Regiearbeiten Aussenanlagen
Umbau Wohnhaus Glück Katzbach
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustellengemeinkosten
01
Z
Baustellengemeinkosten
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemeines: Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten. 2. Vorhalten: Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 3. Stillliegezeiten: Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers.

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemeines:

Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten.

2. Vorhalten:

Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung.

Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist.

3. Stillliegezeiten:

Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers.

01.11 Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten
01.11
Z
Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten
20 Regieleistungen
20
Z
Regieleistungen
Vorbemerkungen Regiearbeiten Soweit in den Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Regieleistungen folgende Bestimmungen: 1. Allgemeines In dieser Unterleistungsgruppe werden ausschließlich angeordnete Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst. Regieleistungen dürfen nur aufgrund einer Anordnung des Auftraggebers oder dessen Vertreters ausgeführt und abgerechnet werden, auch wenn entsprechende Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind. 2. Arbeitszeit und An- bzw. Abfahrt Verrechnet wird die an der Arbeitsstelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Zusätzlich wird je Arbeitseinsatz eine Stunde für An- und Abfahrt der Arbeitsmannschaftanerkannt und vergütet. Ein Arbeitseinsatz gilt nur dann als solcher, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung auf der Baustelle mindestens fünf (5) Stundenbeträgt. Beträgt die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle weniger als fünf Stunden, so besteht kein Anspruch auf Vergütung der An- und Abfahrt. Das Risiko einer verkürzten Einsatzdauer trägt in diesem Fall der Auftragnehmer, sofern die Verkürzung nicht vom Auftraggeber angeordnet oder verursacht wurde. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt eine angefangene halbe Stunde. 3. Dokumentation Für jeden Arbeitseinsatz ist vom Auftragnehmer ein Bautagesberichtzu erstellen. Der Bautagesbericht hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Datum eingesetztes Personal Arbeitszeiten eingesetzte Geräte ausgeführte Leistungen allfällige Besonderheiten Der Bautagesbericht ist täglich vom Auftraggeber oder dessen Vertreter zu unterzeichnen. Ist kein zeichnungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers auf der Baustelle anwesend, ist der Bautagesbericht spätestens am darauffolgenden Werktag bis 08:00 Uhrin elektronischer Form (E-Mail) an den Auftraggeber zu übermitteln. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist kein begründeter Widerspruch, gilt der Bautagesbericht hinsichtlich der dokumentierten Leistungen als zur Kenntnis genommen; die Prüfung der Abrechenbarkeit bleibt davon unberührt. 4. Beschäftigungsgruppen Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. Die Verrechnung erfolgt nach jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung erforderlich ist, unabhängig von der Qualifikation des tatsächlich eingesetzten Personals. 5. Einkalkulierte Leistungen In den Einheitspreisen sind sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Kleingeräte, Handwerkzeuge, Messgeräte, Kleinmaschinen, Verbrauchsmaterialien sowie sonstige Hilfsmittelenthalten. Hierzu zählen insbesondere Schaufeln, Krampen, Rüttelstampfer, Trennschleifer, Bohr- und Schraubgeräte, Laser- und Messgeräte, Verlängerungskabel, Kleinpumpen sowie vergleichbare Geräte und Werkzeuge. Eine gesonderte Vergütung dieser Leistungen erfolgt nicht. Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle einschließlich Abladen. 6. Mengenänderungen Die Bestimmungen über die Neuvereinbarung von Einheitspreisen bei Mengenänderungen finden auf Regieleistungen keine Anwendung. 7. Ausmaß und Abrechnung Grundlage der Abrechnung sind die angeordneten Regieleistungen sowie die ordnungsgemäß geführten Bautagesberichte. Aufgewendete Stunden, eingesetzte Geräte, Transportleistungen und verbrauchte Stoffe sind täglich zu dokumentieren und entsprechend nachzuweisen.

Vorbemerkungen Regiearbeiten

Soweit in den Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Regieleistungen folgende Bestimmungen:

1. Allgemeines

In dieser Unterleistungsgruppe werden ausschließlich angeordnete Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst.

Regieleistungen dürfen nur aufgrund einer Anordnung des Auftraggebers oder dessen Vertreters ausgeführt und abgerechnet werden, auch wenn entsprechende Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.

2. Arbeitszeit und An- bzw. Abfahrt

Verrechnet wird die an der Arbeitsstelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

Zusätzlich wird je Arbeitseinsatz eine Stunde für An- und Abfahrt der Arbeitsmannschaft anerkannt und vergütet.

Ein Arbeitseinsatz gilt nur dann als solcher, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung auf der Baustelle mindestens fünf (5) Stunden beträgt.

Beträgt die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle weniger als fünf Stunden, so besteht kein Anspruch auf Vergütung der An- und Abfahrt. Das Risiko einer verkürzten Einsatzdauer trägt in diesem Fall der Auftragnehmer, sofern die Verkürzung nicht vom Auftraggeber angeordnet oder verursacht wurde.

Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt eine angefangene halbe Stunde.

3. Dokumentation

Für jeden Arbeitseinsatz ist vom Auftragnehmer ein Bautagesbericht zu erstellen.

Der Bautagesbericht hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:

  • Datum

  • eingesetztes Personal

  • Arbeitszeiten

  • eingesetzte Geräte

  • ausgeführte Leistungen

  • allfällige Besonderheiten

Der Bautagesbericht ist täglich vom Auftraggeber oder dessen Vertreter zu unterzeichnen.

Ist kein zeichnungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers auf der Baustelle anwesend, ist der Bautagesbericht spätestens am darauffolgenden Werktag bis 08:00 Uhr in elektronischer Form (E-Mail) an den Auftraggeber zu übermitteln. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist kein begründeter Widerspruch, gilt der Bautagesbericht hinsichtlich der dokumentierten Leistungen als zur Kenntnis genommen; die Prüfung der Abrechenbarkeit bleibt davon unberührt.

4. Beschäftigungsgruppen

Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen.

Die Verrechnung erfolgt nach jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung erforderlich ist, unabhängig von der Qualifikation des tatsächlich eingesetzten Personals.

5. Einkalkulierte Leistungen

In den Einheitspreisen sind sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Kleingeräte, Handwerkzeuge, Messgeräte, Kleinmaschinen, Verbrauchsmaterialien sowie sonstige Hilfsmittel enthalten.

Hierzu zählen insbesondere Schaufeln, Krampen, Rüttelstampfer, Trennschleifer, Bohr- und Schraubgeräte, Laser- und Messgeräte, Verlängerungskabel, Kleinpumpen sowie vergleichbare Geräte und Werkzeuge.

Eine gesonderte Vergütung dieser Leistungen erfolgt nicht.

Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle einschließlich Abladen.

6. Mengenänderungen

Die Bestimmungen über die Neuvereinbarung von Einheitspreisen bei Mengenänderungen finden auf Regieleistungen keine Anwendung.

7. Ausmaß und Abrechnung

Grundlage der Abrechnung sind die angeordneten Regieleistungen sowie die ordnungsgemäß geführten Bautagesberichte.

Aufgewendete Stunden, eingesetzte Geräte, Transportleistungen und verbrauchte Stoffe sind täglich zu dokumentieren und entsprechend nachzuweisen.

20.11 Stundensätze
20.11
Z
Stundensätze
20.12 Geräteeinsatz (Gerätebeistellung)
20.12
Z
Geräteeinsatz (Gerätebeistellung)
20.14 Stoffbeistellung
20.14
Z
Stoffbeistellung
20.15 Materiallieferungen für Regieleistungen
20.15
Z
Materiallieferungen für Regieleistungen