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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
3 SYSTEMBALKONANLAGEN
3
SYSTEMBALKONANLAGEN
Hinweis zur erneuten Ausschreibung Hiermit schreiben wir die Systembalkone für unser Projekt in Hürth-Kalscheuren erneut aus. Seit der letzten Ausschreibung sind ca. 14 Monate vergangen und wir möchten mit dieser Ausschreibung den bisherigen Bieter und den neuen Bietern eine Chance geben Ihr Angebot zu aktualisieren bzw. nachzubessern. Bereits  50% der Wohnungen wurden verkauft. Die Baugenehmigung wird in Kürze erwartet, sodass wir den Rohbaubeginn für November 2025 geplant haben.
Hinweis zur erneuten Ausschreibung
Projektbeschreibung Balkonbau Projektbeschreibung Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen in Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138 - 40 Wohneinheiten - 25 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus - Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss - Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss - Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage - Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m² - Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller) Planungsstand - Baugenehmigung liegt in Kürze vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn Beginn Rohbau: November 2025 Beginn Ihrer Planungsleistungen: November 2025 Beginn Ihrer Bauleistungen nach Rohbaufertigstellung: ca. April 2026
Projektbeschreibung Balkonbau
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf Die Erd- und Rohbauarbeiten beginnen Ende Oktober 2025. Der Rohbau beginnt im November und wird im März 2026 für das Hinterhaus abgeschlossen. 3 Wochen später wird der Rohbau des Vorderhauses abgeschlossen. Die Montagearbeiten der Unterkonstruktion für die Systembalkone beginnt mit dem Hinterhaus unmittelbar nach Rohbaufertigstellung, sodass im Anschluss mit einem Versatz von ca. 3-4 Wochen die Unterkonstruktion für das Vorderhaus montiert werden kann. Ziel ist, dass das Gewerk WDVS unmittelbar nach Ihren Arbeiten beginnen kann. Nach dem Rückbau des Fassadengerüsts kann dann die Montage der Balkonanlage erfolgen. Begonnen wird mit dem hinteren Baukörper und unmittelbar im Anschluss erfolgt die Montage der Balkonanlagen für den vorderen Baukörper. Die Maßnahme umfasst insgesamt zwei Baukörper: Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss Zeiten der Werkplanung 10 AT - Erstellung der Werkplanung auf Grundlage der 50tel des Architekten inkl. Detailplanung 10 AT - Prüfung der Werkplanung durch Architekt und Bauherr   5 AT - Erstellung der Freigabezeichnungen mit neuem Index   5 AT - Produktionsfreigabe durch AG und Architekt 30 AT - Gesamt Bauabschnitt 1 Montage der Verankerungen an den Betondecken 2 AT - Montage der Verankerungen für die Vorstellbalkone pro Etage pro Haus 6 AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen 4 AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen 10 AT - Gesamt Bauabschnitt 2 Montage der Vorstellbalkone inkl. Detailausbildung 15 AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen 10 AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen 25 AT - Gesamt Der AN bestätigt vorgenannte Ausführungszeiten bzw. gibt alternativ folgende Ausführungszeiten an: Werkplanung (AN) ______ AT - Erstellung der Werkplanung auf Grundlage der 50tel des Architekten inkl. Detailplanung ______ AT - Prüfung der Werkplanung durch Architekt und Bauherr ______ AT - Erstellung der Freigabezeichnungen mit neuem Index ______ AT - Produktionsfreigabe durch AG und Architekt ______ AT - Gesamt Bauabschnitt 1 Montage der Verankerungen an Decke (AN) ______ AT - Montage der Verankerungen für die Vorstellbalkone pro Etage pro Haus ______ AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen ______ AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen ______ AT - Gesamt Bauabschnitt 2 Montage der Vorstellbalkone inkl. Detailausbildung (AN) ______ AT - Vorderhaus mit Vorstellbalkonen für 3 Etagen ______ AT - Hinterhaus mit Vorstellbalkonen für 2 Etagen ______ AT - Gesamt Bieterabfrage Vorgesehene Mitarbeiter      _____ Mitarbeiter Die Montage erfolgt mit         _____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern Samstagsarbeit ist                 _____ möglich______ nicht möglich Eine Erhöhung der Mitarbeiter um _____ Mann ist mit einem Vorlauf von _____ Wochen möglich. Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. __________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15 % - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
ZTV SYSTEMBALKONANLAGEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Angaben zur Ausführung 4. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 5. Angaben zur Abrechnung 1. GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden - die "Allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben", die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und die "Besonderen Vertragsbedingungen", sowie die Angaben des Anschreibens, das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag. Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend aus den vorgenannten Unterlagen und den dort vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters zu berücksichtigen. Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten, werden abgewiesen. 1.2 Grundlage der Arbeiten sind - die Planunterlagen und Zeichnungen des Architekten, - die Angaben und Details des Bauphysikers wie Wärme- und Schallschutznachweis (BEG 40 und KFN klimafreundlicher Neubau), - die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute, - alle sonstigen behördlichen Auflagen, - das Leistungsverzeichnis. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers tragen, um Verwechselungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der Leistungen ist die VOB, Teil C, Ausgabe 2019 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), sowie besonders alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und Herstellerrichtlinien, welche sich auf die vorgesehenen Leistungen nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen, wie u.a. DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 360 Metallbauarbeiten DIN 18 335 Stahlbauarbeiten DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18 361 Verglasungsarbeiten DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau DIN 4 102/ Brandverhalten von Baustoffen DIN EN 13501 und Bauteilen DIN 16034 Feuer- und Rauchschutzabschlüsse DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken Weiter gelten die - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke, - Richtlinien und Merkblätter der entspr. Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie - Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS), - Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt), - Deutscher Stahlbau-Verband (DSTV), - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL), - Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD), - Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, - Stahl-Informations-Zentrum, - Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar, - Verband der Fenster- und Fassaden- hersteller e.V. (VFF), - Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI), - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR), - die Bauordnungen des zuständigen Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden der Gemeinden, - technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) und linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) des DIBt, - Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt), - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln, - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). 1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes von sämtlichen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese in seinem Angebot zu berücksichtigen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen. Nachforderungen, welche auf mangelhafte Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2. LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen gelten als vertragliche Leistung und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch, sofern nicht ausdrücklich hierfür Leistungspositionen vorgesehen sind: - Das ggf. erforderliche Einholen einer Zustimmung im Einzelfall. - Die komplette Montage einschl. aller Befestigungs- und Dichtungsmaterialien. - Alle für die Montage erforderlichen Stemm- und Bohrarbeiten sowie das Aus- und Eingießen von Ankern, Hohl- räumen o.ä. an den Anschlüssen. - Das Verzinken von Stahlbauteilen und Verankerungskonstruktionen im Außenbereich einschl. Nachbehandlung von Schweißstellen und Beschädigungen mit Kaltzink. - Das Nacharbeiten von Schweißstellen bei Aluminiumkonstruktionen. - Das Nacharbeiten von korrosionsgeschützten Bauteilen nach dem Einbau, z.B. aufgrund von Beschädigungen etc. - Die Ausführung mit Antidröhnbeschichtung und zwar mind. 50 % der rückseitigen Flächen von: Fensterbänken, Verkleidungen etc. - Bei unterschiedlichen Materialien sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaktkorrosion vorzusehen. - Kleineisenteile wie z.B. Ankerplatten, Profilstahl, Gewindestangen, Bolzen, Bleche aus verzinktem Stahl oder Edelstahl und deren Montage, sichtbare Mutternbefestigungen mit Hutmuttern aus Edelstahl. Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte mit zu berücksichtigen sind, siehe auch folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung". 2.2 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und sonstig anfallende Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. 2.3 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt. Für       Bauwasser sorgt der AN selbst. Die Versorgung erfolgt über Anschlusskästen auf dem Baufeld. Abrechnung gemäß Vertrag. 2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit gewährleistet ist. Verantwortlich für die Koordination ist der AN, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. 2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung nicht besonders erwähnt, umfassen die Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299 auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. 2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der Bauleitung auf Verlangen in mindestens zweifacher Ausfertigung kostenfrei zu übergeben: - alle erforderlichen bauaufsichtlichen Zulassungen, - Fachunternehmerbescheinigung, - Schweißnachweis, - Prüfstatiken, - Nachweis über stichprobenhafte Kontrollen der Statik, - eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargennummer o.ä. zwecks evtl. erforderlich werdender späterer Nachbestellung, - Wartungsangaben, - Pflegeanleitungen. 3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden. 3.2 Schweißarbeiten o.ä. Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der Bauberufs- genossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz). Alle erforderlichen Qualifikationsnachweise für das normgerechte Schweißen von Stahlbauteilen sind vorzulegen. Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu entfernen. Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk, Holzwände und -böden, sind vor Beginn der Arbeiten durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser, feuchte Tücher, Asbestdecken oder Sand zuverlässig gegen Flammen, Funken und glühende Metallteilchen zu schützen. Die neben bzw. über und unter der Arbeits- stelle liegenden Räume sind während der Ausführung der Arbeiten laufend auf etwa auftretende Feuer (z.B. durch Wärmefort- leitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen. 3.3 Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe bzw. den geforderten lichten Abstand der Geländerstäbe einhalten. 3.4 Zur Verankerung der Metallkonstruktionen sind nur Befestigungselemente mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. 3.5 Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. 3.7 Der Auftragnehmer hat für einen ausreichenden Oberflächenschutz der Bauteile während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Der Oberflächenschutz muss sich rückstandsfrei entfernen lassen. 3.8 Sichtbare Eckverbindungen sind auf Gehrung zu schweißen, Schweißnähte sind als Stumpfnähte durchgeschweißt und bündig verschliffen auszuführen. Punktschweißungen sind unzulässig. 4. ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 4.1 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Architekten bzw. der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl. Einwände sind mit der Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. 4.2 Positionen, die eine zusätzliche Leistung darstellen und über den Rahmen der Vollständigkeit der Pauschale oder einer beschriebenen Einzelleistung hinaus vom AG gefordert werden könnten, müssen vor Ausführung angeboten und genehmigt werden. Wird dies vom AN versäumt, oder ist der angebotene Preis nicht marktüblich, wird der AG nach billigem Ermessen gemäß BGB § 315 entscheiden. 4.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten. Unvollständige Angebote können nicht berücksichtigt werden. Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur Ausführung. 4.4 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis" (abgekürzt "a. Zul.") ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit) dar. 4.5 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und entspr. Zertifikaten zu erbringen. 4.6 Der Bieter ist berechtigt, zu den ausgeschriebenen Produkten Alternativen gesondert anzubieten. Alternativvorschläge des Auftragnehmers müssen die durch die Änderung notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr enthalten. Sie müssen gleichwertig der ausgeschriebenen Leistung sein und keine terminverzögernde Wirkung haben. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG zusammen mit dem Architekten. Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk nach sich ziehen. 4.7 Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Planunterlagen bzw. Systemskizzen sind vorläufige Planunterlagen; geringfügige Änderungen berechtigen nicht zu Nachforderungen. 4.8 Alle Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. 5. ANGABEN ZUR ABRECHNUNG / SONSTIGES 5.1 Kosten, die durch bauablauf- oder witterungsbedingte Unterbrechungen entstehen, werden nicht gesondert vergütet. 5.2 Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten Person an den Baustellenbesprechungen (wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheits- preisen abgegolten. 5.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufträge getrennt nach Losen zu vergeben. 5.4 Es wird ein Zahlungsplan vereinbart.
ZTV SYSTEMBALKONANLAGEN
3.1 STATIK, WERKPLANUNG
3.1
STATIK, WERKPLANUNG
3.2 SYSTEMBALKONANLAGEN VORDERHAUS
3.2
SYSTEMBALKONANLAGEN VORDERHAUS
3.3 SYSTEMBALKONANLAGEN HOFHAUS
3.3
SYSTEMBALKONANLAGEN HOFHAUS
3.4 Stundenlohnarbeiten
3.4
Stundenlohnarbeiten

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