Erd- und Abbrucharbeiten
UW Ottenhofen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Entsorgungskonzept für alle Abbrucharbeiten
1
Entsorgungskonzept für alle Abbrucharbeiten
1.__.__. 10 Erstellen eines Entsorgungs- und Abbruchkonzeptes Erstellen eines Entsorgungs- und Abbruchkonzeptes vor Ausführungsbeginn für den gesamten Bereich Demontagearbeiten, inklusive Darstellung der vorgesehen Entsorgungswege, einschließlich Rückbau von Außenanlagen, Gebäuden oder ähnliche. Übergabe des Konzeptes in PDF-Form, spätestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn an den AG.
1.__.__. 10
Erstellen eines Entsorgungs- und Abbruchkonzeptes
P
1,00
psch
1.__.__. 20 Baustelleneinrichtung für Demontagen Antransport, Aufbau, Vorhaltung, Abbau und Abtransport aller für die termin- und bedingungsgemäße Ausführung der Abbrucharbeiten notwendigen Geräte und Container für die jeweilige Abbruchphase. Die Position beinhaltet auch die Einrichtung für sämtliche Demontagearbeiten im Bereich von Außenanlagen oder Gebäudeabbruch und wird mit auszuführenden Demontagearbeiten vergütet.
1.__.__. 20
Baustelleneinrichtung für Demontagen
1,00
St
1.__.__. 30 Probeentnahme für einzelne Baustoffe Probeentnahme durch AN inkl. Lieferung einer fachgerechten Analyse für einzelne Baustoffe bzw. Materialien. Untersuchung der Baustoffe verschiedener Bauteile auf Belastungen durch ein zugelassenes Institut mit Vorgaben der Entsorgung der belasteten Stoffe, siehe auch Hinweise zum Verfahren und Schadstoffbelastungen. Die daraus resultierenden Entsorgungswege müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn der Demontagearbeiten dem AG zur Freigabe vorgelegt werden. Durchführung des Schadstoffkatasters nach Freigabe des AG.
1.__.__. 30
Probeentnahme für einzelne Baustoffe
20,00
St
2 Erdbau Baustelleneinrichtung
2
Erdbau Baustelleneinrichtung
Hinweistext Geotechnischer Bericht Hinweis Geotechnischer Bericht: Die Baugrundbeurteilung / Gründungsempfehlung von Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder GmbH vom 26.02.2025 ist hierbei zu beachten.
Hinweistext Geotechnischer Bericht
Vorbemerkung: Baustraßen, Lager- und Montageflächen der Baustelleneinrichtung sind vorab mit dem AG bzw. der Bauüberwachung abzusprechen. Der Ausschreibung ist ein vorläufiger Baustelleneinrichtungsplan beigefügt Alle weiteren notwendigen Baustraßen (z.B. im Bereich der Felder für Bau- und Stahlbau) müssen vom AN selbst kalkuliert und in die Einheitspreise eingerechnet werden.
Vorbemerkung:
Oberboden Oberboden:
Oberboden
2.__.__. 10 Grasfläche mähen Die Grasfläche ist unmittelbar vor dem Abtrag des Oberbodens im jeweiligen Bauabschnitt kurz zu mähen. Das anfallende Schnittgut geht in den Eigentum des An über und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Arbeiten müssen teilweise zwischen den baulichen Fundamenten bzw. innerhalb der Anlage erfolgen, dies ist entsprechend einzukalkulieren.
2.__.__. 10
Grasfläche mähen
1.000,00
m2
2.__.__. 20 Grasnarbe fräsen Die Grasnarbe ist unmittelbar vor dem Abtrag des Oberbodens im jeweiligen Bauabschnitt mit geeignetem Gerät zu fräsen. Die Arbeiten müssen zwischen den baulichen Fundamenten bzw. innerhalb der Anlage erfolgen, dies ist entsprechend einzukalkulieren.
2.__.__. 20
Grasnarbe fräsen
1.000,00
m2
2.__.__. 30 Oberboden abtragen, transportieren und in Miete einbauen Oberboden nach DIN 18300 teilweise mit Grasnarbe in einer Stärke von im Mittel ca. 30 cm nach Angabe der Bauaufsicht, maschinell / per Hand abschieben und auf dem Gelände der TenneT lagern. Die Arbeiten werden in Teilabschnitten / Feldweise ausgeführt. Bisheriger Zustand: Wiese, Ackerland Boden bei Nässe schwer zu befahren. Befahrung mit geeignetem Gerät nach Wahl des AN. Steine und Unrat vorher und während der Arbeiten aussondern, in Eigentum des AN übernehmen und beseitigen. Dicke des Abtrages über bis 30 cm, Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Der Boden soll auf dem Gelände des AG gelagert werden, Entfernung bis zum Lagerort bis zu 1000 m. Durch die bisherige Nutzung des Baulandes als landwirtschaftliche Fläche, ist hier mit erhöhten Nitratwerten bzw. Oberboden mit erhöhtem TOC(OS)-Gehalt zu rechnen.
2.__.__. 30
Oberboden abtragen, transportieren und in Miete einbauen
300,00
m3
2.__.__. 40 Gehölzreste / Wurzelreste aufnehmen laden Gehölzreste / Wurzelreste aufnehmen laden und zur Verwertungsanlage nach Wahl des AN transportieren, einschl. Verwertungsgebühren, abgerechnet wird nach Wiegekarte.
2.__.__. 40
Gehölzreste / Wurzelreste aufnehmen laden
2,00
t
2.__.__. 50 In Mieten gelagerter Oberboden sieben Oberboden sieben, Siebdurchgang 60 mm, Bodenart gemäß Baugrundgutachten, Siebrückstände laden und zur Abfuhr lagern
2.__.__. 50
In Mieten gelagerter Oberboden sieben
300,00
m3
2.__.__. 60 Siebrückstände der Verwertung zuführen Siebrückstände laden und zur Verwertungsanlage nach Wahl des AN transportieren, einschl. Verwertungs- gebühren, abgerechnet wird nach Wiegekarte
2.__.__. 60
Siebrückstände der Verwertung zuführen
30,00
t
2.__.__. 70 Oberboden gelagert andecken und profilieren, Baufeld Seitlich oder auf Flächen des AG gelagerten Oberboden aufnehmen, auf dem profilierten Gelände andecken und andrücken. Das Andecken an Böschungen ist mit einzurechnen. Stärke der Andeckung im Mittel 5 cm max. 10cm. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. Einschl. laden und transportieren des Bodens innerhalb der Baustelle. Fahrtweglänge bis 1 km.
2.__.__. 70
Oberboden gelagert andecken und profilieren, Baufeld
1.000,00
m3
2.__.__. 80 Wiedereinbau mit Kleingerät (Zulage zur vorherigen Position) Wiedereinbau mit Kleingerät (Zulage zur vorherigen Position)
2.__.__. 80
Wiedereinbau mit Kleingerät (Zulage zur vorherigen Position)
E
1.000,00
m3
Erdüberdeckte Leitungen freilegen Erdüberdeckte Leitungen freilegen
Erdüberdeckte Leitungen freilegen
2.__.__. 90 Freilegen und Sichern vom Erdreich überdeckten Leitungen/Bauteilen Freilegen und Sichern vom Erdreich überdeckten Leitungen/Bauteilen, z. B. Rohrleitungskanäle, Rohrleitungen inkl. Betonumantelung, Erdkabel, Betonbauteile etc. Material lösen, fördern und seitlich auf dem Lagerplatz in der Anlage zwischenlagern. Aushubtiefe bis ca. 1,25m Erschwernisse für vorh. Fundamente etc. sind einzukalkulieren. Baugrubensohle und Baugrubenböschungen mit Matten abdecken. Vorhandene Leitungen/Bauteile während der Bauzeit sichern und vor Beschädigung schützen. Die Lage ist in Zusammenarbeit mit der Bauleitung des AG und dem jeweiligen Leitungsbetreiber festzustellen und mit Pflöcken oder dergleichen zu markieren. Schützen der Leitungen in Absprache mit dem Leitungsträgern nach Wahl des AN. Leitungsart = alle Leitungen Bodenklasse 3-5 Abrechnung nach Aufmaß.
2.__.__. 90
Freilegen und Sichern vom Erdreich überdeckten Leitungen/Bauteilen
P
1,00
psch
2.__.__. 100 Zulage: Handschacht Zulage: Handschachtung zur Vorposition Freilegen und Sichern vom Erdreich überdeckten Leitungen/Bauteilen. Erdaushub nach DIN 18300 Aushubtiefe bis ca. 1,50m. In reiner Handschacht auf Anweisung der Bauleitung lösen und seitlich lagern. Abrechnung nach Aufmaß.
2.__.__. 100
Zulage: Handschacht
5,00
m3
2.__.__. 110 Sandumhüllung der freigelegten Leitung / Leitungsbündel, liefern, einbauen, verdichten Die Sandumhüllung der freigelegten Leitung / Leitungsbündel ist in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und dem jeweiligen Leitungsbetreiber einzubauen. In 3 Lagen (Bett, Umhüllung, Überlagerung), für die freigelegte Leitung / Leitungsbündel liefern, einbauen, verdichten. 10cm Sandbett auf Leitungsgrabensohle herstellen bis 15cm über oberste Leitungslage mit Sand einbauen und verdichten. (Größtkorn max. 8mm). Zusätzlich sind 10cm über der Leitung/Leitungsbündel PVC-Kabelschutzhauben einzulegen. Auf der Verfüllung ist ein Trassenwarnband mit einzulegen. Erschwernisse durch Einbau im Bestand als auch Handeinbau sind mit einzukalkulieren. Abrechnung nach Aufmaß.
2.__.__. 110
Sandumhüllung der freigelegten Leitung / Leitungsbündel, liefern, einbauen, verdichten
5,00
m3
Baustraße Baustraße
Baustraße
2.__.__. 120 Feinplanie für Baustraße herstellen Fläche der Sohle für die Baustraße profilgerecht in Feinplanie abgleichen und so verdichten, dass die in der ZTVE St B 09, Abschnitt 3.4 für Straßen der Bauklassen I bis IV festgelegten Forderungen erfüllt sind. Verformungsmodul Ev2: min. 45 MN/m² Verhältnis Ev2 / Ev1: <2,5
2.__.__. 120
Feinplanie für Baustraße herstellen
8.230,00
m2
2.__.__. 130 Geotextil für Baustraßen Thermisch verfestigtes Filtervlies aus PP/PE mindestens Geotextilklasse 2 liefern, zuschneiden und verlegen. Überlappung von 30-40cm ist einzurechnen.
2.__.__. 130
Geotextil für Baustraßen
4.200,00
m2
2.__.__. 140 Baustraßen anlegen, Mineralgemisch 0/32 (d= 30cm) für liefern und einbauen Mineralgemisch 0/32 liefern und als Material zur Befestigung der Baustraße lageweise verdichtet einbauen. Das Mineralgemisch muss Einbauklasse Z0 gemäß LAGA entsprechen. Geforderter Verdichtungsgrad an der Oberfläche >= 97 % Einbaustärke punktuell je nach Erfordernis; im Mittel ca. 30 cm
2.__.__. 140
Baustraßen anlegen, Mineralgemisch 0/32 (d= 30cm) für liefern und einbauen
2.180,00
m3
2.__.__. 150 Baustraßen anlegen, Mineralgemisch 0/45 (d= 50cm) liefern und einbauen Mineralgemisch 0/45 liefern und als Material zur Befestigung der Baustraße lageweise verdichtet einbauen. Das Mineralgemisch muss Einbauklasse Z0 gemäß LAGA entsprechen. Geforderter Verdichtungsgrad an der Oberfläche >= 97 % Einbaustärke punktuell je nach Erfordernis; im Mittel ca. 50 cm
2.__.__. 150
Baustraßen anlegen, Mineralgemisch 0/45 (d= 50cm) liefern und einbauen
E
3.630,00
m3
Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial für Baustraßen Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial
Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial für Baustraßen
2.__.__. 160 Baustraßen mit Betonrecycling RW1-Material 0/32 anlegen Betonrecycling RW1- Material für die Baustraßen vom Lagerplatz in der Anlage aufnehmen, transportieren, einbauen und verdichten. Alle dazu notwendigen Verkehrswege zur Sammlung und Zerkleinerung des Materials seitlich vom eigentlichen Baubereich sind im EP enthalten.
2.__.__. 160
Baustraßen mit Betonrecycling RW1-Material 0/32 anlegen
E
100,00
m3
Rückbau Baustraßen Rückbau Baustraßen
Rückbau Baustraßen
2.__.__. 170 Baustraßen rückbauen, Mineralgemisch 0/32 f. Baustr. rückbauen, laden und abfahren Zulage zur Vorpos. Mineralgemisch t 0/32 der Baustraßen rückbauen, laden und abfahren und ins Eigentum des AN übernehmen.
2.__.__. 170
Baustraßen rückbauen, Mineralgemisch 0/32 f. Baustr. rückbauen, laden und abfahren
2.180,00
m3
2.__.__. 180 Baustraßen rückbauen, Mineralgemisch 0/45 f. Baustr. rückbauen, laden und abfahren Zulage zur Vorposition Mineralgemisch 0/45 der Baustraßen ausbauen und abfahren und ins Eigentum des AN übernehmen.
2.__.__. 180
Baustraßen rückbauen, Mineralgemisch 0/45 f. Baustr. rückbauen, laden und abfahren
E
3.630,00
m3
2.__.__. 190 Baustraßen mit Betonrecycling RW1-Material 0/32, rückbauen, laden, Verwertung zuführen Zulage zur Vorpos. Baustraßen mit eingebautem Betonrecycling RW1-Material 0/32 ausbauen, laden, abfahren, ins Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung zuführen.
2.__.__. 190
Baustraßen mit Betonrecycling RW1-Material 0/32, rückbauen, laden, Verwertung zuführen
E
100,00
m3
2.__.__. 200 Geotextil ausbauen und entsorgen Geotextil siehe Vorpostion aus Baustraßen und Lager-/Montageflächen ausbauen, vom Mineralgemisch trennen und fachgerecht entsorgen
2.__.__. 200
Geotextil ausbauen und entsorgen
8.230,00
m2
Lagerflächen Lagerflächen
Lagerflächen
2.__.__. 210 Feinplanie für Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen herstellen Fläche für die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen profilgerecht in Feinplanie abgleichen und so verdichten, dass die in der ZTVE St B 09, Abschnitt 3.4 für Straßen der Bauklassen I bis IV festgelegten Forderungen erfüllt sind. Verformungsmodul Ev2: min. 45 MN/m² Verhältnis Ev2 / Ev1: <2,5
2.__.__. 210
Feinplanie für Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen herstellen
2.400,00
m2
2.__.__. 220 Geotextil für Lager- und Montageflächen Thermisch verfestigtes Filtervlies aus PP/PE mindestens Geotextilklasse 2 liefern, zuschneiden und verlegen. Überlappung von 30-40cm ist einzurechnen.
2.__.__. 220
Geotextil für Lager- und Montageflächen
2.400,00
m2
2.__.__. 230 Lager- u. Montageflächen anlegen, Mineralgemisch 0/32 (d=30cm) liefern und einbauen Mineralgemisch 0/32 liefern und als Material zur Befestigung der Lager- und Montageflächen lageweise verdichtet einbauen. Das Mineralgemisch muss Einbauklasse Z0 gemäß LAGA entsprechen. Geforderter Verdichtungsgrad an der Oberfläche >= 97 % Einbaustärke punktuell je nach Erfordernis; im Mittel ca. 30 cm
2.__.__. 230
Lager- u. Montageflächen anlegen, Mineralgemisch 0/32 (d=30cm) liefern und einbauen
720,00
m3
2.__.__. 240 Lager- u. Montageflächen anlegen, Mineralgemisch 0/45 (d=40cm) liefern und einbauen Mineralgemisch 0/45 liefern und als Material zur Befestigung der Lager- und Montageflächen lageweise verdichtet einbauen. Das Mineralgemisch muss Einbauklasse Z0 gemäß LAGA entsprechen. Geforderter Verdichtungsgrad an der Oberfläche >= 97 % Einbaustärke punktuell je nach Erfordernis; im Mittel ca. 40 cm
2.__.__. 240
Lager- u. Montageflächen anlegen, Mineralgemisch 0/45 (d=40cm) liefern und einbauen
E
960,00
m3
Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial für Lagerflächen Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial
Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial für Lagerflächen
2.__.__. 250 Lager- u. Montageflächen mit Betonrecycling RW1-Material 0/32 einbauen Betonrecycling RW1- Material für die Lager- u. Montageflächen vom Lagerplatz in der Anlage aufnehmen, transportieren, einbauen und verdichten. Alle dazu notwendigen Verkehrswege zur Sammlung und Zerkleinerung des Materials seitlich vom eigentlichen Baubereich sind im EP enthalten.
2.__.__. 250
Lager- u. Montageflächen mit Betonrecycling RW1-Material 0/32 einbauen
E
100,00
m3
Rückbau Lagerflächen Rückbau Lagerflächen
Rückbau Lagerflächen
2.__.__. 260 Lager- u. Montageflächen rückbauen, Mineralgemisch. 0/32 rückbauen und abfahren Zulage Mineralgemisch 0/32 für Lager- u. Montagefl. rückbauen und abfahren und entsorgen.
2.__.__. 260
Lager- u. Montageflächen rückbauen, Mineralgemisch. 0/32 rückbauen und abfahren
720,00
m3
2.__.__. 270 Lager- u. Montageflächen rückbauen, Mineralgemisch. 0/45 ausbauen und abfahren Zulage Mineralgemisch 0/45 für Lager- u. Montagefl. ausbauen und abfahren und entsorgen.
2.__.__. 270
Lager- u. Montageflächen rückbauen, Mineralgemisch. 0/45 ausbauen und abfahren
E
960,00
m3
2.__.__. 280 Lager- u. Montageflächen mit Betonrecycling RW2-Material 0/32, rückbauen, laden, Verwertung zuführen Zulage zur Vorpos. Lager- u. Montageflächen mit eingebautem Betonrecycling RW2-Material 0/32 rücklbauen, laden, abfahren, ins Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung zuführen.
2.__.__. 280
Lager- u. Montageflächen mit Betonrecycling RW2-Material 0/32, rückbauen, laden, Verwertung zuführen
E
100,00
m3
2.__.__. 290 Geotextil ausbauen und entsorgen Geotextil siehe Vorpostion aus Baustraßen und Lager-/Montageflächen ausbauen, vom Mineralgemisch trennen und fachgerecht entsorgen
2.__.__. 290
Geotextil ausbauen und entsorgen
2.400,00
m2
Mobile Baustraße Mobile Baustraße
Mobile Baustraße
2.__.__. 300 Mobile Baustraße liefern, verlegen und rückbauen Mobile Baustraße liefern, verlegen und rückbauen auf Anweisung des AG. Mobile Baustraße nach Wahl des AN z. B. durch Auslegen von Baggermatratzen, Bohlenbelag, mobilen Baustraße, Stahlplatten oder ähnlichem. Die Baustraße ist ausreichend für die Belastung des Baustellenverkehrs zu dimensionieren. Baggermatratzen für Überfahrten von Baugeräten und Baufahrzeugen zum Schutz von Bauwerken, wie Kabelkanälen, Wasser- und Abwasserleitungen, liefern.
2.__.__. 300
Mobile Baustraße liefern, verlegen und rückbauen
3.010,00
m2
2.__.__. 310 Mobile Baustraße vorhalten Zur vorgenannte Position, mobile Baustraße vorhalten.
2.__.__. 310
Mobile Baustraße vorhalten
228.760,00
m2Mt
Bodenuntersuchung Bodenuntersuchung
Bodenuntersuchung
Kalkulationshinweise Bodenentsorgung Kalkulationshinweise Bodenentsorgung: Der Auftragnehmer wird mit der Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der anfallenden Materialien. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers. Die Verwertung, Abfallbeseitigung und Deponierung sämtlicher anfallender Wertstoffe und Abfälle ist Sache des AN; er hat hierbei die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten und in Abstimmung mit dem AG bzw. dem zuständigen Landratsamt geeignete Deponien für andienungspflichtige Abfälle auszuwählen. Verwertungs-, Deponie- und Abfallgebühren für unkontaminierte sowie kontaminierte Abfälle sind bei den jeweiligen LV-Positionen einzukalkulieren. In Bezug auf die Behandlung von anfallendem Bodenaushub gilt, dass gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrVV-/AbfG) die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§5 Abs. 2) hat. Die Beurteilung der Verwertungsmöglichkeiten der beim Aushub anfallenden Bodenmaterialien und Auffüllungen (<10 % Bauschutt) erfolgt nach StMUV Eckpunktepapier "Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen", 2005 und ergänzend nach LAGA M20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", 1997 für die Parameter LHKVV, BTEX und Thallium Feststoff/Eluat. Die Beurteilung von Auffüllungen >10% Bauschutt erfolgt nach ZTVwwG-StB By 05, Leitfaden zu "Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken", 2005. Zusätzlich erfolgt aufgrund entsprechender Altlastenfunde eine Untersuchung auf PFC im S4-Eluat gemäß "Leitlinie zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden". Grundsätzlich kann der Wiedereinbau anfallenden Bodenmaterials im Rahmen der Baumaßnahme erfolgen. Hierzu erfolgt bauseits neben der chemisch-physikalischen Analytik eine geotechnische Bewertung der Wiedereinbaufähigkeit. Aufgrund geogener Einträge besteht prinzipiell eine Ausnahmegenehmigung zum Wiedereinbau von Material mit erhöhten Thallium-Gehalten und pH-Werten. Material mit einer Einstufung >Z1.2 gem. der oben genannten Richtlinien ist jedoch in jedem Fall abzufahren und ordnungsgemäß zu verwerten/entsorgen; analog gilt dies für Material mit PFC-Gehalten im 54-Eluat >Nachweisgrenze. Material auf Haufwerken, das zum Wiedereinbau vorgesehen ist, ist in geeigneter Art vor Witterungseinflüssen zu schützen (Folienabdeckung), um einer Beeinträchtigung der Einbaufähigkeit vorzubeugen. Verwertungs-/Entsorgungskosten für Material, welches aufgrund unzureichender oder fehlender Abdeckung nach der Zwischenlagerung nicht mehr zum Wiedereinbau geeignet ist, gehen zu Lasten des AN. Im Einzelnen ist folgende Vorgehensweise vorgesehen und in die LV-Positionen zum Aushub von Bodenmaterial einzukalkulieren: - Separierung anfallenden Materials im Zuge des Aushubs in Abhängigkeit der Zusammensetzung nach Bodenhorizonten oder ggf. optischen oder geruchlichen Auffälligkeiten (z. B. veränderte Korngrößenverteilung, Bauschuttbeimengungen, unnatürliche Verfärbungen/Gerüche o.ä.). Ziel ist dieTrennung in organoleptisch homogene Chargen. - Die Materialien sind anschließend zu Haufwerken geeigneter Größe (max. ca. 500 cbm) aufzuschütten und mittels eines wetterfesten Schildes eindeutig zu bezeichnen. Die fortlaufende Nummer wird dabei nach Entstehungszeitpunkt des Haufwerkes vergeben und läuft über alle Haufwerke, sodass jede Nummer nur einmal vergeben ist. Die Beschilderung der Haufwerke erfolgt durch den AN. Auf dem Schild ist die Herkunft des Haufwerks und insbesondere auch die jeweilige Entnahmetiefe des Bodenmaterials zu vermerken. - Zum Wiedereinbau geeignete Haufwerke sind bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen (Folienabdeckung). - Dokumentation der Abfuhr mittels Liste mit folgenden Inhalten: Datum Be-/Entladung, KFZ- Kennzeichen Transportfahrzeuge, Haufwerksbezeichnung, Einstufung, Tonnage, Verwertungs-/Entsorgungsort und Anlegen eines Verwertungs-/Entsorgungskatasters zur Dokumentation der Verwertungs- /Entsorgungswege durch den AN. Der AN hat die komplette Abwicklung der Verwertung/ Entsorgung der abzufahrenden Chargen vorzunehmen (Einholung von Genehmigungen, Transporte (auch in Zwischenlager), Verwiegungen auf einer öffentlichen bzw. geeichten Waage und Beibringen der entsprechenden Wiegescheine). Der AN hat weiterhin in eigener Verantwortung die Form der Transporte der anfallenden Stoffe festzulegen. Die ordnungsgemäße Verwertung/Deponierung ist dem Bauherrn bzw. der Bauleitung des AG ohne gesonderte Aufforderung nach den geltenden Regeln und Gesetzen (Begleitscheine, Wiegescheine, Verwertungs-/ Entsorgungsnachweise etc.) unverzüglich nachzuweisen. Sämtliche diesbezüglich anfallenden Kosten sind bei den jeweiligen LV-Positionen zur Verwertung/Entsorgung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Grundsätzlich werden durch den AN in eigener Verantwortung, ohne Wissen des AG bzw. der Bauleitung des AG beauftragte Deklarationsanalysen und sonstige Untersuchungen nicht anerkannt und nicht vergütet.
Kalkulationshinweise Bodenentsorgung
Kalkulationshinweise Bodenlagerung Kalkulationshinweise Bodenlagerung: Jegliches Aufbruch- und Bodenmaterial ist auf den Lagerplatz zur Beprobung zu transportieren. Der AN hat diese Fläche für die Zwischenlagerung der Materialien herzurichten. Das Ausheben, Laden und Transportieren ist in die jeweiligen Aushub-/Bodenabtrag-/Abbruchpositionen einzurechnen, so wie in den einzelnen Positionen textlich beschrieben. Dies ist in die einzelnen Positionen einzurechnen.
Kalkulationshinweise Bodenlagerung
2.__.__. 320 Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA bzw. aktueller Mantel- / Ersatzbauverordnung Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA bzw. aktueller Mantel- / Ersatzbauverordnung, zur Bestimmung der Einbauklasse des Bodens bei unspezifischem Verdacht sowie Festlegung des Abfallschlüssels. Einschl. Beprobung von Boden aus Haufwerken und Erstellung der notwendigen Mischproben. Die Position umfasst alle notwendigen Arbeiten wie z.B. Probenahme inkl. Stellung der Geräte, Probenahmegefäße und Probenahmeprotokolle sowie den Transport zum Labor und die Analytik.
2.__.__. 320
Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA bzw. aktueller Mantel- / Ersatzbauverordnung
6,00
St
Abfuhr - / Entsorgung vom Aushub der Böden Abfuhr - / Entsorgung vom Aushub der Böden
Abfuhr - / Entsorgung vom Aushub der Böden
2.__.__. 330 Abfuhr von Oberboden Z0 Abfuhr von Oberboden Z0 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Oberboden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z0 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
2.__.__. 330
Abfuhr von Oberboden Z0
300,00
m3
2.__.__. 340 Abfuhr Böden Z0 Abfuhr Böden Z0 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z0 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
2.__.__. 340
Abfuhr Böden Z0
E
100,00
m3
2.__.__. 350 Abfuhr Böden Z1.1 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z1.1 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
2.__.__. 350
Abfuhr Böden Z1.1
E
50,00
m3
2.__.__. 360 Abfuhr Böden Z1.2 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z1.2 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
2.__.__. 360
Abfuhr Böden Z1.2
E
50,00
m3
2.__.__. 370 Abfuhr Böden Z2 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z2 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
2.__.__. 370
Abfuhr Böden Z2
E
1,00
m3
2.__.__. 380 Zulage Abfuhr Boden größer Z2 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: größer Z2 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
2.__.__. 380
Zulage Abfuhr Boden größer Z2
E
1,00
m3
3 Rodungsarbeiten
3
Rodungsarbeiten
3.__.__. 10 Hecke bzw. Bewuchs entfernen Hecke bzw. Bewuchs entfernen, nicht zusammenhängender Bestand, aus Sträuchern, Bewuchsbreite über 500 bis 700 cm, Bewuchshöhe über 300 bis 500 cm, anfallende Stoffe laden, und entsorgen. einschl. Transport und Entsorgungsgebühr.
3.__.__. 10
Hecke bzw. Bewuchs entfernen
25,00
m2
3.__.__. 20 Baum fällen, Wurzelstock roden Durchm. bis 10 cm Baum fällen, Wurzelstock roden, bis 25 cm Stammdurchmesser, alles Holz, anfallende Stoffe laden und entsorgen. einschl. Transport und Entsorgungsgebühr.
3.__.__. 20
Baum fällen, Wurzelstock roden Durchm. bis 10 cm
E
1,00
St
3.__.__. 30 Baum fällen, Wurzelstock roden Durchm. 10 bis 30 cm Baum fällen, Wurzelstock roden, 10 bis 30cm Stammdurchmesser, alles Holz, anfallende Stoffe laden, und entsorgen. einschl. Transport und Entsorgungsgebühr.
3.__.__. 30
Baum fällen, Wurzelstock roden Durchm. 10 bis 30 cm
E
1,00
St
3.__.__. 40 Gehölzreste / Wurzelreste aus dem Windschutzstreifen, aufnehmen laden Gehölzreste / Wurzelreste aus dem Windschutzstreifen, aufnehmen laden und zur Verwertungsanlage nach Wahl des AN transportieren, einschl. Verwertungsgebühren, abgerechnet wird nach Wiegekarte.
3.__.__. 40
Gehölzreste / Wurzelreste aus dem Windschutzstreifen, aufnehmen laden
E
1,00
t
4 380-kV-SA (AIS) alt Demontage
4
380-kV-SA (AIS) alt Demontage
Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage Pflichten des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, anfallende Abfälle als Abfallerzeuger ordnungsgemäß im eigenen Namen zu entsorgen. Der vorgesehene Entsorgungsweg für alle Abfälle ist mit der Angebotsabgabe aufzuzeigen, vorgesehene Entsorgungsunternehmen sind zu benennen. Den Nachweis der Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung für gefährliche Abfälle (gemäß NachwV/01.02.2007) hat der Auftragnehmer durch Vorlage des entsprechenden Entsorgungsnachweises/Sammelentsorgungsnachweises zu erbringen. Eine Kopie der Abfallbegleit- / -übernahmescheine ist dem Auftraggeber nach Auftragsabwicklung zu übergeben. Für nicht gefährliche Abfälle ist die ordnungsgemäße Entsorgung durch Übergabe von Wiegescheinen in Kopie nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung und Genehmigung der Entsorgungswege sowie der Entsorgungsnachweise vor Auftragsvergabe vor. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle darf erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer sichert zu, hinsichtlich der Entsorgung der anfallenden Abfälle fach- und sachkundig zu sein sowie die Erfüllung der übertragenen Entsorgungsverpflichtung gemäß der einschlägigen Bestimmungen sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der umweltschutz- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Aller Betonabbruch beinhaltet sämtliche Festigkeitsklassen des Betons. Ebenso sind in den EP die Deponiekosten und aller sonstige Entsorgungsaufwand enthalten. Der Abbruch wird nach den Bestandsplänen abgerechnet. Sollte es Abweichungen geben, so sind diese zum Zeitpunkt des Ausbaues zusammen mit der Bauaufsicht des AG geltend zu machen. Sollte ein Fundament oder Stahlteile mit anderen Abmessungen vorgefunden werden, so wird der Minder- oder Mehrpreis entsprechend dem geänderten Volumen (Beton) bzw. Gewicht (Stahl) vereinbart. Alle Stahlteile sind mit einem Korrossionsschutzanstrich versehen.
Allgemeine Bedingungen Abbruch in der Bestandsanlage
Schadstoffgutachten Schadstoffgutachten Der Umwelttechnische Bericht mit der Projekt Nr.: 2023-1776 vom 28.09.2023 von der IFB Eigenschenk GmbH und die orientierende Bauschadstoffuntersuchung der Betriebsgebäude Projekt-Nr.: 253595, Bericht-Nr.: 01 vom 20.04.2021 von der TenneT TSO GmbH ist hierbei zu beachten.
Schadstoffgutachten
Ausführungsart Stahlabbruch Ausführungsart Stahlabbruch Bei der Demontage der Stahlbauteile darf der Abbruch der Stahlbauteile nur durch spanlose Verfahren ( z. B. Hydraulikscheren) erfolgen. Für die Stahldemontage ist die TRGS 505 zu beachten und die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Es wird auf das Schadstoffgutachten verwiesen.
Ausführungsart Stahlabbruch
Ausführungsart Betonabbruch Ausführungsart Betonabbruch Bei den Leistungen handelt es sich um einen Totalabbruch bzw. Ersatzneubau des Umspannwerkes. Die Vergütung erfolgt nach den im folgenden beschriebenen Einzelleistungen, das Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar, Ausführung erschütterungsarm, der Einsatz von Geräten ist möglich.
Ausführungsart Betonabbruch
Örtlicher und zeitlicher Ablauf Abbruch Örtlicher und zeitlicher Ablauf Abbruch Für die Demontage ist mit separaten Abschnitten, die nicht zeitgleich durchgeführt werden können, zu rechnen. Bei der Stahldemontage ist darauf zu achten, dass hohe Stahlbauteile ( Blitzschutzmasten, Portalriegel, Portalstützen etc.) durch einen Kran gesichert werden müssen. Weiterhin erfolgen die Abbrucharbeiten in verschiedenen Bereichen der Anlage. Das Verfahren oder Umsetzen der Geräte die für den Abbruch erforderlich sind ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Ggf. sind Schwerlastgeräte nur mittels Tieflader umzusetzen. Dies ist einzukalkulieren.
Örtlicher und zeitlicher Ablauf Abbruch
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Beschreibung des Leistungsumfangs Sämtliche Gebäude sollen vollständig inklusive aller Fundamente und Grundleitungen abgebrochen werden. Im Rahmen der Rückbauarbeiten innerhalb der Gebäude angetroffene Ver- und Entsorgungsleitungen sind ersatzlos rückzubauen. Leitungen, die aus den Gebäuden herausführen, sollen nur innerhalb des Gebäudeumrisses abgebrochen werden, weiterführende Leitungen sollen ordnungsgemäß getrennt, verschlossen werden und im Untergrund bestehen bleiben. Das anfallende Bauschuttmaterial ist zu laden abzufahren und fachgerecht zu entsorgen einschl. Deponiegebühr. Der Abbruch und Entsorgung von Asbest bzw. Asbesthaltigen Stoffen hat nach den geltenden Richtlinien unter den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen. Bei der Entsorgung von Materialien hat der AN alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsorgung entstehen, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Hierzu gehört u.a. auch das entsorgungsgerechte Verpacken (inkl. der Gestellung von zugelassenen Behältnissen),Laden und Transportieren des Abfalls zu der vom Bieter zu benennenden Annahme- / Entsorgungsstelle, Erstellen und Einholen der erforderlichen Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Transportgenehmigungen etc., je nach Einstufung der Gefährlichkeit nach Abfallschlüsselnummern der im Gutachten benannten Schadstoffen für die jeweils aufgeführten zu entsorgenden Materialien. Einzurechnen sind alle erforderliche Gerüste Werkzeuge und Maschinen und die Sicherung der Baugrube. Alle zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate, Werkzeuge und sonstigen Betriebsmittel müssen den geltenden Vorschriften entsprechen und über ihrem Verwendungszweck entsprechende Zulassungen verfügen. Grundlegende Vorgehensweise Die für den Rückbau vorgesehenen Gebäude ist ein selektiver Rückbau durchzuführen. Vor dem Abbruch eines Gebäudes ist dieses grundsätzlich vollständig zu entkernen. Es sind alle nicht mineralischen Materialien (Einbauten, Dämmungen innen und außen, Hölzer, Kunststoffe etc.) fachgerecht und sortenrein auszubauen. Ebenso sind Gebäudeschadstoffe (gefahrstoffhaltige Baumaterialien wie z.B. Asbestzementprodukte, KMF, PAK und Gusasphalt fachgerecht und sortenrein unter Einhaltung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen auszubauen. Mineralische Bausubstanzen, die einen Einsatz des Abbruchmaterials als Recyclingbaustoff einschränken (Bimsstein, Leichtbeton, Kalksandleichtstein, Heraklith u.ä.) sind ebenfalls beim Abbruch sortenrein zu trennen. Gipskarton ist in jedem Fall vor dem Abbruch getrennt und sortenrein auszubauen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. In Teilbereichen kann die mineralische Restsubstanz nutzungsbedingte oder baustoffspezifische Verunreinigungen aufweisen, die zu Einschränkungen in der weiteren Nutzung des Abbruchmaterials führen. Die beschriebenen mit Schadstoffen belasteten Materialien und ggf. im Verlaufe des Rückbaus Weitere sind so auszubauen, zu lagern und am Lagerungsort zu kennzeichnen, dass eine Vermischung mit anderen Materialien zuverlässig verhindert wird. Pflichten des Auftragnehmers Unterlagen, Genehmigungen etc. Der AN hat insbesondere vor Aufnahme der Arbeiten die Spannungsfreiheit der Leitungen mit dem AG abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungs- und Anzeigepflicht rechtzeitig bei den zuständigen Behörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einschließlich Transportgenehmigungen einzuholen. Alle eventuell anfallenden Gebühren für behördliche Genehmigungen sind in den E.P. einzukalkulieren. Die Genehmigungen / Mitteilungen / Anzeigen sind dem Bauherrn / Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung kurzfristig zu übergeben. Der Unternehmer hat bei der Auftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen (die Unterlagen sind entsprechend den deutschen Vorschriften und in deutscher Sprache abzufassen): 1) Sach- und Fachkundenachweis gem. 519 TRGS (Asbest) 2) Zertifikat Entsorgung schadstoffbelasteter Baurestmassen 3) Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen 4) Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baustelle tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26) 5) Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, insbesondere Asbest-PAK und KMF-Abfälle Die vorgenannten Unterlagen sind ständig auf der Baustelle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Mitteilung beider Bezirksregierung und die Anzeige bei der Berufsgenossenschaft. Vor der Ausführung der Schadstoffentfrachtungsind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Arbeitsplan gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, TRGS 521, BGR 128 inkl. Gefährdungsbeurteilungen und Schottungsplänen 2. Schriftliche Betriebsanweisung gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanierungsbereich 3. Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notdiensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster Umgebung - aushängend in der Schleusenvorkammer und im Baucontainer 4. Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl allgemein über den Umgang mit Asbest, KMF und PAK als auch baustellenbezogen anhand des Arbeitsplans und der Leistungsbeschreibung durch Unterschrift der Belehrten.Die Unterweisung hat in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten zu erfolgen 5. Detaillierter Ablauf- und Bauzeitenplan
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
4. 1 Abbruch Altanlage
4. 1
Abbruch Altanlage
4. 2 Rückbau Stützmauer
4. 2
Rückbau Stützmauer
4. 3 Abbruch Betriebsgebäude
4. 3
Abbruch Betriebsgebäude
4. 4 Abbruch Ölgrube, Ventilstation, Regenrückhaltekanal
4. 4
Abbruch Ölgrube, Ventilstation, Regenrückhaltekanal
4. 5 Abbruch Trafos
4. 5
Abbruch Trafos
4. 6 Abbruch Kompensationsspulen, Kompensationsanlage
4. 6
Abbruch Kompensationsspulen, Kompensationsanlage
4. 7 Herstellen von Betonrecylingmaterial
4. 7
Herstellen von Betonrecylingmaterial
5 Erdbau: Oberboden, Auffüllung
5
Erdbau: Oberboden, Auffüllung
Abrechnungsregelung Die Mengenermittlung für die Abrechnung des Oberbodens und des Auffüllmaterials erfolgt über Querprofile durch den Vermesser des AN. Die Abrechnungslänge ist durch den Vermesser anhand der Urgeländeaufnahme ermittelt worden. Die Mengenermittlung erfolgt ohne Berücksichtigung der Einbauteile. Für die Abrechnung werden die Verdrängung von folgenden Bauwerken abgezogen: - Spulenfundamente - Trafofundamente - Portalfundamente - Steuerzellen - Kabelkanäle - Kabelziehschächte - Straßen- und Pflasterflächen - Gerätegaragen - EB Zellen - Betriebsgebäude Bei den Bauwerken wird die Verdrängung anhand der Ausführungs- bzw. Regelpläne von Geländeoberkante bis Bauwerksunterkante mit den Aussenabmessungen der Bauwerke in Abzug gebracht. Bei den Straßen- und Pflasterflächen wird der im Regelquerschnitt angegebene frostsichere Aufbau mit den Regelbreiten abgezogen. Weitere Einbauteile werden übermessen, dadurch ist der Mehraufwand beim Einbau der Auffüllpositionen und Oberbodenandeckung zwischen den Kleinfundamenten und sonstigen Bauteilen abgegolten.
Abrechnungsregelung
Hindernisse Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen, Kanäle, Kabel, Dräne, Bauwerksreste, Vermarkungen usw. angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Die zu treffenden Maßnahmen sind zu vereinbaren. In unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Leitungen, Kabeln, Dränen und Kanälen müssen Erdarbeiten mit der erforderlichen Vorsicht durchgeführt werden. Gefährdete Bauteile sind zu sichern. Sollten Munition, Bomben oder ähnlich gefunden werden, so ist als erstes die Polizei sowie die zuständige Behörde zu informieren, dann erst, bzw. wahlweise zeitgleich der AG.
Hindernisse
Konzept AN Durch den AN sind bei der Vergabeverhandlung ein Konzept für den Abtrag des Oberbodens sowie für die Auffüllung vorzustellen. Das Konzept wird im Auftragsfall mit dem AG abgestimmt bzw. angepasst und dient als Abrechnungsgrundlage. Weiter ist durch den AN ein Abrechnungskonzept vorzustellen, sofern dies von der geplanten Abrechnung wie unter den Vorbemerkungen "Abrechnungsregelung" des Titels: Erdbau: Oberboden, Auffüllung abweicht. Arbeitsmaschinen Da teilweise in unmittelbarer Nähe der Baufelder sich elektrische Anlagen in Betrieb befinden (bis 380 kV) ist für die nachfolgend beschriebenen Arbeiten teilweise nur "leichtes" Gerät einzusetzen. Die Arbeitshöhen sind begrenzt und dürfen keinesfalls überschritten werden. Radlader, Kurzheckbagger und geländegängige Flurförderfahrzeuge sind entsprechend vorzuhalten. Dies ist bei der Preisfindung zu berücksichtigen und entsprechend einzukalkulieren. Zwischenlagerung in Bodenmieten Die Lagerung des abgetragenen Oberboden erfolgt auf trapezförmigen Bodenmieten. Die Miete liegt außerhalb der Baustelle und darf nicht befahren werden. Dadurch wird zum einen die Bodenstruktur nicht zerstört und zum anderen der Boden nicht durch Baustoffreste, Maschinenöle oder sonstiges verschmutzt. Eine Schütthöhe von 2,00 m sollte die Miete nicht überschreiten und so angelegt werden, das sie messbar bleibt. Mieten sind zudem möglichst absonnig anzulegen, damit der Boden nicht austrocknet. Wenn die Bodenmieten länger als drei Monate während der Vegetationszeit bestehen, sind diese durch eine Zwischenbegrünung mit beispielsweise Senf, Raps oder Lupinen vor Fremdaufwuchs sowie möglichen Erosionen durch Wind und Regen zu schützen (vgl. DIN 18915 Abs. 7.4). Wird der Oberboden nach Fertigstellung aller Leistungen wieder eingebaut, ist darauf zu achten, dass der Unterboden nicht verdichtet ist und aufgeraut wird, um eine Verzahnung des Ober- und Unterbodens zu ermöglichen. Bei lang anhaltendem Regen oder nassem Oberboden müssen Abtrag und Einbau von Oberboden unterbrochen werden, um bei bindigen Oberböden Verdichtungen und Schädigung der Bodenstruktur zu vermeiden. Geprüft wird die Bodenfeuchtigkeit mit der sogenannten Rollprobe . Hierbei wird eine Bodenprobe zwischen den Händen gerollt. Bildet sich eine bleistiftdicke Wurst , ist der Boden zu nass und die Bearbeitung des Bodens sollte verschoben werden.
Konzept AN
Hinweistext Transportweiten Hinweistext Transportweiten Transportweiten bis 1000m sind für alle Positionen mit einzukalkulieren.
Hinweistext Transportweiten
5.__.__. 10 Grasfläche mähen Die Grasfläche ist unmittelbar vor dem Abtrag des Oberbodens im jeweiligen Bauabschnitt kurz zu mähen. Das anfallende Schnittgut geht in den Eigentum des An über und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Arbeiten müssen teilweise zwischen den baulichen Fundamenten bzw. innerhalb der Anlage erfolgen, dies ist entsprechend einzukalkulieren.
5.__.__. 10
Grasfläche mähen
54.600,00
m2
5.__.__. 20 Grasnarbe fräsen Die Grasnarbe ist unmittelbar vor dem Abtrag des Oberbodens im jeweiligen Bauabschnitt mit geeignetem Gerät zu fräsen. Die Arbeiten müssen zwischen den baulichen Fundamenten bzw. innerhalb der Anlage erfolgen, dies ist entsprechend einzukalkulieren.
5.__.__. 20
Grasnarbe fräsen
54.600,00
m2
5.__.__. 30 Oberboden abtragen auf -0,30m, transportieren und in Miete einbauen Oberboden nach DIN 18300 mit Grasnarbe in einer Stärke von im Mittel ca. 30 cm ausbauen, laden und auf Bodenmiete fahren. Aushub im Bereich der Baustelle, in Mieten lagern, Förderweg bis 1000 m. Die Arbeiten müssen zwischen den baulichen Fundamenten bzw. innerhalb der Anlage erfolgen, dies ist entsprechend einzukalkulieren.
5.__.__. 30
Oberboden abtragen auf -0,30m, transportieren und in Miete einbauen
54.600,00
m2
5.__.__. 40 In Mieten gelagerter Oberboden sieben Oberboden sieben, Siebdurchgang 60 mm, Bodenart gemäß Baugrundgutachten, Siebrückstände laden und zur Abfuhr lagern
5.__.__. 40
In Mieten gelagerter Oberboden sieben
16.380,00
m3
5.__.__. 50 Siebrückstände der Verwertung zuführen Siebrückstände laden und zur Verwertungsanlage nach Wahl des AN transportieren, einschl. Verwertungs- gebühren, abgerechnet wird nach Wiegekarte
5.__.__. 50
Siebrückstände der Verwertung zuführen
1.320,00
t
5.__.__. 60 Oberboden gelagert andecken und profilieren, Baufeld Seitlich oder auf Flächen des AG gelagerten Oberboden aufnehmen, auf dem profilierten Gelände andecken und andrücken. Das Andecken an Böschungen ist mit einzurechnen. Stärke der Andeckung im Mittel 5 cm. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. Einschl. laden und transportieren des Bodens innerhalb der Baustelle. Fahrtweglänge bis 1 km. Die Böschungsprofilierung im Gefälle 1:1,5 bei der Böschungsaufweitung ist mit einzukalkulieren.
5.__.__. 60
Oberboden gelagert andecken und profilieren, Baufeld
5.460,00
m3
5.__.__. 70 Wiedereinbau mit Kleingerät (Zulage zur vorherigen Position) Wiedereinbau mit Kleingerät (Zulage zur vorherigen Position)
5.__.__. 70
Wiedereinbau mit Kleingerät (Zulage zur vorherigen Position)
E
5.460,00
m3
Erdarbeiten Erdarbeiten
Erdarbeiten
Bauablauf Einbau Erdarbeiten Bauablauf Einbau Erdarbeiten [Bild]
Bauablauf Einbau Erdarbeiten
5.__.__. 80 Erdaushub in Flächen von -0,30m bis -0,80m Größtenteils flächiger Erdabtrag nach Oberbodenabtrag bis zum geplanten Rohplanum ca. -0,80m lösen, fördern und in Mieten im Baufeld / Zwischenlagerplat zu Haufwerken <= 500m³ auf der Lagerfläche gemäß Baustelleneinrichtungsplan AN zwischenlagern. Sohle mit Matten abdecken. Aushub nach Abtrag des Oberbodens.
5.__.__. 80
Erdaushub in Flächen von -0,30m bis -0,80m
22.120,00
m3
5.__.__. 90 Erdaushub in Flächen von -0,80m bis -2,30m Größtenteils flächiger Erdabtrag nach Erdaushub in Flächen von -0,80m bis zum geplanten Rohplanum ca. -2,30m lösen, fördern und in Mieten im Baufeld / Zwischenlagerplatz zu Haufwerken <= 500m³ auf der Lagerfläche gemäß Baustelleneinrichtungsplan AN zwischenlagern. Sohle mit Matten abdecken. Aushub nach Abtrag Erdaushub in Flächen von -0,30m bis -0,80m. Die Baugrube ist an der Bauabschnittsgrenze gegen Grundbruch zu sichern. Die Baugrubensicherung ist mit einzukalkulieren.
5.__.__. 90
Erdaushub in Flächen von -0,80m bis -2,30m
49.760,00
m3
5.__.__. 100 Erdaushub Aufweitung Böschung Erdaushub Aufweitung Böschung nach Oberbodenabtrag bis zur geplanten Anlagenhöhe +-0,00m lösen, fördern und in Mieten im Baufeld / Zwischenlagerplatz zu Haufwerken <= 500m³ auf der Lagerfläche gemäß Baustelleneinrichtungsplan zwischenlagern. Inkl. Böschungsprofilierung im Gefälle 1:1,5.
5.__.__. 100
Erdaushub Aufweitung Böschung
1.920,00
m3
5.__.__. 110 Zulage Handschacht Zulage zur Pos. Erdaushub in Flächen. Erdaushub in reiner Handschacht auf Anweisung der Bauleitung lösen und seitlich lagern. Abrechung nach Aufmaß.
5.__.__. 110
Zulage Handschacht
50,00
m3
5.__.__. 120 Erdplanum verdichten Erdplanum verdichten. Ausführung unmittelbar vor dem Einbringen des Gründungspolsters als planebene Fläche mit max. + - 2 cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,00 m. Einschl. mit geeignetem Gerät (mindestens mittelschwere Rüttelmaschine) intensiv verdichten. Verdichtungsgrad OK Polster: Dpr >= 100% Verformungsmodul Ev2: min. 45 MN/m² Verhältnis Ev2 / Ev1: <2,5
5.__.__. 120
Erdplanum verdichten
44.230,00
m2
5.__.__. 130 Schroppenlage 56/120 zur Stabilisierung des Erdplanums Schroppenlage 56/120 oder ähnliche Größe zur Stabilisierung des Erdplanums, liefern und fachgerecht einbauen. Einbau nach Vorgabe des Bodengutachters.
5.__.__. 130
Schroppenlage 56/120 zur Stabilisierung des Erdplanums
13.300,00
t
5.__.__. 140 Geotextil GRK3 unter Gründungspolster Thermisch verfestigtes Filtervlies aus PP/PE mindestens Geotextilklasse 3 liefern, zuschneiden und verlegen. Überlappung von 30-40cm ist einzurechnen.
5.__.__. 140
Geotextil GRK3 unter Gründungspolster
44.230,00
m2
5.__.__. 150 Gründungspolster 0,50m bis 1,00m unter Fundamenten mit kornabgestuften Material 0/56 Gründungspolster unter Portalfundamente und Einzelfundamenten aus verdichtungsfähigem, kornabgestuften, filterstabilen Frostschutzmateril gemäß ZTVT - StB liefern, einbauen und verdichten. Aufbau nach Vorgabe des Bodengutachters: Gründungspolster d = 0,50m bis 1,00m, aus Material 0/45 mm einbauen und verdichten. Verdichtungsgrad OK Polster: Dpr >= 100% Verformungsmodul Ev2: min. 60 MN/m² Verhältnis Ev2 / Ev1: <2,5
5.__.__. 150
Gründungspolster 0,50m bis 1,00m unter Fundamenten mit kornabgestuften Material 0/56
33.170,00
m3
5.__.__. 160 Flächenverfüllung von -0,25m bis -0,05m GOK mit kornabgestuften Material 0/45 Flächenverfüllung von -0,25 bis -0,05m GOK aus verdichtungsfähigem, kornabgestuften, filterstabilen kornabgestuften Material 0/45 gemäß ZTVT - StB liefern, einbauen und verdichten. Dieses Material ist für den nicht mehr einbaufähigen Erdaushub vorgesehen. Aufbau nach Vorgabe des Bodengutachters: Verdichtungsgrad OK Polster: Dpr >= 95% Verformungsmodul Ev2: min. 60 MN/m² Verhältnis Ev2 / Ev1: <2,5
5.__.__. 160
Flächenverfüllung von -0,25m bis -0,05m GOK mit kornabgestuften Material 0/45
8.850,00
m3
5.__.__. 170 Flächenverfüllung Erweiterungsfläche von -0,25m bis -0,05m GOK mit kornabgestuften Material 0/45 Flächenverfüllung von -0,25 bis -0,05m GOK aus verdichtungsfähigem, kornabgestuften, filterstabilen kornabgestuften Material 0/45 gemäß ZTVT - StB liefern, einbauen und verdichten. Dieses Material ist für den nicht mehr einbaufähigen Erdaushub vorgesehen. Aufbau nach Vorgabe des Bodengutachters: Verdichtungsgrad OK Polster: Dpr >= 95% Verformungsmodul Ev2: min. 60 MN/m² Verhältnis Ev2 / Ev1: <2,5
5.__.__. 170
Flächenverfüllung Erweiterungsfläche von -0,25m bis -0,05m GOK mit kornabgestuften Material 0/45
3.060,00
m3
Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial
Wiedereinbau Betonrecyclingmaterial
5.__.__. 180 Betonrecycling RW1-Material 0/32 , einbauen Betonrecycling RW1- Material vom Lagerplatz in der Anlage aufnehmen, transportieren und in die Arbeitsräume der Einzelfundamente bzw. als Gründungspolster einbauen und verdichten. Alle dazu notwendigen Verkehrswege zur Sammlung und Zerkleinerung des Materials seitlich vom eigentlichen Baubereich sind im EP enthalten. Einbau als Bodenaustausch oder Auffüllmaterial in mehreren Einbaustellen. Transportentfernung von ca. 350 m - 700m. Siehe zugewiesene Zwischenlagerflächen im Baustelleneinrichtungsplan.
5.__.__. 180
Betonrecycling RW1-Material 0/32 , einbauen
E
1.000,00
t
Wasserhaltung Wasserhaltung: Zu der Wasserhaltung ist der GEOTECHNISCHE BERICHT von Dr. Ruppert & Felder vom 26.02.2025 zu beachten.
Wasserhaltung
5.__.__. 190 Pumpensumpf, Wasserhaltung, D= 1,0 m Pumpensumpf aus Betonringen für offene Wasserhaltung herstellen. Die Leistung ist einschließlich der Erdarbeiten anzubieten. Der Aushub ist zu entfernen und der Schacht mit einer außenseitigen Kiesfilterpackung auszuführen. Durchmesser: DN 1000 Tiefe: 2,0 m
5.__.__. 190
Pumpensumpf, Wasserhaltung, D= 1,0 m
E
4,00
St
5.__.__. 200 Tauchpumpe,Betriebsstunde,bis 10 l/S Betriebsstunde für Tauchpumpe mit Saug-Druck-Leitung, incl. Vorhaltung und Wartung. Förderleistung: bis 10 Liter/Sek.
5.__.__. 200
Tauchpumpe,Betriebsstunde,bis 10 l/S
E
1.000,00
h
Leitungsgräben herstellen Leitungsgräben herstellen
Leitungsgräben herstellen
5.__.__. 210 Herstellung von Kabelgräben der Steuerkabel Herstellung von Kabelgräben für die Verlegung von Steuerkabel einschl.aller Erd- und Nebenarbeiten wie nachfolgend beschrieben: Boden ausheben ab Unterkante Oberboden, Bodenklasse 2 bis 5, laden und auf Bodenmieten fahren Grabentiefe: ca. -60 cm unter GOK (entspricht ca. 1,00 m NN) Grabenbreite der Sohle: ca. 40 cm Liefern und Einbau einer Packung aus Füllsand 0,2/2,0mm, und Kabelabdeckhauben als Kabelschutz, verfüllen des Grabens mit zu lieferndem Füllsand, incl. lagenweisem Verdichten Das Verlegen der Kabel gehört nicht zur Leistung und ist nicht im EP enthalten. Ausführung gem. Systemskizze Steuerkabelgräben
5.__.__. 210
Herstellung von Kabelgräben der Steuerkabel
9.000,00
m
5.__.__. 220 Herstellung von Kabelgräben der Erdungsanlage Herstellung von Kabelgräben für die Verlegung von Erdungskabel einschl. aller Erd- und Nebenarbeiten wie nachfolgend beschrieben: Boden ausheben ab Unterkante Oberboden, Bodenklasse 2 bis 5, laden und auf Bodenmiete fahren. Grabentiefe: ca. -80 cm unter GOK Grabenbreite der Sohle: ca. 40 cm Liefern und Einbau einer Packung aus Füllsand 0,2/2,0mm, verfüllen des Grabens mit zu lieferndem Füllsand incl. lagenweisem Verdichten Das Verlegen der Kabel gehört nicht zur Leistung und ist nicht im EP enthalten.
5.__.__. 220
Herstellung von Kabelgräben der Erdungsanlage
8.100,00
m
5.__.__. 230 Herstellung von Kabelgräben für Beleuchtungskabel Herstellung von Kabelgräben für die Verlegung von Beleuchtungskabel einschl. aller Erd- und Nebenarbeiten wie nachfolgend beschrieben: Boden ausheben ab Unterkante Oberboden, Bodenklasse 2 bis 5, laden und auf Bodenmiete fahren. Grabentiefe: ca. -60 cm unter GOK Grabenbreite der Sohle: ca. 40 cm Liefern und Einbau einer Packung aus Füllsand 0,2/2,0mm, verfüllen des Grabens mit zu lieferndem Füllsand incl. lagenweisem Verdichten Das Verlegen der Kabel gehört nicht zur Leistung und ist nicht im EP enthalten.
5.__.__. 230
Herstellung von Kabelgräben für Beleuchtungskabel
2.700,00
m
5.__.__. 240 Trassenwarnbänder Trassenwarnbänder auf PVC-Basis mit gewünschter Aufschrift liefern und in den Kabelgräben verlegen. Ausführung nach Anweisung.
5.__.__. 240
Trassenwarnbänder
11.700,00
m
Abfuhr - / Entsorgung vom Aushub der Böden Abfuhr - / Entsorgung vom Aushub der Böden
Abfuhr - / Entsorgung vom Aushub der Böden
Kalkulationshinweise Bodenentsorgung Kalkulationshinweise Bodenentsorgung: Der Auftragnehmer wird mit der Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der anfallenden Materialien. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers. Die Verwertung, Abfallbeseitigung und Deponierung sämtlicher anfallender Wertstoffe und Abfälle ist Sache des AN; er hat hierbei die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten und in Abstimmung mit dem AG bzw. dem zuständigen Landratsamt geeignete Deponien für andienungspflichtige Abfälle auszuwählen. Verwertungs-, Deponie- und Abfallgebühren für unkontaminierte sowie kontaminierte Abfälle sind bei den jeweiligen LV-Positionen einzukalkulieren. In Bezug auf die Behandlung von anfallendem Bodenaushub gilt, dass gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrVV-/AbfG) die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§5 Abs. 2) hat. Die Beurteilung der Verwertungsmöglichkeiten der beim Aushub anfallenden Bodenmaterialien und Auffüllungen (<10 % Bauschutt) erfolgt nach StMUV Eckpunktepapier "Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen", 2005 und ergänzend nach LAGA M20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", 1997 für die Parameter LHKVV, BTEX und Thallium Feststoff/Eluat. Die Beurteilung von Auffüllungen >10% Bauschutt erfolgt nach ZTVwwG-StB By 05, Leitfaden zu "Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken", 2005. Zusätzlich erfolgt aufgrund entsprechender Altlastenfunde eine Untersuchung auf PFC im S4-Eluat gemäß "Leitlinie zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden". Grundsätzlich kann der Wiedereinbau anfallenden Bodenmaterials im Rahmen der Baumaßnahme erfolgen. Hierzu erfolgt bauseits neben der chemisch-physikalischen Analytik eine geotechnische Bewertung der VViedereinbaufähigkeit. Aufgrund geogener Einträge besteht prinzipiell eine Ausnahmegenehmigung zum Wiedereinbau von Material mit erhöhten Thallium-Gehalten und pH-Werten. Material mit einer Einstufung >Z1.2 gem. der oben genannten Richtlinien ist jedoch in jedem Fall abzufahren und ordnungsgemäß zu verwerten/entsorgen; analog gilt dies für Material mit PFC-Gehalten im 54-Eluat >Nachweisgrenze. Material auf Haufwerken, das zum Wiedereinbau vorgesehen ist, ist in geeigneter Art vor Witterungseinflüssen zu schützen (Folienabdeckung), um einer Beeinträchtigung der Einbaufähigkeit vorzubeugen. Verwertungs-/Entsorgungskosten für Material, welches aufgrund unzureichender oder fehlender Abdeckung nach der Zwischenlagerung nicht mehr zum Wiedereinbau geeignet ist, gehen zu Lasten des AN. Im Einzelnen ist folgende Vorgehensweise vorgesehen und in die LV-Positionen zum Aushub von Bodenmaterial einzukalkulieren: - Separierung anfallenden Materials im Zuge des Aushubs in Abhängigkeit der Zusammensetzung nach Bodenhorizonten oder ggf. optischen oder geruchlichen Auffälligkeiten (z. B. veränderte Korngrößenverteilung, Bauschuttbeimengungen, unnatürliche Verfärbungen/Gerüche o.ä.). Ziel ist dieTrennung in organoleptisch homogene Chargen. - Die Materialien sind anschließend zu Haufwerken geeigneter Größe (max. ca. 500 cbm) aufzuschütten und mittels eines wetterfesten Schildes eindeutig zu bezeichnen. Die fortlaufende Nummer wird dabei nach Entstehungszeitpunkt des Haufwerkes vergeben und läuft über alle Haufwerke, sodass jede Nummer nur einmal vergeben ist. Die Beschilderung der Haufwerke erfolgt durch den AN. Auf dem Schild ist die Herkunft des Haufwerks und insbesondere auch die jeweilige Entnahmetiefe des Bodenmaterials zu vermerken. - Zum Wiedereinbau geeignete Haufwerke sind bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen (Folienabdeckung). - Dokumentation der Abfuhr mittels Liste mit folgenden Inhalten: Datum Be-/Entladung, KFZ- Kennzeichen Transportfahrzeuge, Haufwerksbezeichnung, Einstufung, Tonnage, Verwertungs-/Entsorgungsort und Anlegen eines Verwertungs-/Entsorgungskatasters zur Dokumentation der Verwertungs- /Entsorgungswege durch den AN. Der AN hat die komplette Abwicklung der Verwertung/ Entsorgung der abzufahrenden Chargen vorzunehmen (Einholung von Genehmigungen, Transporte (auch in Zwischenlager), Verwiegungen auf einer öffentlichen bzw. geeichten Waage und Beibringen der entsprechenden Wiegescheine). Der AN hat weiterhin in eigener Verantwortung die Form der Transporte der anfallenden Stoffe festzulegen. Die ordnungsgemäße Verwertung/Deponierung ist dem Bauherrn bzw. der Bauleitung des AG ohne gesonderte Aufforderung nach den geltenden Regeln und Gesetzen (Begleitscheine, Wiegescheine, Verwertungs-/ Entsorgungsnachweise etc.) unverzüglich nachzuweisen. Sämtliche diesbezüglich anfallenden Kosten sind bei den jeweiligen LV-Positionen zur Verwertung/Entsorgung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Grundsätzlich werden durch den AN in eigener Verantwortung, ohne Wissen des AG bzw. der Bauleitung des AG beauftragte Deklarationsanalysen und sonstige Untersuchungen nicht anerkannt und nicht vergütet.
Kalkulationshinweise Bodenentsorgung
Kalkulationshinweise Bodenlagerung Kalkulationshinweise Bodenlagerung: Jegliches Aufbruch- und Bodenmaterial ist auf den Lagerplatz zur Beprobung zu transportieren. Der AN hat diese Fläche für die Zwischenlagerung der Materialien herzurichten. Das Ausheben, Laden und Transportieren ist in die jeweiligen Aushub-/Bodenabtrag-/Abbruchpositionen einzurechnen, so wie in den einzelnen Positionen textlich beschrieben. Dies ist in die einzelnen Positionen einzurechnen.
Kalkulationshinweise Bodenlagerung
5.__.__. 250 Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA bzw. aktueller Mantel- / Ersatzbauverordnung Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA bzw. aktueller Mantel- / Ersatzbauverordnung, zur Bestimmung der Einbauklasse des Bodens bei unspezifischem Verdacht sowie Festlegung des Abfallschlüssels. Einschl. Beprobung von Boden aus Haufwerken und Erstellung der notwendigen Mischproben. Die Position umfasst alle notwendigen Arbeiten wie z.B. Probenahme inkl. Stellung der Geräte, Probenahmegefäße und Probenahmeprotokolle sowie den Transport zum Labor und die Analytik.
5.__.__. 250
Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA bzw. aktueller Mantel- / Ersatzbauverordnung
38,00
St
Abfuhr von Böden Abfuhr von Böden
Abfuhr von Böden
5.__.__. 260 Abfuhr von Oberboden Abfuhr Oberboden Z0 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z0
5.__.__. 260
Abfuhr von Oberboden
2.730,00
m3
5.__.__. 270 Abfuhr Böden Z0 Abfuhr Böden Z0 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z0 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
5.__.__. 270
Abfuhr Böden Z0
15.160,00
m3
5.__.__. 280 Abfuhr Böden Z1.1 Abfuhr Böden Z1.1 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z1.1 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
5.__.__. 280
Abfuhr Böden Z1.1
3.790,00
m3
5.__.__. 290 Abfuhr Böden Z1.2 Abfuhr Böden Z1.2 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z1.2 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
5.__.__. 290
Abfuhr Böden Z1.2
E
100,00
m3
5.__.__. 300 Abfuhr Böden Z2 Abfuhr Böden Z2 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: Z2 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
5.__.__. 300
Abfuhr Böden Z2
E
100,00
m3
5.__.__. 310 Zulage Abfuhr Boden größer Z2 Zulage Abfuhr Boden größer Z2 Abfuhr Böden Z2 Im Baustellenbereich zwischengelagerten Boden nach der Schadstoffanalyse laden und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Zuordnungswert gem. LAGA: größer Z2 Nur auf Anweisung des AG, hier sind nicht die Ausbauböden gemeint, die aufgrund eventuell überhöhter Nitrate im Oberboden einer normalen Nutzung wieder zuzuführen sind.
5.__.__. 310
Zulage Abfuhr Boden größer Z2
E
100,00
m3
5.__.__. 320 Bodenmiete begrünen Bei Lagerung von mehr als 2 Monaten während der Vegetationszeit ist eine geeignete Zwischenbegrünung (fachgerechte Ansaat) zum Schutz gegen Erosion durchzuführen. Diese Begrünung ist regelmäßig zu wiederholen, bis zum Wiedereinbau des Bodens. Dem Boden angepasste Bearbeitung, zum Beispiel mit Fräsen, wird ein fachgerechtes Saatbett gergestellt. Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter RSM 7.1 Variante 1, in zwei gekreuzten Arbeitsgängen, einschl. Feinplanum (+/- 2 cm) herstellen. Dabei anfallende Stoffe bis 3 cm ablesen und abfahren. Saatgutmenge 20 g/m². Einarbeiten des Saatgutes sowie Abwalzen der Fläche. Verpackung: 10-kg-Papiersack, Aussaatmenge: 20 g/m2
5.__.__. 320
Bodenmiete begrünen
1.000,00
5.__.__. 330 Statischer Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 Statischer Lastplattendruckversuch gemäß DIN 18134 auf den vorh. Tragschichten bzw. Sohlplanum durchführen. Zeitpunkt und Anzahl der Versuche sind gemeinsam mit der Bauleitung und dem vom AN zu beauftragenden, unabhängigen Bodenprüfinstitut festzulegen. Der E.P. gilt einschl. aller für die Versuche nochtwendigen Vorbereitungen (Herstellen der Versuchsfläche etc.) einschl. Gerätschaften. Eine Vergütung erfolgt nur bei positivem Ergebnis. Kontrollprüfung gemäß ZTV SoB StB 04, für Frostschutzschicht bzw. Schottertragschicht nach Angabe des AG durchführen. Zu prüfen ist mittels Lastplattenversuch der EV 2-Modul auf dem Frostschutzplanum. Die Prüfung hat durch ein amtlich anerkanntes Institut zu erfolgen. Einzurechnen sind alle Kosten zur ordnungsgemäßen Durchführung und Auswertung der Prüfung einschl. Stellung des Gegengewichtes. Die Vergütung der Kontrollprüfung erfolgt nur, wenn der gewünschte Erfolg erzielt wird. Gewünschter Modul EV2>= 120 MN/m² Ausführung nur nach Anordnung des AG Durchführung bei allen Großfundamenten und Anlagenstraße verpflichtend
5.__.__. 330
Statischer Lastplattendruckversuch nach DIN 18134
43,00
St
5.__.__. 340 Dynamischer Plattendruckversuch nach DIN 18134 Plattendruckversuche gemäß DIN 18134 an den erforderlichen Stellen lt. Angabe der Bauleitung durchführen. Einschließlich Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte mit Darstellung und Auswertung der Messergebnisse sowie aller Hilfskräfte. Die Druckversuche dürfen nur von einer anerkannten Firma ausgeführt und untersucht werden. Geprüft wird auf Erdplanum, Frostschutzschicht oder Schottertragschicht. Es werden nur die positiv verlaufenden Druckversuche vergütet. Versuche die nicht die erforderliche Verdichtung nachweisen gehen zu Lasten des AN.
5.__.__. 340
Dynamischer Plattendruckversuch nach DIN 18134
43,00
St
6 Bodenstabilisierung
6
Bodenstabilisierung
6.__.__. 10 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung herstellen, vorhalten und abfahren für Stabikolonne . Bestehend aus Schlepper m. Fräse, Streufahrzeug, Planierraupe und Stampffußwalzenzug
6.__.__. 10
Baustelleneinrichtung
E
P
1,00
psch
6.__.__. 20 Gelagerten Erdaushub flächig wieder einbauen von -1,30m bis -0,25m Auf der Lagerfläche in Haufwerken zwischengelagerten, wiedereinbaufähigen Erdaushub laden und zum Einbauort transportieren. Einschl. lagenweise in Schichten bis 30 cm bis -0,25m, wieder einbauen und verdichten. Einbau flächig, im Baufeldbereich, sowie für das Anarbeiten von Hand. Boden muss gegebenenfalls nach Einbau Stabilisiert werden!
6.__.__. 20
Gelagerten Erdaushub flächig wieder einbauen von -1,30m bis -0,25m
54.850,00
m3
6.__.__. 30 Bodenstabilisierung herstellen im mixed in place Verfahren Liefern von Bindemittel Mischbinder (Kalk/Zement) frei Baustelle, Ausblasen in Streufahrzeug , Aufstreuen des Bindemittels mittels Elektronischer Dosiereinrichtung bis 25 kq/m2 Einfräsen des Bindemittels mittels Stabilisierungsfräse 30 - 40 cm Stärke. Beispielhafte Darstellung beim Kleinfundament: [Bild] Mehrmaliges Einfräsen erforderlich um eine Homogenität des Bodenmaterials zu erreichen Planieren nach dem Fräsvorgang der einzelnen Stabilagen und Flächen mittels Planierraupe. Verdichten des Stabibodens unmittelbar nach dem Fräsen sowie nach dem Planieren der Raupe mittels 20 Tonnen Stampffußwalze und anschließend mittels min. 13 Tonnen Glattamantelwalze. 3-maliges Fräsen ist einzukalkulieren.
6.__.__. 30
Bodenstabilisierung herstellen im mixed in place Verfahren
44.230,00
m2
6.__.__. 40 Mehrmenge Bindemittel liefern Mehrmenge Bindemittel liefern frei Baustelle bei Verbrauch größer 25 kg/m2 Bindemittel (Kalk/Zement)
6.__.__. 40
Mehrmenge Bindemittel liefern
E
50,00
t
7 Grünanlagen
7
Grünanlagen
Hinweistext Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den Stahl- und Elektromontagearbeiten durchzuführen, analog zu den einzelnen Bauabschnitten. Sämtliche Leistungen des Titels Grünanlagen können ggf. erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Die daraus entstehenden Erschwernisse, Arbeiten mit Kleingeräten, Handarbeit, Behinderung durch Einbauteile etc. sind in die EP einzurechnen. Landschaftsgerechte Einbindung des Bauwerks in das Landschaftsbild über Gelände der Schaltanlage. Die folgenden Arbeiten sind hierzu auszuführen: - Nachplanierung und Verdichtung des anstehenden Mineralbodens - Andecken von Mutterboden - Auflockern des Mutterbodens bis 10 cm Tiefe, durch den Einsatz einer Fräse - Beseitigung von Steinen (> 5 cm), Fremdkörpern, Unkräutern und schwer zersetzbaren Pflanzenteilen (z. B.: Wurzeln,Äste) - Sieben von Humus max. mit Korngröße 60 mm - Feinplanum des angedeckten Mutter Sollhöhe) - Herstellung der Geländeanschlüsse - Ansaat einer Magerrasenmischung - reg. Herkunft UG 16 nach Angaben des AN.
Hinweistext
7.__.__. 10 Künftige Rasenfläche lockern durch Fräsen, T12cm Künftige Rasenfläche durch Fräsen. Innerhalb der Schaltanlage, ca. 12 cm tief lockern, Bodengruppe 4-6 DIN 18915 Teil 1, Rand- und Restflächen ggf. von Hand bearbeiten, ggf. Unrat ablesen. Unrat wird Eigentum des AN und ist zur eigenen Verwendung abzufahren.
7.__.__. 10
Künftige Rasenfläche lockern durch Fräsen, T12cm
69.800,00
m2
7.__.__. 20 Rasenfeinplanie für Ansaatfläche Rasenfeinplanie fu r Ansaatfla chen. Zula ssige Abweichung von der Sollho he max. 2 cm - gemessen unter 4-m-Richtlatte -, Anschlu sse an Vegetationsfla chen ho hengleich herstellen, Anschlu sse an Borde und Belagsra nder -2 cm unterhalb deren OK herstellen, hinderliches Steinmaterial, Fremdko rper und schwer verrottbare Pflanzenteile sind abzulesen und zu entsorgen. EP beinhaltet Entsorgungsgebu hren.
7.__.__. 20
Rasenfeinplanie für Ansaatfläche
69.800,00
m2
7.__.__. 30 Ansaat einer Magerrasenmischung - reg. Herkunft UG 16 Ansaat einer Magerrasenmischung - reg. Herkunft UG 16. Fachgerechte Ansaat einer Magerrasenmischung mit 50% Blumen- und 50% Gräser-Anteil, gem. nachfolgender Tabelle liefern und ansäen; Ursprungsgebiet (UG) 16: Wildblumen 50% Botanischer Name Deutscher Name Achillea millefolium Gewöhnliche Schafgarbe 1,00 % Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,00 % Betonica officinalis Heilziest 1,00 % Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume 0,20 % Centaurea cyanus Kornblume 3,00 % Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 1,50 % Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume 1,00 % Clinopodium vulgare Gewöhnlicher Wirbeldost 0,40 % Daucus carota Wilde Möhre 1,00 % Dianthus carthusianorum Kartäusernelke 1,00% Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf 1,80 % Galium album Weißes Labkraut 1,00 % Galium verum Echtes Labkraut 1,50 % Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut 0,20 % Hypericum perforatum Echtes Johanniskraut 0,50 % Hypochaeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut 1,50 % Knautia arvensis Acker- Witwenblume 1,50 % Leontodon hispidus Rauer Löwenzahn 1,20 % Leucanthemum ircutianum/vulgare Wiesen-Margerite 2,20 % Linaria vulgaris Gewöhnliches Leinkraut 0,30 % Lotus corniculatus Hornschotenklee 1,30 % Malva moschata Moschus-Malve 1,50 % Medicago lupulin Gelbklee 1,00 % Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost 0,50 % Papaver rhoeas Klatschmohn 1,50 % Pastinaca sativa Gewöhnlicher Pastinak 0,70 % Pimpinella saxifraga Kleine Bibernelle 1,00 % Plantago lanceolata Spitzwegerich 1,00 % Plantago media Mittlerer Wegerich 0,50 % Potentilla argentea Silber-Fingerkraut 1,00 % Primula veris Echte Schlüsselblume 0,50 % Prunella grandiflora Großblütige Braunelle 0,50 % Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,60 % Reseda lutea Gelbe Resede 0,50 % Rhinanthus minor Kleiner Klappertopf 0,80 % Salvia pratensis Wiesen-Salbei 2,50 % Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 3,00 % Saponaria officinalis Echtes Seifenkraut 0,70 % Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose 0,50 % Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer 0,10 % Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke 1,20 % Silene nutans Nickendes Leimkraut 1,00 % Silene vulgaris Gewöhnliches Leimkraut 2,00 % Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 0,50 % Trifolium campestre Feldklee 0,30 % Verbascum nigrum Schwarze Königskerze 0,50 % 50,00 % Wildgräser 50% Agrostis capillaris Rotes Straußgras 2,00 % Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00 % Briza media Gewöhnliches Zittergras 3,00 % Bromus erectus Aufrechte Trespe 4,00 % Carex flacca Blaugrüne Segge 1,00 % Cynosurus cristatus Kammgras 4,00 % Festuca guestfalica (ovina) Schafschwingel 10,00 % Festuca rubra Rotschwingel 9,00 % Helictotrichon pratense Echterer Wiesenhafer 2,00 % Koeleria pyramidata Großes Schillergras 2,00 % Luzula campestris Gewöhnliche Hainsimse 0,50 % Poa angustifolia Schmalblättriges Rispengras 7,50 % 50,00 % Gesamt 100,00% Aufwandmenge 3 g / 1 qm Zuzüglich Schnellbegrünungskomponente 2 g / 1 qm Zuzüglich Schrot als Füllstoff 5 g / 1 qm zum Hochmischen auf 10 g / 1 qm Mindestanforderungen an das Wildpflanzensaatgut: bzgl. technischer Reinheit: 80%, bzgl. Keimfähigkeit: 70%; Nachweis der Saatgutmischung durch Originallieferschein und Verpackung auf der Baustelle; Aussaat erst nach Prüfung und Freigabe; Abrechnung nach Flächenaufmaß in der Abwicklung; Aussaatzeit: Mitte März bis Ende Mai oder Anfang September bis Ende Oktober; Angebotenes Produkt/ Hersteller &&&&.................&/&...............&&&&& (vom Bieter zwingend anzugeben) .
7.__.__. 30
Ansaat einer Magerrasenmischung - reg. Herkunft UG 16
69.800,00
m2
7.__.__. 40 Schröpfschnitt durchführen Schröpfschnitt durchführen. Schröpfschnitt der angesäten Mischung durchführen incl. Schnittgutabfuhr als Eigentum des AN; Schnittzeitpunkt: ca. 8-10 Wochen nach Ansaat in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung Schnitthöhe: 8-10 cm, incl. Nachsaat von Fehlstellen. Die Schnitthöhe ist einzuhalten uns darf nicht unterschritten werden. Anwuchsgarantie durch AN ist zu gewährleisten.
7.__.__. 40
Schröpfschnitt durchführen
69.800,00
m2
7.__.__. 50 Schotterrasen herstellen Vegetationstragdeckschicht (Schotterrasen) herstellen aus einem Gemisch aus groben Gesteinskörnungen und Oberboden, auf 'Geländeauffüllung' Einbaubereich 'UW-Gelände, Freiluftschaltanlage, Behinderung durch Einbauteile wie Fundamente, Kabelkanäle etc. Einbau mit Kleingeräten.' Steine größer als 5 cm müssen abgesammelt werden. Vor Rasenansaat ist de Boden anzuwalzen. Einbaudicke cm '10' Tragfähiges frostsicheres Gesteinskörnungsgemisch für Schotterrasen geeignet liefern und einbauen. Oberboden einfräsen und verdichten. (Baumischverfahren) Oberboden 'liefern' Schotterrasengemisch: 1 Teil Oberboden, 4 Teile Gesteinsgemisch. Maschinelle Bodenlockerung innerhalb der Schotterrasendeckschicht mittels Garten-Bodenfräse in mehreren gekreuzten Arbeitsgängen herstellen, Arbeitstiefe 8 bis 12 cm.
7.__.__. 50
Schotterrasen herstellen
E
500,00
m2
7.__.__. 60 Begrünung gemäß LBP - artenreichen Gras-und Staudenflur Beschreibung/Umsetzung: Anlegen eines Blühstreifens entlang der Zaunanlage (von außen). Mindestens 10 m breit und 40 m lang. Zu verwenden sind hierfür beispielsweise: - Lein (Linum usitatissimum) - Luzerne (Medicago sativa) - Ölrettich (Raphanus sativus) - Gelber Steinklee (Melilotus officinalis) - Kulturmalve (Malve sylvestris ssp. mauritiana) Liefern und anlegen des Blühstreifens wie vor beschrieben inkl. Erdarbeiten.
7.__.__. 60
Begrünung gemäß LBP - artenreichen Gras-und Staudenflur
E
0,00
m2
7.__.__. 70 Begrünung gemäß LBP - mesophilem Gebüsch Beschreibung/Umsetzung: Zur Einbettung der Erweiterung und Erneuerung des UW in das Landschaftsbild findet eine Eingrünung der gesamten Anlage statt. Die Eingrünung sollt mindestens 5 m breit sein, aus einheimischen Bäumen und Sträuchern bestehen und direkt an die Umzäunung des UW angrenzen. Gehölze auf einer Länge von ca. 2 km anpflanzen. Verwendung folgender Pflanzen: - Hasel (Corylus avellana) - Schlehe (Prunus spinosa) - Hundsrose (Rosa canina) - Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) - Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) - Hainbuche (Carpinus betulus) - Traubenkirsche (Prunus padus) - Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) - Weißdorn (Crataegus monogyna/laevigata) - Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Liefern und anlegen der Strauch-Baumhecke wie vor beschrieben inkl. Erdarbeiten und Schutzzaun um die gesamte Anpflanzung.
7.__.__. 70
Begrünung gemäß LBP - mesophilem Gebüsch
E
0,00
m2
7.__.__. 80 Mutterboden, steinfrei, liefern Mutterboden, steinfrei, gesiebt nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme liefern und in Stärke d = 10 cm profilgerecht einplanieren, einschl. Feinplanum. Zwischen den Schaltgeräten ist ggf. die Einbringung des Mutterbodens von Hand einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
7.__.__. 80
Mutterboden, steinfrei, liefern
E
500,00
m2
8 Provisorium
8
Provisorium
Einzeilfundamente Einzeilfundamente
Einzeilfundamente
Bausteine für Positionen Sollte für eine Positionsnummer kein Baustein vorhanden sein, so sind die entsprechenden Pläne aus anderen Bausteinen zu verwenden. Positionsnummern entsprechend den Fundamentlageplänen.
Bausteine für Positionen
4 Ausführungsbeschreibung
[4]
Ausführungsbeschreibung
E
8.__.__. 10 Einmessung der Fundamente Einmessung der Fundamentachsen im Baufeld nach freigegebenen Ausführungsplänen. Sichern der Achsen und festlegen der genauen Fundamentstandpunkte. Einschl. Messprotokoll
8.__.__. 10
Einmessung der Fundamente
P
1,00
psch
8.__.__. 20 Betonfertigteil Typ 441 liefern und einbauen Fertigteilfundament Typ 441 Fertigteilfundament gemäß Ausführungsbeschreibung liefern ggf. Innerhalb der Baustelle versetzen und einbauen. Die entsprechenden Pläne für Ankerbolzen und Ankerschablone sind in den Bausteinen der einzelnen Positionen enthalten. Es sind die Vorbemerkung der Ausführungsbeschreibung zu beachten Einschließlich Erdarbeiten: Boden Bodenklassen 2 bis 5 DIN 18300, Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, profilgerecht lösen und und auf dem Gelände bis zum Wiedereinbau in Mieten lagern. Der seitlich gelagerte Boden soll zum Wiedereinbau dienen, ein lagenweiser Einbau ist erforderlich damit Erdungen sowie Kabel während des Einbauens verlegt werden können. Die Arbeiten sind als Komplettarbeiten inkl. aller Nebenarbeiten anzubieten. Einschließlich Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht, Bolzen, Aushub und Einbau des Bodens und ggf. Wasserhaltung. Einschließlich Ankerbolzen Ankerbolzen für vor genanntes Einzelfundament liefern. Der Einbau ist einzukalkulieren gemäß Ausführungszeichnung. 8 Bolzen nebst Platten und Muttern in fertiger Arbeit. Einschl. sämtlicher Nebenarbeiten und Material. Setzrahmen für Ankerbolzen für Einzelfundament maßgenau herstellen und für den Einbau vorhalten. Setzrahmen kann mehrfach verwendet werden. Es wird nur 1 Stück vergütet. Die Herstellung weiterer Setzrahmen (bauablaufbedingt) ist in den EP einzurechnen.
8.__.__. 20
Betonfertigteil Typ 441 liefern und einbauen
6,00
St
8.__.__. 30 Betonfertigteil Typ 441 rückbauen und zwischenlagern Betonfertigteil Typ 441 rückbauen und auf der Baustelleneinrichtunsfläche zwischenlagern, incl. erforderlicher Aushubarbeiten und anschließendes Wiederverfüllen der Aushubgrube und lagenweise Verdichtung. Abrechnung nach Stückzahl inklusive Sauberkeitsschichten. Einschließlich Transportweg zur Zwischenlagerfläche. Entfernung ca. 500m.
8.__.__. 30
Betonfertigteil Typ 441 rückbauen und zwischenlagern
6,00
St
8.__.__. 40 Betonfertigteil Typ 441 abtransportieren und entsorgen Betonfertigteil Typ 441 abtransportieren und entsorgen incl. Gebühr. Abrechnung nach Stückzahl
8.__.__. 40
Betonfertigteil Typ 441 abtransportieren und entsorgen
6,00
St
8.__.__. 50 Betonfertigteil Typ 303 abtransportieren und entsorgen Betonfertigteil Typ 303 abtransportieren und entsorgen incl. Gebühr. Abrechnung nach Stückzahl
8.__.__. 50
Betonfertigteil Typ 303 abtransportieren und entsorgen
26,00
St
8.__.__. 60 Betonfertigteil Typ 303 liefern und einbauen Fertigteilfundament Typ 303 Fertigteilfundament gemäß Ausführungsbeschreibung liefern ggf. Innerhalb der Baustelle versetzen und einbauen. Die entsprechenden Pläne für Ankerbolzen und Ankerschablone sind in den Bausteinen der einzelnen Positionen enthalten. Es sind die Vorbemerkung der Ausführungsbeschreibung zu beachten Einschließlich Erdarbeiten: Boden Bodenklassen 2 bis 5 DIN 18300, Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, profilgerecht lösen und und auf dem Gelände bis zum Wiedereinbau in Mieten lagern. Der seitlich gelagerte Boden soll zum Wiedereinbau dienen, ein lagenweiser Einbau ist erforderlich damit Erdungen sowie Kabel während des Einbauens verlegt werden können. Die Arbeiten sind als Komplettarbeiten inkl. aller Nebenarbeiten anzubieten. Einschließlich Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht, Bolzen, Aushub und Einbau des Bodens und ggf. Wasserhaltung. Einschließlich Ankerbolzen Ankerbolzen für vor genanntes Einzelfundament liefern. Der Einbau ist einzukalkulieren gemäß Ausführungszeichnung. 8 Bolzen nebst Platten und Muttern in fertiger Arbeit. Einschl. sämtlicher Nebenarbeiten und Material. Setzrahmen für Ankerbolzen für Einzelfundament maßgenau herstellen und für den Einbau vorhalten. Setzrahmen kann mehrfach verwendet werden. Es wird nur 1 Stück vergütet. Die Herstellung weiterer Setzrahmen (bauablaufbedingt) ist in den EP einzurechnen.
8.__.__. 60
Betonfertigteil Typ 303 liefern und einbauen
26,00
St
8.__.__. 70 Betonfertigteil Typ 303 rückbauen und zwischenlagern Betonfertigteil Typ 303 rückbauen und auf der Baustelleneinrichtunsfläche zwischenlagern, incl. erforderlicher Aushubarbeiten und anschließendes Wiederverfüllen der Aushubgrube und lagenweise Verdichtung. Abrechnung nach Stückzahl inklusive Sauberkeitsschichten. Einschließlich Transportweg zur Zwischenlagerfläche. Entfernung ca. 500m.
8.__.__. 70
Betonfertigteil Typ 303 rückbauen und zwischenlagern
26,00
St
8.__.__. 80 Betonfertigteil Typ 302 liefern und einbauen Fertigteilfundament Typ 302 Fertigteilfundament gemäß Ausführungsbeschreibung liefern ggf. Innerhalb der Baustelle versetzen und einbauen. Die entsprechenden Pläne für Ankerbolzen und Ankerschablone sind in den Bausteinen der einzelnen Positionen enthalten. Es sind die Vorbemerkung der Ausführungsbeschreibung zu beachten Einschließlich Erdarbeiten: Boden Bodenklassen 2 bis 5 DIN 18300, Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, profilgerecht lösen und und auf dem Gelände bis zum Wiedereinbau in Mieten lagern. Der seitlich gelagerte Boden soll zum Wiedereinbau dienen, ein lagenweiser Einbau ist erforderlich damit Erdungen sowie Kabel während des Einbauens verlegt werden können. Die Arbeiten sind als Komplettarbeiten inkl. aller Nebenarbeiten anzubieten. Einschließlich Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht, Bolzen, Aushub und Einbau des Bodens und ggf. Wasserhaltung. Einschließlich Ankerbolzen Ankerbolzen für vor genanntes Einzelfundament liefern. Der Einbau ist einzukalkulieren gemäß Ausführungszeichnung. 8 Bolzen nebst Platten und Muttern in fertiger Arbeit. Einschl. sämtlicher Nebenarbeiten und Material. Setzrahmen für Ankerbolzen für Einzelfundament maßgenau herstellen und für den Einbau vorhalten. Setzrahmen kann mehrfach verwendet werden. Es wird nur 1 Stück vergütet. Die Herstellung weiterer Setzrahmen (bauablaufbedingt) ist in den EP einzurechnen.
8.__.__. 80
Betonfertigteil Typ 302 liefern und einbauen
6,00
St
8.__.__. 90 Betonfertigteil Typ 302 rückbauen und zwischenlagern Betonfertigteil Typ 302 rückbauen und auf der Baustelleneinrichtunsfläche zwischenlagern, incl. erforderlicher Aushubarbeiten und anschließendes Wiederverfüllen der Aushubgrube und lagenweise Verdichtung. Abrechnung nach Stückzahl inklusive Sauberkeitsschichten. Einschließlich Transportweg zur Zwischenlagerfläche. Entfernung ca. 500m.
8.__.__. 90
Betonfertigteil Typ 302 rückbauen und zwischenlagern
6,00
St
8.__.__. 100 Betonfertigteil Typ 302 abtransportieren und entsorgen Betonfertigteil Typ 302 abtransportieren und entsorgen incl. Gebühr. Abrechnung nach Stückzahl
8.__.__. 100
Betonfertigteil Typ 302 abtransportieren und entsorgen
6,00
St
8.__.__. 110 Betonfertigteil Typ 300 liefern und einbauen Fertigteilfundament Typ 300 Fertigteilfundament gemäß Ausführungsbeschreibung liefern ggf. Innerhalb der Baustelle versetzen und einbauen. Die entsprechenden Pläne für Ankerbolzen und Ankerschablone sind in den Bausteinen der einzelnen Positionen enthalten. Es sind die Vorbemerkung der Ausführungsbeschreibung zu beachten Einschließlich Erdarbeiten: Boden Bodenklassen 2 bis 5 DIN 18300, Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, profilgerecht lösen und und auf dem Gelände bis zum Wiedereinbau in Mieten lagern. Der seitlich gelagerte Boden soll zum Wiedereinbau dienen, ein lagenweiser Einbau ist erforderlich damit Erdungen sowie Kabel während des Einbauens verlegt werden können. Die Arbeiten sind als Komplettarbeiten inkl. aller Nebenarbeiten anzubieten. Einschließlich Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht, Bolzen, Aushub und Einbau des Bodens und ggf. Wasserhaltung. Einschließlich Ankerbolzen Ankerbolzen für vor genanntes Einzelfundament liefern. Der Einbau ist einzukalkulieren gemäß Ausführungszeichnung. 8 Bolzen nebst Platten und Muttern in fertiger Arbeit. Einschl. sämtlicher Nebenarbeiten und Material. Setzrahmen für Ankerbolzen für Einzelfundament maßgenau herstellen und für den Einbau vorhalten. Setzrahmen kann mehrfach verwendet werden. Es wird nur 1 Stück vergütet. Die Herstellung weiterer Setzrahmen (bauablaufbedingt) ist in den EP einzurechnen.
8.__.__. 110
Betonfertigteil Typ 300 liefern und einbauen
24,00
St
8.__.__. 120 Betonfertigteil Typ 300 rückbauen und zwischenlagern Betonfertigteil Typ 300 rückbauen und auf der Baustelleneinrichtunsfläche zwischenlagern, incl. erforderlicher Aushubarbeiten und anschließendes Wiederverfüllen der Aushubgrube und lagenweise Verdichtung. Abrechnung nach Stückzahl inklusive Sauberkeitsschichten. Einschließlich Transportweg zur Zwischenlagerfläche. Entfernung ca. 500m.
8.__.__. 120
Betonfertigteil Typ 300 rückbauen und zwischenlagern
24,00
St
8.__.__. 130 Betonfertigteil Typ 300 abtransportieren und entsorgen Betonfertigteil Typ 300 abtransportieren und entsorgen incl. Gebühr. Abrechnung nach Stückzahl
8.__.__. 130
Betonfertigteil Typ 300 abtransportieren und entsorgen
24,00
St
Steuerzelle Steuerzelle
Steuerzelle
Allgemeine Vorbemerkung - Steuerzelle Der nachfolgende Text gilt für alle in diesem LV genannten Steuerzellen: Zur besseren Orientierung sind Planunterlagen beigefügt. Sollte es zwischen den Anlagen und dem LV Text Abweichungen geben so wäre der LV Text maßgebend. Dies ist dem AG bei Auftragsabgabe zu melden und zur Klärung anzumerken. Die Steuerzelle ist inkl. einer zugänglichen Stahltreppe zu liefern. Nach der Beauftragung muss innerhalb von 3 Wochen eine aussagekräftige CAD Ausführungszeichnung (1 Plan für Steuerzelle und 1 Plan für Doppelboden) zur Freigabe durch den Auftraggeber vor der Fertigung vorgelegt werden. Eine prüffähige Statik ist in diesem Zusammenhang standortbezogen, jedoch unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten minimal anzusetzenden Lastannahmen vorzulegen: - Schneelastzone II - Geländehöhe 507,20 DHHN2016 Nutzlasten Dach: - Einzellast 2,0 kN (Nutzungsklasse H) - Dachdecke 2,0 kN/m² Nutzlasten Bodenplatte: - Einzellast 4,0 kN - Flächenlast 5,0 kN/m² Die Bemessung der Stahlbetonbauteile erfolgt für die ungünstigste Belastungssituation Der Einbau des Doppelbodens ist so zu koordinieren, dass nach erfolgter Montage der Steuerzellen, dieser unmittelbar eingebaut wird oder bereits im eingebauten Zustand angeliefert wird. Spätestens eine Woche nach der Steuerzellenmontage muss der Doppelboden montiert sein. Der Doppelboden wird zunächst mit "Interimsplatten" belegt, die endgültigen Bodenplatten werden später nach Montage der E-technik eingebaut. Die endgültigen Doppelbodenplatten sind bei Lieferung der Steuerzellen mit zu liefern und werden bauseits auf dem Gelände/Betriebsgebäude zwischengelagert. Vor Auslieferung der Steuerzellen ist eine Werksabnahme beim Auftraggeber rechtzeitig anzumelden. Der Bauherr entscheidet dann, ob er eine Werksabnahme vornehmen möchte. Nach dem Stellen der Steuerzellen ist insbesondere zu überprüfen, ob die Montagedeckel in den Kabeldurchführungen ordnungsgemäß eingebracht sind, um Folgeschäden durch Wasser in den Wannen zu verhindern. Alle Montagedeckel sind für 1 bar ausgelegt. Alle Türen sind zu überprüfen und im Bedarfsfalle nach dem Setzen der Zellen nachzujustieren. Die Steuerzelle ist in RC4-Ausführung zu liefern. Die Türfeststellfunktion ist zum Montagezeitpunkt einzustellen. Der Einbau der elektrotechnischen Einrichtung (Schaltschränke etc.) erfolgt bauseits, sobald die Steuerzelle versetzt ist. Auf die Einhaltung der HSE-Richtlinie wird nochmals eindringlich verwiesen. Der Bieter hat rechtzeitig vor Beginn der Verlegearbeiten dem AG einen Hebeplan und Gefährdungsbeurteilungen vorzulegen, der dann vom AG geprüft und freigegeben wird (spätestens 2 Wochen vorher).
Allgemeine Vorbemerkung - Steuerzelle
Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht
Erdarbeiten, Sauberkeitsschicht
8.__.__. 140 Erdarbeiten Boden für Baugrube Steuerzelle profilgerecht lösen. Aushubmaterial (Sand) laden, transportieren und zur späteren Wiederverwendung in Miete zwischenlagern. Die Baugruben sind gemäß Unfallverhütungsvorschriften zu sichern und abzusperren (Ketten). Baugrubensohle nach dem Aushub fachgerecht nachverdichten. Ausführung unmittelbar vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht. Anbringen einer Noppenbahn zum Schutz der Wand Kabelkeller Kornabgestuftes Füllmaterial (Schotter 0/45) in Baugrube des Fundamentes einbauen profilgerecht und lagenweise (mindestens H/4, Schütthöhe maximal 30 cm) einbauen und mit geeignetem Verdichtungsgerät nach ZTVE-StB (DPr = 100 %) gemäß Vorgabe des AG verdichten. Der Nachweis für den Verdichtungsgrad hat je eingebauter Lage im Rahmen der Eigenüberwachung zu erfolgen und ist zu dokumentieren.
8.__.__. 140
Erdarbeiten
1,00
St
8.__.__. 150 Sauberkeitsschicht liefern und herstellen, d=10cm Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unterhalb der Sohlplatte gem. DIN 1045 einbauen. In den Einheitspreis sind Betonlieferung und die Anpassung an örtliche Gegebenheiten einzurechnen. Obere Betonfläche waagerecht, unbewehrter Beton, Abrechnung: Flächenmäßig wie Sohlplatte zuzüglich umlaufendem Überstand von 10 cm. Beton: C 12/15 Dicke: 10 cm
8.__.__. 150
Sauberkeitsschicht liefern und herstellen, d=10cm
10,00
m3
8.__.__. 160 Zulage Interimsdoppelboden, lichte L/B 4,60/2,70m Zulage zu v.g. Position für den Einbau von "Interimsplatten" statt der endgültigen Plattenelemente des Doppelbodens. Die Anlieferung der Steuerzelle erfolgt zunächst mit den v.g. "Interimsplatten". Einschließlich erforderlicher Vorhaltezeit bis zum Einbau der endgültigen Plattenelemente einschl. Mehraufwendungen für ggfs. mehrmalige An- und Abfahrten soiwe zusätzlicher Montagearbeiten. Die endgültigen Plattenelemente werden erst am Schluss nach Beendigung der wesentlichen elektrotechnischen Montagarbeiten eingebaut. Die endgültigen Plattenelemente können mit den Steuerzellen gleich mitgeliefert und im Betriebsgebäude des AG bis zum endgültigen Einbau zwischengelagert werden. Die "Interimsplatten" gehen am Schluss in das Eigentum des AN über.
8.__.__. 160
Zulage Interimsdoppelboden, lichte L/B 4,60/2,70m
20,00
St
8.__.__. 170 Steuerzelle, Demontage und Entsorgung Steuerzelle, Demontage und Entsorgung Die Steuerzelle ist zu verladen und entsprechend den gesetzlich festgelegten Bestimmungen zu entsorgen. Abfälle nach Vorgaben der GewAbfV. trennen, auf Container verladen u. einer geeigneten Entsorgungsanlage zuführen. Der Rückbau hat komplett zu erfolgen, einschließlich seitlicher Borde und Entwässerung. Die Baugrube ist zu verfüllen.
8.__.__. 170
Steuerzelle, Demontage und Entsorgung
1,00
St
9 Wasserversorgung für Betriebsgebäude
9
Wasserversorgung für Betriebsgebäude
Hinweis Einbauten / Leitungen Hinweis Einbauten / Leitungen Sämtliche Aufwendungen im Zuge der Erdarbeiten infolge von neu verlegeten Leitungen bzw. neu hergestellten Einbauten sind einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Hinweis Einbauten / Leitungen
Erdarbeiten für Wasserleitung Erdarbeiten für Wasserleitung
Erdarbeiten für Wasserleitung
Hinweis zum Rohrgrabenverbau Hinweis zum Rohrgrabenverbau Der Rohrgrabenverbau ist im "Absenk-Verfahren" einzubringen. Eventuell zwischen Grabenwand und Verbauplatte verbleibende Hohlräume sind umgehend mit Sand/Splitt zu verfüllen. Mehraufwendungen hierfür sind in die EP´s einzurechnen. Die Abrechnung der Erdarbeiten für die Leitungsgräben erfolgt mit senkrechten Wänden gemäß den im Leistungstext vorgegebenen Rohrgrabenbreiten. Alle zusätzlichen Erdarbeiten, Verfüllung, Hinterfüllung, Verdichtung Verbau, usw. zum Einbau von Armaturen oder für An-/Einbindungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis zum Rohrgrabenverbau
9.__.__. 10 Rohrgrabenaushub Wasserleitung Rohrgrabenaushub nach DIN 18300. Aushubtiefe 1,75 m bis 2,00m. Boden der Gräben für Leitungen ausheben, wiedereinbaufähiges Material auf den Lagerplatz des AN transportieren, abladen und in Mieten zwischenlagern. Material wieder aufnehmen zum Einbauort transportieren, in Rohrgraben einfüllen und fachgerecht nach ZTV A-StB 12, bzw. nach Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben verdichten. Sondierungen sind durchzuführen, die Diagramme sind unaufgefordert zweifach vorzulegen. Weiter einzukalkulieren ist Verbau aus Holz- oder Patentschalung, bzw. Gleitschienenverbau. Hohlräume zwischen dem eingesetzten Verbau und den Rohrgrabenwänden sind mit kiesigem Aushub oder Sand zu verfüllen, um nachträgliche Setzungen vermeiden zu können. Das Böschen von Gräben ist unzulässig. Die Rohrgraben sind fachgerecht zu verdichten (EV2 = 45 MN/m2), der Nachweis zu führen. Die Kosten sind hier einzurechnen. Ein Zuschlag für Mineralbeton/Schotteraufbruch erfolgt nicht. Folgende Rohrgrabenbreiten werden vergütet: bis DN 150 = 90cm + 2 x 15cm für Verbau = 120cm Vergütet wird die lichte Breite des Grabens, gemäß der o.g. Breiten unter einem Böschungswinkel von 90° (senkrechte Wände) und die Tiefe, gemessen ab GOK nach Oberbodenabtrag, bzw. nach Aufbruch in bestehende Straße, oder Betonpflaster bis Unterkante Rohrbettung. Stellt der AN größere Rohrgrabenbreiten her, gehen alle hierdurch entstehenden Mehrmengen zu seinen Lasten. Das gilt auch für die Entsorgung der Bodenmaterialien.
9.__.__. 10
Rohrgrabenaushub Wasserleitung
155,00
m3
9.__.__. 20 Erdaushub abfahren, LAGA Z0 Für den Wiedereinbau ungeeigneten sowie überschüssigen auf Haufwerken gelagerten Erdaushub aufnehmen, laden und einer sachgemäßen Verwertung zuführen. Zuordnungswert gemäß LAGA: Z0 Die Schadstoffanaylyse ist vom AN zu erbringen und mit einzukalkulieren! Der Verbleib des Aushubmaterials ist nachzuweisen. Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen.
9.__.__. 20
Erdaushub abfahren, LAGA Z0
380,00
m3
9.__.__. 30 Zulage zur Position Erdaushub abfahren, Z 1.1 Zulage zur Position Erdaushub abfahren. Erdaushub auf Haufwerken gelagert, aufnehmen, transportieren und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. LAGA Zuordnungswert Z 1.1. Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen.
9.__.__. 30
Zulage zur Position Erdaushub abfahren, Z 1.1
380,00
m3
9.__.__. 40 Zulage zur Position Erdaushub abfahren, Z 1.2 Zulage zur Position Erdaushub abfahren. Erdaushub auf Haufwerken gelagert, aufnehmen, transportieren und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. LAGA Zuordnungswert Z 1.2. Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen.
9.__.__. 40
Zulage zur Position Erdaushub abfahren, Z 1.2
380,00
m3
9.__.__. 50 Handschacht Handschacht, maschinenunterstützt als Zuschlag zu den Aushubpositionen und den Rohrleitungspositionen im Bereich von den Ver- und Entsorgungsleitungen, einschl. deren Sicherung und Erschwernis beim Wiedereinfüllen und der Leitungsverlegung. Abrechnung: 1 m vor Eintritt bzw. Austritt des Hindernisses aus der Baugrube, bis auf eine Tiefe von max. 2,00 m unter dem Hindernis.
9.__.__. 50
Handschacht
10,00
m3
9.__.__. 60 Herstellen von Suchschlitzen bis 1,50m Tiefe Herstellen von Suchschlitzen zur Feststellung der Lage von Versorgungsleitungen nach Anordnung des AG bzw. der Bauleitung. Die Schlitze sind in Handschachtung in allen aus den sonstigen Vertragsunterlagen ersichtlichen Bodenarten herzustellen. Im Einheitspreis enthalten sind wiedereinfüllen und verdichten Baugrubenverkleidung. Straßenaufbruch und -instandsetzung werden gesondert vergütet. Grabentiefe bis 2,00 m. Mindestgrabenbreite 80 cm. Der Bauoberleitung ist dazu ein Aufmaß in 3-facher Fertigung zu übergeben.
9.__.__. 60
Herstellen von Suchschlitzen bis 1,50m Tiefe
5,00
m3
9.__.__. 70 Zuschlag zu Pos. Rohrgrabenaushub Kabel Zuschlag zu den Positionen Rohrgrabenaushub und Rohrleitungsverlegung für erschwerten Aushub bei längs laufenden bzw. schräg kreuzenden Erdleitungen im Rohrgraben. Einschließlich aller Sicherungsmaßnahmen und Erschwerung bei der Rohrgrabenwiedereinfüllung und der Leitungsverlegung. Die Position kommt nur zur Anwendung, wenn die Erdleitungen nicht umgelegt werden. Kabelbündel von 50x50 cm werden als ein Kabel abgerechnet. Eine erforderliche Handschachtung wird über die gesonderte Position Handschachtung vergütet.
9.__.__. 70
Zuschlag zu Pos. Rohrgrabenaushub Kabel
5,00
m3
9.__.__. 80 Bodenaustausch sandiges Material Bodenaustausch auf Anordnung der Bauleitung als Zulage zum Aushub. Lieferung von frostsicherem gebrochenem sandigem Steinmaterial. RC-Materialien dürfen nicht verwendet werden. Das Aufmaß erfolgt in eingebautem Zustand. Das durch den Austausch verdrängte Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
9.__.__. 80
Bodenaustausch sandiges Material
100,00
m3
9.__.__. 90 Hindernisse aus Beton abbrechen Hindernisse aus Beton im Boden abbrechen. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Entsorgungskosten sind mit einzurechnen.
9.__.__. 90
Hindernisse aus Beton abbrechen
2,00
m3
9.__.__. 100 Hindernisse aus Stahlbeton abbrechen Hindernisse aus Beton im Boden abbrechen. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Entsorgungskosten sind mit einzurechnen.
9.__.__. 100
Hindernisse aus Stahlbeton abbrechen
2,00
m3
9.__.__. 110 Erschwerter Aushub durch Bauschutt Erschwerter Aushub durch Bauschutt/Trümmerschutt, als Zuschlag zu den Aushubpositionen. Das Aushubmaterial wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Entsorgungskosten sind mit einzurechnen.
9.__.__. 110
Erschwerter Aushub durch Bauschutt
10,00
m3
Hinweis zur Rohrbettung und Rohrumhüllung Hinweis zur Rohrbettung und Rohrumhüllung Das Material für die Rohrbettung und Rohrumhüllung muss den Anforderungen des DVGW entsprechen. Eine gültige Zulassung ist vor Baubeginn vorzulegen.
Hinweis zur Rohrbettung und Rohrumhüllung
9.__.__. 120 Einbetten und Überschütten Rohrleitungen Einbetten und Überschütten von Rohrleitungen profilgerecht mit Material Sand/Splitt-Gemisch. Rohrauflager 15 cm, Rohrüberdeckung 30 cm über Rohrscheitel verdichten. Verdichtungsgrad DPr 103 %.
9.__.__. 120
Einbetten und Überschütten Rohrleitungen
110,00
m3
9.__.__. 130 Ortbeton Beton C 8/10 Ortbeton in Einzelmengen, aus unbewehrtem Beton DIN 1045-2, C 8/10 Einbau nur nach Erfordernis. Ausführung als Rohrumhüllung, Auffüllbeton, Sicherungsbeton, Stützbeton incl. evtl. Schalung. Ausführung nur nach Rücksprache mit der Bauüberwachung des AG. Zuschlag für Kleinmengen sind mit einzurechnen. Lieferscheine sind vorzulegen.
9.__.__. 130
Ortbeton Beton C 8/10
1,00
m3
9.__.__. 140 Ortbeton für Krümmersicherungen Ortbeton für Krümmersicherungen aus unbewehrtem Beton als Normalbeton DIN 1045-2, C 12/15 in Anlehnung an DVGW - W 310. Ausführung und Vergütung nur nach Erfordernis und Anordnung des AG.
9.__.__. 140
Ortbeton für Krümmersicherungen
2,00
m3
Hinweis für Rohrleitungen und Zubehör: Hinweis für Rohrleitungen und Zubehör: Für die Schweißarbeiten an den PE-HD Druckrohren sind nur Fachkräfte mit den entsprechenden Qualifikationen und Schweißzeugnissen zugelassen. Die Nachweise über die Qualifikation des vorgesehenen Schweißpersonals sind unaufgefordert spätestens eine Woche vor Baubeginn dem AG vorzulegen. Alle Flanschverbindungen werden durch Dichtungen mit Stahleinlagen ausgeführt. Alle nicht geschweißten Rohrverbindungen sind zugfest auszuführen, die Mehrkosten sind in die entspr. Einheitspreise einzurechnen. Der Transport, die Verpackungsmaterialien sowie die Montage (Schweißarbeiten, etc.) der einzelnen Installationsteile werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für alle Flanschverbindungen sind alle erforderlichen Schrauben (DIN 931), Muttern (DIN 934), Unterlegscheiben (DIN 433) aus Edelstahl (V2A), sowie Dichtungen mit geeigneten Einlagen, gem. Herstellervorgaben, mit in den Positionen enthalten. Geeignete Maßnahmen zur galvanischen Trennung verschiedener Materialien sind vorzusehen. Verbindungen mit Edelstahlflanschen sind als Isolierflanschverbindungen auszuführen.
Hinweis für Rohrleitungen und Zubehör:
Hinweis zu Armaturen: Hinweis zu Armaturen: Alle Verbindungen der Druckleitungen mit den Armaturen und Formstücken verstehen sich einschließlich den entsprechenden Halte- und Klemmringen, (HAWLE-STOP), den erforderlichen Entriegelungssicherungen einschl. der notwendigen Stützbüchsen und Dichtungen nach Herstellervorschrift. Dies ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Es werden keine zusätzlichen Verbindungsstücke vergütet. Der Mehrpreis für GKS-Dichtungen zum Anschluss von PVC- oder PE- Rohren an Armaturen und Formstücken ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Hinweis zu Armaturen:
9.__.__. 150 Druckrohr PE100 - d 50/4,6 Druckrohr aus PE 100 DIN 8074 und DIN 8075 für Trinkwasser, mit glatten Enden, Verlegung DIN EN 805 in vorhandenen Graben liefern und einbauen. Bettung wird gesondert vergütet. SDR 11, PN 16 d 50 x 4,6 Stangenware Rohre und Verbindungen und mit Elektroschweissfittings herstellen. Schweißverbindungen werden nicht gesondert vergütet. Verlegen nach DIN 19 630 auf vorhandenem Auflager in hergestellten Leitungsgräben. Verlegetiefe bis 2,00 m. Einzurechnen ist das passgenaue Ablängen sowie der Rohrverschnitt.
9.__.__. 150
Druckrohr PE100 - d 50/4,6
195,00
m
9.__.__. 160 Zulage für Formstücke Zulage für Formstücke zu vorbeschriebener Druckrohrleitung für Trinkwasser. Verlegetiefe bis 2,00 m. T-Stück 50/50/50 Fußkrümmer etc.
9.__.__. 160
Zulage für Formstücke
7,00
St
9.__.__. 170 Gartenhydrant einbauen. Gartenhydrant einbauen. Gartenhydrant am Ende der Rohrleitung mit Füßkrümmer einbauen. Einbindetiefe bis 2,00 m ab OK Gelände.
9.__.__. 170
Gartenhydrant einbauen.
1,00
St
9.__.__. 180 Bogen PE 45Grad AD/WD 50/4,6mm Bogen aus PE inkl. Heizelementstumpfschweißen, bis 45 Grad, für Druckrohrleitung aus PE, für Trinkwasser DIN EN 12201, DVGW GW 335-B2. Außendurchmesser 50 mm, Wanddicke 4,6 mm. Liefern und einschweißen.
9.__.__. 180
Bogen PE 45Grad AD/WD 50/4,6mm
5,00
St
9.__.__. 190 T-Stück 50/50/50 PE 90 Grad AD/WD 50/4,6mm T-Stück 50/50/50 aus PE inkl. Heizelementstumpfschweißen, für Druckrohrleitung aus PE, für Trinkwasser DIN EN 12201, DVGW GW 335-B2. Außendurchmesser 50 mm, Wanddicke 4,6 mm. Liefern und einschweißen.
9.__.__. 190
T-Stück 50/50/50 PE 90 Grad AD/WD 50/4,6mm
2,00
St
9.__.__. 200 Vorschweißbund PE AD/WD 50/4,6mm Vorschweißbund aus PE zum Heizelementstumpfschweißen, für Flanschverbindung, Flanschanschlussmaße DIN EN 1092, für Druckrohrleitung aus PE, für Trinkwasser DIN EN 12201, DVGW GW 335-B2. Außendurchmesser 50 mm, Wanddicke 4,6 mm, mit Losflansch. Liefern und einschweißen.
9.__.__. 200
Vorschweißbund PE AD/WD 50/4,6mm
5,00
St
9.__.__. 210 Absperrschieber DN 50 Absperrschieber nach EN 1171 (DIN 3352-4B) weich dichtend, mit innenliegendem Spindelgewinde, aus Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40). Baulänge nach EN 558-1, DIN 3202 F 4/5, geeignet fuer Handbetätigung, PN 16, DN 50. Liefern und einbauen.
9.__.__. 210
Absperrschieber DN 50
2,00
St
9.__.__. 220 Einbaugarnitur Einbaugarnitur fuer Erdeinbau, hoehenverstellbar bis 2,00 m für Schieber. Liefern und einbauen.
9.__.__. 220
Einbaugarnitur
2,00
St
9.__.__. 230 Hüllrohre Liefern und einbauen von Hüllrohren aus PVC DN 100 zum Schutz der Einbaugarnituren incl. Verfüllung mit Sand. Länge bis 2 m. Liefern und einbauen.
9.__.__. 230
Hüllrohre
2,00
St
9.__.__. 240 Strassenkappe für Hydrant Strassenkappe für Hydrant einschl. Tragplatte DIN 4056 liefern und einbauen. Gehäuse und Deckel aus Gusseisen, Steg und Bolzen aus Edelstahl 1.4021 höhenverstellbar. Korrosionsschutz innen und außen durch Bitumen Flüssiglackierung, Klasse B.
9.__.__. 240
Strassenkappe für Hydrant
1,00
St
9.__.__. 250 Betonumrandungsstein für Garten-Straßenkappe Betonumrandungsstein für Hydrant-Strassenkappe. Passender Umrandungsformstein zur vorgenannten Straßenkappe liefern und höhengerecht versetzen. einschl. Erdarbeiten.
9.__.__. 250
Betonumrandungsstein für Garten-Straßenkappe
1,00
St
9.__.__. 260 Strassenkappe für Absperrschieber, DIN 4056 Strassenkappe für Absperrschieber einschl. Tragplatte DIN 4056 liefern und einbauen. Gehäuse und Deckel aus Gusseisen, Steg und Bolzen aus Edelstahl 1.4021 höhenverstellbar. Korrosionsschutz innen und außen durch Bitumen Flüssiglackierung, Klasse B.
9.__.__. 260
Strassenkappe für Absperrschieber, DIN 4056
2,00
St
9.__.__. 270 Betonumrandungsstein für Schieber-Strassenkappe Betonumrandungsstein für Schieber- Strassenkappe. Passender Umrandungsformstein zur vorgenannten Straßenkappe liefern und höhengerecht versetzen. einschl. Erdarbeiten.
9.__.__. 270
Betonumrandungsstein für Schieber-Strassenkappe
2,00
St
9.__.__. 280 Armatur Unterflurhydrant PN 16 DN 50 Unterflurhydrant als Gartenhydrant DIN EN 14384, PN 16, DN 50 liefern und einbauen. Für Anschlussleitung DN 50 PE, Wandst. 4,6mm incl. Sickerpackung und Flanschverbindungen.
9.__.__. 280
Armatur Unterflurhydrant PN 16 DN 50
1,00
St
9.__.__. 290 Rohrmarkierung Rohrleitungen markieren mit Trassenwarnband mit eingelegtem Ortungsdraht 30 cm über Rohrscheitel liefern und verlegen.
9.__.__. 290
Rohrmarkierung
195,00
m
9.__.__. 300 Druckprüfung PE100 - d 50/4,6 Druckprüfung DIN EN 805, und DVGW Merkblatt W 400-2 als Vorprüfung, Druckabfallprüfung und Hauptdruckprüfung nach dem Druckverlustverfahren, an Druckrohrleitungen aus PE-100, für Wasser, PN 16, d 50 x 4,6. Wasser liefern und beseitigen.
9.__.__. 300
Druckprüfung PE100 - d 50/4,6
195,00
m
9.__.__. 310 Druckrohrleitungen spülen, desinfizieren DN 40 bis 150 Druckrohrleitung für Trinkwasser vor Inbetriebnahme spuelen, desinfizieren DVGW W 291, Entkeimungsmittel Herlisil. Beprobungen und Analysen von einem zugelassenen Labor durchführen lassen.
9.__.__. 310
Druckrohrleitungen spülen, desinfizieren DN 40 bis 150
195,00
m
9.__.__. 320 Hinweispfosten aus profiliertem Aluminium Hinweispfosten (Höhe 2,50m) aus profiliertem Aluminium mit Kunststoffabdeckklappe und Schilderbefestigung inkl. unterirdischem Betonsockel C 16/20 liefern und aufstellen. Einschl. des erforderlichen Erdaushubs und der Wiederverfüllung. Erdaushub aufnehmen und entsorgen. Incl. Entsorungskosten.
9.__.__. 320
Hinweispfosten aus profiliertem Aluminium
2,00
St
9.__.__. 330 Hinweisschild DIN 4067 an Pfosten Hinweisschild DIN 4067 fuer Wasser aus Kunststoff mit auswechselbaren Ziffern und Leerfeldern, Beschriftung entsprechend den Einmessungen an Pfosten befestigen. Liefern und befestigen.
9.__.__. 330
Hinweisschild DIN 4067 an Pfosten
2,00
St
9.__.__. 340 Hinweisschild DIN 4066 an Pfosten Hinweisschild DIN 4066 fuer Hydranten aus Kunststoff mit auswechselbaren Ziffern und Leerfeldern, Beschriftung entsprechend den Einmessungen, an Pfosten befestigen. Liefern und befestigen.
9.__.__. 340
Hinweisschild DIN 4066 an Pfosten
2,00
St
10 Schichten ohne Bindemittel
10
Schichten ohne Bindemittel
10.__.__. 10 Flächen der Wegebefestigungen auskoffern Flächen der Wegebefestigungen etc. vor Einbringen des Unterbaus auskoffern, Tiefe bis max 50 cm, Boden laden, transportieren und auf Mieten lagern. Fläche der Sohle des Straßenuntergrundes profilgerecht in Feinplanie abgleichen. Die ausgehobene Fläche darf nicht mehr betreten/ befahren werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bodenaustausch über Kopf erfolgen muss. Der Bodenaustausch ist in allen Straßenflächen soweit herzustellen, dass ab UK Frostschutzschicht mind 50 cm ausgetauschtes Material eingebaut ist. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass des eingebauten Bodens. Zur Abrechnungsvereinfachung wird die Fahrbahnbreite gemäß Regelquerschnittes zuzüglich beidseitig 0,50 m für die Abrechnungsbreite zu Grunde gelegt. Im Bereich der Altstraßen wird lediglich die Ausgleichsschicht unterhalb des jetzigen Belages betroffen sein. Im Bereich der neuen Straßen werden die Straßen vorerst als Baustraßen angelegt und zum Ende der Baumaßnahme als endgültige Straße erstellt.
10.__.__. 10
Flächen der Wegebefestigungen auskoffern
8.100,00
m3
10.__.__. 20 Nachverdichtung und Herstellung Planum Aushubsohle mit geeignetem Gerät nachverdichten. Herstellung Planum mit Toleranz +/- 5 cm. Verformungsmodul von Ev2 45MN/m² ist zu erreichen. Bei Nichterreichung des Soll-Wertes ist in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, sowie auf Anordnung des Auftraggebers ein Bodenaustausch vorzusehen.
10.__.__. 20
Nachverdichtung und Herstellung Planum
9.760,00
m2
10.__.__. 30 Untergrundverbesserung 0/45 liefern und einbauen Untergrundverbesserung nach ZTV SoB-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk1,8, Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mind. 120 MN/m2, aus geeignetem Baustoffgemisch 0/45 für Frostschutzschicht, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen Schichtdicke 20 cm. Eignungsnachweis ist vor Ausführung der BL des AG unaufgefordert vorzulegen. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen gem. Regelquerschnitt.
10.__.__. 30
Untergrundverbesserung 0/45 liefern und einbauen
3.190,00
m3
10.__.__. 40 Frostschutzschicht 0/45 liefern und einbauen, bituminöse Anlagenstraße Frostschutzschicht nach ZTV SoB-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk1,8, Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mind. 120 MN/m2, aus geeignetem Baustoffgemisch 0/45 für Frostschutzschicht, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen Schichtdicke 44 cm. Der Einbau im Straßenrandbereich erfolgt mit einer Neigung von 1:1,5 siehe auch beigefügten Regelquerschnitt. Eignungsnachweis ist vor Ausführung der BL des AG unaufgefordert vorzulegen. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen gem. Regelquerschnitt.
10.__.__. 40
Frostschutzschicht 0/45 liefern und einbauen, bituminöse Anlagenstraße
3.840,00
m3
10.__.__. 50 Schottertragschicht 0/32 liefern und einbauen, bituminöse Anlagenstraße Schottertragschicht gem. ZTV SoB-StB Körnung 0/32 liefern, fachgerecht einbauen und verdichten. Der Schotter muss Einbauklasse Z0 gemäß LAGA entsprechen. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mind. 150 MN/m2 Der Einbau im Straßenrandbereich erfolgt mit einer Neigung von 1:1,5 siehe auch beigefügten Regelquerschnitt. Einbaustärke 15 cm einschl. Feinplanum mit +/- 2cm Toleranz gem. ZTV SoB. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen gem. Regelquerschnitt.
10.__.__. 50
Schottertragschicht 0/32 liefern und einbauen, bituminöse Anlagenstraße
860,00
m3
10.__.__. 60 Bankett herstellen Bankett aus Schotterrasen profilgerecht herstellen mit Querneigung 12% am tiefliegenden und Querneigung 6% am hochliegenden Fahrbahnrand, soweit in den Unterlagen des AG nichts anderes angegeben ist. Die Erschwernisse durch Einbauten wie Schächte, Abläufe, Schieber, Verkehrszeichen u.ä. sind einzukalkulieren. Aus Material für Deckschicht ohne Bindemittel, jedoch Kategorien SZ26 und C90/3, Feinkornanteil kleiner 0,063 mm höchstens 17 M.-% im eingebauten Zustand. Gesteinskörnungsgemisch 0/32, einschl. Feinplanum und Ansaat gem. Hinweistext Ansaat und Saatgut. Einbaubreite und Einbaudicke gem. beigefügtem Regelquerschnitt, Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante, Verformungsmodul EV2 min. 60 MN/m².
10.__.__. 60
Bankett herstellen
480,00
m3
11 Asphaltarbeiten
11
Asphaltarbeiten
Hinweistext Asphaltbauarbeiten Asphaltschichten müssen der ZTV Asphalt-StB 07/aktuelle Fassung und das Asphaltmischgut den TL Asphalt-StB 07/aktuelle Fassung entsprechen. Der Handeinbau bei Anschlüssen an Bauteile oder bestehende Asphaltschichten ist einzurechnen. Vorbemerkungen Asphaltbau 1. Allgemeines 1.1 Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Aus- führung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubaustrecken ist die Decke in voller Breite mit einem Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden Fertigern nahtlos einzubauen. 1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten, Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit wie bei maschinellem Einbau. Wird außerhalb des Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen für diese Flächen Unebenheiten in Längs- und Querrichtung innerhalb einer 4 m langen Messstrecke höchstens 10 mm betragen. 1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke die Unebenheiten in Längs- und Querrichtung nach dem letzten Fräsgang folgende Werte nicht überschreiten: 10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binder- und Tragschichten sowie als Unterlage von Deckschichten der Belastungsklasse 1,8.6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deckschichten und zum direkten Befahren als Verkehrsfläche. Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten. 1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiß gefräst werden. 1.6 Entsorgung / Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbau- dicke nach m2 abgerechnet wird. 2.3 Schutzmaßnahmen gegen mineralische Stäube (TRGS 559) und potenziell asbesthaltige Stäube (TRGS 517) gehören zum Leistungsumfang. 2.4 Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserabfluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten. 2.5 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu vertreten sind. 2.6 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 2.7 Die erforderliche Grobreinigung von Fräsflächen gehört zum Leistungsumfang. 3. Abrechnung 3.1 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräspositionen und den Mischguteinbau der direkt darüber liegenden Schicht linear angepasst. 3.2 Wenn in einer Position die Mengenangabe in kg/m2 im Mittel erfolgt, ist diese Angabe die Grundlage für die Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen. 3.3 Ändert sich der Einheitspreis einer m2-Position beim Asphalteinbau infolge von Mehr- oder Minderdicken, ändern sich die Einheitspreise der Zulagen für Beschicker und Thermofahrzeuge nicht.
Hinweistext
11.__.__. 10 Asphalttragschicht herstellen AC 32 TN (12 cm) Bituminöse Tragschicht herstellen Einbau in Fahrbahn einschichtig, Einbaudicke 12 cm Mischgutart AC 32 TN Bindemittel = Bitumen 50/70 Lieferung des Asphalts nach TL-Asphalt-StB 2007/2013. Einbau des Asphalts nach ZTV-Asphalt-StB 2007/2013. Abrechnung der hergestellten Oberfläche. Materialnachweis über Wiegescheine.
11.__.__. 10
Asphalttragschicht herstellen AC 32 TN (12 cm)
5.110,00
m2
11.__.__. 20 Bitumenemulsion aufsprühen Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes aufsprühen. In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis III. Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch. Bindemittel = C60BP1-S. Bindemittelmenge = 300 g/m2. Vor Einbau Asphaltdeckschicht.
11.__.__. 20
Bitumenemulsion aufsprühen
5.060,00
m2
11.__.__. 30 Asphaltdeckschicht herstellen AC 11 DN (4 cm) Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck- schichten AC 11 DN herstellen. Einbau in Fahrbahn einschichtig, ggf. in Teilabschnitten siehe Baubeschreibung, Einbaudicke = 4 cm. Bindemittel = 50/70. Lieferung des Asphalts nach TL-Asphalt-StB 2007/2013. Einbau des Asphalts nach ZTV-Asphalt-StB 2007/2013. Abrechnung der hergestellten Oberfläche. Materialnachweis über Wiegescheine.
11.__.__. 30
Asphaltdeckschicht herstellen AC 11 DN (4 cm)
5.040,00
m2
11.__.__. 40 Abstumpfungsmaßnahme durchführen Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durchführen. Abstreumaterial gleichmäßig auf die noch warme Oberfläche der Deckschicht aufbringen und einwalzen.Nicht gebundenes Material aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abstreumaterial = Lieferkörnung 1/3. Material Edelbrechsand Abstreumenge 1,0 kg/m2.
11.__.__. 40
Abstumpfungsmaßnahme durchführen
5.040,00
m2
11.__.__. 50 Anschlussfugen herstellen Anschlußfugen zwischen neuer und vorhandener Asphaltdecke herstellen. Zur Leistung gehören: Aufschneiden der Asphaltfugen in 4 cm Tiefe und 2 cm Breite, säubern der Fuge, vorstreichen mit Vorstrich (Eurolan FK 12-V o.ä.), schließen der Fugen mit Zwei- Komponenten-Vergußmasse (Plastikol KTV 1 oder gleichwertiges), vorhalten der erforderlichen Geräte und liefern der Materialien.
11.__.__. 50
Anschlussfugen herstellen
50,00
m
11.__.__. 60 Zulage im Bereich der Strasseneinmündungen Zulage im Bereich der Strasseneinmündungen (Trompeten) Erschwerniszulage für die Bitukies- und Asphaltfeinbetonarbeiten im Bereich der Strassenein- mündungen, Radius der Trompeten ca. 2,00 m.
11.__.__. 60
Zulage im Bereich der Strasseneinmündungen
7,00
St
11.__.__. 70 Bituminöse Schichten schneiden Schnittkante herstellen an vorhandenen bituminösen Straßendecken bis 14 cm Schnitttiefe
11.__.__. 70
Bituminöse Schichten schneiden
50,00
m
11.__.__. 80 Bohrkernentnahmen durchführen Bohrkerne für die Kontrollprüfungen, bestehend aus jeweils vier Teilproben, für Kontrolluntersuchungen des AG nach Weisung des AG entnehmen. Bohrkerne für die notwendigen Kontrollprüfungen am bituminösen Material nach Angabe des AG im Beisein der örtlichen Bauüberwachung entnehmen, die Proben versandfertig verpacken und beschriften und dem AG übergeben. Entnahme aus bituminösen Schichten. Bohrkerndurchmesser 150 mm. Bohrtiefe bis 16 cm. Bohrlöcher mit Beton C 20/25 im verdichteten Zustand bis 4 cm unter Oberfläche, darüber mit Gussasphalt 0/11 gem. ZTV Asphalt StB 07 verfüllen.
11.__.__. 80
Bohrkernentnahmen durchführen
5,00
St
11.__.__. 90 Muldenrigole neben Anlagenstraße herstellen Herstellen einer Muldenrigole neben der Anlagenstraße gemäß nachfolgender Abbildung [Bild]
11.__.__. 90
Muldenrigole neben Anlagenstraße herstellen
E
1.590,00
m
12 Pflasterarbeiten
12
Pflasterarbeiten
Oberflächenbefestigung Oberflächenbefestigung für Nebenflächen Betriebsgebäude, Gerätegaragen, Steuerzellen und Parkflächen
Oberflächenbefestigung
12.__.__. 10 Pflasterbettung für Gehweg und befahrbare Pflasterflächen liefern und herstellen Pflasterbettung als Auflager für Verbundsteine frei Verwendungsstelle liefern, einbauen und verdichten, in einer Stärke von 3-5 cm gem. ZTV-Pflaster 06. Material: Brechsand- Splittgemisch Lieferkörnung: 0/5, oder vergleichbar gem. TL Pflaster StB 06 Einbaubereich: Gehweg und/oder befahrbare Pflasterflächen und einer Ebenheit von +/- 1 cm auf 5m
12.__.__. 10
Pflasterbettung für Gehweg und befahrbare Pflasterflächen liefern und herstellen
1.000,00
m2
12.__.__. 20 Gehwegplatten aus Beton Gehwegplatten aus Beton mit gefasten Kanten, Farbe: Zementgrau Maße: 50 * 50 * 5 cm Betonpflaster nach DIN EN 1338,Qualität DIK als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers sind zu beachten. Liefern und auf vorgefertigter Tragschicht in 10 cm (verdichteter Zustand) Magerbeton C12/15 verlegen, fachgerecht herstellen und einzusanden. Inklusive Bettungs- und Verfugungsmaterial. Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Der saubere Pflasterbelag ist mit einem Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von mindestens 20 bis 30 kN bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im trockenen Zustand abgerüttelt werden. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen. Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen sowie Anfangs- und Endsteine sind in den Einheitspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
12.__.__. 20
Gehwegplatten aus Beton
500,00
m2
12.__.__. 30 Verbundsteinpflaster 20/16,5/8 cm herstellen, grau Beton - H-Form Verbundsteine 20/16,5/8 cm, Farbe grau, frei Verwendungsstelle liefern und gem. Planunterlagen des AG nach DIN EN 1338 und TL Pflaster StB 06 fachgerecht verlegen. Die verlegten Steine sind mit einem geeigneten Rüttler (gegebenenfalls mit Schonmatte) abzurütteln. Die Fläche muss beim Abrütteln sauber abgekehrt und trocken sein. Pflasterfugen mit Fugenmaterial gem. TL Pflaster StB 06, Körnung 0/2 mm durch Ausfegen schließen und mit Wasser nachschlämmen. Bei Bedarf muss der Prozess mehrfach wiederholt werden. Einbaubereich: Gehwege und befahrbare Pflasterflächen Die Fugen der Pflasterflächen müssen zur Abnahme durch den AG vollflächig mit Fugenmaterial aufgefüllt sein. Die Pflasterflächen sind vom AN besenrein zu übergeben
12.__.__. 30
Verbundsteinpflaster 20/16,5/8 cm herstellen, grau
250,00
m2
12.__.__. 40 Rasengitterpflaster 60/40/8 cm herstellen, grau Rasengitterpflaster 60/40/8 cm , Farbe grau, frei Verwendungsstelle liefern und gem. Planunterlagen des AG nach DIN EN 1338 und TL Pflaster StB 06 fachgerecht verlegen. Die verlegten Steine sind mit einem geeigneten Rüttler (gegebenenfalls mit Schonmatte) abzurütteln. Die Fläche muss beim Abrütteln sauber abgekehrt und trocken sein. Einbaubereich: Gehwege und befahrbare Pflasterflächen Die Pflasterflächen müssen zur Abnahme durch den AG vollflächig mit Splittmaterial aufgefüllt sein.
12.__.__. 40
Rasengitterpflaster 60/40/8 cm herstellen, grau
1.000,00
m2
12.__.__. 50 Anpassung von Pflastersteinen herstellen Anpassung von Pflastersteinen herstellen. Pflastersteine auf Passmaß zuarbeiten und an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten verlegen. Trennen durch schneiden. Schneiden im Naßschnittverfahren. Staubentwicklung ist zu vermeiden.
12.__.__. 50
Anpassung von Pflastersteinen herstellen
100,00
m
12.__.__. 60 Anpassung von Rasengittersteinen herstellen Anpassung von Rasengittersteinen herstellen. Rasengittersteine auf Passmaß zuarbeiten und an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten verlegen. Trennen durch schneiden. Schneiden im Naßschnittverfahren. Staubentwicklung ist zu vermeiden.
12.__.__. 60
Anpassung von Rasengittersteinen herstellen
100,00
m
12.__.__. 70 Betonbordsteine 10/25/100 cm liefern und versetzen Betonbordsteine 10/25/100 cm liefern und auf 20 cm starkem Unterbeton C 20/25 flucht- und höhengerecht mit Betonrückenstütze als Tiefbord versetzen. Bordsteinoberkante bündig mit Oberkante Pflasterfläche. Der Unterbeton ist im Einheitspreis enthalten. Alle 10 m ist eine Dehnungsfuge mit Dehnscheibe aus Kautschuk anzulegen. Die Erdarbeiten als Vorbereitung für den Einbau der Betonbordsteine ist in diese Position einzurechnen. Aushubmaterial flächig verteilen.
12.__.__. 70
Betonbordsteine 10/25/100 cm liefern und versetzen
1.000,00
m
12.__.__. 80 Anpassung von Bordsteinen herstellen Anpassung von Bordsteinen herstellen. Betonbordstein, Form wie Vorposition 'Größe 100 mm x 250 mm' Senkrechter und schräger Schnitt
12.__.__. 80
Anpassung von Bordsteinen herstellen
30,00
m
13 Stützwand
13
Stützwand
13. 1 Winkelstützwand
13. 1
Winkelstützwand
14 Löschwasser
14
Löschwasser
Vorbemerkung Vorbemerkungen zum Material und den Einbaubedingungen Das Profileenâ-Stauraumrohrsystem nach DIN EN 13476 ist als dauerhaft dichte und statisch einwandfreie Kanalleitung herzustellen, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Kontrollschächten sowie Formteilen. Als Werkstoff für das Rohrsystem wird aus Gründen der hohen chemischen Beständigkeit, der Korrosionsbeständigkeit, der Abriebfestigkeit sowie der Flexibilität PP bevorzugt. Es eignet sich für den Bau aller Abwasserleitungen nach DIN EN 1610. Dieses System wird für die anstehende Baumaßnahme unter den folgenden Bedingungen ausgeschrieben: 1. Herstellung Die Profile bzw. Wandquerschnitte der Rohre und Bauteile müssen nach DIN EN 13476 homogen im Extrusionsverfahren hergestellt sein. Aneinandergeschweißte Profile oder nicht homogene Profile sind nur mit entsprechender Profilstabilität zulässig. Der Hersteller muss für das Entwässerungssystem eine gültige DIBt-Zulassung für Abwasserrohre besitzen. Zur leichteren Inspektion durch Kamerabefahrung oder Begehung müssen die Rohre über eine lichtreflektierende helle Innenschicht verfügen, eine durchgehende homogene Einfärbung der Rohre wird bevorzugt, z.B. Profileenâ-grau. 2. Rohr- und Schachtberechnung Der Standsicherheitsnachweis für die Rohre ist vor Baubeginn vorzulegen. Die Berechnung ist vom Rohrhersteller nach ATV-DVWK Arbeitsblatt A 127 einschließlich Profilstabilitätsnachweis aufzustellen. Schachtmäntel müssen statisch so bemessen werden, dass sie die auftretenden Vertikal- und Verkehrslasten aufnehmen. Der Einsatz von lastabweisenden Platten ist nicht zulässig. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Bei schwierigen Randbedingungen, die nicht von der ATV Richtlinie abgedeckt werden, werden auch Finite-Elemente-Berechnungen anerkannt. In diesem Fall ist vom Anbieter der Nachweis zu erbringen, dass man mindestens über 10 Jahre Erfahrung mit dieser Berechnungsmethode verfügt und dass derartige Berechnungen in der Vergangenheit durch unabhängige Prüfinstitute anerkannt wurden. Die Prüfung des rechnerischen Nachweises erfolgt gegebenenfalls durch einen vom Auftraggeber beauftragten Prüfingenieur. 3. Eigen- und Fremdüberwachung Der Rohrhersteller muss seit mindestens 10 Jahren nachweislich über eine ununterbrochene Eigen- und Fremdüberwachung seiner Fertigung verfügen. Die Fremdüberwachung muss durch ein seriöses unabhängiges und zugelassenes Prüfinstitut erfolgen, wie zum Beispiel den TÜV Süd in München. Es ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass die Produktkennzeichnung eine eindeutige Zuordnung zu den Dokumenten der Eigenüberwachung bis zu 10 Jahren nach Produktionsdatum zulässt. Der Hersteller hat anhand von geeigneten Referenzlisten nachzuweisen, dass er mindestens über 15 Jahre Erfahrung mit dem Einsatz der Produkte in der Praxis hat. Bei Ausschreibung von neu entwickelten Produkten ist nachzuweisen, dass ähnliche Produkte bereits seit mehr als 15 Jahren im Einsatz sind. 4. Herstellung von Rohrverbindungen Die Rohrverbindungen sollen vom Bauunternehmer vor Ort herstellbar sein, ohne dass besondere Fachkenntnisse erforderlich sind die über den gewohnten Umgang mit Kunststoffrohren hinausgehen und ohne das Fachpersonal des Rohrlieferanten vor Ort tätig werden muss. Es ist sicherzustellen, dass der Baufortschritt für den Bauunternehmer nicht durch unübliche Aufwendungen bei der Verbindungstechnik behindert wird. Extrusionsschweißverbindung: Die Verbindungen zwischen den Systemelementen sind mittels Extrusionsschweißung von Fachpersonal herzustellen, welches über ein gültiges Zeugnis als geprüfter Kunststoffschweißer verfügen muss. Die Richtlinie 2207-4 des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e. V. (DVS) wird neben der DIN 16961 bzw. DIN EN 13476 Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Die zugelassenen Schweißvarianten nach DVS 2207-4 sind die Variante I, II und III, die Auswahl bleibt dem Hersteller überlassen. Alternative Dichtigkeitsprüfungen sind nach Nachweis der Eignung zugelassen. 5. Hausanschluss-Stutzen (HAS) Hausanschluss-Stutzen sind werkseitig oder durch Fachpersonal vor Ort hergestellte Stutzen (meist in der Dimension DN 150), die im Hauptrohr mit dem Extrusionsschweißverfahren nach DVS 2207-4 eingeschweißt sind. Bauseitig geschraubte oder geschweißte Hausanschluss-Stutzen müssen eine Herstellerfreigabe besitzen. Dann sind hier die separaten und spezifischen Vorbemerkungen sowie Ausschreibungstexte anzuwenden. 6. Einbau Für den Einbau von PP Rohren und Schächten sowie die Verfüllung und Verdichtung des Bodens gelten die für Kanalrohrleitungen allgemein anerkannten und gültigen Normen und Richtlinien. Weitere Details ergeben sich aus der DIN EN 1610 sowie den darin genannten weiteren Normen und Richtlinien. 7. Sondervorschläge / Nebenangebote Mit der Abgabe eines Sondervorschlages / Nebenangebotes müssen alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit eingereicht werden, insbesondere alle statischen und hydraulischen Nachweise. Hydraulische Änderungen sind von der Wertung ausgeschlossen. Ebenso ist der Einsatz von lastabweisenden Platten zur Reduzierung der Stabilität von Schachtmänteln von der Wertung ausgeschlossen.
Vorbemerkung
14.__.__. 10 Bodenaushub Löschwasserbehälter Boden der Baugrube (geböscht) für den Löschwasserbehälter profilgerecht nach DIN EN 1610 ausheben, einschl. Planum mit einer Höhendifferenz von höchstens +/-2 cm auf eine Länge von 5,0 m. (Bodenklassen gemäß Baugrundgutachten) laden, abfahren und der Verwertung zuführen. einschl. Deponiegebühren Deponie nach Wahl des AN Zuordnungswert gem. LAGA: Z0 - Z 1.2 Baugrubentiefe bis 4,0 m Abrechnung nach Kubatur in fester Masse. Einschl. Verbau.
14.__.__. 10
Bodenaushub Löschwasserbehälter
1.500,00
m3
14.__.__. 20 Füllsand für Löschwasserbehälter liefern und einbauen Steinfreier Füllsand für Löschwasserbehälter liefern, einbauen und verdichten. Löschwasserbehälter zunächst bis zur Achse gemäß DIN EN 1610 verfüllen und nach dem Einbau einer Auftriebssicherung gemäß DIN EN 1610 bis 0,30m über dem Rohrscheitel verfüllen. Einbau der Auftriebssicherung wir in einer anderen Position beschrieben.
14.__.__. 20
Füllsand für Löschwasserbehälter liefern und einbauen
800,00
m3
14.__.__. 30 Auftriebssicherung mit Geotextil liefern und herstellen Liefern eines Geotextil und als Auftragssicherung gemäß Skizze einbauen. Hersteller: Huesker Stabilenka, Typ 300/45, oder gleichwertig [Bild]
14.__.__. 30
Auftriebssicherung mit Geotextil liefern und herstellen
1.500,00
m2
14.__.__. 40 Löschwasserbehälter - Nutzvolumen 100 m³ Profileen®-Löschwasserbehälter - Nutzvolumen 100 m³, profilverstärktmit Profilstabilitätsnachweis nach ATV-DVWK-A 127 Pkt. 9.6, aus PP, nach DIN EN 13476, Farbe grau, gemäß den Vorbemerkungen hergestellt, entsprechend den Einbaubedingungen ausgelegt, frei Baustelle liefern, abladen, gemäß Längsschnitt höhen- und lagegerecht entsprechend den Einbauvorschriften DIN EN 1610 und DIN 18300, verlegen. Lieferung in folgender Ausführung: Nennweite DN 2600, Gesamtbaulänge 20,10 m Nutzvolumen 100 m³ Lieferung 2-teilig Rohrverbindungen und PP-Einbauteile werkseitig verschweißt 1 Schweißverbindung vor Ort verschweißt 2 x Endverschluss mit Stirnwand, außenliegende Verstärkungsrippen 1 x zentrischer Einstiegsdom DN 1000, bis 300 mm über Rohrscheitel, vorgerichtet zur Aufstockung mit Betonfertigteilen, mit Edelstahlleiter, Breite 300 mm 1 x Saugleitung mit Flanschanschluss außen u. Antiwirbelplatte 1,21 x 0,60 m 1 x Belüftungsstutzen DN 100 1 x Füllstutzen DN 100 Randbedingungen für die Rohrberechnung Überdeckung : min. 1,00 m ; max. 1,50 m Verkehrslast : SLW 60 Grundwasser : siehe Bodengutachten anstehender Boden : siehe Bodengutachten Lagerungsdichte von 100% Dpr. Einbettung : Leitungszone und Auflager nach EN 1610 aus nicht bindigem verdichtungsfähigem Material mit einer Lagerungsdichte von 97 % Dpr. Zur Abdichtung zwischen Schachtoberkante und Betonring bzw. Stahlbetonabdeckplatte sind die Schachtunterteile mit einer entsprechenden Profil-Lippendichtung zu versehen. Das Schachtunterteil ist zur Hochführung mit Betonfertigteilen nach DIN 1917 und DIN V 4034-1 (FBS-Qualität) vorzurichten und die Betonfertigteile lunkerfrei im Dichtungsbereich nachzuarbeiten. (Alle Betonteile zur Aufstockung auf GOK-Niveau siehe separate Positionen) System bauku - 51674 Wiehl, Tel.: 02262 / 7207-0, Fax: 02262 / 7207-26, oder in Technik und Ausführung gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: ..............................................................................
14.__.__. 40
Löschwasserbehälter - Nutzvolumen 100 m³
1,00
St
14.__.__. 50 Löschwasserentnahmestelle Löschwasserentnahmestelle, passend zum Profileen®-Löschwasserbehälter, mit A-Kupplung und Peilöffnung, liefern und einbauen. AngebotenesFabrikat: ...............................................
14.__.__. 50
Löschwasserentnahmestelle
1,00
St
14.__.__. 60 Doppelflanschstück Doppelflanschstück, passend zum Profileen®-Lösch- wasserbehälter, zum Anschluss der Entnahmestelle mit A-Kupplung und Peilöffnung, liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat: ....................................................
14.__.__. 60
Doppelflanschstück
1,00
St
14.__.__. 70 Lüftungsrohr V2A Lüftungsrohr V2A, mit Dunsthut, passend zum Profileen®-Löschwasserbehälter, liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat: .......................................................
14.__.__. 70
Lüftungsrohr V2A
1,00
St
14.__.__. 80 Kleinpflasterfläche Herstellung einer Kleinpflasterfläche aus Rechteckpflaster im Bereich der Saugeinrichtung einschl erforderlichen Bordeinfassung und Pflasterunterbau in fertiger Arbeit. Abmessung 2,00 x 2,00 m
14.__.__. 80
Kleinpflasterfläche
1,00
St
14.__.__. 90 Löschwasserentnahmestelle Löschwasserentnahmestelle, passend zum Profileen®-Löschwasserbehälter, mit A-Kupplung und Peilöffnung, liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat: ......................................................
14.__.__. 90
Löschwasserentnahmestelle
1,00
St
14.__.__. 100 Hinweisschild Löschwasserbehälter Hinweisschild Löschwasserbehälter, liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat: .......................................................
14.__.__. 100
Hinweisschild Löschwasserbehälter
1,00
St
14.__.__. 110 Löschwasserbehälter befüllen 100m³ Löschwasserbehälter mit Trinkwasser befüllen. Der AG stellt keine Wasserversorgung für die Dichtigkeitsprüfung zur Verfügung. Das Wasser für die Dichtigkeitsprüfung ist durch den AN zu liefern. In die EP - Position ist das Wasserentgeld, evtl. Gebühren, Transport mit Schlauchleitungen oder mit geeigneten Transportbehälter und das befüllen einzukalkulieren.
14.__.__. 110
Löschwasserbehälter befüllen 100m³
100,00
m3
15 Verrechnungssätze
15
Verrechnungssätze
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen. Ein Anspruch auf Ausführung von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Zu den nachgeordneten Kostensätzen sind, zwischenzeitlicher Erhöhungen, während der Dauer der vorgesehenen Bauarbeiten alle vom Auftraggeber oder dessen Vertreter nachweislich angeordneten Stundenlohnarbeiten durchzuführen. Die Auftraggeber-Bauaufsicht ist berechtigt, für die hiernach in Angriff zu nehmenden Arbeiten jeweils nur erstklassige Fach- und Hilfskräfte zu verlangen, gleich, ob diese Kräfte aus Akkord- oder Regiekolonnen stammen. Die nachgenannten Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten beinhalten sämtliche gesetzlichen und tariflichen Lohnzulagen, Nebenkosten, wie Sozialabgaben, Vermögensbildung, Lohnnebenkosten (Wegegeld, Auslösung), Unternehmerzuschlag usw. Stundenzettel müssen eindeutig erkennen lassen: Vor- und Zunahme, Beruf, Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer, Verbrauch an Baustoffen, Benutzung von Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Ort und Dauer. Stundenzettel müssen täglich dem AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Nicht angeordnete Regieleistungen werden nicht vergütet. Gerätekosten: wie sie bei der Kalkulation zugrundeliegen und bei Stundenlohn- sowie Zusatz- und Nachtragsarbeiten während der Bau- und Bauhilfezeit in Ansatz gebracht werden, einschl. aller Wartungs- und Bedienungskosten samt Schiermittel, Kraftstoffe und Unternehmenszuschläge. Bei der Abrechnung der Stundenlohnarbeiten sind diese Leistungen dem jeweiligen Titel (Wirtschaftsgut = jeweilige Spannungsebene) zuzuordnen.
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen. Ein Anspruch auf Ausführung von Stundenlohnarbeiten besteht nicht.
15. 1 Stundenlohnarbeiten
15. 1
Stundenlohnarbeiten
15. 2 Gerätevorhaltung mit Bedienung
15. 2
Gerätevorhaltung mit Bedienung
15. 3 Materialpreise
15. 3
Materialpreise

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