Trockenbau korrekt
Umbau und Modernisierung Kaufland Wittenberge
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle: Angaben zur Baustelle Bauvorhaben: Kältetausch, Filialmodernisierung Kaufland Wittenberge 3430, Wahrenberger Str. 69, 19322 Wittenberge. Submission: 08.06.2026 geplante technische Bietergespräche: 22.06.2026. geplante Vergabe: bis 17.07.2026 Marktöffnungszeiten: Mo.-Sa. von 7:00 - 22:00, Projektsteuerung: n.N. Beteiligter Planer: Hochbauplanung: Senator. Die Project Management Service GmbH Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin Tel. 030 9860140, Fachplanung HLSE, Sprinkler: GENIUS Ingenieurbüro VT GmbH Treskowallee 26, 10318 Berlin Tragwerksplanung/ Wärmeschutz: Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH Pfingstweide 1, 04179 Leipzig Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die Gesamtbaumaßnahme: 17.08.2026 - 29.01.2027. Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/ Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang Beschreibung Leistungsumfang Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der Kälteanlage angepasst. In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen: 1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene Erneuerung der Gewerbekälteanlage,     Einbauten, Tragkonstruktionen; 2.) Errichtung Traggerüst Kältetechnik auf Dach; 3.) Errichtung Traggerüst Lüftungtechnik auf Dach; 4.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes zur Nutzung der Abwärme aus der     Kälteanlage; 5.) Neubau der Bedientheke Wurst/ Käse; 6.) Verkleimnerung/ Anpassung SB-Fleisch-Kühlraum; 7.) Neubau Technikraum 3.10 und Brandmeldezentrale 3.99; 8.) Integration autom. Leergutannahme mit Lagern auf Verkaufsfläche; 9.) Errichtung Lagererweiterung; 10.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum 11.) opt. Sanierung Kunden-WC`s und Mall
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise Kalkulations- und Ausführungshinweise 1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben: ------------------------------------------------- Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen ausschließlich zur beispielhaften Orientierung. Sie sind nicht vollständig und haben keinen Raumbuchcharakter. Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der KBL vorgegeben. Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten. Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von Ausführungsorten werden nicht akzeptiert. 2. Ausführung, Einbaumaße: -------------------------- Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung sowie ergänzend der Statik zeigen das Konstruktionsprinzip. Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen. 3. Verkaufsbetrieb: ------------------- Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) ------------------------------------------------------- ---------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB- Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu beachten. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriß ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Dies gilt auch für ggf. notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheits- preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und event. betroffene Bauteile sind zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser Termin vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu informieren. Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen Anlagen bzw. Anlagenteile sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem abnehmenden Sachverständigen abzustimmen. Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme abzudecken oder durch andere Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind auszubessern. 2. Bauausführung 2.1 Die Arbeiten werden während laufendem Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben weiter in Betrieb. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen / Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern / markieren. 2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-, Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind während der Schließzeit bzw. während der Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr) auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen Bauleitung. Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der Arbeiten durchgeführt werden kann. 2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden (Haustechnik / Kältetechnik). 2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten) Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.7 Hinweis: Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa "Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau", jeweils aktuelle Fassung. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären. 3. Leistungseinschluss In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
39 Trockenbau
39
Trockenbau
@@ Technische Vorbemerkungen  - Trockenbauarbeiten Technische Vorbemerkungen  - Trockenbauarbeiten Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 6,0 m über OK FFB der jeweiligen Geschosse. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen. Anschlüsse, Durchdringungen, Ecken und Kreuzungen jeglicher Art sind fachgerecht, systemgerecht, sauber und dicht geschlossen auszuführen. Sie sind entsprechend Bedarf und Erfordernis herzustellen und gehören zum Leistungsumfang. Das dichte Anarbeiten an Trapezbleche und Unebenheiten ist, wenn nicht besonders erwähnt, in die Einheitspreise einzurechnen. Erforderliche Aussparungen, Durchdringungen und Anpassungen  an den Wänden und Decken / UHD sind herzustellen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle für die Ausführung fehlenden Angaben und Unklarheiten, z.B. zu Aussparungen für Lüftungsaggregate, Leuchten, Friesen, Schürzen und besonders raumgestalterischen Maßnahmen, sind rechtzeitig bei der Planung bzw. Bauleitung zu erfragen. Durch Unterlassung notwendige Abänderungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durchzuführen. Auf alle von anderen Gewerken bereits eingebauten Materialien ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere Lüftungskanäle und Installationsleitungen für Heizung, Sanitär, Elektro, Kälte, Sprinkler sind zu schützen, Erschwernisse bei der Verkleidung sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten, Nachforderungen sind ausgeschlossen. Nicht fertig gestellten Vorgängergewerken ist rechtzeitig vor Schließung von Wänden, Decken und Verkleidungen die Möglichkeit der Fertigstellung zu geben. Die im LV bzw. der Positionsbeschreibung geforderten Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen beziehen sich immer auf den fertiggestellten Verbundbaustoff. So muss z.B. bei Akustikplatten die Baustoffklasse einschl. der Oberflächenbeschichtung, Kantenbehandlung und evtl. Rückseitenbeschichtung geprüft sein. Es dürfen nur Produkte mit Prüfzeugnissen nach den Bestimmungen des Instituts für Bautechnik, Berlin eingebaut werden. Die Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Von gestalterisch wichtigen Oberflächen hat der Auftragnehmer Musterflächen in der ausgeschriebenen Qualität, bis 2,0 m² Größe herzustellen und einschl. sämtlicher ausgeschriebener Anschlüsse zu montieren. Alle zum Einbau gelangenden Hölzer sind mit einem amtlich anerkannten Holzschutzmittel gem. Anforderungen DIN 68 800 gegen Fäulnis, Pilz- und Insektenbefall zu behandeln. Alle Baustoffe der Wand- und Deckenbekleidungen müssen den geltenden Emissionsschutzklassen entsprechen. Der Einbau von Baustoffen mit mineralischen Fasern darf nicht zur Belastung der Raumluft führen. Deckenkonstruktionen in Außenbereichen und Feuchträumen (Akustikplatten, Befestigungsmaterial und Unterkonstruktion) müssen einer relativen Luftfeuchte bis  98%  ohne Veränderung von Form, Farbe und Stabilität standhalten. Unterkonstruktionen und Befestigungsmaterialien müssen korrosionsbeständig sein. Deckenkonstruktionen im Außenbereich müssen sturmsicher (gegen Winddruck und Windsog) ausgeführt werden. Akustikplatten sind schlagregensicher zu montieren. Sie müssen für hohe Schwankungen der Temperatur und Feuchtigkeit geeignet sein. Sämtliche zum Einsatz kommende Stahlbauteile müssen mit geeigneten Oberflächenbeschichtungssystem gegen Korrosion geschützt sein. Bei Montage und Befestigungsarbeiten ist darauf zu achten, dass im betreffenden Montagebereich sich keine verdeckt liegenden Leitungen, Kanäle, Kabel usw. befinden, ist durch AN im Vorfeld zu prüfen und auszuschließen. In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind durch AN zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
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39.02 Innenwände GK
39.02
Innenwände GK
39.04 abgehängte Decke Metall
39.04
abgehängte Decke Metall
39.05 abgehängte Decke GK
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abgehängte Decke GK
39.06 abgehängte Decke Mineralfaser
39.06
abgehängte Decke Mineralfaser
39.07 Mallblenden/ Blenden
39.07
Mallblenden/ Blenden
39.08 Kanäle, Verkofferungen
39.08
Kanäle, Verkofferungen
39.09 sonstige Trockenbauarbeiten
39.09
sonstige Trockenbauarbeiten