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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbedingungen für Gerüste 1. Einheitspreise
Die vereinbarten Einheitspreise beinhalten:
- Lieferung sämtlicher Gerüstbauartikel einschl. der Transportkosten für den An- und Abtransport der Gerüste.
- Den Auf- und Abbau nach DIN- und den DGUV-Vorschriften.
- Kennzeichnung des Gerüstes gemäß DGUV-Vorschrift.
- Das vollständige Belegen der Gerüste mit den vorgeschriebenen Gerüstbelägen,
sowohl das Gerüst als auch für die Mauerkonsolen und die außenliegenden Konsolen.
- Das einmalige Umankern der Gerüstkonstruktion.
2. Statik
Statik für den Standsicherheitsnachweis wird auf Anforderung des AG vom AN in prüffähiger Form erbracht.
Ebenso sind die notwendigen Typengenehmigungen auf Verlangen dem AG zu übergeben.
Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen enthalten.
3. Lage der Baustelle
Die Lage der Baustelle, Umgebungsbedingung, Zufahrtsmöglichkeiten, Transportwege und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung sind dem AN bekannt.
4. Gerüstaufbau
Der Gerüstaufbau erfolgt bauteilweise. Die Bedarfsmengen werden zwischen der örtlichen Bauleitung und dem AN abgestimmt.
Eine Kontinuität des Gerüstes bzgl. seines Aufbaus ist grundsätzlich nicht gegeben.
5. Standflächen
Die Art und Beschaffenheit der Standflächen sowie der Verankerungsflächen ist dem AN bekannt und ist in den vereinbarten Einheitspreisen berücksichtigt.
6. Verankerungsmittel
Die Verankerungsmittel sind auf dem einzurüstenden Bauwerk nach dem Abbau des Gerüstes zu entfernen.
Die Verankerungsprotokolle sind nach erfolgter Einrüstung dem AG zu übergeben.
7. Lagerflächen/Krannutzung
Die benötigten Lagerflächen sind vom AN rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.
Hebezeuge und Anschlagmittel sind ausschließlich Sache des AN.
Sollte dennoch ein Hochbaukran vorhanden sein, kann dieser in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache kostenlos genutzt werden.
8. Gerüstbelag/Seitenschutz
Es ist sicherzustellen, dass der Belag in voller Breite um Bauwerksecken geführt wird.
Der 3-teilige Seitenschutz ist gemäß DGUV-Vorschrift mit Bordbrett auszuführen.
Es ist weiterhin sicherzustellen, dass keine Stolperstellen auftreten.
9. Abrechnung
- Massenberechnungen sind gebäudemäßig getrennt aufzustellen.
- Die Menge der einzurüstenden Fläche kann schwanken. Letztlich wird die erbrachte Leistung zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.
- Rechnungen sind kumulierend aufzubauen, prüffähige Massenberechnung ist beizufügen.
10. Termine
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Einrüstung im Mauertaktverfahren.
Soweit noch keine Termine vereinbart wurden, erfolgt die Ausführung nach Abstimmung und Abruf der örtlichen Bauleitung.
Sollten vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, so haftet der AN für die Kosten, die dem AG aus diesem Verzug erwachsen.
11. Gerüstvorhaltung
Die Grundvorhaltedauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 4 Wochen.
Eine Vorhaltedauer über die Grundvorhaltung hinaus wird wöchentlich berechnet.
Die Berechnung der Gerüstvorhaltung beginnt mit der fertigen Übergabe bzw. Abnahme des Gerüstes und endet mit der Freimeldung des Gerüstes, spätestens mit dem Tage des Abbaus.
12. Arbeitsschutzbestimmungen gem. DGUV
Sämtliche Gerüstbauteile müssen den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen der DGUV entsprechen.
Die Gerüste sind entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie den geltenden Normen und Vorschriften aufzubauen.
Die DGUV-Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ ist anzuwenden.
Evtl. durch den SiGe-Koordinator bzw. die FaSi beanstandete/bemängelte Gerüstbauteile sind umgehend zu ersetzten.
13. Gerüstabnahme
Nach der Montage der Gerüste werden diese an den Auftraggeber, mit einem Übergabeschein, übergeben.
Das Freigabeprotokoll ist witterungsfest und sichtbar an jedem Gerüstzugang zu befestigen.
14. Firmenwerbung
Das Anbringen von firmeneigenen Gerüstbannern am Gerüst ist untersagt.
Vertragsbedingungen für Gerüste
__.__.0010 Stahlrohrrahmengerüst Stahlrohrrahmengerüst der Lastklasse 4, 3,0 KN/m², Breitenklasse W 09 aufbauen, vorhalten und abbauen, einschl. innenliegendem Leitergang nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1.
Grundstandzeit der Gerüste: 4 Wochen
__.__.0010
Stahlrohrrahmengerüst
350,00
m²
__.__.0020 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angef. Woche über die Grundstandzeit der Pos 0010 hinaus.
Annahme: weitere 8 Wochen
__.__.0020
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
2.800,00
m²Wo
__.__.0030 Konsolausleger 73er 73-er Konsolausleger montieren, vorhalten und wieder abbauen nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1.n
Grundstandzeit der Konsolen: 4 Wochen
__.__.0030
Konsolausleger 73er
31,30
lfm
__.__.0040 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0030 hinaus
Annahme: weitere 2 Wochen
__.__.0040
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
62,60
lfm/Wo
__.__.0050 Konsolausleger 30er 30-er Konsolausleger montieren, vorhalten und wieder abbauen nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1.n
Grundstandzeit der Konsolen: 4 Wochen
__.__.0050
Konsolausleger 30er
31,30
lfm
__.__.0060 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0050 hinaus
Annahme: weitere 2 Wochen
__.__.0060
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
62,60
lfm/Wo
__.__.0070 Fahrgerüst Lastklasse 3 Fahrgerüst der Lastklasse 3, 2,0 KN/m² in einer Ebene aufbauen, vorhalten und abbauen nach DIN EN 12811-1.
Grundstandzeit der Fahrgerüste: 4 Wochen
__.__.0070
Fahrgerüst Lastklasse 3
4,00
Stk
__.__.0080 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0070 hinaus
Annahme: weitere 8 Wochen
__.__.0080
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
8,00
Wo
__.__.0090 Dachdeckerschutzgerüst 2 m hoch Dachdeckerschutzgerüst 2 m hoch erstellen, vorhalten und abbauen nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1, als Zulage.
Grundstandzeit der Dachdeckerschutzgerüste: 4 Wochen
__.__.0090
Dachdeckerschutzgerüst 2 m hoch
176,00
m²
__.__.0100 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0090 hinaus
Annahme: weitere 8 Wochen
__.__.0100
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
8,00
Wo
__.__.0110 Absturzsicherung Personenauffangnetz Absturzsicherung als Personenauffangnetz EN 1263-1 nach DGUV Regel 101-011 montieren, während der Grundeinsatzzeit vorhalten und demontieren.
Grundstandzeit der Absturzsicherung: 4 Wochen
__.__.0110
Absturzsicherung Personenauffangnetz
350,00
m²
__.__.0120 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0110 hinaus
Annahme: weitere 8 Wochen
__.__.0120
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
8,00
Wo
__.__.0130 Bohlenabdeckung als Schutzbelag Bohlenabdeckung als Schutzbelag aufbauen, vorhalten und abbauen.
Grundstandzeit der Bohlenabdeckung: 4 Wochen
__.__.0130
Bohlenabdeckung als Schutzbelag
178,00
m²
__.__.0140 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0130 hinaus
Annahme: weitere 8 Wochen
__.__.0140
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
8,00
Wo
__.__.0150 Treppenturm als Außenaufstieg Treppenturm als Außenaufstieg, bestehend aus Alu-Treppen mit Podest in Vertikalrahmen mit Doppelhandlauf. Belastbar bis 2,00 kN bei einer Feldlänge von 2,50m. Aufbau, Abbau und Transport
Grundstandzeit des Treppenturms: 4 Wochen
__.__.0150
Treppenturm als Außenaufstieg
3,50
m
__.__.0160 Verlängerung Vorhaltung Vorposition Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche der Pos. 0150 hinaus
Annahme: weitere 8 Wochen
__.__.0160
Verlängerung Vorhaltung Vorposition
8,00
Wo