Aluminiumelemente
Umbau und Modernisierung Kaufland Wittenberge
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle: Angaben zur Baustelle Bauvorhaben: Kältetausch, Filialmodernisierung Kaufland Wittenberge 3430, Wahrenberger Str. 69, 19322 Wittenberge. Submission: 08.06.2026 geplante technische Bietergespräche: 22.06.2026. geplante Vergabe: bis 17.07.2026 Marktöffnungszeiten: Mo.-Sa. von 7:00 - 22:00, Projektsteuerung: n.N. Beteiligter Planer: Hochbauplanung: Senator. Die Project Management Service GmbH Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin Tel. 030 9860140, Fachplanung HLSE, Sprinkler: GENIUS Ingenieurbüro VT GmbH Treskowallee 26, 10318 Berlin Tragwerksplanung/ Wärmeschutz: Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH Pfingstweide 1, 04179 Leipzig Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die Gesamtbaumaßnahme: 17.08.2026 - 29.01.2027. Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/ Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang Beschreibung Leistungsumfang Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der Kälteanlage angepasst. In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen: 1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene Erneuerung der Gewerbekälteanlage,     Einbauten, Tragkonstruktionen; 2.) Errichtung Traggerüst Kältetechnik auf Dach; 3.) Errichtung Traggerüst Lüftungtechnik auf Dach; 4.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes zur Nutzung der Abwärme aus der     Kälteanlage; 5.) Neubau der Bedientheke Wurst/ Käse; 6.) Verkleimnerung/ Anpassung SB-Fleisch-Kühlraum; 7.) Neubau Technikraum 3.10 und Brandmeldezentrale 3.99; 8.) Integration autom. Leergutannahme mit Lagern auf Verkaufsfläche; 9.) Errichtung Lagererweiterung; 10.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum 11.) opt. Sanierung Kunden-WC`s und Mall
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise Kalkulations- und Ausführungshinweise 1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben: ------------------------------------------------- Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen ausschließlich zur beispielhaften Orientierung. Sie sind nicht vollständig und haben keinen Raumbuchcharakter. Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der KBL vorgegeben. Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten. Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von Ausführungsorten werden nicht akzeptiert. 2. Ausführung, Einbaumaße: -------------------------- Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung sowie ergänzend der Statik zeigen das Konstruktionsprinzip. Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen. 3. Verkaufsbetrieb: ------------------- Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) ------------------------------------------------------- ---------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB- Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu beachten. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriß ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Dies gilt auch für ggf. notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheits- preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und event. betroffene Bauteile sind zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser Termin vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu informieren. Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen Anlagen bzw. Anlagenteile sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem abnehmenden Sachverständigen abzustimmen. Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme abzudecken oder durch andere Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind auszubessern. 2. Bauausführung 2.1 Die Arbeiten werden während laufendem Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben weiter in Betrieb. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen / Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern / markieren. 2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-, Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind während der Schließzeit bzw. während der Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr) auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen Bauleitung. Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der Arbeiten durchgeführt werden kann. 2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden (Haustechnik / Kältetechnik). 2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten) Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.7 Hinweis: Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa "Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau", jeweils aktuelle Fassung. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären. 3. Leistungseinschluss In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
31 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
@@ Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten 1. Art und Umfang der Leistung Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Hilfsstoffe, Bauteile, auch das Abladen evtl. Zwischenlagern, den Abtransport zur Einbaustelle sowie das Einbauen als fix und fertige Arbeit. Evtl. Abweichungen sind in den Positionen genannt. 2. Nebenleistungen Das Erbringen der bauphysikalischen  Nachweise (Brand- ,Schall-, Wärme- und Einbrauchschutznachweise). 3. Maßtoleranzen Gem. DIN 18202, Tabellen 1, 3 und 4 - normale Anforderungen. 4. Schnittstellen Die Ausführung der Leistung hat in Abstimmung mit den anderen Gewerken (Elektro, Bau) zu erfolgen. 5. Materialtransport Der Materialtransport ist durch den AN zu organisieren und durchzuführen. 6. Hebezeug Alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Hebezeuge sind im Einheitspreis zu berücksichtigen. 7. Meterriss Der auf der Baustelle vorhandene Meterriss ist an die einzelnen Montageplätze zu übertragen und bei der Montage einzuhalten. 8. Fabrikate und Bemusterung Von allen Baustoffen und Bauteilen sind auf Verlangen des Auftraggebers Proben bzw. Musterstücke ohne besondere Vergütung vorzulegen. 9. Ausführungsunterlagen Vom AN sind gegebenenfalls Verlege- und  Montagepläne anzufertigen und vor Ausführung genehmigen zu lassen. 10. Baubeschreibung des AG Türen, Fenster sowie Metallbauarbeiten müssen den diesbezüglichen Vorgaben der AG-Baubeschreibung KaBa in den Punkten 3.8, 3.10, 3.11, 3.13, 3.14 und 3.15 entsprechen und Teil der angebotenen Leistung sein, auch, wenn in den Leistungsbeschreibungen grundlegende Anforderungen nicht beschrieben sind. 11. Sonstige Vorgaben und Leistungsbestandteile Alle einzusetzenden Elemente und Baustoffe mit brandschutztechnischer Anforderung müssen die erforderlichen Prüfzeugnisse, Zertifikate bzw. Zulassungen besitzen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren. Alle Bauteile / Stoffe ohne ein amtliches Prüfzeugnis bzw. ohne Zulassungsbescheid sind nur nach Prüfung und Genehmigung des Auftraggebers zu verwenden. Über die baulichen Verhältnisse, wie Leibungen, Anschlüsse, Schwellen, Maße und Maßtoleranzen hat sich der AN vor Ort zu informieren. Maße sind durch den AN eigenverantwortlich vor Ort zu nehmen bzw. mit Gewerken Bauhauptleistungen und Trockenbau im Vorfeld nochmals abstimmen. Der Anschluß aller Zargenvarianten an den Baukörper ist durch den AN so auszubilden, dass keine zusätzlichen Beiputz- und Verkleidungsarbeiten erforderlich werden. Falls doch erforderlich, so sind diese im vollen Umfang Leistung des AN. Die vorhandenen Schließzylinder sind soweit möglich wieder zu verwenden, ist dies nicht möglich, so sind die erforderlichen Längen der neuen Schließzylinder rechtzeitig der örtlichen Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Der mehrfache Ein- und Ausbau von Schließzylindern in die Türen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Generell sind Türen / Türblätter an Fußbodenhöhen der Räume anzupassen, offene Fugen und Anschlüsse zum Fußboden sind mit passenden artgleichen Material zu schließen. Bei Abbrucharbeiten sind entsprechend den Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Ausbruchstellen im Einbaubereich sind entsprechend den Erfordernissen fachgerecht und oberflächenbündig wieder zu schließen. Die Bestandstüröffnungen entsprechen nicht immer exakt den genormten Baurichtmaßen gemäß DIN. Daher sind die Türöffnungen bei Erneuerung der Türen entsprechend den erforderlichen Öffnungsmaßen anzupassen. Werden die Türöffnungen den erforderlichen DIN-Maßen angepasst, so sind evtl. Aufdopplungen zum Bestandsmauerwerk kraftschlüssig herzustellen, alle erforderlichen Beiputz- und Verkleidungsarbeiten zu erbringen, ohne sichtbaren Übergang zum Bestandsputz / Bestandsoberflächenbelag sowie alle rißgefährdeten Bereiche mit einem Armierungsgewebe zu überspannen. Anschlußfugen bis ca. 5mm sind mit einem für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneten dauerelstischen Dichtstoff (Wandbereiche überstreichfähig usw.) einschl. Fugenvorbereitung zu schließen. Größere Anschlußfugen sind in Abstimmung mit Projektleiter KBL und örtlichen Bauleitung passend zum Bestand entsprechend den Erfordernissen zu verkleiden, prinzipiell jedoch zu vermeiden. Türschlösser sind grundsätzlich mit Nuss aus Stahl und Türdrücker grundsätzlich mit korrosionsgeschütztem Stahlkern auszuführen. Dichtungen in Tür- und Fensterelementen sind mit systemgerechten und in Zulassung des Gesamtelements enthaltenen farblich passenden Dichtungen (mind. 3- seitig) auszuführen. Die Magnet-, Riegelschaltkontakte, Blockschloss und Türöffner werden durch den Lieferanten der Einbruchmeldeanlage für den Einbau (hat verdeckt zu erfolgen) zur Verfügung gestellt. Die Anforderung hat rechtzeitig über Kaufland zu erfolgen. Werden nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber zu fordern. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor Beginn der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Werkzeichnungen, Prüfzeugnisse und statische Nachweise, soweit sie über die Bestimmungen der DIN 18360 hinaus gefordert werden, dem Auftraggeber vorzulegen. Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann, oder sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Öffnungen sind an tiefster Stelle des Falzgrundes (mindestens 3 Stück zwischen zwei Abflußbegrenzungen) anzubringen. Die Öffnungen müssen entgratet sein. Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber oder ähnliches sind nicht zu verwenden. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern sind druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt entsprechend bei Schallschutzforderungen. Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Das gilt besonders bei Wärmedämmverbundsystemen. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Für Aluminium-Fenster ist zu beachten: Es sind grundsätzlich wärmegedämmte Profile einzubauen. Innen- und Außenschalen sind durch isolierende Stege kraft- und formschlüssig zu verbinden. Flügel- und Rahmenecken sind mit Alu- Eckwinkeln (Sicken und Verkleben) zu verbinden. Kämpfer und Sprossen sind mit Sprossenankern zu verbinden. Im Falzbereich sind sichtbare Verbindungen gestattet. Die thermische Trennung ist in der Konstruktion durchgehend zu gewährleisten. Tauwasser muß sicher nach außen abgeleitet werden; das gilt für das Fenster und jedes Profil. Die Verankerung am Bau muß die spannungsfreie temperaturbedingte Verformung aufnehmen können. Wandanschlüsse raumseitig müssen dampfdicht sein. Werden schallschutztechnische Forderungen gestellt, so kann der Nachweis ohne örtliche Messung durch einen Nachweis der Einhaltung der Schallschutzklassen nach der VDI-Richtlinie 2719 -Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen - erbracht werden. Der Prüfbericht ist auf Verlangen vorzulegen. Wenn nicht im Leistungsverzeichnis anders beschrieben, gilt die Schallschutzklasse 2. Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur nichtrostende Teile zu verwenden. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muß sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmerkonstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
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31.11 Stahltüren
31.11
Stahltüren
31.13 Schnellauftor
31.13
Schnellauftor