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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
24 Fliesen- und Plattenarbeiten
24
Fliesen- und Plattenarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten
Die Leistung versteht sich als Komplettleistung. Alle sich im Bereich befindliche Klappen, Abdeckungen, Verkleidungen, Nischen usw. sind (soweit möglich) einzufliesen, erforderlichen Aussparungen (Auslässe, Durchdringungen, Einläufe usw.) sind herzustellen, Anarbeitungen / Aussparungen / Anpassungen haben generell sauber und optisch einwandfrei zu erfolgen.
Anschlüsse, Durchdringungen, Ecken und Kreuzungen jeglicher Art sind fachgerecht, systemgerecht, sauber und dicht geschlossen auszuführen. Sie sind entsprechend Bedarf und Erfordernis herzustellen und gehören zum Leistungsumfang.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich sollte ein Feuchtigkeitsgehalt von 2% nicht überschritten werden.
Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese
- eine Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75:C,
- eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und
12,
- Resistenz gegen tierische Fette,
- eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm²,
- eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm²
nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Für Bodeneinläufe und Durchdringungen sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden.
Bodeneinläufe sind in Decken als Abdichtungen mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Preßdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Falleitungen. Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen. Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m
Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk). Die Fugenkanten sind mit Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Das Material der Fugen muß auf Fliesen, den Untergrund und die Beansprung abgestimmt sein. Weichmacherwanderung muß ausgeschlossen sein.
Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nicht Gegenteiliges aussagen.
An allen sichtbaren Kanten sind Fliesenwinkel einzubauen, falls keine Fliesen mit Randglasur anzusetzen sind.
Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschnitt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u.ä. zu achten. Die ent- sprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß.
Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Stark saugende Untergründe (z. B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett) vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, daß Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und daß Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlußbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle.
Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen. Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben -
erste Wahl anzubieten.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zu- sammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, daß leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Das Verfugungsmaterial muß biologisch und lebensmittelhygienisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen.
Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels und keinesfalls vor Ablauf von 24 Stunden erfolgen. Wenn nicht anders beschrieben, ist das Verfugen mit Gummispachtel bzw. -schieber zulässig.
Es darf, besonders bei Stufenbelägen ist darauf zu achten, keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist auf Verlangen eine Prüfung nach DIN 51130 - Prüfung von Bodenbelägen - nachzuweisen. Das gilt analog für die Bestimmung der Frostbeständigkeit nach DIN EN 202.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen im feingereinigten Zustand zu übergeben.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind werkseitig hergestellte und relativ elastische Fugen mit Mörtel zu verwenden.
Für mechanisch hochbelastete Bodenbeläge in Lager und Verkaufsbereichen:
-Auf dem Untergrund ist zusätzlich eine Haftbrücke aufzubringen, falls im Dickbett
verlegt wird.
-Der Dickbettmörtel muß der Festigkeit von C20/25 nach DIN 18560 entsprechen.
-Auf das verdichtete und eben abgezogene Mörtelbett ist unmittelbar eine Haftschlämme
aufzubringen.
-Fugen sind mit der zulässigen Mindestbreite anzulegen.
-Dünnbettmörtel soll nicht dicker als 4mm aufgetragen werden und soll eine vom
Hersteller bestätigte Eignung für hochbelastbare Beläge besitzen.
-An Wandanschlüssen und Durchdringungen sind Bewegungsfugen anzuordnen.
-Liegen Bewegungsfugen in Verkehrsbereichen, müssen die Fugenflanken durch
korrosionsbeständige, oberflächenbündige Metallprofile geschützt werden. Längs der
Fugen ist eine Reihe ungeschnittener Platten zu verlegen.
Mit den Preisen gelten weiterhin folgende Leistungen als abgegolten:
-Überprüfen der ggfs. erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen,
-das Belegen von Kleinflächen, Nischen, Ablagen u.ä.,
-Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen, während der Ausführung der Arbeiten
vor Verschmutzung und Beschädigung, das gilt besonders für Dichtungen,
-Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen
und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder
Dünnbettmörtel technisch möglich ist. Dabei ist das Format der Platten zu beachten,
-Ausfugen von Anschlüssen an Türen, begrenzende Bauteile, Innenecken, Sanitärobjekte
und Dehnungsfugen mit farbigen Silikon.
Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten
24.02 Untergrund/ Abdichtung
24.02
Untergrund/ Abdichtung
24.03 Wandfliesen Innenbereich
24.03
Wandfliesen Innenbereich
24.04 Bodenfliesen Innenbereich
24.04
Bodenfliesen Innenbereich
24.05 Sonstige Fliesenarbeiten
24.05
Sonstige Fliesenarbeiten