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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
25 Estricharbeiten
25
Estricharbeiten
ZTV Gewerk 025 - Estricharbeiten Zusätzliche technische Vorbemerkungen
1. Art und Umfang der Leistung
Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der
dazugehörigen Stoffe, Hilfsstoffe, Bauteile, auch das
Abladen evtl. Zwischenlagern, den Abtransport zur
Einbaustelle sowie das Einbauen als fix und fertige
Arbeit.
Evtl. Abweichungen sind in den Positionen genannt.
2. Nebenleistungen
2.1 Das Erbringen der bauphysikalischen Nachweise
(Brand-,Schall-, und Wärmeschutznachweise).
2.2 Nachbehandlung und Schutz des Estrichs vor zu
schneller Abstrockung.
2.3 Das Reinigen des Untergrundes durch Saugen oder
Hochdruckreiniger.
2.4 Das Anlegen von Scheinfugen.
2.5 Das Abstellen von Belagflächen.
2.6 Das Anarbeiten sowie nachträgliche Anarbeiten von
Belag an Einbauteile wie Bodenabläufe o.ä..
3. Maßtoleranzen
Gem. DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 3.
4. Schnittstellen
Die Ausführung der Leistung hat in Abstimmung mit den
anderen Gewerken (Elektro, HLSE) zu erfolgen.
5. Materialtransport
Der Materialtransport ist durch den AN in Abstimmung it
dem AG zu organisieren und durchzuführen.
6. Hebezeug/ Fördermittel
Alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen
Hebezeuge sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.
7. Meterriss
Der auf der Baustelle vorhandene Meterriss ist an die
einzelnen Montageplätze zu übertragen und bei der
Montage einzuhalten.
8. Fabrikate und Bemusterung
Von allen Baustoffen und Bauteilen sind auf Verlangen
des Auftraggebers Proben bzw. Musterstücke ohne
besondere Vergütung vorzulegen.
9. Ausführungsunterlagen
Vom AN sind gegebenenfalls Verlege- und Montagepläne
anzufertigen und vor Ausführung genehmigen zu lassen.
10. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN ESTRICH
10.1. Beim Verlegen der Estriche ist besonders darauf
zu achten, dass der Wandanschluss ohne Randwulst
ausgeführt wird.
10.2. Soweit der Estrich in Räumen mit
Fußbodenentwässerung verlegt wird, ist um die
Bodeneinlaufe ein lokales, verseitiges Gefälle nach
Vorgabe der Baubeschreibung des AG anzulegen.
10.3. Der Estrich dient, soweit nicht anders
beschrieben, als Unterlage für Feinsteinzeug und
Anstriche.
10.4. Die Estriche müssen in ihrem gesamten Aufbau
mindestens die Belastungen gem. DIN EN 1991-1-1 -
Tabelle 1a wie folgt erreichen:
-Verkaufsräume: Kategorie D3 q= 5 KN/m² u. Q= 7 KN
-Lagerräume: Kategorie E3 q= 7,5 KN/m² u. Q= 10 KN
-Technikräume: Kategorie D3 q= 5 KN/m² u. Q= 7 KN
-Büros: Kategorie B3 q= 5 KN/m² u. Q = 4 KN.
Die Estriche müssen den Vorgaben der
Kaufland-Baubeschreibung KaBa Punkt 3.3 entsprechen.
Die Bodenaufbauten können vom AN zum Zwecke der
Kostenersparnis, Ersparnis von Bauzeit oder
Höhenreduzierung bei Nachweis der Forderungen zur
Belastbarkeit gem. ZTV Pkt. 10.5 und unter Einhaltung
des geforderten Trittschallverbesserungsmaßes von Ln,w
>= 26dB geändert werden.
10.5. Alle Estriche kommen als schwimmende Estriche zur
Ausführung. Sie sind von der Wand zu trennen.
10.6. Estrichbelegte Räume sind so zu sichern, dass sie
nicht vorzeitig begangen werden können. Schäden sind
vom Unternehmer auf seine Kosten zu beheben.
10.7. Im Gebäude können nur elektrisch betriebene
Geräte betrieben werden Es sind geräuscharme Geräte,
der Einsatzzeit und -ort angepasst, zu verwenden.
11. Im Angebotspreis sind inbegriffen:
a) Die Kosten aus den Anordnungen Ziff. 1-10.7.
ZTV Gewerk 025 - Estricharbeiten
25.01 Zement- und Anhydritestrich
25.01
Zement- und Anhydritestrich