Baureinigungsarbeiten
Umbau und Modernisierung Kaufland Wittenberge
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle: Angaben zur Baustelle Bauvorhaben: Kältetausch, Filialmodernisierung Kaufland Wittenberge 3430, Wahrenberger Str. 69, 19322 Wittenberge. Submission: 08.06.2026 geplante technische Bietergespräche: 22.06.2026. geplante Vergabe: bis 17.07.2026 Marktöffnungszeiten: Mo.-Sa. von 7:00 - 22:00, Projektsteuerung: n.N. Beteiligter Planer: Hochbauplanung: Senator. Die Project Management Service GmbH Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin Tel. 030 9860140, Fachplanung HLSE, Sprinkler: GENIUS Ingenieurbüro VT GmbH Treskowallee 26, 10318 Berlin Tragwerksplanung/ Wärmeschutz: Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH Pfingstweide 1, 04179 Leipzig Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die Gesamtbaumaßnahme: 17.08.2026 - 29.01.2027. Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/ Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang Beschreibung Leistungsumfang Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der Kälteanlage angepasst. In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen: 1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene Erneuerung der Gewerbekälteanlage,     Einbauten, Tragkonstruktionen; 2.) Errichtung Traggerüst Kältetechnik auf Dach; 3.) Errichtung Traggerüst Lüftungtechnik auf Dach; 4.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes zur Nutzung der Abwärme aus der     Kälteanlage; 5.) Neubau der Bedientheke Wurst/ Käse; 6.) Verkleimnerung/ Anpassung SB-Fleisch-Kühlraum; 7.) Neubau Technikraum 3.10 und Brandmeldezentrale 3.99; 8.) Integration autom. Leergutannahme mit Lagern auf Verkaufsfläche; 9.) Errichtung Lagererweiterung; 10.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum 11.) opt. Sanierung Kunden-WC`s und Mall
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise Kalkulations- und Ausführungshinweise 1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben: ------------------------------------------------- Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen ausschließlich zur beispielhaften Orientierung. Sie sind nicht vollständig und haben keinen Raumbuchcharakter. Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der KBL vorgegeben. Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten. Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von Ausführungsorten werden nicht akzeptiert. 2. Ausführung, Einbaumaße: -------------------------- Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung sowie ergänzend der Statik zeigen das Konstruktionsprinzip. Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen. 3. Verkaufsbetrieb: ------------------- Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) ------------------------------------------------------- ---------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB- Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu beachten. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriß ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Dies gilt auch für ggf. notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheits- preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und event. betroffene Bauteile sind zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser Termin vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu informieren. Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen Anlagen bzw. Anlagenteile sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem abnehmenden Sachverständigen abzustimmen. Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme abzudecken oder durch andere Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind auszubessern. 2. Bauausführung 2.1 Die Arbeiten werden während laufendem Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben weiter in Betrieb. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen / Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern / markieren. 2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-, Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind während der Schließzeit bzw. während der Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr) auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen Bauleitung. Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der Arbeiten durchgeführt werden kann. 2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden (Haustechnik / Kältetechnik). 2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten) Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.7 Hinweis: Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa "Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau", jeweils aktuelle Fassung. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären. 3. Leistungseinschluss In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
33 Baureinigungsarbeiten
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Baureinigungsarbeiten
@@ Technische Vorbemerkungen - Reinigungsarbeiten Technische Vorbemerkungen - Reinigungsarbeiten Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,70 m. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen. Ausführungsgrundlage: - RAL-GZ 902 - Gebäudereinigung; Gütesicherung Ausführung: Wasserverunreinigende Substanzen dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Gebäudes über Einläufe entsorgt werden. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen, Reinigungsmittel müssen mit den zu reinigenden Untergründen (Materialien) verträglich sein. Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt: - staubfrei - schlierenfrei - fleckenfrei - Verunreinigungen und Verschmutzungen jeglicher Art   sind zu entfernen - es sind einwandfreie und saubere Oberflächen   herzustellen Glasfassaden und andere Glasflächen: Sachgemäße Reinigung einschl. abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind abzukratzen. Eloxierte Alu-Bleche und Profile: Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen. Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile: Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durchrotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger zu behandeln. Dieser Lackreiniger ist auf der trockenen Fassade mit weichem Lappen anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutzte Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. Der AN hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Zustände, Geometrien und Lage der zu reinigenden Gegenstände / Bereich / Flächen / Einrichtungen usw. im Vorfeld zu informieren und seine Reinigungsverfahren danach zu wählen und abzustimmen Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind. Im Marktbereich zur Anwendung kommende Reinigungsmittel müssen den Anforderungen der Lebensmittelhygiene entsprechend und dementsprechend zugelassen sein. Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind auch nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Durch den Einsatz von Reinigungsmitteln dürfen am Arbeitsplatz grundsätzlich die nach TRGS 900 festgelegten Grenzwerte in der Luft - MAK- und TAK- Werte - nicht - auch nicht kurzzeitig - überschritten werden. Im Ausnahmefall muß die Exposition Dritter ausgeschlossen sein. Der Einsatz der in der TRGS 905 aufgeführten stark gesundheitsschädlichen Stoffe ist absolut verboten. Bäder mit sanitären Einrichtungsgegenständen sind von Resten, wie Schutzfolien, Aufklebern etc. frei zu machen und schlierenfrei mit geeignetem Reinigungsmittel zu wischen; einschl. Nachtrocknung in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitär-Porzellan ist gründlich naß zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; anderenfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben. Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, daß keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. Glasflächen jeglicher Art sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Zum Reinigen gehört das Säubern der Fensterstöcke mit Fensterflügeln innen und außen sowie der Paneelkonstruk- tionen und der Zwischenräume. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt unverletzt bleiben. Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Decken- und Wandflächen sind trocken zu entstauben. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, gilt beim Reinigen von Kücheneinrichtungen auch das Säubern der inneren Korpusteile, einschließlich Fachunterteilungen und sonstiger Kücheneinbauten. Heizkörper sind mit geeignetem Gerät zu reinigen, dabei entdeckte Undichtigkeiten sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Ventile dürfen dabei nicht anders eingestellt werden. Vordächer und Wintergärten mit verglasten Flächen sind zunächst abzukehren, dann naß zu reinigen. Haustechnische Leitungen, Kanäle (Lüftung, Kälte usw.) und Einbauten sind gründlichst (Staub, Ablagerungen und Verunreinigungen jeglicher Art sind zu entfernen) entsprechend Erfordernissen zu reinigen. Regler und deren Einstellungen dürfen dabei nicht verändert werden. Teppichbeläge sind ihrer Qualität entsprechend mit geeignetem Gerät zu reinigen. Sollten dabei Mängel in der Teppichoberfläche festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Naßreinigungen bedürfen einer besonderen Absprache. In diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise des Belagherstellers sind zu beachten, ggf. sind sie vom Auftraggeber anzufordern. Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reingenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Preisinhalte: Dürfen Räume während der Reinigungsarbeiten oder nach deren Durchführung zeitweise nicht durch Dritte betreten werden, so gelten die Absperrmaßnahmen bzw. Lüftungsarbeiten als Nebenleistung. Rüstungen, Leitern und Zugangsmöglichkeiten sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen (für Arbeitshöhen bis 6,00 m über OK Gelände / Fertig- fußboden) durch den AN bereitzustellen, liefern, umzusetzen, anzupassen, vorzuhalten, zu betreiben und nach Beendigung der arbeiten wieder abzutransportieren. Wasser und Energie für die Reinigungsarbeiten werden dem AN an den vorhandenen Anschlußstellen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Weiterhin gelten als Nebenleistung: -Heranbringen von Wasser und Energie von dem AG zur Verfügung gestellten Anschlußstellen zu den Verwendungsstellen. -Vorhalten der Geräte und Werkzeuge. -Liefern der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel -Befördern aller Stoffe und Geräte, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen des zu bearbeitenden Objektes zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. -Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte. -Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2m², insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1% der zu bearbeitenden Fläche. -Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Rückgabe. -Das Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung der Räume und das Abgeben der Schlüssel bei der angegebenen Stelle. -Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. -Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen. -Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
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33.02 Innenwände
33.02
Innenwände
33.03 Boden
33.03
Boden
33.07 sonstige Baureinigungsarbeiten
33.07
sonstige Baureinigungsarbeiten