Elektroarbeiten
Umbau Hotel und Boardinghaus in Mietwohnungen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG Objektbeschreibung Name und Anschrift des Auftraggebers: Ferox GmbH & Co.KG Am Buschhäuschen 19 42115 Wuppertal Beschreibung des Bauvorhabens: Lage Das Bauvorhaben befindet sich in der Neanderstraße 2–4 in 40699 Erkrath. Gebäude Bei dem Bestandsgebäude (7 Geschosse) handelt es sich um ein ehemaliges Hotel, welches im Rahmen der Baumaßnahme umfassend zu einem Wohngebäude umgenutzt wird. Im Zuge der Nutzungsänderung werden die bestehenden Hotelzimmer zu Wohnungen umgebaut. Darüber hinaus entstehen im Erdgeschoss drei Gewerbeeinheiten. Die bestehende Elektroinstallation wird im Zuge der Umbaumaßnahme weitestgehend zurückgebaut und entsprechend der neuen Nutzung vollständig neu errichtet. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Demontage der nicht weiter zu verwendenden Elektroinstallation Errichtung der Zähleranlage und der Hauptverteilungen Neuinstallation der Steigleitungen Errichtung der Wohnungsunterverteilungen Komplette Elektroinstallation der Wohnungen Allgemeinstromanlagen Beleuchtungsanlagen Türkommunikationsanlage Sicherheits- und Brandschutzinstallationen gemäß Planung Messung, Prüfung und betriebsfertige Übergabe der gesamten Elektroanlage Sämtliche Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-, VDE- und VOB-Vorschriften auszuführen Bauseitige Leistungen Folgende Leistungen werden bauseits erbracht und sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses: Verschließen sämtlicher Kernbohrungen und Bauteilöffnungen nach Abschluss der Installationsarbeiten. Öffnen und Schließen von Trockenbauwänden sowie erforderliche Wiederherstellungsarbeiten. Herstellung und Erneuerung von Trockenbaukonstruktionen einschließlich Spachtel- und Malerarbeiten. Sämtliche Maurer-, Putz- und Malerarbeiten im Zusammenhang mit den Elektroinstallationen. Beginn der Arbeiten an dem Bauvorhaben: 14 Tage nach Autragserteilung. Der Beginn des Bauvorhabens ist mind. 5 Werktage vorher der Bauleitung oder dem AG mitzuteilen. Parken: Im Bereich des Bauvorhabens stehen Parkplätze zur Verfügung. Das Parken mit KFZ/Transportfahrzeug ist möglich. Verbrauch von Wasser und Energie: Kosten für den Verbrauch von Wasser und Energie und den Zähler / Messer trägt der AG. Produktvorgabe Nachfolgend werden Leitprodukte benannt, diese sind mindestens mit Nachweis gleichwertig anzubieten. Anlieferung/Beschickung der Baustelle: Siehe Lagebild und Punkt Zugang. Werbung, Veröffentlichungen 1. Das Anbringen von Firmenschildern an der Baustelle ist nicht gestattet. 2. Veröffentlichungen über die Bauleistungen sind nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Als Veröffentlichung gilt auch die Bekanntgabe der Beschreibung, der Bauausführung, der Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. 3. Die Verwendung des Projekts zur Werbung bzw. Akquirierung weiterer Projekte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den AG gestellt. Angaben zur Ausführung 1. Gültige Normen und Vorschriften Es gelten alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anwendbaren gültigen Vorschriften in der vom Bauherrn aufgeführten Reihenfolge, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, sofern in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nicht anders bestimmt. 2. Eignungs- und Gütenachweise Alle die Leistungen des AN betreffenden zusätzlichen Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten, Herstellernachweise und Produktunterlagen usw. sind rechtzeitig von der Bauausführung seitens des AN vorzulegen, auf der Baustelle vorzuhalten und jederzeit zur Einsicht zu gewähren. Sämtliche Kosten hierfür trägt der AN. 3. Zur Technischen Begehung (zur Vorbereitung der förmlichen Abnahme) sind Unterlagen im Original und digital seitens des AN dem AG zu übergeben soweit sie nicht ohnehin gemäß VOB zu liefern sind: - Aufführung der eingebauten Materialien und Hersteller - Alle Messprotokolle gemäß Leistungsbeschreibung und den Festlegungen gem. DIN18202 - Behördenabnahmeprotokoll 4. Termine und Terminplan Den Angebots- / Ausschreibungsunterlagen liegt der für alle Gewerke gültige und nach den einzelnen Gewerken gegliederte grobe Terminplan zum Bauablauf bei. Aus diesem ergeben sich die vertraglich relevanten Termine der einzelnen Gewerke. Der Terminplan wird zur Auftragserteilung nachgereicht. Der Auftragnehmer bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die benötigten Personal- und Materialkapazitäten zur Verfügung stellt, um die im groben Terminplan zum Bauablauf aufgeführte Reihenfolge und Dauer der einzelnen Vorgänge, die seinen Auftrag / Gewerk betreffen, einzuhalten. Stellt der Auftragnehmer bei der Prüfung der Unterlagen (Angebot und Ausschreibungsunterlagen mit Anlagen, Plänen und dem groben Terminplan zum Bauablauf fest, dass sich aus seiner Sicht berechtigte Gründe ergeben, die sich zeitlich auf die Reihenfolge und / oder die Dauer einzelner Vorgänge in vorgenanntem Terminplan auswirken, so ist er verpflichtet diese im Zuge des Angebotsverfahrens bis zur Submission detailliert schriftlich nachvollziehbar und prüffähig zu benennen (Begründung, zeitliche Auswirkungen, etc.), damit der Auftraggeber diese prüfen und gegebenenfalls in den vorgenannten Terminplan einarbeiten kann. 5. Koordinationspflicht Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Etwaige bauübliche gegenseitige Störungen müssen in Kauf genommen werden. Darüber hinaus hat der AN die aktive, behinderungsfreie Koordinierung aller seiner Leistung mit den Auftragnehmern der anderen Gewerke zu leisten. Bei Ausstattungs- und Umzugstätigkeiten gelten die entsprechenden Koordinationspflichten. 6. Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein aussagekräftiges Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Die Bauleitung wird vor Beginn der Arbeiten durch den AG schriftlich benannt. 7. Technische Dokumentation / Planunterlagen Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der letztgültigen Ausführungsplanung, der erstellten und freigegebenen Werkstatt- und Montageplanung, der neuesten Architektenwerkpläne und der ausgeführten Leistung erforderlichenfalls mit zusätzlichen Informationen für den gesamten im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsumfang eine technische Bestandsdokumentation anzufertigen und ggf. mit dem AG abzustimmen. Die technische Dokumentation ist die Sammlung, der vom AN zu erstellenden und zu übergebenden Revisions- und Bestandsunterlagen. Der Nutzer sieht aus diesen Unterlagen eindeutig und unmissverständlich den Aufbau, die Funktion und Bedienung aller Systeme. 10. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen: Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C (neueste Ausgabe) mit den dort aufgeführten "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" zugrunde. Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen derBaubehörden sowie den Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B.nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 11. Leistungen, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind: Auf-, Abbau, Vorhaltung Gerüste: Sämtliche Arbeits-, Flächen- und Schutzgerüste, auch über 2,00 m Arbeitsbühnenhöhe, sowie spezielle Hebegeräte, die für die Ausführung der einzelnen Leistungen notwendig sind, sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mehrfaches Umsetzen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. 12. Zeichnungen: Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer prüffähige Werkzeichnungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit der Fertigung darf erst nach Vorliegen der genehmigten und freigegebenen Zeichnungen begonnen werden. Planänderungen des AG bzw. seiner Bevollmächtigten sind nachzutragen und berechtigen nicht zu Nachforderungen. 13. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt analog DIN 18 350, Abschnitt 5, sofern in den Einzelpositionen und nachfolgend nichts anderes angegeben ist. 14 Bemusterung: Auf Verlangen der Fachbauleitung müssen ggfs.Anlagen-Komponenten vor Baubeginn bemustert und freigegeben werden. Die Massen werden über die LV Positionen abgerechnet. Zulagen aufgrund einer vorgezogenen Lieferung / Ausführungszeit werden nicht gewährt. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Die allgemeinen Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und gelten als Ergänzung der allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren. Der AN hat alle Arbeiten durchzuführen, die für den sicheren und funktionstüchtigen Betrieb der Leitungsanlagen nötig sind. 1. Beschreibung des Bauvorhabens, Gewerk Technische Gebäudeausrüstung (Elektro) Sanierung eines Altenzentrums nach Brandschaden Es handelt sich bei dem Gebäude um ein in teilen in Betrieb befindliches Gebäude. Die Fortführung des Pflegebetriebs ist zu gewährleisten Die Installationsarbeiten der Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung sind in folgende Teilbereiche untergliedert: 1. Demontage & Entsorgung der Bestandsanlage 2. Neumontage der Strangleitungen 3. Neumontage der Wohnungsverteilungen 4. Fertigmontage Arbeiten an der Zentraltechnik (z.b. NSHV) werden paralell zu den vorgenannten teilereichen in Bauteil A errichtet. Arbeiten werden in enger Absprache mit der Bauleitung abschnittsweise koordiniert, um etwaige Folgegewerke nicht zu behindern. Demontage: Bis zu einem, durch die Bauleitung vorgegebenen, Übergabepunkt werden alle Strangleitungen demontiert. Entsorgung: Die demontierten Anlagenteile werden durch den AN fachgerecht entsorgt. Installationsarbeiten: Werden in den Etagen UG bis DG stattfinden. Jedes Gewerk hat für seine durchgeführten Arbeiten die tägliche Reinigung durchzuführen. Jeder Unternehmer hat für die Schuttbeseitigung selbst zu sorgen! Sollten während der Ausführung Punkte auftauchen, die bis dahin nicht erfasst und beschrieben waren (Planung und LV), so sind diese unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen! Der AN ist verpflichtet seine Leistungen in enger Koordination mit der Bauleitung und den anderen Gewerken auszuführen. 2. Umfang der vom AN vorzusehenden Arbeiten im Bereich technische Gebäudeausrüstung Die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten für die Ertüchtigung einer Leitungsanlage, die Demontage und Neuinstallation sowie die Mängelfrei-Herstellung der Leitungsanlage für diese Baumaßnahme, einschl. sämtlicher Arbeitslöhne und Materiallieferungen. Alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände sind nach den Anweisungen des Herstellers einzubauen und betriebsmäßig anzuschließen. Der Auftragnehmer kann sich nach Auftragserteilung nicht darauf berufen, dass er einzelne Teile der Arbeiten nicht erkannt und / oder in seiner Massenermittlung und / oder seinem Angebot nicht erfasst hat, umhieraus Nachforderungen zu stellen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass keine Unklarheiten über die geforderten Leistungen bestehen und alle für die Kalkulation ausschlaggebenden Gesichtspunkte berücksichtigt sind. 3. Maßgebende Vorschriften Maßgebende Vorschriften sind die "Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen" (VOB, jeweils neueste Fassung) mit allen darin enthaltenen Normen, Richtlinien und Vorschriften, alle gesetzlichen, insbesondere: DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB, Teil B DIN 18 380 Allgemeine technische Vorschriften und die Vertragsordnung für Bauleistungen VOB, Teil C. Dem Auftraggeber wird hierzu ein detaillierter Terminplan mit den Montagezeiten und den Schnittpunkten der übrigen Ausbaugewerke vorgelegt. Dem Auftragnehmer bzw. dessen Projektanten obliegt die Führung und Vorlage eines wöchentlichen Tätigkeitsberichtes der Montagefirmen, sowie die Anfertigung und Verteilung der Baustellen-Besprechungsprotokolle. Der Bauschein; Die letztgültige Fassung der Bauordnung des Landes; Die Vorschriften des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes; Die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft; Die Arbeitsstättenrichtlinien; Die VDE-Vorschriften Die LAR/ MLAR Die Vorschriften des zuständigen TÜV und TÜA; VDI-Richtlinien; KOK-Richtlinie; DIN 14406 Blatt 3-Brandklassen und Anwendungsbereiche; VDI 19226 Mess- und Regelungstechnik; EnEG Energieeinsparungsgesetz; Wärmeschutz V Wärmeschutzverordnung; Die anerkannten Regeln der Technik; Bei unterschiedlich vorgeschriebenen Ausführungsrichtlinien der gleichen Leistung ist die höherwertige auszuführen. 4. Technische Spezifikationen Die Baustelleneinrichtung umfasst die Einrichtung, Vorhaltung über die gesamte Bauzeit und Räumung sämtlicher für die Erstellung des Auftragnehmers erforderlichen Maßnahmen. Zum Leistungsumfang gehört außerdem: - alle Hebe- und Rüstzeuge, sämtliche Gerüste, die zur Montage und Lieferung erforderlich sind; - die Mannschaftsunterkünfte und sonstige Anlagen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens notwendig sind; - Lieferung, Montage, Vorhaltung und Abbau von Schutzgerüsten, Sicherungseinrichtungen und Notgeländer; - das gründliche Aufräumen und Reinigen der Baustelle bzw. Montagezonen, einschl. der Beseitigung und des Abfahrens von Bauschutt sowie aller Verpackungsmaterialien. Alle oben genannten Punkte sind als Gemeinkosten in die EP's einzurechnen. 14 Tage vor Montagebeginn stellt der Bieter dem Auftraggeber folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung. Alle erforderlichen Berechnungsunterlagen Grundrisspläne, Stücklisten Schaltschemata und Abwicklungen Strangschemata Übersichtspläne. 5. Verpackungsmaterialien Verpackungsmaterialien sind Eigentum des AN und sind gem. Verpackungsverordnung rücknahmepflichtig. 6. Örtliche Bauleitung / Schrift- und Zeichnungsverkehr Durch einen fachlich versierten und mit dem Projekt vertrauten Bauleiter. Der Bauleiter hat an den wöchentlichen Baubesprechungen sowie an allen fachlichenBesprechungen ohne Vergütungsanspruch teilzunehmen. Der örtliche Bauleiter ist namentlich zu benennen und darf ohne Genehmigung des Bauherrn nicht gewechselt werden. 7. Gerüste Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Gerüste mit Arbeitsbühnen unabhängig von der Höhe. 8. Befestigungen Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung aller Art, das Nachstemmen zu Schlitzen und Durchbrüchen sowie das Einsetzen von Halterungen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Vorbemerkung / Vertragstext 1 Allgemeine Vorbemerkungen/Maßnahmenbeschreibung 2 Leistungsverzeichnis 3 Anlagen LV ---Ende Übersicht---
Vorbemerkung / Vertragstext
Leistungsverzeichnis für die Lieferung und Montage elektrotechnischer Anlagen Gebäude:                 Neanderstraße 2–4 in 40699 Erkrath Gewerk:                   Elektrotechnik Bauherr:                   Ferox GmbH & Co.KG. Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal
Leistungsverzeichnis
Vorbemerkung / Vertragstext 2. Leistungsverzeichnis
Vorbemerkung / Vertragstext
01 Niederspannungsanlagen
01
Niederspannungsanlagen
01.01 Demontagearbeiten
01.01
Demontagearbeiten
01.02 Kabel und Leitungen
01.02
Kabel und Leitungen
01.03 Installationsgeräte
01.03
Installationsgeräte
01.04 Verlegesysteme
01.04
Verlegesysteme
01.05 Musterwohnung TYP A inkl. UV
01.05
Musterwohnung TYP A inkl. UV
01.06 Musterwohnung TYP B inkl. UV
01.06
Musterwohnung TYP B inkl. UV
01.07 Musterwohnung TYP C inkl. UV
01.07
Musterwohnung TYP C inkl. UV
01.08 Zählerverteilung
01.08
Zählerverteilung
01.09 Verteilungen
01.09
Verteilungen
01.10 Messung VDE 0100
01.10
Messung VDE 0100
01.11 Beleuchtungsanlagen
01.11
Beleuchtungsanlagen
01.12 Brandschutz
01.12
Brandschutz
01.13 Sprechanlage
01.13
Sprechanlage
01.14 sonstige Bauleistungen
01.14
sonstige Bauleistungen
01.15 Stundenlohnarbeiten
01.15
Stundenlohnarbeiten
01.16 LWL-Technik
01.16
LWL-Technik