Los 3 - Fliesenlegerarbeiten
Umbau Openbank, Rosenhof 10/12
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3), 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3), 3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4), 4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5), 5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11), 6. Terminplanung (Seite 5) 7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1) , 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 2), 3. Terminplanung (Seite 5), 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5) 5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 7.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 0,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,0 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0% Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung -RH 10/12 (Rosenhof 10/12) b) Bezeichnung der Wohngeschosse - KG (Kellergeschoss) - EG (Erdgeschoss) Allgemeine Baubeschreibung Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende 2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale. Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges, unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis erneuert, bzw. ergänzt. Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten Vorgesehen ist: Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und Einbauteile abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage abbrechen / entsorgen Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern, Türvergrößerung herstellen Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen Los 2 Trockenbauarbeiten Vorgesehen ist: neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen GK-Decke freispannend F30 herstellen Los 3 Fliesenlegerarbeiten Vorgesehen ist: Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG. Fliesenspiegel im Personalraum herstellen Los 4 Tischlerarbeiten Vorgesehen ist: Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten Vorgesehen ist: Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus Profilstahl herstellen Los 6   Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation Vorgesehen ist: Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen  Raum-ordnung anzupassen und zu erweitern. ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen Los 7 Reinigungsarbeiten Vorgesehen ist: Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2). Terminplanung Gesamtbauzeit:                                              46. KW 2026 bis  04.KW 2027 Bauzeit für Los 3 Fliesenlegerarbeiten:     49.KW 2026 bis 50.KW 2026 Leistungsinhalt              Termin Angebotsabgabe / Submission                           bis 11.09.2026 10. 00 Uhr Zuschlagserteilung durch die GGG                     bis 03.11.2026 Baubeginn Rosenhof 10/12  EG                          ab  09.11.2026 Bauende    Rosenhof 10/12  EG                          bis 31.01.2027 Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen. Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10 Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.) zu informieren. Angaben zur Baustellenbesetzung Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten gemäß Terminplanung des AG zu realisieren. Vorgesehene Baustellenbesetzung:  ............. Arbeitskräfte ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ (Stempel und Unterschrift) Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang - mit Angabe der Firmenbezeichung sowie - Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl. Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein- bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos. keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber gestellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen:  Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer  bzw. = beziehungsweise AG = Auftraggeber   z.B. = zum Beispiel WE = Wohnungseinheit  usw. = und so weiter EP = Einheitspreis   usf. = und so fort LV = Leistungsverzeichnis  inkl. = inklusive o.ä. = oder ähnlich (e)  etc. = et cetera u.a. = und andere (s)  dgl. = dergleichen ggf. = gegebenenfalls  d.h. = das heißt i.d.R. = in der Regel   bzgl. = bezüglich u.U. = unter Umständen  einschl. = einschließlich evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Fliesenlegerarbeiten
1
Fliesenlegerarbeiten
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Die Pos. Baustelle einrichten und räumen gilt gleicher- maßen für alle nachfolgenden Titel/Untertitel ist entsprechend auskömmlich zu kalkulieren.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise einkalkuliert werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, vorhalten und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs- verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus: Staubschutzmaßnahmen, Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und sonstigen Beteiligten, Allg. Maßnahmen  zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten sind, Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung, Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes, Unfallverhütungsmaßnahmen, Transportmitteln. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu räumen.
1. 1
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
1,00
Psch
Allg. Hinweise Fliesen- und Plattenarbeiten Für die Kalkulation ist von jedem Bieter ein Fliesenmaterialpreis von 25 ı/m² (ohne MwSt.) anzunehmen. Bei der Wertung der einzelnen Leistungspositionen spielt also ausschließlich der Verlegepreis inkl. Zubehör wie Kleber, Fugenmaterial usw. eine Rolle, da der Fliesenmaterialpreis für jeden Bieter entsprechend fixiert ist. Für die Abrechnung werden dann die Fliesenmaterialpreise aus der aktuellen Bemusterungsliste des Fliesenhandels angesetzt, und zwar für Fliesen, welche tatsächlich zum Einsatz gekommen sind. Für die Ausführung ist maßgebend: VOB Teil B und C - DIN 18352 Allgemeine Vertragsbedingungen Baupolizeiliche Bestimmungen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirma. Stoffe und Bauteile:          Gemäß VOB neueste Fassung, sowie der mit der Leistung verbundenen DIN/EN. Stoffe, Bauteile, die der AN zu liefern und einzubauen hat, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und den DIN/ EN-Güte- und Maßbestimmungen, Qualitätsanforderungen bzw. den amtlichen  Zulassungsbestimmungen entsprechen. Ausführung: Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Untergrund zu prüfen und ggf. Bedenken schriftlich der Oberbauleitung mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder Gewährleistungen. Nebenleistungen: Die folgenden Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn keine separate Leistungsposition vorliegt: Herstellen von Installationslöchern u.a. Öffnungen, Öffnungen für Lichtschalter und Steckdosen, Anschlüsse an Installationsöffnungen etc. Maßnahmen zum Schutz von Fußböden, Türen, Fenstern, Beschlägen, Türzargen, Heizkörpern und sonstigen Bauteilen und Einrichtungs-gegenständen vor Verunreinigungen und Beschädigungen sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen von ausgelegten Folien und Reinigung. Anarbeiten der Beläge an Gegenstände wie Waschtische, WC-Becken, etc. einschl. Einarbeiten der zugehörigen Befestigungsteile. Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe. Das Reinigen und Entstauben der Wand- und Bodenflächen als Vorbereitung vor dem Fliesen, zur Erzielung haftfähiger Untergründe. Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. 5.    Abrechnung:        Für die Abrechnung sind die tatsächlich belegten        Flächen, unter Berücksichtigung aller Abzüge nach        VOB maßgebend. Verschnittmengen sind        einzukalkulieren. Der AN hat ein prüfbares Aufmaß        vorzulegen.
Allg. Hinweise Fliesen- und Plattenarbeiten
Kurzbeschreibung Fliesen- und Plattenarbeiten Folgendes ist vorgesehen: Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG. Gemäß Vorgabe des AG: Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Kurzbeschreibung Fliesen- und Plattenarbeiten
1. 2 Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen Vorhandene Wandfliesen einschl. Fliesenbett abschlagen und entsorgen. Kleberrückstände sind vollflächig abzu- schleifen. Bauteil:   Wandflächen, Fliesenspiegel Untergrund:  Beton, (GK-Wand) Ort:   EG
1. 2
Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen
5,00
1. 3 Untergrundausgleich an Wandflächen herstellen Unebenheiten an Wandflächen mit geeignetem Ausgleichsspachtel egalisieren, 1-2 Arbeitsgänge je nach Untergrundbeschaffenheit,  fertig vorbereitet für nachfolgende Fliesenverlegung oder Malerarbeiten. Bauteil:   Wandflächen Untergrund:  Beton, GK-Wand Ort:   EG, Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 3
Untergrundausgleich an Wandflächen herstellen
50,00
1. 4 Wand-und Bodenflächen grundieren Wand-und Bodenflächen mit Tiefengrundanstrich, vollflächig vorbereiten. Bauteil:   Wand-/Bodenflächen Untergrund:  Beton, GK-Wand Ort:   EG;
1. 4
Wand-und Bodenflächen grundieren
70,00
1. 5 Abdichtungsanschlüsse Wand/Boden nach W1-I DIN 18534-3 Dichtband, emissionsarm (EMICODE EC 1) mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschiert, in Ecken und Anschlussbereichen Wand/Boden in die erste Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit der zweiten Auftragsschicht überdecken. Dabei die Dehnzone (ca. 2 cm) in der Mitte des Bandes nicht beschichten. Überlappungen sorgfältig ausführen. Bauteil:   Wand-/Bodenflächen Untergrund:  Beton, GK-Wand Ort:   Beh.-WC Fabrikat:  PCI Pecitape oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 5
Abdichtungsanschlüsse Wand/Boden nach W1-I DIN 18534-3
50,00
m
1. 6 Abdichten von Außenecken u. Innenecken Abdichten von Außenecken u. Innenecken nach DIN 18534 Die sehr emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1) mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschierte vorgefertigten Dichtecke 5 cm überlappend mit dem Abdichtungsmaterial mit den Dichtbändern verkleben. Bauteil:   Wand-/Bodenflächen Untergrund:  Beton, GK-Wand Ort:   Beh.-WC Fabrikat:  PCI Pecitape oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 6
Abdichten von Außenecken u. Innenecken
12,00
St
1. 7 Abdichten von Rohrdurchführungen Abdichten von Rohrdurchführungen nach DIN 18534 Die sehr emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1) mit nicht feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschierte vorgefertigte Dichtmanschette über die Rohrdurchführung stülpen und in das vorgelegte Abdichtungsmaterial betten. Mit der Flächenabdichtung überarbeiten. Bauteil:   Wand-/Bodenflächen Untergrund:  Beton, GK-Wand Ort:   EG; Küche A001b, Beh.-WC A001a    2. OG; Küche A201a u. A221c Fabrikat:   PCI Pecitape oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 7
Abdichten von Rohrdurchführungen
5,00
St
1. 8 Abdichten von Waschtisch u. WC Für die Randabdichtung von Waschtisch u. WC zur Wand als flexible, dauerhafte, zuverlässige Wassersperre hinter elastischen Silikonfugen. Mit Schalldämmstreifen für effektiven Schallschutz. Ort:   EG; Beh.-WC A001a Fabrikat:  PCI Pecitape WDB oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 8
Abdichten von Waschtisch u. WC
5,00
m
1. 9 Eckschutzwinkel, Kunststoff Eckschutzwinkel, Kunststoff, an horizontalen und vertikalen Kanten, in verschiedenen Teillängen, liefern und anbringen. Farbe: nach Wahl des AG, passend zum Fliesendesign
1. 9
Eckschutzwinkel, Kunststoff
10,00
m
1.10 Trennschienen, Alu, 30/5 mm Trennschienen, Aluminium, in verschiedenen Längen liefern und anbringen. Abmessung: 30/5 mm
1.10
Trennschienen, Alu, 30/5 mm
1,20
m
1.11 Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, glasiert, 1. Sortierung, in Innenräumen auf vorbereitetem Untergrund im Dünn- bis Mittelbett liefern und planeben verlegen, inkl. dem Einfliesen von Sohlbank und innerer Fensterleibung im Bad sowie von Wannenträgern aus expandiertem Polysterol, Vorwandelementen der Sanitärinstallation, etc. einschl. verfugen mit flexiblem Fugenmörtel, farbig entsprechend Dekor. Kalkulationspreis: 25 ı/m² (Fliesenmaterialpreis) Bekleidungshöhen: entsprechend Plan Bauteil:   Wandflächen Untergrund:  Beton, GK-Platten Ort:   EG, Beh.-WC A001a
1.11
Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett
40,00
1.12 Fliesenspiegel, Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, glasiert, 1. Sortierung, in Innenräumen auf vorbereitetem Untergrund im Dünn- bis Mittelbett liefern und planeben verlegen, einschl. verfugen mit flexiblem Fugenmörtel, farbig entsprechend Dekor. Kalkulationspreis: 25 ı/m² (Fliesenmaterialpreis) Bekleidungshöhen: entsprechend Plan Bauteil:   Wandflächen Untergrund:  Beton, GK-Platten Ort:   Personalraum
1.12
Fliesenspiegel, Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett
2,00
1.13 Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 50 mm Herstellen von Löchern in vorbeschriebener Wandbekleidung. Durchmesser: 0 - 50 mm
1.13
Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 50 mm
6,00
St
1.14 Herstellen von Löchern, Durchmesser 50 - 100 mm Herstellen von Löchern in vorbeschriebener Wandbekleidung. Durchmesser: 50 - 100 mm
1.14
Herstellen von Löchern, Durchmesser 50 - 100 mm
6,00
St
1.15 Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 160 mm Herstellen von Löchern in vorbeschriebener Wandbekleidung. Durchmesser: bis 160 mm
1.15
Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 160 mm
1,00
St
1.16 Bodenfliesen, Dünn- bis Mittelbett, R9 Bodenbelag aus keramischen Fliesen, glasiert, matt, 1. Sortierung, in Innenräumen auf vorbereitetem Untergrund im Dünn- bis Mittelbett liefern und planeben verlegen, einschl. verfugen mit  flexiblem Fugenmörtel, farbig entsprechend Dekor. Kalkulationspreis: 25 ı/m² (Fliesenmaterialpreis) Oberfläche  :  eben, rutschhemmend R9 Abriebgruppe:  3 Bauteil:   Bodenflächen Untergrund:  Beton/Estrich Ort:   Beh.-WC
1.16
Bodenfliesen, Dünn- bis Mittelbett, R9
6,00
1.17 Fugenverschluss, innen, Silikon Fugenverschluss auf Silikonbasis, in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, zwischen Sanitär-Einrichtung (WC, Waschtisch, Wanne oder Dusche) und Wand- bzw. Bodenbelägen, sowie Abdichtung der Rohrdurchführungen durch Trockenbauwände,einschl. Vorreinigung und Hinter- füllung der Fugen. Fugenbreite: 6-8 mm Fugenfarbe: nach Wahl des AG, passend zum   Fliesendesign Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.17
Fugenverschluss, innen, Silikon
15,00
m
1.18 Revisionstür 300x300 mm pulverbeschichtet weiß Revisionstür mit Pulverbeschichtung weiß. Deckrahmen, je nach Größe in einer Breite von 19 - 24 mm, in dekorativer leicht gewölbter Form, zur sauberen Verblendung von Fliesen- oder Mauerrändern. Türblech geschlossen, Blechstärke 0,8 mm mit innenliegendem Scharnier und Vierkant-Verschluss inkl. Steckschlüssel. Türblatt aushängbar für links- oder rechtsseitigen Anschlag. Zum Einbau in Schachtverkleidung (GK) geeignet, einbauen und sauber einfliesen. Abmessung: 300 x 300 mm Material: Verzinktes Stahlblech Oberfläche: Pulverbeschichtet weiß RAL 9016 Einsatz:  Zugang Wasserzähler/Absperrvorrichtung Ort:  Beh-WC Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.18
Revisionstür 300x300 mm pulverbeschichtet weiß
M
1,00
St
1.19 Reservefliesen-Set Reservefliesen-Set bestehend aus Wand-/ Boden-/ Sockelfliesen für spätere Reparaturzwecke in den jeweiligen WE nur liefern, entsprechend dem jeweils verarbeiteten Fliesenmaterial betreffs Format, Design und Dekor. Mengenansatz: - 2 St.  Wandfliesen   - 2 St.  Bodenfliesen
1.19
Reservefliesen-Set
5,00
St
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl. unvorhergesehene Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält, insbes. den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial- kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrecht- lichen Vorschriften ermittelt. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden!
2. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
M
2,00
St
2. 2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
2. 2
Helferstunden
M
1,00
St