Einzelraumbeschreibung (-matrix) darüber
hinaus weitergehende Festlegungen getroffen, so sind
diese maßgeblich. Sofern dies öffentlich-rechtlichen
Vorschriften widerspricht, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, den Auftraggeber vor Auftragsdurchführung
darauf hinzuweisen. Es sind grundsätzlich
ausschließlich Materialien und Geräte mit
CE-Kennzeichnung und gemäß Fabrikatsliste einzusetzen.
Die vom Bauherren vorgelegten Terminpläne sind bindend.
Grundlagen für die Montageausführung
04.07 Blitzschutz
04.07
Blitzschutz
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