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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
004 DACHDECKUNGS-, DACHABDICHTUNGS- UND KLEMPNERARBEITEN
004
DACHDECKUNGS-, DACHABDICHTUNGS- UND KLEMPNERARBEITEN
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung
Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen in Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
- 40 Wohneinheiten
- 25 Tiefgaragenstellplätze
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
- Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage
- Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m²
- Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller)
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
Beginn Rohbau: November 2025
Beginn Ihrer Leistung ca. April 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf
Die Erd- und Rohbauarbeiten beginnen Ende Oktober 2025. Der Rohbau beginnt im November und wird im März 2026 für das Hinterhaus abgeschlossen. Circa 3-4 Wochen später wird der Rohbau des Vorderhauses abgeschlossen. Die Dachdeckerarbeiten beginnen mit dem Hinterhaus unmittelbar nach Rohbaufertigstellung, sodass die Dachabdichtung vor dem Beginn des Vorderhauses abgeschlossen sind. Nach Rohbaufertigstellung des Vorderhauses beginnen die Dachdeckerarbeiten unmittelbar mit dem Vorderhaus.
Die Montage der Fenster erfolgt zeitgleich zu den Dachdeckerarbeiten nach Rohbaufertigstellung. Die Abdichtung der Fenster erfolgt durch das Gewerk Dachdecker etagenweise direkt im Anschluss an die Fenstermontage, sodass das Gewerk WDVS beginnen kann.
Die Maßnahme umfasst insgesamt zwei Baukörper:
- Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
Massen
- Dachfläche insgesamt für beide Baukörper: ca. 540m²
- Dachterrassen: ca. 200m²
Dachdecker
_____ Arbeitstage: Herstellung Regendichtigkeit eines Baukörpers
(Dachfläche und Staffelgeschoss)
_____ Arbeitstage: Herstellung Dachabdichtung inkl. Begrünung und Anschlüssen des Hauptdachtes inkl. Kiesstreifen im darunterliegenden Staffelgeschoss eines Baukörpers
_____ Arbeitstage: Herstellung Belag Dachterrassen eines Baukörpers
Bieterabfrage
Vorgesehene Mitarbeiter _____ Mann
Die Montage erfolgt mit _____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern
Samstagsarbeit ist _____ möglich______ nicht möglich
Eine Erhöhung der Mitarbeiter um _____ Mann ist mit einem Vorlauf von _____ Wochen möglich.
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
Vergabe und Projekthinweis
In den kommenden Tagen wird das Projekt Heidestraße 140 ausgeschrieben. Die Ausstattung und Bauweise des Projekts Heidestraße ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu dem Projekt Heidestraße finden Sie unten.
Es wird eine Doppelvergabe beider Projekte angestrebt! Es ist aber kein Muss.
Projektdaten Heidestraße 140:
- 19 Wohneinheiten
- 3 Vollgeschosse + 1-geschossiges Dachgeschoss, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage
- Satteldach
- Gesamtwohnfläche: ca. 1.413 m²
- Kubatur: 8.100 m³ (davon 2.880 m³ Tiefgarage und Keller)
__________________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15 %
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
Vergabe und Projekthinweis In den kommenden Tagen wird das Projekt Heidestraße 140 ausgeschrieben. Die Ausstattung und Bauweise des Projekts Heidestraße ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu dem Projekt Heidestraße finden Sie unten.
Es wird eine Doppelvergabe beider Projekte angestrebt! Es ist aber kein Muss.
Projektdaten Heidestraße 140:
- 19 Wohneinheiten
- 3 Vollgeschosse + 1-geschossiges Dachgeschoss, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage
- Satteldach
- Gesamtwohnfläche: ca. 1.413 m²
- Kubatur: 8.100 m³ (davon 2.880 m³ Tiefgarage und Keller)
Animation Projekt Heidestraße in Köln-Porz
Vergabe und Projekthinweis
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
ZTV DACHABDICHTUNGS- UND KLEMPNERARBEITEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
Inhalt
1. Grundlagen der Leistungen
2. Leistungen / Preisinhalte
3. Angaben zur Ausführung
1. GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN
1.1 Grundlage der Arbeiten sind
- die Planunterlagen und Zeichnungen des
Architekten,
- die statischen Berechnungen
- die Angaben und Details des Bauphysikers
wie Wärme- und Schallschutznachweis,
- die Angaben und Details der sonstigen
Fachplaner und Sonderfachleute
wie z.B. der Brandschutznachweis,
- Bau- und Leistungsbeschreibung,
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- das Leistungsverzeichnis.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines
Architekten tragen, um Verwechselungen bei
der Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht
verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
1.2 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der
Leistungen ist die VOB, Teil C, neueste Fassung
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen)
sowie besonders
alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen
- DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und
Herstellerrichtlinien,
welche sich auf die vorgesehenen Leistungen
nach den neuesten Kenntnissen der Technik
beziehen, wie u.a.
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 338 Dachdeckungs- u.
Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 195 Bauwerksabdichtung
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 18 531 Dachabdichtung
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
Weiter gelten u.a. folgende
Richtlinien und Merkblätter, etc.:
- Fachregeln des Dachdeckerhandwerks
- Flachdachrichtlinien
Richtlinien für die Planung und Ausführung
von Dächern mit Dachabdichtungen vom
Zentralverband der Dachdecker, Köln
- Fachregeln des Fachverbandes
Dach-, und Abdichtungstechnik - e.V.
- Richtlinien für die Ausführung und Abrechnung
von Fassadenbekleidungsarbeiten
- Fachregeln des Klempner-Handwerks des ZVSHK
- Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke
- Richtlinien der entspr. Gütegemeinschaften
- Arbeitsstättenverordnung
- Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung).
2. LEISTUNGEN / PREISINHALTE
2.1 Alle in der VOB, Teil C
als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen
gelten als vertragliche Leistung und sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,
sofern nicht ausdrücklich hierfür
Leistungspositionen vorgesehen sind:
- Ein Arbeitsgerüst als Standgerüst einschl.
Dachfanggerüst ist bauseits von Seiten des
Gerüstbauers erstellt worden, das Gerüst
kann preisneutral über einen vom AG bestimmten
Zeitraum genutzt werden.
Nebenleistungen sind alle darüber hinaus
erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur
Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
- Holzschutz gem. DIN 68 800
- Das Anarbeiten des Dachdeckermaterials
(Dachdeckung, Unterspannbahn, Vordeckungen,
Unterdächer, Dachabdichtungen, etc.)
an: - Dachdurchdringungen
- Dachfenster
- Kehlen und Grate
- aufgehende Bauteile
- sonstige Anschlüsse
- etc.
- Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben
durch Windlasten (Windsogsicherung gem.
Flachdachrichtlinien)
- Das Herstellen der Anschlüsse an
Dachdurchdringungen (bei Flachdächern)
mittels Gefällekeile um sicherzustellen,
dass diese Bereiche nicht in einer dauernd
feuchten Zone liegen.
- Das Anschneiden von Dämmungen und
Klappdämmbahnen im Bereich von Graten,
Kehlen und Übergangsbereichen.
- Provisorische Ableitung der Dachrinnenausläufe
über das Fassadengerüst bis zum fertigen
Anschluss der Fallrohre.
- Dauerhafte Kennzeichnung von Wartungswegen
auf der Dachabdichtungen,
wenn nach DIN/ Vorschriften erforderlich.
Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte
mit zu berücksichtigen sind, siehe auch
folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung".
2.2 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Versorgung erfolgt über Anschlußkästen
auf dem Baufeld. Abrechnung gemäß Vertrag.
2.3 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung
stehen sind mit diesen so abzustimmen, dass
eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit
gewährleistet ist. Verantwortlich für die
Koordination ist der AN, in Abstimmung
mit der örtlichen Bauleitung.
2.4 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung
nicht besonders erwähnt, umfassen die
Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299
auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe
und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern
auf der Baustelle.
2.5 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der
Bauleitung auf Verlangen in digitaler Form
kostenfrei zu übergeben:
- alle erforderlichen bauaufsichtlichen
Zulassungen,
- eine Aufstellung der verwendeten
Materialien mit Hinweis auf Hersteller,
Fabrikat und Chargennummer o.ä,
- Wartungsangaben,
- Pflegeanleitungen.
2.7 Auf alle Materialien und Leistungen
ist eine Gewährleistung von 10 Jahren
ab Abnahme zu garantieren.
3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche
Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im
Verdacht stehen gesundheitsgefährdende
Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
Falls erforderlich sind Produktzertifikate
vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit
bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-
bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK
bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt
werden.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen
zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend
abgelagert sein.
3.2 An der Traufe sind die Unterspannbahnen,
Vordeckungen und Unterdächer nach
Architektendetail bzw. Angabe der
Bauleitung an die Dachrinne, auf einen
Traufstreifen oder unter die Traufbohle zu
führen.
3.3 Der AN hat für den gesamten Dachaufbau den
Nachweis zu erbringen, dass die gewählten
Befestigungen (Verkleidungen, etc.)
ausreichend gegen Abheben durch Windlasten
gesichert sind, besonders in Randbereichen
Ebenso sind die erforderlichen Maßnahmen zur
Aufnahme horizontaler Kräfte durch entsprechende
Befestigungen der Abdichtung mit der
Unterkonstruktion mit Linien- bzw. Einzelbefestiger
gem. Flachdachrichtlinie sicherzustellen.
3.4 Verschmutzungen an angrenzende Bauteile mit
bituminösen Stoffen sind unbedingt zu
vermeiden.
3.5 Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass
andere Bauteile durch Witterungseinflüsse
nicht geschädigt werden. So sind offene
Kanten o.ä. bei Arbeitsunterbrechungen
durch geeignete Maßnahmen provisorisch
abzudichten.
3.6 Bei einem evtl. geplanten Transport von
Substrat und Kies durch Blasen sind die
darunter liegenden Bauteile vor
Beschädigungen zu schützen.
3.7 Klempnerarbeiten
1. Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,
sofern nicht ausdrücklich hierfür
Leistungspositionen vorgesehen sind:
Das Liefern und Einbauen aller erforderlicher
Dehnungsausgleiche für die Aufnahme von
temperaturbedingten Längenänderungen.
2. Für die Aufnahme der temperaturbedingten
Längenänderung sind gem. den
Herstellerrichtlinien Dehnungsausgleiche zu
schaffen. Die Verbindung und Befestigung ist
so auszuführen, ohne das hierdurch
Undichtigkeiten hervorgerufen werden.
3. Zwischen Metall und angrenzenden Werkstoffen
wie Holz, Beton, Mauerwerk etc. ist eine
Trennlage zu legen, bei Fensterbänken mit
Antidröhnfunktion, wenn nicht bei klein-
flächigen Abdeckungen mit z.B. Enkolit
vollflächig aufgeklebt wird.
Insbesondere im Fassadenbereich können auch
Kunststoff-Folien (PVC-frei) als Trennschicht
eingesetzt werden.
4. Fensterbank-, Gesims-, Brüstungs- und sonstige
Abdeckungen sind mit Gefälle gem. DIN
auszubilden.
5. Überstände von Abdeckungen sind grund-
sätzlich mit Tropfkanten auszubilden und
müssen einen Abstand von mindestens 2 cm
zur fertigen Wandoberfläche einhalten. Bei
Fensterbänken muss der Abstand mindestens
4 cm betragen. Die vorgegebenen Ausladungs-
masse des LV's sind vom AN vor Ausführung
verantwortlich zu überprüfen und bei
Unstimmigkeiten rechtzeitig mit der Bauleitung
abzustimmen und genehmigen zu lassen.
6. Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile
vorsorglich zu beschichten
ZTV DACHABDICHTUNGS- UND KLEMPNERARBEITEN
004.01 ABDICHTUNG MIT BITUMENBAHNEN - GRÜNDACH
004.01
ABDICHTUNG MIT BITUMENBAHNEN - GRÜNDACH
004.02 ABDICHTUNG MIT BITUMENBAHNEN - TERRASSENDACH IM STG + VH 2.OG
004.02
ABDICHTUNG MIT BITUMENBAHNEN - TERRASSENDACH IM STG + VH 2.OG
004.03 ABDICHTUNG MIT BITUMENBAHNEN - RÜCKSPRUNG IM STG
004.03
ABDICHTUNG MIT BITUMENBAHNEN - RÜCKSPRUNG IM STG
004.04 DACHENTWÄSSERUNG
004.04
DACHENTWÄSSERUNG
004.05 BEKLEIDUNGEN, ABDECKUNGEN
004.05
BEKLEIDUNGEN, ABDECKUNGEN
004.06 ABDICHTUNG FENSTERELEMENTE EG+VORSTELLBALKONE, FLANKENDÄMMUNG
004.06
ABDICHTUNG FENSTERELEMENTE EG+VORSTELLBALKONE, FLANKENDÄMMUNG
004.07 TERRASSENBELAG
004.07
TERRASSENBELAG
004.08 ABDICHTUNG BODENPLATTEN/ RAMPE
004.08
ABDICHTUNG BODENPLATTEN/ RAMPE
004.09 STUNDENLOHNARBEITEN
004.09
STUNDENLOHNARBEITEN
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