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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3),
3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4),
4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5),
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11),
6. Terminplanung (Seite 5)
7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
,
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2),
3. Terminplanung (Seite 5),
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5)
5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 0,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,0 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
-RH 10/12 (Rosenhof 10/12)
b) Bezeichnung der Wohngeschosse
- KG (Kellergeschoss)
- EG (Erdgeschoss)
Allgemeine Baubeschreibung
Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende
2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme
der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale.
Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines
Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges,
unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches
die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden
sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang
verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die
neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung
neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die
Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis
erneuert, bzw. ergänzt.
Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Vorgesehen ist:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den
Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und
Einbauteile
abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage
abbrechen / entsorgen
Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen
vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern,
Türvergrößerung herstellen
Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen
Los 2 Trockenbauarbeiten
Vorgesehen ist:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
GK-Decke freispannend F30 herstellen
Los 3 Fliesenlegerarbeiten
Vorgesehen ist:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG.
Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Los 4 Tischlerarbeiten
Vorgesehen ist:
Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend
Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen
Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten
Vorgesehen ist:
Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur
Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl herstellen
Los 6 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation
Vorgesehen ist:
Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen Raum-ordnung
anzupassen und zu erweitern.
ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen
für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen
Los 7 Reinigungsarbeiten
Vorgesehen ist:
Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2).
Terminplanung
Gesamtbauzeit: 46. KW 2026
bis 04.KW 2027
Bauzeit für Los 3 Fliesenlegerarbeiten: 49.KW 2026 bis 50.KW 2026
Leistungsinhalt Termin
Angebotsabgabe / Submission bis 11.09.2026 10.
00 Uhr
Zuschlagserteilung durch die GGG bis 03.11.2026
Baubeginn Rosenhof 10/12 EG ab 09.11.2026
Bauende Rosenhof 10/12 EG bis 31.01.2027
Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den
Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in
Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen.
Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10
Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle
relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.)
zu informieren.
Angaben zur Baustellenbesetzung
Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der
Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen
Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten
gemäß Terminplanung des AG zu realisieren.
Vorgesehene Baustellenbesetzung: ............. Arbeitskräfte
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den
Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U.
keine Leistungsvergütung stattfinden.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist
in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen
Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale.
Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl.
Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der
gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein-
bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade
[Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum
des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten.
Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder
gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem
vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos.
keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber gestellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen: Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer bzw. = beziehungsweise
AG = Auftraggeber z.B. = zum Beispiel
WE = Wohnungseinheit usw. = und so weiter
EP = Einheitspreis usf. = und so fort
LV = Leistungsverzeichnis inkl. = inklusive
o.ä. = oder ähnlich (e) etc. = et cetera
u.a. = und andere (s) dgl. = dergleichen
ggf. = gegebenenfalls d.h. = das heißt
i.d.R. = in der Regel bzgl. = bezüglich
u.U. = unter Umständen einschl. = einschließlich
evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Fliesenlegerarbeiten
1
Fliesenlegerarbeiten
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Die Pos. Baustelle einrichten und räumen gilt gleicher-
maßen für alle nachfolgenden Titel/Untertitel ist
entsprechend auskömmlich zu kalkulieren.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen
erforderlich
sind und soweit sie nicht in die Einheitspreise
einkalkuliert
werden, auf die Baustelle bringen, bereitstellen,
vorhalten und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert
berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der
dafür notwendigen Arbeiten.
Der notwendige Umfang ist durch den AN im Rahmen der
Angebotserstellung auf der Grundlage des Leistungs-
verzeichnisses, der durchgeführten Ortsbegehung sowie
eigenen Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben
einzuschätzen. Abgegolten sind außerdem alle Kosten als
fix und fertige Leistung, soweit erforderlich, aus:
Staubschutzmaßnahmen,
Koordinierung der Baumaßnahme mit Mietern und sonstigen
Beteiligten,
Allg. Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bau-teilen
und Einrichtungen, sofern dafür keine besonderen
Maßnahmen extra ausgeschrieben sind bzw. über deren Maß
hinausgehen oder für andere Arbeiten weiter vorzuhalten
sind,
Bestandsaufnahme/Dokumentation z. Beweissicherung,
Tägliches, besenreines Reinigen des Arbeitsplatzes,
Unfallverhütungsmaßnahmen,
Transportmitteln.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle von allen
Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen zu
räumen.
1. 1
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
1,00
Psch
Allg. Hinweise Fliesen- und Plattenarbeiten
Für die Kalkulation ist von jedem Bieter ein
Fliesenmaterialpreis
von 25 ı/m² (ohne MwSt.) anzunehmen.
Bei der Wertung der einzelnen Leistungspositionen
spielt also
ausschließlich der Verlegepreis inkl. Zubehör wie
Kleber, Fugenmaterial usw. eine Rolle, da der
Fliesenmaterialpreis für jeden Bieter entsprechend
fixiert ist.
Für die Abrechnung werden dann die
Fliesenmaterialpreise
aus der aktuellen Bemusterungsliste des Fliesenhandels
angesetzt, und zwar für Fliesen, welche tatsächlich zum
Einsatz gekommen sind.
Für die Ausführung ist maßgebend:
VOB Teil B und C - DIN 18352
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baupolizeiliche Bestimmungen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirma.
Stoffe und Bauteile:
Gemäß VOB neueste Fassung, sowie der mit der
Leistung verbundenen DIN/EN. Stoffe, Bauteile, die der
AN zu liefern und einzubauen hat, müssen für den
jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und den DIN/
EN-Güte- und Maßbestimmungen, Qualitätsanforderungen
bzw. den amtlichen Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Ausführung:
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten den Untergrund zu
prüfen und ggf. Bedenken schriftlich der Oberbauleitung
mitzuteilen. Bei Unterlassung ist der AN voll
verantwortlich für die evtl. auftretenden Schäden oder
Gewährleistungen.
Nebenleistungen:
Die folgenden Leistungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten, wenn keine separate Leistungsposition
vorliegt:
Herstellen von Installationslöchern u.a. Öffnungen,
Öffnungen für Lichtschalter und Steckdosen, Anschlüsse
an Installationsöffnungen etc.
Maßnahmen zum Schutz von Fußböden, Türen, Fenstern,
Beschlägen, Türzargen, Heizkörpern und sonstigen
Bauteilen und Einrichtungs-gegenständen vor
Verunreinigungen und Beschädigungen sowie
anschließendes rückstandsloses Entfernen von
ausgelegten Folien und Reinigung.
Anarbeiten der Beläge an Gegenstände wie Waschtische,
WC-Becken, etc. einschl. Einarbeiten der zugehörigen
Befestigungsteile.
Abtransport und Entsorgung aller Reststoffe.
Das Reinigen und Entstauben der Wand- und Bodenflächen
als Vorbereitung vor dem Fliesen, zur Erzielung
haftfähiger Untergründe.
Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung zur
Verfügung gestellt.
5. Abrechnung:
Für die Abrechnung sind die tatsächlich belegten
Flächen, unter Berücksichtigung aller Abzüge
nach
VOB maßgebend. Verschnittmengen sind
einzukalkulieren. Der AN hat ein prüfbares
Aufmaß
vorzulegen.
Allg. Hinweise Fliesen- und Plattenarbeiten
Kurzbeschreibung Fliesen- und Plattenarbeiten
Folgendes ist vorgesehen:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des
AG.
Gemäß Vorgabe des AG: Fliesenspiegel im Personalraum
herstellen
Kurzbeschreibung Fliesen- und Plattenarbeiten
1. 2 Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen Vorhandene Wandfliesen einschl. Fliesenbett abschlagen
und entsorgen. Kleberrückstände sind vollflächig abzu-
schleifen.
Bauteil: Wandflächen, Fliesenspiegel
Untergrund: Beton, (GK-Wand)
Ort: EG
1. 2
Wandfliesen abschlagen, Untergrund schleifen
5,00
m²
1. 3 Untergrundausgleich an Wandflächen herstellen Unebenheiten an Wandflächen mit geeignetem
Ausgleichsspachtel egalisieren, 1-2 Arbeitsgänge je
nach Untergrundbeschaffenheit, fertig vorbereitet für
nachfolgende Fliesenverlegung oder Malerarbeiten.
Bauteil: Wandflächen
Untergrund: Beton, GK-Wand
Ort: EG,
Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 3
Untergrundausgleich an Wandflächen herstellen
50,00
m²
1. 4 Wand-und Bodenflächen grundieren Wand-und Bodenflächen mit Tiefengrundanstrich,
vollflächig
vorbereiten.
Bauteil: Wand-/Bodenflächen
Untergrund: Beton, GK-Wand
Ort: EG;
1. 4
Wand-und Bodenflächen grundieren
70,00
m²
1. 5 Abdichtungsanschlüsse Wand/Boden nach W1-I DIN 18534-3 Dichtband, emissionsarm (EMICODE EC 1) mit nicht
feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschiert, in Ecken und
Anschlussbereichen Wand/Boden in die erste
Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit der
zweiten Auftragsschicht überdecken. Dabei die Dehnzone
(ca. 2 cm) in der Mitte des Bandes nicht beschichten.
Überlappungen sorgfältig ausführen.
Bauteil: Wand-/Bodenflächen
Untergrund: Beton, GK-Wand
Ort: Beh.-WC
Fabrikat: PCI Pecitape oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 5
Abdichtungsanschlüsse Wand/Boden nach W1-I DIN 18534-3
50,00
m
1. 6 Abdichten von Außenecken u. Innenecken Abdichten von Außenecken u. Innenecken nach DIN 18534
Die sehr emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1) mit nicht
feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschierte
vorgefertigten Dichtecke 5 cm überlappend mit dem
Abdichtungsmaterial mit den Dichtbändern verkleben.
Bauteil: Wand-/Bodenflächen
Untergrund: Beton, GK-Wand
Ort: Beh.-WC
Fabrikat: PCI Pecitape oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 6
Abdichten von Außenecken u. Innenecken
12,00
St
1. 7 Abdichten von Rohrdurchführungen Abdichten von Rohrdurchführungen nach DIN 18534
Die sehr emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1) mit nicht
feuchtigkeitsleitenden Fasern kaschierte vorgefertigte
Dichtmanschette über die Rohrdurchführung stülpen und
in das vorgelegte Abdichtungsmaterial betten. Mit der
Flächenabdichtung überarbeiten.
Bauteil: Wand-/Bodenflächen
Untergrund: Beton, GK-Wand
Ort: EG; Küche A001b, Beh.-WC A001a
2. OG; Küche A201a u. A221c
Fabrikat: PCI Pecitape oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 7
Abdichten von Rohrdurchführungen
5,00
St
1. 8 Abdichten von Waschtisch u. WC Für die Randabdichtung von Waschtisch u. WC zur Wand
als flexible, dauerhafte, zuverlässige Wassersperre
hinter elastischen Silikonfugen.
Mit Schalldämmstreifen für effektiven Schallschutz.
Ort: EG; Beh.-WC A001a
Fabrikat: PCI Pecitape WDB oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1. 8
Abdichten von Waschtisch u. WC
5,00
m
1. 9 Eckschutzwinkel, Kunststoff Eckschutzwinkel, Kunststoff, an horizontalen und
vertikalen
Kanten, in verschiedenen Teillängen, liefern und
anbringen.
Farbe: nach Wahl des AG, passend zum Fliesendesign
1. 9
Eckschutzwinkel, Kunststoff
10,00
m
1.10 Trennschienen, Alu, 30/5 mm Trennschienen, Aluminium, in verschiedenen Längen
liefern und anbringen.
Abmessung: 30/5 mm
1.10
Trennschienen, Alu, 30/5 mm
1,20
m
1.11 Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, glasiert,
1. Sortierung, in Innenräumen auf vorbereitetem
Untergrund
im Dünn- bis Mittelbett liefern und planeben verlegen,
inkl.
dem Einfliesen von Sohlbank und innerer Fensterleibung
im
Bad sowie von Wannenträgern aus expandiertem
Polysterol, Vorwandelementen der Sanitärinstallation,
etc. einschl. verfugen mit flexiblem Fugenmörtel,
farbig entsprechend Dekor.
Kalkulationspreis: 25 ı/m² (Fliesenmaterialpreis)
Bekleidungshöhen: entsprechend Plan
Bauteil: Wandflächen
Untergrund: Beton, GK-Platten
Ort: EG, Beh.-WC A001a
1.11
Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett
40,00
m²
1.12 Fliesenspiegel, Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, glasiert,
1. Sortierung, in Innenräumen auf vorbereitetem
Untergrund
im Dünn- bis Mittelbett liefern und planeben verlegen,
einschl.
verfugen mit flexiblem Fugenmörtel, farbig entsprechend
Dekor.
Kalkulationspreis: 25 ı/m² (Fliesenmaterialpreis)
Bekleidungshöhen: entsprechend Plan
Bauteil: Wandflächen
Untergrund: Beton, GK-Platten
Ort: Personalraum
1.12
Fliesenspiegel, Wandfliesen, Dünn- bis Mittelbett
2,00
m²
1.13 Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 50 mm Herstellen von Löchern in vorbeschriebener
Wandbekleidung.
Durchmesser: 0 - 50 mm
1.13
Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 50 mm
6,00
St
1.14 Herstellen von Löchern, Durchmesser 50 - 100 mm Herstellen von Löchern in vorbeschriebener
Wandbekleidung.
Durchmesser: 50 - 100 mm
1.14
Herstellen von Löchern, Durchmesser 50 - 100 mm
6,00
St
1.15 Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 160 mm Herstellen von Löchern in vorbeschriebener
Wandbekleidung.
Durchmesser: bis 160 mm
1.15
Herstellen von Löchern, Durchmesser bis 160 mm
1,00
St
1.16 Bodenfliesen, Dünn- bis Mittelbett, R9 Bodenbelag aus keramischen Fliesen, glasiert, matt,
1. Sortierung, in Innenräumen auf vorbereitetem
Untergrund
im Dünn- bis Mittelbett liefern und planeben verlegen,
einschl. verfugen mit flexiblem Fugenmörtel, farbig
entsprechend Dekor.
Kalkulationspreis: 25 ı/m² (Fliesenmaterialpreis)
Oberfläche : eben, rutschhemmend R9
Abriebgruppe: 3
Bauteil: Bodenflächen
Untergrund: Beton/Estrich
Ort: Beh.-WC
1.16
Bodenfliesen, Dünn- bis Mittelbett, R9
6,00
m²
1.17 Fugenverschluss, innen, Silikon Fugenverschluss auf Silikonbasis, in Innenräumen, an
allen
horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen
sowie an Türbekleidungen, zwischen Sanitär-Einrichtung
(WC, Waschtisch, Wanne oder Dusche) und Wand- bzw.
Bodenbelägen, sowie Abdichtung der Rohrdurchführungen
durch Trockenbauwände,einschl. Vorreinigung und Hinter-
füllung der Fugen.
Fugenbreite: 6-8 mm
Fugenfarbe: nach Wahl des AG, passend zum
Fliesendesign
Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.17
Fugenverschluss, innen, Silikon
15,00
m
1.18 Revisionstür 300x300 mm pulverbeschichtet weiß Revisionstür mit Pulverbeschichtung weiß. Deckrahmen,
je
nach Größe in einer Breite von 19 - 24 mm, in
dekorativer
leicht gewölbter Form, zur sauberen Verblendung von
Fliesen- oder Mauerrändern. Türblech geschlossen,
Blechstärke 0,8 mm mit innenliegendem Scharnier und
Vierkant-Verschluss inkl. Steckschlüssel.
Türblatt aushängbar für links- oder rechtsseitigen
Anschlag.
Zum Einbau in Schachtverkleidung (GK) geeignet,
einbauen
und sauber einfliesen.
Abmessung: 300 x 300 mm
Material: Verzinktes Stahlblech
Oberfläche: Pulverbeschichtet weiß RAL 9016
Einsatz: Zugang Wasserzähler/Absperrvorrichtung
Ort: Beh-WC
Angebotenes Fabrikat: '"...................."'
1.18
Revisionstür 300x300 mm pulverbeschichtet weiß
M
1,00
St
1.19 Reservefliesen-Set Reservefliesen-Set bestehend aus Wand-/ Boden-/
Sockelfliesen für spätere Reparaturzwecke in den
jeweiligen
WE nur liefern, entsprechend dem jeweils verarbeiteten
Fliesenmaterial betreffs Format, Design und Dekor.
Mengenansatz: - 2 St. Wandfliesen
- 2 St. Bodenfliesen
1.19
Reservefliesen-Set
5,00
St
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Verrechnungssatz für Arbeitskraft für evtl.
unvorhergesehene
Arbeiten. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft
ein
Verrechnungssatz, der alle Aufwendungen enthält,
insbes.
den Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozial-
kassenbeiträge, usw., sowie Lohn- und
Gehaltsnebenkosten.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrecht-
lichen Vorschriften ermittelt.
Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber vor der
Ausführung schriftlich genehmigt werden!
2. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
M
2,00
St
2. 2 Helferstunden desgl. nur Helferstunden
2. 2
Helferstunden
M
1,00
St