Aluminium-Fenster, PR-Fassade mit Türen
Union Invest Edeka Nürnberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung ‑ 1. Gegenstand und Ziel Gegenstand der Ausschreibung sind Planung, Lieferung und Ausführung sämtlicher Bau‑, Ausbau‑ und TGA‑Leistungen zur schlüsselfertigen, voll funktionsfähigen Herstellung des Bauvorhabens gemäß den genehmigungsrelevanten Unterlagen (Planung/BSK/Statik etc.). Gleichwertige technische Lösungen sind zulässig, sofern Funktion, Qualität und Schnittstellen vollständig gewahrt bleiben und die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen eingehalten werden. 2. Vertrags‑ und Ausschreibungsgrundlagen Es gelten VOB/B, VOB/C (einschl. Einschlägiger ATV), die jeweils aktuellen DIN/EN/VDI/VDE‑Regelwerke sowie die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Anlagen (u. a. Funktionale Baubeschreibung, BLV/Qualitätsrichtlinien, Bauantrags‑/Ausführungspläne, Brandschutzkonzept, statisches Konzept, Fachgutachten). Maßgeblich ist die Rangfolge der Unterlagen gemäß Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen. 3. Qualitäten, Nachhaltigkeit, Energie Die Ausführung hat die geforderten bauphysikalischen, Brandschutz‑ und schallschutztechnischen Qualitäten sowie die Energieanforderungen nach GEG zu erfüllen. Vorgaben zur Nachhaltigkeit (z. B. EU‑Taxonomie‑Konformität inkl. Ökobilanz/GWP‑Nachweis, Abfallmanagement, Dokumentationspflichten) und ggf. geforderte Effizienzstandards (z.B. Unterschreitung GEG‑Anforderungswerte um ≥ 10 %, Errichtung unter Berücksichtigung KfW‑40) sind umzusetzen und nachzuweisen. 4. Planung, Koordination, Nachweise Der AN erbringt die für die Ausführung erforderlichen Planungen (u. a. Ausführungs-/Werkplanung, Fachplanung Dritter nach Bedarf) einschließlich Koordination, prüffähiger Nachweise (Statik, Nachweise nach BSK/GEG), behördlicher Abstimmungen/Genehmigungen sowie SiGe‑Koordination für seinen Leistungsbereich. 5. Leistungspflichten und Nebenleistungen Alle für eine vollständige und funktionsfähige Leistung notwendigen Nebenleistungen, Schutz‑, Reinigungs‑ und Entsorgungsarbeiten sind mit kalkuliert. Produkte führen CE‑Kennzeichnung und erfüllen die geforderten Übereinstimmungs‑/Verwendbarkeitsnachweise; Musterdarstellungen und Fabrikatsfreigaben erfolgen gemäß Qualitätsrichtlinien/BLV. 6. Schnittstellen, Eigenprüfung, Mengen Der AN prüft Unterlagen, Maße und Mengen eigenverantwortlich, meldet Widersprüche vor Ausführung an und stellt die gewerkeübergreifende Schnittstellenkoordination sicher. Die LV‑Leistungen sind vollständig anzubieten; Gleichwertigkeitsvorschläge sind getrennt und vergleichbar darzustellen. 7. Dokumentation, Inbetriebnahme, Einweisung Zu liefern sind vollständige Revisions‑ und Bestandsunterlagen, Prüf‑/Abnahmeprotokolle, Wartungs‑ und Bedienunterlagen sowie Einweisungen des Betreiberpersonals. Erforderliche Funktions‑, Dichtheits‑, Mess‑ und Regelprüfungen samt Protokollen sind Bestandteil der Leistung. 8. Termine, Abnahmen, Gewährleistung Termine richten sich nach Vergabeunterlagen/Vertrag. Abnahmen erfolgen förmlich nach VOB/B; etwaige Teilabnahmen/Teilinbetriebnahmen gemäß vertraglicher Regelung. Gewährleistung nach Vertrag/VOB/B; objektspezifische Abweichungen (z.B. Für Dach/Folie) gemäß besonderen Bedingungen. ‑
Baubeschreibung
03 Außenwandöffnungen
03
Außenwandöffnungen
Auszug FLB: Kostengruppe 334 Außenwandöffnungen Auszug FLB: Kostengruppe 334 Außenwandöffnungen Fenster Die Fenster sind entsprechend dem GEG und dem Brandschutzkonzept auszulegen. Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz sind: Rechenwert für Gesamtelemente: Uw < 0,9 W/(mK) Lichttransmission nach EN 140 mindestens 60 % Raumfenster sind aus thermisch getrennten Leichtmetallprofilen, Oberfläche pulverbeschichtet RAL 7016 mit Drehkippbeschlag, verdeckt liegend, herzustellen. Die Verglasung wird gemäß GEG-Nachweis eingebaut. In WC- und Umkleideräumen wird das Glas blickdicht ausgeführt. Zusätzlich werden gemäß DIN 5034-1 folgende Anforderungen an die transparente Verglasungsfläche gestellt: • eine durchsichtige Fensterfläche von mindestens 1,25 m² bei Räumen mit einer Tiefe bis   zu 5,00 m und von mindestens 1,50 m² bei mehr als 5,00 m Raumtiefe • eine durchsichtige Fensterfläche von mehr als 10 % der Grundrissfläche und größer als   30 % des Produktes aus Raumbreite und Raumhöhe • Bedruckungen oder ähnliches sorgen für eine Verminderung der transparenten   Verglasungsfläche Alle Fenster erhalten Fliegenschutzgitter aus Edelstahl-Gewebe V2A, alternativ Alu-Gewebe, im Außenfalz der Rahmen auszuführen. Diese müssen so befestigt sein, dass die Schutzgitter zu Reinigungszwecken nach innen demontiert werden können (Clipsystem). Die äußeren Fensterbleche werden aus pulverbeschichteten Alu-Strangprofilen mit vorderer Abkantung und seitlichen Aufkantungen ausgeführt. Die raumseitigen horizontalen unteren Fensterlaibungen erhalten Fensterbänke aus leicht zu reinigendem, wasserfestem, versiegeltem Material (Kunststein, Naturstein, Fliesen, Metall, Kunststoffbeschichtung). Die Fensterbänke sind mit 2 cm Überstand auszubilden. Bei gefliesten Räumen sind die Fensterlaibungen komplett mit dem Fliesenbelag der angrenzenden Wände auszubilden. An der Fensteraußenseite sind Rollläden als Sonnen- und Sichtschutz herstellerkonform zu den Fenstern einzubauen. Sämtliche Fenster in Aufenthalts-, Büro- und Umkleideräumen erhalten eine Sonnenschutzeinrichtung im Innenbereich. Die Planung und Ausstattung sind mit dem AG abzustimmen. Der Motorantrieb muss über einen 230 V- Anschluss verfügen. Der Montageort für die manuellen Steuerungselemente muss vor Ausführung mit dem AG abgestimmt werden. Die Einbruchsicherheit RC 3 gem. DIN EN 1627 ist bei allen öffenbaren Fenstern zu gewährleisten. Dies gilt bis zu einer Höhe von 3,00 m von OK Außenbereich bis UK Fensterbrett. Die Rahmen-Flügelkonstruktion erhält Kontakte zum Anschluss der Einbruchmeldeanlage des AG. Die Fenster erhalten Vergitterungen, welche den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entspricht. Die Vergitterungen müssen bei geöffnetem Fenster leicht von innen geöffnet werden können. Die Vergitterungen entfallen bei der Installation einer Einbruchmeldeanlage für das Gesamtobjekt. Schaufensteranlagen festverglast Sämtliche Schaufensteranlagen sind aus pulverbeschichteten Aluminiumprofilen im Farbton RAL 7016 bzw. nach Wahl des AG, thermisch getrennt zu liefern und montieren. Die Glashalteleisten mit Deckleiste, mit maximal 12 mm Dicke, sind in der Farbe der Profile einzubauen. Die Schaufensterverglasungen sind als VSG-Verglasung herzustellen. Anschlüsse an Boden, Decken und seitlichen Bauteilen sind gemäß DIN wärmebrückenfrei, schlagregendicht und dichtend gegen Bodenfeuchte auszuführen. U Wert Uw =1,1 W/m² oder besser Türen Die Beschlagart sowie die Öffnungsrichtung ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept bzw. aus dem Vertragsplan. Alle Türen in Fluchtwegen bzw. in gefangenen Räumen erhalten entsprechend dem Brandschutzkonzept bzw. der Türliste Anti-Panik-Schlösser. Sämtliche Türen/Tore, außer den Türen der WC-Anlagen, sind mit Schlössern für die Ausstattung mit Profilzylindern auszurüsten. Der Schließplan und die Schließanlage werden durch den AG festgelegt bzw. eingebaut. Alle Brandabschnittstüren sind mit Magnethaltern und Rauchmeldern, die bei Gefahr die Türen selbständig schließen, auszustatten. Die elektrische Entriegelung dazu ist Leistungsbestandteil des AN. Für Notausgangstüren aus den Verkaufsräumen müssen Signalhörner, Türwächter oder eine Alarmsicherung nach Angabe des AG installiert werden (z. B. Tagalarmgeber). Alle Türen erhalten im Öffnungsbereich zum Schutz der Türen sowie angrenzender Bauteile Türstopper/Türpuffer. Diese sind nicht auf dem Boden zu installieren. Die Prüfung aller kraftbetätigter Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen, ist Bestandteil der Gesamtleistung. Außentüren Alle Außentüren müssen die Kriterien der Einbruchswiderstandsklasse RC 3 erfüllen. Die Einbruchmeldeanlage wird durch den AG installiert. Deshalb muss das Fabrikat der Kontakte vor der Ausführung bzw. der Türbestellung mit dem AG abgestimmt werden. Die Installation ist über ein Leerrohrsystem (nicht sichtbar) mittels Schließblechkontakt/potentialfreiem Kontakt auszuführen. Türen in Schaufensteranlagen sind systemkonform zur Schaufensteranlage herzustellen. Sofern über den Außentüren kein Vordach installiert wird, ist außen über den Türen eine Regenleiste anzubringen. Automatiktüranlagen Die Türen in den Ein- und Ausgangsanlagen mit Kundenverkehr sind als Automatik-Schiebetüren einzubauen. Die lichte Türöffnung muss eine Höhe von mind. 2,35 m und eine Breite von mind. 2,30 m aufweisen. Die Türflügel erhalten ein Vollrahmenprofil. Die Verglasungen sind als Isolier-Sicherheitsglas mit dem Werten entsprechend der GEG- Berechnung/KfW40 QNG Anforderung auszuführen. Es dürfen nur Antriebe der Automatikschiebetüren eingebaut werden, die über eine Bauartzulassung nach der AutSchR als Fluchtwegtür verfügen. Die Schiebetürantriebstechnik ist in Modulbauweise mit einer Antriebshöhe von maximal 100 mm und einer Antriebstiefe von 185 mm auszuführen. Die Antriebe sollen steckerfertig eingebaut werden und über eine redundante 2-Motoren-Technik verfügen. Ein Notöffnungs-Akku-System mit intelligenter Ladeschaltung zur Überwachung der Akkukapazität muss eingebaut werden. Die Schließkräfte müssen den aktuellen Vorschriften entsprechen. Die Antriebe müssen mit einer intelligenten Mikroprozessor-Steuerung, selbstlernend ausgestattet sein. Insbesondere soll Offenhaltezeit sowie die Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar sein. Die Sensoren über den Türen sollen als richtungsempfindliche Ansteuer- und Absicherungssensoren mit Selbstüberwachung sowie 3D-Absicherungsvorhang ausgeführt werden. Im Außenbereich muss eine transparente Regenabdeckhaube über dem Radarmelder angebracht werden. Die Steuerung muss über Eingänge für potentialfreie Kontakte verfügen. Hierüber werden externe Geräte wie Öffnung bei Auslösung der BMA oder RWA, Zutrittskontrollsysteme und Kartenleser angeschlossen. Die Steuerung muss ebenso über Ausgänge für potentialfreie Kontakte zum Anschluss externer Geräte, wie die Verriegelungsüberwachung für die Einbruchmeldeanlage, verfügen. Für die Bedienung werden Programmschalter eingesetzt. Die Programmschalter müssen mit Schlüsselschalter für den Einbau von Profilhalbzylindern als Schutz vor unbefugter Bedienung ausgestattet sein. Zusätzlich werden in Abstimmung mit dem AG im Außenbereich bei Bedarf Schlüsseltaster für die einmalige Öffnung eingebaut. Das Trägerprofil zur Aufnahme der Antriebstechnik soll mit integrierter, gummigelagerter Laufschiene für hohen Laufkomfort ausgestattet sein. Die Antriebsverkleidung wird mit von außen nicht sichtbarer, innenliegend konzipierter Befestigungsvariante ausgeführt. In den Antriebsprofilen sind für die verdeckte Kabelführung vom Wandanschluss bis zu den Anschlüssen der Antriebe Leerrohre mit Zugdraht einzubauen. Bei der Planung der Automatikschiebetüranlage ist eine Risikobewertung zu erstellen und bei Bedarf eine Absicherung der Gefahrenstellen an den Nebenschließkanten insbesondere bei P/R-Konstruktionen mittels Schutz- oder Sicherungsflügeln auszuführen. Eine Absicherung der Nebenschließkanten mit Sensorik wird nicht zugelassen.
Auszug FLB: Kostengruppe 334 Außenwandöffnungen
03.01 Windfang, Schaufensteranlage festverglast
03.01
Windfang, Schaufensteranlage festverglast
03.04 Verkaufsfläche Bäcker, Schaufensteranlage festverglast
03.04
Verkaufsfläche Bäcker, Schaufensteranlage festverglast
03.12 Fenster Büro Metzger EG
03.12
Fenster Büro Metzger EG
03.16 Verglasung in Holzfassade: Norden OG
03.16
Verglasung in Holzfassade: Norden OG
03.19 Treppenhäuser, Windfang, Flure
03.19
Treppenhäuser, Windfang, Flure
03.21 Festverglasung in Rundung, VHF-Holz, N/W und W/S
03.21
Festverglasung in Rundung, VHF-Holz, N/W und W/S