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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, Brandschutzkonzept, Baugenehmigungen, sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten und allen rechtskräftigen Regeln und Vorschriften zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich neben den baupolizeilichen Bestimmungen, sowie den Unfallverhütungsvorschriften in der zum Ausführungszeitraum gültigen Fassung als Ergänzung der Leistungsbeschreibungen. Das verwendete Material muss der DIN-EN entsprechen. Mangelhafte Leistungen und Installationen sind auf Verlangen der Bauleitung durch vorschriftsmäßige umgehend zu ersetzen.
Sämtliche abgefragten Leistungen verstehen sich grundsätzlich als Komplettleistung inklusive Lieferung, Abladen und Lagern auf der Baustelle, Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, vollumfänglicher Funktionstests sowie sämtlicher notwendiger Nebenleistungen, Prüfungen. Der Auftragnehmer erklärt, dass er über alle Materialien, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung benötigt werden, verfügt. Der Auftraggeber ist dringend darauf angewiesen, dass die Bauzeitenpläne eingehalten werden, da er hierauf basierend seine Warendispositionen, Werbemaßnahmen, Einrichtungen und Personalvorhaltungen plant.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Lose, Titel, Positionen, oder Teile der nachbeschriebenen Leistungen aus dem Leistungsumfang zu nehmen, ohne dass der Auftragnehmer hierdurch Ansprüche ableiten kann, wie beispielsweise auf entgangenen Gewinn. Der endgültige Umfang der Leistung kann variieren.
Stoffe und Bauteile, die seitens des AG bereitgestellt werden, hat der AN rechtzeitig und schriftlich beim AG anzufordern. Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, europäische technische Zulassungen, internationale Normen, etc. Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Wartungsverträge für mechanisch oder elektrisch betätigte Anlagen sind mit Übergabe an den Bauherren ebenfalls als Angebot einzureichen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen des Objektes, von Baukonstruktion und Ausführung der bestehenden Bauteile, sowie seiner Umgebung zu überzeugen. Auf Wunsch können nach Absprache gemeinsame Ortstermine und Vorgespräche mit der Bauherrenvertretung durchgeführt werden.
Ein offizieller Termin zur Besichtigung des Objektes sowie zum technischen Vorgespräch kann bei Bedarf im Vorfeld durchgeführt werden. Die Terminabstimmung ist in dem Fall mit dem zuständigen Architekten oder Fachplaner im Vorfeld durchzuführen.
Die übergebenen Ausschreibungs- und Planunterlagen sind durch den AN auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind der Bauherrenvertretung umgehend, vor Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen der durch den AG vorgegebenen Zeitschiene erbringen kann.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden, das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Nebenangebote sind zulässig, müssen aber auf besonderer Anlage angefertigt und als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Im Auftragsfall übernimmt der AN für die Dauer seiner Beauftragung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungsfelder die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich und ohne gesonderte Vergütung. Die Baustelle ist zu den üblichen Werkzeiten dauerhaft durch die Bauleitung des AN zu besetzen. Er untersteht der Koordinationspflicht auch mit Fremdgewerken und hat sämtliche notwendigen Terminabstimmungen eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AGs und seiner Vertreter durchzuführen.
Folgende Nebenleistungen sind laut VOB durch den AN zu erbringen, sowie Vertragsbestandteil und Kalkulationsgrundlage im Angebot des AN:
Frachten, Verpackung und Transport der Materialien
Werkzeuge und Montagegeräte frei Baustelle
Vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge und Montagegeräte
Vorhaltung und Rücktransport von Rüst- und Hebezeugen
Baustellenreinigung bzgl. Vertragsleistungen
Bereitstellung eines Projektleiters / Fachbauleitung entsprechend der LBO inkl. Teilnahme an allen von der AG-Seite mitgeteilten Terminen bzgl. Baubesprechungen
Koordination und Abstimmung während der Bauzeit auf der Baustelle mit den vom Bauherrn zusätzlich beauftragten Fachfirmen
Teilnahme an den Begehungen sofern für das Gewerk erforderlich
Die notwendigen Gerüste, Hubbühnen, Fahrkörbe etc. und sonstige Montageeinrichtungen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren
Baustelleneinrichtung / Container in der Anzahl wie vom Auftragnehmer benötigt sind für die Bauzeit einzukalkulieren
Bautagesberichte sind jeweils 1x wöchentlich am Freitag per Mail im PDF-Format an das den zuständigen Architekten zu übermitteln
Unterbrechungen der Arbeiten sowie das Räumen der Baustelle und die anschließende Wiederaufnahme der Arbeiten bei bauseits bedingten Baustellenunterbrechungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Normen und Richtlinien
Für die Planung und Ausführung der Anlage sind
folgende Normen, Richtlinien und Vorschriften in der
jeweiligen gültigen Fassung zu beachten:
Allgemein
Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen)
DIN 183842-12
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV). Blitzschutzanlagen Ausgabe
Dezember 2000
DIN EN 62305-1, DIN VDE 0185-305-1
Allgemeine Grundsätze
DIN EN 62305-2, DIN VDE 0185-305-2
Risiko-Management
DIN EN 62305-3, DIN VDE 0185-305-3
Schutz von baulichen Anlagen und Personen
DIN EN 62305-4, DIN VDE 0185-305-4
Schutz elektrischer und elektronischer Systeme in
baulichen Anlagen
DIN V VDE V 0100-534
Elektrische Anlagen von Gebäuden - Teil 534: Auswahl
und Errichtung von Betriebsmitteln Überspannungs-
Schutzeinrichtungen
DIN VDE 0100-443
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 4: Schutzmaßnahmen
Hauptabschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge
atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
DIN VDE 0110
Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel
in Niederspannungsanlagen
Teil 1: Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen
VDN Technische Richtlinie
Überspannungs-Schutzeinrichtung Typ 12004
Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtung (ÜSE) Typ 1
(bisher Anforderungsklasse B) in
Hauptstromversorgungssystemen.
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen (je Gewerk spezifisch)
Grundlagen dieser Ausarbeitung sind die gültigen Normen und anerkannten Regeln der Technik.
Alle Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer liefert und einbaut, müssen ungebraucht sein.
Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbedingungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Bestimmungen der Bauordnung, geeignete Fachbauleiter für die Überwachung seiner Arbeitskräfte und die Überprüfung der einzelnen zu erbringenden Leistungen heranzuziehen. Sämtliche Schutz-, Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen für das von ihm zu erbringende Gewerk hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu treffen, ohne dafür eine besondere Vergütung verlangen zu können. Soweit diese Maßnahmen auch dem Schutz Dritter auf der Baustelle verkehrender Personen dienen, darf der Auftragnehmer die entsprechenden Sicherungseinrichtungen auch nach Beendigung der von ihm selbst zu erbringenden Arbeiten erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers entfernen. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, die in § 5 und § 6 der Baustellenverordnung geregelten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators nach § 3 der Baustellenverordnung sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.
Soweit der Auftragnehmer Flächen des Baugrundstücks für die Lagerung von Baumaterialien, die Errichtung von Unterkünften, das Aufstellen von Baumaschinen oder für sonstige Zwecke benötigt, hat er eine entsprechende Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Sobald der Baufortschritt es gestattet, sind die dem Auftragnehmer überlassenen Flächen freizumachen und in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Die Baustelle ist nach der Fertigstellung der Arbeiten des Auftragnehmers von ihm zu räumen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Sperrschieber, Entwässerungs- oder sonstigen Abdeckungen und Zugänge freigehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutz ihrer Leitungen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, allen anderen am Bau beteiligten Unternehmen das Recht zur Mitbenutzung der von ihm eingerichteten baubezogenen Anschlüsse für Wasser und Energie einzuräumen.Werden Nebenleistungen erforderlich, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, so hat der Auftragnehmer die zur Ausführung dieser Leistungen erforderliche Einschaltung eines Nachunternehmers dem Auftraggeber anzuzeigen. Im Übrigen verbleibt es bei § 4 Nr. 8 VOB Teil B.
Alle sichtbaren Bauteile (z. B. Objekte, Beschläge, Armaturen usw.) sind vor dem Einbau unaufgefordert dem Bauherren oder dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Auftragnehmer des Baunebengewerbes sind verpflichtet, die Ausführungsmaße am Bau zu nehmen. Wenn Differenzen gegenüber den Zeichnungen, die über die zulässigen Werte hinausgehen, festgestellt werden, sind sie vor Ausführung der Arbeiten sofort dem Auftraggeber zu melden. Ebenso ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn Maße und Ausführungsvorschriften sich widersprechen oder Maße und Leistungserfolg nicht übereinstimmen können.
Stützen sich eventuelle Bedenken des Auftragnehmers gegen die vorgesehene Art der Bauausführung auf den Inhalt der Angebotsunterlagen, sind diese Bedenken bereits bei Vertragsschluss geltend zu machen.
Bis zur Fertigstellung der Leistung hat der Auftragnehmer jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Auf Verlagen des Auftraggebers hat er jederzeit den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft vorzulegen und einen Nachweis dafür, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist.
Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer den verantwortlichen Bauleiter oder Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Die Zustimmung darf der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund verweigern. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Bauleiters / Fachbauleiters ist dieser nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich abzulösen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon dem Auftraggeber arbeitstäglich eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten oder dergleichen), bestimmte Arten der Ausführungen der Abrechnung, Unterbrechung der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse.
Die Leistungen des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 VOB Teil B entbinden den Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen mit den ihn betreffenden anderen Gewerken abzustimmen und seine Arbeiten selbständig auch mit allen sonstigen Arbeiten zu koordinieren, die seine Leistungen technisch und zeitlich beeinflussen oder die von seinen Leistungen entsprechend beeinflusst werden.
Bewachung und Verwahrung der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist hierfür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Im Einzelfall muss der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Gleichfalls sind die erforderlichen Inbetriebnahmen in Zusammenarbeit mit dem Gewerk MSR zu koordinieren. . Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Anlagen müssen ohne Einschränkungen bescheinigt werden!
Die Anlagenteile sind in sich komplett anzubieten. Der Bieter ist verpflichtet, Zweifelsfälle zur Ausarbeitung seines Angebotes zu klären.
Bedenken gegen die nachbeschriebene Ausführung sind in einem Begleitschreiben geltend zu machen. Zumindest vor der Vergabe sind Widersprüche schriftlich aufzuzeigen. Spätere Nachträge zur Komplettierung der Anlage bzw. dessen Teile werden nicht anerkannt.
Der Bieter hat alle Preise einzusetzen und kenntlich gemachte Leerstellen im Angebot auszufüllen.
Sollte der Bieter Alternativlösungen aufzeigen wollen, die für den Bauherren preisgünstiger, technisch besser und wirtschaftlicher sind, so kann er diese, in einem, dem Hauptangebot beigefügten Alternativangebot, tun.
Das Alternativangebot ist entsprechend dem Hauptangebot zu gliedern, die darin enthaltenen Anlagenteile eindeutig zu beschreiben und sämtliche Leistungen des Hauptangebotes beinhalten.
Die Bedingungen der Ausschreibung gelten auch für Alternativangebote.
Der Bauherr hat das Recht, zwischen dem Hauptangebot und dem Alternativangebot auch teilweise zu wählen.
Hierunter fällt auch die komplette technische Bearbeitung nach den Unterlagen, die der Anbieter durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt bekommt, sowie die Beaufsichtigung der Arbeiten durch einen verantwortlichen Fachingenieur.
Die Montage der Anlagen dürfen nur nach genehmigten Montageplänen erfolgen.
Die Vorschriften kommunaler und übergeordneter Behörden sind zu beachten
Sind aus Transport- und Montagegründen Anlagen geteilt anzuliefern und vor Ort wieder zusammenzufügen, so sind diese Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten.
Geräuschverursachende Geräte sind geräusch- und wartungsarm auszulegen, anzuordnen und durch geeignete Maßnahmen ist der Übertragung von Körperschall entgegenzuwirken.
Das ausführende Unternehmen kann im Mehrschichtenbetrieb Arbeiten durchführen. Die amtlichen Genehmigungen hierzu sind vom Unternehmer selbst einzuholen. Eine besondere Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nur, wenn dem Auftragnehmer an der Ausführung solcher Arbeiten keine Schuld trifft.
Die Einhaltung der gemeinsam festgelegten Fertigstellungstermine ist zwingend. Erforderliche Überstunden, die der Unternehmer zur Einhaltung von Terminen anordnen muss, gehen zu dessen Lasten und sind bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Bei Arbeiten mit offener Flamme oder bei Funkenbildung sind Brandwachen zu stellen. Sand, Wasser oder Branddecken sind bereitzuhalten. Das Rauchen auf der Baustelle und den angrenzenden Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.
Die Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren und nach den Positionen des Angebotes aufzuführen. Zu den Abrechnungen sind die Aufmaße und Aufmaß Zusammenstellungen zu liefern.
Anlagenschemata sind hinter Glas in den Technikräumen vom Auftragnehmer zu liefern und dauerhaft aufzuhängen.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Projektspezifische Hinweise Allgemeine projektspezifische Hinweise
Es handelt sich um einen geschlossenen Galeria Kaufhof in Witten, welcher umgebaut wird. Das Gebäude wird baulich kernsaniert. Die technische Gebäudeausrüstung wird kernsaniert. Im Tiefkeller befindet sich die Gebäudetechnik wie z.B eine der beiden Mittelspannungsanlage, 2 Trafoboxen, NSHV,. Sprinkleranlage, Heizungsanlage usw. Im Kellergeschoss befindet sich die Anlieferung sowie hauptsächlich Lagerräume. Im Basement bis zum 2. Obergeschoss befinden sich neben den Verkaufsräumen auch die zugehörigen Lagerräume sowie Mietereigene Technikräume. Im 3. Obergeschoss befindet sich neben der Verkaufs/Mietfläche die Lüftungszentrale, die zweite Mittelspannungsanlage inklusive einer weiteren NSHV, die 2 weiteren Trafos sowie eine ELA-Anlage. Auf der Dachfläche befinden sich hauptsächlich die Zuleitungen der Technikgeräte sowie des Funkmastes.
Über den folgenden Link erhalten Sie einen Einblick in die Örtlichkeiten:
https://my.mpskin.com/de/tour/cgcmq7925x
Die hier ausgeschriebenen Schaltungsarbeiten dürfen nur durch geschulte elektrotechnische Fachkräfte oder durch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Fachkraft durchgeführt werden. Arbeiten an der Mittelspannungsanlage dürfen nur durch Schaltberechtigte Fachkräfte erfolgen.
Die Höhenlage Basement - 3.Obergeschoss ist etwa 4,25m je Geschoss.
Projektadresse:
Kaufhof Witten
Bahnhofstraße 5
58452 Witten
Bauablauf
Der geplante Ausführungszeitraum ist derzeit unter Vorbehalt für folgenden Zeitraum anvisiert:
Baubeginn: ab Anfang 2026 nach Abstimmung
Bauende: bis Anfang 2027 nach Abstimmung
Die vorgenannte Terminschiene ist durch das Bauteam noch final abzustimmen.
Allgemeine Projektspezifische Hinweise
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Pauschale für das Einrichten und Räumen der Baustelle. Pauschale für das Einrichten und Räumen der Baustelle.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen
erforderlich sind, auf die Baustelle bringen und soweit
der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird,
betriebsfertig aufstellen und wieder räumen einschl.
der dafür notwendigen Arbeiten.
Die Kosten für Vorhalten, Unterhalten, Betreiben und
Demontage der Geräte, Anlagen und Einrichtungen
einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. sind in diese
Pauschale einzurechnen.
01.__.0001
Pauschale für das Einrichten und Räumen der Baustelle.
P
1,00
psch
01.__.0002 Roll-Gerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die Roll-Gerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die
Ausführung, für alle am Bau auszuführenden Arbeiten,
liefern, zur Einbaustelle transportieren, raumweise
aufbauen und wieder abbauen und nach Fertigstellung der
Arbeiten abbauen und beseitigen und für die gesamte
Bauzeit vorhalten.
Die Gerüstausführung ist nach den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und den geltenden
baupolizeilichen Vorschriften sowie nach DIN 4420 und
DIN 4422 der Gerüstordnung zu erstellen. Die
zusätzlichen technischen Vorschriften und
Vertragsbedinungen sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Das Aufmaß erfolgt nach Anzahl der
Gerüste.
Gerüsthöhe ca. 3,00 m, Arbeitsfläche ca. 0,80 x 2,00 m,
Nutzgewicht 200 kg/m2.
01.__.0002
Roll-Gerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die
1,00
St
Hinweis Baustrom/Baubeleuchtung Einrichten der Baustelle mit Baubeleuchtung sowie Baustrom
Die Baubeleuchtung ist ab Anfang 2026 bis Anfang 2027 vorzuhalten, mit dem Vorbehalt, dass sich die Umbauphase verlängern kann.
Die Baubeleuchtung wird in den Fluren, Treppenräumen und Verkaufsflächen installiert. Es ist eine Dauerbeleuchtung vorgesehen. Die Flächen Vorort sind größtenteils Leerstehend. Die Baubeleuchtung wird bei erst Einrichtung- sowie im Verlaufe der Umbauphase an den Gegebenheiten Vorort angepasst. Die entsprechenden Anpassungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Beleuchtung der Tiefgarage ist zurzeit in Funktion und wird bis zur Erneuerung als Baubeleuchtung verwendet.
Es ist ein Baustromverteiler pro Geschoss geplant
Im 2.OG wird ein weiterer Baustromverteiler positioniert, um die Speisung der auf der Dachfläche orientierten Mobilfunkmaste zu sichern.
Es befinden sich bereits 5 Baustromverteiler im Objekt:
3.OG 2 Stück
2.OG 1 Stück
1.OG 1 Stück
EG 1 Stück
Es wird ein Baustromverteiler vom 3.OG in das Basement neu verortet. Hier ist die bereits vorhandene Zuleitung anzupassen und weiter zu verwenden. Im Tiefkeller, Kellergeschoss- sowie 2.OG werden ebenfalls "neue" Zuleitungen benötigt, hier sollen die bestehenden Zuleitungen verwendet werden (insgesamt 4 Stück). Diese sind im Vorfeld auf Isolation zu messen. In den Einheitspreis ist das freischalten, abklemmen und der Neuanschluss im Basement einzukalkulieren.
Im Kellergeschoss- sowie Tiefkeller wird ein neuer Baustromverteiler installiert. Hier ist die jeweilige neue Zuleitung, wie in der Position angegeben, anzuschließen.
Es wird jeweils pro Geschoss ein Stromwürfel installiert. Die Zuleitung wird aus einem CEE 16A Abgang des jeweiligen Baustromverteilers gezogen.
Teils sind die Baustromverteiler noch über die alten Verteilungen gespeist, welche demontiert werden. Hier muss jeweils ein Kabelabzweigkasten pro Verteiler gesetzt werden, um den Umschluss umzusetzen.
Hinweis Baustrom/Baubeleuchtung
01.__.0003 Prüfung der Baustromverteiler/Stromwürfel Prüfung der Baustromverteiler
Die Baustromverteiler, neue sowie bereits vorhandene, sind monatlich zu prüfen
01.__.0003
Prüfung der Baustromverteiler/Stromwürfel
12,00
St
01.__.0004 Baubeleuchtung Tiefkeller Baubeleuchtung Tiefkeller
bestehend aus:
27 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
2 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
300m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0004
Baubeleuchtung Tiefkeller
P
1,00
psch
01.__.0005 Baustrom Tiefkeller Baustrom Tiefkeller
1 Baustromverteiler (Neu)
1 x CEE 32A
2 x CEE 16A
6 x Schukosteckdosen 16A
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
25m H07RN-F 5x16mm² zur Miete
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
45m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0005
Baustrom Tiefkeller
52,00
Wo
01.__.0006 Baubeleuchtung Kellergeschoss Baubeleuchtung Kellergeschoss
bestehend aus:
20 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
3 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
200m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0006
Baubeleuchtung Kellergeschoss
P
1,00
psch
01.__.0007 Baustrom Kellergeschoss Baustrom Kellergeschoss
1 Baustromverteiler (Neu)
1 x CEE 32A
2 x CEE 16A
6 x Schukosteckdosen 16A
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
45m H07RN-F 5x16mm² zur Miete
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
40m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0007
Baustrom Kellergeschoss
52,00
Wo
01.__.0008 Baubeleuchtung Basement Baubeleuchtung Basement
bestehend aus:
8 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
12 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
200m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0008
Baubeleuchtung Basement
P
1,00
psch
01.__.0009 Baustrom Basement Baustrom Basement
1 Baustromverteiler umpositionieren aus dem 3.OG
vorhandenes Kabel ca. 50m abklemmen und im Basement neu anschließen
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
50m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0009
Baustrom Basement
52,00
Wo
01.__.0010 Baubeleuchtung Erdgeschoss Baubeleuchtung Erdgeschoss
bestehend aus:
8 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
12 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
200m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0010
Baubeleuchtung Erdgeschoss
P
1,00
psch
01.__.0011 Baustrom Erdgeschoss Baustrom Erdgeschoss
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
50m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0011
Baustrom Erdgeschoss
52,00
Wo
01.__.0012 Baubeleuchtung 1.OG Baubeleuchtung 1.OG
bestehend aus:
6 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
9 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
130m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0012
Baubeleuchtung 1.OG
P
1,00
psch
01.__.0013 Baustrom 1.OG Baustrom 1.OG
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
50m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0013
Baustrom 1.OG
52,00
Wo
01.__.0014 Baubeleuchtung 2.OG Baubeleuchtung 2.OG
bestehend aus:
6 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
9 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
130m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0014
Baubeleuchtung 2.OG
P
1,00
psch
01.__.0015 Baustrom 2.OG Baustrom 2.OG
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
50m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0015
Baustrom 2.OG
52,00
Wo
01.__.0016 Baustrom Mobilfunkmaste 2.OG Provisorischer Verteiler Mobilfunkmaste
F-Tronic 7120672
Positioniert im 2. Obergeschoss
Speisung aus Bestandszuleitung der UV Elektroabteilung
In den Einheitspreis ist einzukalkulieren:
Installation des Baustromverteilers, Positioniert im 2. Obergeschoss, Anschluss aus Bestandszuleitung der UV Elektroabteilung
Verlegung von 5x25mm² Kabel bis zu den jeweiligen Zählern
Umschluss der Zähler
Prüfung der Funktion
(1 Sück) Verteilerschrank bestehend aus:
Sammelschienensystem 5-polig, 250A
4x NH00-Trenner
Zu- und Abgänge bis 70mm²
Kabelabfangschiene
Schutzart IP31
Hauben und Griff plombierbar
Gehäuse 3-feldrig, 3-rehig, 108 Module
Gehäuse: 500mm x 800mm x 165mm
Verlegung des NYY 5x25mm² Kabel erfolgt zwischen dem 2 und 3. Obergeschoss.Die Kabel sind zu den 4 zugehörigen Zählern zuverlegen Die Verlegung hat fachgerecht zu erfolgen. Ein Anschließender Umschluss sowie eine Prüfung hat zu erfolgen.
liefern und betriebsbereit einschl. aller benötigten
Klein- und Befestigungsmaterialien & Kabelzuleitung (mit anklemmen) montieren.
01.__.0016
Baustrom Mobilfunkmaste 2.OG
52,00
Wo
01.__.0017 Baubeleuchtung 3.OG Baubeleuchtung 3.OG
bestehend aus:
12 LED Feuchtraumleuchten 48W 5600 lm
6 Trilux Ondo G3 LW 30000-840 ETDD Pendelleuchte
10m H07RN-F 3x2,5mm²
160m NYM 3x2,5mm²
oder gleichwertig
Einschl. systemgebundenem Zubehör, Klein-,
Isolier- und Befestigungsmaterial liefern und
fachgerecht betriebsfertig montieren
01.__.0017
Baubeleuchtung 3.OG
P
1,00
psch
01.__.0018 Baustrom 3.OG Baustrom 3.OG
1 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
2. Kabelabzweigkasten mit den Maßen 255x355x122mm oder nach Angabe des Elektrikers
50m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0018
Baustrom 3.OG
52,00
Wo
01.__.0019 Baustrom Tiefgarage Baustrom Tiefgarage
2 Stromwürfel (Neu)
2 x CEE 16A
4 x Schukosteckdosen 16A
100m H07RN-F 5x6mm² zur Miete
liefern und betriebsfertig montieren inkl.
aller Klein - und Befestigungsmaterial
01.__.0019
Baustrom Tiefgarage
52,00
Wo
02 Sonstiges
02
Sonstiges
Für unvorhergesehene Arbeiten und Änderungen, die im Für unvorhergesehene Arbeiten und Änderungen, die im
Stundenlohn vergütet werden, sind Stunden vorgesehen,
diese werden nur auf Anordnung der Bauleitung
ausgeführt.
Der Nachweis der Stundenzettel ist täglich zu führen.
Für unvorhergesehene Arbeiten und Änderungen, die im
02.__.0002 für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit ausübender für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit ausübender
Tätigkeit nach
Lohngruppe 1 (Helfer), einschließlich Lohnnebenkosten
02.__.0002
für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit ausübender
10,00
h
02.__.0003 für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit ausübender für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit ausübender
Tätigkeit nach
Lohngruppe 4 (Monteur), einschließlich Lohnnebenkosten
02.__.0003
für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit ausübender
10,00
h
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