Wohnungseingangstüren/Wohnungsinnentüren
Ursula138
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
016 INNENTÜREN HOLZ/STAHL
016
INNENTÜREN HOLZ/STAHL
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen in Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138 - 40 Wohneinheiten - 25 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus - Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss - Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss - Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage - Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m² - Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller) Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn Beginn Ihrer Leistung (Montage Stahleckzargen) ca. September 2026 Beginn Ihrer Leistung (Montage Innentüren ca. Januar 2027
PROJEKTBESCHREIBUNG
BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Wohnungseingangstüren/Innentüren/sonstige Türen Bauablauf: Die Erd- und Rohbauarbeiten beginnen Ende Oktober. Die Arbeiten des Innenausbaus beginnen im Hofhaus circa im Mai / Juni 2026. Das Vorderhaus hat ein Vollgeschoss zusätzlich und folgt mit einem Versatz von circa 4 Wochen. Kurz der dem Beginn des Gewerkes Innenputz sollen die Stahleckzargen zunächst im gesamten Hinterhaus, dann im gesamten Vorderhaus montiert werden; nach Abschluss der Verlegung des Vinylbodens sollen jeweils je Vorder- und Hinterhaus in mindestens zwei Etagen ohne Unterbrechung die Innentüren montiert werden, so dass es zu 4 oder 5 Arbeitseinsätzen kommt. Die Innentüren mit Oberlicht sind so rechtzeitig zu messen, dass diese gleichzeitig mit den anderen Türen geliefert und montiert werden können. ______ Wochen        Lieferzeit der „normalen“ Innentüren ab Aufmaß ______ Wochen        Lieferzeit von „besonderen“ Innentüren, z B mit Klarglas-Oberlicht oder Schiebetür ab Aufmaß ______ Wochen        Lieferzeit der Wohnungseingangstür mit Brandschutz vor Aufzug ______ Wochen        Lieferzeit der Stahleckzargen ab Aufmaß ______ Arbeitstage   Montagedauer aller Stahleckzargen im Hinterhaus (4 Geschosse) ______ Arbeitstage   Montagedauer aller Stahleckzargen im Vorderhaus (5 Geschosse) ______ Arbeitstage   Montagedauer der Innentüren und Wohnungseingangstüren je Etage (circa 60 Türen) Vorgesehene Mitarbeiter _____ Mann Die Montage erfolgt mit   _____ eigenen Mitarbeitern ______ Subunternehmern Samstagsarbeit ist           _____ möglich                      ______  nicht möglich Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. __________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15 % - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Die Ausschreibungen zu den Projekten Meisenweg 7 in Weilerswist und Johann-Bieser-Straße in Bonn-Lessenich befindet sich ebenfalls auf dem Markt. Die Ausstattung und Bauweise der Projekte  ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den Projekten finden Sie unten. Es wird eine Mehrfachvergabe der drei Projekte angestrebt! Es ist aber kein Muss. Projektdaten Weilerswist, Meisenweg 7: - 15 Wohneinheiten - 16 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG Plus - 2 Vollgeschosse + DG, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage - Krüppelwalmdach - Gesamtwohnfläche: 1.022,64m² Projektdaten Bonn-Lessenich, Johann-Bieser-Straße: - 6 Doppelhaushälften - 6 Fertiggaragen mit Zufahrt von mindestens 5m als zusätzliche Parkmöglichkeit - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus - Gesamtwohnfläche: 1.089 m²
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV TISCHLERARBEITEN / INNENTÜREN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Angaben zur Ausführung 1.   GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Grundlage der Arbeiten sind       - die Planunterlagen und Zeichnungen des         Architekten,       - die Angaben und Details des Bauphysikers         wie Wärme- und Schallschutznachweis,       - die Angaben und Details der sonstigen         Fachplaner und Sonderfachleute         wie z.B. der Brandschutznachweis,       - alle sonstigen behördlichen Auflagen,       - das Leistungsverzeichnis.       Die vom Auftragnehmer verwendeten       Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers       tragen, um Verwechselungen bei       der Bauausführung zu vermeiden. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht       verwendet werden. Dies entbindet den       Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen       Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben       unberührt. 1.2 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung       der Leistungen ist die VOB, Teil C,       Ausgabe 2019 und Ergänzungsband 2023       (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen       für Bauleistungen), sowie besonders       alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der       Angebotsabgabe gültigen       - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und         Herstellerrichtlinien,         welche sich auf die vorgesehenen Leistungen         nach den neuesten Kenntnissen der Technik         beziehen, wie u.a.         DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für                             Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 355  Tischlerarbeiten         DIN 18 334  Zimmer- und Holzbauarbeiten         DIN 18 356  Parkettarbeiten         DIN 18 357  Beschlagarbeiten         DIN 18 360  Metallbau- und Schlosserarbeiten         DIN 18 335  Stahlbauarbeiten         DIN 18 364  Korrosionsschutzarbeiten an Stahl-                             und Aluminiumbauten         DIN 18 361  Verglasungsarbeiten         DIN 18 357  Beschlagarbeiten         DIN 18 103  Sicherheitstüren         DIN 18 807  Trapezprofil im Hochbau         DIN 18 202  Toleranzen im Hochbau        DIN   4 102/    Brandverhalten von Baustoffen         DIN EN 13501 und Bauteilen         DIN   4 108  Wärmeschutz im Hochbau         DIN   4 109  Schallschutz im Hochbau         DIN EN 1996 Mauerwerk       Weiter gelten die       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,       - Richtlinien und Merkblätter der entspr.         Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie          - Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz            (BFS),          - Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)          - Institut für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim),          - Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),          - Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,          - Stahl-Informations-Zentrum,       - Berufsgenossenschaftliche Information für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI),       - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),       - die Bauordnungen des zuständigen         Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch         die örtlichen Genehmigungsbehörden der         Gemeinden,       - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). 1.3 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe       seines Angebotes von sämtlichen       preisbildenden Faktoren in Kenntnis       zu setzen und diese in seinem Angebot       zu berücksichtigen.       Der Bieter hat sich vor Abgabe des       Angebotes von den örtlichen Verhältnissen       zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines       Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.       Nachforderungen, welche auf mangelhafte       Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2.   LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C       als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen       gelten als vertragliche Leistung und sind in       die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,       sofern nicht ausdrücklich hierfür       Leistungspositionen vorgesehen sind:       - Das Erstellen von Werkstatt- bzw.         Montageplänen mit sämtlichen Details, die         zusätzlich zur Ausführungsplanung des         Architekten eventuell erforderlich werden.         Sie sind rechtzeitig dem AG vorzulegen.       - Die komplette Montage         einschl. aller Befestigungs- und         Dichtungsmaterialien.       - Alle für die Montage erforderlichen Stemm-         und Bohrarbeiten sowie das Aus- und         Eingießen von Ankern, Zargen und Hohl-         räumen an den Anschlüssen.       - Das Einnivellieren der Anschlagprofil-         Höhen ausgehend vom Meterriss.       - Korrosionsschutzgrundanstriche gem. DIN 55         928 für alle Stahlbauteile im Innenbereich         einschl. evtl. Vorarbeiten wie  z.B.         Entrosten, Entfetten etc.       - Das Verzinken von Stahlbauteilen und         Verankerungskonstruktionen im Außenbereich         einschl. Nachbehandlung von Schweißstellen         und Beschädigungen mit Kaltzink.       - Das Nacharbeiten von korrosionsgeschützten         Bauteilen nach dem Einbau, z.B. aufgrund         von Beschädigungen etc.       - Bei unterschiedlichen Materialien sind         geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von         Kontaktkorrosion vorzusehen.       - Das Entfernen der Bodenschiene bei Stahl-         zargen, wo erforderlich.       - Das Schließen und Vergießen der         Ankerlöcher in Wand und         Fußboden mit Mörtelgruppe III.      -  Bei Schallschutztüren:         Das Herstellen der Anschlussfugen zur Wand         gem. den entspr. Anforderungen, einschl.         der dauerelastischen Anschlussfugen zw.         Zarge -Wand.       Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte       mit zu berücksichtigen sind, siehe auch       folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung". 2.2 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.      Die Versorgung erfolgt über Anschlusskästen      auf dem Baufeld. Abrechnung gemäß Vertrag. 2.3 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,       Verpackungsmaterial und sonstig anfallende       Bauschuttmassen sind vom AN täglich kostenlos       zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften       über die Entsorgung von Sondermüll sind       streng einzuhalten. 2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung       stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass       eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit       gewährleistet ist. Verantwortlich für die       Koordination ist der AN, in Abstimmung       mit der örtlichen Bauleitung. 2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung       nicht besonders erwähnt, umfassen die       Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299       auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe       und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern       auf der Baustelle. 2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der       Bauleitung auf Verlangen in digitaler       Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:        - alle erforderlichen bauaufsichtlichen          Zulassungen,        - eine Aufstellung der verwendeten          Materialien mit Hinweis auf Hersteller,          Fabrikat und Chargennummer o.ä,        - Wartungsangaben,        - Pflegeanleitungen. 3.   ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche       Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im       Verdacht stehen gesundheitsgefährdende       Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.       Falls erforderlich sind Produktzertifikate       vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit       bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-       bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe       enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK       bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt       werden. 3.2 Die Oberflächenbehandlungs- und       Beschichtungsmittel dürfen weder PCP       noch Lindan oder andere, zum Zeitpunkt der       Bauausführung als gesundheitsgefährdend       bekannte Stoffe enthalten. 3.3 Sind im LV Sicherheitstüren nach DIN 18 103       gefordert, sind alle Systemteile aufeinander       abzustimmen und deren Prüfung als Einheit       durch neutrale Prüfzeugnisse zu belegen. 3.4.Sind im LV Schallschutztüren(z.B.       Wohnungsabschlusstüren)       gefordert, so sind deren Luftschalldämmwerte,       Rw = betriebsbereiter Zustand im Laborprüf-       stand durch Prüfzeugnisse eines neutralen       Institutes zu belegen.       Angaben über Prüfergebnisse der reinen       Türblattkonstruktion sind unzulässig.       Sofern Zweifel des AG an den geforderten       Schalldämmmaßen der Türen bestehen,       hat der AN auf eigene Kosten örtliche       Prüfmessungen durchzuführen.       Für das Gesamtelement -Tür- ist das       in einem Prüfstand ermittelte bewertete       Schalldämmmaß der funktionsfähigen       Tür Rw,P maßgeblich.       (Rw,P liegt um 5 dB höher als das bewertete        Schalldämmmaß, welches die Tür im        eingebauten Zustand erreichen muss.) 3.5 Zargen sind als Verschiebezargen für einen       Wanddickenausgleich (Toleranz +/-)       auszubilden. 3.6 Die Anlieferung (Zufahrt, Bauöffnung,       Hebezeug) der Türelemente etc. bis in die       einzelnen Etagen und deren Lagerung in den       Etagen ist mit der Bauleitung rechtzeitig       durch den AN abzuklären. 3.7 Alle Maße sind vom Auftragnehmer       eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.       Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den am       Bau vorhandenen Maßen bzw. auf Grund der       Ausführungszeichnungen.       Die Festlegung der Aufschlagrichtung bei       Türen DIN rechts / DIN links ist den       genehmigten Ausführungszeichnungen zu       entnehmen bzw. erfolgt in Abstimmung mit dem       Bauherren oder der Bauleitung. 3.8 Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine       bauaufsichtliche Zulassung haben. 3.9 Der Bieter hat dafür zu sorgen, das der       Bauunternehmer die Bolzen, Ankerplatten, bzw.       andere Befestigungen, die notwendig werden,       einbetoniert. Entsprechende Angaben für       sonstige bauseitige Vorkehrungen zur Montage       wie das Herstellen von Aussparungen o.ä.       sind dem Bauunternehmer rechtzeitig zu       machen. 3.10 Dem Leistungsverzeichnis beigefügte       Planunterlagen bzw. Systemskizzen sind       vorläufige Planunterlagen; geringfügige       Änderungen berechtigen nicht zu       Nachforderungen. 3.11 Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen       und Insekten sein. Es darf keine Markröhren       und Querrisse aufweisen.       Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen -       Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz       soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden       Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.       Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen       von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. 3.12 Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge       nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht       es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst       nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen.       Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen       muss jedoch möglich sein.
ZTV TISCHLERARBEITEN / INNENTÜREN
016.01 INNENTÜREN MIT STAHL-/HOLZZARGEN
016.01
INNENTÜREN MIT STAHL-/HOLZZARGEN
016.02 RAUCH-/BRANDRAUCH-SCHUTZTÜR MIT STAHL-/HOLZZARGEN
016.02
RAUCH-/BRANDRAUCH-SCHUTZTÜR MIT STAHL-/HOLZZARGEN
016.03 STAHLTÜREN
016.03
STAHLTÜREN
016.04 STAHL-BRANDRAUCHSCHUTZTÜREN
016.04
STAHL-BRANDRAUCHSCHUTZTÜREN
016.05 STUNDENLOHNARBEITEN
016.05
STUNDENLOHNARBEITEN

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