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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle:
Angaben zur Baustelle
Bauvorhaben:
Kältetausch, Filialmodernisierung
Kaufland Wittenberge 3430,
Wahrenberger Str. 69, 19322 Wittenberge.
Submission:
08.06.2026
geplante technische Bietergespräche:
22.06.2026.
geplante Vergabe:
bis 17.07.2026
Marktöffnungszeiten:
Mo.-Sa. von 7:00 - 22:00,
Projektsteuerung:
n.N.
Beteiligter Planer:
Hochbauplanung:
Senator. Die Project Management Service GmbH
Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin
Tel. 030 9860140,
Fachplanung HLSE, Sprinkler:
GENIUS Ingenieurbüro VT GmbH
Treskowallee 26, 10318 Berlin
Tragwerksplanung/ Wärmeschutz:
Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH
Pfingstweide 1, 04179 Leipzig
Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum
Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die
Gesamtbaumaßnahme:
17.08.2026 - 29.01.2027.
Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen
Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen
Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/
Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang
Beschreibung Leistungsumfang
Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der
Kälteanlage angepasst.
In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen
Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen:
1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene
Erneuerung der Gewerbekälteanlage,
Einbauten, Tragkonstruktionen;
2.) Errichtung Traggerüst Kältetechnik auf Dach;
3.) Errichtung Traggerüst Lüftungtechnik auf Dach;
4.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes
zur Nutzung der Abwärme aus der
Kälteanlage;
5.) Neubau der Bedientheke Wurst/ Käse;
6.) Verkleimnerung/ Anpassung SB-Fleisch-Kühlraum;
7.) Neubau Technikraum 3.10 und Brandmeldezentrale
3.99;
8.) Integration autom. Leergutannahme mit Lagern auf
Verkaufsfläche;
9.) Errichtung Lagererweiterung;
10.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum
11.) opt. Sanierung Kunden-WC`s und Mall
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise
Kalkulations- und Ausführungshinweise
1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben:
-------------------------------------------------
Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen
ausschließlich zur beispielhaften Orientierung.
Sie sind nicht vollständig und haben keinen
Raumbuchcharakter.
Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder
Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der
KBL vorgegeben.
Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition
angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen
Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten.
Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von
Ausführungsorten werden nicht akzeptiert.
2. Ausführung, Einbaumaße:
--------------------------
Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung
sowie ergänzend der Statik zeigen das
Konstruktionsprinzip.
Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von
Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen.
3. Verkaufsbetrieb:
-------------------
Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb
umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten
erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
(Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
-------------------------------------------------------
----------------------
Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-
Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu
beachten.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine
Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut
machen.
Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen
Gegebenheiten
resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter
dieses Preisangebot,
dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen
Aufwendungen mit den
angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne
gelten unmittelbar
als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind
z.B. Angaben zu
Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und
herstellungstechnischen
Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu
überprüfen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung
ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder
pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine
Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem
AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der
Baustelle
verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des
Bauzauntores für die
Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die
eigene Bauzeit
auszuführen.
1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und
Fluchtpunkte selbst
einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die
Ausbaugewerke
einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je
Geschoß) anzulegen
und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der
Meterriß ist im
Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der
Bauleitung zu
erstellen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in
die Einheitspreise
einzurechnen.
1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle
ganzzeitig durch einen
Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine
Koordinierung der
einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann.
Dies gilt auch für ggf.
notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der
Baustelle ist in den Einheits-
preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht
separat vergütet.
1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung
und dem AG rechtzeitig
vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan
abzustimmen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung,
Kundenverkehr) sind
BE-Flächen nur begrenzt vorhanden.
Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit
unzugänglich einzurichten.
1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den
AN ständig zu
gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind
freizuhalten. Ggf. sind
dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb
der
Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen
verstehen sich
jeweils als komplette fertige Leistungen.
Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der
Gewährleistung - fertige
Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu
verrichten hat, die zu
einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn
dies nicht in jedem
Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht
oberflächenvergütet bzw.
oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig
herzustellen, einschl.
mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei
Gipskartonwänden sind die
notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in
den jeweiligen
Positionen zu berücksichtigen.
1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden
Abbruchmaterialien und
Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind
sofort beim Entstehen
sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt
in Mitleidenschaft
gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen.
1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und
Absperrmaßnahmen, Deponie-
und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und
Transportkosten sind mit in
die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht
gesondert vergütet.
Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B.
Fassadengerüst.
1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden,
Wände, Decken etc.
ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt
insbesondere für den Schutz von
Verkaufsraum, Regalierungen und allen
Sanitärbereichen.
Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch
Staubwände
abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die
Regale und Waren mit
Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der
Arbeiten sind die Folien
zu entfernen und die Böden und event. betroffene
Bauteile sind zu reinigen.
Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den
Kundenverkehr weiterhin
zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu
reinigen.
Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von
Einbauteilen bzw. von
Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen,
wird nicht separat
vergütet und ist jeweils in den Preisen zu
berücksichtigen.
1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B.
Schweißen, Löten,
Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des
Brandschutzes
einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache.
1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich
mit den zulässigen
Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die
entsprechende DIN
hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße
notwendig ist,
wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser
Termin
vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu
informieren.
Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen
Anlagen bzw. Anlagenteile
sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem
abnehmenden
Sachverständigen abzustimmen.
Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme
abzudecken oder durch andere
Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind
auszubessern.
2. Bauausführung
2.1 Die Arbeiten werden während laufendem
Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der
Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben
weiter in Betrieb.
Aufwendungen für daraus resultierende besondere
Schutzmaßnahmen,
Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind
in den Preisen bzw.
in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu
berücksichtigen.
Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen /
Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern
/ markieren.
2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-,
Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie
Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind
während der Schließzeit bzw. während der
Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr)
auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum
von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt
keine gesonderte Vergütung.
Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter
Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung
während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die
letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen
Bauleitung.
Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich
einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere
Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der
Arbeiten durchgeführt werden kann.
2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge
für Nacht-,
Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die
Angebotspreise
mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt
dafür nicht.
Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen
Schichtbetrieb.
2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen
Schichtbetriebes,
Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden,
hat der AN rechtzeitig
einzuholen.
2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer
den Bauleiter
nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle
Teilleistungen übertragen
werden (Haustechnik / Kältetechnik).
2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
Ecktermine des
Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im
Angebot enstprechend
zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten)
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach
Auftragserteilung einen
Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages
auszuarbeiten und in
diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen
Personaleinsatzes
darzustellen.
Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer
Wochenvorschau für den
Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu
aktualisieren.
Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die
Materialbeschaffung ist
anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren.
2.7 Hinweis:
Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt
werden
(ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug).
Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt
werden.
Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem
Tragwerksplaner
abgestimmt werden.
2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf
Fahrstraßen und
Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht
zulässig.
2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die
Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa
"Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau",
jeweils aktuelle Fassung.
Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender
Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu
Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt,
sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken.
Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und
Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn
der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
3. Leistungseinschluss
In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen
und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen
sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der
Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
31 Metallbauarbeiten
31
Metallbauarbeiten
@@
Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten
1. Art und Umfang der Leistung
Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der
dazugehörigen Stoffe, Hilfsstoffe, Bauteile, auch das
Abladen evtl. Zwischenlagern, den Abtransport zur
Einbaustelle sowie das Einbauen als fix und fertige
Arbeit.
Evtl. Abweichungen sind in den Positionen genannt.
2. Nebenleistungen
Das Erbringen der bauphysikalischen Nachweise (Brand-
,Schall-, Wärme- und Einbrauchschutznachweise).
3. Maßtoleranzen
Gem. DIN 18202, Tabellen 1, 3 und 4 - normale
Anforderungen.
4. Schnittstellen
Die Ausführung der Leistung hat in Abstimmung mit den
anderen Gewerken (Elektro, Bau) zu erfolgen.
5. Materialtransport
Der Materialtransport ist durch den AN zu organisieren
und durchzuführen.
6. Hebezeug
Alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen
Hebezeuge sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.
7. Meterriss
Der auf der Baustelle vorhandene Meterriss ist an die
einzelnen Montageplätze zu übertragen und bei der
Montage einzuhalten.
8. Fabrikate und Bemusterung
Von allen Baustoffen und Bauteilen sind auf Verlangen
des Auftraggebers Proben bzw. Musterstücke ohne
besondere Vergütung vorzulegen.
9. Ausführungsunterlagen
Vom AN sind gegebenenfalls Verlege- und Montagepläne
anzufertigen und vor Ausführung genehmigen zu lassen.
10. Baubeschreibung des AG
Türen, Fenster sowie Metallbauarbeiten müssen den
diesbezüglichen Vorgaben der AG-Baubeschreibung KaBa
in den Punkten 3.8, 3.10, 3.11, 3.13, 3.14 und 3.15
entsprechen und Teil der angebotenen Leistung sein,
auch, wenn in den Leistungsbeschreibungen grundlegende
Anforderungen nicht beschrieben sind.
11. Sonstige Vorgaben und Leistungsbestandteile
Alle einzusetzenden Elemente und Baustoffe mit
brandschutztechnischer Anforderung müssen die
erforderlichen Prüfzeugnisse, Zertifikate bzw.
Zulassungen besitzen, der entsprechende Nachweis ist
dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren.
Alle Bauteile / Stoffe ohne ein amtliches Prüfzeugnis
bzw. ohne Zulassungsbescheid sind nur nach Prüfung und
Genehmigung des Auftraggebers zu verwenden.
Über die baulichen Verhältnisse, wie Leibungen,
Anschlüsse, Schwellen, Maße und Maßtoleranzen hat sich
der AN vor Ort zu informieren. Maße sind durch den AN
eigenverantwortlich vor Ort zu nehmen bzw. mit
Gewerken Bauhauptleistungen und Trockenbau im Vorfeld
nochmals abstimmen.
Der Anschluß aller Zargenvarianten an den Baukörper
ist durch den AN so auszubilden, dass keine
zusätzlichen Beiputz- und Verkleidungsarbeiten
erforderlich werden.
Falls doch erforderlich, so sind diese im vollen
Umfang Leistung des AN.
Die vorhandenen Schließzylinder sind soweit möglich
wieder zu verwenden, ist dies nicht möglich, so sind
die erforderlichen Längen der neuen Schließzylinder
rechtzeitig der örtlichen Bauleitung schriftlich
mitzuteilen. Der mehrfache Ein- und Ausbau von
Schließzylindern in die Türen ist in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Generell sind Türen / Türblätter an Fußbodenhöhen der
Räume anzupassen, offene Fugen und Anschlüsse zum
Fußboden sind mit passenden artgleichen Material zu
schließen.
Bei Abbrucharbeiten sind entsprechend den
Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten geeignete
Schutzmaßnahmen durchzuführen. Ausbruchstellen im
Einbaubereich sind entsprechend den Erfordernissen
fachgerecht und oberflächenbündig wieder zu schließen.
Die Bestandstüröffnungen entsprechen nicht immer exakt
den genormten Baurichtmaßen gemäß DIN. Daher sind die
Türöffnungen bei Erneuerung der Türen entsprechend den
erforderlichen Öffnungsmaßen anzupassen.
Werden die Türöffnungen den erforderlichen DIN-Maßen
angepasst, so sind evtl. Aufdopplungen zum
Bestandsmauerwerk kraftschlüssig herzustellen, alle
erforderlichen Beiputz- und Verkleidungsarbeiten zu
erbringen, ohne sichtbaren Übergang zum Bestandsputz /
Bestandsoberflächenbelag sowie alle rißgefährdeten
Bereiche mit einem Armierungsgewebe zu überspannen.
Anschlußfugen bis ca. 5mm sind mit einem für das
jeweilige Anwendungsgebiet geeigneten dauerelstischen
Dichtstoff (Wandbereiche überstreichfähig usw.)
einschl. Fugenvorbereitung zu schließen. Größere
Anschlußfugen sind in Abstimmung mit Projektleiter KBL
und örtlichen Bauleitung passend zum Bestand
entsprechend den Erfordernissen zu verkleiden,
prinzipiell jedoch zu vermeiden.
Türschlösser sind grundsätzlich mit Nuss aus Stahl und
Türdrücker grundsätzlich mit korrosionsgeschütztem
Stahlkern auszuführen.
Dichtungen in Tür- und Fensterelementen sind mit
systemgerechten und in Zulassung des Gesamtelements
enthaltenen farblich passenden Dichtungen (mind. 3-
seitig) auszuführen.
Die Magnet-, Riegelschaltkontakte, Blockschloss und
Türöffner werden durch den Lieferanten der
Einbruchmeldeanlage für den Einbau (hat verdeckt zu
erfolgen) zur Verfügung gestellt. Die Anforderung hat
rechtzeitig über Kaufland zu erfolgen.
Werden nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende
Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle -
enthalten sein.
Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen
mehr Bauangaben benötigt als in den
Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen
ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer
rechtzeitig vom Auftraggeber zu fordern.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom Auftragnehmer
Werkzeichnungen, Prüfzeugnisse und statische
Nachweise, soweit sie über die Bestimmungen der DIN
18360 hinaus gefordert werden, dem Auftraggeber
vorzulegen.
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser
eindringen kann, oder sich Tauwasser bildet, sind
möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu
entwässern bzw. zu entlüften. Öffnungen sind an
tiefster Stelle des Falzgrundes (mindestens 3 Stück
zwischen zwei Abflußbegrenzungen) anzubringen. Die
Öffnungen müssen entgratet sein.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume,
Kleber oder ähnliches sind nicht zu verwenden. Dübel
zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt
sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren
Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem
Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern sind
druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an
allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt
entsprechend bei Schallschutzforderungen.
Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass
die Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei
Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann.
Das gilt besonders bei Wärmedämmverbundsystemen. Im
Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung
notwendig.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen
ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu
sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem
Auftraggeber zu beseitigen.
Für Aluminium-Fenster ist zu beachten: Es sind
grundsätzlich wärmegedämmte Profile einzubauen. Innen-
und Außenschalen sind durch isolierende Stege kraft-
und formschlüssig zu verbinden. Flügel- und
Rahmenecken sind mit Alu- Eckwinkeln (Sicken und
Verkleben) zu verbinden. Kämpfer und Sprossen sind mit
Sprossenankern zu verbinden. Im Falzbereich sind
sichtbare Verbindungen gestattet.
Die thermische Trennung ist in der Konstruktion
durchgehend zu gewährleisten.
Tauwasser muß sicher nach außen abgeleitet werden; das
gilt für das Fenster und jedes Profil.
Die Verankerung am Bau muß die spannungsfreie
temperaturbedingte Verformung aufnehmen können.
Wandanschlüsse raumseitig müssen dampfdicht sein.
Werden schallschutztechnische Forderungen gestellt, so
kann der Nachweis ohne örtliche Messung durch einen
Nachweis der Einhaltung der Schallschutzklassen nach
der VDI-Richtlinie 2719 -Schalldämmung von Fenstern
und deren Zusatzeinrichtungen - erbracht werden. Der
Prüfbericht ist auf Verlangen vorzulegen. Wenn nicht im
Leistungsverzeichnis anders beschrieben, gilt die
Schallschutzklasse 2.
Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen
Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur
nichtrostende Teile zu verwenden.
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen
Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preis
einzurechnen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend
sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den
Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der
Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist
mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband
vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft
ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muß sich auf
das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile
beziehen.
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der
Auftragnehmerkonstruktionszeichnungen ist vom
Auftragnehmer durchzuführen und mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine
Nebenleistung.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine
statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist
sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie -
auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das
vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten
bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen.
Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle
zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte
Leistungen sowie sich aus den technischen
Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen
(Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen / einzukalkulieren.
@@
31.11 Stahltüren
31.11
Stahltüren
31.13 Schnellauftor
31.13
Schnellauftor