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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektinformationen Projektinformationen
Die Abbrucharbeiten zur beabsichtigten Revitalisierung der Galeria Kaufhof in Witten werden seitens des Bauherrn ausgeschrieben. Die seitens des Planers angeschriebenen Unternehmen werden mit dieser Angebotsanfrage gebeten, ein Angebot zu Abbrucharbeiten auf Grundlage der beigefügten Unterlagen für das Objekt.abzugeben.
Projektinformationen
Eckdaten zum Objekt Eckdaten zum Objekt
Projektname: Revitalisierung Galeria Kaufhof Witten
Postleitzahl, Ort: 58452 Witten
Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 5
Nutzungsart: Tiefgarage, Einzelhandel, Büroflächen in den Obergeschossen
Projektbesonderheiten:
- Innenstadtlage
- direkte Nähe zu Straßenbahnlinien
- Umbau Bestandsgebäude
- Tiefgarage
Projektdaten:
Baujahr: 1968
- Bebaute Fläche:3.023 m² (ohne Tiefgarage):
- Nutzflächen:
Tiefgarage 1: ca. 3.526 m²
- Bleibt als Tiefgarage erhalten, Umbau der Ein- und Ausfahrt
Tiefgarage 2: ca. 3.646 m²
- wie vor
Tiefkeller Nebenräume: ca. 2.778 m²
- nur geringe Maßnahmen zur Instandhaltung geplant
2. UG Technikebene/ Anlieferung: ca. 2.628 m²
- Anlieferung bleibt erhalten, Einbau der Mietertechnik, Lagerbereiche
1. UG Verkaufsfläche: ca. 3087 m² inkl. Zufahrt Anlieferung
- Ausbau Verkaufsflächen gemäß Vorpanung, Anlieferzufahrt bleibt erhalten
- Einbau einer Anlieferzone für die Verkaufsfläche Rewe im Außenbereich (Fußgängerzone)
Erdgeschoß Verkaufsfläche: ca. 2.886 m²
- Revitalisierung der Verkaufsflächen inkl. Nebenräume gemäß Vorplanung Bauherr
1. Obergeschoß Bürofläche/Verkaufsfläche, ca. 2.832 m² Verkaufsfläche inkl. Nebenräume geplant
2. Obegeschoß Büroflächen
- Vorplanung liegt noch nicht vor, ca. 2.838 m²
3. Obergeschoß Büroflächen
- Vorplanung liegt noch nicht vor, ca. 2.322 m²
Geamtnutzfläche: ca. 26.543 m²
Projektbearbeitungszeitraum 2025-2027
Eckdaten zum Objekt
Vorbemerkungen zum Bauvorhaben und Abbruch Das Gebäude der ehemalige Galeria Kaufhof in Witten, Bahnhofstraße wird entkernt und
zur Revitalisierung vorbereitet.
Es sollen unter anderem abgebrochen / Aasgebaut und entsorgt werden :
- Boden,- und Wandbeläge .
- verschiedene Türen,Kabel, Schmutzwasserkanäle,
- Wände, in Massiv und Trockenbau
- Decken, in Trockenbau und massiver Bauweise
- Holzwände mit Glaselemente
-Verschiedene Einbauten, wie zum Beispiel: Waage, Gitter, Rammschutz
und ähnliches.
Die Flächen und einige Wände wurden schon abgebrochen und entsorgt .
Entsprechend der aktuellen Planung sollen eitere Flächen entkernt und abgebrochen werden.
Dies in den Kellergeschoßen und Erdgeschoss.
Der Transport innerhalb des Gebäudes ist zu berücksichtigen.
Der Abtransport kann durch den vorhandenen Anleiferungsbereich erfolgen.
Der Transport zwischen den Geschoßen erfolg über das Treppenhaus, oder durch die Aufzugsschächte.
Die Entsorgung ist im Preis mit einzukalkulieren, wenn nicht anders beschrieben.
Muldenstellung ist in der Anlieferung und im Aussenbereich möglich.
Über den 3D-Rundgang könne die örtlichen Bedingungen angesehen werden.
Info-Link zum virtuellen 360° Rundgang Bestand (Stand 17.03.2025)
Link 360° Rundgang bitte im Browser eingeben.
https://my.mpskin.com/de/tour/cgcmq7925x
Die Abbrucharbeiten erfolgen in 3 aufeinanderfolgenden Phasen:
Phase 1: Beginn 11-2023, Ende ca. 3-2026, Abbruch nicht tragender Bauteile
Phase 2: Beginn ca. 4-2026, Ende ca. 7-2026, Abbruch tragender Bauteile und Fensteranlagen
Phase 3: Beginn ca. 6-2026, Ende ca. 7-2026, Abbruch von Trennwänden der 2 Tiefgaragenebenen
HInweis:
In die Einheitspreise (EP) Abbrucharbeiten sind Schneidarbeiten in Mauerwerks- und Betonwänden, sowie Betondecken und notwendige Kernbohrungen einzurechnen.
Der Abbruch einzelner Bauteile wie Türen und Umwehrungen ist vorab im Einzelnen mit der Bauleitung abzusprechen.
Beachte:
die Abbrucharbeiten der technischen Anlagen sind in einer seperaten Ausschreibung beschrieben. der Versandt dieser Ausschreibung erfolgt in ca.2 Wochen.
Insbesondere die Bauteile zur Sprinkleranlage sind hierbei nicht abzubrechen.
Vorbemerkungen zum Bauvorhaben und Abbruch
Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DGUV Information 201-012
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (bisher: BGI 664)
DGUV Information 201-013
Abbrucharbeiten
Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (bisher: BGI 665)
Angaben zur Baustelle
siehe Baubeschreibung
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Schutt-Container ; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Abdeckung selbst wählen, da Anwohnerverkehr und Einlagerung von Fremdstoffen vermeiden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren.
Der Auftraggeber lässt rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchführen.
Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern.
Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Abschluss der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben.
Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltenen Bauteilen sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegebene werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Diese besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Verkehrssicherung
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle des Baubereiches sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass für Verkehrssicherungsmaßnahmen jetzt neu die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" gilt.
Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen.
Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültig machen von Verkehrszeichen).
Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann.
Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig.
Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen.
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Verkehrssicherung
Bitte beachten Sie, dass für Verkehrssicherungsmaßnahmen jetzt neu die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" gilt.)
Angaben zur Abrechnung
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Beachte: Sämtliche nachfolgend aufgeführte Abbruchpositionen gelten inkl. der Entsorgung des Abbruchmaterials.
Technische Vorbemerkungen Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
01 Baustelleneinrichtung/ Stundenlohnarbeiten
01
Baustelleneinrichtung/ Stundenlohnarbeiten
01.__.0001 Bauzaun Höhe 2 m Bauzaun, als Schutzzaun auf befestigtem waagrechtem Untergrund, aufstellen, vorhalten und beseitigen. Ausführung als Absperrung gegen unbefugtes Betreten. Türen und Tore werden gesondert vergütet.
Bauart: Stahlgitterbauzaun
Zaunhöhe: 2,00 m
Vorhaltedauer: 16 Wochen,
ebenfalls innerhalb des Gebäudes ,
Z.B. vor Fahrstuhlschächten, oder ähnlichen Öffnungen
01.__.0001
Bauzaun Höhe 2 m
200,00
m
01.__.0002 Baustellensicherung von Öffnungen Absturzsicherung vor Öffnungen einbauen
z.B. offene Fahrstuhltüren -mit oberer und unterer
Sicherung aus einer Bohlen18 x 4 cm an der Wand verschreuben und sichern.- Breite bis 2,00 m.
Berechnet nach lfdm je Bohlenstück
01.__.0002
Baustellensicherung von Öffnungen
48,00
m
01.__.0003 Sicherung von Bodenöffnungen Sicherung von Bodenöffnungen
z.B. offene Deckenflächen bis 2,0m breite -mit
Sicherung aus einer Bohlen18 x 5 cm abdecken und verschrauben Breite bis 2,00 m.
Berechnet nach qm Öffnung
01.__.0003
Sicherung von Bodenöffnungen
25,00
m²
01.__.0004 Zulage zur Absturzsicherung Zulage zur Vorposition für Stützeneinbau bei Öffnungen,
größer 2,0m , je Stützenlänge
01.__.0004
Zulage zur Absturzsicherung
22,00
m
01.__.0005 Lastenaufzug innerhalb eines Aufzugschachtes Bereitstellung eines Lastenaufzug innerhalb eines Aufzugschachtes zum Transport der Abraummaterialien.
Höhe insgesamt ca 22,0 m, mit Kabel zur Stromversorgung von
30 m - Vorhaltezeit von 11/2025 bis 04/2026
ausgelegt für Lasten bis 2000 kg
Schachtgröße 3,50 x 2,90 m
01.__.0005
Lastenaufzug innerhalb eines Aufzugschachtes
1,00
St
01.__.0006 Baugeräte zum Transport der Abbruchmaterialien In dieser Position sind alle Hebegeräte und Transportgeräte,
wie Hubwagen, elektrisch oder manuel, und ähnliches zu kalkulieren
01.__.0006
Baugeräte zum Transport der Abbruchmaterialien
P
1,00
psch
01.__.0007 Abbruchgeräte und Zubehör Indieser Position sind alle notwenidigen Geräte und Hilfsmittel,
mit Kleinteilen und Zubehör zu kalkulieren um alle Abbruch und
Transporttarbeiten möglich zu machen.
01.__.0007
Abbruchgeräte und Zubehör
P
1,00
psch
01.__.0008 Witterungsschutz, Fensteröffnung Öffnungen in Fassade behelfsmäßig schließen, als Witterungsschutz, mittels Holzunterkonstruktion mit PE-Folienbespannung. Die Konstruktion ist auf Anweisung der Bauleitung kurz vor Einbau der Fassaden- / Fensterelemente wieder zu demontieren und zu entsorgen.
Foliendicke: 0,5 mm
Vorhaltedauer:1 Wochen
Fensteröffnung bis 2 x 2 m
01.__.0008
Witterungsschutz, Fensteröffnung
20,00
m²
01.__.0009 WC- KABIN E ( Dixe ) 2 Stk WC- KABIN E ( Dixe ) 2 Stk.
mit Wöchentlicher Reinigung
01.__.0009
WC- KABIN E ( Dixe ) 2 Stk
30,00
Wo
01.__.0010 Schutzabdeckung, Bauplane Schutzplanen als Wetterschutz für Bauteile, Schutzgerüste, offene Dächer u. dgl.; nach Bedarf sturmsicher anbringen. Aufmaß nach Fläche abgedeckter Bauteilfläche.
Planendicke: 1 mm
Vorhaltedauer:2 Wochen
01.__.0010
Schutzabdeckung, Bauplane
100,00
m²
01.__.0011 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden für nicht vorhergesehene Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung. Die Arbeitsnachweise sind am der Arbeit folgenden Tag der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Stundenzettel, die nicht am auf die durchgeführten Arbeiten folgenden Tag der Bauleitung vorgelegt werden, werden nicht abgerechnet.
01.__.0011
Facharbeiterstunden
50,00
St
01.__.0012 Helferstunden Helferstunden für nicht vorhergesehene Arbeiten auf Anweisung der Bauleitung. Die Arbeitsnachweise sind am der Arbeit folgenden Tag der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Stundenzettel, die nicht am auf die durchgeführten Arbeiten folgenden Tag der Bauleitung vorgelegt werden, werden nicht abgerechnet.
01.__.0012
Helferstunden
50,00
St
02 Abbrucharbeiten Phase 1 nichttragende Bauteile
02
Abbrucharbeiten Phase 1 nichttragende Bauteile
02.01 Abbruch Wände und Treppe
02.01
Abbruch Wände und Treppe
02.02 Abbruch Decken
02.02
Abbruch Decken
02.03 Abbruch Kühlräume
02.03
Abbruch Kühlräume
02.04 Abbruch Tore/ Türen
02.04
Abbruch Tore/ Türen
02.05 Wand- und Stützenverkleidungen, Einbauten
02.05
Wand- und Stützenverkleidungen, Einbauten
02.06 Bodenbeläge
02.06
Bodenbeläge
02.07 Abbruch Fassadensteine
02.07
Abbruch Fassadensteine
02.08 Verschiedenes
02.08
Verschiedenes
02.09 Abbruch der Rollstiegen und Aufzüge
02.09
Abbruch der Rollstiegen und Aufzüge
03 Abbrucharbeiten Phase 2 tragende Bauteile/ Fenster
03
Abbrucharbeiten Phase 2 tragende Bauteile/ Fenster
03.01 Abbruch Wände
03.01
Abbruch Wände
03.02 Öffungen in Betondecken herstellen
03.02
Öffungen in Betondecken herstellen
03.03 Abbruch Schaufensteranlagen
03.03
Abbruch Schaufensteranlagen
03.04 Abbruch von Aussenwänden und Toren
03.04
Abbruch von Aussenwänden und Toren
04 Abbrucharbeiten Phase 3 Tiefgarage
04
Abbrucharbeiten Phase 3 Tiefgarage
04.__.0001 Abbruch von Betonwänden mit der Dicke von 24 bis 30 cm . Abbruch von Betonwänden mit der Dicke von 24 bis 30 cm .
Es werden abgebrochen : Trennwände der Tiefgaragenebenen 1 und 2 (Mittelwand)
Beachte: Abstützungen erfolgen Bauseits durch Stahlkonstruktionen
04.__.0001
Abbruch von Betonwänden mit der Dicke von 24 bis 30 cm .
260,00
m²
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