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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
3 SYSTEMBALKONANLAGEN
3
SYSTEMBALKONANLAGEN
Hinweis zur erneuten Ausschreibung Hiermit schreiben wir die Systembalkone für unser Projekt in Hürth-Kalscheuren erneut aus. Seit der letzten Ausschreibung sind ca. 14 Monate vergangen und wir möchten mit dieser Ausschreibung den bisherigen Bieter und den neuen Bietern eine Chance geben Ihr Angebot zu aktualisieren bzw. nachzubessern.
Bereits 50% der Wohnungen wurden verkauft. Die Baugenehmigung wird in Kürze erwartet, sodass wir den Rohbaubeginn für November 2025 geplant haben.
Hinweis zur erneuten Ausschreibung
Projektbeschreibung Balkonbau Projektbeschreibung
Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen in Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
- 40 Wohneinheiten
- 25 Tiefgaragenstellplätze
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
- Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage
- Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m²
- Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller)
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt in Kürze vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
Beginn Rohbau: November 2025
Beginn Ihrer Planungsleistungen: November 2025
Beginn Ihrer Bauleistungen nach Rohbaufertigstellung: ca. April 2026
Projektbeschreibung Balkonbau
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf
Die Erd- und Rohbauarbeiten beginnen Ende Oktober 2025. Der Rohbau beginnt im November und wird im März 2026 für das Hinterhaus abgeschlossen. 3 Wochen später wird der Rohbau des Vorderhauses abgeschlossen. Die Montagearbeiten der Unterkonstruktion für die Systembalkone beginnt mit dem Hinterhaus unmittelbar nach Rohbaufertigstellung, sodass im Anschluss mit einem Versatz von ca. 3-4 Wochen die Unterkonstruktion für das Vorderhaus montiert werden kann. Ziel ist, dass das Gewerk WDVS unmittelbar nach Ihren Arbeiten beginnen kann.
Nach dem Rückbau des Fassadengerüsts kann dann die Montage der Balkonanlage erfolgen. Begonnen wird mit dem hinteren Baukörper und unmittelbar im Anschluss erfolgt die Montage der Balkonanlagen für den vorderen Baukörper.
Die Maßnahme umfasst insgesamt zwei Baukörper:
Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
Zeiten der Werkplanung
10 AT - Erstellung der Werkplanung auf Grundlage der 50tel des Architekten inkl. Detailplanung
10 AT - Prüfung der Werkplanung durch Architekt und Bauherr
5 AT - Erstellung der Freigabezeichnungen mit neuem Index
5 AT - Produktionsfreigabe durch AG und Architekt
30 AT - Gesamt
Bauabschnitt 1 Montage der Verankerungen an den Betondecken
2 AT - Montage der Verankerungen für die Vorstellbalkone pro Etage pro Haus
6 AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen
4 AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen
10 AT - Gesamt
Bauabschnitt 2 Montage der Vorstellbalkone inkl. Detailausbildung
15 AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen
10 AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen
25 AT - Gesamt
Der AN bestätigt vorgenannte Ausführungszeiten bzw. gibt alternativ folgende Ausführungszeiten an:
Werkplanung (AN)
______ AT - Erstellung der Werkplanung auf Grundlage der 50tel des Architekten inkl. Detailplanung
______ AT - Prüfung der Werkplanung durch Architekt und Bauherr
______ AT - Erstellung der Freigabezeichnungen mit neuem Index
______ AT - Produktionsfreigabe durch AG und Architekt
______ AT - Gesamt
Bauabschnitt 1 Montage der Verankerungen an Decke (AN)
______ AT - Montage der Verankerungen für die Vorstellbalkone pro Etage pro Haus
______ AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen
______ AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen
______ AT - Gesamt
Bauabschnitt 2 Montage der Vorstellbalkone inkl. Detailausbildung (AN)
______ AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen
______ AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen
______ AT - Gesamt
Bieterabfrage
Vorgesehene Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Die Montage erfolgt mit _____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern
Samstagsarbeit ist _____ möglich______ nicht möglich
Eine Erhöhung der Mitarbeiter um _____ Mann ist mit einem Vorlauf von _____ Wochen möglich.
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
__________________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15 %
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
ZTV SYSTEMBALKONANLAGEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
Inhalt
1. Grundlagen der Leistungen
2. Leistungen / Preisinhalte
3. Angaben zur Ausführung
4. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
5. Angaben zur Abrechnung
1. GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN
1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden -
die "Allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben",
die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und
die "Besonderen Vertragsbedingungen",
sowie die Angaben des Anschreibens,
das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag.
Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend
aus den vorgenannten Unterlagen und den dort
vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters
zu berücksichtigen.
Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf
eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten,
werden abgewiesen.
1.2 Grundlage der Arbeiten sind
- die Planunterlagen und Zeichnungen des
Architekten,
- die Angaben und Details des Bauphysikers
wie Wärme- und Schallschutznachweis (BEG 40 und KFN klimafreundlicher Neubau),
- die Angaben und Details der sonstigen
Fachplaner und Sonderfachleute,
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- das Leistungsverzeichnis.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers
tragen, um Verwechselungen bei
der Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht
verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der
Leistungen ist die VOB, Teil C, Ausgabe 2019
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen),
sowie besonders
alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen
- DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und
Herstellerrichtlinien,
welche sich auf die vorgesehenen Leistungen
nach den neuesten Kenntnissen der Technik
beziehen, wie u.a.
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl-
und Aluminiumbauten
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
DIN 4 102/ Brandverhalten von Baustoffen
DIN EN 13501 und Bauteilen
DIN 16034 Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken
Weiter gelten die
- Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,
- Richtlinien und Merkblätter der entspr.
Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie
- Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS),
- Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt),
- Deutscher Stahlbau-Verband (DSTV),
- Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. (RAL),
- Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),
- Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
- Stahl-Informations-Zentrum,
- Institut des Glaserhandwerks für
Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar,
- Verband der Fenster- und Fassaden-
hersteller e.V. (VFF),
- Berufsgenossenschaftliche Information für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI),
- Berufsgenossenschaftlichen Regeln für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),
- die Bauordnungen des zuständigen
Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch
die örtlichen Genehmigungsbehörden der
Gemeinden,
- technische Regeln für die Verwendung von
absturzsichernden Verglasungen (TRAV) und
linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV)
des DIBt,
- Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt),
- Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,
- Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung).
1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe
seines Angebotes von sämtlichen
preisbildenden Faktoren in Kenntnis
zu setzen und diese in seinem Angebot
zu berücksichtigen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des
Angebotes von den örtlichen Verhältnissen
zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines
Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.
Nachforderungen, welche auf mangelhafte
Information beruhen, werden nicht anerkannt.
2. LEISTUNGEN / PREISINHALTE
2.1 Alle in der VOB, Teil C
als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen
gelten als vertragliche Leistung und sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,
sofern nicht ausdrücklich hierfür
Leistungspositionen vorgesehen sind:
- Das ggf. erforderliche Einholen einer
Zustimmung im Einzelfall.
- Die komplette Montage
einschl. aller Befestigungs- und
Dichtungsmaterialien.
- Alle für die Montage erforderlichen Stemm-
und Bohrarbeiten sowie das Aus- und
Eingießen von Ankern, Hohl-
räumen o.ä. an den Anschlüssen.
- Das Verzinken von Stahlbauteilen und
Verankerungskonstruktionen im Außenbereich
einschl. Nachbehandlung von Schweißstellen
und Beschädigungen mit Kaltzink.
- Das Nacharbeiten von Schweißstellen bei
Aluminiumkonstruktionen.
- Das Nacharbeiten von korrosionsgeschützten
Bauteilen nach dem Einbau, z.B. aufgrund
von Beschädigungen etc.
- Die Ausführung mit Antidröhnbeschichtung
und zwar mind. 50 % der rückseitigen
Flächen von: Fensterbänken, Verkleidungen
etc.
- Bei unterschiedlichen Materialien sind
geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von
Kontaktkorrosion vorzusehen.
- Kleineisenteile wie z.B. Ankerplatten, Profilstahl,
Gewindestangen, Bolzen, Bleche
aus verzinktem Stahl oder Edelstahl und deren Montage,
sichtbare Mutternbefestigungen mit Hutmuttern
aus Edelstahl.
Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte
mit zu berücksichtigen sind, siehe auch
folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung".
2.2 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und sonstig anfallende
Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu
beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften
über die Entsorgung von Sondermüll sind
streng einzuhalten.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das
Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle
ist untersagt.
2.3 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt. Für
Bauwasser sorgt der AN selbst. Die Versorgung erfolgt
über Anschlusskästen auf dem Baufeld.
Abrechnung gemäß Vertrag.
2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung
stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass
eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit
gewährleistet ist. Verantwortlich für die
Koordination ist der AN, in Abstimmung
mit der örtlichen Bauleitung.
2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung
nicht besonders erwähnt, umfassen die
Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299
auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe
und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern
auf der Baustelle.
2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der
Bauleitung auf Verlangen in mindestens zweifacher
Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:
- alle erforderlichen bauaufsichtlichen
Zulassungen,
- Fachunternehmerbescheinigung,
- Schweißnachweis,
- Prüfstatiken,
- Nachweis über stichprobenhafte Kontrollen
der Statik,
- eine Aufstellung der verwendeten
Materialien mit Hinweis auf Hersteller,
Fabrikat und Chargennummer o.ä. zwecks evtl.
erforderlich werdender späterer Nachbestellung,
- Wartungsangaben,
- Pflegeanleitungen.
3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche
Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im
Verdacht stehen gesundheitsgefährdende
Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
Falls erforderlich sind Produktzertifikate
vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit
bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-
bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK
bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt
werden.
3.2 Schweißarbeiten o.ä.
Bei Durchführung von Schweiß- und
Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit offener
Flamme und sonstigen funkenreißenden Arbeiten
sind die gültigen Auflagen der Bauberufs-
genossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu
beachten und einzuhalten
(Brand- und Explosionsschutz).
Alle erforderlichen Qualifikationsnachweise für das
normgerechte Schweißen von Stahlbauteilen sind
vorzulegen.
Brennbare Gegenstände und lagernde
feuergefährliche Stoffe, auch Staub und
Abfälle, soweit brennbare Umkleidungen und
Isolierungen, sind vor Beginn der Arbeiten
aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu
entfernen.
Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk,
Holzwände und -böden, sind vor
Beginn der Arbeiten durch nicht entflammbare
Schutzbeläge, Wasser, feuchte Tücher,
Asbestdecken oder Sand zuverlässig gegen
Flammen, Funken und glühende Metallteilchen
zu schützen.
Die neben bzw. über und unter der Arbeits-
stelle liegenden Räume sind während der
Ausführung der Arbeiten laufend auf etwa
auftretende Feuer (z.B. durch Wärmefort-
leitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen.
3.3 Geländer und sonstige Umwehrungen müssen
die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe
bzw. den geforderten lichten Abstand der
Geländerstäbe einhalten.
3.4 Zur Verankerung der Metallkonstruktionen sind
nur Befestigungselemente mit bauaufsichtlicher
Zulassung zu verwenden.
3.5 Befestigungen von schweren Bauteilen auf
Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit
wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern,
Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten
Bauteilen ausgeführt werden.
3.7 Der Auftragnehmer hat für einen ausreichenden
Oberflächenschutz der Bauteile während der
Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.
Der Oberflächenschutz muss sich rückstandsfrei
entfernen lassen.
3.8 Sichtbare Eckverbindungen sind auf Gehrung zu
schweißen, Schweißnähte sind als Stumpfnähte
durchgeschweißt und bündig verschliffen auszuführen.
Punktschweißungen sind unzulässig.
4. ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
4.1 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses
sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Architekten
bzw. der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen
auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl.
Einwände sind mit der Angebotsabgabe
schriftlich anzuzeigen.
4.2 Positionen, die eine zusätzliche Leistung
darstellen und über den Rahmen der
Vollständigkeit der Pauschale oder einer
beschriebenen Einzelleistung hinaus vom AG
gefordert werden könnten, müssen vor
Ausführung angeboten und genehmigt
werden. Wird dies vom AN versäumt, oder ist der
angebotene Preis nicht marktüblich, wird
der AG nach billigem Ermessen gemäß BGB § 315
entscheiden.
4.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen
sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Unvollständige Angebote können nicht
berücksichtigt werden. Alternativ- und
Eventualpositionen kommen nur auf
ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur
Ausführung.
4.4 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis"
(abgekürzt "a. Zul.") ausgeschrieben werden,
ist der Grundpreis bereits in einer anderen
Position enthalten.
Die Zulageposition beinhaltet entweder eine
im Aufmaß übermessene Leistung (meist in
einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen
anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
4.5 Werden gleichwertige Materialien bzw.
Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der
Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität
und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und
entspr. Zertifikaten zu erbringen.
4.6 Der Bieter ist berechtigt, zu den ausgeschriebenen
Produkten Alternativen gesondert anzubieten.
Alternativvorschläge des Auftragnehmers
müssen die durch die Änderung notwendige
technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie müssen gleichwertig der
ausgeschriebenen Leistung sein und keine
terminverzögernde Wirkung haben.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG
zusammen mit dem Architekten.
Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen
Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen
Gewerk nach sich ziehen.
4.7 Dem Leistungsverzeichnis beigefügte
Planunterlagen bzw. Systemskizzen sind
vorläufige Planunterlagen; geringfügige
Änderungen berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
4.8 Alle Maße sind vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
5. ANGABEN ZUR ABRECHNUNG / SONSTIGES
5.1 Kosten, die durch bauablauf- oder
witterungsbedingte Unterbrechungen entstehen,
werden nicht gesondert vergütet.
5.2 Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten
Person an den Baustellenbesprechungen
(wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheits-
preisen abgegolten.
5.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die
Aufträge getrennt nach Losen zu vergeben.
5.4 Es wird ein Zahlungsplan vereinbart.
ZTV SYSTEMBALKONANLAGEN
3.1 STATIK, WERKPLANUNG
3.1
STATIK, WERKPLANUNG
3.2 SYSTEMBALKONANLAGEN VORDERHAUS
3.2
SYSTEMBALKONANLAGEN VORDERHAUS
3.3 SYSTEMBALKONANLAGEN HOFHAUS
3.3
SYSTEMBALKONANLAGEN HOFHAUS
3.4 Stundenlohnarbeiten
3.4
Stundenlohnarbeiten
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