Los 5 - Stahlbauarbeiten
Umbau Openbank, Rosenhof 10/12
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3), 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3), 3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4), 4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5), 5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11), 6. Terminplanung (Seite 5) 7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1) , 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 2), 3. Terminplanung (Seite 5), 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5) 5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 7.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 0,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,0 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0% Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung -RH 10/12 (Rosenhof 10/12) b) Bezeichnung der Wohngeschosse - KG (Kellergeschoss) - EG (Erdgeschoss) Allgemeine Baubeschreibung Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende 2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale. Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges, unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis erneuert, bzw. ergänzt. Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten Vorgesehen ist: Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage abbrechen / entsorgen Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern, Türvergrößerung herstellen Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen Los 2 Trockenbauarbeiten Vorgesehen ist: neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen GK-Decke freispannend F30 herstellen Los 3 Fliesenlegerarbeiten Vorgesehen ist: Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG. Fliesenspiegel im Personalraum herstellen Los 4 Tischlerarbeiten Vorgesehen ist: Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten Vorgesehen ist: Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl herstellen Los 6   Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation Vorgesehen ist: Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen  Raum-ordnung anzupassen und zu erweitern. ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen Los 7 Reinigungsarbeiten Vorgesehen ist: Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2). Terminplanung Gesamtbauzeit:                                             46. KW 2026 bis  4. KW 2027 Bauzeit für Los 5 Stahlbauarbeiten:         49.KW 2026 bis 51.KW 2026 Leistungsinhalt              Termin Angebotsabgabe / Submission                           bis 11.09.2026 10. 00 Uhr Zuschlagserteilung durch die GGG                     bis 03.11.2026 Baubeginn Rosenhof 10/12  EG                          ab  09.11.2026 Bauende    Rosenhof 10/12  EG                          bis 31.01.2027 Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen. Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10 Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.) zu informieren. Angaben zur Baustellenbesetzung Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten gemäß Terminplanung des AG zu realisieren. Vorgesehene Baustellenbesetzung:  ............. Arbeitskräfte ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ (Stempel und Unterschrift) Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang - mit Angabe der Firmenbezeichung sowie - Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl. Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein- bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos. keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber gestellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen:  Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer  bzw. = beziehungsweise AG = Auftraggeber   z.B. = zum Beispiel WE = Wohnungseinheit  usw. = und so weiter EP = Einheitspreis   usf. = und so fort LV = Leistungsverzeichnis  inkl. = inklusive o.ä. = oder ähnlich (e)  etc. = et cetera u.a. = und andere (s)  dgl. = dergleichen ggf. = gegebenenfalls  d.h. = das heißt i.d.R. = in der Regel   bzgl. = bezüglich u.U. = unter Umständen  einschl. = einschließlich evtl. = eventuell Technische Vorbemerkungen Schlosser- / Metall- und Stahlbauauarbeiten Technische Vorbemerkungen Grundlage der Ausführungen ist die VOB, Teil B+C,neueste Fassung unter Berücksichtigung DIN 18299 - ATV DIN 18360 - Metallbau- und Schlosserarbeiten Ergänzend gilt: Stahl DIN 1623 Teil 2 Flacherzeugnisse aus Stahl; kaltgewalztes Band und Blech; Technische Lieferbedingungen; Allgemeine Baustähle DIN 1199 Drahtgeflecht mit viereckigen Maschen DIN 1200 Drahtgeflecht mit sechseckigen Maschen DIN EN 10 025 Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen; Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung EN 10 025:1990 DIN EN 10 130 Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus weichen Stählen zum Kaltumformen; Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung EN 10 130:1991 Nichtrostende Stähle DIN 17 440 Nichtrostende Stähle ; Technische Lieferbedingungen für Blech, Warmband, Walzdraht, gezogenen Draht, Stabstahl, Schmiedestücke und Halbzeug Trenntechniken Laserschneiden - nach Anlage 1 - Kriterien zum Laserschneiden Zu verwendende Edelstahlsorten Austenitische Edelstähle Qualitätsgruppe V2A, V4A, Nirosta z.B. Werkstoff-Nr. 1.4301, X5CrNil 8/9, Cr 17-20%, Ni 8,5-10% V2A-Stahl Edelstahl rostfrei - nach Anlage 2 - Produktdatenblatt Stahlsorte 1.4301 V4A-Stahl Edelstahl rostfrei - nach Anlage 3 - Produktdatenblatt Stahlsorte 1.4571 Oberflächenqualität und Behandlung Schliff in Korn 320 Sämtliche Bauteile (Profile, Rahmen, Bleche, Verschweißungen) mit Ausnahme der verwendeten Verbindungsmittel (Schraubenbolzen,etc.) Beizen sämtlicher Verschweißungen, zur Beseitigung von Verfärbungen und zur Verbesserung des Korrosionsschutzes durch Bildung einer Inertschicht Kunststoffe Kunststoffe müssen in ihrer Zusammensetzung, ihrer Festigkeit und Widerstandsfähigkeit dem Verwendungszweck entsprechen. DIN 16 901 Kunststoff-Formteile; Toleranzen und Abnahmebedingungen für Längenmaße DIN 16 927 Tafeln aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid; Technische Lieferbedingungen Verbindungsmittel und Zusatzwerkstoffe Verbindungsmittel, z.B. Schrauben, Nieten, Klebstoffe und Zusatzwerkstoffe zum Schweißen und Löten müssen den Beanspruchungen genügen und auf die Verarbeitungsverfahren abgestimmt sein. Normen der Reihe DIN 267 Mechanische Verbindungselemente; Technische Lieferbedingungen DIN EN20898 Teil 1 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen; Teil 1: Schrauben (ISO 898-1: 1988); Deutsche Fassung EN 20 898-1:1991 DIN ISO 898 Teil 2 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen; Muttern mit festgelegten Prüfkräften Dicht-, Trenn- und Beschichtungsstoffe Dicht-, Trenn- und Beschichtungsstoffe müssen witterungs- und alterungsbeständig und je nach Beanspruchung plastisch bleibend oder elastisch bleibend sein und dürfen keine schädigenden Bestandteile enthalten. Ergänzend zur ATV DIN 18 299, Abschnitt 3, gilt: Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (sieheVOB B § 4 Nr.3) insbesondere geltend zu machen bei: I. Unzweckmäßiger Beschaffenheit der vorgeschriebenen Bauteile, z.B. in Bezug auf Stoffart, Profil, Maße, Befestigungsmöglichkeit, statische Festigkeit der Bauteile im ganzen, auch im Hinblick auf einzusetzende Scheiben, Füllelemente und in Bezug auf Dröhnen, II. Unzweckmäßiger Verbindung mit dem Bauwerk, z.B. bei Verbindungselementen, Nichteignung von Bauwerksteilen für die  Aufnahme der durch die Bauteile entsprechenden Belastungen, III. Fehlenden oder nicht ausreichenden Befestigungsmöglichkeiten am Bauwerk, dabei hat der Auftragnehmer die Eigengewichte seiner Bauteile und die zu übertragenden Windlasten anzugeben, IV. Fehlender Möglichkeit zu gefahrloser Reinigung und Bedienung im Gebrauch, V. Abweichungen der Öffnungen am Bau, die bei fachgerechten Fugen keine einheitlichen Rahmenaußenmaße zulassen, VI. Größeren Abweichungen, als in den nachstehend genannten Normen zugelassen sind:DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau; Bauwerke DIN 18 203 Teil 1 Toleranzen im Hochbau; Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. Vom Auftragnehmer gelieferte, zeichnerische und beschreibende Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen  der Genehmigung des Auftraggebers. Für Metallbauarbeiten hat der Auftragnehmer rechtzeitig Konstruktionszeichnungen zu liefern. Abweichungen der Fertigungsmaße von den in der  Leistungsbeschreibung oder Zeichnung angegebenen Breiten und Höhen  der Fenster, Türen und Tore oder von entsprechenden Maßen anderer  Bauteile hat der Auftragnehmer bis zu 5 % jedes dieser Maße, höchstens  jedoch bis 100 mm, unter folgenden Voraussetzungen ohne Anspruch auf  besondere Vergütung zu berücksichtigen: I. Die Notwendigkeit, die Abweichung zu berücksichtigen, wird vor Beginn der Fertigung festgestellt oder sie hätte vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung festgestellt werden müssen; II. Trotz Berücksichtigung der Abweichung bleibt das Rahmenaußenmaß innerhalb der einzelnen Positionen einheitlich; III. Die Berücksichtigung der Abweichung macht eine Konstruktionsänderung  aus statischen Gründen nicht notwendig. IV. Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe sowie bei Beanspruchung durch Bewitterung muss gesichert sein, dass schädigende Korrosion und andere ungünstige Beeinflussungen nicht entstehen können. Beim Zusammenbau verschiedener Stoffe sind Verbindungsmittel aus korrosionsbeständigen Stoffen zu verwenden. Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, daß sich die Bauteile bei Temperaturänderungen ungehindert ausdehnen, zusammenziehen und verschieben können. Dabei müssen Stellen, die dicht sein müssen, dicht bleiben. Wenn Flächen von Bauteilen eines Korrosionsschutzes bedürfen, nach dem Einbau jedoch nicht mehr zugänglich sind, hat sie der Auftragnehmer vorher mit einem dauerhaften Korrosionsschutz zu versehen. Bei verzinkten und verbleitem Stahlblechen und Stahlteilen muss die Zink - oder Bleischicht ausreichend dick, gut deckend, gut haftend, porenfrei und ohne Blasen sein; die Zink- oder Bleischicht darf auch bei notwendigem Biegen nicht reissen en oder abblättern. Bei abgekanteten Stahlteilen dürfen die Biegehalbmesser die Werte nach Beiblatt 2 zu DIN 6935 "Kaltbiegen von Flacherzeugnissen aus Stahl; gerechnete Ausgleichswerte nicht unterschreiten. Auf flammspritzverzinkte Flächen hat der Auftragnehm er unmittelbar nach dem Flammspritzverzinken einen porenfüllenden, abdeckenden, quellfest en und gut haftenden Schutzanstrich aufzubringen, der sich mit der Metallschicht verträgt und auf den ein weiterer Anstrich aufgebracht werden kann. Der verwendete Schutzanstrich ist dem Auftraggeber auf Verlangen mitzuteilen. Müssen verzinkte Teile geschweißt werden, so ist der Zink in der Schweißzone zu entfernen. Die Güte der Schweißung  muss sichergestellt sein. Der geschweißte Bereich ist zu reinigen und zweimal gut deckend mit Zinkstaubfarbe zu streichen. Dabei sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der Zinkstaubfarbe zu beachten. Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, gegen Korrosion zu schützen. Dieser Schutz ist ein Grundschutz mit einer Wirksamkeit von mindestens drei Monaten ab vereinbartem Liefertermin. Das Schaffen der erforderlichen Meterrisse und Messpunkte sowie deren Erhaltung bis zur Abnahme der davon abhängigen Arbeiten erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit Bauherr und Architekt. An Bauteilen, die als Raumabschluss dienen, z.B. Fenster, Fensterwände, Türen, sind in den Fugen zwischen Bauwerk und Bauteil Dichtstoffe einzubringen. Die Anschlussstellen zum Bauwerk müssen  dicht sein. Für das Abdichten von Außenwandfugen sind die  Bestimmungen nach DIN 18 540 "Abdichten von Außenwandfugen im  Hochbau mit Fugendichtungsmassen" sinngemäß anzuwenden. Die  Maßangaben der Tabelle dieser DIN- Norm sind zu beachten. Ist darauf  eine Versiegelung anzubringen, so muss die verbleibende Restfuge für  diese Versiegelung geeignet sein und sie voll aufnehmen können. Zum  Befestigen von Bauteilen in Stein, Mauerwerk oder Beton dürfen keine  Stoffe, die Metalle schädigen können, verwendet werden.Die Befestigung  von Bauteilen am Baukörper durch Dübel setzen oder Bolzen setzen ist zulässig, wenn dem keine anderen Vorschriften entgegenstehen. In geeigneten Fällen kann geklebt werden. In Feuchträumen sind nichtrostende Stoffe für die Befestigung zu verwenden. Befestigungen durch Schweißen oder Schrauben an tragenden Bauteilen dürfen nur erfolgen, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Bauteile dürfen in den Falzen keine unebenen behindernden Stellen haben. Die Oberflächen müssen glatt sein.Füllelemente, z.B. Glas, Platten, müssen sicher und dauerhaft befestigt werden. Beim Einbetten in aushärtende Dichtstoffe ist  für festen Sitz bis zur Aushärtung zu sorgen. Die Schichtdicke von Entdröhnungsstoffen muss mindestens die Hälfte der Materialdicke des  zu entdröhnenden Bauteils betragen. Biegungen und Kröpfungen müssen  frei von Rissen und frei von nicht fachgerechten  Querschnittsveränderungen sein. Bei tragenden Bauteilen gelten: DIN 18  801 Stahlhochbau; Bemessung; Konstruktion, Herstellung DIN 18 808 Stahlbauten; Tragwerke aus Hohlprofilen unter vorwiegend ruhender Beanspruchung Überstehende Teile von Schweißnähten  müssen an sichtbar bleibenden Flächen beseitigt werden, wenn sie  statisch nicht notwendig sind. Bei Löt- und Klebverbindungen sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der Hilfsstoffe zu beachten. Schlacken, Fluß- und Lösungsmittel sind zu beseitigen. Für Schweißnahtvorbereitungen gelten: DIN 8551 Teil 1 Schweißnahtvorbereitung; Fugenformen an Stahl; Gasschweißen, Lichtbogenhandschweißen und Schutzgasschweißen DIN 8551 Teil 4 Schweißnahtvorbereitung; Fugenformen an Stahl; Unter-Pulver-Schweißen Gegossene Werkstücke müssen frei von Formsandrückständen und sauber entgratet sein.  Gußteile mit Lunkerstellen dürfen nicht eingebaut werden. Alle sichtbaren Schnittkanten sind sorgfältig zu entgraten. Der Einbau der Bauteile muss eben und fluchtrecht erfolgen. Der Einbau von Bauteilen darf erst erfolgen, wenn die Bauwerksteile belastbar sind. Die Verankerungen der Bauteile im Baukörper sind so an zubringen, daß das sichere Übertragen der Kräfte in den Baukörper sichergestellt ist. Die Bauteile sind bis zum  Abbinden der Bindemittel gegen Verrücken zu sichern. Das Einbringen der Verglasung und anderer Füllelemente darf erst erfolgen, wenn die Bindemittel abgebunden haben oder wenn die Bauteile auf andere Art unverrückbar und belastbar am Baukörper befestigt sind. Falze und Kammern, in die Niederschlagwasser ein dringen kann oder in denen die Bildung von Kondenswasser möglich ist, sind zu entwässern. Für Schlosserarbeiten gilt im einzelnen: 1. Stahltore, Stahlabschlüsse, Klappen - Die Flügel von Stahltoren, Stahlabschlüssen und Klappen müssen  in geschlossenem Zustand gut  anliegen. Spätere berflächenbehandlung  ist zu berücksichtigen. Die Flügel müssen ausreichend verwindungs- und biegesteif sein. Verschlußstangen müssen die Flügel in geschlossenem Zustand oben und unten oder beidseitig verriegeln sowie in Führung laufen. Flügel von Falttoren müssen in geöffnetem Zustand parallel aufeinander liegen. - Für Sektional- und Gliedertore gelten die Best immungen von ATV DIN 18 358 "Rolladenarbeiten" sinngemäß. - Handbetätigte Rauchklappen müssen leichtgängig sein. Die Betätigungskraft soll nicht mehr als 300 N betragen. 2. Abdeckungen,  Roste, Bühnen, Stege - Einlegbare Abdeckplatten und Roste in Zargen müssen bündig und verwindungsfrei einliegen. - Zargen an Schächten müssen an ihrer freitragenden Seite entsprechend der vorgesehenen Belastung bemessen oder verstärkt sein. - Griffe und Bänder eines klappbaren Teiles, die im Gehwegbereich liegen, müssen versenkt oder einge lassen sein. - Im Gehwegbereich sind Abdeckungen, Roste, Bühnen und Stege durch eine entsprechende Oberflächengestaltung rutschfest und trittsicher auszubilden. 3. Treppen, Leitertreppen und ortsfeste Leitern - Treppen sind nach DIN 10 064 Treppen; Begriffe DIN 18 065 Gebäudetreppen; Hauptmaße auszuführen. - Trittstufen müssen rutschsicher sein und sind nach DIN 24 531 "Trittstufen aus Gitterrost für Treppen aus Stahl" auszuführen. - Festmontierte Leitertreppen und Leitern sind nach DIN 24 532 "Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl" auszuführen. - Die obere Befestigung von Leitern an Schornsteinköpfen, Gesimsen u.ä. ist so auszuführen, daß die Haltbarkeit auf Dauer nicht durch Auswitterung gefährdet ist. 4. Handläufe, Geländer, Umwehrungen, Einfriedungen, Gitter - Handläufe sind allseitig zu entgraten und an gesch weißten Stoßstellen bündig zu verschleifen. Handläufe dürfen an dem oberen Handlaufprofil nicht von  oben verschraubt werden . - Handläufe an Geländern müssen eine horizontale Kraft von 500 N/m aufnehmen. Bei Rettungswegen ist der Gedrängedruck von DIN 18 056  zu beachten. - Füllstäbe von Geländern müssen bei verschraubter Konstruktion an jedem Stabende mit einem Mindest-Schraubendurchmesser von 6 mm verschraubt sein. Bei geschweißter Ausführung ist die Schweiß naht allseitig am Stab anzulegen. - Wenn bei Geländern Flächenfüllungen in Rahmen zu fassen sind, so sind diese Rahmen entsprechend der Norm auszuführen. Die Flächen füllungen sind mit Halteleisten zu befestigen. - Gitter, die dem Einbruchschutz dienen, müssen einen umlaufenden Rahmen oder tragende Querstäbe haben; sie sind zu verschweißen und  mit entsprechenden Ankern zu versehen. 5. Bauteile aus Blech - Bleche im Rahmen müssen spannungsfrei eingesetzt werden. - Offenliegende Schnittkanten sind zu entgraten, bei Blechen unter 1 mm Dicke sind sie umzubördeln. - Niete sind so weit von den Materialkanten zu setzen, dass sich der Werkstoff beim Nieten nicht auswölbt. - Nietelöcher sind vor dem Einziehen der Niete zu entgraten. - Einnietungen müssen gratfreie Schließköpfe haben. - Einsteck-, Einlege- und Einschiebeteile sind sicher zu befestigen. - Türen und Klappen mit verdeckt liegenden Bändern müssen mindestens um 90° zu öffnen sein. 6. Kleinteile (Anker, Ankerplatten, Konsolen, Steigeisen, Anschlagund  Eckschienen, Radabweiser, Mattenrahmen, Rolladenschutzschienen u.ä.)  Maueranker sind zu spreizen, zu kerben oder zu biegen. Sie dürfen nicht  grundiert oder mit Farbe gestrichen sein. Anker an Schienen dürfen von  den Enden höchstens 200 mm, voneinander höchstens 800 mm entfernt  sein. Bei Verwendung von Schrauben und Dübeln als Befestigungsmittel  gilt Abschnitt 3.311.2 sinngemäß. In Feuchträumen ist hierfür  nichtrostender Werkstoff zu verwenden. Handgeschmiedete Teile müssen  in allen Teilen handgeschmiedet oder von Hand getrieben und dürfen  nicht maschinell oder mit der Feile bearbeitet sein. 7. Sicherheitshinweise für die Verarbeitung von Edelstahl - Edelstahl darf mit anderen Metallen nicht in Berührung kommen. - Keine Lagerung mit Fremdmetallen (z.B. Lagerbühnen, Gerüste oder Werkzeug ) - Edelstahlprodukte sind nicht mit unedlen (z.B. verzinkten) Schrauben zu  befestigen. - Edelstahl darf nicht dauerhaft mit anderen Metallen (z.B. in Rohrleitungen ) verbunden werden. - Edelstahl darf nicht unsachgemäß bearbeitet werden. - Edelstahl nie mit ferritischen Stahlbürsten reinigen - Kontakt von Edelstahl mit hohen Chlorkonzentrationen ist zu vermeiden.  - Bauteile aus Edelstahl dürfen nicht mit glühenden Flexfontänen bespritzt  werden. - Es sind bei der Bearbeitung keine Flexscheiben mit ferritischen Anteilen  zu verwenden. - Keine thermische oder mechanische Bearbeitung ohne Nachbeizen
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelle einrichten und räumen, inkl. Bauaufzug / Hebebühne Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebs- fertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs- verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus: Lieferung, Vorhaltung, Inbetriebnahme, Umsetzung und Abtransport eines Bauaufzugs zum Transport der Betonteile für nachfolgend beschriebene Außenwand- durchbrüche vom bauseits gestellten Fassadengerüst nach unten, Staubschutzmaßnahmen, Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und Anwohnern sowie sonstigen Beteiligten, Allg. Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen und Einrichtungen in den Wohnungen, Treppen-häusern, Kellerräumen u.a., sofern dafür keine beson-deren Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten sind, Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung, Tägliches, besenreines Reinigen der Arbeitsplätze, Unfallverhütungsmaßnahmen, Transportmitteln, Kommunikationseinrichtungen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu räumen.
1.1
Baustelle einrichten und räumen, inkl. Bauaufzug / Hebebühne
1,00
Psch
2 Stahlkonstruktion für mobile Glastrennwand
2
Stahlkonstruktion für mobile Glastrennwand
2.1 Werkplanung und prüffähige Statik Erstellen der prüffähigen Statik sowie der Werkstatt- zeichnungen der gesamten Stahlkonstruktion inkl. allem Zubehör sowie relevanten Nebenleistungen wie Decken-/Wand- und Fußbodenanbindung usw. zur Vorlage beim vom AG bestimmten Prüfingenieur für Baustatik (mind. 3-fach). Die Unterlagen sind vor Montagebeginn vom Bauherrn/ Architekten zur Ausführung freizugeben. Dazu sind 2 Papiersätze zur Prüfung zu übergeben. Prüfzeit 5 Arbeitstage. Korrigierte Pläne sind neu einzureichen. Nach Freigabe durch den Prüfingenieur sind sämtliche, eventuell durch Prüfeintragungen ergänzte Unterlagen zu Dokumentationszwecke dem Bauherrn/Architekten zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Revision ist der IST - ZUSTAND in kompletter Form zu Übergeben.
2.1
Werkplanung und prüffähige Statik
1,00
Psch
2.2 Tragkonstruktion für mobile Glastrennwand Tragkonstruktion (ca. 470 kg) für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl, Geprüfte Statik und Zeichnungen beachten. Stahl S 235 nach DIN EN 1993-1-1;2010-12 bestehend aus Einzeldimensionen für Normprofile nach Werkstattplänen. Werkstoffe zuschneiden und auf Baustelle transportieren.  Herstellen und Montage der Tragkonstruktion mittels Schraub- und Schweißkonstruktionen in verzinkter Form (Korrosionsschutz: Feuerverzinkung für F30). Stahlstütze (C101) 1 St. HQ 80-4, L=4,00m,  8x8 cm auf Fußplatte 140/160/8 mm anschweißen, Bohrungen für Verbolzung; Anstrich Stahlträger (B102) 1 St.HEB 120, L=6,30m, Anstrich;     einschl. Auflager in Außenwand in Achse 28 herstellen      und in Achse 26 auf Stütze C101 anschweißen Stahlträger (B101) 2 St. HEB 120, L=5,55m, Anstrich; einschl. Auflager in Zwischenwand in Achse C auf Träger B102 Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel auspressen. Fußboden im Stützbereich bis Rohdecke aufnehmen und mit Unterstpopfmörtel vollflächig unterfüttern Tragkonstruktion komplett liefern und entsprechend mit dem mobilen Trennwandbauer abgestimmt montieren. Alle nötigen Gerüste, Fahrbühnen oder notwendige Materialien, die der Montage und Sicherheit dienen, sind mit einzukalkulieren. Entsprechend Statik Nr. 666 2026 (Anlage zum LV) sind die Hinweise zur Auflagereignung (S.23) zu beachten. .
2.2
Tragkonstruktion für mobile Glastrennwand
1,00
St
2.3 wie vor, jedoch Auflager des Stahlträgers B102 als Stahlträger B104 das Auflager des Stahlträgers B102 als Stahlträger B104 Tragkonstruktion (ca. 625 kg) für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl, Geprüfte Statik und Zeichnungen beachten. Stahl S 235 nach DIN EN 1993-1-1;2010-12 bestehend aus Einzeldimensionen für Normprofile nach Werkstattplänen. Werkstoffe zuschneiden und auf Baustelle transportieren.  Herstellen und Montage der Tragkonstruktion mittels Schraub- und Schweißkonstruktionen in verzinkter Form (Korrosionsschutz: Feuerverzinkung für F30). Stahlträger (B104) 1 St. U200, L=7,71m, Anstrich       einschl. Auflager in Zwischenwand in Achse C und B vor der Außenstütze hersztellen in Höhe 3,09 m Stahlträger (B102) 1 St.HEB 120, L=6,30m, Anstrich;     einschl. Auflager in Außenwand in Achse 28 herstellen      und in Achse 26 auf Stütze C101 anschweißen Stahlträger (B101) 2 St. HEB 120, L=5,55m, Anstrich; einschl. Auflager in Zwischenwand in Achse C Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel auspressen. Fußboden im Stützbereich bis Rohdecke aufgnehmen und mit Unterstpopfmörtel vollflächig unterfüttern Tragkonstruktion komplett liefern und entsprechend mit dem mobilen Trennwandbauer abgestimmt montieren. Alle nötigen Gerüste, Fahrbühnen oder notwendige Materialien, die der Montage und Sicherheit dienen, sind mit einzukalkulieren. Entsprechend Statik Nr. 666 2026 (Anlage zum LV) sind die Hinweise zur Auflagereignung (S.23) zu beachten.
2.3
wie vor, jedoch Auflager des Stahlträgers B102 als Stahlträger B104
E
1,00
St
2.4 Formstücke Flachstahl Formstücke als Flachstähle in Form von Fußplatten, Kopfplatten, Ankerplatten und Anschluss- und Verankerungs- blechen zur Aufnahme und Montage von - Trägern untereinander - Verbindungen Stütze-Unterkonstruktion liefern und in verzinkter Form im Zuge der Stahlmontage- arbeiten montieren und verschrauben.
2.4
Formstücke Flachstahl
300,00
kg
2.5 Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer Zur Umverlegung des Deckenlufterhitzers vom Bereich der mobilen Glastrennwand (Achse 26-28) zum Innenbereich (Achse 23-26) sind 2 Stahlträger HEB 120 L=5,75m in einer Höhe von 3,50 - 3,90m zu montieren. Die Montagehöhe richtet sich nach der vorhandenen Höhe im Bereich Achse 26-28, sodass die Befestigungen wiederverwendet werden können. Stahlträger HEB 120 L=5,75m, Anstrich     an Anschlussplatte 200/200/8 mm anschweißen; Bohrungen für Verschaubungen (M16) an der Wand Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel aus-pressen.
2.5
Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer
2,00
St
2.6 vorh. Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer Zur Umverlegung des Deckenlufterhitzers vom Bereich der mobilen Glastrennwand (Achse 26-28) zum Innenbereich (Achse 23-26) sind vorhandene Stahlträger HEB 120 L=5, 75m in Achse 26-28 in einer Höhe von 3,50 - 3,90m abzumontieren und im Bereich Achse 23-26 in entsprechender Höhe wieder zu montieren. Die Montagehöhe richtet sich nach der vorhandenen Höhe im Bereich Achse 26-28, sodass die Befestigungen wiederverwendet werden können. Befestigung an der neuen Stelle ist entsprechend der vorhandenen Ausführung herzustellen. Fugen kraftschlüssig mit Unterstopfmörtel aus-pressen.
2.6
vorh. Stahlträger HEB 120 für die Befestigung Deckenlufterhitzer
E
2,00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl. unvorhergesehene Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält, insbes. den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial- kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrecht- lichen Vorschriften ermittelt. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden!
3.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
M
5,00
St
3.2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
3.2
Helferstunden
M
5,00
St